Menü Schließen

Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Land stärkt Niederdeutsch an Profilschulen

Oldenburg: Großes Engagement der Lehrkräfte belebt die niederdeutsche Sprache

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Niederdeutsche Sprache weiter. Zum kommenden Schuljahr 2026/2027 werden das Geschwister-Scholl-Gymnasium Wismar sowie die Kooperative Gesamtschule (KGS) „Am Sund“ Stralsund in das Profil „Niederdeutsch“ aufgenommen.

„Niederdeutsch ist ein wichtiger Teil unserer kulturellen Identität. Mit der Aufnahme des ‚Geschwister-Scholl-Gymnasiums‘ Wismar und der KGS ‚Am Sund‘ Stralsund als Profilschulen setzen wir ein klares Zeichen für den Erhalt und die lebendige Weitergabe unserer Regionalsprache“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bereits im Jahr 2016 wurden sechs Profilschulen mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch etabliert. Aufgrund fehlender Personalressourcen konnten jedoch zuletzt nicht alle Standorte das Profil dauerhaft aufrechterhalten. Insbesondere das Geschwister-Scholl-Gymnasium Wismar sowie das Gymnasium „Am Sonnenberg“ in Crivitz mussten die Profilarbeit zeitweise einstellen. Vor dem Hintergrund der landesweiten Strategie zur Stärkung der Niederdeutschsprache ist es ein zentrales Anliegen des Landes, vorgesehene Profilschulstandorte wiederzubeleben und neue Schulen aufzunehmen.

Oldenburg: „Gemeinsam haben wir daran gearbeitet, die notwendigen Mittel für Sachkosten sowie die erforderlichen Lehrkräftewochenstunden bereitzustellen. Damit ist die Umsetzung der Profilarbeit an beiden Schulen ab dem kommenden Schuljahr gesichert.“

Das Profil „Niederdeutsch“ folgt dem Landeskonzept zur Förderung der Regionalsprache und ermöglicht Schülerinnen und Schülern eine vertiefte sprachliche und kulturelle Auseinandersetzung – im Unterricht wie auch in außerunterrichtlichen Projekten und Kooperationen. Alle Schülerinnen und Schüler der Profilschulen können Niederdeutsch ab Sekundarstufe I bis zum Abitur belegen.

Im Schuljahr 2025/2026 lernen in Mecklenburg-Vorpommern 1.063 Schülerinnen und Schüler an 35 Schulen Niederdeutsch. Davon besuchen 310 eine der aktuell vier Profilschulen: Goethe-Gymnasium Demmin, Recknitz Campus Laage, Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen sowie das Gymnasiale Schulzentrum „Fritz Reuter“ Dömitz.

100 neue Referendarinnen und Referendare für M-V

Dienstantritt der Referendarinnen und Referendare und Zeugnisausgabe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern treten 100 Referendarinnen und Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen an. Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist die Einstellungszahl von 87 auf 100 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von rund 15 Prozent. Damit befinden sich insgesamt 666 Referendarinnen und Referendare im Dienst.

Die Referendarinnen und Referendare verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 12
  • Lehramt an Grundschulen: 30
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 13
  • Lehramt an Gymnasien: 37
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 8

Unter den zugelassenen Referendarinnen und Referendaren sind 23, die ihr Erstes Staatsexamen in einem anderen Bundesland absolviert haben und für das Referendariat nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen sind.

Zukünftige Lehrkräfte haben Zeugnisse erhalten 

In dieser Woche haben 133 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen beendet und ihre Zeugnisse über das Zweite Staatsexamen erhalten. Rund 80 Prozent der Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. Februar 2026 unbefristet in den Schuldienst des Landes übernommen. 93 Lehrkräfte arbeiten weiterhin an ihren Ausbildungsschulen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Lehrkräfte nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Die Übernahmemöglichkeit bietet den Lehrkräften Planungssicherheit und eine Zukunftsperspektive.

Die Absolventinnen und Absolventen dieses Jahrgangs verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 14
  • Lehramt an Grundschulen: 19
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 35
  • Lehramt an Gymnasien: 56
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 9

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Die nächste Ausschreibung läuft vom 23. März 2026 bis 13. April 2026 für das Referendariat mit Beginn am 1. August 2026.

Über das Karriereportal für den Schuldienst www.lehrer-in-mv.de können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen auf eine Stelle für ein Referendariat an ihrer Wunschschule in Mecklenburg-Vorpommern bewerben.

Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks im Nahverkehr

Bildungsministerium informiert Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte

Schwerin – Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler und Eltern auf die geltenden Regelungen für den Schulbesuch hin.

Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind nur dann entschuldigt.

Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Jahrgangsstufe 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht.

Wenn Schülerinnen und Schüler ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten dann Aufgaben, die ihnen von der Schule zum Beispiel über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.

Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule. Ob Veranstaltungen am Nachmittag außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden können, liegt ebenfalls im Ermessen der Schule.

Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.

Vor den Winterferien: Zeugnissorgentelefon erreichbar

Das Bildungsministerium bietet Unterstützung

Schwerin – Auch in diesem Jahr bietet das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung vor den Winterferien wieder das Zeugnissorgentelefon an. Bereits in der letzten Woche vor den Ferien können Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte das Beratungsangebot nutzen. Erreichbar ist das Zeugnissorgentelefon ab dem 2. Februar 2026.

Die Hotline ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jeweils eine Woche vor und eine Woche nach der Zeugnisausgabe mit Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um das Zeugnis zur Verfügung – beim Umgang mit Enttäuschung und Ängsten oder Konflikten in der Familie helfen sie weiter. Schülerinnen und Schüler können zudem Tipps erhalten, wie sie ihre Leistungen gezielt verbessern und mögliche Wissenslücken schließen können.

Die telefonische Beratung ist vom 2. Februar bis zum 13. Februar 2026 unter der Nummer 0385 588 7987 (montags bis freitags und auch am Samstag, 7. Februar 2026), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Weiterhin hohe Fachkraftquote in den Kitas

95,1 Prozent pädagogische Fachkräfte in den Kitas Mecklenburg-Vorpommerns

Schwerin – Der Anteil der pädagogischen Fachkräfte liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei rund 95,1 Prozent. Damit haben wir eines der strengsten Fachkräftegebote bundesweit. Unter den rund 17.400 Fachkräften sind mehr als 13.280 ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrer neuesten Studie „Die Personalausstattung in KiTas unter Berücksichtigung komplexer pädagogischer Situationen“ untersucht.

Die Länderergebnisse können schlecht miteinander verglichen werden, da bei der Untersuchung unterschiedliche Qualifikationen, Einsatzprofile und Definitionen von in Kitas Tätigen zugrunde liegen. Eine einheitliche Bewertung ist somit erschwert, da die Studie auch nicht die Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt. Denn hier wird beispielsweise die Personalausstattung einrichtungsbezogen verhandelt. Bei zusätzlichen Bedarfen wird auch zusätzliches Personal gewährt.

Das regelt unter anderem §14 des KiföG. Wenn darüber hinaus ein Kind Maßnahmen der Eingliederungshilfe, zum Beispiel aufgrund einer Beeinträchtigung, benötigt, wird diese Unterstützung auch über die Eingliederungshilfe gewährt, und somit nicht aber über das reguläre Kitapersonal. Obwohl sich in den letzten Jahren der Personalschlüssel in MV deutlich verbessert hat, muss das Fachkraft-Kind-Verhältnis perspektivisch in der Krippe und im Hort unbedingt verbessert werden. Darüber hinaus ist es gelungen erstmalig einen Landesrahmenvertrag abzuschließen, der weitere Verbesserungen ermöglicht.

Für eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung setzen wir folgende Maßnahmen um:

Hohe Ausbildungsquote und deutlicher Zuwachs an Nachwuchskräften 

Ein zentraler Baustein zur Sicherung der Fachkräftebasis ist die Stärkung der Ausbildung. Seit dem Schuljahr 2023/2024 werden Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet, seit dem 1. August 2024 gilt dies auch für das zweite Ausbildungsjahr. Die Ausbildungsvergütung der nicht angerechneten Auszubildenden wird vom Land nach Maßgabe des Kindertagesförderungsgesetzes vollständig übernommen. Seit Mai 2024 erhalten die Träger hierfür zudem Abschlagszahlungen im Voraus.

Die Maßnahmen zeigen deutliche Wirkung: Die Zahl der Auszubildenden zur staatlichen Erzieherin bzw. zum staatlichen Erzieher stieg von 207 im Schuljahr 2022/2023 auf 441 im Schuljahr 2024/2025. Damit wurde der erwartete Zuwachs von zehn Prozent mit einem Anstieg von über 100 Prozent deutlich übertroffen.

Fachkraft-Kind-Verhältnis wird schrittweise verbessert

Die Reduzierung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, das konsequent verfolgt wird. Aufgrund der erforderlichen personellen und strukturellen Rahmenbedingungen kann eine Verbesserung jedoch nur schrittweise umgesetzt werden. Im Kindergartenbereich konnte das Fachkraft-Kind-Verhältnis bereits auf 1:14 verbessert werden.

Diese Entwicklung ist Teil eines langfristigen Prozesses: Lag das Verhältnis im Jahr 2010 noch bei 1:18, so wurde es bis 2016 auf 1:15 abgesenkt. Ab dem Jahr 2024 ergab sich zur weiteren Verbesserung ein Mehrbedarf von rund 220 pädagogischen Fachkräften.

Zur Unterstützung dieser Maßnahme wurden die Landesmittel ab September 2024 um rund 12 Millionen Euro erhöht.

Forum „Gute Kita 2030“ als Zukunftsprozess 

Die Landesregierung hat gemeinsam mit allen Beteiligten der Kindertagesförderung das Forum „Gute Kita 2030“ ins Leben gerufen. Das Forum soll Impulse für weitere Reformen liefern, um die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig auszugestalten. Der Prozess ist bewusst über die laufende Wahlperiode hinaus angelegt.

Im Forum findet ein intensiver und ergebnisoffener Austausch statt. Zentrale Leitfragen werden gemeinsam identifiziert und Vorschläge für notwendige Rechtsreformen erarbeitet. Der Prozess ist bewusst über die laufende Wahlperiode hinaus angelegt und wird unter anderem durch die Arbeitsgruppen fortgeführt, die eigenverantwortlich arbeiten. Dafür wurden vier Arbeitsgruppen gebildet:

  • Arbeitsgruppe I: qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung, Betreuung und Förderung
  • Arbeitsgruppe II: Pädagogisches Personal
  • Arbeitsgruppe III: Perspektiven und Bedarfe von Eltern und Kindern
  • Arbeitsgruppe IV: Finanzierung, Bedarfsplanung, demografischer Wandel und Sicherung der Kindertageseinrichtungen.

Mit diesen Maßnahmen setzt Mecklenburg-Vorpommern konsequent auf Qualität, Fachkräftesicherung und nachhaltige Strukturen in der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks

Bildungsministerium und Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft haben Vereinbarung geschlossen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es durch den bundesweiten Streiktag der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer am Donnerstag, 29. Januar 2026, zu Unterrichtsausfällen kommen. Die Anfang Januar von Bildungsministerium und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geschlossene Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen ist weiterhin gültig.

Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2025/2026 enthält u. a. folgende Punkte:

  • Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den Grund- und Förderschulen.
  • An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall.
  • An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
  • In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
  • Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.
  • Beide Parteien informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.

Gegen das Vergessen: Erinnerungsarbeit an Schulen

Landesweiter Gedenk- und Projekttag wird ab dem Schuljahr 2026/2027 verpflichtend

Schwerin – Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist der 27. Januar an weiterführenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweiter Projekt- und Gedenktag. Schulen ab Jahrgangsstufe 5 beschäftigen sich dann verbindlich mit dem Holocaust und der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten. Der Gedenk- und Projekttag dient dazu, die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und die Beschäftigung mit den Grundwerten der Demokratie nachhaltig im Schulalltag zu verankern.

Die verbindliche Umsetzung im Unterricht im kommenden Schuljahr bedeutet jedoch nicht, dass alle Aktivitäten zum Thema an diesem Tag stattfinden müssen. Ziel ist es vielmehr, den 27. Januar in bestehende Unterrichtskonzepte einzubinden. Auch Grundschulen werden ermutigt, sich zu beteiligen.

Lehrkräfte können mit ihren Klassen über den besonderen Anlass des Tages sprechen und diskutieren. Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an diesem Tag Geschichtsprojekte zu planen, die später umgesetzt werden. Auch Präsentationen von Schülerprojekten für eine größere Öffentlichkeit sind möglich, um den Gedenktag zu begehen.

Beispiele von Schulen, die Projekte durchführen:

  • Die integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“ in Schwerin besucht die Gedenkstätte Wöbbelin.
  • Die Regionale Schule Lübz unternimmt eine Fahrt in das Dokumentationszentrum Schwerin.
  • Sowohl die Regionale Schule Werner von Siemens in Schwerin als auch die Europaschule in Rövershagen führen einen Projekttag mit Präsentationen durch.
  • Der Schulcampus Röbel erarbeitet mit den Schülerinnen und Schülern eine mehrtägige Projektarbeit unter dem Titel „Gegen das Vergessen“. Dazu gehört u. a. ein Besuch der Gedenkstätte Sachsenhausen und die Organisation einer Gedenkveranstaltung im Belower Wald.

Mit der Einführung eines landesweiten Gedenk- und Projekttages setzt die Landesregierung einen weiteren wichtigen Punkt des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“ um. Der 27. Januar ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, Ort millionenfachen Massenmords und Symbol des nationalsozialistischen Terrors.

Der 27. Januar wurde 2005 von den Vereinten Nationen zum Gedenken und an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau etabliert. Bereits neun Jahre zuvor (1996) hatte der damalige Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog den „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ eingeführt. In Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern finden an diesem Tag zahlreiche öffentliche Veranstaltungen statt. Im Bundestag und im Landtag Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Gedenkstunde.

Einstieg in das digitale Lernen erleichtern

Neues Serviceportal bietet Unterstützung bei der Nutzung der Angebote der Digitalen Landesschule

Schwerin – Den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern steht ein neues Serviceportal mit einem Informationskurs zu den Angeboten der Digitalen Landesschule (DiLaS) zur Verfügung. In diesem Kurs können Schulleitungen und Lehrkräfte alle wichtigen Informationen rund um die Digitale Landesschule einsehen und einen Technik-Check buchen, um die technischen Voraussetzungen der Schule für die Teilnahme an den Kursen zu prüfen. Damit unterstützt das Land die Vorbereitung und Durchführung von Kursen und hilft dabei, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Ein ausführliches Tutorial hilft den Lehrkräften, ihre Schülerinnen und Schüler gezielt auf das Lernen mit der Lernplattform „itslearning“ vorzubereiten.

Wesentliche Inhalte des Informationskurses „DiLaS Serviceportal“:

  • Überblick über Fächer und Unterrichtsformate
  • Darstellung organisatorischer Voraussetzungen und Abläufe
  • Informationen zum Anmeldeverfahren
  • Tutorial zur optimalen Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Lernen mit itslearning
  • Kontaktmöglichkeiten und Sprechzeiten der DiLaS-Lehrkräfte
  • Trainings- und Prüfungskurse
  • Fortbildung für Schulleitungen, Lehrkräfte und Betreuungskräfte

Der Kurs ist ab sofort im „itslearning“-Kurskatalog unter dem Namen „DiLaS Serviceportal“ hinterlegt.

Die Digitale Landesschule in MV unterstützt Schulen auf ihrem Weg in eine moderne, digitale Bildungswelt. Das Online-Angebot umfasst Vertretungsunterricht, Sprachkurse sowie Prüfungsvorbereitungen für Abschlussklassen.