Erinnerung an die Grenzöffnung

Rostock/Lübeck –  Seit dem Jahr 2018 erinnern die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig und der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Daniel Günther gemeinsam an die Öffnung der innerdeutschen Grenze am 9. November 1989. In diesem Jahr eröffnen Schwesig und Günther zwei parallele Ausstellungen in der Kunsthalle Rostock und in der Kunsthalle St. Annen in Lübeck. Unter dem Titel „PERSPEKTIVWECHSEL“ präsentieren die Kunsthallen Werke aus ihren Beständen, die in der Zeit der deutschen Teilung und im vereinten Deutschland entstanden sind.

„Der 9. November erinnert uns wie kein anderer Tag daran, dass Freiheit und Demokratie nicht selbstverständlich sind. Die Freiheit und die Demokratie sind stark, aber auch verletzlich. Sie vertragen keine Gleichgültigkeit. Sie verdienen unseren Schutz. Das ist unsere Aufgabe“, sagte Schwesig.

Die Ausstellung zeige Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten der Kunst in Ost und West. „Ich finde solch einen „Perspektivwechsel“ sehr spannend und sehr wichtig. Er trägt dazu bei, unsere gemeinsame und doch so unterschiedliche Geschichte besser zu verstehen“, sagte die Ministrpräsidentin.

Schwesig und Günther trafen in Rostock auch auf Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen von 9 bis 11, die im Rahmen des Projektes „Meine Stadt“ ihre Heimatstädte Rostock und Lübeck porträtiert haben. „Ich halte es für sehr wichtig, dass wir die Erinnerung an die deutsche Teilung, an die friedlichen Proteste in der DDR, an die große Freude über die Öffnung der Grenzen und auch an die Herausforderungen beim Zusammenwachsen von Ost und West lebendig zu halten und an die jüngere Generation weiterzugeben. Mehr als 30 Jahre später können wir sagen. Das, was damals begonnen wurde, ist gut geworden. Gerade Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verbindet heute eine enge Partnerschaft und gute Nachbarschaft“, so Schwesig.

Hilfen für Kultur verlängert

Anträge bis Ende 2022 möglich

Schwerin – Kultureinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können auch über das Ende des Jahres 2021 hinaus Förderungen aus dem MV-Schutzfonds erhalten. Davon profitieren sowohl Träger gemeinnütziger Projekte, die eine regelmäßige Förderung des Landes erhalten als auch solche, die keine regelmäßige Förderung bekommen. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

„Die Kulturszene war und ist erheblich von der Corona-Krise betroffen. In vielen Kultureinrichtungen machen sich die Folgen der Corona-Krise erst jetzt oder in naher Zukunft bemerkbar“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Es ist wichtig, dass sie auch im kommenden Jahr von den Hilfen des Landes profitieren können. Wir verlängern deshalb die Hilfen um ein weiteres Jahr, um damit die längerfristigen Auswirkungen besser abzufedern und dafür zu sorgen, die lebendige Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns zu stärken.“

Ebenso werden die Zuwendungen für die so genannte Säule 7 des MV-Schutzfonds Kultur verlängert. Das kommt allen kulturellen Einrichtungen zugute, die bislang eine Förderung des Bundes aus dem Programm NEUSTART Kultur erhalten haben und einen Eigenanteil aufbringen müssen. Die 7. Säule des MV-Schutzfonds Kultur ermöglicht den Empfängerinnen und Empfängern die Refinanzierung dieses Eigenanteils, sodass Künstlerinnen, Künstler oder Kultureinrichtungen mit ihrem Antrag auf Bundesmittel nicht scheitern, weil sie den Eigenanteil nicht aufbringen können.

Die entsprechenden Anträge können beim Landesförderinstitut (LFI) gestellt werden. Bislang hat das LFI rund 10,7 Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende bewilligt.

Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten. Die Hilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes. Hatte der MV-Schutzfonds Kultur zunächst den Fokus auf die Zeit der Schließung von Einrichtungen und der massiven Einschränkungen von Kunst und Kultur gerichtet, so unterstützt er Kulturschaffende und Träger mittlerweile gleichermaßen während der Phase der Wiedereröffnung und Wiederinbetriebnahme von Einrichtungen sowie der Wiederaufnahme von Veranstaltungen.

Erinnerung an 9. November 1938 und 1989

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute an die Progromnacht am 9. November 1938 und an die Öffnung der innerdeutschen Grenze am 9. November 1989 erinnert.

„Der 9. November ist ein besonderes Datum. Er steht einerseits für einen der schrecklichsten und andererseits für einen der schönsten Tage in der deutschen Geschichte. Und er zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns Freiheit, Demokratie und Einheit bewahren“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Am 9. November 1938 und in den Tagen darauf brannten überall in Deutschland Synagogen, wurden jüdische Bürgerinnen und Bürger drangsaliert, verfolgt oder gar getötet. Das geschah auch im heutigen Mecklenburg-Vorpommern, zum Beispiel in Schwerin, Rostock, Güstrow, Pasewalk oder Altstrelitz. Verfolgt wurden die Juden schon seit Beginn der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Der Terror vom 9. November 1938 markiert den Beginn der systematischen Vernichtung des jüdischen Lebens. Wir denken heute an alle Opfer dieser schrecklichen Verbrechen. Aber wir freuen uns auch darüber, dass neues jüdisches Leben in unserem Land entstanden ist“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Der 9. November 1989 ist zurecht als Tag der großen Freude in Erinnerung. Dass an diesem Abend die innerdeutsche Grenze geöffnet wurde, war so nicht geplant. Und doch war das, was an diesem Abend passierte, kein Zufall. Bereits in den Wochen zuvor hatten immer mehr mutige Bürgerinnen und Bürger in der damaligen DDR für mehr Freiheit und eben auch für Reisefreiheit demonstriert. Auch an diesem Abend waren es mutige Bürgerinnen und Bürger, die letztlich die Öffnung der Schlagbäume erzwungen haben. Alle, die diese Tage erlebt haben, werden sie nie vergessen. Es waren Tage der Freude in Ost und West“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig wird heute zur Erinnernung an den 9. November 1989 gemeinsam mit ihrem schleswig-holsteinischen Amtskollegen Daniel Günther die Parallel-Ausstellungen „PERSPEKTIVWECHSEL“ in der Rostocker Kunsthalle und der Kunsthalle St. Annen in Lübeck eröffnen.

Äußerungen zurück gewiesen

Innenminister Torsten Renz weist die Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden der Linken-Landtagsfraktion über vermeintliche Verfassungsfeinde unter führenden Mitarbeitern des Innenministeriums zurück

Schwerin – Mit deutlichen Worten weist Innenminister Torsten Renz die Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden der Linken-Landtagsfraktion über vermeintliche Verfassungsfeinde unter führenden Mitarbeitern des Innenministeriums zurück.

„Ich bin entsetzt, mit welchem Generalverdacht die neue Landesregierung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung ausgerechnet im Bereich der Sicherheitsbehörden unseres Landes entgegentritt. Wer insbesondere den Beschäftigten bei Verfassungsschutz und Polizei die Verfassungstreue abspricht, sät immer weiter Grundmisstrauen gegenüber den Eckpfeilern der Inneren Sicherheit unserer demokratischen Grundordnung“, kritisiert Renz und stellt sich demonstrativ vor die Beschäftigten der Sicherheitsbehörden von Polizei und Verfassungsschutz.

„Ich habe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl bei der Polizei als auch beim Verfassungsschutz des Innenministeriums unseres Landes als verantwortungsvolle und engagierte Streiter für die Demokratie und für unsere Verfassung kennengelernt. Ich wünsche mir von meiner Nachfolgerin bzw. meinem Nachfolger, dass er diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dem angemessenen Vertrauen und der gebotenen Wertschätzung gegenübertritt, die die tägliche Arbeit für die Sicherheit unseres Landes verdient. Sowohl Verfassungsschutz als auch Polizei tragen bei ihrer Arbeit für die Sicherheit unserer Bevölkerung jeden Tag ein hohes Maß an Verantwortung und müssen dabei auch noch den Schutz derjenigen gewährleisten, die diese bei ihrer Arbeit behindern, bewerfen, bespucken und anpöbeln.“

Renz wies zudem darauf hin, dass gerade bei Vertretern und Unterorganisationen der Linken in vielen Ländern ein Extremismusverdacht bestehe. „Dass ausgerechnet eine führende Vertreterin der Partei DIE LINKE sich derart äußert, ist ein Schlag ins Gesicht der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jeden Tag vollen Einsatz für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung geben.

Die Beschäftigten haben in den letzten Monaten viel Kritik aushalten müssen. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass die Belegschaft bereits mit den unabhängigen externen Kommissionsmitgliedern vertrauensvoll zusammengearbeitet hat. Dies wurde bisher weder beachtet noch gewürdigt und wird den Anstrengungen der Mitarbeiter in den letzten Monaten einfach nicht gerecht:

  1. So hat der Verfassungsschutz eine personelle Neuaufstellung erfahren. Diese wurde vom Noch-Koalitionspartner unterstützt und dessen Arbeit immer wieder gewürdigt.
  2. Es erfolgte auch eine Einbeziehung des Koalitionspartners bei der personellen Besetzung der Expertenkommission Verfassungsschutz.
  3. Auch wurde die geplante konsequente Neuausrichtung des Verfassungsschutzes sowie die bereits eingeleiteten Maßnahmen fraktionsübergreifend begrüßt und die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission gefordert. Über all das wurden die parlamentarischen Gremien umfassend und transparent informiert. Insoweit bleibt zu hoffen, dass die bisherigen Maßnahmen durch die Einsetzung eines Sonderbeauftragten nichts ins Stocken geraten und verzögert werden. Ich kann für die Beschäftigten nur hoffen, dass die Aussagen kein Fingerzeig für die nächsten fünf Jahre sein sollen. Die Protagonisten der kommenden Koalition täten gut daran, sich in ihrer Wortwahl zu mäßigen.“

Hintergrund ist die Antwort von Frau Oldenburg auf die Frage des Nordkuriers in der Pressekonferenz vom 04. November 2021, ob mit der aktuellen Leitungsebene ein Neuanfang überhaupt möglich sei. Behördenleiter und Beschäftigte ab B2-Besoldung werden stets nur nach Kabinettsbefassung und mit Zustimmung der Ministerpräsidentin ernannt.

Dritter Geflügelpestfall in MV

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist der dritte Fall von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten.

In einer Kleinsthaltung mit 17 Hühnern, 28 Enten und 2 Gänsen in der Gemeinde Hohenkirchen (Landkreis Nord­west­mecklenburg) sind am Wochenende mehrere Tiere verendet und daraufhin zur Untersuchung in das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) nach Rostock verbracht worden.

In den Proben wurde das aviäre Influenza Virus des Subtyps H5 nachgewiesen. Die Proben sind anschließend dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems zur weiterführenden Untersuchung übergeben worden. Dort wurde die Untersuchung mit dem Nachweis des hochpathogenen aviären Influenza Virus vom Subtyp H5N1 abgeschlossen. Der Ausbruch der Geflügelpest wurde daraufhin heute (08.11.21) amtlich bestätigt.

Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittel­überwachungsamt sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet worden. Für Details zu diesen Maßnahmen wird auf die öffentliche Bekanntmachung auf der Seite des Landkreises verwiesen.

Bereits in der vergangenen Woche gab es im Landkreis Nordwestmecklenburg einen Geflügelpest-Fall in einer Kleinsthaltung mit Enten und Hühnern. „Die Fälle stehen aber nicht miteinander in Zusammenhang“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Dennoch machen die Fälle deutlich, dass das Geschehen mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit weiter an Fahrt aufnimmt. Wir können davon ausgehen, dass uns das Thema die kommenden Monate intensiv beschäftigen wird“, sagte er weiter.

Um das Seuchengeschehen und die damit verbundenen Auswirkungen möglichst gering zu halten, appelliert Minister Backhaus erneut an die Geflügelhalter, weiterhin besonders achtsam zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen peinlich genau einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere, das zu­ständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.

Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Es muss unbedingt verhindert werden, dass das Virus in die Nutztierbestände eingetragen wird.

Mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft rät Minister Backhaus den Geflügelhaltern, zur Schlachtung anstehende Bestände möglichst schon jetzt zu schlachten. „Die Partner der Be­triebe und ihre Kunden könnten sich frühzeitig mit Geflügel für die Feiertage eindecken. So lassen sich drohende finanzielle Einbußen abwenden.“