Deutsche Ehrenamtsstiftung

Schwesig: Ansiedlung der Deutschen Ehrenamtsstiftung ist starkes Signal

Schwerin – „Die ‚Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt‘ kommt nach Neustrelitz in unser schönes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Bundestag und Bundesrat haben vor wenigen Wochen der Gründung zugestimmt. Das ist ein starkes Signal der Wertschätzung für die rund 30 Millionen Ehrenamtlichen in Deutschland. Gleichzeitig ist es auch ein großer Erfolg für unser Land. Neustrelitz ist eine hervorragende Standortwahl“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf der heutigen Sitzung des Landtages.

Schwerpunkte der Stiftung sollen u.a. die Digitalisierung im Ehrenamt, die Entbürokratisierung und Nachwuchsgewinnung sowie die Engagementförderung auf dem Land und in Ostdeutschland sein. Schwesig: „Ich bin überzeugt, die Stiftung ist der richtige Schritt, um das Ehrenamt gerade in ländlichen Gegenden besser zu unterstützen. Im Bundeshaushalt sind 2020 dafür 23 Millionen Euro eingestellt. Ab 2021 werden es sogar 30 Millionen Euro sein. Die Ansiedlung der Stiftung in unserem Land ist auch ein klares Signal aus Berlin, Bundes- und Forschungseinrichtungen vorrangig in ostdeutschen Ländern anzusiedeln. Darüber freuen wir uns sehr.“

Das Ehrenamt sei eines ihrer Herzensthemen, so die Regierungschefin. „Ich bin überzeugt: Das ehrenamtliche Engagement ist wichtig für unsere Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt. In Mecklenburg-Vorpommern sind 43 aller Menschen ab 14 Jahren ehrenamtlich tätig. Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung. Deswegen würdigen wir es jedes Jahr mit dem jährlichen Ehrenamtstag und der Ehrenamtsnadel, die ich an engagierte Bürgerinnen und Bürger verleihe. Ich freue mich, dass wir in diesem Jahr auch die Ehrenamtskarte einführen werden“, so Schwesig weiter. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die landeseigene Ehrenamtsstiftung, die insbesondere für Ehrenamtliche da ist, die nicht in festen Strukturen eingebunden sind. „Die Stiftung wird von den Ehrenamtlichen sehr gut angenommen. Über 1000 Projekte sind bereits unterstützt worden, allein im letzte Jahr 600. In diesem Jahr unterstützt die Ehrenamtsstiftung mit 1,6 Millionen Euro.“

Digitrans-Förderung in der Müritzregion

Waren/Müritz – Drei Firmen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhalten vom Digitalisierungsministerium Zuwendungen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Das Autohaus Kühne in Waren (Müritz) bekommt 6.150 Euro, das Autohaus Piahowiak in Trollenhagen 10.000 Euro und das Unternehmen „Thomas Taschke Auto, Boot & Service“ in Rechlin 5.927 Euro.

Im Autohaus Kühne soll die Buchhaltung künftig weitestgehend papierfrei gestaltet werden. Rechnungen sollen nur noch in digitaler Form bearbeitet werden. Ein Großteil der Rechnungen geht bereits auf digitalem Weg zu. Diese wurden aber bislang ausgedruckt, um in das Buchungssystem eingetippt zu werden. Künftig werden die Daten aus den Rechnungen automatisiert ins System übernommen. Rechnungen auf Papier werden eingescannt und dank der neuen integrierten Texterkennung in digitale Form gewandelt und nach der Bearbeitung archiviert. Dadurch werden Papier und Archivplatz eingespart und innerbetriebliche Prozesse beschleunigt.

Das Autohaus Piahowiak mit 46 Mitarbeitern plant einen neuen Router sowie Server mit Sicherungseinheit und einem Datenbankmodul anzuschaffen. Bisher müssen alle Belege ausgedruckt und zur weiteren Bearbeitung in die jeweiligen Unternehmensbereiche gegeben werden. Bis die Belege wieder in der Buchhaltung sind, vergehen teilweise Tage. Sämtliche Belege müssen gemäß den Aufbewahrungsfristen für mehrere Jahre in Aktenordnern aufbewahrt werden. Die neue, vom Land gefördert Software verteilt über ein internes Onlinesystem die eingehenden Rechnungen an die Unternehmensbereiche. Diese können sie sofort prüfen und viel schneller als bisher online an die Buchhaltung zurücksenden. Mit Zusatzmodulen der Software für Anlagen- und Finanzbuchhaltung, Mahnwesen, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Archivierung und Administration wird der gesamte Unternehmens- und Abwicklungsprozess digitalisiert und stark vereinfacht.

Das Auto-, Boot- und Serviceunternehmen aus Rechlin wird einen neuen digitalen Bremsenprüfstand anschaffen. Dieser erspart aufwändige und fehlerbelastete Arbeitsschritte wie das Einstellen des Prüfstands per Hand ebenso wie die manuelle Erkennung von Reifenbreite, Gewicht und Art des Radantriebs. Künftig erfolgen diese und weitere Schritte mit hoher Genauigkeit digital. Die Prüfergebnisse werden zeitsparend und fehlerdezimiert digital übermittelt. Auch TÜV- und Dekraprüfer können auf die Daten zugreifen.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

M-V: Neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz

Schwerin – Innenminister Lorenz Caffier hat den heutigen Beschluss des Landtages M-V zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) ausdrücklich begrüßt: „Es ist die Antwort auf das digitale Zeitalter und bringt mehr Sicherheit für Mecklenburg-Vorpommern. Polizei und Ordnungsbehörden erhalten die in der heutigen Zeit dringend notwendigen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr, um in weiteren Bereichen präventiv handeln können, in denen es ihnen bisher nicht möglich war. Damit kann die Polizei noch effektiver Straftaten bekämpfen und so z. B. Rechtsgüter wie Leib, Leben und Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land noch besser schützen.“

Mit der Neufassung des SOG M-V sind zum einen die notwendigen Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und die zwingend gebotene Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im SOG M-V vorgenommen worden. Darüber hinaus wurde die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung eingriffsintensiver Befugnisse berücksichtigt. Neben klarstellenden Regelungen sind auch zusätzliche Befugnisse aufgenommen worden, damit Ordnungsbehörden und Polizei mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage und den Stand der technischen Entwicklung weiterhin Gefahren effektiv abwehren können.

Mit der Novelle des SOG M-V wird den in unserem Land eingesetzten Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung eine Eilzuständigkeit eingeräumt. Es ist ihnen damit möglich, auf Grundlage des SOG M-V in unserem Land gefahrenabwehrend tätig zu werden. Innenminister Lorenz Caffier: “Die Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass der Staat zu jederzeit handlungsfähig ist und dabei nicht von unnötigen Kompetenzgrenzen behindert wird.“

Weiterhin wird im SOG M-V eine klarstellende Regelung zum finalen Rettungsschuss, die bereits in vielen Bundesländern besteht, aufgenommen. Obwohl die gegenwärtigen Regelungen im SOG M-V formal bereits den finalen Rettungsschuss zulassen, ist es notwendig, den handelnden Polizistinnen und Polizisten eine rechtssichere Formulierung an die Hand zu geben, damit sie beispielsweise bei Amoklagen oder terroristischen Ereignissen fehlerfrei und schnell handeln können.

Zudem wird die Videoüberwachung in den für die Durchführung der Gewahrsamnahme genutzten polizeilichen Räumen geregelt. Damit wird auch einer Forderung von AMNESTY INTERNATIONAL sowie der Rechtsprechung des BGH im Fall „Ouri Jalloh“ Rechnung getragen. Die Einführung einer solchen Videoüberwachung ist sowohl zum Schutz der in Gewahrsam genommenen Personen, beispielsweise vor Suizid oder gesundheitlichem Notfall, als auch der an der Gewahrsamnahme beteiligten anderen Personen – wie vor allem Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – notwendig.

Auch eine klarstellende Formulierung für den Einsatz von Drohnen sowie der Fertigung von Übersichtsaufnahmen/-aufzeichnungen soll im neuen Gesetz Einzug finden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten zum Einsatz von Drohnen, etwa bei der Suche nach vermissten oder sonst polizeilich relevanten Personen, Sachen oder gefährlichen Tieren.

Auf Vorschlag des Städte- und Gemeindetages M-V und der Gewerkschaft der Polizei M-V wurde ein Festhalterecht für Ordnungsbehörden im Rahmen von Identitätsfeststellungen neu im SOG M-V formuliert. Bisher stand ein solches Recht nur der Polizei zu. Nunmehr dürfen auch Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der Ordnungsbehörden die von einer Identitätsfeststellung betroffene Person – bis zum Eintreffen der Polizei – festhalten, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Auch andere Länder verfügen bereits über ordnungsbehördliche Festhalterechte zur Identitätsfeststellung.

Die Polizei soll außerdem zur Datenübermittlung zum Zwecke einer Zuverlässigkeitsüberprüfung z. B. von Securitypersonal bei Großveranstaltungen ermächtigt werden. Die Bestimmung erlaubt der Polizei die Datenübermittlung an öffentliche oder nichtöffentliche Stellen im Zusammenhang mit der Durchführung sogenannter „Akkreditierungsverfahren“ bei Veranstaltungen, bei denen eine besondere Gefahr entstehen kann. In der Praxis kann es insbesondere bei Großveranstaltungen, wie Fußballspielen oder anderen Veranstaltungen, die im besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen, notwendig sein, dass der Veranstalter einzusetzendes Sicherheitspersonal auf seine Zuverlässigkeit überprüfen muss, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Hierzu ist er auf die bei der Polizei gegebenenfalls vorhandenen Erkenntnisse angewiesen.

Weiterhin wird der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes um Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristischer Vereinigungen, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften, besonders schwerer Fall der Computersabotage sowie Einschleusen von Ausländern und Geldwäsche ergänzt.

„Die RAF griff früher zum Telefon, der Terrorist von heute nutzt WhatsApp und Co“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Diesem geänderten Nutzungsverhalten muss das Gefahrenabwehrrecht Rechnung tragen. Früher musste sich ein potentieller Bombenbauer die Bombeneinzelteile im Baumarkt zusammenkaufen und konnte dabei observiert werden. Heute sind solche Einkäufe über das Internet möglich. Deswegen muss die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch auf den PC oder das Smartphone von verdächtigen Personen zugreifen können.“

Wie es schon in anderen Bundesländern möglich ist, soll auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern die Aufnahme einer Rechtsgrundlage zur Online-Durchsuchung sowie zur sogenannten Quellen-TKÜ erhalten, um unter engen Voraussetzungen in begründeten Einzelfällen – etwa zur Abwehr terroristischer Gefahren – Daten erheben zu können.

Die Online-Durchsuchung unterliegt der vollständigen richterlichen Überwachung. Mit der Online-Durchsuchung werden – bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum – das Nutzungsverhalten der Zielperson überwacht und der Zugriff auf gespeicherte Inhalte zum Beispiel auf PCs oder Tablets ermöglicht. So können terroristische Strukturen aufgedeckt und Anschläge verhindert werden. Aber auch bei rechtsextremistischen Netzwerken kann die Online-Durchsuchung unter Umständen nutzen.

Die Quellen-TKÜ ist eine besondere Form der Telekommunikationsüberwachung. Es werden keine Informationen erlangt, die nicht auch durch eine „konventionelle“ TKÜ erlangt würden. Der Begriff bezeichnet lediglich das Überwachen von Telefongesprächen, die nicht über klassische Telefonverbindungen (Festnetz bzw. Mobilfunk), sondern über das Internet geführt werden. Die Quellen-TKÜ unterliegt den gleichen Rahmenbedingungen wie die bereits mögliche Telekommunikationsüberwachung. Auch diese Maßnahme steht unter einem Richtervorbehalt.

„Wer die Quellen-TKÜ ablehnt, muss die Frage beantworten, wie wir die Kommunikation von Terroristen und Extremisten sonst überwachen sollen. Ich kann es jedenfalls niemanden erklären, dass wir klassische Telefongespräche abhören können, aber bei Whatsapp-Nachrichten wegen der Verschlüsselung die Hände in den Schoß legen sollen. Das kann ich nicht verantworten. Ich kann den besorgten Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass es sich bei der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ nicht um alltägliche polizeiliche Maßnahmen handelt. Schon angesichts der engen Voraussetzungen werden diese nur in besonderen Fällen zur Anwendung gelangen. Lassen Sie sich nicht einreden, dass Mecklenburg-Vorpommern durch das neue Gesetz zum „Überwachungsstaat“ wird“, so Caffier.

Begleitet werden die neuen Eingriffsbefugnisse von zahlreichen Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten etwa aus dem Bereich der Privatsphäre und solcher von bestimmten Berufsgruppen. Bestehende Berichtspflichten gegenüber dem Landtag und die Unterrichtung der Öffentlichkeit werden ausgeweitet. Zudem obliegt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die Aufsicht über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist das Thema der Aktuellen Stunde „Mit Corona professionell und sachlich umgehen“ diskutiert worden. „Das Coronavirus stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Der Alltag verändert sich, viele Menschen stellen sich darauf ein. Wir haben weltweit eine ernste Lage. Die Entwicklungen zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben sich in den vergangenen Tagen dabei als sehr dynamisch erwiesen. Wir stellen uns auf einen weiteren Anstieg von Erkrankungsfällen ein. Umso mehr müssen wir alle – Bund-Land-Kommunen – dazu beitragen, die Situation zu meistern. Dies geschieht durch bestmögliche Information, durch gemeinsame Aktionen und durch entsprechende Reaktionen auf aktuelle Geschehnisse. Lassen Sie uns gemeinsam daran weiterarbeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch im Landtag. Minister Glawe dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden, Hochschulen, medizinischen Einrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern, die sich aktiv und intensiv für die Eindämmung des Corona-Virus einsetzen.

In Mecklenburg-Vorpommern weisen fast alle Fälle schwache Verläufe auf. „Die Infizierten befinden sich in der Betreuung des jeweiligen Gesundheitsamtes. Das Land ist auf steigende Infektionszahlen vorbereitet. Der Informationsbedarf ist riesig. Die Aufgaben sehr komplex. Das erfordert einen intensiven fachlichen Austausch mit vielen Beteiligten“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Im Gesundheitsministerium ist beispielsweise eine interne Arbeitsgruppe zum Thema Corona-Virus eingesetzt worden. Darüber hinaus tagt unter anderem regelmäßig ein interministerieller Arbeitsstab auf Arbeitsebene unter Beteiligung von Staatskanzlei, Wirtschaftsministerium, Sozialministerium, Bildungsministerium, Finanzministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Abstimmungen mit dem Bund und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten finden auf verschiedenen Ebenen und in den entsprechenden Fachlichkeiten statt.

Durch das Gesundheitsministerium werden konkrete Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt. So hat das Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern die Einrichtung von Abstrich-Zentren für Corona-Tests initiiert. Geplant sind Zentren, die verteilt im Land sind. „Die Zentren werden zentrale Anlaufstellen für Abstriche von Covid-19-Verdachtsfällen sein. Dadurch soll die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Praxen minimiert werden. Die Zentren werden in den kommenden Tagen nach und nach aufgebaut und bei Bedarf aufgestockt. Das ist auch ein Beitrag zur Entlastung des hausärztlichen Versorgungssystems. Wichtig ist, dass ein Patient, der befürchtet, am Coronavirus erkrankt zu sein, sich zunächst bei seinem Hausarzt telefonisch meldet“, betonte Glawe. Die Umsetzung erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Greifswald und der Universitätsmedizin Rostock sowie mit den Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium weitere Maßnahmen ergriffen. Die Kassenärztliche Vereinigung erhält finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von Schutzausrüstung. Die Universitätsmedizin Greifswald und die Universitätsmedizin Rostock erhalten finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung diagnostischer Ausstattung. „Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Informationshotline für unsere Bürgerinnen und Bürger (Telefon: 0385/588-5888) eingerichtet. Ich bin dankbar, dass teilweise auch die Landkreise versuchen, entsprechende Bürgertelefone einzurichten beziehungsweise dies bereits in die Tat umgesetzt haben. Jede Unterstützung ist willkommen und hilft bei der weiteren Information und Aufklärung unserer Bürger“, sagte Gesundheitsminister Glawe.

Das Wirtschaftsministerium hat für die heimische Wirtschaft eine Unternehmens-Hotline (Telefon: 0385/588-5588) geschaltet. „Die Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft sind momentan noch überschaubar. Im Tourismus, im Gastgewerbe, im Veranstaltungsbereich sowie bei Unternehmen, die auf Zulieferungen angewiesen sind, gibt es erste Probleme“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe. Die Unternehmens-Hotline wird von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut.

Das Innenministerium informiert in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium über die aktuelle Situation in den Regionen auf Facebook und Twitter, gibt Hygienetipps und verweist dabei auf weitere Seiten, auf denen es zusätzliche Informationen gibt. Es werden weiter Hinweise und Meldungen über die Informations- und Nachrichten-App „NINA“ verbreitet. Die Meldungen werden über das Lagezentrum des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Viele Informationen sind auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes (rki.de) zugänglich. Viele der Materialien sind ebenso in einem Extra-Blickpunkt auf der Homepage des Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums M-V sowie des LAGuS abrufbar. „Wichtig ist es, auch das vorhandene Angebot zu nutzen, um sich selbst auf dem Laufenden zu halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

M-V: Hass im Internet gezielter bekämpfen

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Im Bundesrat treten wir einem Vorschlag aus Hamburg, Bremen und Bayern bei, der Anbieter sozialer Netzwerke verpflichten soll, Urheberdaten von Hasspostings preiszugeben“

Schwerin – Die Landesregierung folgt dem Vorstoß von Justizministerin Hoffmeister zum Beitritt einer Initiative der Länder Hamburg, Bremen und Bayern im Bundesrat. Der Bundesrat stimmt am Freitag über einen Entschließungsantrag der vier Länder zur effektiven Bekämpfung der Kriminalität durch Verbreitung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken ab.

„In der Gesellschaft, in Rechtsprechung, Strafverfolgungs- und Polizeibehörden, Medien und Politik unseres Landes wird zunehmend gefordert, im Kampf gegen die Hasskriminalität im Internet effektiver zu werden. Es ist festzustellen, dass die Kommunikation zu verrohen droht, sie wird immer aggressiver, verletzender, hasserfüllter und Gewalt verherrlichender. Es ist eine staatliche Aufgabe, dem wirksam entgegenzutreten. Daher werde Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Bayern mit dieser Entschließung an die Bundesregierung herantreten und sie dringend bitten, sich noch intensiver dafür einzusetzen, die grenzüberschreitenden Beweissicherungsprobleme zu lösen. Anbieter sozialer Netzwerke, auch die im Ausland ihren Sitz haben oder dort Daten speichern, sollen künftig verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden über Urheber von Hasspostings Auskunft zu geben. Dabei soll die Bundesregierung in Deutschland das so genannte Marktortprinzip statuieren, damit die Auskunftspflicht der entsprechenden Anbieter nicht vom Speicherort der von den Strafverfolgungsbehörden abgefragten Daten abhängt, sondern vom Marktort der Anbieter der Dienste. Niemand, der Hass postet, soll sich hinter Pseudonymen verstecken dürfen. Wir sind eine offene tolerante Gesellschaft und müssen das auch schützen“, so Justizministerin Hoffmeister nach der Kabinettsitzung in Schwerin.

Für die Zukunft: NATURSCHÄTZE BEWAHREN!

Festabend 30 Jahre Nationale Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommern

Berlin – 30 Jahre Deutsche Einheit heißt auch 30 Jahre Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Drei Nationalparks, drei Biosphärenreservate und sieben Naturparks sind zu einem Aushängeschild für die Natur des Landes geworden. Ob Rotbuchenwälder, Ostseeküste oder Klarwasserseen – die Nationalen Naturlandschaften stehen für den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie für Natur-, Moor- und Klimaschutz und nicht zuletzt für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und ihre Gäste.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das ökologische Rückgrat der Bundesrepublik“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums, das mit einem Festakt am 10. März in der Landesvertretung in Berlin begangen wurde. Von Beginn an habe sich das Land Mecklenburg-Vorpommern zu seinen Großschutzgebieten bekannt. Bereits im Oktober 1990 übernahm das Land aus dem Nationalparkprogramm der DDR fünf von insgesamt 14 großflächigen Naturlandschaften, darunter drei von insgesamt fünf Nationalparks. Es folgten weitere wichtige Etappenziele wie die Anerkennung der „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands“ als UNESCO-Weltnaturerbe im Jahr 2011 oder auch die Ausweisung der Ivenacker Eichen als das erste Nationale Naturmonument in Deutschland im Jahr 2016.

Mittlerweile nehmen die Nationalen Naturlandschaften in MV mit insgesamt 545.700 Hektar fast 18 Prozent der Landesfläche ein. Zusammen mit den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie den europäischen NATURA 2000-Schutzgebieten kommt unser Land insgesamt auf mehr als 1,4 Mio. Hektar, das sind 45,8 Prozent der Landesfläche (inklusive Hoheitsgewässer).

„Man kann die Bedeutung des Naturschutzes für die Zukunft der Menschheit gar nicht oft genug herausstellen“, betonte Backhaus und verwies auf die enormen Herausforderungen in Zeiten des Klimawandels und einer rasant wachsenden Weltbevölkerung. Er forderte deshalb erneut zum Umdenken auf. Außerdem müsse die Finanzierung dieser wichtigen Zukunftsaufgabe langfristig gesichert sein. „Ich werde mich auch weiterhin für eine Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz stark machen“, bekräftigte der Minister und warb beim Bund für Unterstützung.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze würdigte das Engagement für den dauerhaften Schutz bedeutender Naturlandschaften: „Die Entscheidung des damaligen DDR-Ministerrates vom 12. September 1990, insgesamt 14 Großschutzgebiete als Naturlandschaften zu sichern, war eine echte Sternstunde für den Naturschutz. 30 Jahre danach dem historischen Beschluss ist unübersehbar, wie sehr der Naturschutz in Deutschland von dem enormen Schwung profitiert hat, den das Nationalparkprogramm ausgelöst hat – in Ost und West. Mecklenburg-Vorpommern ist hier Vorreiter, rund ein Drittel der Landesfläche wird durch streng geschützte Gebiete abgedeckt. Davon profitieren Menschen in der Stadt und auf dem Land gleichermaßen, durch einen naturverträglichen Tourismus und eine nachhaltige Regionalentwicklung. Umweltschutz verbindet – und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das ist die Verpflichtung, aus der heraus wir uns weiter um den Schutz unseres Naturerbes und um unsere Schutzgebiete kümmern müssen – nicht nur bei uns, sondern auch weltweit.“

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Dr. Antje Draheim eröffnete die Fotoausstellung „Naturschätze bewahren“. „Sechs Fotografen zeigen einzigartige Bilder aus uns verborgenen Orten. Sie lehren uns, dass wir unsere Natur wertschätzen, schützen und weiter ausbauen müssen für die kommenden Generationen.“

In Kooperation mit dem Umweltfotofestival Horizonte Zingst haben sich sechs Fotografen in die entlegensten Winkel der Schutzzonen aufgemacht. Die Ausstellung mit Bildern von Timm Allrich, Martin Harms, Monika Lawrenz, Mario Müller, Jürgen Reich und Klaus-Herbert Schröter zeigt zugängliche Teile der Nationalparks, aber auch nichtoffene Bereiche in den Kernzonen. Die Ausstellung wird vom 11. bis 19. März 2020 in der Landesvertretung präsentiert.

Anlässlich des Jubiläums hat das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) eine repräsentative Broschüre über die Naturschutzerfolge in den Nationalen Naturlandschaften des Landes erarbeitet. Diese erhielten die Teil­nehmer der Festveranstaltung als erste Leser. Die Agentur, die das Layout der 72-seitigen Broschüre gestaltete, hat dafür den Deutschen Agenturpreis 2019 erhalten.