Finanzminister berät mit Kreditwirtschaft

Schwerin – Auf Einladung von Finanzminister Reinhard Meyer kamen heute wichtige Vertreter der Kreditwirtschaft im Land zu einer Telefonschaltkonferenz zusammen. Meyer informierte über geplante Maßnahmen und appellierte an die Institute, notwendige Hilfen schnell an Unternehmen weiterzuleiten.

Eine entscheidende Rolle bei den Hilfen kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu – der Förderbank des Bundes und der Länder. Sie soll Kredite von Unternehmen absichern, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage geraten. An diese Kredite kommen Unternehmen in der Regel über ihre Hausbanken. Die müssen allerdings die Kreditanträge prüfen und selbst für einen Teil der Kredite haften. Bislang lag das eigene Risiko der Geschäftsbanken bei 20 Prozent der Kreditsumme. Durch eine Neuregelung soll dieses Risiko – auch im Interesse eines schlankeren Genehmigungsverfahrens – auf bis zu 10 Prozent begrenzt werden. 90 Prozent des Kreditvolumens können also zukünftig staatlich abgesichert werden. Ob dies ausreichend ist, wird noch diskutiert.

„Die Unterstützung der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Kreditbanken ist jetzt unerlässlich. Wir stehen vor einer historischen Aufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir stehen vor einer schweren Zeit. Es ist aber auch klar, dass wir diese Krise bewältigen werden. Dann brauchen wir gut aufgestellte Unternehmen, dafür brauchen wir jetzt schnelle und wenig bürokratische Überbrückungskredite. Durch die erweiterte Übernahme des Kreditrisikos durch die KfW haben wir die Möglichkeiten dafür geschaffen. Hier sitzen wir gemeinsam mit den Banken in einem Boot.“

Aufnahme und Verteilung von Covid-19-Patienten

Schwerin – Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von positiv getesteten verlegungsfähigen Covid-19-Patienten werden an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese steuern in ihren Einzugsgebieten (Clustern) in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. „Die Aufnahme von COVID-19-Patienten soll dabei bewusst dezentral erfolgen, um möglichst nah an den Ausbruchsherden zu bleiben und die Kapazität der Rettungsdienste möglichst zu schonen. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert. Das Vorgehen haben wir mit den Beteiligten entsprechend abgestimmt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Zu jedem Cluster gehören neben der Koordinierungsstelle zwischen fünf und acht Kliniken. Insgesamt (Koordinierungsstellen und Krankenhäuser) sind dies voraussichtlich 28 Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern. „Die Zuordnung der beteiligten Krankenhäuser zu den Koordinierungsstellen erfolgt in Anlehnung an die Planungsregionen des Krankenhausplans und unter Berücksichtigung der räumlichen Beziehungen für die Region“, so Glawe weiter. Der für die Region zuständige Ärztliche Leiter Rettungsdienst wird in die Entscheidungen eingebunden. „Der Clustermanager koordiniert daneben insbesondere die Verteilung der Beatmungskapazitäten und das erforderliche Personal in der Clusterregion in enger Absprache mit den jeweiligen Krankenhäusern“, erläuterte der Gesundheitsminister. Nicht geeignet oder vorgesehen für die Erstaufnahme von COVID-19-Patienten sind psychiatrische Krankenhäuser.

Glawe machte deutlich, dass eine flächendeckende erhöhte Beatmungskapazität zur Versorgung der COVID-19-Patienten notwendig sei. „Zurzeit werden 512 Beatmungsplätze vorgehalten. Weitere ca. 100 Plätze können als Reserve ohne Zuführung von weiteren Beatmungsgeräten aktiviert werden“, machte Glawe deutlich.

„Sollten die Krankenhäuser eines Clusters ihre Kapazitätsgrenze erreichen, können geeignete Fälle, die nicht an COVID-19 erkrankt sind, in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden“, so Glawe weiter. Vorgesehen hierfür sind aufgrund ihrer krankenhausnahen Strukturen die Klinik Malchower See für Cluster I; Tessinum in Tessin für Cluster II; Median Klinik Bad Sülze für Cluster III; Medigreif Parkklinik Greifswald für Cluster III sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg für Cluster IV. Die vorgenannten Rehakliniken sollen primär weiterbelegt werden. Im Falle einer Hinzuziehung als Krankenhaus verlegen diese ihre Rehabilitationspatienten in nahegelegene Rehakliniken. Hilfsweise kann ein verkürztes Verfahren in der Krankenhausplanung realisiert werden. Zur Absicherung der notwendigen Einsatzzeiten sollen die Arbeitszeitregelungen gelockert sowie die wechselseitige Personalüberlassung vereinfacht werden.

Darüber hinaus sollen vier Fieberzentren in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut werden. „Zur Identifizierung und Weiterleitung positiv getesteter COVID-19-Patienten ist geplant, zum Schutz der ambulanten Strukturen in Rostock, Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin Zentren einzurichten. Die Maximalversorger an den Standorten stehen unterstützend zur Verfügung. Greifswald wird dabei als Pilotprojekt vorangestellt. Die Fieberzentren sind Teil der ambulanten Versorgung und dienen neben der Behandlung der Betroffenen insbesondere dem Schutz und der Entlastung der ambulanten Arztpraxen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Die Fieberzentren werden von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben und von den Gesundheitsämtern koordiniert. Den Fieberzentren werden Patienten mit positivem SARS-CoV-2 („Coronavirus“)-Nachweis zugeführt. In den Zentren wird über deren geeignete Weiterbehandlung entschieden.

Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe, der DGB Nord-Vorsitzende Uwe Polkaehn und VU-Arbeitgeberpräsident Thomas Lambusch haben sich heute in einer gemeinsamen Erklärung zu einer engen Zusammenarbeit der Sozialpartner in Zeiten der Corona-Krise bekannt. Gemeinsames Ziel sei es, Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen. Sie warben dafür, die Möglichkeiten der Kurzarbeit zu nutzen. Die Bundesregierung berät heute, die Landesregierung morgen über weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen.

Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe, DGB Nord-Vorsitzender Uwe Polkaehn und VU-Arbeitgeberpräsident Thomas Lambusch erklären:

Die Sozialpartnerschaft ist einer der Eckfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Landesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich in Krisenzeiten stets gemeinsam und verantwortungsvoll für das Gemeinwohl eingesetzt. Die Gesundheit der Menschen, die verlässliche Versorgung der Bevölkerung, Rettungsschirme für Unternehmen und die Vermeidung von Kündigungen der Beschäftigten sind das Gebot der Stunde. Jetzt brauchen Menschen Sicherheit. Auf unsere Arbeits- und Sozialstandards ist Verlass.

Wir wollen die Belegschaften zusammenhalten. Wir wollen für die Zeit nach der Corona-Krise gewappnet sein. Konflikte und Interessensgegensätze bleiben bestehen. Aber in dieser besonderen Situation werden sie hinten angestellt. Wir wollen, wie schon in der Finanzkrise 2008/2009, gemeinsam dazu beitragen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abgefedert werden und die kraftvolle Rückkehr zu stabilen Verhältnissen gelingt.

Bund und Land stellen eine Vielzahl von Sofort-Instrumenten zur Verfügung, um die Beschäftigung und Ausbildung in den Betrieben und die Liquidität der Unternehmen zu stabilisieren. Wir wissen, dass die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld und staatlichen Liquiditätshilfen für viele Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen in M-V absolutes Neuland sind. Wir ermutigen Unternehmen, das für alle, auch Klein- und Kleinstunternehmen, außerordentlich flexible und vorteilhafte Instrument der konjunkturellen Kurzarbeit auch vorbeugend in Anspruch zu nehmen, um Kündigungen zu vermeiden. Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass die neu geschaffenen, sofort und niederschwellig beantragbaren und ausgezahlten Fördermittel gerade den Erhalt der Arbeitsplätze zum Ziel haben und entsprechend konditioniert sind. Wir werden in der Zeit nach der Pandemie in den Betrieben jede Arbeitskraft benötigen.

Landesregierung und Sozialpartner werden alles unternehmen, um die bereitgestellten Hilfen sofort und zielgenau in den Unternehmen wirksam werden zu lassen. Nutzen Sie die Instrumente und Informations- und Beratungsangebote, vermeiden Sie Kündigungen!

Vereinbarungen zur Corona-Eindämmung

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die gestern zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

So gilt ab sofort in Mecklenburg-Vorpommern das bundesweit vereinbarte Kontaktverbot. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet, also zum Beispiel für Familien mit mehreren Kindern.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Fußpflege, Logopäden, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind ab heute 20.00 Uhr geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen in Physio- und Ergotherapien oder z.B. medizinische Fußpflege bleiben weiter möglich.

Auch die Bau- und Gartenbaumärkte in Mecklenburg-Vorpommern müssen heute um 20.00 Uhr schließen. Dies gilt nicht für den Verkauf an gewerbliche Kunden. Ein Abhol- und Lieferservice für gewerbliche und private Kunden ist weiter möglich.

„Jetzt müssen alle die Regeln einhalten! Nur dann ist es möglich, die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Ich bedanke mich bei allen, die mitziehen und mithelfen. Das sollten wir alle tun“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Neues Löschfahrzeug für Krien

Schwerin – Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Krien können sich freuen. Zur Finanzierung eines 420.000,00 EUR teuren neuen Löschfahrzeuges (LF 20) übersandte das Innenministerium an die Gemeinde Krien im Landkreis Vorpommern-Greifswald einen Bewilligungsbescheid für eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 140.000,00 EUR. Der Landkreis beteiligt sich an dieser Finanzierung mit einer Förderung von 130.000,00 EUR. Durch die Ersatzbeschaffung soll ein aus dem Baujahr 1968 altes Tanklöschfahrzeug ersetzt werden.

„Als zuständiger Fachminister für den Brandschutz ist es für mich wichtig, die Gemeinde beim Kauf des neuen Löschfahrzeuges unterstützen zu können. Für Brandschutz und Hilfeleistung brauchen die Feuerwehren moderne Ausstattungen, weil es um den Schutz von Menschen geht. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die sich dafür aufopferungsvoll und ehrenamtlich einsetzen, verdienen jede mögliche Unterstützung“, dankt Innenminister Caffier.

Die Freiwillige Feuerwehr Krien übernimmt Aufgaben des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Besondere Gefahrenschwerpunkte sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte, zwei Tankstellen, drei Landwirtschaftsbetriebe, die Autobahn BAB 20 sowie die Bundesstraßen B199 und B 110.

Einigung auf Kontaktverbot

Schwerin – Die Bundeskanzlerin und die 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich in einer Telefonkonferenz auf ein Kontaktverbot in Deutschland verständigt. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Weiterhin verständigten sich der Bund und die Länder darauf, dass alle Restaurants und gastronomischen Betriebe in Deutschland geschlossen werden. Weiter möglich bleiben Lieferdienste und ein Außerhausverkauf. Diese Regelung ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits umgesetzt.

Außerdem wurde vereinbart, dass Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Frisöre, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen werden, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel die Fußpflege für Diabetiker bleiben weiter möglich.

Über diese Beschlüsse hinaus hat sich die Landesregierung entschieden, dass die Bau- und Gartenbaumärkte in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen werden. Das Kontaktverbot soll bereits ab morgen gelten, die Schließung der Läden und Einrichtungen ab morgen 20.00 Uhr, damit sich die betroffenen Betriebe vorbereiten können. Die dafür notwendigen Beschlüsse wird das Kabinett morgen in einer telefonischen Sitzung treffen.

„Wir sind sehr dankbar, dass sich die meisten Bürgerinnen und Bürger an die bisher beschlossenen Regeln halten. Es sind jetzt aber weitere Maßnahmen nötig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und zu verlangsamen. Wir appellieren dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Familien oder der eigenen Lebensgemeinschaft auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Es muss alles getan werden, damit die Ausbreitung verlangsamt wird und wir nicht in eine Situation kommen, in der die Ärztinnen und Ärzte und die Krankenschwestern und Pfleger die Schwererkrankten nicht mehr angemessen behandeln können“, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die heutigen Beschlüsse.

„Wichtig ist: Alle Bürgerinnen und Bürger haben selbstverständlich weiter die Möglichkeit zum Supermarkt, zum Arzt oder zur Arbeit zu gelangen. Auch private Aktivitäten wie Spaziergänge oder Sport im Freien sind weiter möglich. Achten Sie bitte auf den notwendigen Sicherheitsabstand von 2 Metern! Und beachten Sie unbedingt die Regeln zur Personenzahl“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Wir danken den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten wie zum Beispiel Verkäuferinnen und Verkäufer sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen“, fügte die Ministerpräsidentin hinzu.