Härtefallfonds für DDR-Renten

Sozialministerin Drese begrüßt einmalige Verlängerung der Antragsfrist

Schwerin – Die Bundesregierung hat heute eine einmalige Verlängerung der Antragsfrist für den Härtefallfonds des Bundes für DDR-Renten beschlossen. Eine Antragsstellung ist nun bis zum 31. Januar 2024 möglich. Die Frist war ursprünglich am 30. September abgelaufen.

Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Zahlreiche DDR-Rentnerinnen und Rentner haben beim damaligen Übergang in die Bundesrepublik einen Teil ihrer Rentenansprüche verloren. Es geht hier also um jahrelang erarbeitete Ansprüche, die diesen Menschen zustehen“, erklärte Drese.

Dennoch hätten viele Anspruchsberechtigte noch nicht oder erst spät von der Einrichtung des Fonds erfahren, so Drese. Bisher blieben deshalb die tatsächlichen Antragszahlen hinter den erwarteten zurück. „Eine Fristverlängerung, wie sie heute beschlossen wurde, ist also nur folgerichtig, um Betroffenen die Chance zu geben, mögliche Ansprüche auch zu prüfen“, betonte die Ministerin.

Neben DDR-Rentnerinnen und -Rentnern profitieren auch jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler von der Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 2.500 Euro, die das Land Mecklenburg-Vorpommern als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro verdoppelt. Voraussetzung ist unter anderem der Bezug einer geringen Netto-Rente, die weniger als 830 Euro beträgt. Eine vollständige Auflistung aller Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

„Mir ist bewusst, dass mit einer solchen Einmalzahlung auch trotz der Verdoppelung durch das Land nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt werden können. Trotzdem hoffe ich sehr, dass alle Berechtigten ihren Anspruch geltend machen, um ihre unverschuldeten Härtefälle so zumindest abzumildern“, so Drese.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich.

Die benötigten Formulare sowie weitere Hilfestellungen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Betroffene auf den Seiten des BMAS. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt.

Drese: „Lassen Sie sich von den Antragsmodalitäten bitte nicht abschrecken. Die kompetenten Mitarbeitenden der Stiftung Härtefallfonds stehen Ihnen bei Fragen, Bedenken und bei der Beantragung jederzeit beratend zur Seite.“

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