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Autor: Rügenbote

Schnelle Hilfen für die Wirtschaft

Landesregierung beschließt Diskussionspapier mit Wirtschaftskammern und Kreditinstituten

Schwerin – Im Kabinett ist heute ein Diskussionspapier der Landesregierung mit den Wirtschaftskammern und den Kreditinstituten beschlossen worden. Sowohl der Bund als auch die Länder haben in den vergangenen Wochen große Kraftanstrengungen unternommen, um der Wirtschaft schnelle Hilfen zukommen zu lassen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Neben umfangreichen Steuerstundungen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen sollte vor allem mit Krediten Hilfe geleistet werden, um die Unternehmen durch die Krise zu bringen. Finanzminister Reinhard Meyer war zu diesem Thema fortlaufend mit Vertretern der Wirtschaft im Gespräch, um auszuloten, wo weitere Unterstützung notwendig ist. Aus diesen Gesprächen ist ein Diskussionspapier entstanden, mit dem bei der Bundesregierung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der EU-Kommission um Hilfe geworben wird.

Unterstützung wird vor allem bei der Kreditvergabe gewünscht. Zwar hat der Bund die Haftungsgarantie in der vergangenen Woche für den Schnellkredit bereits auf 100 Prozent erhöht, allerdings greift diese Änderung nur für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und nur unter bestimmten Bedingungen. Vor allem kleinere inhabergeführte Unternehmen profitieren folglich nicht von der Neuregelung: „Die Entscheidung des Bundes, die Rückhaftung auf 100 Prozent zu erhöhen war richtig. Das hilft, Kreditentscheidungen zu beschleunigen und notleidenden Unternehmen schnellstmöglich Liquidität zu verschaffen. Wir müssen jetzt an die Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten denken und gleiche Regeln anwenden. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind diese Firmen das Rückgrat der Wirtschaft, sie brauchen jetzt schnelle Hilfen.“

Als wichtigen Beitrag zur schnellen Kreditprüfung sollte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf eine eigene Risikoprüfung bei Krediten bis zu 10 Mio. Euro verzichten. So würde bei den meisten Kreditanträgen die Prüfung der Hausbanken ausreichen und die benötigten Finanzmittel schnellstmöglich den Unternehmen bereitgestellt werden können. Zudem sollte auch die Erweiterung der Laufzeiten aller staatliche abgesicherten Kredite geprüft werden.

Einen Sonderfall stellen Start-ups dar. Da die Hausbanken hier bei Kreditentscheidungen nur selten auf Geschäftsergebnisse der Vergangenheit abstellen können, sollte der Bund seine Rückgarantien entsprechend anpassen. So könnten auch diese besonders innovativen Unternehmen gestützt werden.

Einen Punkt des Diskussionspapieres konnte die Landesregierung bereits abarbeiten: Den Wunsch nach Ausweitung der Kindernotbetreuung auf Beschäftigte der Kreditwirtschaft. Indem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken und Sparkassen zur Berufsgruppe in systemrelevanten Bereichen gezählt werden, können auch deren Kinder ab 27. April 2020 die Notbetreuungsmöglichkeiten des Landes nutzen.

Eine wichtige Forderung bleibt die Erhöhung des gesetzlichen Satzes des Kurzarbeitergeldes auf 80 bzw. 87 Prozent. Hierzu hatte auch der Landtag die Landesregierung aufgefordert, gegenüber dem Bund tätig zu werden. Diese Erhöhung sei gerade für Mecklenburg-Vorpommern wichtig, betonte Finanzminister Reinhard Meyer. „Wir haben überdurchschnittlich viele Beschäftigte in der Tourismuswirtschaft, die ganz besonders unter der Pandemie zu leiden hat. Viele Angestellte in Hotels und Gastronomie sind daher aktuell in Kurzarbeit. Wenn Kellner, Köche oder auch Hotelfachleute auf mehr als ein Drittel ihres Gehalts verzichten müssen, ist es kaum mehr möglich, die Miete zu zahlen und die Familie zu ernähren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

Training für Berufssportler*innen

Schwerin – Spitzenathletinnen und -athleten aus Mecklenburg-Vorpommern können ausgewählte Sportanlagen zu Trainingszwecken nutzen. Das hat die Landesregierung auf Initiative von Sportministerin Stefanie Drese heute beschlossen.

„Wir wollen ein angepasstes und geschütztes Training unserer Top-Sportlerinnen und -Sportler ermöglichen. Dies ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme zur Herstellung der Chancengleichheit“, verdeutlichte Drese nach der telefonischen Kabinettssitzung.

Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs erfolgt durch eine Änderung der Verordnung der Landesregierung zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern. „Die Regelung umfasst Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes mit dem Status Bundeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten“, so Drese.

Für diesen Personenkreis kann nach Angaben der Ministerin der Zugang zu aktuell für das Training notwendigen Sportanlagen unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften durch die zuständige Behörde zugelassen werden.

Drese: „Die schrittweise Wiederaufnahme des Trainings ist für unsere Bundeskader von hoher Bedeutung. Gleichzeitig wird mit der Regelung gewährleistet, dass auch Vertragsspieler im Spielbetrieb von Spielsportarten im Land M-V, wie etwa in den Bundesligen Volleyball, Basketball und Handball Trainingsmöglichkeiten erhalten, um ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Sportvereinen erfüllen zu können.“

Darüber hinaus hat das Kabinett in der Verordnung eine Klarstellung des Betriebs in Sportboothäfen vorgenommen. Erlaubt sind in Sportboothäfen der Zutritt des verantwortlichen Betreibers oder Eigentümers unter Berücksichtigung des Kontaktverbots, um das betreffende Wasserfahrzeug ins Wasser zu verbringen, zu warten, zu sichern, sich dort aufzuhalten oder zu übernachten, auf Gewässer zu fahren und vom Wasserfahrzeug aus zu angeln und ähnliche Betätigungen auszuführen. Nicht gestattet sind die Vermietung von Wasserfahrzeugen, Regattafahrten und gemeinschaftliche Feierlichkeiten in Sportboothäfen.

Schüler*innen werden grundsätzlich versetzt

Schwerin – Angesichts der Krisensituation werden Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr grundsätzlich versetzt. Das gab Bildungsministerin Bettina Martin am Dienstag bekannt. „Besonders für die Schülerinnen und Schüler, die auf Grundlage ihrer bisherigen Noten versetzungsgefährdet sind, eröffnen die gegebenen Bedingungen nicht in vollem Umfang die Möglichkeit, ihre Leistungen in diesem Schuljahr noch ausgleichen zu können“, so Martin.

In einem gemeinsamen Schreiben mit der Schulleitungsvereinigung M-V, der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien in M-V und dem Grundschulverband in M-V hat Bildungsministerin Martin alle Schulleiterinnen und Schulleiter im Land über die Regelungen informiert.

„Viele Schülerinnen und Schüler, aber natürlich auch die Eltern, sind wegen einer eventuell fraglichen Versetzung besorgt. Unser gemeinsames Anliegen ist es, ihnen in dieser schwierigen Situation diese Sorgen zu nehmen und die bestehenden Regelungen zu erläutern“, so Martin.

Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung schon vor der Corona-Krise gefährdet war und deren Leistungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe in Frage stellt, können natürlich das Schuljahr freiwillig wiederholen. „Eine solche Entscheidung sollten die Eltern in Abstimmung mit der Schule dann erwägen, wenn sie meinen, dass ihr Kind auf der Grundlage der bisher erzielten Leistungen die Anforderungen der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erfüllen können wird.“

Die Ministerin machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass Eltern in solchen Fällen verbindliche Beratungsgespräche mit den jeweiligen Lehrerinnen oder Lehrern führen sollten.

A 20 bei Tribsees

Bau der nordwestlichen Brückenhälfte startet

Tribsees – Morgen, am 22. April, beginnt mit dem Einrichten der Baustelle die Wiederherstellung des Abschnitts der Autobahn 20 bei Tribsees westlich der Trebeltalbrücke in Richtung Rostock.

„Wir liegen mit dem Baulos zwei des aktuell größten Straßenbauvorhabens in Mecklenburg-Vorpommern exakt in unserem sehr ambitionierten Zeitplan“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel und nennt auch gleich den weiteren Fahrplan: „Ende 2021 soll diese 753 Meter lange Brückenhälfte nördlich der Behelfsbrücke aller Voraussicht nach fertig und die wichtigste Ost-West-Verbindung unseres Bundeslands an dieser Stelle wieder auf zwei – wenn auch eingeengten – Spuren je Richtung befahrbar sein.“

Nach Einrichtung der Baustelle wird mit der Herstellung der Baustraßen begonnen. „Sie sind notwendig, damit sich die schweren Baufahrzeuge und -geräte im Baustellenbereich auf stabilem Untergrund bewegen können“, so Pegel. Die nördliche Baustraße wird nach Fertigstellung der nordwestlichen Brückenhälfte zurückgebaut, die andere bleibt für den Bau der Brückenhälfte in der Gegenrichtung bestehen.

Sobald die Baustraßen fertig sind, rücken die Bohrgeräte an, mit denen die 332 bis zu 25 Meter langen Gründungspfähle hergestellt werden. „Ich hoffe sehr, zu diesem eigentlichen Baubeginn voraussichtlich im Juni können wir dann wieder zu einem Termin vor Ort mit den Medienvertretern einladen“, so Christian Pegel.

Ist die Gründung der Brücke fertiggestellt, wird mit den Unterbauten und dann mit dem Überbau begonnen. Läuft alles planmäßig, kann voraussichtlich im vierten Quartal 2021 die Fahrbahn auf der gesamten Länge bis zum Anschluss an die bestehende Fahrbahn in Richtung Rostock asphaltiert werden.

Die Kosten für diesen Bauabschnitt in Höhe von knapp 43 Millionen Euro trägt der Bund als Eigentümer der Bundesautobahnen. Das Unternehmen Wayss & Freytag Ingenieurbau AG aus Hamburg hatte im März den Zuschlag für dieses Baulos erhalten.

Nahezu gleichzeitig mit dem Startschuss für diesen A20-Abschnitt wird noch in dieser Jahreshälfte das Baulos eins fertiggestellt, das 90 Meter lange nördliche Teilstück, das von Osten in Richtung Rostock auf die Trebeltalbrücke führt. „Dieser Abschnitt durch das moorige Trebeltal war so wie das abgesackte Teilstück auf CSV-Säulen gegründet. Auch wenn es keine Anzeichen für ein ähnliches Versagen gab, wollten wir hier auf Nummer sichergehen und diesen Abschnitt prophylaktisch gleich miterneuern“, begründet Christian Pegel.

Sobald die Arbeiten im Rahmen des Bauloses zwei abgeschlossen sind und der Verkehr wieder vierspurig durchs Trebeltal rollt, wird die Behelfsbrücke in der Gegenrichtung demontiert und dem Vermieter zurückgegeben. Im Anschluss kann mit dem Baulos drei begonnen werden. Dieses umfasst beide südlichen Brückenhälften in Richtung Stettin – vor und hinter der Trebeltalbrücke. Vergabe und Ausführung obliegen dann ebenso wie die Fertigstellung der langen nördlichen Brückenhälfte der Autobahngesellschaft des Bundes, die im kommenden Jahr die Verwaltung aller deutschen Autobahnen übernimmt. „Die Kollegen im Landesamt für Straßenbau und Verkehr beginnen aber bereits in diesem Jahr mit der Vorbereitung dieser ebenfalls EU-weiten Ausschreibung“, so Pegel.

Warum die Autobahn an dieser Stelle im Herbst 2017 abgerutscht ist, untersucht die Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums.

Mobilfunk: Mitnahme der Rufnummer

Schwerin – Der heutige Montag begann für Infrastrukturminister Christian Pegel mit einer guten Nachricht: „Ab heute müssen alle Mobilfunkkunden in Deutschland, die bei einem Anbieterwechsel ihre alte Rufnummer mitnehmen wollen, dafür nur noch maximal 6,82 Euro brutto bezahlen. Die Bundesnetzagentur hat durchgesetzt, dass alle Anbieter ihre Senkung dieses so genannten Portierungentgelts an die Endkunden weitergeben.“

Konkret hat die Bundesnetzagentur in Bonn heute den Mobilfunkanbietern Freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom sowie Telefonica mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin Summen von bis zu etwa 30 Euro zu verlangen. „Die Unternehmen konnten bei einer Überprüfung nicht nachweisen, dass ihnen tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstehen, wenn ihre ehemaligen Kunden die bisherige Nummer mitnehmen“, erklärt Christian Pegel und führt weiter aus: „Alle anderen Mobilfunkanbieter hatten mit Wirkung ab heute zugesagt, die Entgeltsenkung der Bundesnetzagentur auf 3,58 Euro netto freiwillig an ihre Kunden weiterzugeben und von diesen wie gefordert höchsten die knapp sieben Euro zu verlangen.“

Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. „Die Bundesnetzagentur hat dies hier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent durchgesetzt“, lobt Christian Pegel. Er selbst hatte sich im Beirat der Bundesnetzagentur, in dem er Mecklenburg-Vorpommern vertritt, dafür stark gemacht, dass diese Überprüfung der realen Kosten schnell erfolgt.

“Es ist wichtig, dass der Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Endverbraucher zwischen den verschiedenen Mobilfunkanbietern nicht erschwert werden, indem ein Wechsel entweder zum Verlust der angestammten Telefonnummer oder zu erheblichen Kosten für die einmalige Weitergabe an den neuen Anbieter führt“, so der Minister. Er hatte immer wieder gefordert – und wolle dies auch weiter tun: „Wir brauchen einen wirksamen Schutz der Verbraucher, die sich einer kleinen Zahl von Mobilfunkanbietern gegenübersehen, die eine ziemlich einheitliche Geschäftspolitik vertreten – mit entsprechenden Kostenfolgen für die Endkunden.“

Schutzausstattung

Schwerin – Am Wochenende ist die erste größere Lieferung an Schutzausstattung aus der Landesbestellung eingetroffen. Es handelt sich um rund 200.000 FFP-2 Schutzmasken. Ausgelöst wurden die Bestellungen durch den Arbeitsstab des Innenministeriums.

Minister Lorenz Caffier: „Ich habe mich heute Vormittag persönlich über den Wareneingang informiert und bin froh, dass wir nach einigen kleineren Lieferungen nun die erste größere Lieferung aus der Landesbeschaffung im zentralen Lager haben. Die Masken werden nun an die Landkreise und kreisfreien Städte, an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie die Kassenärztliche Vereinigung bzw. die Kassenzahnärztliche Vereinigung verteilt. Ich gehe davon aus, dass sich die Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausstattung bald etwas entspannen wird, nachdem der Bestell- und Auslieferungsprozess gebündelt wurde.“

Neben den Lieferungen vom Bund beschaffen auch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) und das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) als zentrale Dienstleister Schutzausstattung für das ganze Land. Die Landkreise und kreisfreien Städte melden ihre Bedarfe unter Berücksichtigung des Verbrauchs, die Bestellungen werden zentral ausgelöst und alle Lieferungen, auch die des Bundes, gehen im zentralen Materiallager ein. Die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte werden direkt von der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit Schutzausrüstungen versorgt. Dazu liefert der Bund ebenfalls an das Landeskatastrophenschutzlager. Alle Bedarfsträger holen die Ware aus dem Zentrallager ab.

Bisher hat das Land für rund 39 Mio. Euro Beschaffungen ausgelöst, darunter rund 5,6 Mio. FFP-2 Schutzmasken, 5 Mio. OP Masken, 1,5 Mio. Mund-Nasen-Schutz, 440.000 Schutzanzüge und –kittel, sowie 614.000 Schutzhandschuhe.

Die ausgelösten Aufträge umfassen auch Artikel wie Schutzbrillen, Überziehschuhe sowie Hand- und Flächendesinfektion. „Weitere Lieferungen erwarten wir in den kommenden Tagen“, so der Minister.

Kita-Notfallbetreuung

Schwerin – Die Regelungen zur Notfallbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege berücksichtigt besonders auch die Belange von Alleinerziehenden. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin.

So können Kinder von alleinerziehenden Sorgeberechtigten, die in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege besuchen, wenn eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. (Eine Auflistung der Bereiche der kritischen Infrastruktur findet sich am Ende dieser Pressemitteilung).

„Darüber hinaus besteht auch für Kinder von Alleinerziehenden, die nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten, in begründeten Einzelfällen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Möglichkeit einer Notfallbetreuung“, verdeutlichte Drese heute in Schwerin.

„Ein begründeter Einzelfall für Kinder von Alleinerziehenden kann beispielsweise vorliegen, wenn die Kinderbetreuung während der Tätigkeit im Homeoffice aufgrund des Alters der Kinder oder der Art der Tätigkeit für die Alleinerziehenden nicht mehr zumutbar ist“, so Drese.

Für die Entscheidung über Ausnahmen zu dem Besuchsverbot sind nach diesen Maßgaben die Jugendämter (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe) zuständig.

Folgende Bereiche zählen zu den kritischen Infrastrukturen:

  1. Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich
  • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachangestellte,
  • stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
  • Hebammen,
  • Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
  • Apotheken,
  • veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  1. Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich
  • Krankenkassen,
  • Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereich (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  1. Staatliche Verwaltung
  • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  • Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz,
  • Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  • Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  • Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  • Finanzverwaltung,
  • Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  • Regierung und Parlament;
  1. Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst
  1. Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung
  • Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  • notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  • Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  1. Lebensmittelversorgung
  • Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  • Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  1. Öffentliche Daseinsvorsorge
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  • Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
  • Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  • Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Versicherungsdienstleistungen),
  • Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
  • Post- und Paketzustelldienste,
  • Bestatterinnen und Bestatter,
  • Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;
  • Medien: insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation.