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Autor: Rügenbote

Drei gute Entscheidungen für M-V

Schwerin – Der Bundestag hat heute das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte dazu: „Die Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Damit werden wichtige Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Erhöhung der Pendlerpauschale und die dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie kommen direkt an. Ich habe mich persönlich sehr dafür eingesetzt.“ Auch die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werde in Mecklenburg-Vorpommern konkret und vor Ort wirken.

Die Pendlerpauschale soll nach den Plänen der Bundesregierung auf 38 Cent pro Kilometer steigen und künftig ab dem ersten Kilometer gelten. Außerdem wird die Befristung der Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften entfristet. „Das ist eine erfreuliche Entwicklung für die Beschäftigten in ganz Deutschland. Besonders Mecklenburg-Vorpommern wird als Flächenland davon profitieren. Viele Menschen in unserem Bundesland haben lange Arbeitswege zurückzulegen – deshalb ist die spürbare Anhebung der Pendlerpauschale für sie eine wichtige Entlastung. Diejenigen mit geringem Einkommen können nun weiter von der Mobilitätsprämie profitieren“, betonte die Ministerpräsidentin.

„Der Tourismus ist für Mecklenburg-Vorpommern ein Aushängeschild. Dafür brauchen wir ein attraktives gastronomisches Angebot. Bei meinen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Tourismusbranche habe ich deutlich gemacht, dass die Landesregierung den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie klar unterstützt. Ich bin froh, dass die dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie nun kommt“, äußerte sich die Ministerpräsidentin.

„Die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ist ein starkes Signal für das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade in einem großen Flächenland wie unserem, in dem Vereine und Initiativen oft lange Wege und besondere organisatorische Herausforderungen zu bewältigen haben, ist diese Verbesserung ein wichtiger Schritt. Sie stärkt diejenigen, die Tag für Tag ihre Zeit investieren, um Sport, Kultur und gesellschaftliches Miteinander möglich zu machen. Die höhere Pauschale würdigt nicht nur dieses Engagement, sondern schafft auch neue Spielräume, damit unsere Ehrenamtlichen ihre wertvolle Arbeit weiterhin mit großer Motivation fortsetzen können“, sagte Manuela Schwesig. Das sei auch ein wertvolles Zeichen an alle Engagierten zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember.

Antragsannahmestopp bei Programm für barrierearmen Wohnraum

Schwerin – Das Fördermittelprogramm „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ erfreut sich auch 2025 erneut einer hohen Nachfrage. Die vom Landtag für 2025 dafür bereitgestellten Mittel von mehr als zwei Millionen Euro sind deshalb nahezu vollständig ausgeschöpft. Neue Anträge für 2025 beim Landesförderinstitut sind daher im Jahr 2025 nicht mehr möglich.

„Die Vielzahl der eingegangenen Anträge zeigt, wie groß der Bedarf an barrierearmem Wohnraum weiterhin ist“, erklärt Bauminister Christian Pegel. „Dass wir bereits jetzt einen vorübergehenden Stopp für neue Anträge aussprechen müssen, verdeutlicht zugleich die große Wirksamkeit des Programms und seine Bedeutung für viele Menschen im Land.“

Bereits eingereichte vollständige Anträge bleiben davon unberührt und werden weiterhin geprüft. Das Programm soll 2026 fortgeführt werden. Zuvor müsse aber die abschließende Beratung und Beschlussfassung des Landeshaushaltes für die Jahre 2026/27 abgewartet werden, so das Innenministerium. Das Ministerium hat versichert, hierüber gesondert zu informieren.

LNG-Terminal Mukran: Klage der Deutsche ReGas gescheitert

Insel Rügen – Die Klage der Dt. ReGas gegen das StALU Vorpommern bzgl. der Feststellung der Änderungsgenehmigungspflicht für einen (Weiter-) Betrieb des LNG Terminals ohne Landstromanbindung (KWK-Anlage) wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgewiesen. Damit wurde die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des StALU für die Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das StALU zurecht davon ausgegangen ist, dass durch die geplante Änderung des Terminalbetrieb ohne Landstromanbindung nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können, die nicht offensichtlich gering sind, und somit die Durchführung eines formalen Änderungsgenehmigungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.

„Bereits im Anzeigeverfahren Ende 2024 bzgl. der Änderung Betrieb ohne KWK-Anlage hat das StALU Vorpommern die Umweltbelange in Abstimmung mit den Umweltfachbehörden und die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in dem Feststellungsbescheid zur Änderungsgenehmigungspflicht entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Es bleibt nunmehr die Behördenentscheidung im laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren abzuwarten.

Versammlung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen

Bauminister Christian Pegel: „Bau-Turbo und Landesbauordnung geben wichtigen Schub für mehr Wohnraum in MV“

Schwerin – Auf der heutigen Mitgliederversammlung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat Bauminister Christian Pegel zentrale Maßnahmen der Landes- und Bundespolitik zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Stärkung der Wohnungswirtschaft diskutiert. Neben dem zum 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen Bau-Turbo gab es zur Novelle der Landesbauordnung sowie weitere Landes-Förderprogramme einen intensiven Austausch.

„Mit dem Bau-Turbo hat die Bundesregierung gleich zu Beginn der Legislaturperiode ein starkes Signal für schnelleren und unbürokratischeren Wohnungsbau gesetzt. Ich bin der Bundesbauministerin für diesen wichtigen Impuls sehr dankbar“, sagte Bauminister Pegel.

Der § 246e Baugesetzbuch ermöglicht bis Ende 2030 weitreichende Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben – und damit schnellere Realisierung von Neubauten, Aufstockungen, Erweiterungen oder Umnutzungen wie etwa die Umwandlung leerstehender Bürogebäude in Wohnungen. Ein Bebauungsplan ist für viele Projekte nicht mehr notwendig. Zwingend bleibt nur ein Baugenehmigungsverfahren sowie die Zustimmung der Gemeinde, für die eine Regelfrist von drei Monaten gilt.

„Gerade dort, wo Wohnraum knapp ist, eröffnet der Bau-Turbo neue Chancen. Wir geben Städten, Gemeinden und Wohnungsunternehmen bewusst ein Experimentierfeld, um schneller Wohnraum zu schaffen. Voraussetzung ist dabei immer die Zustimmung der Kommune – ihre Planungshoheit bleibt gewahrt“, so Christian Pegel.

Das Ministerium hat bereits die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über das neue Instrument informiert. Das Bundesbauministerium begleitet die Startphase mit einem Umsetzungslabor und umfangreichen FAQ.

„Ich ermutige alle Wohnungsunternehmen: Gehen Sie frühzeitig auf Ihre Städte und Gemeinden zu. Wenn alle an einem Strang ziehen, wird der Bau-Turbo einen spürbaren Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes leisten.“

Novelle der Landesbauordnung: Einfachere Regeln, weniger Verfahren

Die Landesregierung arbeitet parallel an einer umfassenden Modernisierung der Landesbauordnung. „Auch im Land tun wir alles, um schnelleres und kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen. Wir vereinfachen das Abstandsflächenrecht, reduzieren Anforderungen an Wohnungen und erweitern die verfahrensfreien sowie die vereinfachten Verfahren“, verdeutlichte der Minister.

Zudem sollen Sollvorschriften mehr Flexibilität bei der Nachnutzung bestehender Gebäude schaffen. Verbände, Kammern und die Bauwirtschaft wurden breit einbezogen.

Städtebau- und Wohnraumförderung weiter auf Rekordniveau

2025 standen im Land rund 55 Millionen Euro aus der Städtebauförderung bereit. Für die Wohnungsbauförderung stehen seit Jahren stabil über 120 Millionen Euro zur Verfügung – ein historischer Höchststand, der auch 2026 fortgeführt wird. „Diese Mittel sorgen nicht nur für dringend benötigten Wohnraum, sondern stützen gleichzeitig die Bauwirtschaft im Hoch- wie im Tiefbau“, betonte Pegel.

Rückbauprogramm: Höhere Förderung ab 2026

2025 wurden 1,035 Millionen Euro für den Rückbau von 179 Wohneinheiten bereitgestellt; 2026 sind rund 676.000 Euro für 76 Wohneinheiten beantragt. Die geplante Erhöhung der Bundesförderung von 55 auf 70 Euro pro Quadratmeter würde die Gesamtförderung auf 140 Euro pro Quadratmeter steigen lassen, berichtete Christian Pegel und:

„Der Rückbau bleibt ein wichtiger Baustein, um unsere Wohnungsbestände an die demografischen Entwicklungen anzupassen – ohne kommunale Eigenanteile.“

Altschuldenentlastung: Einmaliger Schritt bundesweit

Mecklenburg-Vorpommern ist weiterhin das einzige Bundesland, das kommunale Wohnungsunternehmen vollständig von ihren historischen Altschulden entlastet.

„Wir lösen 2025 rund 24,8 Millionen Euro an Altverbindlichkeiten ab – viele davon stammen noch aus DDR-Zeiten. Damit schaffen wir für unsere Städte und Gemeinden dringend benötigte Spielräume für Investitionen in modernen, sozialen und energetisch effizienten Wohnraum“, unterstrich der Minister für Inneres und Bau und:

„Ich danke allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene, die an der Umsetzung dieses Programms mitgewirkt haben. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Mecklenburg-Vorpommern lebenswert und zukunftsfähig bleibt. Wir werden das Programm weiter erfolgreich umsetzen. Mit Auszahlungen in Millionenhöhe übernehmen wir eine bedeutende Last, die die Gemeinden bislang gedrückt hat. Diese Summen zeigen eindrucksvoll, wie ernst es uns mit der Unterstützung unserer Kommunen ist – gerade dort, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten.“

„Wir mobilisieren im Land alle Kräfte für mehr, schnelleren und bezahlbaren Wohnraum. Mit Bau-Turbo, einer modernen Landesbauordnung, stabilen Förderprogrammen und der Entlastung der Kommunen schaffen wir die Voraussetzungen – und gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft wollen wir diese Chancen jetzt nutzen“, so Bauminister Christian Pegel.

Schülerfirmen weiterhin von Umsatzsteuer befreit

Oldenburg: Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge

Schwerin – Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern müssen auch weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen. Damit wird die ursprüngliche Übergangsregelung jetzt eine dauerhafte Lösung. Grund ist eine Neuregelung im Umsatzsteuergesetz des Bundes. Damit sind unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, steuerfrei. „Für die Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern ist das eine gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Lange war ungewiss, wie die neuen Regelungen die Schülerfirmen betreffen. Die Mitteilung der Bundesregierung schafft nun rechtliche Klarheit und Sicherheit“, so Oldenburg.

Das Umsatzsteuergesetz sieht eigentlich vor, dass Einrichtungen des öffentlichen Rechts grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie wirtschaftlich arbeiten und dabei am Markt wie ein privates Unternehmen auftreten. Zu dieser wirtschaftlichen Tätigkeit zählen prinzipiell auch Leistungen von Schülerfirmen. „Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge“, so die Bildungsministerin weiter. „Schülerinnen und Schüler lernen, wie Betriebe arbeiten. Dabei geht es auch darum, Gewinne zu erzielen“, erläuterte die Ministerin.

Weiterhin steuerfrei sind nach der Neuregelung demnach Leistungen rechtlich unselbstständiger Schülerfirmen, die in die schulische Organisationsstruktur eingebunden sind. Ihre Tätigkeit muss vorrangig dem Unterrichtszweck dienen, also der pädagogischen Vermittlung ökonomischen Handelns. Die Steuerbefreiung greift nur, soweit die Leistungen nicht in erster Linie dem Erzielen von Gewinnen oder einem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen dienen, sondern dem Bildungsauftrag der Schule.

Anders verhält es sich bei Schülerfirmen, die rechtlich selbstständig organisiert sind, zum Beispiel in einer GbR. Bei diesen Schülerfirmen finden die Regelungen nach dem Umsatzsteuergesetz keine Anwendung. Selbstständige Schülerfirmen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Schülerfirmen, die rechtlich in einer GbR organisiert sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Im Land existieren derzeit 50 Schülerfirmen. Seit 2023 haben sich ca. 20 Schülerfirmen neu gegründet. Das Land hat für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler die Handreichung „Gründung und Betrieb von Schülerfirmen“ aufgelegt. Darin sind wichtige Tipps, Ideen und Praxisbeispiele zusammengefasst. „Ich habe viele Jugendliche erlebt, die in ihrer Schülerfirma begeistert bei der Sache sind. Das ist ein Grund, warum die Zahl der Schülerfirmen bei uns im Land wieder wächst. Oft sind diese Erkenntnisse auch hilfreich für die ersten Schritte ins Berufsleben“, sagte Oldenburg.

Tag der Menschen mit Behinderungen

Drese wirbt für Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“

Schwerin – Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wird seit 1993 jedes Jahr am 3. Dezember begangen. „Er soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen stärken und zugleich ins Gedächtnis rufen, dass jede und jeder einen Beitrag für die bessere Teilhabe von Betroffenen leisten kann“, wirbt Sozialministerin Stefanie Drese für eine inklusive Gesellschaft.

Vor allem Arbeit spielt nach Aussage von Ministerin Drese bei vielen Menschen für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe eine entscheidende Rolle. „Eine Erwerbstätigkeit dient nicht nur dem Lebensunterhalt, sondern stärkt auch die persönliche Zufriedenheit und das Selbstwertgefühl“, betonte Drese.

Mit dem Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit werden schwerbehinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gezielt darin unterstützt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, so Drese. Die mit insgesamt elf Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe ausgestattete attraktive Fördermöglichkeit biete Arbeitgebern attraktive finanzielle Anreize, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.

Drese: „Für die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen können Arbeitgeber Prämien von bis zu 20.000 Euro erhalten. Aber auch für die Bereitstellung von betrieblichen Praktikumsstellen, Probearbeitsverhältnissen und das Abschließen von Inklusionsvereinbarungen gibt es finanzielle Anreize.“

Das Land wolle damit in Kooperation mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit die Dauer der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, die höher ist als bei den nicht behinderten Menschen, verkürzen. Dazu bedürfe es aber auch die Bereitschaft der Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen eine berufliche Chance zu eröffnen, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin betonte, dass es bereits eine Reihe von positiven Rückmeldungen von Unternehmen gebe, die oft überrascht sind von der großen Motivation und Leistungsbereitschaft ihrer neuen Kolleginnen und Kollegen. Fachkundige Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die Integrationsfachdienste (IFD) beim LAGuS und die Einheitlichen Ansprechpartner für Arbeitgeber (EAA).

Landespolizeiorchester bringt weihnachtliche Klänge auf Weihnachtsmärkte

Schwerin – In diesem Advent wird das Saxophon-Quartett des Landespolizeiorchesters Mecklenburg-Vorpommern auf fünf Weihnachtsmärkten im Land auftreten. Die Besucherinnen und Besucher erwartet ein festliches Programm mit klassischen Weihnachtsmelodien und modernen Arrangements.

„Das Landespolizeiorchester bereichert seit vielen Jahren die kulturellen Veranstaltungen in unserem Land. Die Auftritte auf den Weihnachtsmärkten sind eine schöne Gelegenheit, diese Tradition fortzusetzen und vielen Menschen in der Adventszeit besondere musikalische Momente zu schenken“, betont Innenminister Christian Pegel.

Termine und Auftrittsorte:

  • 08.12., 17:30 Uhr: Neubrandenburg, Weberglockenmarkt
  • 09.12., 15:30 Uhr: Rostock, Bühne vor der Marienkirche
  • 09.12., 18:00 Uhr: Schwerin, Bühne auf dem Marktplatz
  • 10.12., 16:30 Uhr: Greifswald, Historischer Marktplatz
  • 10.12., 18:30 Uhr: Stralsund, Alter Markt, Kulturzelt

Das Landespolizeiorchester lädt herzlich ein, die Darbietungen des Saxophon-Quartetts zu genießen und die weihnachtliche Atmosphäre auf den Märkten des Landes musikalisch zu erleben.

Berichterstattung der OZ zum Landesbeamtengesetz richtiggestellt

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern weist zur aktuellen Berichterstattung zu den geplanten Anpassungen des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie die damit verbundenen öffentlichen Unterstellungen darauf hin, dass die eigentliche Möglichkeit für den Wechsel von langjährig erfolgreichen Beamten in eine höhere Laufbahn bereits seit 2009 möglich ist. Innenminister Christian Pegel stellt klar, dass die vorgesehene Regelung weder eine automatische Übernahme noch eine bevorzugte Behandlung ehemaliger Wahlbeamter ermöglicht.

„Anders als dargestellt, haben wir den entsprechenden Paragraph 17, in dem festgelegt ist, dass Personen die Befähigung für eine Beamtenlaufbahn durch langjährige Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erlangen können, nicht neu hinzugefügt. Diese Möglichkeit bestand bereits seit 2009. Das ist also nicht neu“, erklärt Innenminister Christian Pegel und ergänzt:

„Neu aufgenommen werden soll, dass langjährige Berufserfahrung grundsätzlich anzunehmen ist, wenn vergleichbare Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes für die Dauer von mindestens sieben Jahren ausgeübt wurden und die Vergleichbarkeit einer höherwertigen Tätigkeit insbesondere bei Landräten und Bürgermeistern mit deren breiter Führungsaufgabe für große Personalkörper und eine Vielzahl von unterschiedlichen Fachgebieten innerhalb der Kommunalverwaltung angenommen werden kann. Es sollte auch im öffentlichen Dienst selbstverständlich sein, dass sich langjährige Arbeits- und Lebensleistung in einer zumeist leitenden Funktion auch ohne einen Studienabschluss oder dergleichen auszahlt und entsprechend gewertet wird.“

Die Entscheidung über die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn trifft dabei weder das Innenministerium noch die Behörde, bei der Bewerber oder die Bewerberin arbeite, sondern der Landesbeamtenausschuss bzw. ein von ihm bestimmter unabhängiger Unterausschuss. Dieses Gremium prüft im Einzelfall, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin die Voraussetzungen für eine bestimmte Laufbahngruppe erfüllt.

„Es wird auch weiterhin ein ordnungsgemäßes und transparentes Auswahlverfahren durchgeführt, in dem ausschließlich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zählen“, betont der Minister. Die in der Berichterstattung geäußerte Sorge vor ‚Klüngel‘, Vetternwirtschaft oder automatischen Karrierewegen teile das Ministerium ausdrücklich nicht.

Die geplante Ergänzung des Landesbeamtengesetzes dient – wie im Gesetzentwurf dargelegt – vorrangig dazu, wertvolle berufliche Erfahrungen, insbesondere aus langjähriger kommunaler Führungstätigkeit, angemessen berücksichtigen zu können, ohne die klar definierten beamtenrechtlichen Standards zu unterlaufen.

„Der öffentliche Dienst ermöglicht den Beschäftigten auf verschiedensten Wegen, einen Wechsel zwischen den Laufbahngruppen zu vollziehen, um langjährige, gute Mitarbeitende langfristig zu binden und zu fördern“, so der Innenminister.

Mit Blick auf den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst sei es notwendig, vorhandene Ressourcen sinnvoll einzubinden – ohne die Grundsätze der Bestenauslese zu durchbrechen.

Das Innenministerium wird die Beratungen im Landtag weiterhin konstruktiv begleiten und setzt auf eine sachliche Diskussion aller Beteiligten.