Einführung des aktiven Wahlalters mit 16

Innenminister Pegel dankt Landtag für sein Ja zum Wahlalter 16 in M-V

Schwerin – „Mit gerade mal einer halben Seite ist es vermutlich eines der kürzesten Gesetze dieser Legislatur. Von der politischen Bedeutung her ist die Einführung des aktiven Wahlalters mit 16 jedoch ein Schwergewicht – und eine der zentralen Verabredungen der Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung. Ich danke dem Landtag dafür, dass er unserem Gesetzentwurf heute zugestimmt hat“, sagte Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

Das neue Gesetz ermöglicht es Jugendlichen bereits ab dem Alter von 16 statt wie bisher 18 Jahren, bei Landtagswahlen ihre Stimme abzugeben. Im Landtag warb Christian Pegel heute nochmals für das frühere Wahlrecht für die 16- und 17-Jährigen:

„Das Wahlrecht ist das stärkste demokratische Grundrecht und damit die intensivste Möglichkeit, an unserer Demokratie teilzuhaben. Mit der Möglichkeit zu wählen ermöglichen wir unseren Jugendlichen eine stärkere Teilnahme an den demokratischen Entscheidungsprozessen. Wir brauchen mehr Teilhabemöglichkeiten für die junge Generation, die in unserer Demokratie nachwächst.“

Die beabsichtigte Änderung umfasse allerdings nur das aktive Wahlrecht, also das Recht, selbst durch Stimmabgabe eine Wahlentscheidung zu treffen. „Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit für den Landtag zu kandidieren, wird weiterhin bei 18 Jahren und damit identisch mit dem Eintritt der Volljährigkeit und damit der Geschäftsfähigkeit bleiben“, ergänzte Pegel.

Argumenten, dass diese Altersgruppen noch nicht die hinreichende Reife für eine Teilnahme an Wahlen hätten, begegnete der Minister: „Zum einen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren schon seit Ende der 1990er Jahre bei Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern mitwählen. Niemand hat bislang begründet behauptet, dass damit Probleme aufgetreten wären. Zum anderen sind 16- und 17-Jährige sehr aufmerksam in unserer Gesellschaft an vielen Diskussionen beteiligt, nicht selten sogar treibende Kraft für wichtige Initiativen wie beispielsweise im Umwelt- und Klimaschutz. Auch bei über 18-Jährigen führen wir richtigerweise keine ‚Reifeprüfung für Wahlen‘ durch. Wir sollten unseren 16- und 17-Jährigen deutlich mehr ver- und zutrauen“, forderte Pegel.

Das Gesetz wird noch in diesem Jahr im Gesetzblatt veröffentlicht und dann in Kraft treten. Die Zahl der Wahlberechtigten könnte mit der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei der nächsten Landtagswahl 2026 um 1,9 Prozent steigen.

Mecklenburg-Vorpommern ist das sechste Bundesland, in dem künftig auch Minderjährige an den Wahlen zum Landesparlament teilnehmen dürfen. Abgesenkt wurde das Wahlalter bereits in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Berlin, Bremen und Baden-Württemberg. Auch der Bund hat sich für diese Legislatur die Diskussion über die Herabsetzung des Wahlalters bei Europa- und Bundestagswahlen vorgenommen.

Erinnerung: Pogromnacht 9. November 1938

Schwesig: Der 9. November erzählt gleichermaßen von Leid und Glück

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute an die Pogromnacht vom 9. November 1938 sowie den Fall der Mauer am 9. November 1989 erinnert.

„Der 9. November erzählt gleichermaßen von unermesslichem Leid und unfassbarem Glück. Dieser Tag lehrt uns, dass weder Freiheit noch Demokratie selbstverständlich sind. Um sie zu bewahren, braucht es jede und jeden von uns“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der 9. November 1938 markiere den Beginn der systematischen Vernichtung jüdischen Lebens in Deutschland und Europa durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, erinnerte Schwesig. „In ganz Deutschland brannten die Synagogen, auch im heutigen Mecklenburg-Vorpommern. Jüdische Bürgerinnen und Bürger wurden geächtet, verfolgt, gar getötet. In den darauffolgenden Jahren ermordeten Nationalsozialisten systematisch mehr als sechs Millionen Juden. Heute gedenken wir aller Opfer dieser barbarischen Verbrechen“, so Schwesig. „Zutiefst dankbar sind wir, dass in unserem Land neues jüdisches Leben entstanden ist.“

Der 9. November 1989 hingegen stehe für einen der glücklichsten Momente deutscher Historie. Schwesig: „28 Jahre hatte die Mauer Deutschland geteilt. Dass sie an jenem Novemberabend fiel, war nicht geplant. Und doch geschah es nicht zufällig: Mutige Bürgerinnen und Bürger hatten im Herbst 1989 auf den Straßen der damaligen DDR für mehr Teilhabe und Freiheit demonstriert und die Mauer auf diese Weise mit unübersehbaren Rissen versehen. Sie haben den Grundstein dafür gelegt, dass wir heute vereint und in Freiheit im Herzen Europas leben können. Der 9. November 1989 war ein Tag des Glücks in Ost und West.“

In Vertretung der Ministerpräsidentin wird die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther an der Veranstaltungsreihe „Keine Zukunft ohne Geschichte“ anlässlich des Mauerfalls in Wismar und Lübeck teilnehmen.

Bio und Regionales in Kantinen

Rostock – Auf Einladung des BUND diskutierten in Rostock die Bürgermeisterkandidierenden der Hansestadt über Wege zu mehr Bio und regionalem Essen an Kitas, Schulen und in Kantinen. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bekräftigte in seiner Eröffnungsrede dieses auch als Ziel der Landesregierung:

„Die Erhöhung des biologischen und regionalen Anteils in der Außerhausverpflegung ist ein wichtiger Bereich für die regionale Wertschöpfung. Gleichzeitig sind gerade einmal 1% der Gastronomien und Gemeinschaftsküchen in Deutschland biozertifiziert. Ziel sollte es sein, dass die Lebensmittel im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung zu 60 % aus der Region stammen und zu 30 % in Bio-Qualität eingesetzt werden. Für den Bereich der Gastronomie halte ich den Einsatz von 30% regionalen Produkten, davon 20% bio, für umsetzbar.“

Weiterhin betonte der Minister: „Mecklenburg-Vorpommern ist eines der Vorreiterländer in der biologischen Landwirtschaft, doch die Erzeuger brauchen auch die entsprechenden Absatzmögichkeiten. Trotz der aktuellen Rahmenbedingungen sehe ich große Chancen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung, und hier besonders bei der Verpflegung in den Kitas und Schulen, die Bio-Anteile zu steigern.

Mein Haus setzt sich deshalb in der Erarbeitung der Außer-Haus-Verpflegung-Bundesverordnung für vereinfachte Kontrollsysteme ein. Schulen und Kindergärten, die ihr Essen selbst zubereiten, würden damit Hürden genommen auf dem Weg zur Bio-Zertifizierung. Darüber hinaus erarbeiten wir derzeit einen Leitfaden für den Einsatz von regionalen und bioregionalen Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung in MV“, so Backhaus.

Weitere Maßnahmen des Landes zur Steigerung und Stabilisierung der biologischen Landwirtschaft:

  • Unterstützung von regionalen Messen: Am 5. Oktober 2022 fand in Rostock wieder die Warenbörse „Regional + Bio aus MV“ statt. Veranstalter war die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) in Zusammenarbeit mit dem BUND e.V. Es wurden mehr als 1.000 Produkte von knapp 70 regionalen und Bio-Ausstellern präsentiert.
  • Förderung von innovativen Vermarkungskonzeptionen: Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) erfolgte im Sommer 2021 eine Ausschrei-bung des LM. Ziel dieser Maßnahme ist die Erstellung und Umsetzung von innovativen Vermarktungskonzeptionen (einzelne Projekte bis maximal 60.000 € Förderung) im Bereich der Wertschöpfung des ökologischen Landbaus im Umfang von insgesamt 450.000 € Förderung.
  • Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise ab 2023 im Rahmen der neuen GAP: Für eine nachhaltige Entwicklung des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern verbunden mit der Erreichung der agrarpolitischen Zielstellungen – 20% Ökolandbau in MV in 2026 – sind verlässliche und gute Rahmenbedingungen unabdingbar. MV hebt die GAP-Fördersätze für die ökologischen Wirtschaftsweise an und honoriert damit weiter umfassend gesellschaftliche Umweltleistungen wie den Gewässerschutz und den Erhalt sowie die Förderung der Artenvielfalt.

Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 von 176.791 ha auf 190.074 ha um 13.283 ha gestiegen. Vom 01.01.2022 bis 05.08.2022 umfasste ein weiterer Flächenzuwachs 7.616 ha (gesamt 197.690 ha) und 57 Umstellungsbetriebe. Damit werden nunmehr ca. 14,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.231 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben ökologisch bewirtschaftet. Über 25 % der Landwirtschaftsbetriebe in MV wirtschaften ökologisch.

Auch im ersten Halbjahr 2022 konnte damit ein Flächenzuwachs trotz der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (aktuelle Preisanstieg bei Energie, Strom, Heizung, Benzin und Lebensmitteln, damit verbunden eine Inflation von ca. 10%) erzielt werden. Für die weitere Entwicklung des ökologischen Landbaus ist die Preisentwicklung in den kommenden Monaten bis zum Frühjahr 2023 wesentlich. Derzeitig gilt es bestehende Märkte trotz der o.g. Probleme zu erhalten und zu stabilisieren.