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Autor: Rügenbote

Neugestaltung der Dreiwallbastion

Rostock – Für die Neugestaltung der Dreiwallbastion erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom Landesbauministerium eine Förderzusage über rund 2,7 Millionen Euro aus Städtebaufördermitteln. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. drei Millionen Euro.

Die Stadt Rostock plant, die Dreiwallbastion, die den Kernbereich der denkmalgeschützten Wallanlage am Rande der Innenstadt umfasst, neu zu gestalten. Die Dreiwallbastion ist ein Festungsbauwerk des Barock. Ziel ist es, die ursprüngliche Funktion der Stadtbefestigung herauszuarbeiten und als Gartendenkmal herzurichten. Dabei soll der offene Charakter der Wallanlagen durch Gehölz-Auslichtung wieder entwickelt werden. Wertvoller Baumbestand wird erhalten und freigestellt.

Zudem werden die Wege auf den verschiedenen Wallebenen wieder hergestellt. Folgende Bereiche sollen neu gestaltet werden: oberer Rundweg Teufelskuhle, Westteil der Bastion mit dem Bereich an der Pergola und unterer Wallweg, Bastionsspitze Richtung Südwesten mit den Serpentinenwegen sowie der Weg zu den Spielplätzen im Ostteil der Bastion. Außerdem wird eine insektenfreundliche Beleuchtung installiert.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich im September 2020 beginnen und im kommenden Jahr abgeschlossen werden.

„Christoph 47“ offiziell in Dienst gestellt

Greifswald – Einen neuen Rettungshubschrauber „Christoph 47“ (Modell H145) hat Gesundheitsminister Harry Glawe gemeinsam mit Michael Sack (Landrat Vorpommern-Greifswald), Dr. Krystian Pracz (Vorstandsvorsitzender der DRF Luftrettung), Dr. Timm Laslo (Betriebsleiter Eigenbetrieb Rettungsdienst) und Prof. Dr. Klaus Hahnenkamp (Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Greifswald) am Luftrettungsstandort Greifswald am Freitag offiziell in Dienst genommen. Der Hubschrauber ersetzt das bislang am Standort eingesetzte Modell EC 145 C2.

„Die Luftrettung ist bei uns im Land ein elementarer Baustein zur Unterstützung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Anwohner und Urlaubsgäste der Region können bestmöglich medizinisch betreut und im Bedarfsfall schnell zum Klinikum der Maximalversorgung in Greifswald geflogen werden. So ist notwendige medizinische Hilfe schnell verfügbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Das neue Hubschraubermodell zeichnet sich im Gegensatz zum Vorgänger durch eine höhere Leistungsfähigkeit, ein höheres Sicherheitsniveau und eine Lärmreduktion aus. Der größere Tank ermöglicht häufigere Flugeinsätze ohne erneute Betankung. „So steht der Hubschrauber nach einem Einsatz schnell wieder zur Verfügung und kann direkt zum nächsten Einsatz starten“, sagte Glawe.

Das Einsatzgebiet des Hubschraubers umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Teilbereiche der Mecklenburgischen Seenplatte. Zudem werden auch die Inseln Usedom, Rügen und Hiddensee mit betreut. Betreiber ist die DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG. Im Jahr 2019 ist die DRF Luftrettung 1.335 Einsätze geflogen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es drei Rettungs-Transport-Hubschrauber-Standorte. Neben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald liegen die weiteren Standorte am KMG-Klinikum in Güstrow und am Luftrettungszentrum Neustrelitz. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe dankte den Einsatzkräften der Flugrettung: „Durch das hohe Engagement und die breite Fachkompetenz können sich Erkrankte darauf verlassen, dass ihnen im Notfall hochprofessionell geholfen wird. Das fliegerische Personal der DRF, das Rettungsdienstpersonal und die Klinikmitarbeiter setzen sich jeden Tag dafür ein, Patienten schnellstmöglich zu helfen.“

Michael Sack, Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald: „Ich bedanke mich ausdrücklich bei Minister Harry Glawe, ohne dessen persönliche Unterstützung dieses Vorhaben nicht zustande gekommen wäre! Mein Dank gilt ebenso der DRF Luftrettung für die professionelle und angenehme Zusammenarbeit. Ich freue mich über die gemeinsam erzielten qualitativen Verbesserungen, welche mit der neuen Maschine einhergehen. So ist es möglich, mit diesem modernen Rettungsmittel unseren sehr gut aufgestellten bodengebundenen Rettungsdienst optimal zu ergänzen.“

„Optimale Patientenversorgung und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle. Daher freuen wir uns, dass wir an unserer Station in Greifswald mit der H 145 zum 24. April 2020 den derzeit modernsten Hubschrauber der zivilen Luftrettung in Dienst stellen können. Die neue Maschine ist leiser und verfügt über mehr Leistung sowie eine größere Reichweite. Neben dem hochmodernen Glascockpit gibt es auch in der Kabine erhebliche Verbesserungen: Das von uns mitentwickelte Innenraumkonzept ist besonders flexibel sowie innovativ. Zudem bietet die H 145 mehr Raum in der Kabine und ist somit auch optimal für den Einsatz des ‚EpiShuttles‘, eine spezielle Isoliertrage zum Transport von COVID-19-Patienten, geeignet“, sagte Dr. Krystian Pracz, Vorstandsvorsitzender der DRF Luftrettung.

Prof. Dr. Klaus Hahnenkamp, Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Greifswald: „Die Ärzte der Klinik für Anästhesiologie sind froh, die Menschen in der Region auch künftig notärztlich versorgen zu können. Dabei haben wir modernste Arbeitsplätze und eine hervorragende Ausstattung. Für Notfallpatienten ist das ein enormer Gewinn.“

Corona-Kooperationsbörse M-V gestartet

Schwerin – Am Freitag ist die „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ (https://corona-kooperationsboerse-mv.de) gestartet. Das Online-Portal ist in Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums mit der BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk der Gesundheitswirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern, entstanden. „Die Corona-Pandemie führt zu einer erhöhten Nachfrage zum Beispiel nach persönlicher Schutzausrüstung. Darüber hinaus gibt es bei uns im Land zahlreiche erfolgreiche Unternehmen, die bereits in der Gesundheitswirtschaft tätig sind oder aktuell ihre Geschäftstätigkeit auf entsprechende Produkte oder Produktkomponenten ausweiten. Mit der Plattform können sich Unternehmen direkt miteinander vernetzen, um gegenwärtig benötigte Produkte zu entwickeln, zu produzieren oder zu vertreiben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Die Kooperationsbörse soll einen Beitrag zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern leisten. „Vor allem können über die Kooperationsbörse Anbieter und Nachfrager von in der Pandemie benötigten Produkten, Produktkomponenten oder Dienstleistungen direkt und bedarfsorientiert miteinander in Kontakt treten und schnell reagieren“, so Glawe weiter. „Die Kooperationsbörse trägt dazu bei, Versorgungsketten im Land aufzubauen. Wir sind durch die Beteiligung heimischer Unternehmen besser aufgestellt, um langfristig unabhängiger von internationalen Lieferketten sein zu können. Das ist eine Herausforderung.“

In unterschiedlichen Kategorien wie beispielsweise „Medizintechnik und Komponenten“, „Persönliche Schutzausrüstung“ oder „Diagnostik“ können sich Firmen und andere Einrichtungen direkt miteinander vernetzen, um die aktuell benötigten Produkte zu entwickeln oder herzustellen. Die Einträge sind kostenfrei.

„Es gibt eine beeindruckende Hilfsbereitschaft durch unsere Unternehmen in der Corona-Krise“, sagt Wirtschaftsminister Harry Glawe. „Die Kooperationsbörse hilft dabei, diese zahlreichen verschiedenen Angebote und Kompetenzen zu bündeln und zusammenzuführen, damit die benötigten Produkte entstehen können. Sie lebt von ihren Teilnehmern. Ich möchte alle Anbieter und Nachfrager einladen, sich daran zu beteiligen und mitzumachen.“

Redaktionell betreut wird die Kooperationsbörse durch die BioCon Valley® GmbH, die im Auftrag der Landesregierung für die Vernetzung, Projektinitiierung und -begleitung, Internationalisierung und Vermarktung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern tätig ist.

Die Angaben werden vor der Freischaltung geprüft – auf Basis der beim Einstellen des Angebotes oder Gesuches gemachten Angaben. „Bitte gehen Sie daher selbstkritisch mit den von Ihnen angegebenen Informationen, Formulierungen und, falls vorhanden, Zertifikaten und anderen offiziellen Dokumenten um. Uns sind ernst gemeinte Angebote wichtig“, richtet sich Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend an potentielle Nutzer. Die Redaktion behält sich vor, komplette oder Teile von Angeboten nicht zu veröffentlichen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen.

Landesregierung beschließt MV-Plan

Schwerin – Die Bundesregierung und die 16 Landesregierungen haben sich am gestrigen Tag auf gemeinsame Beschlüsse bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Das Kontaktverbot bleibt vorerst bestehen. Gleichzeitig werden verschiedene Maßnahmen gelockert. So wird der Einzelhandel wieder weitgehend geöffnet. Außerdem gibt es erste Schritte zur Öffnung der Schulen.

Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen telefonischen Sitzung darüber verständigt, wie diese Beschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Beschluss:

MV-Plan zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie 

I. Aktuelle Rahmenbedingungen 

Die konsequente Umsetzung der Maßnahmen durch die Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus in den vergangenen Wochen hat spürbare Wirkung gezeigt:

  • Die Verdopplungszeit konnte deutlich verlängert werden. Von zunächst drei Tagen ist sie auf aktuell 16,9 Tage gestiegen, so dass inzwischen nicht mehr von einer exponentiellen Steigerung, sondern vielmehr tendenziell von einer linearen Steigerung der Infiziertenzahlen gesprochen werden kann
  • Der Reproduktionsfaktor R0 beträgt aktuell 0,6. Angestrebt wird R0 um 1,0 – 1,1.
  • Die Zahl der verfügbaren Intensivbetten mit invasiven Beatmungsmöglichkeiten im Land wurde von 215 Betten am 01.03.2020 auf 529 Betten am 09.04.2020 erhöht.
  • Die Verfügbarkeit von medizinischer Schutzausrüstung (besonders für medizinisches und Pflegepersonal) wird sich wöchentlich weiter verbessern, nachdem der Bestell- und Auslieferungsprozess gebündelt wurde und die inländische Produktion auch in Mecklenburg-Vorpommern anläuft.
  • Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die erforderlichen Vorkehrungen zum Aufbau der empfohlenen Anzahl der Nachverfolgungsteams abgeschlossen (80 Teams á 5 Mitarbeiter).
  • Darüber hinaus wurden 16 Testzentren, sieben mobile Testteams sowie zwei Fieberzentren im Land zur Entlastung der Hausärztinnen und -ärzte eingerichtet und schrittweise die Testkapazitäten auf derzeit 3.000 Tests/Tag erweitert.
  • Die Landesregierung hat sich zu einem Pilotprojekt entschieden. Ein Forschungskonsortium der Unimedizinen Rostock und Greifswald hat sich zur Aufgabe gestellt, eine Verbesserung der Patientenversorgung in der COVID-19-Pandemie zu erreichen und Diagnose- und Therapiepfade zu entwickeln. In der ersten Phase werden Pflegeheime (Heimbewohner und alle Beschäftigten) und ambulante Pflegedienste überprüft und getestet. Die beteiligten Partner aus der Infektiologie, Intensivmedizin und Kardiologie sowie der Biomedizin wollen damit zur Verbesserung der Prognose lebensbedrohter Patienten beitragen. Insgesamt wird das Forschungsprojekt über zwei Jahre fortgeschrieben.
  • Den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts entsprechend, wird in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine möglichst frühe Fall-Identifizierung und Nachverfolgung von Kontaktpersonen mit umfangreichen Testungen (Virusnachweis durch Polymerasekettenreaktion, PCR) symptomatischer Personen mit entsprechender Indikation verfolgt. Neben den begründeten Verdachtsfällen gilt es insbesondere auch das Personal im medizinischen Bereich (z. B. in Krankenhäusern, Rehakliniken sowie in der stationären und ambulanten Pflege) als mögliche Kontaktpersonen zu bestätigt an COVID-19 erkrankten Patienten zu testen. Es ist wichtig, sich bei der Testung auf genau definierte Gruppen zu konzentrieren, um knappe Ressourcen nicht unnötig zu binden. Zudem kann ein Testen asymptomatischer Personen ohne Indikation bei einem negativen Befund eine nicht gegebene Sicherheit suggerieren.
  • Zur Klärung der Immunität in der Bevölkerung wird auch in Mecklenburg-Vorpommern die Antikörper (AK)-Testung im Patientenblut ausgebaut. Dazu laufen derzeit umfangreiche Studien in den beiden Universitäten in Rostock und Greifswald, die durch Testungen in anderen Laboren des Landes unterstützt werden sollen.  

II. Einstieg in die Erweiterung des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern

Die oben genannten Rahmenbedingungen ermöglichen eine schrittweise Öffnung der vorgenommenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens unter Beibehaltung des Kontaktverbots, der Abstandsregeln sowie von Hygienevorschriften (z. B. Desinfektion) und des zusätzlichen Tragens von Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Bereichen und Situationen gemäß RKI-Empfehlungen. Diese Öffnung planen wir schrittweise und vorsichtig, um ein soziales und wirtschaftliches Leben mit dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung zu verbinden.

Mund und Nasen-Schutz: Mit dem Mund-Nasen-Schutz sind Mund-Nasen-Bedeckungen (einfache Stoff- oder Papiermasken) gemeint. Diese sind allgemein für jedermann erhältlich. Die medizinischen Masken sollen weiterhin vorwiegend medizinischem und Pflegepersonal vorbehalten bleiben. Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Grundausstattung an Mund-Nasen-Schutz, insbesondere für die Versorgung von sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen und der Schulen, zur Verfügung.

Phase 1.0.: Öffnung ab 18.04.2020

Geöffnet werden Bau- und Gartenmärkte unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und der dringenden Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Kundenbegrenzung.

Phase 1.1.: Öffnung ab 20.04.2020

1. Geöffnet werden Einzelhandel bis zu 800 qm geöffneter Verkaufsfläche (das gilt für alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche, Geschäfte über 800 qm müssen ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren).In Shopping-Centern/Shopping-Malls ist jeweils die Verkaufsfläche der einzelnen Geschäfte maßgeblich. Die zentralen Zugangs- und Aufenthaltsbereiche sind von Verkaufsständen freizuhalten. Der Verzehr von Getränken und Speisen in Shopping-Centern/Shopping-Malls ist untersagt.

Ausgenommen von der Verkaufsflächenbegrenzung sind Verkaufsstellen des Einzelhandels für:

a. Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte,

b. Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,

c. Tankstellen

d. Banken und Sparkassen, Poststellen,

e. Reinigungen, Waschsalons,

f. Zeitungsverkauf,

g. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,

h. Großhandel

i. Kfz-Händler, Fahrradhändler,

j. Blumenläden  

k. Buchhandlungen.

Es gelten jeweils Auflagen: Abstandspflicht, dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Kundenbegrenzung. Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen müssen sicherstellen, dass sich auf je 10 qm Verkaufs-/Verkehrsfläche nur je 1 Kunde aufhält. Insbesondere in großen Supermärkten ist sicherzustellen, dass sich auf je 10 qm nur je 1 Kunde mit einem Einkaufswagen im Geschäft aufhält.

2. Der Lehr- und Forschungsbetrieb wird in digitaler Form an den Fachhochschulen fortgesetzt bzw. beginnt an den Universitäten und der Hochschule für Musik und Theater. Neben der Abnahme von Prüfungen können auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wiederaufgenommen werden.

3. Geöffnet werden analog zu den Parks auch die Außenbereiche von Zoos, Tier- und Vogelparks ohne Nutzung von Gastronomie und Spielplätzen, Sportplätze und Sportanlagen für Einzel- und Paarsport unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen.

4. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen können Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden. Abstandhalten ist Pflicht und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Das Verbot von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und privaten Feiern bleibt bestehen.

5. In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Unterkünften für Menschen mit Behinderungen gelten besondere Schutzmaßnahmen. Das Besuchsverbot bleibt aufrechterhalten. Daneben sollen künftig verstärkt präventive Tests der Beschäftigten durchgeführt werden. Darüber hinaus besteht eine Pflicht zur Einhaltung von besonderen Hygienemaßnahmen und zum Tragen entsprechender Schutzausrüstung für das Personal.

6. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen werden Bibliotheken und Archive zur Öffnung zugelassen.

7. Alle geltenden Reiseregelungen für Mecklenburg-Vorpommern bleiben bestehen.

Phase 1.2. Öffnung ab 27.04.2020

1. Schulen

Geöffnet werden die allgemein bildenden Schulen für die Prüfungsvorbereitung und die Durchführung der Prüfungen für die Abschlussklassen mit zentralen Prüfungen (Mittlere Reife und Abitur):

  • Klasse 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen,
  • Schüler der Klasse 10 am Gymnasium, die die Mittlere Reife anstreben,
  • Klasse 12 an den regulären Gymnasien und den Gesamtschulen,
  • Klasse 13 an Abendgymnasien,
  • sowie die beruflichen Schulen für Prüfungen und den Unterricht für Abschlussklassen. Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht. Der schulische Betrieb erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygienevorschriften. Für Risikogruppen unter Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal sowie den Schülerinnen und Schülern, die selbst Teil der Risikogruppe sind bzw. in einem Haushalt mit zur Risikogruppe gehörenden Personen leben, werden Erleichterungen bis hin zu Befreiungen im „Hygienerahmenplan Corona für Schulen“ vorgesehen.

2. Kindernotbetreuung

Infektionsschutz für Kinder und Beschäftigte in der Kindertagesförderung: Keine vollständige Öffnung der Kitas und der Kindertagespflege, sondern Fortsetzung und schrittweise Ausdehnung der Notbetreuung unter Einhaltung von Hygieneerfordernissen und insbesondere durch kleine Gruppengrößen. Der Infektionsschutz aller Beschäftigten in der Kindertagesförderung hat weiterhin oberste Priorität.

Vorbereitungszeit und Ergänzung Kinderschutz:

Um den Jugendämtern und Einrichtungen eine Vorlaufzeit einzuräumen, wird die bisherige Kindernotbetreuung bis zum 26. April fortgesetzt. Verstärkt werden auch Kinder aus Gründen des Kinderschutzes sowie aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen.

Regelungen ab 27. April:

Ab dem 27. April wird die Notbetreuung in Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege auf weitere systemrelevante Berufs- und Bedarfsgruppen erweitert (ergänzte BSI-Kritis-Liste, Anlage). über die bereits in der Praxis akzeptierten systemrelevanten Berufsgruppen hinaus auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • der ambulanten Pflegedienste
  • der veterinärmedizinischen Notfallversorgung,
  • der Krankenkassen,
  • notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Beratungsstellen Frauen- und Kinderschutz
  • der sozialen Kriseninterventionseinrichtungen
  • des Finanz- und Versicherungswesens
  • des Flug- und Schiffsverkehrs
  • der Kindertageseinrichtungen
  • Post- und Paketzustelldienste
  • Regierungen und Parlamente
  • Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen
  • im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation

sowie um die Lehrkräfte an Schulen, Hebammen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Kindertagespflegepersonen erweitert, soweit sie für das Funktionieren der kritischen Infrastruktur zwingend notwendig sind (Unabkömmlichkeit).

Gleichzeitig wird für die systemrelevanten Berufsgruppen zur Erleichterung für die Eltern auf die 1-Elternteil-Regelung ausgedehnt.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie (in Zeiten von Infektionsschutz):

Es bleibt dabei, dass in besonderen Härtefällen die Jugendämter (in engem Rahmen) Ausnahmen bewilligen können (Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei hochrangigem Infektionsschutz der Bevölkerung). 

3. In Bussen und Bahnen soll spätestens ab 27.04.2020 Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

4. Schrittweise Öffnung der öffentlichen Behörden mit Publikumsverkehr unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und der dringenden Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Kundenbegrenzung.

Phase 1.3 Öffnung ab 04.05.2020 

1. Geöffnet werden Klassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge der allgemein bildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen:

  • Klasse 9 Regionale Schulen, Gesamtschulen, Förderschule Lernen;
  • Klasse 11 reguläres Gymnasium und Gesamtschule;
  • Klasse 12 Abendgymnasium.

In der Jahrgangsstufe 11 (12 an Abendgymnasien), deren Noten Teil der Abiturgesamtnote sind, wechseln sich Präsenz- und digitaler Unterricht ab.

2. Die 4. Jahrgangsstufe der Grundschule soll wieder ein Angebot in der Schule erhalten. Dabei werden die Gruppen geteilt, die Stundentafel reduziert und gegebenenfalls an einigen Wochentagen flexible Lernangebote oder auch Konsultationen ermöglicht. Gleiches gilt für alle 4. Jahrgangsstufen an Förderschulen, die nach dem Grundschulrahmenplan unterrichtet werden.

3. Öffnung von Friseuren mit Mund-Nasen-Schutzpflicht und nur nach Terminvereinbarung.

III. Prüfung für weitere Stufen

1. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird unter Berücksichtigung der weiteren Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin im Austausch mit Fachexperten und Fachexpertinnen sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten und Betroffenen die Erfahrungen aus der Phase 1 auswerten, um im Lichte dieser und deren Bewertungen weitere Schritte für die Phase 2 zu erörtern und zu beschließen.

2. Alle Veranstaltungen bleiben bis auf Weiteres untersagt. Großveranstaltungen bleiben bis einschließlich 31.08.2020 untersagt.

3. Die Theaterspielzeit 2019/2020 ist beendet.

4. Mecklenburg-Vorpommern ist Tourismusland Nummer 1. Die derzeitigen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus treffen diese Branche deswegen besonders hart. Daher wird es in der nächsten Woche ein Spitzengespräch der Ministerpräsidentin und des Wirtschaftsministers mit Vertretern der Gastro- und Tourismusbranche zur Erörterung der Frage geben, wie der Tourismus wiederbelebt werden kann, ohne dass dabei der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung gefährdet wird, geben.

5. Insbesondere weitere zu erörternde Themen:

Phase 1

  • Die Justizministerin wird mit der Nordkirche und den weiteren Glaubensgemeinschaften in der nächsten Woche ins Gespräch treten über die Frage, ab wann und unter welchen Bedingungen Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen,     Synagogen, Kapellen und anderswo stattfinden können.
  • Die Öffnung von Campingplätzen (Dauercamper) für Bürgerinnen und Bürger aus MV und die Einreise nach MV zur Nutzung der eigenen Zweitwohnung zum 27.04.2020 werden geprüft.
  • Öffnung von Fahrschulen
  • Öffnung von sozialen Beratungseinrichtungen
  • Einreiseregelungen für Inhaber von Jagdpachten

Phase 2

  •  Öffnung der Kinderspielplätze (außen).
  • Ausstellungen und Museen unter Einhaltung von Auflagen, Abstandspflicht und Besucherbegrenzung.
  • Weitere Schritte in den Bereichen Schule und Kita mit neuen Konzepten.
  • Medizinische Versorgung Alten- und Pflegeheime.

Bewältigung der Corona-Krise

Schwerin – Am Donnerstag sind die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs im Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Wir gehen bei allen Maßnahmen im Land den Spagat zwischen einer langsamen und schrittweisen Lockerung sowie einer weiteren Eindämmung der Coronainfektionen. Es geht bei allen Schritten auch darum, das bisher Erreichte nicht zu gefährden. Es gilt weiter konsequent, die Hygienevorschriften und auch den Abstand weiter einzuhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. „Mit der geplanten Öffnung von Läden im Einzelhandel bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein erster wichtiger Schritt zur Belebung in den verschiedenen Orten getan. Die Situation ist für einzelne Branchen verbessert worden, für die Wirtschaft im Land reicht dies noch nicht aus.“

Wirtschaftsminister Glawe machte darüber hinaus deutlich, dass mit den bisherigen Ergebnissen die Situation für den Tourismus nicht zufriedenstellend ist. „Der Tourismus ist wie beispielsweise die Gesundheitswirtschaft, Handel, Handwerk und das produzierende Gewerbe eine strukturbestimmende Branche. Die Corona-Pandemie trifft die Branche ins Herz. Die Unternehmen brauchen eine Perspektive. Es geht dabei um einen klaren Fahrplan, um allmählich ins Laufen zu kommen. Hier werden wir uns mit der Branche in der kommenden Woche zusammensetzen, um im Mai nach Möglichkeit erste Lockerungen zu erreichen. Entscheidend ist dabei auch der weitere Verlauf der Pandemie“, so Glawe weiter. Insgesamt arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern über 131.200 Beschäftigte in Tourismus- oder tourismusnahen Unternehmen.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 15.112 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Mittwoch-Abend, 15. April 2020). Ausgezahlt wurden 158,2 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. „Ein großer Teil der Anträge ist seit dem Start vor drei Wochen ausgezahlt. Das sind bis heute im Durchschnitt über 5.000 Anträge pro Woche. Das Landesförderinstitut arbeitet mit Hochdruck weiter an der Bewilligung. Die Soforthilfe ist direkte Unterstützung, die bei den Unternehmen ankommt“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe. Circa 34.280 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Aktuell wurde das Antragsformular beim Landesförderinstitut 174.000 Mal heruntergeladen.

Gesundheitsminister Glawe plädiert darüber hinaus für die Einführung von flächendeckenden Abstrichtests zu Corona-Infektionen in Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegeteams. „Gerade die Einrichtungen für Senioren sind besonders gefährdet. Deshalb brauchen wir hier entsprechende Klarheit beim Personal und auch bei den Bewohnern. Der Schutz vor einer Infektion steht an erster Stelle“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. „Wenn es möglich ist, könnten in diesem Zusammenhang auch Anti-Köper-Tests vor Ort gemacht werden. Diese helfen, Anzeichen einer überstandenen Infektion im Blut zu finden.“

Öko-Landbau wächst

Schwerin – Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben in MV zeigen, dass die Corona-Krise dem deutschen Öko-Markt bisher Umsatzwachstum gebracht hat. So wird aus dem Naturkostfachhandel von 30 – 60% mehr Umsatz berichtet. Der Lebensmitteleinzelhandel ist mit Abstand der wichtigste Öko-Absatzweg und dort wird seit Ende Februar deutlich mehr verkauft. Die Umsatz-steigerung ist besonders hoch bei Getreideprodukten, Kartoffeln und Molkereiprodukten (Quelle: DBV Ökoreport für April 2020). Problematisch ist der Einbruch des Absatzes von ökologischen Erzeugnissen wie Fleisch-Edelteilen und Blatt-Salaten z.B. in der Außer-Haus-Verpflegung.

„Aufgrund der insgesamt zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ist es von hoher Bedeutung, die heimische Wirtschaft zu stärken. Umso mehr ist es gerade in dieser Zeit so wichtig, auch Lebensmittel auf kurzen Wegen einzukaufen. Durch den Kauf regionaler Erzeugnisse wie auch Wild und regional-biozertifizierte Erzeugnisse wird die heimische Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt,“ erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Der Trend zu mehr ökologischem Landbau setzt sich auch auf dem Acker fort. Der Umfang der ökologisch bewirtschafteten Fläche ist im Jahr 2019 von 157.976 ha auf 169.033 ha gewachsen (Stand 31.12.2019). Diese Fläche wird von 1.020 biozertifizierten Landwirtschafts-betrieben bewirtschaftet, 81 Betrieben mehr als in 2018. Auf ca. 12,6% der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird damit ökologisch bewirtschaftet. Zusätzlich sind 215 biozertifizierte Verarbeitungsbetriebe z.B. als Mühlen, Bäcker, Schlachtbetriebe, Metzger, Molkereien und Mostereien und Bio-Gastronomen in Mecklenburg-Vorpommern tätig.

Die zuletzt aufgeführten Zahlen meldet Mecklenburg-Vorpommern an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Eine Gesamtübersicht aller Länder für das 2019 wird Ende Mai 2020 erwartet.

Nach ersten Schätzungen des BÖLW (Branchenreport 2020) wurden in Deutschland ca. 100.000 ha seit Januar 2019 auf ökologische Wirtschaftsweise umgestellt.

Der ökologische Landbau hat aufgrund seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise einen hohen Stellenwert in der Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt das Landwirtschaftsministerium in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 37 Mio. Euro zur Verfügung (insgesamt 202 Mio. Euro).

Kita-Notfallbetreuung

Schwerin – Die Zahlen der Kinder in der Notfallbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege des Landes sind leicht von 3,60 Prozent am 7. April auf 4,09 Prozent in dieser Woche gestiegen. Von insgesamt rund 111.500 Kindern in Krippe, Kita, Hort und Kindertagespflege waren zum Stichtag 14. April 4.612 Kinder in der Notfallbetreuung. Dies sind gegenüber der Woche vor Ostern 561 Kinder mehr.

„Der Anteil der Kinder in der Kita-Notfallbetreuung ist damit stabil“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese mit Blick auf die Zahlen in den vergangenen Wochen. Der Anstieg spiegelt nach Angaben von Drese die in der Woche vor Ostern neu eingeführte Härtefallregelung zu den humanmedizinischen Gesundheits- und Pflegeberufen wider. Danach ist es für eine Inanspruchnahme der Notfallbetreuung ausreichend, wenn ein Elternteil in diesen Berufen tätig ist und keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung besteht. Drese: „Auf dieser Basis können wir nach meiner Einschätzung in den nächsten Wochen die Notfallbetreuung weiter ausdehnen“, betonte die Ministerin.

Nach Ansicht von Drese sind die stabilen Zahlen der Kinder in der Notfallbetreuung das Ergebnis des Engagements vieler Beteiligter. „Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter sowie der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sowie auch allen Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder weitgehend selbst gewährleisten“, so Drese.

Die Ministerin hob zudem hervor, dass in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bisher keine Corona-Infektion aufgetreten ist. Drese: „Dies zeigt, dass die Maßnahmen der Jugendämter und der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen gemeinsam mit den Gesundheitsämtern bisher erfolgreich waren. Das ist ein sehr erfreuliches Zwischenfazit.“