Neue Aale, neue Herausforderungen

Schwerin – Mit fast 190.000 EUR an EU- und Landesmitteln unterstützt das Land 2021 die fortgesetzte Aufstockung seiner Aalbestände. Am Mittwoch übergab Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dazu zwei Zuwendungsbescheide an den Landesanglerverband und an den Landesverband der Binnenfischer.

Die an der kollektiven Maßnahme der Binnenfischer beteiligten 16 Unternehmen hatten ihre erste Besatzmaßnahme mit Glasaal bereits im März vorgenommen. Besetzt wurden 78 Seen des Landes mit rund 2,12 Mio. der noch nicht pigmentierten Jungaale, die durchschnittlich 0,29 g wogen. Die Maßnahme wurde mit knapp 130.000 Euro gefördert. Geplant ist 2021 noch eine weitere Besatzmaßnahme mit vorgestreckten Aalen.

Der LAV hat seine verbandsübergreifende Besatzaktion soeben gestartet. Im Mai sollen insgesamt 1.709 kg vorgestreckte Aale in 186 Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt werden. Bei einem geplanten durchschnittlichen Stückgewicht von 7 g werden also weitere mehr als 244.000 kleine Aale ausgesetzt. Hier erreicht die Förderung rund 58.000 EUR. Fischereiminister Dr. Backhaus lobt die langfristige enge Zusammenarbeit: „Ich bin froh, dass wir nicht nur viele Fischereiunternehmen des Landes, sondern auch den Landesanglerverband mit seinen beteiligten Vereinen als aktive Partner an unserer Seite haben. Zusammen konnten wir seit 2009 wichtige Teilerfolge erzielen, um die Bestände zu stabilisieren.“

Der Minister verwies darauf, dass sich beide Verbände mit immerhin 20 Prozent der Ausgaben an den Maßnahmen beteiligen; hinzu trete das unverzichtbare Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer.

Unterstützt durch Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden im Zeitraum 2009 bis 2020 insgesamt rund 73,1 Tonnen Aale, das entspricht rund 15,5 Millionen Fischen, in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt rund 2,7 Mio. EUR aus EU- und Landesmitteln bereitgestellt.

Die Besatzmaßnahme ist Teil des deutschen Aalmanagementplans, gestützt auf die EU-Aalverordnung. Der Grundgedanke ist, mit einer Erhöhung der Laicherbiomasse – über die in einigen Jahren abgewachsenen und dann zum Laichen in den Westatlantik abwandernden Blankaale – eine Erhöhung der Gesamtrekrutierung zu erreichen. Zugleich wird die Art damit in vielen Binnengewässern erhalten, die aktuell kaum natürlichen Aufstieg aus dem Meer erfahren.

Der Fischereiaufwand der Erwerbsfischerei auf den Europäischen Aal als geschützte Art ist in den letzten Jahren weiter zurückgegangen. Mit einem Jahresfang von noch ca. 100 t in Binnen- und Küstengewässern hat der Aalfang in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nach wie vor eine hohe wirtschaftliche und auch eine besondere kulturelle Bedeutung für die Fischerei insgesamt. Zumindest hierzulande erscheint der Aalbestand wieder stabil. Schutz ist nach wie vor insbesondere vor dem illegalen Handel vor allem mit Glas- und Satzaal geboten: „Ich nehme immerhin zur Kenntnis, dass die EU ihre Aktivitäten deutlich intensiviert hat, dem illegalen Treiben auf die Spur zu kommen und den Tätern das Handwerk zu legen.“

Als großen Erfolg wertete der Minister im Laufe der Übergabe des Zuwendungsbescheides, dass 2020 fast alle Fischereigewässer des Landes im Binnenland neu bzw. wiederverpachtet wurden. „Wir haben Wort gehalten: Die neuen Pachtverträge für mehr als 50.000 Hektar schaffen Planungssicherheit für die Fischereiunternehmen, aber auch Kontinuität in der nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer, darunter viele in Naturschutzkategorien! Davon profitieren nicht nur die Fischer und Angler, sondern auch der regionale Tourismus und der ländliche Raum insgesamt!“, schätzte der Minister ein. „Wir haben es dabei geschafft, die Pacht in einem angemessenen Verhältnis zu dem durch das Fischerrecht erzielbaren Gesamtertrag zu halten, wie er bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung auch nachhaltig zu erzielen ist.“

Ausgehend vom europaweiten Rückgang des Aalbestands sah sich die Europäische Gemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Neben der Unterbindung des Handels außerhalb der Europäischen Union wurde im Jahr 2007 die Europäische Aalverordnung verabschiedet.

Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bestandserhaltende Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals zu entwickeln und umzusetzen.

Im Zuge der Umsetzung der Aalverordnung wurde auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern sehr frühzeitig die Aalbewirtschaftung angepasst. So wurden durch eine Mindestmaßerhöhung auf 50 cm und neue Schonzeitregelungen Maßnahmen zur Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit umgesetzt.

Zum Ausgleich des Rekrutierungsdefizits wurde bereits im Jahr 2009 ein landesweites bestandsstützendes Besatzprogramm gestartet, das im Rahmen eines Managementplanes der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei durch ein umfangreiches Monitoring begleitet wird. Der Aalmanagementplan des Landes MV berücksichtigt sowohl den Binnen- als auch den Küstenbereich (3-Seemeilenzone) als potentielles Aalaufwuchshabitat. Dieser innovative Ansatz erlaubte eine Erhöhung des Fördersatzes von 60 auf 80 Prozent.

Dadurch konnte die Besatzmenge im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesteigert werden. Durch die Aalbesatzmaßnahmen wird eine künftige Abwanderungsrate im Binnenbereich des Einzugsgebiets Warnow/Peene von mindestens 40 % angestrebt.

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