Katastrophenschutz im Land gestärkt

Schwerin – Neue Ausrüstung für die Katastrophenschutzeinheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Torsten Renz, Minister für Inneres und Europa M-V, hat heute in Schwerin insgesamt zwölf Feldkochherde für die Versorgungstrupps der Betreuungszüge sowie zwei Löschgruppenfahrzeuge des Katastrophenschutzes mit einer Pumpenleistung von 20 Litern pro Minute (LF 20 KatS) übergeben.

„Uns allen als Gulaschkanonen gut bekannt, sind die Feldkochherde für die Landkreise und kreisfreien Städte eine technische Modernisierung, mit der sie autark bei Einsätzen agieren können“, sagt Innenminister Torsten Renz. „1,1 Millionen Euro hat das Land dafür investiert.“

Ein Betreuungszug besteht aus einer Gesamtstärke von 31 Helfern, 7 Fahrzeugen und 3 Anhängern. Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es im Katastrophenschutz 13 solche Betreuungszüge.

Die Ausstattung des Katastrophenschutzes des Landes wird durch Zivilausstattung des Bundes ergänzt. Vom Bund wurden Anfang der 1990er-Jahre 20 Löschfahrzeuge für die Erweiterten Löschzüge des Katastrophenschutzes übergeben.

Innenminister Torsten Renz erklärt: „Die beiden neuen Löschfahrzeuge, die an den Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Hansestadt Rostock gehen, sind hoffentlich der erste Silberstreifen am Horizont, wenn es um den Ersatz der vorhandenen Fahrzeuge geht. Ich bin zuversichtlich, dass auch die übrigen Fahrzeuge aus den 90er Jahren durch den Bund sukzessive ersetzt werden.“

Neue Regelungen

Infolge der erhöhten Infektionszahlen werden die Schutzvorschriften für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht

Schwerin – Infolge der erhöhten Infektionszahlen werden die Schutzvorschriften für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht. Mit der neuen Pflege- und Soziales Corona-Verordnung treten ab dem morgigen Sonnabend unter anderem neue Regelungen für Besucher*innen in stationären Pflegeeinrichtungen in Kraft, teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit.

So darf ab Sonnabend nur noch eine feststehende Person täglich eine Bewohnerin oder einen Bewohner besuchen. Dieses gilt ab einem 7-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner landesweit.

Ab dem Inzidenzwert von 100 sind Besuche an maximal drei Tagen pro Woche erlaubt. Bei Inzidenz 200 ist in der jeweiligen Einrichtung nur noch an einem Tag in der Woche der Besuch möglich.

Zudem müssen Besuchende einen negativen Corona-Test (PCR) vorweisen können, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Eine andere Möglichkeit ist ein Schnelltest (PoC-Test) direkt vor dem Betreten der Einrichtung. Die Maskenpflicht besteht weiter, erforderlich ist mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Wir wollen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und anderen Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen. Gleichzeitig sollen Besuche weiterhin stattfinden dürfen Mir liegt sehr am Herzen, dass die älteren Menschen nicht isoliert sind. Das ist mir besonders wichtig, gerade in der Weihnachtszeit.“

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Momentan gibt es im Land kleinere und größere Erkrankungsgeschehen durch Corona-Neuinfektionen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen. Ziel ist es weiter, sich selbst und vor allem auch alle anderen vor einem Anstecken mit dem Virus zu bewahren. Das soll durch eine entsprechende Ausweitung der Maßnahmen erfolgen. Es gilt Ausbrüche zu verhindern, um Menschenleben zu schützen.“

Die Besuchsregelungen zur Weihnachtszeit werden in gesonderten Informationen in den Einrichtungen ausgelegt und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Dazu wird es in der nächsten Woche entsprechende Hinweise des von Sozialministerin Drese eingesetzten Sachverständigengremiums Pflege und Soziales geben. Dem Sachverständigengremium gehören neben dem Sozialministerium, Vertreter*innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, des LAGuS, der Unimedizin Greifswald, des MDK, der Verbände der Träger, der Heimaufsicht, der Hochschule Neubrandenburg und des Integrationsförderrates an.

Um die Sicherheit in den Einrichtungen zu erhöhen, werden beim Personal und Bewohnenden z.B. in stationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen weiterhin täglich aktive Symptomkontrollen erfolgen, u.a. mit Temperaturmessungen. Zudem sind erweiterte anlasslose Testungen für asymptomatisches Personal vorgesehen.

Planung der Meiningenbrücke

Rostock – Gestern um Mitternacht endete die Einspruchsfrist gegen die Vergabe des Planungsauftrags für die Meiningenbrücke durch das Straßenbauamt Stralsund. Damit geht der Auftrag an die Ingenieurgemeinschaft IGS aus Weimar und die Plass+Engel-Ingenieurgesellschaft für Bauwesen aus Rostock.

„Damit haben wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Neubau der Darßbahn getan“, sagt Landesinfrastrukturminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung hatten sich vier Unternehmen aus Deutschland für den Auftrag beworben. Wir haben uns für diese Bietergemeinschaft entschieden, weil sie das wirtschaftlichste Angebot bei Einhaltung aller von uns gewünschten Vorgaben abgegeben hat.“ Etwa vier Millionen Euro sind für die Planung des Herzstücks der Darßbahn veranschlagt.

Nun beginnt der Planungsprozess für das komplexe Brückenbauwerk. Er wird trotz Hochdruck mehrere Jahre in Anspruch nehmen. „Ziel der Planung ist, am Ende des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens eine Baugenehmigung zu erhalten“, erklärt Christian Pegel.

Dafür werden im ersten Schritt werden die Vorzugsvariante für den Verlauf der künftigen Straßenverbindung bestimmt und Tragwerksvarianten für die neue Brücke verglichen. Die dafür erforderlichen Umweltkartierungen sind zum Großteil bereits erfolgt. „Im zweiten Schritt werden die gewählte Vorzugslösung planerisch ausgearbeitet und die Kosten berechnet. Anschließend wird das Baurechtsverfahren beantragt. Mit Erteilung der Baugenehmigung können die weiteren Planungen bis zur Ausschreibung der Bauleistung erfolgen.

Die kombinierte Meiningenbrücke für Bahn, Autos, Radfahrer und Fußgänger ist das Herzstück der wieder zu errichtenden Darßbahn und mit einem Volumen von mehr als 50 Millionen Euro der größte Kostenpunkt des gesamten Projekts. Das Bundesverkehrsministerium hatte im Februar zugesagt, ein Drittel dieser Kosten zu übernehmen. Die beiden anderen Drittel verteilen sich auf das Land und die Usedomer Bäderbahn (UBB).

Die Brücke über den Meiningenstrom verbindet das östliche Ende der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst mit dem Festland und ist eine von zwei Möglichkeiten, auf die Halbinsel zu gelangen. Die Reaktivierung der Darßbahn ermöglicht die Erreichbarkeit der beliebten Touristenregion mit dem Zug und soll sie vor allem in den Sommermonaten vom Straßenverkehr entlasten.