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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Berlin – Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese zog heute gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Borchmann, ein positives Fazit zum Abschluss der Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform. „Damit haben wir etwas geschafft, dass in dichter besiedelten Ländern kaum möglich gewesen wäre und haben uns intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern aller 37 Krankenhäuser im Land austauschen können“, erklärte Drese.

Die Gespräche mit den Krankenhaus- und Pflegedienstleitungen sei eine hervorragende Möglichkeit gewesen, um Transparenz zu schaffen und zugleich die geplante Reform mit der gelebten Praxis abzugleichen. „So konnten die Häuser ihre Hinweise und Vorstellungen zur Reform einbringen, die ich als Mitglied der Redaktionsgruppe mit nach Berlin tragen werde“, erklärte die Ministerin.

„Gleichzeitig war es mir wichtig, an die Reformbereitschaft der Krankenhäuser zu appellieren. Ein ‚Weiter so‘ wird es nicht geben. Wir brauchen verstärkte regionale Kooperationen, eine Verzahnung von stationären und ambulanten Angeboten und eine Konzentration auf die vor allem in der Fläche wichtige Grundversorgung“, hob sie hervor.

Uwe Borchmann betonte, die Krankenhäuser seien zu einer stärker sektorenübergreifenden Versorgung bereit. „Allerdings muss die Reform zu praxistauglichen bürokratiearmen Lösungen führen und muss weiterhin einer attraktiven Facharztweiterbildung Rechnung tragen“, erklärte er. Auch ein Vorschaltgesetz zur Erhöhung der Landesbasisfallwerte sei dringend notwendig, um die Reform nicht zu gefährden.

Die Forderungen nach einem Bürokratieabbau und attraktiven Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten seien Knackpunkte für die weitere Ausgestaltung der Reform, die auch von den Teilnehmenden der Regionalkonferenzen vorgebracht wurden, so DreseHierzu zähle ebenfalls die Forderung eines Vorschaltgesetzes sowie einer Transformationsfinanzierung, deren Notwendigkeit auch die Länder sehen. „Auch die detaillierte Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung, die für M-V eine große Chance darstellt, ist bisher nicht abschließend geklärt. Das bereitet mir momentan Sorge“, erklärte sie.

Positiv zu bewerten sei hingegen, dass es nach jetzigen Planungen für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin gesonderte Förderbeträge geben soll. Auch die koordinativen Aufgaben, die künftig die vier Maximalversorger im Land übernehmen sollen, werden voraussichtlich entsprechend vergütet.

Drese: „Wir sind also auf einem guten Weg, aber längst noch nicht im Ziel – gerade, was die Frage der Finanzierungen betrifft. Dennoch stimmen mich die Entwicklungen positiv, dass wir mit der Reform den ökonomischen Druck auf unsere Krankenhäuser und DRG-verursachte Fehlanreize weiter abbauen werden.“

Die Redaktionsgruppe werde sich in wenigen Wochen nun erneut zu einer Sitzung treffen, in deren Ergebnis dann der Gesetzesentwurf durch das Bundesministerium für Gesundheit überarbeitet wird.

„Das bedeutet zum einen, dass der ursprüngliche Zeitplan, der ein Inkrafttreten am 01.01.2024 vorsah, sicherlich nicht haltbar sein wird. Zum anderen ermöglicht dies aber genug Zeit, damit die Länder zum Entwurf Stellung nehmen können – ein unabdingbarer Schritt, wenn wir leistungsfähige Krankenhäuser in erreichbarer Distanz für unsere Patientinnen und Patienten erhalten wollen“, so Drese.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Sozialministerin Drese begrüßt einmalige Verlängerung der Antragsfrist

Schwerin – Die Bundesregierung hat heute eine einmalige Verlängerung der Antragsfrist für den Härtefallfonds des Bundes für DDR-Renten beschlossen. Eine Antragsstellung ist nun bis zum 31. Januar 2024 möglich. Die Frist war ursprünglich am 30. September abgelaufen.

Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Zahlreiche DDR-Rentnerinnen und Rentner haben beim damaligen Übergang in die Bundesrepublik einen Teil ihrer Rentenansprüche verloren. Es geht hier also um jahrelang erarbeitete Ansprüche, die diesen Menschen zustehen“, erklärte Drese.

Dennoch hätten viele Anspruchsberechtigte noch nicht oder erst spät von der Einrichtung des Fonds erfahren, so Drese. Bisher blieben deshalb die tatsächlichen Antragszahlen hinter den erwarteten zurück. „Eine Fristverlängerung, wie sie heute beschlossen wurde, ist also nur folgerichtig, um Betroffenen die Chance zu geben, mögliche Ansprüche auch zu prüfen“, betonte die Ministerin.

Neben DDR-Rentnerinnen und -Rentnern profitieren auch jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler von der Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 2.500 Euro, die das Land Mecklenburg-Vorpommern als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro verdoppelt. Voraussetzung ist unter anderem der Bezug einer geringen Netto-Rente, die weniger als 830 Euro beträgt. Eine vollständige Auflistung aller Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

„Mir ist bewusst, dass mit einer solchen Einmalzahlung auch trotz der Verdoppelung durch das Land nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt werden können. Trotzdem hoffe ich sehr, dass alle Berechtigten ihren Anspruch geltend machen, um ihre unverschuldeten Härtefälle so zumindest abzumildern“, so Drese.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich.

Die benötigten Formulare sowie weitere Hilfestellungen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Betroffene auf den Seiten des BMAS. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt.

Drese: „Lassen Sie sich von den Antragsmodalitäten bitte nicht abschrecken. Die kompetenten Mitarbeitenden der Stiftung Härtefallfonds stehen Ihnen bei Fragen, Bedenken und bei der Beantragung jederzeit beratend zur Seite.“

Munitionsbergung in der Ostsee

Wismarbucht ist Pilotregion

Berlin – Die Ostsee am westlichen Rand der Wismarbucht ist Pilotregion für die Erkundung und Bergung von Weltkriegsmunition. Das hat das Bundesumweltministerium gestern in Berlin mitgeteilt. Die im Rahmen dieses Pilotvorhabens geborgene transportfähige Munition wird zur Analyse und anschließenden Vernichtung an Land gebracht und der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH (GEKA) übergeben.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Start der Bergungsmaßnahmen sehr. „Ich freue mich, dass nun endlich damit begonnen wird, einen Teil dieser gefährlichen Hinterlassenschaften eines dunklen Kapitels unserer Geschichte unschädlich zu machen und zu beseitigen. Eine vollständige Munitionsräumung an den vorgesehenen Standorten ist im Rahmen dieser Ausschreibung nicht geplant.

Vielmehr handelt es sich um Vorarbeiten, bei denen es darum geht, Erkenntnisse und Erfahrungen zum Zustand der Munition, zu geeigneten Bergungstechnologien und zum Umgang mit größeren Munitionsmengen zu erhalten. Es handelt sich um einen ersten wichtigen Schritt, dem noch viele weitere Kraftanstrengungen folgen müssen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel betonte: „Als Land Mecklenburg-Vorpommern nehmen wir schon eine Vorreiterrolle bei der Kampfmittelberäumung an Land ein. Mit unserem Personalaufwuchs des Munitionsbergungsdienstes um 18 Stellen stellen wir künftig sicher, dass die Beräumung von Altlasten stetig voran geht.

Die jetzigen Vorarbeiten sind für die Entwicklung eines Konzeptes zur industriellen Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der deutschen Nord- und Ostsee erforderlich Dazu gehören auch die Entwicklung und der Bau einer mobilen Industrieanlage zur Munitionsberäumung und -vernichtung auf See.

Mit Robert Mollitor, dem Leiter unseres Munitionsbergungsdienstes, haben wir einen bundesweit anerkannten Fachmann in dem integrierten Projektteam vertreten, der zur fachgerechten Ausschreibung beiträgt.“ Mecklenburg-Vorpommern hat als als erstes und einziges Bundesland bisher eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Beräumung der Bundesflächen vereinbart (siehe Pressemitteilung 73/2022).

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, für die Bergung und Vernichtung von Altmunition in Nord- und Ostsee ein Sofortprogramm aufzulegen. Ziel ist es, die Machbarkeit einer sicheren, effizienten und umweltgerechten Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten in exemplarischen Munitionsversenkungsgebieten in der Ostsee nachzuweisen.

Um die dafür notwendigen Aufgaben zu finanzieren, stehen 100 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bis 2025 zur Verfügung.

Als geeignete Standorte für Probebergungen wurden mehrere Munitionsversenkungsgebiete und Munitionsverdachtsflächen in der Mecklenburger Bucht in Schleswig-Holsteinischen und Mecklenburg-Vorpommerschen Landesgewässern identifiziert.

Die praktischen Arbeiten vor Ort sollen im 2. Quartal 2024 beginnen und werden sich voraussichtlich über einen Zeitraum von 6 Monaten erstrecken. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beabsichtigt, jetzt Leistungen zur pilothaften Erkundung und Bergung zu vergeben.

Vorschläge zur Flüchtlingsfinanzierung

Norddeutsche Länder kritisieren Vorschläge des Bundes zur Flüchtlingsfinanzierung

Schwerin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Vorschläge des Bundes zur Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme scharf kritisiert. Der Bund hatte gestern im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Finanzierung der Flüchtlingskosten angeboten, sich ab 2024 dauerhaft mit 5.000 Euro pro Flüchtling im Jahr zu beteiligen. Die Länder haben deutlich gemacht, dass das eine zu geringe Beteiligung des Bundes an den tatsächlichen Kosten der Länder und Kommunen ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Mecklenburg-Vorpommern ist neben Bayern das einzige Bundesland, das den Kommunen die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig erstattet. Wir machen das, damit die Kommunen angesichts der enormen Aufgabe wenigstens finanziell entlastet werden. Daran muss sich der Bund in einem atmenden System angemessen beteiligen.“

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Haltung des Bundes und speziell des Bundesfinanzministeriums von Christian Lindner zu einer fairen Lastenverteilung bei der Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme ist inakzeptabel & der Lage völlig unangemessen. Hier muss es bis zur MPK im November noch Bewegung geben – sonst ist es erneut Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.

Länder und Kommunen müssen sich in dieser Krisenlage auf die Solidarität des Bundes verlassen können, davon ist leider noch wenig zu sehen. Das gefährdet einmal mehr die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme und die Integrationsbereitschaft in Städten und Gemeinden. Höchste Zeit beizudrehen, Herr Lindner!“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Der Bund muss endlich handeln. Es braucht dringend die Zusicherung einer dauerhaften und an den Flüchtlingszahlen orientierten Finanzierung vom Bund. Die Kosten der zunehmenden Fluchtbewegung an Länder und Kommunen abzudrücken, ist verantwortungslos.“

Bremens Finanzsenator Björn Fecker: „Dass sich der Bund bei den Kosten der Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen einen schlanken Fuß machen will, ist inakzeptabel. Der Bundesfinanzminister darf die Länder und Kommunen und damit letztlich auch die zu uns geflüchteten Menschen nicht im Stich lassen. Sie müssen vernünftig untergebracht, beschult und im Arbeitsmarkt integriert werden.

Das alles kostet viel Geld. Es ist an der Zeit für eine verantwortungsvolle Lösung, die die immense Leistung der Kommunen bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen auskömmlich berücksichtigt. Hier muss der Bund seiner Rolle endlich angemessen gerecht werden, damit die Integration der Menschen gelingt.“

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder beauftragen Professor Dr. Stefan Korioth mit Vertretung im bayerischen Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich

Hannover – Zwölf Länder haben heute den Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

„Ich finde es sehr schade, dass der Freistaat Bayern in der letzten Zeit vermehrt seine Landesinteressen in den Vordergrund stellt und den bundesstaatlichen Finanzausgleich als einen der Grundpfeiler der Solidargemeinschaft der Länder teilweise in Frage stellt.

Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern haben enorme wirtschaftliche und strukturelle Transformationen vor uns, die am Ende auch Gesamtdeutschland zu Gute kommen werden. Ein einseitiger Rückzug aus dem System der aufgabengerechten Finanzausstattung aller Länder wäre nicht nur unsolidarisch sondern einfach zu kurz gedacht“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen.

Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 01.01.2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Niedersachsen – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in der Vergangenheit in Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Höhere Mehrwertsteuer auf den Gaspreis

Meyer: Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht während der Heizperiode

Schwerin – Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer fordert die Beibehaltung der Sonderregelung für den Gaspreis in der anstehenden Heizperiode.

„Es kann und darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern während der kommenden Heizperiode die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent auf den Gaspreis zugemutet wird. Die aktuell geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.03.2024 vereinbart und darauf haben sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eingestellt.“

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas aufgrund des Lieferstopps durch die Nord-Stream-Pipelines und der damit stark gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Nach aktuellen Schätzungen bedeutet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent eine absolute Erhöhung von ca. 11 Prozent. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Steuersenkung immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei und die Preise zuletzt schneller gesunken wären als gedacht.