Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Musterfeuerwehrhaus-Programm: Startschuss für 58 Gerätehäuser

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern stärkt seine Feuerwehren weiter: Mit dem bundesweit beachteten Programm für Musterfeuerwehrhäuser geht eine neue Phase der Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur in die Umsetzung. Insgesamt werden in den kommenden Jahren 58 neue Feuerwehrgerätehäuser in standardisierter Bauweise errichtet. Die Baufirma Goldbeck Nord GmbH mit Sitz in Rostock wurde am 16. März 2026 für die Umsetzung beauftragt.

„Unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden leisten Tag für Tag Herausragendes – oft ehrenamtlich und unter Einsatz ihres eigenen Lebens. Es ist unsere Pflicht, ihnen moderne Technik und zeitgemäße Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Mit den Musterfeuerwehrhäusern schaffen wir genau das: schnell, effizient und bezahlbar“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, betont die Bedeutung des 50-Millionen-Programms für Mecklenburg-Vorpommern: „Die Landesregierung sorgt für eine gute Ausstattung der Feuerwehren im ganzen Land. Mit dem ersten 50-Millionen-Programm konnten 310 neue Feuerwehrfahrzeuge beschafft werden. Die Landesregierung hat ein zweites 50 Millionen-Euro-Programm für moderne Feuerwehrgerätehäuser beschlossen. Es gibt gute Nachrichten für 58 Feuerwehren. Sie erhalten das neue Feuerwehr-Mustergerätehaus. Darüber hinaus haben wir weitere Feuerwehren bei der Modernisierung und beim Neubau von Feuerwehrhäusern unterstützt. Und sie sind – gerade im ländlichen Raum – oft auch so etwas wie Dorfgemeinschaftshäuser, in denen Veranstaltungen und Versammlungen stattfinden.“

Volker Huber, Geschäftsführer der Goldbeck Nord GmbH: „Als regional verankertes Unternehmen freuen wir uns besonders, ein so wichtiges Projekt für unsere Heimat und die Sicherheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Mit unserer systematisierten Bauweise liefern wir konsistente Grundrisse, kurze Wege und mitgedachte Erweiterungsoptionen für die beiden Gebäudetypen Langhaus und Kompakthaus. Wir planen einmal und bauen 58-mal. Das senkt die Stückkosten und sorgt für eine schnelle und sehr wirtschaftliche Umsetzung. Zwischen Baubeginn und Übergabe vergehen daher in der Regel nur 200 Tage.“

Erfolgreiches Programm trotz schwieriger Startphase

Nach einem komplexen Vergabeverfahren und notwendigen Anpassungen – unter anderem aufgrund rechtlicher Vorgaben zur Trennung von Planung und Bau – konnte nun der entscheidende Schritt erfolgen: Die Baufirma für die Umsetzung wurde am 16. März 2026 beauftragt. Die Baukosten konnten dabei deutlich unter der ursprünglichen Prognose gehalten werden: Ein Musterfeuerwehrhaus kostet rund 1,1 Millionen Euro – inklusive Bodenplatte.

„Der Weg war anfangs steinig, aber wir haben die Herausforderungen genutzt, um ein rechtssicheres und zugleich innovatives Verfahren auf die Beine zu stellen. Kernstück des Programms ist das Musterfeuerwehrhaus mit zwei Stellplätzen. Die Idee ist so einfach wie genial: Wir bauen kostengünstige Feuerwehrhäuser standardisiert in hoher Zahl. Damit betreten wir Neuland. Und gerade in Zeiten steigender Baupreise ist es ein starkes Signal, mit dem wir zeigen, dass wirtschaftliches Bauen auch im öffentlichen Bereich möglich ist“, so der Innenminister.

Das Projekt baut auf einem bereits erarbeiteten und mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse – quasi die Berufsgenossenschaft für die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder – abgestimmten Raumkonzept auf. Dieses dient als Grundlage für serielle, systemoffene Bauweisen, die eine hohe Qualität bei gleichzeitig verkürzten Planungs- und Bauzeiten ermöglichen. Ziel ist ein kostengünstiges, DIN-gerechtes Feuerwehrhaus für bis zu 35 Kameradinnen und Kameraden inklusive Jugendfeuerwehr.

Unterstützung insbesondere für kleine Gemeinden

Das Programm richtet sich gezielt an kleinere Kommunen, für die der Neubau eines Feuerwehrhauses oft eine große finanzielle Herausforderung darstellt. Insgesamt erfolgten 73 Bewerbungen auf die 58 vertraglich abrufbaren Bauten.

Die ausgewählten Gemeinden werden rund um Ostern informiert, erste Baumaßnahmen sollen spätestens im letzten Quartal 2026 beginnen können. Nicht berücksichtigte Gemeinden bleiben auf einer Warteliste und können nachrücken, falls geplante Vorhaben zunächst ausgewählter Gemeinden nicht umgesetzt werden können. Gemeinden können selbstverständlich zudem auch unabhängig vom offiziellen Landesprogramm mit dem Planer und/oder der Baufirma eigene Verträge abschließen und das „Musterfeuerwehrhaus“ realisieren.

„Feuerwehrdeutschland blickt mit großem Interesse auf unser Programm. Wir haben wahrlich Pionierarbeit geleistet. Ich danke allen Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur mit der Kreativität und dem Innovationswillen von Kolleginnen und Kollegen im Innenministerium, dem Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, dem Landesfeuerwehrverband und den Kreisfeuerwehrverbänden, den Brandschutzdienststellen sowie dem fachlichen Verständnis der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) konnte diese vage Idee in die Realität umgesetzt werden“, ergänzt Minister Christian Pegel.

Ergänzende Förderprogramme für weitere Standorte

„Dass wir so viele Gemeinden mit dem ‚Musterfeuerwehr-Programm‘ berücksichtigen können, ist ein großer Erfolg der Landesregierung. Gleichzeitig wissen wir, dass der Bedarf weiterhin hoch ist – deshalb sind die nächsten Schritte bereits in Planung. Beispielsweise werden wir mit 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur die Landesbrandschule in Malchow erneuern. Die nächsten Schritte sind bereits in Planung. “, unterstreicht Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Das Land investiert neben dem Musterprogramm aus dem 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm für Feuerwehrgerätehäuser weitere rund 15 Millionen Euro in 32 Projekte – darunter Sanierungen, Erweiterungen und kleinere Neubauten. Darüber hinaus stellt das Land aus dem Infrastruktur-Sondervermögen weitere 45 Millionen Euro für größere Feuerwehrhäuser mit mindestens drei Stellplätzen bereit. Den entsprechenden Programmaufruf hat das Ministerium für Inneres und Bau am Freitag veröffentlicht.

Bei der Auswahlentscheidung für dieses weitere 45-Millionen-Euro-Förderprogramm für große und größere Feuerwehren wird besonderes Augenmerk unter anderem auf finanzschwachen Kommunen, Feuerwehrwehren mit besonderen Aufgaben und der Einbindung der Feuerwehren in den Katastrophenschutz gelegt werden. Die Anträge für dieses weitere Sonderprogramm müssen bereits bis 30. April 2026 im Innenministerium gestellt werden. Bereits Mitte des Jahres sollen die antragstellenden Kommunen dann wissen, welche Förderungen aus diesem weiteren Programm sie erwarten können.

Auch außerhalb der Sonderförderprogramme fördert das Land weiterhin regulär die Feuerwehrinfrastruktur: Allein 2025 waren es 33 Feuerwehrfahrzeuge und zwölf Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser.

Fortsetzung der Modernisierungsoffensive

Das Musterfeuerwehrhausprogramm ist eine Ergänzung zur umfassenden Modernisierungsoffensive „Zukunftsfähige Feuerwehr“. Mit dem bislang größten Beschaffungsprogramm des Landes konnten seit 2020 Fahrzeuge und Infrastruktur gestärkt werden.

Basierend auf den Lehren aus dem Großfeuer bei Lübtheen im Sommer 2019 wurden elf geländegängige Tanklöschfahrzeuge für die Landkreise und kreisfreien Städte beschafft. Im bereits abgeschlossenen ersten Projektteil wurden insbesondere für kleine Feuerwehren 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) beschafft. Der zweite Teil umfasste die Auslieferung von 21 Löschgruppenfahrzeugen (LF 20) und 17 Tanklöschfahrzeugen (TLF 3000).

Pflegereport: Massiver Anstieg bei Zahl der Pflegebedürftigen

Schwerin – Die soziale Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Das zeigt eine Analyse im aktuellen BARMER Pflegereport. Denn die Zahl der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt: Während im Jahr 2011 noch 67.000 Menschen pflegebedürftig waren, sind es mittlerweile bereits rund 140.000. Das ist jede beziehungsweise jeder Elfte.

Ursache des massiven Anstiegs ist laut Pflegereport weniger die demographische Entwicklung als vielmehr die Pflegereform aus dem Jahr 2017. So erhalten seit dieser Zeit Menschen mit geistigen Einschränkungen wie zum Beispiel Demenz oder bei psychischen Erkrankungen den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Auch durch die damalige Einführung der Pflegegrade vergrößerte sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich.

Die Folgen für die Pflegeversicherung sind bis heute spürbar und bringen das Pflegesystem finanziell sowie personell an seine Grenzen. Hinzu kommt, dass sich auch die durchschnittliche Pflegedauer verlängert hat. „Um einen Kollaps zu verhindern, braucht es Lösungen, um das System Pflege zu reformieren und finanziell zu stabilisieren“, fordert Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern. Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dürften nicht noch stärker belastet werden.

Neue Definition von Pflegebedürftigkeit führt zu deutlichem Zuwachs

Laut BARMER Pflegereport gab es infolge der Leistungsausweitung den größten Anstieg bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad eins: Von 2017 bis 2023 hat sich ihre Zahl in Mecklenburg-Vorpommern von rund 1.200 auf über 22.000 fast verzwanzigfacht. „Die Einführung einer neuen Definition von Pflegebedürftigkeit war richtig, da so eine gerechtere Feststellung des Pflegegrades ermöglicht wurde“, sagt Henning Kutzbach.

Für diese positive Entwicklung brauche es aber Lösungen, um den Zuwachs an Pflegebedürftigen auch angemessen versorgen zu können, so Kutzbach. Er fordere deshalb die finanzielle Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), etwa durch Rückzahlung der Coronahilfen, der Finanzierung der Pflegeausbildung aus Steuermitteln und die Übernahme von Sozialbeiträgen für Pflegende Angehörige. Um das System zu entlasten sei auch Prävention ein wichtiger Hebel. „Den Grundstein für ein gesundes Leben im Alter lege ich durch einen gesunden Lebensstil in jüngeren Jahren“, so Kutzbach. So könne Pflegebedürftigkeit verzögert oder sogar bestenfalls vermieden werden. Hierfür sei es wichtig, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken.

Gesundheitsförderung und Prävention als Landesschwerpunkt

Sozialministerin Stefanie Drese betonte, dass das Land genau hier ansetzt und aktiv ist, z.B. mit der neuen Landesstrategie für Gesundheitsförderung und Prävention, die die vier Säulen Bewegungsförderung, psychische Gesundheit, Suchtprävention und Stärkung der Gesundheitskompetenzen beinhaltet. Für Maßnahmen und Projekte stünden landesseitig vier Millionen Euro zur Verfügung.

„Ein weiterer enorm wichtiger Punkt ist unser Pakt für Pflege in MV. Pflege wird dabei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, der sich alle Mitglieder des Landespflegausschusses gemeinsam als Verantwortungsgemeinschaft verpflichtet fühlen. Es geht dabei etwa um die Unterstützung der Pflege in der Häuslichkeit, die Personalsicherung, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Pflegeeinrichtungen, die Weiterentwicklung der Pflege- und Strukturplanung, Beratung und Case Management sowie um die Herausforderung Demenz“, betonte Drese.

Als konkretes Beispiel benannte die Ministerin das Landes-Investitionsprogramm für die Kurzzeitpflege. „Um die pflegenden Angehörigen mehr zu entlasten, stellen wir 4,4 Millionen Euro zur Verfügung mit denen wir Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen für Kurzzeitpflegeplätze in bestehenden Einrichtungen als auch in Pflegeheimen mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen fördern“, so Drese.

In Richtung Bund forderte Drese eine Pflegereform, die besonders die ambulante Versorgung in den Blick nehmen müsse sowie eine Neujustierung der Sozialen Pflegeversicherung, die „mittlerweile selbst zum Pflegefall geworden ist“.

Drese: „Um die rasant steigenden Eigenanteile für Pflegeheimbewohner nachhaltig zu begrenzen, brauchen wir Strukturreformen und Bürokratieabbau sowie die Entlastung der Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen. Und ich spreche mich auch ganz klar für eine Verbreiterung der Einnahmen der Pflegeversicherung aus, z.B. könnten Personengruppen, wie die Beamten in die Soziale Pflegeversicherung einbezogen werden. Vorschläge liegen auf den Tisch – jetzt muss gehandelt werden bevor es zu spät ist.“

Bürokratieabbau geht weiter

Kabinett beschließt weitere Modernisierung des Förderwesens

Schwerin – Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (17.03.2026) den Zweiten Maßnahmenkatalog zur Modernisierung des Förderwesens verabschiedet. Damit setzt das Land ein klares Signal für den Abbau von Bürokratie. Ziel ist es, Förderverfahren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung spürbar zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Bereits im Sommer 2025 wurde ein erster Maßnahmenkatalog beschlossen. Mit dem heutigen Beschluss geht die Landesregierung diesen Weg konsequent weiter. Die Vereinfachungen sollen unmittelbar in die einzelnen Förderprogramme des Landes übernommen werden.

Herausforderung Fachkräftemangel begegnen

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue sagt zum neuen Maßnahmenkatalog: „Das Förderwesen in Mecklenburg-Vorpommern war lange Zeit von zu vielen individuellen Abläufen geprägt. Das hat es Antragsstellern schwer gemacht, sich zurecht zu finden, und in der Verwaltung zu teuren Doppelstrukturen geführt. Die heute beschlossenen Maßnahmen senken die Hürden für die Antragssteller noch einmal deutlich und entlasten die Verwaltung.“

Die neuen Kernmaßnahmen im Überblick

Um die Verwaltung effizienter zu gestalten und alle am Förderverfahren Beteiligten zu entlasten, wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Standard-Prozess für Kleinstförderungen: Für Programme mit geringen Fördersummen wird ein vereinfachter Ablauf eingeführt. Das führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten und weniger Aufwand für alle Beteiligten. Zum Beispiel ist zur konsequenten Vermeidung von Verwaltungsaufwand geplant, die Fördermittel künftig in einer Summe auszuzahlen. Wenn Zuwendungsempfänger die Ausgaben vorfinanzieren, ist die Anwendung dieser Erleichterungen bei Förderungen bis 50.000 Euro möglich. Wenn das Land mit den Fördermitteln Ausgaben vorverauslagen muss, sind die Erleichterungen bei Förderungen an Kommunen bis 20.000 Euro und bei sonstigen Zuwendungsempfängern bis 5.000 Euro möglich.
  • Höhere Grenzen für Rückforderungen und Zinserhebung: Die sogenannten Bagatellgrenzen werden angehoben. Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung von Rückforderungen und Zinsen soll in einem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis stehen. Deshalb werden Zinsen künftig erst ab einem Betrag von 500 Euro geltend gemacht. Für Rückforderungen gelten künftig verschiedene Bagatellgrenzen, welche die Förderhöhe berücksichtigen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, bereits ab der Antragstellung und während des gesamten Verfahrens sorgfältig und korrekt zu agieren, während gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung durch den Entfall von Kleinst-Rückforderungen gesteigert wird.
  • Neue Regeln für Zinsen: Zinsen werden künftig erst berechnet und erhoben, wenn eine gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen ist. Wer innerhalb der Frist zahlt, muss keine Zinsen leisten. Dies gilt jedoch nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Wird die Frist verpasst, werden Zinsen wie bisher ab dem Tag der Auszahlung berechnet.
  • Vorrang für Pauschalen: Künftig sollen verstärkt Pauschalen und Festbeträge genutzt werden, weil dadurch umfangreiche Verfahrenserleichterungen verbunden sind und detaillierte Prüfungen einzelner Ausgaben entfallen können. Eine neue Wissensdatenbank unterstützt die Fachleute in den Ministerien dabei, bereits bewährte Pauschalen einfach zu übernehmen. In Frage kommen dabei zum Beispiel Personalkostenpauschalen, bei deren Anwendung statt aufwendiger Einzelabrechnungen feste Monats- oder Stundenpauschalen genutzt werden. Hierbei wird lediglich die Anwesenheit oder Stellenbesetzung nachgewiesen, eine detaillierte Prüfung der tatsächlichen Ausgaben ist nicht mehr erforderlich. Denkbar ist auch die Förderung von Veranstaltungen über feste Beträge pro Teilnehmende. Der Nachweis wird dann durch die Anzahl der Teilnehmenden erbracht. Reisekosten können beispielsweise über Kilometerpauschalen abgerechnet werden.
  • Vereinfachung bei Personalausgaben (Besserstellungsverbot): Bisher durften Empfänger von Fördermitteln ihr Personal in vielen Fällen in den Arbeitsbedingungen nicht besser behandeln als das Land seine Angestellten. Das war sehr kompliziert zu prüfen. In der Projektförderung wird diese komplizierte Prüfung einzelner Arbeitsbedingungen nun durch eine einfache Regelung ersetzt, die sich nach den Personalkostensätzen des Haushalts richtet. Bei der institutionellen Förderung wird künftig nur noch das Ergebnis des Lohnkontos am Jahresende geprüft, statt einzelne Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. Wenn Tarifverträge zur Anwendung kommen, werden die Personalausgaben in voller Höhe anerkannt.

Zeitplan und Ausblick

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt schrittweise ab dem zweiten Quartal 2026. Die Anpassung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) erfolgt zum 1. Juni 2026. Begleitet wird die Reform durch eine neue Fortbildungsstrategie, die im Juni 2026 mit einem landesweiten Fachtag zur Modernisierung des Förderwesens startet. Außerdem sollen die Behörden bei der Erstellung von Förderrichtlinien stärker unterstützt und beraten werden. Im weiteren Verlauf des Jahres 2026 wird sich die zuständige Lenkungsgruppe schwerpunktmäßig der Modernisierung der institutionellen Förderung widmen.

Land entlastet Lehrkräfte und Schulleitungen

Oldenburg: Lehrerinnen und Lehrer haben mehr Zeit für die Aufgaben haben, die im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen

Schwerin – Die Landesregierung setzt ihren Kurs zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Schulen konsequent fort. Mit einer Reihe von Maßnahmen werden Lehrkräfte und Schulleitungen spürbar von Verwaltungsaufgaben entlastet und stärker in ihrer pädagogischen Arbeit unterstützt. „Wir prüfen kontinuierlich, an welchen Stellen wir Lehrkräfte weiter entlasten können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Lehrerinnen und Lehrer haben unter anderem durch die Entbürokratisierung mehr Zeit für die Aufgaben, die im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen. Das sind das Unterrichten und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie Leitungsaufgaben“, so Oldenburg. Zur Ehrlichkeit gehöre jedoch dazu, dass der Lehrerberuf nicht gänzlich ohne Verwaltungstätigkeiten auskomme.

Mehr Unterstützung im Schulalltag 

Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der Entlastung von administrativen Aufgaben. So unterstützen bereits Verwaltungskräfte an allgemein bildenden Schulen in besonderen Lagen sowie an großen beruflichen Schulen die Schulleitungen. Außerdem gibt es insgesamt über 800 unterstützende pädagogische Fachkräfte an den Schulen, die für die unmittelbare unterrichtsbegleitende pädagogische Arbeit zuständig sind.

Das Land hat auch ermöglicht, dass 240 Alltagshilfen an den Schulen beschäftigt werden können. Sie übernehmen organisatorische Tätigkeiten und entlasten damit Lehrkräfte im Schulalltag. „Wir schaffen Freiräume, damit sich Lehrerinnen und Lehrer stärker auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können“, so Oldenburg weiter. „Wir haben Lehrkräfte befragt und setzen ihre Anregungen auch um.“

Auch die Digitalisierung trägt zur Entlastung bei. Über das Lernmanagementsystem „itslearning“ stellt das Land Lehrkräften einen umfangreichen Pool mit fast 20.000 digitalen Unterrichtsmaterialien für die Jahrgangsstufen 1 bis 12 zur Verfügung. Die Materialien können für die Vorbereitung genutzt oder direkt im Unterricht eingesetzt werden.

Zur weiteren Entlastung der Lehrkräfte erhalten Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase auch weiterhin statt eines Kompetenzzeugnisses einen Lernentwicklungsbericht. Die Schullaufbahnempfehlung am Ende der Orientierungsstufe wird nur noch als Vermerk auf dem Zeugnis ausgegeben.

Weniger Bürokratie bei Konzepten und Schulprogrammen 

Ein weiterer wichtiger Schritt betrifft die Konzeptarbeit von Schulen. Seit dem 1. Januar 2026 sind Lehrkräfte und Schulleitungen von wiederkehrender Konzeptarbeit befreit. „Damit müssen Konzepte nicht zu festgelegten Zeitpunkten überarbeitet werden, sondern nur noch dann, wenn die Entwicklungen dies inhaltlich erfordern“, erklärte Oldenburg. „Mit der bisherigen Regelung hatten die Schulen zusätzlichen Aufwand, den wir deutlich reduziert haben.“

Künftig können pädagogische Konzepte zudem deutlich kompakter gefasst werden. Ausnahmen bilden aktuell nur das Medienbildungskonzept und das Fortbildungsrahmenprogramm.

„Wir wollen, dass Konzepte kurz, prägnant und praxisnah sind“, sagte die Bildungsministerin. „In vielen Fällen reicht eine Darstellung auf einer DIN-A-4-Seite vollkommen aus.“

Entlastungen bei Prüfungen und Leitungsaufgaben 

Auch bei Prüfungen und organisatorischen Aufgaben gibt es Entlastungen. Für die Korrekturtätigkeit bei Abschlussprüfungen steht Lehrkräften gesonderte Zeit zur Verfügung. Darüber hinaus stärkt das Land gezielt die Leitungsstrukturen an Schulen. Schulen mit Außen- und Nebenstellen erhalten zusätzliche Anrechnungsstunden für Leitungsaufgaben. Das bedeutet, dass Lehrkräfte mit diesen Aufgaben weniger unterrichten müssen. Auch für besondere Aufgaben, wie in der Beruflichen Orientierung oder bei der Leitung von Klassen im Fach Deutsch als Zweitsprache gewährt das Land Anrechnungsstunden.

Unterstützung für ältere Lehrkräfte 

Ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist außerdem die Unterstützung älterer Lehrkräfte. Je nach Alter erhalten sie bis zu vier Altersanrechnungsstunden. Dadurch reduziert sich beispielsweise für eine 63-jährige Lehrkraft die Unterrichtsverpflichtung von 27 auf 23 Stunden pro Woche.

Im Schuljahr 2025/2026 erhalten 3.500 ältere Lehrkräfte insgesamt 7.000 Altersanrechnungsstunden. Davon sind 1.350 Lehrkräfte älter als 57 Jahre, 1.450 Lehrkräfte über 60 Jahre und 700 Lehrkräfte über 63 Jahre alt.  

Pflichtstundenzahl: Realität nicht aus den Augen verlieren 

Mit Blick auf Forderungen nach einer generellen Senkung der Pflichtstundenzahl für alle Lehrkräfte verwies Bildungsministerin Oldenburg auf den bundesweiten Lehrkräftemangel und die angespannte personelle Situation an den Schulen.

„Ich kann das sehr gut verstehen und werde alles daransetzen, die Unterrichtsverpflichtung für alle Schularten zu senken, aber in den kommenden zwei Jahren kann dies nicht umgesetzt werden. Eine Senkung des Regelstundenmaßes um eine Stunde würde bei rund 12.000 Lehrkräften etwa 500 zusätzliche Stellen erfordern“, erklärte sie. „Dieses Personal gibt es derzeit einfach nicht. Würden wir diesen Schritt jetzt gehen, würde es zu mehr Unterrichtsausfall kommen und dazu, dass eventuell einige Fächer überhaupt nicht mehr unterrichtet werden könnten. Das kann niemand wollen.“

Gleichzeitig bekräftigte die Ministerin, dass die Landesregierung weitere Verbesserungen im Blick hat. „Wie mit den Partnerinnen und Partnern des Bildungspaktes vereinbart ist, prüfen wir, in welchem Zeitraum zusätzliche Entlastungen möglich sein können.“

Gesundheit der Beschäftigten im Blick 

Neben organisatorischen Maßnahmen investiert das Land auch in die Gesundheit der Beschäftigten an den Schulen. Mit betriebsärztlicher Beratung, arbeitspsychologischen Angeboten, Fortbildungen und einem freiwilligen Programm der Betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützt das Land Lehrkräfte und Schulleitungen dabei, gesund und leistungsfähig zu bleiben.

„Schule ist nicht nur ein Lern- und Lebensort, sondern auch ein Arbeitsplatz“, sagte Oldenburg. „Gesunde und motivierte Lehrkräfte sind eine zentrale Voraussetzung für gute Bildung. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, die Arbeitsbedingungen an den Schulen zu verbessern.“

Unterrichtsausfall leicht gesunken

Oldenburg: Ich danke unseren Lehrkräften, die einspringen, wenn Kolleginnen und Kollegen fehlen

Schwerin – Trotz der weiterhin personell angespannten Situation konnten im Schuljahr 2024/2025 über 97 Prozent des Unterrichts an allgemein bildenden Schulen erteilt werden. Damit ist weniger Unterricht ausgefallen als im vorherigen Schuljahr. Mit einem Anteil von 2,9 Prozent an ausgefallenen Unterrichtsstunden liegt der Wert um 0,4 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahres. „Diese Entwicklung setzt den bereits im vergangenen Jahr erkennbaren positiven Trend fort“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

An den beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft konnten im vergangenen Schuljahr 92 Prozent der Unterrichtsstunden erteilt werden. Damit bleibt der Unterrichtsausfall im Schuljahr 2024/2025 auf ähnlichem Niveau wie im Schuljahr davor. Mit 7,7 Prozent waren es 0,1 Prozent mehr als im Schuljahr 2023/2024.

„Durch den Lehrkräftemangel ist die Lage an den Schulen alles andere als einfach. Wir dürfen nichts beschönigen, aber die Lehrerinnen und Lehrer setzen alles daran, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dafür danke ich unseren Lehrkräften, die einspringen, wenn Kolleginnen und Kollegen fehlen. Durch ihre zusätzliche Arbeit sorgen sie trotz der Umstände dafür, dass Unterricht erteilt wird. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Bereitschaft, die ich sehr wertschätze. Wir werden die Situation nur grundlegend verändern können, wenn mehr ausgebildete Lehrkräfte auch für unser Bundesland zur Verfügung stehen und sich entscheiden, an unseren Schulen zu arbeiten“, betonte Oldenburg.

An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen ist der Anteil der Unterrichtsstunden, die zur Vertretung anfielen, im Schuljahr 2024/2025 gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Im vergangenen Schuljahr fielen 13,5 Prozent der Unterrichtstunden zur Vertretung an (Schuljahr 2023/2024: 13,9 Prozent). „Die zur Vertretung angefallenen Stunden sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 33.000 Stunden zurückgegangen. Das entspricht dem Arbeitsumfang von 30 vollzeitbeschäftigten Lehrkräften“, sagte Oldenburg.

Unterrichtsaufall konnte vor allem durch Mehrarbeit von Lehrkräften vermieden werden. „Hier haben wir mit der höheren Vergütung einen stärkeren Anreiz gesetzt“, so die Bildungsministerin weiter. Auch durch die Einstellung von externen Vertretungskräften, Vertretungslehrkräften, Kurs- und Klassenzusammenlegungen konnte der Vertretungsunterricht abgesichert werden. Zu den Hauptursachen für Vertretungsunterricht zählen Erkrankungen von Lehrkräften sowie Lehrerinnen und Lehrer mit kranken Kindern.

Das Land hat ein Programm zur Unterrichtabsicherung aufgelegt, das folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall umfasst:

  • Beschäftigung von externen Vertretungskräften für die Dauer eines Schulhalbjahres (sechs Monate, statt sechs Wochen)
  • weiterer Ausbau der Digitalen Landesschule mit Unterrichtsangeboten
  • ganzjährige Einstellungen von Lehrkräften und beschleunigte Bewerbungsverfahren
  • Zuschläge für Referendarinnen und Referendare mit Bedarfsfächern im ländlichen Raum
  • neue Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg mit Berufsabschluss in einem Unterrichtsfach und sozialpädagogischer Qualifizierung (multiprofessionelle Fachkräfte)
  • weiteres Potenzial durch die Optimierung von Prüfungszeiten, die Konzentration von Wandertagen und Klassenfahrten sowie die Planung von Lehrkräftefortbildungen
  • Entlastung der Lehrkräfte von Prüfungstätigkeiten
  • Programm zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement

Der vollständige Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2024/2025 ist auf der Internetseite des Bildungsministeriums einsehbar.

Tag des Waldes im Zeichen von Aufforstung

Bürgerbeteiligung und Innovation unterstützen aktiv

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt beim Schutz und Umbau seiner Wälder auf eine klare Strategie: große Aufforstungsprogramme, aktive Unterstützung beim Waldumbau und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Anlässlich des Internationalen Tages des Waldes am 21. März hat Umweltminister Dr. Till Backhaus die Fortschritte des Landes sowie neue Mitmachaktionen vorgestellt.

„Unsere Wälder sind zentrale Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel, sie sichern Biodiversität und Lebensqualität. Deshalb investieren wir gezielt in Aufforstung, unterstützen den Umbau zu klimaresilienten Mischwäldern und binden gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger aktiv ein“, sagte Backhaus.

Aufforstungsoffensive des Landes zeigt Wirkung

Die Waldfläche in Mecklenburg-Vorpommern wächst seit Jahrzehnten kontinuierlich. Heute bedecken rund 582.000 Hektar Wald etwa 25 Prozent der Landesfläche. Ein wesentlicher Grund dafür sind gezielte Erstaufforstungen sowie natürliche Waldentwicklung.

Seit 2020 hat Mecklenburg-Vorpommern das größte staatliche Aufforstungsprogramm seiner Geschichte gestartet. 20 Millionen Euro Landesmittel wurden für die Initiative „Unser Wald in MV“ bereitgestellt. Dadurch konnten bisher rund 1.400 Hektar neuer Wald entstehen.

„Wenn man bedenkt, dass im Durchschnitt rund 8.000 Bäume pro Hektar gepflanzt werden, entspricht das bereits etwa 11,2 Millionen neu gepflanzten Bäumen“, erklärte Backhaus.

Zwischen der Saison 2020/2021 und 2024/2025 wurden rund 1.530 Hektar Neuwaldfläche umgesetzt. In der aktuell laufenden Pflanzsaison sollen weitere 550 Hektar hinzukommen. Nach Abschluss der Saison wird die Neuwaldfläche insgesamt mehr als 2.000 Hektar betragen. Bis 2030 sollen landesweit 4.380 Hektar neue Waldflächen entstehen.

Waldumbau: Mehr Laubholz für klimaresiliente Wälder

Der Klimawandel stellt die Wälder vor große Herausforderungen. Viele ältere Nadelholzbestände sind anfällig für Trockenheit, Stürme und Schädlinge.

„Unsere Wälder benötigen in Zeiten des Klimawandels weiterhin aktive Hilfe in Form von Pflanzungen, wenn der Baumartenwechsel schnell erfolgen soll“, sagte Backhaus. „Unter bestehenden Nadelholzbeständen verjüngt sich Laubholz häufig nicht ausreichend von selbst. Durch gezielte Pflanzungen bringen wir klimaangepasste Baumarten ein und entwickeln unsere Wälder Schritt für Schritt zu stabilen Misch- und Dauerwäldern.“

Die eingebrachten Laubgehölze sorgen für mehr Artenvielfalt, eine stabilere Waldstruktur und bessere Anpassungsfähigkeit an Klimaveränderungen.

Bürgerinnen und Bürger pflanzen mit: „Baum statt Ramsch“

Neben staatlichen Programmen setzt das Land zunehmend auch auf gesellschaftliche Beteiligung am Waldschutz. Ein Beispiel dafür ist die neue Spenden- und Mitmachaktion der Waldstiftung Mecklenburg-Vorpommern in Kooperation mit der Landesforstanstalt MV: „Baum statt Ramsch“. Die Kampagne startete zur Vorweihnachtszeit 2025 mit einer einfachen Idee: Statt kurzlebiger Konsumgeschenke können Bürgerinnen und Bürger für zehn Euro einen Baum für Mecklenburg-Vorpommern verschenken.

Der Betrag deckt sämtliche Kosten ab – vom zertifizierten Pflanzgut über Pflanzung und Pflege bis zur waldpädagogischen Begleitung. Seit Beginn der Aktion wurden bereits 956 Bäume gespendet, was einem Spendenvolumen von 9.560 Euro entspricht. Gepflanzt wird derzeit im Forstamt Billenhagen sowie im Forstamt Jasnitz.

Heute findet im Revier Blankenhagen (Gresenhorst) im Forstamt Billenhagen eine der ersten gemeinsamen Pflanzaktionen mit Spenderinnen und Spendern statt. Dabei werden klimaangepasste Baumarten wie Traubeneiche und Buche gepflanzt. Rund 300 Pflanzen werden mit Wuchshüllen vor Wildverbiss geschützt, um den Anwuchserfolg zu sichern. Ergänzend werden standortgerechte Straucharten eingesetzt, um Biodiversität und Strukturvielfalt zu fördern.

„Initiativen wie ‚Baum statt Ramsch‘ zeigen, dass Klimaschutz im Wald auch eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Sie verbinden Engagement, Umweltbildung und praktische Beteiligung“, sagte Backhaus.

Innovation im Wald: Neue Pflanzmaschine aus Mecklenburg-Vorpommern

Passend zum Tag des Waldes am kommenden Wochenende nimmt der Minister heute außerdem an der Praxiseinführung einer in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten Pflanzmaschine der Forstbaumschule Güstrow bei Eickelberg (Amt Bützow-Land) teil.

Die Güstrower Garten-, Landschafts- und Forstbaugesellschaft mbH erhielt für die Entwicklung im Rahmen eines LEADER-Projekts eine Förderung von 61.100 Euro. Damit konnte ein Gesamtprojektvolumen von rund 112.000 Euro realisiert werden.

Die neue Technik verbessert insbesondere die Ergonomie für die Beschäftigten und ermöglicht dank eines integrierten Tiefenmeißels das Aufbrechen verdichteter Böden. Dadurch erhalten junge Bäume bessere Wachstumsbedingungen.

Die Maschinen wurden von der Firma Maschinenbau Möller aus Malchow gebaut und können gleichzeitig mehrere Sortimente von Nadel- und Laubgehölzen pflanzen. Dank einer neuen Pflanzscheibe lassen sich auch größere Pflanzen einsetzen, die sich besser gegen Konkurrenzvegetation wie Gras oder Brombeeren behaupten können.

Aufforstung bleibt Daueraufgabe

„Aufforstung, Wiederbewaldung und Waldumbau sind Daueraufgaben“, betonte Backhaus. „Sie erfordern fachliches Know-how, Ausdauer, verlässliche Partner – und auch die Bereitschaft, neue technische Wege zu gehen. Genau dafür stehen unsere Programme und Projekte.“

Internationale Woche gegen Rassismus

Schwerin – Anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus, die heute beginnen, bedankt sich Innenminister Christian Pegel ausdrücklich bei den vielen engagierten Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft. Vereine, Initiativen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften und engagierte Einzelpersonen setzen mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen ein starkes Zeichen für Respekt, Solidarität und Menschenwürde.

„Das vielfältige Engagement aus der Mitte unserer Gesellschaft ist unverzichtbar. Die Internationalen Wochen gegen Rassismus zeigt jedes Jahr aufs Neue, wie viel Kraft in bürgerschaftlichem Einsatz steckt. Mit Workshops, Diskussionsrunden, kulturellen Angeboten und Begegnungsformaten schaffen die Beteiligten Räume für Austausch, Aufklärung und Zusammenhalt“, sagt Minister Christian Pegel und ergänzt:

„Rassismus entgegenzutreten ist eine dauerhafte Aufgabe. Die Zivilgesellschaft leistet hier einen unschätzbaren Beitrag, indem sie Haltung zeigt, Betroffene unterstützt und demokratische Werte im Alltag lebendig macht.“

Die Internationale Woche gegen Rassismus wird bundesweit unter dem Dach der Stiftung gegen Rassismus koordiniert. Auch in diesem Jahr beteiligten sich landesweit zahlreiche Initiativen mit einem breiten Programm.

„Mein herzlicher Dank gilt allen Engagierten, die mit ihrem Einsatz Mut machen und zeigen: Vielfalt ist eine Stärke. Wir als Landesregierung stehen fest an der Seite all jener, die sich für ein offenes und respektvolles Miteinander einsetzen. Gemeinsam stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Weltverbrauchertag: Hoher Bedarf an Energieberatungen in M-V

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt: „Pro Arbeitstag führte die Verbraucherzentrale 2025 rund 14 Energiegespräche.“

Schwerin – „Die Energiepreise steigen wieder. Der Ausgang ist ungewiss. Für viele ist auch die Gesetzeslage zum Thema Heizen unklar. Der Bedarf an Energieberatungen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern bleibt somit ungebrochen hoch. Im Jahr 2021 waren es insgesamt 2.286 Energieberatungen im Land. Dazu zählen neben den 1.900 technischen Beratungen auch 336 Rechtsberatungen zu Strom- und Gasverträgen.

Das hat sich in den letzten drei Jahren auf über 3.500 eingepegelt. Im Jahr 2025 waren es 3.565 Beratungsgespräche, davon 505 Rechtsberatungen. Statistisch gesehen kamen somit auf jeden der 251 Arbeitstage gerechnet rund 14 Energieberatungen täglich. Daher ist es wichtig, dass die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern von Bund und Land unterstützt wird. Allein das Land hat in 2025 insgesamt 927.000 Euro an Mitteln bereitgestellt.

Die Verbraucherzentrale M-V bleibt ein wichtiger Anlaufpunkt. Vor allem Menschen mit geringeren Einkommen sind von der unsicheren Lage betroffen und suchen die Beratung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg‑Vorpommern Wiebke Cornelius: „Die Beratungsnachfrage ist insbesondere in den Themenfeldern Energie und Wohnen hoch. Gefragt sind vor allem Unterstützung bei Heizkostenabrechnungen, Orientierung zu erneuerbaren Energien, etwa Photovoltaik, Eigenverbrauch, Speicher und Fördermöglichkeiten sowie Entscheidungshilfen zu moderner Heiztechnik im Bestand von der Eignungsprüfung bis zur Angebotsbewertung.

Unsere Beratung macht den Unterschied bei Betriebskosten, erneuerbaren Energien oder Wärmepumpen. Wir prüfen Angebote, erklären Abrechnungen und zeigen praxisnah, wie der Alltag sicher und bezahlbar bleibt.“ Die Verbraucherzentrale M-V berät landesweit in sechs Beratungsstellen und zusätzlich in 23 Energiestützpunkten mit 19 Beratenden.