Lehrkräfte gesucht

Volkshochschule „Ehm Welk“: Lehrkräfte für Abschlüsse im 2. Bildungsweg dringend gesucht

Schwerin – An der Volkshochschule „Ehm Welk“ werden Lehrerkräfte gesucht. „Grundsätzlich können sich ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für alle Fächer bei uns melden. Aktuell braucht unser Team jedoch insbesondere Verstärkung für die Fächer Biologie, Chemie, Englisch und Sozialkunde für das im August beginnende Schuljahr 2021/22,“ berichtet der Fachbereichsleiter Schulabschlüsse/Berufliche Bildung Matthias Buck.

Im Fachbereich „Schulabschlüsse“ der Volkshochschule drücken junge Erwachsene die Schulbank, um einen höheren oder überhaupt einen Schulabschluss zu erreichen. Die Fächer sowie die Ferienzeiten orientieren sich an denen der Regelschulen in MV. Auch die Prüfungen sind auf gleichem Niveau: Es werden die Zentralprüfungen für MV geschrieben.

Seit zwei Jahren findet der Unterricht im neuen Campus am Turm in der Hamburger Allee 124 unter modernsten Lehr- und Lernbedingungen statt. Unterrichtet wird zumeist tagsüber in der Zeit von 8.00 bis 13.30 Uhr bzw. in der Abendklasse von 17.00 bis 21.45 Uhr.

Die Lehrerschaft besteht aus ca. 25 Kolleginnen und Kollegen. Sie arbeitet auf Honorarbasis. Die Mehrheit bilden pensionierte bzw. verrentete Lehrkräfte, einige sind auch in Vollzeit an Regelschulen tätig und übernehmen zusätzlich beispielsweise noch eine Klasse an der Volkshochschule. „In positiver Atmosphäre mit einem netten, engagierten Team zu arbeiten und mit relativ geringem administrativen Aufwand junge Menschen in 2 bzw. 4 Semestern bis zum Abschluss zu begleiten – deshalb sind viele unserer Kursleiter schon seit vielen Jahren gern hier tätig sind“, sagt Matthias Buck.

Sie haben Freude am Unterrichten und möchten jungen Menschen helfen, ihre zweite Chance zu ergreifen? Dann schicken Sie bitte Ihre Bewerbung an den Fachbereichsleiter Schulabschlüsse/Berufliche Bildung Matthias Buck per E-Mail: mbuck@schwerin.de oder an die Volkshochschule im Campus am Turm, Fachbereichsleiter Schulabschlüsse/Berufliche Bildung Matthias Buck, Hamburger Allee 124, 19063 Schwerin.

Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Matthias Buck unter 4793368 zur Verfügung. Übrigens: die anderen vielfältigen Angebote der vhs, die nun endlich wieder anlaufen, sind unter www.vhs-schwerin.de stets aktuell einsehbar.

Sommerferienangebot des Schabbells

Alte Spiele für Straßen und Höfe

Wismar – Was haben die Kinder in Wismars Straßen und Hinterhöfen im Mittelalter gespielt? Welche Spiele sind bis heute bekannt, welche fast vergessen? Im Stadtgeschichtlichen Museum der Hansestadt Wismar Schabbell können es Kinder erfahren und erleben. Im diesjährigen Sommerferienangebot dreht sich alles um einfache Spiele früherer Jahrhunderte.

Dabei geht es „rund“ im Museumsgarten. Im Mittelpunkt stehen Murmeln und Murmelspiele, die wohl gar keiner mehr kennt. Ein kleiner Rundgang im Museum und ein großes Spielfeld im Museumsgarten laden zu Entdeckungen ein. Jedes Kind kann sich eigene Murmeln herstellen. Das Angebot richtet sich an Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren, Eltern und Großeltern sind ebenfalls herzlich willkommen.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist erforderlich unter 03841 2522870. Die Kosten betragen 1,50 Euro pro Kind, Erwachsene zahlen den regulären Museumseintritt von 6,00 Euro. Die Termine sind 13.07., 14.07., 20.07., 21.07, 27.07. und 28.07.2021 jeweils 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Für den Museumsbesuch und die Teilnahme am Ferienangebot besteht keine Testpflicht mehr. Im Museum muss jedoch weiterhin eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden. Anmeldung zum Ferienprogramm und Informationen über die geltenden Corona-Regelungen unter Telefon: 03841 2522870.

3 Jahre Welcome Center Vorpommern-Rügen

Stralsund – Das Welcome Center des Landkreises Vorpommern-Rügen feierte am  12. Juli sein dreijähriges Bestehen.

Die Unterstützung von Zuwanderern bei der Suche nach Arbeits- und Wohnmöglichkeiten sowie der Kinderbetreuung werden immer stärker in Anspruch genommen. In den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils ca. 250 Personen beraten. Im ersten Halbjahr 2021 sind es schon über 150 Personen.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch hier deutlich spürbar: „In der ersten Welle ist die Nachfrage etwas abgeebbt. Aber seit dem Sommer 2020 und auch jetzt merken wir, dass die Menschen aus den Großstädten noch verstärkter nach Vorpommern-Rügen kommen möchten. Der Wohn- und Freizeitwert ist einfach sehr hoch und wir brauchen die Fachkräfte für unseren Arbeitsmarkt.“ So der Leiter der Einrichtung, Dr. Christian Bülow.

Im Zuge der Umstrukturierung der Wirtschaftsförderung des Landkreises wird das Welcome Center auch einen wichtigen Beitrag für die Unterstützung von neuen und hiesigen Unternehmen leisten.

Der Umzug im September 2020 in ein neues Büro am Tribseer Damm direkt gegenüber des Stralsunder Bahnhofs erhöht die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beschreitet das Welcome Center auch neue Wege und betreibt neben dem Facebook-Auftritt jetzt auch einen Instagram-Kanal.

Beantragung eines Kinderfreizeitbonus

Stralsund-Das Fachgebiet Soziales des Landkreises Vorpommern-Rügen informiert anspruchsberechtigte Familien über die Möglichkeit der Beantragung des Kinderfreizeitbonus.

Im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde der Kinderfreizeitbonus als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen. Die Einmalzahlung in Höhe von 100,00 € sollen minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für Kinder, die

  • am 01.08.2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und
  • für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird.

Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Familie bezieht für ihre Kinder

  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Grundsicherung nach dem SGB II
  • Asylbewerberleistungen oder
  • Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz

Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus nach § 6d Bundeskindergeldgesetz (BKGG) direkt von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Hierfür ist es erforderlich, dass die Familien einen formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen. Dieser Antrag ist ausgefüllt und mit geeigneten Nachweisen über die Bewilligung der Sozialhilfe für den Monat August 2021 (Bewilligungsbescheid) an die zuständige Familienkasse zu übersenden.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auch auf der Internetseite der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus).

Spielplatz im Teichhof ist fertig

Stralsund – Auf dem Spielplatz im Teichhof in Knieper West III kann wieder gefahrlos getobt, geturnt, geklettert werden.Der Spielplatz im Teichhof lädt wieder zum Spielen ein.

Eine Schaukelkombination mit zwei Sicherheitsschaukelsitzen und ein Kleinkindersitz sind aufgestellt. Das vorhandene Spielschiff wurde erweitert um einen Kletterturm und eine Stangenrutsche. Anstelle der Häusergruppe laden jetzt ein kleiner Leuchtturm mit Rutsche sowie zwei Hängematten zum Spielen ein. Alle Fallschutzflächen wurden erneuert und eine Dränage sorgt für pfützenfreien Spielspaß. Die Kosten für alle baulichen Maßnahmen einschließlich Sandaustausch belaufen sich auf 45.000 EURO.

Der Spielplatz auf dem Teichhof in war im Jahr 2000 im Zuge der Wohnumfeldverbesserung neu errichtet worden. Nach nur acht Jahren musste bereits das große Holz-Spielschiff demontiert werden. Ein Ersatzgerät in Form eines Schiffes konnte dank einer Spende der Sparkassenstiftung im Jahr 2010 den Spielbedarf decken. Nach und nach stellten sich auch bei dem Sandspielgerät mit Schaukel Mängel ein, deren Reparatur in keinem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stand. Das Gerät wurde 2019 zurück gebaut.

Waldzustandserfassung 2021 beginnt

Schwerin – Von Mitte Juli bis Mitte August reisen Forstleute durch die Wälder Mecklenburg-Vorpommerns, um den aktuellen Gesundheitszustand unserer Waldbäume unter die Lupe zu nehmen. An insgesamt 105 Aufnahmepunkten werden dabei rund 2.500 Bäume untersucht und hinsichtlich ihrer Vitalität eingeschätzt.

Bevor am 20.07. die Inventur beginnt, wurden die 15 zweiköpfigen Aufnahmeteams im Vorfeld der seit 1992 jährlich durchgeführten Erhebung speziell geschult.

Der Waldzustand wird in Mecklenburg-Vorpommern jährlich nach einer bundesweit abgestimmten Strichprobeninventur auf einem permanenten Netz erhoben. Alle 8×8 km im Wald befindet sich ein Aufnahmepunkt. Dabei findet die Erhebung eigentumsübergreifend sowohl im Landes- als auch z. B. Bundes- und Privatwald statt. An jedem Punkt wird die Vitalität von 24 festgelegten Bäumen erfasst.

Jeder dieser Bäume wird von der Krone bis zum Stammfuß genau betrachtet und liefert für die spätere Auswertung eine Fülle an Daten. Diese reicht von der Belaubung über die Vergilbung von Blättern und Nadeln bis zur Fruchtbildung und Schäden durch Mensch oder Natur. Wesentlicher Aufnahmeparameter ist dabei die Kronenverlichtung der Bäume. Diese zeigt an, wieviel Prozent der Blätter oder Nadeln im Vergleich zu einer vollbelaubten Baumkrone fehlen.

Die aufgenommenen Daten fließen nicht nur in den landesweiten Waldzustandsbericht, sondern auch in die bundesweite und darüber in die EU-weite Erhebung ein. Nachdem sich der Waldzustand in den vergangenen Jahren aufgrund der warm-trockenen Periode 2018 bis 2020 auffällig verschlechterte, wird sich in den diesjährigen Ergebnissen zeigen, inwiefern eine leichte Entspannung der Witterungssituation wieder eine positive Entwicklung bewirkte.

Der Waldzustand wird in Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 jährlich nach einer bundesweit abgestimmten Stichprobeninventur auf einem dauerhaften systematischen Netz erhoben. Die sogenannte Waldzustandserhebung ist das wesentliche Instrument zur Erfassung des Vitalitätszustandes der Wälder. Dabei dient der Kronenzustand als Weiser für den Gesundheitszustand des Waldes.

Die Waldzustandserfassung ist im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Baustein des Forstlichen Umweltmonitorings geworden. Gerade die langjährigen Erfassungen ermöglichen eine objektive Beurteilung des Waldzustandes, der von Faktoren wie z. B. Witterungsverlauf, klimatische Veränderungen oder biotische Schäden durch z. B. Insekten beeinflusst wird. Durch die regelmäßigen Erhebungen können Veränderungen frühzeitig erkannt und Risiken bewertet werden. Die Informationen sind eine wichtige Grundlage für forst- und umweltpolitische Entscheidungen zum Schutz der Wälder.

Land fördert Hans-Fallada-Tage

Martin: Museum in Carwitz hält Falladas Werk am Leben

Carwitz – Das Hans-Fallada-Haus in Carwitz kann sich über eine Förderung des Landes freuen. Kulturministerin Bettina Martin hat am Mittwoch der Hans-Fallada-Gesellschaft e.V. als Trägerin des Hauses eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro übergeben. Die Förderung ist für die Veranstaltung der 30. Hans-Fallada-Tage vom 16. bis zum 18. Juli 2021 gedacht.

„Falladas Werk hat auch nach fast einem Jahrhundert nichts von seinem Reiz und seiner Aktualität verloren“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Das Hans-Fallada-Haus in Carwitz lässt einen eintauchen in die Welt des Schriftstellers und man kann sich nicht des Eindruckes erwehren, jederzeit dem Autor bei der Arbeit über die Schulter schauen zu können. Ich freue mich darüber, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem Haus in Carwitz über ein kulturelles Kleinod verfügt. Nicht umsonst ist es im Blaubuch der Bundesregierung als ein kultureller Gedächtnisort aufgeführt.“

Die 30. Hans-Fallada-Tage werden in hybrider Form stattfinden. Das heißt, es wird sowohl Veranstaltungen vor Ort in Carwitz geben als auch Video-Konferenzen an denen Interessierte teilnehmen können. Zudem sind viele Formate als Video vorproduziert und im Internet abrufbar. Das ausführliche Programm ist auf den Internetseiten des Hans-Fallada-Hauses zu finden.

Die Hans-Fallada-Gesellschaft e.V. hat sich 1991 auf Initiative der Mitglieder des „Freundeskreises Hans Fallada“ gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, das literarische Werk des Schriftstellers lebendig zu halten, es zu pflegen und es auch 75 Jahre nach dem Tod Falladas einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So finden im Hans-Fallada-Haus in Carwitz aber auch an anderen Orten Lesungen, Filmvorführungen, Ausstellungen und literarische Veranstaltungen statt. Das Museum in Carwitz ist deutschlandweit bekannt und zieht jedes Jahr mehrere tausend Besucherinnen und Besucher an.

Hans Fallada ist einer der bedeutendsten deutschsprachigen Schriftsteller des 20. Jahrhunderts. Geboren als Rudolf Ditzen 1893 in Greifswald, verbrachte er seine Jugend in Berlin und Leipzig. Anfang der 30er Jahre kaufte Fallada ein Anwesen in Carwitz, das er gemeinsam mit seiner Familie bewohnte. Bereits gesundheitlich schwer angeschlagen, verbrachte er die letzten Jahre seines Lebens in Berlin, wo er 1947 starb. Begraben ist Fallada auf dem kleinen Friedhof in Carwitz. Das Grab kann heute noch besucht werden.

Veröffentlichungen wie „Bauern, Bonzen und Bomben“, „Kleiner Mann – was nun?“, „Wer einmal aus dem Blechnapf frisst“, „Wolf unter Wölfen“, „Geschichten aus der Murkelei“, „Jeder stirbt für sich allein“ und „Der Trinker“ zählen zu den herausragenden Werken der deutschen Literatur in den vergangenen 100 Jahren.

Förderung von Wohnungsmarktstrategie

Anklam – Am kommenden Donnerstag übergibt Bauminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Hansestadt Anklam, Michael Galander einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 107.000 Euro zur Förderung einer Wohnungsmarktstrategie der Hansestadt Anklam. Die Mittel kommen aus dem Strategiefonds Soziales Wohnen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtausgaben für dieses Vorhaben betragen knapp 120.000 Euro.

Als ehemalige Kreisstadt und Verwaltungsstandort des Landkreises Vorpommern-Greifswald erfüllt die Hansestadt Anklam mit einem Einzugsgebiet von ca. 35.000 Einwohnern und der erforderlichen infrastrukturellen Ausstattung neben Pasewalk, Ueckermünde und Wolgast die Anforderungen eines Mittelzentrums im Kreisgebiet. Diesen Status will die Hansestadt Anklam künftig stärken.

In der Wohnungsmarktstrategie für die Stadt einschließlich Nahbereich sollen die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, demografischen, städtebaulichen sowie kulturellen und sozialen Herausforderungen herausgearbeitet und in fünf Jahreszeiträumen mit Kosten- und Finanzierungsrahmen in einem Umsetzungskonzept dargestellt werden.

Ein Schwerpunkt der Wohnungsmarktstrategie wird die Abbildung der Entwicklung des Wohnungsmarktes sein mit einer Analyse des Wohnungsbestands und einer Erläuterung der Wohnungsmarktsituation, der Erarbeitung einer Prognose wohnungsnachfragender Haushalte und Wohnungsentwicklung sowie einer Einschätzung der Nachfrageentwicklung an bedarfsgerechten Wohnraumsegmenten bis 2035 unter Berücksichtigung des barrierearmen, durchmischten und bezahlbaren Wohnens.

Als Teil der Wohnungsmarktstrategie wird die Stadt mit den zwei ansässigen Wohnungsunternehmen Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft Anklam (GWA) und Wohnungsgenossenschaft Anklam (WGA) ein Pilotprojekt im Stadtteil „Südstadt“ entwickeln – einem Wohngebiet mit Plattenbauten aus den 1960er bis 1980er Jahren.

Mit diesem Pilotprojekt soll die praktische Umsetzung der Ziele und Auswirkungen vor Ort demonstriert werden. Im Sinne eines „Stadtumbau-Labors“ soll ein Quartier mit durchmischten Wohnformen entwickelt werden. Dieses Pilotprojekt wird Umbau im Bestand und Neubau beinhalten, sowohl in der Gebäudeentwicklung als auch im Freiraum. Es steht im Kontext mit der Weiterentwicklung des Stadtteils „Südstadt“ und dem Ziel einer lebenswerten Stadt Anklam als Ganzes. Es kann beispielgebend auch für andere Kommunen genutzt werden.

Im Anschluss an diesen Termin findet in Anklam ab 16.30 Uhr die nächste Veranstaltung der Dialogtour „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“ mit Minister Christian Pegel statt. Sie wird als Publikumsveranstaltung vor Ort mit beschränktem Teilnehmerkreis durchgeführt und parallel online übertragen.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Schwrin – Der Grundstein für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern ist gelegt. Seit dem 01. Juli sind die Rechtsvorschriften zur Kohäsionspolitik für die Jahre 2021 bis 2027 in Kraft getreten. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird fortgeführt. Im Ergebnis stehen Mecklenburg-Vorpommern für das Programm Interreg A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen (Wojewodschaft Westpommern) sowie das Programm Südliche Ostsee (Mecklenburg-Vorpommern, Polen, Schweden, Dänemark, Litauen) insgesamt 73,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung.

„Das sind knapp 500.000 Euro mehr als in der vorherigen Förderperiode. So können wir Kontinuität gewährleisten für die bedeutende grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. Wir werden weiter interkulturelle Projekte wirksam umsetzen, um die Menschen in den grenznahen Regionen weiter zusammen zu bringen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Das Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) wird mit insgesamt 60 Millionen Euro ausgestattet. Thematisch soll die Förderung unter anderem fokussiert werden auf das Stärken von Innovationspotentialen, das Bewältigen des Klimawandels und Bewahren der Natur sowie das Kennenlernen der Nachbarn über bildungs-, kulturelle und touristische Angebote. Neu im Programm ist, dass das Gemeinsame Sekretariat mit neun Mitarbeitern künftig im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist. Der Dienstort der Mitarbeiter wird Löcknitz bleiben.

Für das Programm Südliche Ostsee (Polen, Litauen, Dänemark, Schweden, Deutschland) stehen zukünftig 13,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fokus des Programms wird auf den Themen Innovation und Internationalisierung, Nachhaltigkeit und Förderung der blauen und grünen Ökonomie, Aktivierung des touristischen Potenzials sowie Stärkung der Zusammenarbeit liegen.

„Wir haben in den vergangenen Jahren durch den nachhaltigen Einsatz europäischer Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern viel erreicht. Bildungs- und Kultureinrichtungen, gemeinnützige Vereine sowie Unternehmen diesseits und jenseits der Grenze arbeiten zusammen und setzen als Nachbarn in der Grenzregion gemeinsam Projekte um. So ist eine deutliche Verbesserung der Lebensperspektiven für die Bewohner entstanden. Das wollen wir weiter ausbauen. Dabei helfen die Fördermittel der Europäischen Union“, sagte Glawe.

In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden im Interreg-Programm Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 62 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 159,3 Millionen Euro ausgewählt. Ein beispielhaftes Projekt ist das Projekt „Integrierter grenzüberschreitender Rettungsdienst Pomerania/Brandenburg (InGRiP)“, in dem die Universitätsmedizin Greifswald, der Landkreis Vorpommern-Greifswald, der Rettungsdienst Stettin, die DRF Luftrettung mit weiteren Partnern aus der Region zusammenarbeiteten, um die Notfallversorgung der Bevölkerung im Grenzraum noch besser abzusichern.

Es wurden unter anderem fachsprachliche Schulungen von Rettungsdienstmitarbeitern in der jeweils anderen Sprache sowie gemeinsame Simulationstrainingseinheiten im neuen Ausbildungszentrum Misdroy durchgeführt. Das Projekt wurde mit zwei Millionen Euro unterstützt und wird in einem Folgeprojekt für zwei weitere Jahre mit 1,3 Millionen Euro fortgesetzt.

Ein weiteres Projekt ist die Unterstützung bei der Orientierung in der deutschen und polnischen Verwaltungslandschaft – die „Kontakt- und Beratungsstelle für deutsche und polnische Bürger“. Die Mitarbeiter vor Ort sind Ansprechpartner  in allen Fragen rund um das Leben im jeweiligen Nachbarland und halten enge Kontakte zu den Verwaltungen in der Region. Umgesetzt wird das Projekt zusammen mit der Stadtverwaltung Stettin und der Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V. Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,3 Millionen Euro; das Vorhaben wird in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro unterstützt.

Das Programm Südliche Ostsee war mit 83 Millionen Euro ausgestattet, davon kamen 13 Millionen Euro aus Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt wurden 64 Projekte zur Förderung und 27 Projekte zur Anschubfinanzierung ausgewählt. Ein Beispiel ist das Projekt „Baltic for all (BFA)“, mit dem die aktive Teilnahme von behinderten Menschen an Wassersportangeboten (Segeln, Kite-/Windsurfen) unterstützt werden soll – sei es als Trainer oder Freizeit-Sportler. Das Projekt wird von der polnischen Kommune Kolberg mit dem Barther Segler-Verein e.V. und zwei weiteren Partnern aus Polen und Litauen umgesetzt. Das Gesamtbudget des Projektes beträgt knapp 1,2 Millionen Euro; es wird unterstützt in Höhe von rund 995.000 Euro.

Das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen und das Kooperationsprogramm Interreg Südliche Ostsee sind Teil der europäischen Kohäsionspolitik und werden im Rahmen des eigenständigen Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. Das Interreg-Programm Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern.

Es wird in der Wojewodschaft Westpommern (Polen), in den brandenburgischen Landkreisen Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland in Brandenburg sowie in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern leitet die Verwaltungsbehörde im Gesamtprogramm.

Mit dem Interreg-Programm Südliche Ostsee, an dem Partner aus Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern), Polen, Litauen, Dänemark und Schweden beteiligt sind, werden lokale und regionale Akteure für die grenzüberschreitende Projektarbeit aktiviert. Das derzeit bestehende Fördergebiet umfasst in Deutschland/Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und die Hansestadt Rostock.

In Polen nehmen die Wojewodschaften Westpommern, Pommern und Ermland-Masuren (nur Powiat Elbląski) teil; in Schweden die Provinzen Kalmar, Blekinge, Skåne and Kronobergs; in Dänemark sind es Bornholm und die Region Sjælland; in Litauen die Bezirke Klaipėda, Tauragė und Telšiai. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Programm Südliche Ostsee wird unter der Zuständigkeit der polnischen Verwaltungsbehörde in Warschau, Ministerium für Fonds und Regionale Politik mit dem Gemeinsamen Sekretariat in Danzig umgesetzt.

Längere Frist für Steuererklärung 2020

Schwerin – Die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Jahr 2020 ist dieses Jahr um drei Monate verlängert worden. Das gilt sowohl für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung selbst fertigen als auch für die steuerberatenden Berufe.

Der Bundesrat hatte Ende Juni der Änderung zugestimmt. Mecklenburg-Vorpommern hatte das Anliegen unterstützt, um zum einen der außergewöhnlichen Situation vieler Bürgerinnen und Bürger durch die Corona-Pandemie, zum anderen aber auch der zusätzlichen Belastung in den steuerberatenden Berufen gerecht zu werden.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Der Berufsstand der Steuerberater ist für viele Unternehmen eine wichtige Stütze – nicht nur bei den Steuererklärungen. Viele Anträge laufen derzeit vor allem über die steuerberatenden Berufe. Und auch auf Familien kamen mit der Pandemie neue Aufgaben zum Alltag hinzu. Das sind alles zusätzliche Belastungen, die wir mit der Verlängerung der Abgabefristen ein Stück weit abmildern wollen.“

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2020 selbst anfertigen, haben nun bis Ende Oktober 2021 Zeit, ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Wer die Hilfe von Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nimmt, für den verlängert sich der Zeitraum sogar bis zum 31. Mai 2022.

Moderne Landesverwaltung

Schwerin – Die Landesregierung hat beschlossen, dass in der Landesverwaltung auch nach der Corona-Pandemie künftig dauerhaft bis zu 3 Tage in der Woche im Home-Office gearbeitet werden kann. Der Entwurf einer entsprechenden Rahmendienstvereinbarung soll nun mit den zuständigen Personalvertretungen abgeschlossen werden.

„Künftig soll es möglich sein, regelmäßig auch aus dem Home-Office zu arbeiten. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben wir die technischen Möglichkeiten erhalten. Jetzt wollen wir sie auch für den Alltag als einheitliche Regelung für die gesamte Landesverwaltung nutzen. Dies ist ein Meilenstein für die moderne Arbeitsorganisation der Landesverwaltung. In Zukunft wird die Arbeit in der Landesverwaltung noch deutlich digitaler und mobiler sein und damit gerade für junge Nachwuchskräfte noch attraktiver. Zudem unterstützen wir damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und schaffen auch für unsere Pendlerinnen und Pendler in der Landesverwaltung deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen“, so der Chef der Staatskanzlei, Dr. Heiko Geue, unter dessen Leitung in den letzten beiden Jahren eine Reihe von Projekten für eine zukunftsfähige Verwaltung erarbeitet und vom Kabinett beschlossen wurden. Rund 20 000 Beschäftigte profitieren von dieser Flexibilisierung.

Die Landesregierung hat heute ebenfalls das von der Staatskanzlei vorgelegte Konzept zur Einführung von sogenannten E-Learnings in der Landesverwaltung beschlossen. „E-Learnings sind digitale Fortbildungseinheiten, die künftig die Fortbildungsangebote für die Landesverwaltung ergänzen sollen. Sie können zu jeder Zeit und an jedem Ort von einem Portal abgerufen werden. Damit passen sie ausgezeichnet zum neuen ortsunabhängigen und digitalen Arbeiten in der Landesverwaltung. Zusätzlich sind sie wirtschaftlicher als herkömmliche analoge Angebote, da einmal produziert, sie beliebig oft abgerufen werden können. Das lohnt sich vor allem dann, wenn eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreicht werden sollen“, so Geue weiter.