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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Startchancen-Programm des Bundes kommt

Oldenburg: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg beklagt die langwierigen und zähen Verhandlungen mit der Bundesregierung zum Startchancen-Programm. „Die Bundesregierung hat die Länder zu lange hingehalten.

Dadurch geraten die Länder jetzt unter Zeitdruck, wenn das Programm noch pünktlich starten soll. Die Äußerung der Bundesbildungsministerin, die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm sei ein nächster Meilenstein, kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Dieser Schritt ist längst überfällig“, kritisierte Oldenburg.

Mit dem Startchancen-Programm sollen 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt werden, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

Das Programm soll zum Schuljahr 2024/2025 starten und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt dafür bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Um die Bundesförderung zu erhalten, müssen sich die Länder in gleichem Umfang engagieren. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 bis 18 Millionen Euro pro Jahr.

„Das Startchancen-Programm ist nicht der angeküdigte große Wurf“, sagte die Bildungsministerin. „Es gilt nicht nur, ärmere Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sondern es muss darum gehen, alle Schüllerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern und endlich auch die Länder in der Bildungspolitik für die Beschulung der Geflüchteten zu unterstützen.

Gleichzeitig zum Startchancen-Programm brauchen wir von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum DigitalPakt 2.0. Das gibt es noch immer nicht. Sicher ist bis jetzt ein Ende mit offenem Ausgang. Deswegen gibt es nur eine Lösung: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen“, forderte Oldenburg.

Neuregelungen ab 2024

Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.

Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.

Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende

  • Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Grundsicherung

  • Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Kinderzuschlag steigt

  • Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.

Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe

  • Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.

Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung

  • Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

  • Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.

Höhere Ausgleichsabgabe

  • Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.

Neues Soziales Entschädigungsgesetz

  • Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.

Pflege

Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege

  • Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.

Anstieg der Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.

Anstieg des Pflegegeldes

  • Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.

Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes

  • Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.

Gesundheit

Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Weiterführung der telefonischen Krankschreibung

  • Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.

Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe

  • Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.

Wolfgang Schäuble gestorben

Schwesig: Deutschland verliert eine starke Persönlichkeit

Schwerin – Zum Tod des früheren Bundestagspräsidenten und Bundesministers Wolfgang Schäuble erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Wolfgang Schäuble hat die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geprägt.

Präsident des Bundestages, Finanzminister, Innenminister, Fraktionsvorsitzender, Chef des Bundeskanzleramtes – er hat eine Vielzahl von Ämtern übernommen und sie alle mit seinem ganz eigenen Stil ausgefüllt. Die Deutsche Einheit hat er maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Mit mehr als 50 Jahren Amtszeit war er so lange Abgeordneter des Deutschen Bundestags wie niemand zuvor. Deutschland verliert einen großen Parlamentarier und eine starke Persönlichkeit.

Wolfgang Schäuble ist Opfer eines brutalen Attentats geworden. Es verdient allergrößten Respekt, dass er auch nach diesem einschneidenden Erlebnis all seine Kraft in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat.

Ich habe Wolfgang Schäuble sehr geschätzt. Wir haben im Bundeskabinett respektvoll und konstruktiv zum Wohle der Menschen zusammengearbeitet. Dabei habe ich seine enorme Erfahrung und Sachkenntnis und auch seine Bereitschaft zu Kompromissen kennengelernt. Gerne erinnere ich mich an unsere Gespräche und seine Zeitzeugenberichte über den Mauerfall und die Deutsche Einheit. Mein tiefes Mitgefühl gehört seiner lieben Frau und seinen Angehörigen.“

Steuererleichterungen im Jahr 2024

Schwerin – Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Es gibt auch noch gute Nachrichten. Bundesweit greifen im nächsten Jahr wichtige Steuererleichterungen. Die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern können sich über 120 Mio. Euro Steuerentlastungen in 2024 freuen.“

Ab dem 1. Januar 2024 treten mit dem Inflationsausgleichsgesetz, dem Zukunftsfinanzierungsgesetz und dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz mehrere gesetzliche Maßnahmen in Kraft, die die Steuerlast von Bürgerinnen und Bürgern mindern:

Der Grundfreibetrag erhöt sich um 696 Euro auf 11.604 Euro. Zudem erhöht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind.

Beispielhaft wird dadurch ein alleinstehender Werftarbeiter (Schiffbauer: 32.659 Euro) um etwa 270 Euro entlastet und ein Lehrerehepaar mit zwei Kindern (Einstieg A13 mit Familienzuschlag) spart jährlich etwa 1.000 Euro an Steuern.

Die Einkommenshöchstgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage erhöhen sich von 20.000 Euro auf 40.000 Euro bei einer Einzelveranlagung und von 40.000 Euro auf 80.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Zudem sind künftig Vorteile, die einem Arbeitnehmer im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen gewährt werden, bis zu einem Betrag von 2.000 Euro steuerfrei.

Beispielhaft wirken sich die Neueregelungen bei einem Ehepaar mit einem Haushaltseinkommen von insgesamt 70.000 Euro und einem von ihrem Arbeitgeber gewährten Vorteil von 5 Euro pro Monat folgendermaßen aus, wenn beide die Investition um jeweils 35 Euro aufstocken: Bisher bestand kein Anspruch auf eine staatliche Förderung. Künftig können die Ehegatten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von insgesamt 160 Euro beantragen.

Darüber hinaus sind alle Leistungen, die Privatpersonen im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes im Dezember 2022 (sog. „Dezemberhilfe“) erhalten haben, einkommenssteuerfrei.

Insgesamt sorgen die aufgeführten Maßnahmen zu einer Minderung der Einkommensteuerlast von bundesweit 15 Mrd. Euro. Hiervon entfallen etwa 120 Mio. Euro auf die Bürgerinnen und Bürger in MV.

Neues Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Schwerin – Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV löst das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen ab und orientiert sich an den aktuellen Bedarfen der betroffenen Menschen.

„Ziel der Reform ist die Verbesserung von Leistungen und die Bündelung des Rechts für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfer oder Impfgeschädigte“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. Die vielen verschiedenen Leistungen, u.a. Geld- und Teilhabeleistungen, Krankheitsbehandlungsleistungen oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, sollen nach Angabe von Drese eine würdevolle Versorgung ermöglichen und dazu beitragen, Gesundheitsstörungen zu heilen und chronische Krankheitsverläufe zu verhindern.

Zudem werden schnelle Hilfen, beispielsweise in den Traumaambulanzen des Landes, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eine neue Regelung zur Beweiserleichterung kommt insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugute.

„Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Sie erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden“, verdeutlichte Drese.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungsamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Versorgungsamt Schwerin übersendet allen anerkannten Versorgungsberechtigten einen Bescheid über ihre individuellen Entschädigungsleistungen nach dem neuen SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 sowie weitere notwendige Informationen, insbesondere zum Wahlrecht der Berechtigten. Fragen zum jeweiligen Einzelfall können nach Erhalt des Bescheides direkt an das LAGuS gerichtet werden.

DigitalPakt

Alle öffentlichen Schulträger haben Anträge gestellt / Oldenburg: Ziel ist es, alle Schulen mit einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur zu versorgen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule und seiner Zusatzprogramme in diesem Jahr große Schritte vorangekommen. Bis Ende November hatten alle kommunalen Schulträger die erforderlichen Anträge auf eine Förderung für ihre Schulen gestellt.

Anfang des Jahres hatten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und des Bildungsministeriums beraten, wie die Förderung über den DigitalPakt schneller umgesetzt werden kann, die Maßnahmen auf dem Kommunalgipfel abgestimmt und anschließend beschlossen.

„Mit dem Vorliegen aller Anträge haben wir ein wichtiges Etappenziel erreicht“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Allen Lehrkräften danke ich, dass sie trotz ihrer anderen Aufgaben Medienbildungskonzepte für ihre Schulen viel früher als ursprünglich vorgesehen erstellt haben.

Auch die Medienentwicklungspläne der Schulträger liegen weitestgehend vor. Erste Schulträger haben bereits die Fortschreibung begonnen. Dies zeigt, dass es allen Beteiligten wichtig ist, die Schulen mit digitalen Medien auszustatten.

Ziel ist es, bis Ende kommenden Jahres alle Schulen mit einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur zu versorgen. Auch wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, geht es in den kommenden Wochen und Monaten darum, die digitale Technik zu beschaffen, zu installieren und die Einweisung zu organisieren“, sagte Oldenburg.

Medienbildungskonzepte und Medienentwicklungspläne zählen zu den Voraussetzungen, um eine Förderung über den DigitalPakt zu erhalten.

Die Schulen erstellen Medienbildungskonzepte, die den pädagogischen Rahmen vorgeben. Sie schreiben fest, wie die Schülerinnen und Schüler digitale Kompetenzen erwerben. Medienentwicklungspläne werden von den Schulträgern erarbeitet und geben Auskunft über die dafür notwendige IT-Ausstattung.

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht eine Umsetzung des DigitalPakts bis Ende 2024 vor. Die Investitionsmaßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2025 vollständig abgerechnet sein.

„Den Schulträgern bleibt also noch Zeit, den DigitalPakt umzusetzen. Das Land unterstützt sie dabei bestmöglich. Wir haben den Roll-Out-Plan angepasst, der vorsieht, wann welche Schule eine Förderung erhält. Außerdem haben wir das Antragsverfahren vereinfacht und einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt.

Das bedeutet, dass die Schulträger die digitale Technik bereits beschaffen können. Dies alles soll dazu beitragen, dass sie den DigitalPakt innerhalb der bestehenden Regelungen umsetzen können“, erläuterte die Bildungsministerin.

Der aktuelle Stand zum DigitalPakt Schule und seiner Zusatzprogramme gestaltet sich wie folgt:

  •  DigitalPakt – Basisprogramm

 Zur Verfügung stehende Mittel: ca. 110 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Volumen der Anträge: 107,4 Millionen Euro (97,6 Prozent)

Mittelbindung (Bewilligung): ca. 90,3 Millionen Euro (ca. 82,1 %)

  •  Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler

Zur Verfügung stehende Mittel: 10,9 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Alle Fördermittel konnten bereits bewilligt und ausgezahlt werden.

  •  Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“

Zur Verfügung stehende Mittel: 10,9 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Mit einer Bewilligung von ca. 10,7 Millionen Euro (98 Prozent) sind fast alle Mittel gebunden. Offen sind lediglich Anträge von Schulen in freier Trägerschaft.

  •  Förderprogramm „Administration“

Zur Verfügung stehende Mittel: 11 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Bislang liegen Anträge für 319 Schulen vor. Dies entspricht einem Finanzvolumen von ca. 4,6 Millionen Euro (41,9 Prozent).

Kürzungen im Agrarbereich

Agrardiesel: Backhaus sieht Kürzungen im Agrarbereich kritisch

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister  Dr. Till Backhaus kritisiert die geplanten Einsparungen des Bundes zu Lasten der Landwirtschaft. Zum Ausgleich des Haushaltsdefizites des Bundes ist u.a. geplant, die Agradieselbeihilfe und die KFZ-Steuer-Befreiung für Landwirtschaftsbetriebe zu streichen.

Derzeit prüft das Landwirtschaftsministerium M-V, welche konkrete Auswirkungen dies auf die hiesigen Betriebe hat. Laut ersten Berechnungen der Landesforschungsanstalt M-V müssen diese allein durch den Wegfall der Agrardieselrückerstattung mit Einbußen in Höhe von rund 28 Millionen Euro rechnen.

Zwar räumt der Minister ein, dass politisch auch international bereits lange darüber gesprochen wurde, die klimaschädlichen Subventionen abzubauen. Dennoch sei dies für die Betriebe ein weiterer herber Schlag in ohnehin unsicheren Zeiten; und auch für den ländlichen Raum insgesamt.

„Es ist davon auszugehen, dass die Streichung dieser beiden Subventionen zu Kostensteigerungen in der Landwirtschaft führen, die zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und sich am Ende auch im Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher bemerkbar machen werden“, führte er aus. Jetzt gelte es neben der bleibenden Steuerbefreiung von Biodiesel und Pflanzenöl als Kraftstoff weitere Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Energieträger und Kraftstoffe auf den Weg zu bringen. Leider liege aus dem Bund zu den Haushaltsauswirkungen wenig Konkretes vor, monierte er.

Doch es gibt laut Backhaus auch gute Botschaften: „Was wir derzeit auch wissen, ist, dass am Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz festgehalten wird und, dass die GAK-Kürzung ein Stück weit abgemildert wird, in dem 67 Millionen Euro in diesen Topf zurückfließen. Für MV stehen bei einem Antiel von knapp 8 Prozent dann rund 5 Millionen Euro mehr für 2024 zur Verfügung. Inklusive des Landesanteils sind es sogar fast 9 Millionen Euro.

„Wenn die Mittel aber erst nach der Beschlussfassung des Bundeshaushaltes den Ländern zugewiesen werden, dann ist es zu spät, um große Investitionsvorhaben zu beginnen. Hier muss schnell eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen herbeigeführt werden“, sagte Minister Backhaus.

Positiv sei auch, dass die 120 Millionen Euro für den Waldumbau aus dem Klimatranformationsfonds weiter Bestand haben. Die abschließende Haushaltsberatung im Deutschen Bundestag soll in der ersten Sitzungswoche im Januar erfolgen.

Nord Stream II und kein Ende

Die vereinzelt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, die Landesregierung sei im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu Nord Stream II leichtfertig mit militärischen Geheimnissen umgegangen, sind haltlos.

Stralsund – Die vereinzelt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, die Landesregierung sei im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu Nord Stream II leichtfertig mit militärischen Geheimnissen umgegangen, sind haltlos.

Hierzu erklärt das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörde: „Die von der Bundeswehr als Verschlusssache (NfD) deklarierten Unterlagen wurden dem Leiter des Bergamtes übergeben und sicher verwahrt. Diese Unterlagen wurden niemandem zugänglich gemacht, weder der Nord Stream 2 AG noch anderen Behörden.“

Darüber hinaus verweist das Bergamt Stralsund auf den damaligen Verfahrensablauf: Der Beschluss gemäß § 43b EnWG zur Feststellung des Plans „Bau und Betrieb der Gasversorgungsleitung Narva-Bucht (RUS) – Lubmin (D), Abschnitt deutsche 12 sm-Zone“ wurde am 31.01.2018 antragsgemäß und mit Nebenbestimmungen erlassen; allen am Verfahren Beteiligten wurde dieser direkt zugestellt, die öffentliche Auslegung ist vom 23.02. bis 08.03.2018 erfolgt.

Die Genehmigungen gemäß § 133 BBergG im Bereich des deutschen Festlandsockels wurden für die Errichtung unter dem 02.11.2017 und für den Betrieb unter dem 13.03.2018 erteilt. Die Genehmigung des BSH Hamburg erfolgte am 27.03.2018.

Das Bergamt Stralsund hat die Belange der Landesverteidigung im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt und die militärische Sicherheit als gewichtigen Belang umfassend gewürdigt.

Mit den vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum für Baumanagement Kiel bereitgestellten Unterlagen, soweit diese aus Geheimhaltungsgründen berücksichtigt werden konnten, wurde sorgsam umgegangen.