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Autor: Rügenbote

Frau des Jahres ausgezeichnet

Ministerpräsidentin Schwesig zeichnet Birgit Waniorek als Frau des Jahres aus

Schwerin – Auf ihrem Empfang zum Internationalen Frauentag hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig Birgit Waniorek als Frau des Jahres ausgezeichnet: „Frauen wie Birgit Waniorek begleiten das Ehrenamt in unseren Vereinen, in unserer Zivilgesellschaft, in unseren Kommunen. Ich sage ganz herzlichen Dank und herzlichen Glückwunsch zur Frau des Jahres!“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hielt die Laudatio für die Frau des Jahres: „Birgit Waniorek lebt das Ehrenamt. Beim ASB Regionalverband Süd-West-Mecklenburg bildet sie Sanitäterinnen und Sanitäter aus. Vor allem setzt sie sich dafür ein, mehr Frauen für das Ehrenamt und für die Leitungsebene im Rettungsdienst und Katastrophenschutz zu motivieren. Denn Frauen wie Birgit Waniorek haben den besonderen Blick und achten darauf, dass die Einsatzkräfte die psychosoziale Gesundheit und Selbstfürsorge pflegen. Sie hat eine besondere Gabe, Frauen selbst für den Umgang mit technischen Geräten wie Kettensägen zu begeistern. Birgit Waniorek engagiert sich außerdem für Toleranz, Integration und Naturschutz. Ihr gesamtes haupt- und ehrenamtliches Engagement zeugt von einer aktiven Demokratin, die für eine gleichberechtigte Gemeinschaft eintritt. Sie ist eine würdige Preisträgerin 2026. Herzlichen Glückwunsch zur Frau des Jahres“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Ministerpräsidentin betonte in ihrer Rede: „Wir treffen uns hier alle, um die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen. Wir kämpfen für unsere Forderungen, was zur Gleichstellung noch fehlt. Wir sind stolz auf das, was die Frauenbewegung erreicht hat, und stolz auf die Frauen in unserem Land.“ Sie machte in ihrer Rede außerdem auf das Engagement von Frauen in der Kommunalpolitik aufmerksam: „Für Frauen, gerade wenn sie Verantwortung für eine Familie haben, ist es nicht leicht, sich Zeit für ein kommunalpolitisches Ehrenamt zu nehmen. Zu den Anfeindungen, die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker heute überall erleben, kommt die Geringschätzung, die immer noch Frauen entgegengebracht wird, die sich politisch engagieren. Dabei ist die Perspektive von Frauen in der Politik so wichtig!“. Es gäbe immer noch viel zu wenig Frauen in der Kommunalpolitik. Alle Bürgermeisterinnen, alle Stadt- und Gemeinderätinnen hätten an diesem Internationalen Frauentag Respekt und einen Applaus verdient.

Das Thema wurde auch in einer Talkrunde vertieft, bei der die Heringsdorfer Bürgermeisterin Dr. Laura-Isabelle Marisken, die Lübtheener Bürgermeisterin Ute Lindenau, die Schwaaner Stadtpräsidentin Christine Hirsch zu Wort kamen. Als besonderen Gast zu dieser Runde begrüßte sie Elke Büdenbender, die Schirmherrin der internationalen Bürgermeisterinnenkonferenz der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz ist.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verwies auf das in dieser Wahlperiode Erreichte, wie die Etablierung des Internationalen Frauentages als zusätzlichen Feiertag in MV, die Stärkung des Hilfenetzwerkes und die Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, welche den Schwerpunkt auf wirksame Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und einen verbesserten Schutz der Opfer gelegt hatte. Nach dem Weltmädchenbericht von Plan International hätten etwa 70 Prozent der Mädchen und Frauen im Netz Gewalt im weiteren Sinne erfahren. „Daher finde ich es so wichtig, dass die Plattformen endlich für wirksame Alterskontrollen und jugendgerechte Angebote sorgen. Das Netz darf kein rechtsfreier Raum sein. Hass und Hetze haben dort ebenso wenig zu suchen wie Anstiftungen zum Hungern. Solange das nicht verlässlich geregelt ist, halte ich ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre für richtig. Für 14 bis 16-Jährige braucht es jugendgerechte Angebote“, sagte sie.

Die Regierungschefin weiter: „Zuletzt haben wir das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm im Kabinett beschlossen. Das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm nimmt die Situation von Frauen im Laufe ihres gesamten Lebens in den Blick. Von der Erziehung in den Schulen über Ausbildung und Arbeitswelt bis zur Absicherung im Alter sagt unser Grundgesetz nicht nur: Frauen sind gleichberechtigt. Es sagt auch: Der Staat hat die Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung aktiv voranzubringen. Gleichstellung ist ein Handlungsauftrag, weiterhin. Die strategische Grundlage dafür, auch für die nächsten Jahre, ist unser gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm.“ Sie danke allen, die sich an der Erarbeitung beteiligt hätten für Anregungen und Kritik. Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm Mecklenburg-Vorpommern wurde unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeitet. Es beschreibt gleichstellungspolitische Grundsätze und legt konkrete Maßnahmen fest.

Modellprojekt für ein gesundes Aufwachsen

Ein Jahr Kinder- und Familienzentren in M-V

Neubukow – Für mehr Chancengleichheit und Teilhabe erprobt Mecklenburg-Vorpommern seit einem Jahr das Konzept der Kinder- und Familienzentren (KiFaZe). Beim gemeinsamen Jubiläumstreffen im Kinder- und Familienzentrum „Gipfelstürmer“ in Neubukow zog Sozialministerin Stefanie Drese heute eine erste Zwischenbilanz und bezeichnete die KiFaZe als einen wichtigen Baustein einer präventiv ausgerichteten Bildungs- und Familienpolitik.

„Die Idee der KiFaZe ist aus der Frage heraus geboren, wie wir Informations- und Hilfe-Angebote für Familien in schwierigen Lagen noch niedrigschwelliger gestalten können. Denn der Familienalltag ist oft herausfordernd, die Hemmschwelle Hilfe zu suchen aber groß“, erklärte die Ministerin im Kinder- und Familienzentrum in Neubukow.

So könne es viel Überwindung kosten, für Hilfe etwa den Weg in eine andere Stadt auf sich zu nehmen, um dann ausgerechnet in unbekannter Umgebung familiäre Herausforderungen mit Fremden zu besprechen. “Wenn man hingegen beim Abholen der Kinder auf einen in der Kita selbst stattfinden Vortrag zur Beantragung von staatlichen Hilfen hingewiesen wird, dann fällt es leichter, Hilfe auch anzunehmen“, weiß die Ministerin.

Aus diesem Grund halten die mittlerweile zehn KiFaZe im Land neben ihren regulären Betreuungsangeboten auch umfassende Angebote wie offene Sprechstunden, Familienberatung, Erziehungskompetenz-Kurse oder Veranstaltungen zu pädagogischen Themen vor. Mehr als 12.000 Kontakte zu Familien sind im Rahmen dieser Angebote so bereits im ersten Jahr zustande gekommen.

Diese werden durch die sozialpädagogischen Fachkräfte gezielt an die Bedarfe vor Ort angepasst. „Denn ein weiterer Vorteil davon, dass wir die KiFaZe an Kindertageseinrichtungen angegliedert haben, liegt darin, dass die Erzieherinnen und Erzieher die Familien und ihre Bedarfe viel besser kennen, als Außenstehende“, so die Ministerin. Gerade im frühen Kindesalter können so problematische Entwicklungsverläufe und Erziehungssituationen rechtzeitig erkannt und pädagogische Maßnahmen ergriffen werden. „Das verbessert die Bildungsbeteiligung von Kindern aus Familien, die mit ganz unterschiedlichen Belastungen konfrontiert sind und nicht immer auf der Sonnenseite des Lebens stehen.“

Für das Projekt investiert das Land Mecklenburg-Vorpommern daher bis 2027 insgesamt 5,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfond Plus (ESF+). „Dass heute auch Herr Strohbach von der EU-Kommission anwesend war, um sich selbst ein Bild vom Projekt zu machen, ist uns eine ganz besondere Ehre“, verdeutlichte Drese.

Für die kommenden Jahre gehe es nun darum, die Qualität der Angebote weiter zu sichern, die gewonnenen Erfahrungen auszuwerten und die Zusammenarbeit zwischen den Kinder- und Familienzentren und der zugehörigen Landesfachstelle sowie mit den Kommunen weiter auszubauen.

Drese: „Mein Wunsch ist, dass dieses Konzept künftig in noch mehr Regionen Mecklenburg-Vorpommerns Früchte trägt. Allen, die daran im vergangenen Jahr bereits mit viel Enthusiasmus und Tatkraft mitgewirkt haben, gilt dafür mein ausdrücklicher Dank.“

Grünes Licht aus dem Bundesrat für das KRITIS-Dachgesetz

Berlin – Dem KRITIS-Dachgesetz, das die Resilienz kritischer Anlagen stärken und Vorgaben aus Brüssel umsetzen soll, hat der Bundesrat am 6. März 2026 nach umfangreicher Debatte zugestimmt.

Trotz Zustimmung üben die Länder in einer begleitenden Entschließung an einigen Regelungen des Gesetzes Kritik. So bemängeln sie, dass der Schwellenwert für kritische Infrastruktur nicht wie von ihnen vorgeschlagen auf 150.000 versorgte Einwohner abgesenkt wird. Dadurch würden zahlreiche essentielle Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht erfasst – insbesondere in den ländlichen Räumen. Unklarheiten mit Blick auf die praktische Umsetzung bestünden auch bei der Öffnungsklausel, die es den Ländern individuell ermöglicht, weitere kritische Anlagen zu identifizieren. Gerade im Energiebereich könne die Regelung zu Problemen führen, da Strom- und Gasnetze als Verbundsysteme ausgestaltet seien, deren Stabilität nicht an Landesgrenzen haltmache.

Weiterhin moniert der Bundesrat, dass die Länder die Resilienzprüfung bei Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören, übernehmen sollen, während ansonsten das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig sei. Es sei zu befürchten, dass dadurch unnötige bürokratische Hürden entstehen. Auch gingen mit der Resilienzprüfung Mehrkosten und ein erhöhter Personalaufwand für die Länder einher, für die bisher kein Ausgleich geplant sei. Daher fordert der Bundesrat stattdessen die alleinige Zuständigkeit des EBA.

Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren, wie Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr, zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Es legt fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft unentbehrlich sind. Mit einer Rechtsverordnung soll das Bundesinnenministerium die konkreten Kriterien festschreiben. Grundsätzlich zählen Einrichtungen dazu, die mehr als 500.000 Personen versorgen.

Für die einzelnen kritischen Dienstleistungen sollen staatliche Stellen Risikoanalysen erstellen. Sie dienen als Grundlage für regelmäßige Risikobewertungen und für Resilienzpläne der Betreiber. Die Betreiber müssen außerdem Vorfälle melden.

Das Gesetz legt Mindestanforderungen für alle Sektoren fest, zu denen Maßnahmen für Notfälle und Ausfallsicherheit sowie ein stärkerer Objektschutz gehören. Es macht Betreibern kritischer Anlagen aber keine konkreten Vorgaben, sondern verpflichtet sie lediglich dazu, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Welche das sind, könne sich von Sektor zu Sektor und von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, so die Bundesregierung. In Hochwassergebieten seien andere Maßnahmen erforderlich als in anderen örtlichen Umgebungen; ein Krankenhaus müsse anders geschützt werden als das Stromnetz.

Da der Bundesrat zugestimmt hat, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat startet Initiative zur Entlastung der Sozialverwaltung

Berlin – Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 6. März 2026 ein gesetzliches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Behörden der Sozialverwaltung zu entlasten.

In der Begründung des Gesetzentwurfs weist der Bundesrat darauf hin, dass in den Sozialleistungsverwaltungen nicht mehr überall freie Stellen neu besetzt werden können. Nach den Prognosen der Bundesagentur für Arbeit werde sich die Zahl der Fachkräfte in den kommenden zehn Jahren aus demografischen Gründen nochmals um ein Drittel verringern.

Um den Sozialstaat nicht zu gefährden, sei es daher notwendig, die Sozialgesetze und Verwaltungsverfahren schnell zu vereinfachen, damit auch mit weniger Personal die notwendigen Sozialleistungen erbracht werden können. Dies könne durch den Abbau von Bürokratie erfolgen, beispielsweise durch Pauschalisierungen statt Einzelfallprüfungen, sowie durch mehr Digitalisierung im Verwaltungsverfahren. Auch müssten Datenschutzvorschriften überarbeitet werden, die nicht immer mit den praktischen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Einklang stünden.

Um diese Ziele zu erreichen, enthält der Gesetzentwurf ein Bündel von Einzelmaßnahmen zur

Vereinfachung des Verwaltungshandelns
Förderung der Digitalisierung
Normierung von Pauschalen, Bagatellgrenzen und Verrechnungsmöglichkeiten.

So sollen beispielsweise Zuständigkeiten klarer festgelegt und Bewilligungszeiträume verlängert werden. Außerdem soll das Widerspruchsverfahren bei der Feststellung der fehlenden Erwerbsfähigkeit abgeschafft und die Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete vereinfacht werden.

Die Bundesregierung kann sich nun zu dem Gesetzentwurf der Länder positionieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Vorgaben, wann dieser den Gesetzentwurf beraten muss, gibt es allerdings nicht.

Schwesig: Gute Nachricht – Renten steigen um 4,24 Prozent

Schwerin – Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli um 4,24 Prozent. Das kündigte das Bundesarbeitsministerium an.

„Das ist eine deutliche Rentenerhöhung und eine gute Nachricht für alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Sie liegt auch klar über der Preissteigerung“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Berlin.

Für Mecklenburg-Vorpommern habe die Rentenerhöhung eine besondere Bedeutung. „In Mecklenburg-Vorpommern und in den anderen ostdeutschen Bundesländern ist die gesetzliche Rente oftmals das einzige Alterseinkommen. Deshalb ist die Rentensteigerung für uns besonders wichtig“, sagte Schwesig weiter.

Die gesetzliche Rente müsse auch in Zukunft verlässlich sein. „Wenn die Löhne nach oben gehen, müssen auch die Renten steigen. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und auch eine Frage des Respekts vor Lebensleistungen. Es ist deshalb richtig, dass das Rentenniveau bei 48 Prozent inklusive Haltelinie stabilisiert worden ist. Und ich warne davor, bei der bevorstehenden Diskussion über die Rente das Rentenniveau und die Kopplung an die Lohnentwicklung infrage zu stellen. Auch die älteren Menschen müssen an einer positiven Entwicklung beteiligt werden.“

Greifswald wird von Altverbindlichkeiten entlastet

Greifswald – Landesinnenminister Christian Pegel hat heute mehrere Bescheide zur Ablösung von Wohnungsbaualtschulden mit einer Gesamtsumme von elf Millionen Euro an die Stadt Greifswald übergeben. Dies entlastet die Kommune und vor allem das kommunale Wohnungsunternehmen, die WVG, nachhaltig von historischen Verbindlichkeiten mit einer Höhe von rund 23,8 Millionen Euro. Die Mittel dienen der weiteren Ablösung von Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit, die viele Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer belasten.

„Mit der Ablösung dieser Altverbindlichkeiten schaffen wir finanziellen Handlungsspielraum für die Zukunft. Bereits in den Vorjahren hat Greifwald für seine WVG insgesamt 12,8 Millionen Euro ausgezahlt bekommen und gewinnt nun Planungssicherheit – für Investitionen in Infrastruktur, Wohnen und Lebensqualität“, so Innenminister Pegel bei der Übergabe und:

„Wer Kommunen stark machen will, muss ihnen die Lasten der Vergangenheit nehmen. Die Wohnungsbaualtschulden stammen aus früheren DDR-Finanzierungsstrukturen, als Investitionskredite für neu gebaute Stadtteile auch für die Ausgaben für die Straßen, Kaufhallen, Schulen und KiTas im jeweiligen Quartier – aus heutiger Sicht wahllos – als Schulden mit auf die Wohnungsbauten umgelegt wurden. Der Einigungsvertrag hat diese zufällige Zuordnung zementiert und führt dazu, dass diese DDR-Altschulden bis heute kommunale Haushalte bzw. die kommunalen Wohnungsgesellschaften erheblich belasten. Ihre Ablösung ist ein zentraler Baustein zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, der kommunalen Wohnungsunternehmen und zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit diesem Vorgehen bundesweit eine Vorreiterrolle ein. „Der Nordosten ist bislang das einzige Bundesland, das die Ablösung von Wohnungsbaualtschulden der Kommunen und ihrer Wohnungsunternehmen konsequent umsetzt. Darauf können wir stolz sein – und es zeigt, dass Land und Kommunen entschlossen handeln, wenn es um die Zukunft unserer Städte und Gemeinden geht. Das ist eine Frage der Fairness und der Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, so der Minister weiter.

Mit der Übergabe der Bescheide setzt das Land seinen Kurs fort, Kommunen strukturell zu entlasten und ihnen verlässliche Perspektiven zu eröffnen. Für Greifswald bedeutet dies, spürbar Investitionsspielräume der kommunalen Wohnungsgesellschaft WVG in ihren Wohnungsbestand zu schaffen und neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu eröffnen.

Über den Kommunalen Entschuldungsfonds stehen seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Altschulden schrittweise abzulösen und die wirtschaftliche Stabilität der Gemeinden und kommunalen Wohnungsunternehmen nachhaltig zu sichern.

„Ich danke allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene, die an der Umsetzung dieses Programms mitgewirkt haben. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Mecklenburg-Vorpommern lebenswert und zukunftsfähig bleibt“, sagt Minister Christian Pegel abschließend.

Heringssaison in Mecklenburg-Vorpommern hat begonnen

Schwerin – Die Heringssaison an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns hat begonnen. Aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen und teilweise vereister Küstenbereiche ist die Fischerei bislang nur vorsichtig angelaufen. Erste Fänge wurden dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) jedoch bereits gemeldet.

Im Zeitraum von Mitte Januar bis Mitte Februar wurden von vier Fischereibetrieben aus Wismar, Warnemünde, Hiddensee und Usedom insgesamt rund vier Tonnen Hering angelandet. Die Erfassung weiterer Fangmeldungen läuft derzeit noch.

Der vergleichsweise kalte Winter könnte sich nach Einschätzung von Fachleuten positiv auf die Heringslaichsaison 2026 auswirken. Niedrige und stabile Wassertemperaturen führen dazu, dass der Hering voraussichtlich wieder etwas später ablaicht als in den vergangenen Jahren. Dadurch könnte sich das sogenannte „Mismatch“ zwischen dem Schlüpfen der Larven und der Verfügbarkeit von Nahrung verringern – ein Effekt, der durch den Klimawandel zuletzt zunehmend problematisch geworden ist.

Mit Blick auf die Zukunft besteht deshalb vorsichtige Hoffnung auf eine Stabilisierung des Heringsbestandes der westlichen Ostsee. Das Thünen-Institut für Ostseefischerei geht davon aus, dass möglicherweise ab 2027 wieder eine kleine reguläre Fischerei auf Hering möglich sein könnte – zunächst in einer Größenordnung von etwa 1.000 Tonnen.

„Der Hering ist ein Symbolfisch der Ostsee und hat für unsere Küstenfischerei eine enorme wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Wir setzen uns deshalb auf nationaler und europäischer Ebene dafür ein, dass sich die Bestände nachhaltig erholen und unseren Fischern wieder Perspektiven eröffnet werden.“

Seit 2022 ist die gezielte Fischerei auf Hering in der westlichen Ostsee stark eingeschränkt. In Mecklenburg-Vorpommern darf der Hering seither nur noch mit passiven Fanggeräten gefangen werden. Die deutsche Sonder- beziehungsweise Beifangquote liegt seitdem konstant bei 435 Tonnen.

Zum Vergleich: 2016 lag die deutsche Quote für den westlichen Heringsbestand noch bei 14.496 Tonnen – ein Rückgang um rund 97 Prozent innerhalb weniger Jahre.

Die Entwicklung des Bestandes hat unmittelbare Auswirkungen auf die Küstenfischerei. In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit 144 Haupterwerbsfischer und 123 Nebenerwerbsfischer tätig (vorläufige Zahlen für 2025). Noch vor wenigen Jahren waren es deutlich mehr.

Sollte sich der Bestand in den kommenden Jahren erholen, könnte perspektivisch auch die Schleppnetzfischerei wieder eine Rolle spielen. In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit noch drei größere SAS-Kutter beziehungsweise zwei Schleppnetzpartien für diese Fischerei vorhanden.

Die weitere Entwicklung der Heringssaison hängt maßgeblich von der Temperaturentwicklung im Frühjahr sowie vom Verlauf der Laichsaison ab.

Inselhafen und Seebrücke haben den Winter gut überstanden

Prerow – Der Inselhafen Prerow und die neue Seebrücke haben der extremen Winter-Witterung standgehalten und haben sich im ersten Jahr ihres Bestehens voll bewährt, erklärt Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:

„Eisschollen aus östlichen Teilen der Ostsee wurden durch den Wind in die Prerowbucht getrieben und bildeten eine Eisschicht, die den Hafen komplett einschloss. Nachdem bereits am 16. Februar die Bucht wieder eisfrei war, trieb der Wind das Eis nochmals in die Bucht und umschloss den Hafen erneut. Inzwischen ist das Gebiet eisfrei und der Hafen uneingeschränkt nutzbar“, so Backhaus.

Am 23. Februar konnte der Seenotrettungskreuzer Nis Randers, der am 04. Februar den Inselhafen verlassen hatte, seinen Liegeplatz in Prerow wieder beziehen und auch der Fischer ist in den Inselhafen zurückgekehrt und übt von hier die Fischerei aus. Über drei Wochen hatten Eismassen Hafen und Seebrücke in den Wintermodus versetzt.

„Trotz einer, aufgrund der langanhaltenden Frostperiode mit strengen Nachtfrösten, kurzzeitig zugefrorenen Versorgungsleitung, konnte die Infrastruktur durchweg voll funktionsfähig und nutzbar gehalten werden.

Und während die Eismassen auf der einen Seite den Hafenbetrieb einschränkten, sorgten sie auf der anderen Seite für einen wahren Besucheransturm. Tausende nutzen Seebrücke und Inselhafen für einen Spaziergang über das gefrorene Meer, um das seltene Naturschauspiel aus der Nähe zu sehen. Die 721 Meter lange Seebrücke bot dazu eine einmalige Gelegenheit. An keiner anderen Stelle waren vergleichbare Eindrücke zu erhalten.

Die winterliche Eispracht auf der Ostsee lockte Besucher von nah und fern. An Spitzentagen, wie den Sonntagen am 8. und 15. Februar, wurden jeweils mehr als 3.500 Besucher gezählt, mehr als an gut besuchten Hochsommertagen. Damit wurden die Seebrücke und der Inselhafen Prerow auch im Winter zu einem neuen Besucher-Hotspot in M-V“, erklärt Minister Backhaus.