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Autor: Rügenbote

Kinder- und Jugendschutz in sozialen Medien aus

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat  auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Mehrheit für einen Antrag zum besseren Kinder- und Jugendschutz in den Sozialen Medien gefunden.

„Ich bin sehr dankbar, dass sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs gemeinsam zu einem besseren Kinder- und Jugendschutz bekannt haben. Das ist ein wichtiges Signal in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte. Wir müssen unsere Kinder besser vor Gefahren im Internet wie Desinformation, Hass und Hetze, sexualisierter Gewalt, Suchtmechanismen und psychischen Belastungen schützen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig.

Die Länder fordern die Anbieter von Social Media-Plattformen auf, das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit Medien und deren Schutz vor systemischen Risiken über die eigenen wirtschaftlichen Interessen zu stellen. Die Ergebnisse der vom Bund eingesetzten Expertenkommission müssten gemeinsam ausgewertet werden, auch mit Blick auf Altersbegrenzungen beim Zugang zu sozialen Medien und die altersgerechte Ausgestaltung von Angeboten.

„Wenn die Plattformen nicht handeln, muss der Staat das tun. Ich plädiere für einen Stufenplan: ein Verbot bis 14 Jahre und jugendgerechte Angebote bis 16 Jahre. Auch viele andere Ministerpräsidenten plädieren für einen solchen Stufenplan. Ich hoffe sehr, dass es dem Bund gelingt, eine Lösung zu finden.“

 In einem weiteren Beschluss bitten die Länder den Bund, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Eisenbahnunternehmen zu ergreifen. Dazu gehören neben dem Ausbau der Videoüberwachung und der Ausstattung mit Notfallknöpfen auch die bessere Kontrollierbarkeit von Tickets durch Fotos. „Ich bin auch offen für den Vorschlag aus Rheinland-Pfalz, dass das Deutschlandticket künftig mit einem Foto versehen sein muss. Die Vorfälle der letzten Zeit haben gezeigt, dass die Beschäftigten der Eisenbahn-Unternehmen besser geschützt werden müssen.“

Zuwanderung von Fachkräften

Jochen Schulte: „Wir setzen die mit Wirtschaft, Kammern und Sozialpartnern abgestimmte Strategie um.“

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium hat heute im Wirtschaftsaus­schuss des Landtages über den Stand der Fachkräftezu­wanderungsstrategie Mecklenburg-Vorpommern berichtet. Die Strategie konkretisiert die Fachkräftestrategie des Landes im Handlungsfeld „Fachkräfte aus dem In- und Ausland gewinnen“. Sie wurde im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Wirtschaft, Kammern, Sozial­partnern, Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Ebene erarbeitet.

Ziel ist es, Unternehmen bei der Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden aus Drittstaaten zu unterstützen und zugleich Integration und Verbleib im Land zu stärken. Hintergrund ist der seit Jahren absehbare Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials.

Im Wirtschaftsausschuss wurde deutlich, dass zentrale Instrumente bereits umgesetzt werden. Seit April 2024 arbeitet eine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung. Die Fachkräfte-Service-Zentrale unterstützt Unternehmen und internationale Fachkräfte bei Rekrutierung und Integration; dort wurden über 600 Beratungen für Unternehmen durchgeführt und Hunderte internationale Fachkräfte begleitet. Ergänzt wird dies durch die regionalen Welcome-Center.

Weitere Instrumente werden derzeit gemeinsam mit der Wirtschaft vorbereitet. Dazu gehören ein Ideenaufruf zur Unterstützung regionaler Rekrutierungsprojekte sowie eine Rekrutierungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Auch internationale Kooperationen werden aufgebaut: Im April reist eine Delegation aus Unternehmen und Politik nach Zentralasien, um Kontakte zur Fachkräftegewinnung in Kirgistan und Usbekistan zu vertiefen. Mit Krister Hennige, Präsident der IHK Neubrandenburg und Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handels­kammern Mecklenburg-Vorpommern, ist die organisierte Wirtschaft des Landes unmittelbar eingebunden.

Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Jochen Schulte, erklärte dazu: „Der Fach- und Arbeitskräftebedarf ist in Mecklenburg-Vorpommern seit über einem Jahrzehnt absehbar. Während unter der damaligen Führung des Wirtschaftsministeriums zehn Jahre lang wenig unternommen wurde, setzen wir nun eine mit Wirtschaft, Kammern und Sozialpartnern abge­stimmte Strategie um. Dass diese – wie haushaltsrechtlich zwingend – unter dem Vorbehalt parlamentarischer Beschlüsse steht, ist Ausdruck der Gewaltenteilung. Wenn ausgerechnet ein Abgeordneter kritisiert, dass wir das Budget­recht des Landtages achten, wird das parlamentarische System auf den Kopf gestellt. Wer mehr finanzielle Mittel zur Deckung des Fachkräftebedarfs will, kann im Rahmen der Haushaltsberatungen jederzeit Vorschläge machen. Bisher kam dazu von der Opposition allerdings nichts.“

Landesintegrationsbeauftragte lobt Integrationspreis 2026 aus

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, hat den Integrationspreis Mecklenburg-Vorpommern 2026 ausgelobt. Unter dem Motto „Gestärkt durch Vielfalt“ sind Initiativen, Vereine, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten sowie engagierte Einzelpersonen eingeladen, sich mit ihren Projekten und Ideen zu bewerben. Bewerbungsschluss ist der 3. Mai 2026.

„In Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich viele Menschen mit großem Einsatz für ein respektvolles und solidarisches Miteinander. Dieses Engagement möchten wir sichtbar machen und würdigen“, sagt die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael. „Der Integrationspreis zeigt, wie viel Kreativität, Herz und Ideenreichtum in unserem Land stecken, wenn es darum geht, Menschen zusammenzubringen.“

Mit dem Integrationspreis würdigt das Land das vielfältige Engagement für ein gutes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Preisverleihung findet am 12. September 2026 im Schloss Schwerin statt.

Der Preis richtet sich an Projekte aus unterschiedlichen Bereichen – etwa aus Bildung, Kultur, Sport, Nachbarschaftsarbeit oder Arbeitsmarktintegration. Entscheidend ist, dass sie zur Teilhabe von Zugewanderten beitragen, Begegnungen fördern und das gesellschaftliche Miteinander stärken.

„Für eine Bewerbung ist kein Projekt zu klein und kein Engagement zu unscheinbar. Oft sind es gerade die lokalen Initiativen, die Brücken bauen, Begegnungen ermöglichen und Integration im Alltag erlebbar machen“, verdeutlicht Jana Michael.

Über die Preisträgerinnen und Preisträger entscheidet eine unabhängige Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik. Die ausgezeichneten Projekte erhalten neben öffentlicher Anerkennung ein Preisgeld.

„Integration gelingt dort, wo Menschen einander begegnen, voneinander lernen und gemeinsam Verantwortung für ihre Gemeinschaft übernehmen. Der Integrationspreis soll all diejenigen ermutigen, die sich jeden Tag für Offenheit, Respekt und Zusammenhalt einsetzen“, sagt die Integrationsbeauftragte des Landes.

Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 3. Mai 2026 eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen sind über das Büro der Integrationsbeauftragten der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unter der Mailadresse integrationsbeauftragte@sm.mv-regierung.de erhältlich.

Interaktives Reanimationstraining BraveBeat

Schwerin – Moderne Technik zieht nun auch in die Ausbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern ein. Für die Entwicklung der App „BraveBeat“, die ein interaktives Reanimationstraining durch den Einsatz von Virtual Reality Technologie ermöglicht, übergab Gesundheitsministerin Stefanie Drese kürzlich einen Zuwendungsbescheid aus dem Bürgerfonds des Landes in Höhe von 50.000 Euro an den Verein NOFiAS (Notfallversorgung im ambulanten Sektor) e.V.

„Der plötzliche Herztod ist die dritthäufigste Todesursache im Land. Nicht selten ereignet sich ein Herz-Kreislauf-Stillstand in der Öffentlichkeit. Dennoch liegt die sogenannte Laienreanimationsquote, also die Zahl die beschreibt, wie häufig umstehende Menschen mit lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen, nur bei rund 55 Prozent“, erklärte Drese. Auch wenn dieser Wert nach vielen Jahren erstmals wieder stieg, zeige sich, dass noch immer zu viele Menschen zögern, einzugreifen.

„Angst und fehlende Übung können Ursachen hierfür sein, vor allem wenn der letzte Berührungspunkt mit der ersten Hilfe die eigene Führerscheinprüfung war“, unterstrich die Ministerin. „Die Frage ist also, wie wir mehr Menschen animieren können, ihr Wissen regelmäßiger aufzufrischen und damit die Fähigkeit zur Hilfeleistung im Notfall zu erhöhen. Moderne Angebote wie VR-Apps, die noch dazu zielgerichtetes Feedback zur eigenen Leistung geben, können Teil der Lösung sein“, so Drese weiter.

So ermöglicht BraveBeat eine 3D-Darstellung des Herzens in verschiedenen Zuständen (Herzrasen, Herzinfarkt, plötzlicher Herztod) und zeige in Echtzeit nicht nur, wie eine Reanimation funktioniert, sondern auch wie eine richtig ausgeführte Herz-Druck-Massage den Blutfluss reguliert.

„Statt Lernen zum Verstehen wird daraus also Lernen zum Erleben. Das modernisiert Lerninhalte und Didaktik und schafft einen ganz neuen, sicherlich auch emotionaleren, Zugang zum Thema“, erklärte Drese das Ziel der App. Zugleich werden Lernerfolge durch eine sensorbasierte Koppelung an die gängigen Reanimationspuppen sowohl messbar als auch vergleichbar macht. „Es wird also sichtbar, wenn sich die eigene Leistung mit jedem Durchgang verbessert. Das spornt an.“

Die Herz-App ist zudem Bestandteil einer Notfalledukationsmaßnahme, die derzeit in Leuchtturm-Projekten erprobt wird. „Als Flächenland unterstützen wir dieses Modellprojekt, denn gerade bei weiten Anfahrtswegen des Rettungsdienstes zählt jede Minute in der das Herz nicht stillsteht. Wenn wir so also mehr Menschen nicht nur befähigen, sondern auch ermutigen können, im Notfall beherzt einzuschreiten, dann ist das ein echter Gewinn“, so Drese.

Landwirtschaft braucht Planungssicherheit und Innovationsräume

Listow – Anlässlich des Landwirtschaftstages der Volksbanken und Raiffeisenbanken Mecklenburg-Vorpommern in Linstow hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft betont und vor weitreichenden Kürzungen der EU-Agrarförderung gewarnt.

„Die Landwirtschaft steht derzeit unter erheblichem Druck: sinkende Erzeugerpreise, steigende Betriebsmittelkosten und gleichzeitig hohe Anforderungen beim Klima-, Umwelt- und Tierschutz“, sagte Backhaus. „Gerade deshalb brauchen unsere Betriebe Planungssicherheit und Perspektiven für Investitionen.“

Mit Blick auf die geplante Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und den nächsten EU-Finanzrahmen warnte der Minister vor massiven Einschnitten für Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe im Land rund 314 Millionen Euro Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP. Nach den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission könnten künftig jedoch nur noch etwa 151 Millionen Euro zur Verfügung stehen – ein Rückgang von mehr als 50 Prozent.

„Ein solcher Einschnitt würde viele Betriebe in ihrer Liquidität treffen und dringend notwendige Investitionen gefährden. Die GAP muss deshalb ein eigenständiger Politikbereich bleiben und ausreichend finanziert werden“, betonte Backhaus.

Der Minister verwies zugleich auf die besondere Agrarstruktur Mecklenburg-Vorpommerns. Im Land werden rund 1,35 Millionen Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet, die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei 283 Hektar und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

„Unsere Betriebe sind leistungsfähig und sichern Wertschöpfung im ländlichen Raum. Jeder Arbeitsplatz in der Landwirtschaft schafft zudem sieben weitere Arbeitsplätze entlang der Wertschöpfungskette – von der Landtechnik über die Verarbeitung bis zum Handel“, sagte Backhaus.

Gleichzeitig machte der Minister deutlich, dass die Landwirtschaft vor einem grundlegenden Transformationsprozess steht. Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dürften dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Unser Ziel muss eine nachhaltige Produktivitätssteigerung sein – also Fortschritt durch Innovation. Moderne Technologien, Digitalisierung, Robotik oder neue Züchtungsmethoden können dazu beitragen, Ressourcen effizienter zu nutzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe zu stärken.“

Ein Beispiel für solche Zukunftsfelder sei die Agri-Photovoltaik, also die doppelte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Produktion und Stromerzeugung. „Agri-PV ermöglicht es, erneuerbare Energien auszubauen und gleichzeitig landwirtschaftliche Flächen weiter zu nutzen. Wichtig ist aber: Die Landwirtschaft muss die Hauptfunktion der Fläche bleiben.“

Auch beim Bürokratieabbau sieht Backhaus weiterhin großen Handlungsbedarf: „Unsere Landwirte brauchen mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit und weniger für Dokumentationspflichten. Deshalb setzen wir uns für effizientere Verfahren, weniger Kontrollen und eine bessere digitale Verwaltung ein.“

Der Minister betonte abschließend die zentrale Rolle der Landwirtschaft für Gesellschaft und Wirtschaft: „Landwirtschaft sorgt für Ernährungssicherheit, erhält unsere Kulturlandschaft und schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Eine starke Landwirtschaft ist deshalb ein zentraler Pfeiler für die Zukunft unseres Landes.

Tag der Städtebauförderung

Bauminister: Tag der Städtebauförderung für Leistungsschau der Städte nutzen

Schwerin – Landesbauminister Christian Pegel ruft die Kommunen der Städtebauförderung dazu auf, am 9. Mai öffentlichkeitswirksam zu zeigen, wie sehr die Zentren und Stadtteile mit Hilfe der Förderprogramme an Attraktivität gewonnen haben.

„Die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung währt nun schon 35 Jahre. In Mecklenburg-Vorpommern haben Bund, Land und Kommunen in dieser Zeit weit über drei Milliarden Euro aus den verschiedenen Programmen investiert. Unsere Städte sind schöner denn je, für Mecklenburger und Vorpommern lebenswert und für Gäste anziehend“, so der Minister.

Der diesjährige Tag der Städtebauförderung wird am 9. Mai 2026 unter dem Motto „Lebendige Orte, starke Gemeinschaften“ gefeiert. Kommunen, die teilnehmen möchten, finden auf der Website des Tags der Städtebauförderung Anregungen für Veranstaltungsformate, Kommunikationsmaterialien und Beispiele aus anderen Kommunen. Zur Online-Anmeldung geht es hier: https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/login

Im Jahr 2026 stellt der Bund erstmals 1 Milliarde Euro bereit, die von den Ländern und Kommunen kofinanziert werden. 46 Prozent der Städtebauförderung fließen in ländliche und 54 Prozent in städtische Räume. Bundesweit wurden bisher rund 12.500 Gesamtmaßnahmen in 4.000 Kommunen gefördert. 1 Euro Städtebauförderung generiert durchschnittlich fast 7 Euro private oder öffentliche Bauinvestitionen.

Fördermittel für Bienenzuchtzentrum Bantin

Bantin – Heute erhielt der Landesverband der Imker MV einen Zuwendungsbescheid für das Bienenzuchtzentrum Bantin (BZZ). Er beinhaltet eine institutionelle Förderung in Höhe von 351.700 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung für den laufenden Betrieb sowie 30.000 Euro für Investitionen, insbesondere für die Weiterentwicklung der Schleudertechnik.

„Die Biene gehört zu den wichtigsten Nutztieren überhaupt. Sie bestäubt rund 80 Prozent unserer Nutzpflanzen und viele Wildpflanzen. Ohne sie hätten wir buchstäblich nichts zu essen auf dem Teller. Vor dem Hintergrund übt das BZZ eine Schlüsselfunktion aus bei der Aufgabe, den Rückgang der Zahl der Imker sowie der Bienenpopulation zu stoppen bzw. umzukehren. Es ist unverzichtbar, denn es sichert den Rahmen für die Zucht, für Schulungen, Beratungen und für die Ausbildung der Imker in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Bantin.

Geplant ist in 2026 die Erweiterung der aktuellen Schleudertechnik zu einer vollständigen Schleuderstraße. Das soll künftig das Schleudern von ca. 1.500 Kilogramm Honig pro Tag mit einer Arbeitskraft statt mit bisher zwei bis drei Arbeitskräften ermöglichen. Somit wird das Bienenzuchtzentrum weniger abhängig von externen Schleuderkräften, auf die in der Vergangenheit während der Honigsaison zurückgegriffen werden musste. Aktuell sind im Bienenzuchtzentrum Bantin drei Mitarbeiter und zwei Auszubildende beschäftigt.

Das Land unterstützt seit 1993 den Landesverband der Imker MV e.V. institutionell, inzwischen mit insgesamt rund 6,7 Millionen Euro. Mit einer umfassenden Neugestaltung im Jahr 2024 wurde der Bienengarten auf Basis eines neuen Gartenplans weiterentwickelt: Pflege- und Rückschnittmaßnahmen, neue Pflanzungen und gestalterische Elemente haben das Areal aufgewertet.

Bereits in den Jahren 2019/2020 wurde mit Hilfe von LEADER-Mitteln in Höhe von knapp 289.000 Euro sowie weiteren Fördergeldern aus dem Strategiefonds des Landes das sogenannte „Apineum“ errichtet – ein modernes Schulungszentrum mit Seminarräumen, sanitären Anlagen und einem einladenden Besucherbereich. Auch das ehemalige „Honighaus“ wurde integriert und um attraktive Ausstellungsstücke wie ein Modell einer überdimensionalen Bienenkönigin ergänzt.

In Mecklenburg-Vorpommern kümmern sich rund 3.300 Imkerinnen und Imker um etwa 30.000 Bienenvölker. Der Landesimkerverband leistet mit über 1.600 Mitgliedern – darunter rund 20 Prozent Frauen – einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Imkerei, unter anderem durch Projekte an Schulen und die regelmäßig stattfindenden Imkertage.

„Ich wünsche dem Zentrum und allen Aktiven weiterhin viel Erfolg, gute Ernten und starke Völker. Ich danke allen Engagierten vor Ort. Ohne sie wäre Bantin nicht das, was es heute ist: ein Zentrum für Bienenzucht und Bienenforschung – mit Strahlkraft weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus“, so Minister Backhaus abschließend.

Neues Personalvertretungsgesetz: stärkere Beteiligung und Mitbestimmung

Schwerin – Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur umfassenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen. Nach mehr als 30 Jahren soll das seit 1993 geltende Gesetz grundlegend modernisiert und an aktuelle rechtliche, gesellschaftliche und arbeitsorganisatorische Entwicklungen angepasst werden.

„Mit der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes schaffen wir ein zeitgemäßes und praxistaugliches Regelwerk für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert – darauf geben wir jetzt eine klare und zukunftsfähige Antwort“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Hintergrund der Reform sind unter anderem die Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung sowie veränderte Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen und die zunehmende Digitalisierung. Auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie die Stärkung von Gleichstellungsfragen standen im Fokus der Überarbeitung.

Der Gesetzentwurf baut auf der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und einem Eckpunktepapier auf und zielt darauf ab, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zeitgemäß weiterzuentwickeln. Künftig werden die Regelungen zur Mitbestimmung übersichtlicher und klarer gefasst. Personalräte sollen sich grundsätzlich mit allen innerdienstlichen Angelegenheiten befassen können – so, wie es in anderen norddeutschen Ländern bereits üblich ist.

Zugleich wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten gestärkt und eine ressortübergreifende Mitbestimmung eingeführt, damit Beschäftigteninteressen auch über Ressortgrenzen hinweg besser berücksichtigt werden können. Dies können Fälle sein wie die Einführung einer elektronischen Akte in der gesamten Landesregierung, so dass nicht mehr in jedem Ministerium einzeln mit dem Personalrat verhandeln muss, Gleiches gilt für landesregierungsweit beabsichtigte Arbeitszeitregelungen oder Home-Office-Regelungen.

Darüber hinaus treibt der Gesetzentwurf die Digitalisierung der Personalratsarbeit voran und stärkt gezielt die Beteiligung junger Beschäftigter. Erstmals werden eigene Beteiligungsgremien für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für Verwaltungsdienst-Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. Auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten durch spezielle Regelungen eine stärkere und klar geregelte Vertretung.

Darüber hinaus werden die Freistellungsregelungen für Personalratsmitglieder angepasst, neue Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aufgenommen und Maßnahmen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten bei Umstrukturierungen eingeführt. Künftig sind – entsprechend vergleichbarer Regelungen in anderen norddeutschen Bundesländern – nur noch zwei Statusgruppen vorgesehen: Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die frühere Aufteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte endet damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wird die Personalratswahl um die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe erweitert.

„Gerade mit Blick auf die digitale Transformation und den zunehmenden Fachkräftemangel ist die Beteiligung der Beschäftigten ein entscheidender Erfolgsfaktor. Mitbestimmung heißt auch Mitverantwortung für eine leistungsfähige, moderne und effiziente Verwaltung“, so der Minister weiter.

Mit der Neufassung des Gesetzes legt das Land Mecklenburg-Vorpommern den Grundstein für ein modernes, anwenderfreundliches und zukunftsfestes Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst.