Änderung des Landespflegegesetzes stärkt Rolle der Kommunen in der Pflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat im Landtag heute für die Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes eingebracht. Die Ministerin sieht in der Reform einen weiteren Baustein zur Verbesserung der regionalen Pflege- und Unterstützungsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig werden die Rechte von Pflegebedürftigen gegenüber Einrichtungsträgern gestärkt.

„Mit dem Gesetzentwurf soll in erster Linie die Rolle der Kommunen in der Pflege weiterentwickelt werden“, sagte Ministerin Drese im Landtag. Dabei gehe es vor allem um eine Verbesserung der Steuerung, Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege vor Ort. „Hierzu gehören insbesondere ein kommunales Initiativrecht zur Errichtung von weiteren Pflegestützpunkten sowie das Modellvorhaben Pflege. Ich erhoffe mir von den Modellvorhaben Erkenntnisse darüber, wie die Beratung im Bereich Pflege weiter optimiert und aus einer Hand gestaltet werden kann“, verdeutlichte Drese.

Um vor Ort Fragen etwa zur Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen, kommunalen Beratungsstrukturen und Koordinierung von Leistungsangeboten besser abstimmen zu können, soll für die Landkreise und kreisfreien Städte zudem die Möglichkeit eröffnet werden, kommunale Pflegeausschüsse einzurichten.

Drese: „Der demografische Wandel mit steigender Lebenserwartung bei zwar wieder höheren, aber immer noch niedrigen Geburtenziffern stellt die sozialen Sicherungssysteme und damit auch die gesetzliche Pflegeversicherung vor große Herausforderungen.“ Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit einem Anteil von rund fünf Prozent Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung bundesweit einen Spitzenplatz ein.

Eine hochqualitative Versorgung pflegebedürftiger Menschen und die umfängliche Unterstützung der Angehörigen kann nach Auffassung von Ministerin Drese nur dann erfolgreich geleistet werden, wenn Politik, Verwaltung, Pflegekassen, Leistungserbringer und nicht zuletzt auch das ehrenamtliche Engagement einvernehmlich und geschlossen zusammenarbeiten und wirken. „Ziel dieses Zusammenwirkens muss eine in allen Regionen gleichermaßen funktionierende pflegerische Versorgungsstruktur sein, die sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass Menschen mit Pflegebedarf möglichst lang in ihrem gewohnten Wohnumfeld verbleiben können“, so Drese.

Mit der Änderung des Landespflegegesetzes soll zugleich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Umlagefähigkeit betriebsnotwendiger Aufwendungen Berücksichtigung finden. Drese: „Um Pflegebedürftige wirksam zu schützen, wird eine Nachweispflicht auf Verlangen auch für die Inrechnungstellung kleinerer Investitionen eingeführt. Damit soll besser gewährleistet werden, dass die Einrichtungsträger nur tatsächliche oder sicher entstehende Aufwendungen in angemessener Höhe in Rechnung stellen können.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert