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Autor: Rügenbote

Newcastle-Krankheit: Backhaus mahnt zur Einhaltung der Impfvorgaben

Schwerin – Nachdem die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) im Februar 2026 erstmals wieder in Deutschland nachgewiesen wurde, verstärkt das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern seine Sicherheitsappelle. Angesichts aktueller Ausbrüche in Brandenburg und Bayern aber auch in anderen EU-Mitgliedstaaten und der hiermit verbundenen Seuchenbe­kämpfungs­maßnahmen warnt Minister Dr. Till Backhaus vor Nachlässigkeiten bei der Tiergesundheit:

„Wir haben in Deutschland für Hühner und Puten eine gesetz­liche Impfpflicht gegen ND. Das gilt für jeden Halter – vom großen Mastbetrieb bis zum Hobbyzüchter mit wenigen Tieren“, betont Dr. Backhaus.

„Ein wirksamer Schutz der Bestände kann jedoch nur bei der strikten Einhaltung der Impfpflicht unter Beachtung der Herstellerangaben zur Grundimmunisierung und den eventuell erforderlichen Auffrischungsimpfungen aufgebaut werden. Wer hier nachlässig agiert, gefährdet damit die Existenz ganzer Betriebe und riskiert ggf. seine Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse.“

Die Newcastle-Krankheit ist hochansteckend. Typische Anzeichen sind ein drastischer Rückgang der Legeleistung, Atemnot, wässriger Durchfall oder auch zentralnervöse Störungen wie das Verdrehen des Kopfes.

„Wir haben eine harte Geflügelpest-Saison hinter uns, und nun bedroht eine weitere Seuche unsere Geflügelbestände. Mehr als 1,4 Mio. Tiere mussten bereits getötet wegen ND werden. Neben der korrekten Impfung ist die Einhaltung der Biosicherheits­maßnahmen daher oberste Pflicht“, so Backhaus.

Unklare Krankheitserscheinungen seien unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden.

Klimaverträglichkeitsgesetz kommt

Backhaus: „Falsche Behauptungen helfen weder Landwirtschaft noch Ausbildung“

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat die beim Bauerntag in Pasewalk geäußerte Kritik des Vizepräsidenten des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Marco Gemballa, entschieden zurückgewiesen. Backhaus stellte klar: Das geplante Klimaverträglichkeitsgesetz greift weder unverhältnismäßig in Eigentumsrechte ein noch richtet es sich gegen die Landwirtschaft. Gleichzeitig seien auch die Vorwürfe zur landwirtschaftlichen Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern in wesentlichen Punkten unzutreffend.

„Die Landesregierung steht fest an der Seite der Landwirtschaft. Wir sorgen für Planungssicherheit, unterstützen Betriebe bei der Transformation und investieren in Ausbildung und Nachwuchs. Wer jetzt den Eindruck erweckt, wir würden gegen die Landwirtschaft arbeiten, verdreht die Realität“, sagte Backhaus.

Klimaverträglichkeitsgesetz schafft Planungssicherheit

Backhaus widersprach ausdrücklich der Aussage, das geplante Klimaverträglichkeitsgesetz greife stark in Eigentum und landwirtschaftliche Praxis ein. „Das Gegenteil ist der Fall: Wir schaffen klare und verlässliche Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2045. Genau diese Planungssicherheit wird von Wirtschaft und Landwirtschaft immer wieder eingefordert.“ Das Gesetz setze ausdrücklich auf Freiwilligkeit und langfristige Anpassung. „Bis 2045 ist das Prinzip der Freiwilligkeit fest verankert. Es geht nicht um Verbote, sondern darum, gemeinsam Lösungen zu entwickeln.“

Der Minister verwies darauf, dass entwässerte Moorböden aktuell die größte einzelne Quelle von Treibhausgasemissionen im Land darstellen. „Allein aus entwässerten Mooren stammen jährlich rund sechs Millionen Tonnen CO₂. Diese Realität können wir nicht ignorieren. Gleichzeitig bleibt die Landwirtschaft auch künftig ein zentraler Bestandteil unserer Wirtschaft und der Ernährungssicherheit.“

Backhaus betonte zudem die wirtschaftlichen Chancen einer frühzeitigen Anpassung. „CO₂ bekommt zunehmend einen Preis. Schon heute werden Preise zwischen 60 und 250 Euro pro Tonne diskutiert. Wer frühzeitig Emissionen reduziert, sichert damit langfristig auch seine wirtschaftliche Perspektive.“ Das Land unterstütze Betriebe bereits aktiv bei der Transformation. „Mit der Moor- und Landnutzungsstrategie, Beratungsangeboten, Förderprogrammen und Instrumenten wie MoorFutures schaffen wir konkrete Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe.“

Kritik an Ausbildung „entbehrt jeder Grundlage“

Auch die Kritik Gemballas am Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) wies Backhaus deutlich zurück. „Die Behauptung, das Landesamt wolle künftig keine Freisprechungen für Absolventinnen und Absolventen der landwirtschaftlichen Ausbildung mehr ausrichten, ist schlicht falsch.“

Das Land habe den Bauernverband lediglich gebeten, sich künftig an der Organisation dieser Veranstaltungen zu beteiligen – so wie es in anderen Berufsbereichen seit Jahren üblich sei. „Die Durchführung der Veranstaltungen stand zu keinem Zeitpunkt infrage. Dass daraus nun eine angebliche Absage konstruiert wird, ist nicht nachvollziehbar.“

Auch die Kritik an der dualen Ausbildung sei einseitig. „Zunächst ist zwischen theoretischer und betrieblicher Berufsausbildung zu unterscheiden. Land und Berufsstand sind hier also gleichermaßen in der Pflicht. Um Abbrecherquoten zu reduzieren, müssen wir daher gemeinsam nach Lösungen  suchen, statt einseitig Verantwortung abzuschieben.“ Backhaus betonte, dass viele Ausbildungsbetriebe hervorragende Arbeit leisten. „In den meisten Betrieben funktioniert die Ausbildung sehr gut. Deshalb teile ich das düstere Bild, das hier gezeichnet wird, ausdrücklich nicht.“

Klimaschutz bleibt gemeinsame Aufgabe

Abschließend rief Backhaus zu einer sachlichen Debatte auf. „Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Klimaverträglichkeitsgesetz richtet sich nicht gegen die Landwirtschaft, sondern schafft die Grundlage dafür, dass Landwirtschaft, Umwelt und Wirtschaft auch in Zukunft erfolgreich zusammenarbeiten können.“

Niels-Stensen-Schule in Schwerin bekommt eine Sporthalle

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute einen Zuwendungsbescheid über 4,2 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln an die Landeshauptstadt Schwerin und die katholische Bernostiftung für den Neubau einer Zweifeldsporthalle übergeben. Insgesamt soll der Bau der barrierefrei erreichbaren Halle, die auch Vereinen zur Nutzung angeboten werden soll, rund 7,8 Millionen Euro kosten.

„Sport verbindet – das wissen wir alle. Er bringt Menschen zusammen, stärkt Teamgeist und schafft Erfolge, die man nur gemeinsam erreicht. Und gerade für junge Menschen ist Sport so wichtig. Er hält fit, schafft Selbstvertrauen und lehrt uns Fairness und Zusammenhalt“, erklärte die Ministerpräsidentin. Deshalb sei es gut, dass die Zeiten, in denen die Schülerinnen und Schüler der Niels-Stensen-Schule weite Wege durch die Stadt zum Sportunterricht zurücklegen müssen, bald vorbei sind. „Eure neue Sporthalle wird ein echtes Aushängeschild – mitten in der Feldstadt, hell, freundlich und ganz aus Holz gebaut. Im Erdgeschoss ist sie vollständig barrierefrei, damit wirklich alle mitmachen können. Dank eines teilbaren Spielfelds könnt ihr hier Basketball, Volleyball, Badminton, Tanz, Turnen oder viele andere Sportarten treiben – das sind doch beste Voraussetzungen für einen tollen Sportunterricht“, sagte Schwesig an die Schülerinnen und Schüler der Niels-Stensen-Schule gewandt.

„Wir freuen uns, dass die Realisierung des Sporthallenneubaus kraftvoll voranschreitet, so dass wir den Bauabschluss und die Inbetriebnahme zu Beginn des Schuljahres 2027/28 anstreben können. Wir ergänzen damit als Erzbistum Hamburg und als Bernostiftung nicht nur die dringend benötigte Sportinfrastruktur für die Niels-Stensen-Schule, sondern wir leisten auch einen Beitrag zur Sportinfrastruktur der Stadt Schwerin: Wir öffnen die Halle auch für die Nutzung durch Sportvereine. Dieser Beitrag zur Stadtentwicklung und in die Zivilgesellschaft hinein ist uns wichtig“, erklärte der Stiftungsdirektor der Bernostiftung und Schulabteilungsleiter des Erzbistums Hamburg Dr. Christopher Haep.

Die Ministerpräsidentin betonte in ihrer Rede außerdem, dass die Landesregierung im letzten Jahr die Modernisierung der Schulen im Land vorangebracht hat. „Wir befinden uns mitten in der Umsetzung des 400-Millionen-Euro Schulbauprogramms. Seit 2016 sind über 550 Schulbauvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Milliarden Euro bewilligt worden. Und es geht weiter. Die Landesregierung, die Kommunen, die Wirtschaft und Gewerkschaften haben sich darauf verständigt, dass wir auch beim Sondervermögen Infrastruktur einen Schwerpunkt beim Neubau und der Modernisierung von Schulen setzen. Denn wir wollen, dass unsere Kinder bei uns in Mecklenburg-Vorpommern beste Lernbedingungen vorfinden und gute Chancen von Anfang an haben.“

Klimaanpassungsstrategie: M-V startet Öffentlichkeitsbeteiligung

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur landeseigenen Klimaanpassungsstrategie. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Fachleute ihre Hinweise und Anregungen einbringen. Ziel ist es, Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig und systematisch auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und das Land widerstandsfähiger gegen Hitze, Trockenheit, Starkregen und steigende Meeresspiegel zu machen.

„Der Klimawandel ist längst Realität – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb handeln wir frühzeitig und entwickeln eine umfassende Strategie, um unser Land besser auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten. Gleichzeitig setzen wir bewusst auf die Beteiligung der Öffentlichkeit. Klimaanpassung gelingt nur gemeinsam“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Die Klimaanpassungsstrategie wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit anderen Ressorts und Fachbehörden erarbeitet. Sie soll dazu beitragen, Menschen, Infrastruktur, Wirtschaft und Natur besser vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.

Der Handlungsbedarf ist deutlich: Mecklenburg-Vorpommern erwärmt sich schneller als im weltweiten Durchschnitt. Seit Beginn regelmäßiger und flächendeckender Aufzeichnungen im Jahr 1881 ist die mittlere Temperatur im Land bereits um 2,5 Grad Celsius gestiegen.

Die Folgen sind bereits spürbar. So hat die Zahl der Sommer- und heißen Tage mit mindestens 25 beziehungsweise 30 Grad Celsius deutlich zugenommen. Gegenüber den 1950er Jahren werden Tage mit mindestens 30 Grad Celsius heute mehr als dreimal so häufig gezählt. Gleichzeitig verlängert sich die Vegetationsperiode, während sich die Niederschlagsverteilung verändert.

Für die Küstenregionen Mecklenburg-Vorpommerns sind darüber hinaus Meeresspiegelanstieg und Veränderungen im Sturmflutgeschehen von besonderer Bedeutung. Der beobachtete Meeresspiegelanstieg an der deutschen Ostseeküste liegt im Bereich von mehreren Millimetern pro Jahr. Daraus ergeben sich steigende Anforderungen an den Küstenschutz, die Raumplanung sowie den Schutz sensibler Ökosysteme.

Klimaprojektionen für Nordostdeutschland zeigen, dass sich diese Entwicklungen in Zukunft weiter verstärken werden. Zu erwarten sind häufigere Hitzeperioden, längere Trockenphasen im Sommer sowie intensivere Starkregenereignisse.

Vor diesem Hintergrund entwickelt die Landesregierung eine landeseigene Klimaanpassungsstrategie mit folgenden zentralen Zielen:

  1. Schäden an Natur und Infrastruktur zu vermeiden
  2. Menschenleben zu schützen
  3. wirtschaftliche Stabilität zu sichern
  4. Lebensqualität zu erhalten
  5. die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken
  6. Zukunftsfähigkeit zu sichern
  7. den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken

Insgesamt umfasst die Strategie 20 Handlungsfelder mit über hundert konkreten Anpassungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Bauwesen, Energie, Gesundheitssystem, Stadt- und Raumentwicklung, Verkehr, Biodiversität und Naturschutz, Boden, Landwirtschaft, Moor, Wald und Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz, Bildung und Forschung, Fischerei, Küstenschutz, Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft, Finanzwirtschaft, Industrie und Gewerbe sowie Tourismus.

Eine Besonderheit der Strategie ist das zusätzliche Handlungsfeld Moor. Die Wiedervernässung von Mooren ist in Mecklenburg-Vorpommern ein zentraler Baustein für Klimaanpassung und Klimaschutz und wird deshalb besonders berücksichtigt.

Die Inhalte der Strategie wurden über einen Zeitraum von rund einem Jahr ressort- und behördenübergreifend erarbeitet. Mit der Erstellung erfüllt das Land gesetzliche Vorgaben des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (§ 10) sowie landesrechtliche Anforderungen aus dem geplanten Klimaverträglichkeitsgesetz.

Im Rahmen der Online-Beteiligung können Interessierte den Referentenentwurf der Strategie einsehen und zu den einzelnen Handlungsfeldern Stellung nehmen.

Eine Beteiligung ist bis zum 30. März 2026 möglich unter:
https://survey.lamapoll.de/Oeffentlichkeitsbeteiligung_zur_Klimaanpassungsstrategie

Neues Ölbekämpfungsschiff „LÜTT MATTEN“

Taufe am. 12. März 2026 in Sassnitz

Insel Rügen – Das neue Ölbekämpfungs- und Mehrzweckarbeitsschiff „LÜTT MATTEN“ steht kurz vor seiner offiziellen Indienststellung. Die Probefahrten des Neubaus aus der niederländischen Damen-Werft in Gorinchem sind erfolgreich verlaufen. Damit wird ab morgen ein modernes und leistungsfähiges Einsatzmittel für die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen in der Ostsee und hier insbesondere im Raum Rügen und der Pommerschen Bucht zur Verfügung stehen.

Das Havariekommando hatte bei dem Neubauprojekt die Federführung – von der europaweiten Ausschreibung über den Bau bis hin zur anstehenden Übergabe. Das Schiff geht nach der Fertigstellung in treuhänderisches Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern über und wird künftig in Sassnitz stationiert.

„Die Ostsee ist Lebensraum, Wirtschaftsraum und Naturerbe zugleich. Mit der LÜTT MATTEN stärken wir unsere Fähigkeit, schnell und wirksam auf Schadstoffunfälle zu reagieren und unsere Küsten zu schützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Gerade im Raum Rügen mit zunehmendem Schiffsverkehr ist eine leistungsfähige maritime Notfallvorsorge von großer Bedeutung.“

Die „LÜTT MATTEN“ wurde als modernes Ölbekämpfungs- und Mehrzweckarbeitsschiff konzipiert. Das rund 24 Meter lange und 9 Meter breite Spezialschiff ist mit einem modernen Ölauffangsystem samt entsprechenden Tanks sowie über einen leistungsstarken Kran, einem Schlepphaken und einer Schwerlastwinde ausgestattet, die unter anderem Bergungs- und Schleppaufgaben ermöglichen. Dank eines Tiefgangs von rund zwei Metern kann es auch in flachen Küstengewässern eingesetzt werden.

Neben der Schadstoffunfallbekämpfung kann das Schiff auch für weitere maritime Aufgaben eingesetzt werden – etwa bei der Ankerbergung, bei Transportaufgaben oder für unterstützende Tätigkeiten auf See. Insbesondere soll die LÜTT MATTEN aber auch für Gewässermonitoringaufgaben eingesetzt werden. Hierfür verfügt das Schiff über einen so genannten Moonpool, eine Öffnung im Rumpf des Schiffes, die das Aussetzen spezieller Messsonden erlaubt. Zudem wird aktuell die Beschaffung eines Laborcontainers vorbereitet.

 „Mit der LÜTT MATTEN erhalten wir ein modernes und vielseitiges Schiff, das die maritime Notfallvorsorge in der östlichen Ostsee nachhaltig stärken wird“, so der Leiter des Havariekommandos Dr. Robby Renner. „Die LÜTT MATTEN wird sich in ein schlagkräftiges System von Schiffen und Geräten integrieren, das die Menschen entlang der Küste und unsere Umwelt vor den Auswirkungen von Unfällen schützt.“

Bei Bau und Betrieb des Schiffes wurde ein neues Konzept umgesetzt: Beschafft wurde die LÜTT MATTEN von den Küstenländern im Rahmen ihrer gemeinsamen Vorsorge zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen. Der nautische und technische Betrieb erfolgt durch die Reedereien Otto Wulf GmbH & Co. KG und Pegasus Shipping GmbH & Co. KG. Im Alltagsbetrieb kann das Schiff auch für gewerbliche Aufträge eingesetzt werden, wodurch die laufenden Kosten für die öffentliche Hand reduziert werden.

Im Einsatzfall steht das Schiff dem Land und dem Havariekommando zur Verfügung und muss innerhalb von zwei Stunden bereitgestellt werden. Die Einsatzleitung übernimmt im Falle einer komplexen Schadenlage das Havariekommando.

Der Neubau entstand in rund einem Jahr Bauzeit. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 8,2 Millionen Euro, die von den Küstenländern im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen entsprechend ihrer Anteile getragen werden, für MV bedeutet dies einen Anteil von etwa 1,4 Mio. Euro.

Die fünf norddeutschen Küstenländer stellen jährlich etwa 10,14 Millionen. Euro im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Schadstoffunfallbekämpfung bereit. M-V hat in den letzten 23 Jahren (2003 bis 2025) circa 33,3 Millionen Euroin die Vorsorge zur Schadstoffunfallbekämpfung investiert.

Die feierliche Schiffstaufe und Indienststellung der „LÜTT MATTEN“ findet morgen (12. März 2026) im Hafen von Sassnitz statt. Die Taufpatenschaft übernimmt Dr. Sylva Rahm-Präger, Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis 34 auf Rügen und Vorsitzende des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Als Vertreterin der Region, in der das Schiff künftig stationiert sein wird, wird sie dem neuen Ölbekämpfungs- und Mehrzweckarbeitsschiff symbolisch eine sichere Fahrt und erfolgreiche Einsätze zum Schutz der Ostsee wünschen.

Leseband: Zwischenergebnisse der Evaluation vorgestellt

Oldenburg: Wenn Kinder täglich lesen, werden sie schneller und sicherer

Schwerin – Die tägliche Lesezeit an den Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt erste positive Effekte. Das verdeutlichen die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation zum Leseband, den Bildungsministerin Simone Oldenburg in der Grundschule Boltenhagen vorgestellt hat. Besonders bei der Leseflüssigkeit lassen sich messbare Verbesserungen feststellen. Die Evaluation wird nach wissenschaftlichen Kriterien von der Universität Greifswald durchgeführt.

„Mit dem Leseband haben wir eine feste tägliche Lesezeit an allen Grundschulen eingeführt“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Die ersten Ergebnisse zeigen: Diese Entscheidung war für die Entwicklung der Kinder wichtig und zielführend, denn sie lesen bereits nach einem Jahr deutlich fließender. Genau das ist eine entscheidende Grundlage für erfolgreiches Lernen.“

Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist das Leseband an allen öffentlichen Grundschulen fest im Stundenplan verankert und zieht sich wie ein Band durch den Schulalltag. An jedem Unterrichtstag lesen die Schülerinnen und Schüler 20 Minuten unabhängig des Faches. Die Schulen können dabei verschiedene Methoden einsetzen – etwa Vorlesen und Mitlesen, das gemeinsame Lesen mit einem Lesepartner (Tandemlesen), Leseaktivitäten nach einem Würfelergebnis mit dem „Ich-Du-Wir-Würfel“, das Vorlesetheater oder das Hören von Hörbüchern und Mitlesen im Buch.

„Lesen ist eine Schlüsselkompetenz für den gesamten Bildungsweg. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder regelmäßig und strukturiert üben können. Das Leseband sorgt dafür, dass Lesen jeden Tag in der Schule einen festen Platz hat“, so Oldenburg weiter.

Für die Evaluation wurden bislang 3.173 Schülerinnen und Schüler in zwölf Grundschulen getestet. Die Auswahl der Schulen berücksichtigt eine repräsentative Verteilung im städtischen und ländlichen Raum sowie verschiedene soziale Ausgangslagen der Kinder. Hauptziel ist die Evaluation der Leseentwicklung. Dazu werden die Leseflüssigkeit und das Leseverständnis auf Wort-, Satz- und Textebene getestet. Die bisherigen Auswertungen zeigen: In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 profitieren die Schülerinnen und Schüler klar in der Leseflüssigkeit. Die Effekte werden mit zunehmender Jahrgangsstufe stärker und sind in Klasse 3 besonders ausgeprägt. „Gerade beim Lesen gilt: Übung macht den Meister. Wenn Kinder täglich lesen, werden sie schneller und sicherer. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, Texte auch gut zu verstehen“, sagte die Ministerin weiter.

Beim Leseverständnis zeigen die Zwischenergebnisse ein differenziertes Bild. In den unteren Jahrgangsstufen fallen die Effekte teilweise noch uneinheitlich aus, während in höheren Jahrgangsstufen bereits deutlich positive Entwicklungen erkennbar sind. „Das Leseband konzentriert sich bewusst auf die Leseflüssigkeit. Diese grundlegende Fähigkeit ist die Basis für das spätere Textverständnis. Deshalb ergänzt das Leseband die bestehenden Angebote zur Leseförderung – es ersetzt sie nicht“, erklärte Oldenburg.

Innerhalb der Evaluation werden zeitversetzte Kohorten einer Jahrgangsstufe miteinander verglichen. Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 in Jahrgangsstufe 2 waren (zu diesem Zeitpunkt hatten diese Kinder noch keine Lesebandförderung), wurden mit den Schülerinnen und Schülern verglichen, die im Schuljahr 2025/2026 in Jahrgangsstufe 2 waren und bereits ein Jahr lang mit dem Leseband gelernt haben. So lassen sich auch die anderen Grundschuljahrgänge miteinander vergleichen.

Die bislang vorliegenden Ergebnisse der Evaluation des Lesebandes sind noch nicht belastbar, da die Testungen noch nicht abgeschlossen sind. Abschließende Ergebnisse werden im Herbst 2026 erwartet. „Die Zwischenergebnisse der Evaluation geben wichtige Hinweise, dass wir mit der täglichen Lesezeit auf dem richtigen Weg sind. Gleichzeitig werden wir die Entwicklung weiter sorgfältig beobachten und die Leseförderung an unseren Schulen konsequent weiter stärken“, sagte die Bildungsministerin.

„Mit der Evaluation des Lesebands hat unser Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung einen wichtigen Schritt unternommen, um die Wirksamkeit unterrichtlicher Maßnahmen systematisch zu überprüfen“, sagte Professorin Dr. Kathrin Mahlau von der Universität Greifswald. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie liefern wertvolle Erkenntnisse darüber, wie sich die Leseförderung in den Grundschulen unseres Bundeslandes gezielt weiterentwickeln lässt. So zeigen unsere Befunde, dass insbesondere die Förderung des Leseverstehens in den unteren Jahrgangsstufen künftig stärker in den Fokus rücken sollte“, so Mahlau.

Backhaus: Rinderhaltung bleibt Schlüssel für Ernährungssicherheit

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den leistungsstärksten Milchregionen Deutschlands. Rund 145.000 Milchkühe werden im Land gehalten. Mit einer durchschnittlichen Milchleistung von etwa 10.500 bis 10.800 Kilogramm pro Kuh und Jahr liegt Mecklenburg-Vorpommern deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betonte heute anlässlich des 35. Milchrindtages Mecklenburg-Vorpommern in Woldegk die Bedeutung der Rinderhaltung für Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und ländliche Räume.

„Die Tierhaltung – und damit auch die Rinderhaltung – ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Landwirtschaft“, sagte Backhaus. „Sie sichert Einkommen für landwirtschaftliche Betriebe, schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum und sorgt dafür, dass hochwertige Lebensmittel aus der Region produziert werden.“

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern wurden im November 2025 im Land 443.861 Rinder gehalten, darunter 145.072 Milchkühe. Damit blieb der Bestand im Vergleich zum Frühjahr weitgehend stabil. Im Mai 2025 waren es 443.699 Rinder und 145.577 Milchkühe. „Diese Zahlen zeigen, wie leistungsfähig unsere Milchviehbetriebe sind. Die Milchmenge, die in Mecklenburg-Vorpommern ermolken wird, ist seit Jahren konstant. Im selben Umfang, wie die Zahl der Tiere sinkt, steigt die Leistung je Tier“, sagte Backhaus. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Gunststandort für die Milchproduktion.“

Gleichzeitig sieht der Minister die Tierhaltung insgesamt unter Druck. „Zahlreiche Betriebe sehen offenbar in der Milchviehhaltung keine Zukunft und geben auf – etwa wenn ein personeller Wechsel an der Spitze eines Unternehmens stattfindet. Und: Wenn ein Standort erst einmal aufgegeben wird, entsteht dort in der Regel kein neuer mehr“, betonte Backhaus. „Deshalb ist jeder Betrieb wichtig und verdient politische Unterstützung. Ich möchte den Negativtrend stoppen.“

Ein zentrales Thema für die Betriebe bleibt die Entwicklung am Milchmarkt. Im November 2025 wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt 43,8 Cent pro Kilogramm Milch gezahlt, während der bundesweite Durchschnitt bei 46,4 Cent pro Kilogramm lag.

Die Rentabilität der Milchproduktion hat sich im Jahr 2025 zunächst deutlich verbessert. Viele Betriebe konnten wirtschaftlich arbeiten, die erfolgreichsten Betriebe erzielten sogar mehr als 10 Cent Gewinn pro Kilogramm Milch. Seit einigen Monaten hat sich die Marktlage jedoch stark eingetrübt.

Im Dezember befanden sich die Milchmengen in Deutschland weiterhin auf einem für diese Jahreszeit hohen Niveau. Für das Gesamtjahr 2025 wurde eine Mehrmenge von 1,2 Prozent gegenüber 2024 registriert. Das umfangreiche Rohstoffangebot setzte die Preise über den Jahreswechsel unter Druck. Besonders deutlich zeigte sich der Preiskampf im Buttermarkt, wo hohe Angebotsmengen zu sinkenden Preisen führten.

Im Januar 2026 sind die Milcherzeugerpreise in Deutschland durchschnittlich um 3,87 Cent pro Kilogramm gegenüber dem Vormonat gesunken. Für Februar wird ebenfalls ein leichter weiterer Rückgang erwartet. „Wenn die Preise über längere Zeit gut sind, steigt selbstverständlich die produzierte Menge. Im selben Umfang geraten die Preise unter Druck. Das ist ein normaler Zyklus in der Marktwirtschaft, wenngleich die momentane Situation auch für mich schwer zu ertragen ist. Die Landwirtinnen und Landwirte arbeiten hart, aber können mit solchen Preisen wie jetzt gerade nicht existieren“, erklärte Backhaus.

Mit Sorge blickt der Minister zudem auf die aktuellen Reformvorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Nach ersten Berechnungen könnten die Direktzahlungen für Mecklenburg-Vorpommern von derzeit rund 314 Millionen Euro auf etwa 151 Millionen Euro sinken – ein Rückgang um mehr als 50 Prozent. Hintergrund sind unter anderem geplante Kappungs- und Degressionsregelungen bei den Direktzahlungen. Nach ersten Berechnungen wären über 1.400 landwirtschaftliche Betriebe im Land von Kürzungen betroffen, mehr als 1.000 Betriebe sogar von einer Kappung der Zahlungen.

„Diese Vorschläge würden unsere Agrarstrukturen massiv benachteiligen. Weniger Förderung bedeutet weniger Investitionen, weniger Arbeitsplätze und letztlich weniger Landwirtschaft im ländlichen Raum“, warnte Backhaus. Der Minister verwies darauf, dass jeder Arbeitsplatz in der Landwirtschaft zahlreiche weitere Arbeitsplätze entlang der Wertschöpfungskette sichert. „An einem landwirtschaftlichen Arbeitsplatz hängen rund sieben weitere Jobs – etwa in der Landtechnik, im Maschinenbau, in der Saatgut- und Düngemittelproduktion, in der Lebensmittelverarbeitung oder im Handel.“

„Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und stärken. Sie ist ein zentraler Baustein für regionale Wertschöpfung, Ernährungssicherheit und lebendige ländliche Räume.“

Abschluss der großen Bauwerksinspektion am Sperrwerk Greifswald-Wieck

Greifswald – Am 27. April 2016 wurde von Landwirtschaftsminister Till Backhaus nach fünfjähriger Bauzeit das Kernstück des Sturmflutschutzsystems für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald, das Sperrwerk Greifswald in Betrieb genommen. Bauherr war das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern.

Das Sperrwerk hat in der Bundeswasserstraße Ryck eine Hauptöffnung mit einer Breite von 21 m und einer Sohltiefe von ‑3,95 m NHN. Sie ist mit einem Drehsegmentverschluss (Gewicht ca. 100 to) ausgerüstet, der in einer Mulde der Sohlplatte liegt und im abgesenkten Zustand eine unbegrenzte Durchfahrtshöhe ermöglicht. Der Verschluss der Wiecker und Eldenaer Promenade erfolgt mit jeweils ca. 17 m breiten Schiebetoren (Gewicht ca. 25,5 to), welche in den anschließenden Deichen in Kammern untergebracht sind und auf Gleisen herausgefahren werden können.

Das Sperrwerk wird bei einer drohenden Sturmflut durchgehend von zwei Mitarbeitern des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bedient. Wenn die Vorhersage Wasserstände über +1,15 m NHN ankündigt, wird das Sperrwerk bei Erreichen des Wasserstandes von ca. +0,75 m NHN geschlossen. Die Differenz von 0,40 m ist notwendig, um den Abfluss aus dem Einzugsgebiet des Ryck während der Sturmflut zu speichern. Starke Vereisungsgefahr oder Eisgang können längere Schließzeiten erforderlich machen, als es der Verlauf der Wasserstände am Pegel bedingen würde. Dann kann der Ryck durch Umläufe abfließen, welche beidseitig der Hauptöffnung angeordnet sind.

 Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist fand im November/Dezember 2019 die erste große Bauwerkinspektion mit Trockenlegung des Hauptverschlusses statt.

 Für die in sechsjährigem Abstand vorgeschriebene große Bauwerksinspektion wurde im Zeitraum vom 20.11.2025 bis 06.03.2026 der Ryck gesperrt. Neben der eigentlichen Inspektion wurde die Trockenlegung genutzt, um planmäßige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an sonst unzugänglichen, d.h. unter Wasser liegenden Bereichen vorzunehmen. Insbesondere wurden dabei Kunststoffdichtungen und andere Verschleißbauteile getauscht, sowie Ausbesserungs­arbeiten am Korrosions­schutz des stählernen Hauptverschlusses vorgenommen.

Leider kam es zu Lieferverzögerungen bei den benötigten Kunststoffdichtungen. Des Weiteren wurden einige Bauteile in mangelhafter Qualität geliefert, so dass diese vom Hersteller überarbeitet werden mussten. Zudem wurde ein größerer Umfang an austauschbedürftigen Teilen vorgefunden, als angenommen. Letztlich behinderte ein langanhaltender Kälteeinbruch die Durchführung der Korrosionsschutzarbeiten.