Kinderkrankengeld wird ausgeweitet

Schwerin – Als „wichtige Hilfe für Eltern und Sorgeberechtigte, die ihre Kinder in der Corona-Zeit zu Hause betreuen“, bezeichnet Sozialministerin Drese die geplante Verdopplung des Anspruchs auf Kinderkrankentage. Das entsprechende Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag und am 18. Januar in einer Sondersitzung vom Bundesrat beschlossen werden.

„Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage“, verdeutlichte Drese. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.

„Ganz wichtig: Der Anspruch besteht auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde“, so Drese.

Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita oder Schule.

Drese hob hervor, dass im Gesetzestext auch eine Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wurde: „Kinderkrankengeld gibt es auch, wenn die Kita, wie in unserem Land offen ist, aber die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“

 Voraussetzungen für den Erhalt sind, dass

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Regelung soll nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.

Drese: „Mit der Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage wird für Eltern und Alleinerziehende in dieser besonders schwierigen Phase eine passgenaue Entlastung geschaffen. Meine Bitte an die Eltern ist, dieses Angebot zu nutzen und die Kinder, wo immer es geht, zu Hause zu betreuen.“

Neues Löschfahrzeug

Laage – Am 20. Juli letzten Jahres verunfallte ein Tanklöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Laage (Landkreis Rostock) auf der B 103 in Höhe Kronskamp auf dem Weg zu einem Einsatz auf der A 19. Mehrere Feuerwehrleute wurden dabei zum Teil schwer verletzt und am Fahrzeug entstand Totalschaden. Um den Brandschutz in der Stadt und den dazugehörigen Ortsteilen sicher zu stellen, musste dringend ein Ersatzfahrzeug beschafft werden. Seit ein paar Tagen steht nun ein TLF 3000 im Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr Laage.

Für die Stadt war die Investition aufgrund des Unfalls nicht vorhersehbar und sie hatte daher beim Landkreis und beim Innenministerium Fördermittel beantragt, um die Finanzierung sicher zu stellen. Minister Torsten Renz konnte heute einen Bewilligungsbescheid über rund 82.000 Euro Sonderbedarfszuweisung als Unterstützung vom Land an den Bürgermeister Holger Anders übergeben.

„Die Ereignisse des letzten Jahres wirken bei den Kameradinnen und Kameraden sicher noch nach, denn sie führen uns allen deutlich vor Augen, welchen Risiken und Gefahren für Leib und Leben sich die Einsatzkräfte in ihrem Ehrenamt aussetzten“, betonte der Innenminister. „Tagtäglich stehen sie in Rufbereitschaft, um nicht nur den Brandschutz sicherzustellen, sondern auch bei Unfällen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten. Dies verdient größte Wertschätzung und Anerkennung.“

Stabilisierung der heimischen Wirtschaft

Schwerin – Die Landesregierung hat am Donnerstag gemeinsam mit Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände, der DEHOGA, der Kammern, des Bauernverbandes und des Tourismusverbandes verschiedene Maßnahmen zur weiteren Unterstützung der heimischen Wirtschaft auf den Weg gebracht.

„Die Corona-Krise beeinträchtigt das Wirtschaftsgeschehen im gesamten Land weiterhin massiv. Klar ist, dass weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft notwendig sind. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen weiter Unterstützung. Im Fokus steht, da wo der Bund nicht unterstützt, wird das Land bestmöglich weiter unterstützen. Die verschiedenen Maßnahmen sollen helfen, Arbeitsplätze bestmöglich im Land zu sichern, damit die Unternehmen ihre Beschäftigten halten können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Spitzengespräch am Donnerstag.

Der Wirtschaftsminister dankte den Unternehmerinnen und Unternehmern und ihren Beschäftigten, denen die Corona-Krise ganz besondere Anstrengungen abverlangt hat und weiter abverlangt. „Sie nehmen zum Teil erhebliche wirtschaftliche Einbußen hin und versuchen den Laden bzw. ihr Geschäft aufrecht zu halten. Gleichwohl zeigen sie bei der Krisenbewältigung großes Engagement und eine hohe Flexibilität. Neue Wege werden eingeschlagen und umgesetzt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Für den stationären Einzelhandel, der seit dem 16.12.2020 für Kunden geschlossen ist, soll eine Sonderregelung für die Corona-Liquiditätshilfe II geschaffen und die Zins- und Tilgungsfreiheit von einem auf zwei Jahre verlängert werden.

Einführung einer Marktpräsenzprämie für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Das Land gewährt für Betriebe des Einzelhandels, die infolge der Schließungen im November und Dezember 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufweisen, eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Antragsteller, die für Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz genutzt werden kann, also beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops, vorzugsweise auf dem digitalen Marktplatz MV.

Vorfinanzierung von Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall

Das Land finanziert in Fällen von schwerwiegenden Liquiditätsproblemen die Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall vor. Die Höhe der Vorfinanzierung wird im Einzelfall festgelegt.

Weiterentwicklung Neustart-Prämie (5 Mio. €)

Verlängerung bis zum 31.03.2021 sowie Erleichterung der Zugangsbedingungen. Nachdem bislang nur die fortlaufenden Kalendermonate zählten, zählen künftig alle (maximal 6) Kalendermonate im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit, auch wenn die Zeiten in Kurzarbeit durch Beschäftigungsmonate im Unternehmen unterbrochen waren.

Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe (10 Mio. €)

Das Land gewährt eine einmalige Anlaufkostenpauschale in Höhe von 5 Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes als Beitrag zu den Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen.

Forcierung des Investitionsprogramms „Modernisierung für Beherbergungsbetriebe“

Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots einerseits sowie zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit andererseits. Dazu wird eine Handreichung für Antragsteller durch das Landesförderinstitut als Bewilligungsstelle veröffentlicht. Zur Konkretisierung der Förderpraxis wird es kurzfristig Gespräche mit Branchenvertretern und Wirtschaftskammern geben, in denen die Handreichung abgestimmt wird.

Förderung der Ausbildungssicherung (2 Mio. €)

Das Land öffnet seine bestehende Qualifizierungsförderung bei der GSA. Unternehmen und Freiberufler können nun ausnahmsweise und zeitlich befristet auch eine Zuwendung für Qualifizierungsmaßnahmen von Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten.

E-Fahrzeug und Lade-Infrastruktur

Penzlin – Für die Anschaffung eines Elektro-Fahrzeugs sowie die Errichtung von Ladesäulen und Stromspeicher erhält das Unternehmen „ETW Energy“ in Penzlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 31.456,80 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 62.913,60 Euro, die Gesamtinvestitionskosten 100.831,21 Euro.

Die Firma errichtet und wartet überwiegend Blockheizkraftwerke. Dazu muss sie diese Anlagen durchschnittlich dreimal pro Jahr anfahren. Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sollen mit Hilfe der Fördermittel ein Elektrofahrzeug angeschafft und drei Ladesäulen sowie ein Stromspeicher am Firmensitz im Penzliner Ortsteil Mallin errichtet werden. Außerdem soll eine Photovoltaikanlage – diese wird nicht gefördert – zur Versorgung der Ladesäulen mit Strom errichtet werden.

Durch diese Maßnahme können jährlich ca. 10,5 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Corona-Hilfe vom Land für Rostock Piranhas

Rostock – Der Rostocker Eishockey Club e.V. bekommt finanzielle Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein, der derzeit in der Oberliga Nord als dritthöchster Liga im deutschen Eishockey spielt, erhält einen Zuschuss in Höhe von gut 464.000 Euro, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Donnerstag mit.

Die „Liquiditätshilfe Profisport“ soll den Piranhas dabei helfen, durch die Corona-Pandemie bedingte existenzgefährdende Defizite etwa durch weggefallene Zuschauer- und Sponsoreneinnahmen auszugleichen.

„Unser Ziel als Land ist es, Insolvenzen abzuwenden, hochklassige Traditionsvereine des Landes in den Spielsportarten zu erhalten und die Teilnahme der Teams im Wettkampfbetrieb der jeweiligen nationalen Liga in der Spielsaison 2020/2021 zu sichern“, verdeutlichte Drese.

Corona hat auch die Piranhas hart getroffen. Nach mehreren positiven Coronafällen ist das Team derzeit in häuslicher Quarantäne, weder Training noch Wettkampf sind möglich. Drese: „Zum Glück geht es den betroffenen Personen soweit gut. Ich hoffe, die Nachricht über die Gewährung des Zuschusses ist ein Silberstreif am Horizont in dieser schweren Zeit.“

Nationale Umsetzung der GAP

Backhaus: Umweltpolitik gehört nicht an den Katzentisch

Schwerin – Die Umweltministerien der Länder haben ein Positionspapier zur nationalen Umsetzung der GAP abgestimmt. Unter anderem werden die Ministerinnen und Minister der Agrar-Ressorts darin aufgefordert, die Umweltministerien in die Diskussion einzubinden. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der in diesem Jahr Vorsitzender der Umweltministerkonferenz ist, erklärt, er stehe voll hinter den Forderungen des Papiers.

„Es ist für mich selbstverständlich, dass die Umweltpolitik nicht am Katzentisch sitzen darf, wenn die Agrarminister der Länder über die Zukunft der Landwirtschaft beraten und die Vorgaben der EU zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht umsetzen. Dabei geht es um viel Geld – öffentliches Geld. Und ich sage schon lange: Öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen. Wir wissen doch nicht erst seit gestern, dass die Land­wirtschaft erheblichen Einfluss auf die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft hat. Es muss darum gehen, diese knappen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften und nach Möglichkeit ihren Zustand zu verbessern. Dies kann nur gelingen, wenn Ökonomie und Ökologie Hand in Hand gehen.“

Zu den Kernforderungen des Papiers gehört, die Konditionalität so auszugestalten, dass ein flächendeckendes Mindestmaß an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gesichert wird. Bei der Konditionalität handelt es sich um Auflagen, die Betriebe erfüllen müssen, um EU-Gelder zu erhalten. Sie soll zukünftig für alle Betriebsarten gelten. Unter anderem sollen fünf Prozent der Ackerflächen für echte nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgehalten werden.

Weiterhin sollen die Öko-Regelungen so ausgestaltet werden, dass für Betriebe mehr Anreize entstehen, freiwillige Umweltleistungen zu erbringen. Vor allem hier wollen die Umweltministerinnen und Umweltminister mehr Mitspracherecht erhalten.

In den kommenden sieben Jahren stehen den Landwirtinnen und Landwirten der EU rund 387 Milliarden Euro an Subventionen aus Brüssel zur Verfügung.