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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Digitale Bildung an den Schulen

Gemeinsame Erklärung der Kultusminister: Bundesregierung muss Zusagen für Digitalpakt einhalten

Berlin – Die für die Schulpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren aller 16 Bundesländer fordern von der Bundesregierung, Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger sowie Bundesfinanzminister Christian Lindner ein klares und verlässliches Bekenntnis zur Fortsetzung des Digitalpaktes Schule. Mit dem Digitalpakt und der Unterstützung des Bundes konnten die 16 Bundesländer und die rund 5.500 Schulträger auf kommunaler Ebene die Digitalisierung der Schulen erheblich verbessern und eine sichere Grundlage für gute digitale Bildung aller Schülerinnen und Schüler legen. Diesen Investitionen lag das Versprechen der Bundesregierung zugrunde, den Digitalpakt fortzusetzen.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch sowie die Koordinatoren der Bundesländer, Hamburgs Schulsenator Ties Rabe und Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz: „Angesichts ausbleibender Zusagen für die Weiterführung dieses zentralen Programms sind wir in großer Sorge, dass Schulen, Schulträger und Bundesländer jetzt von der Bundesregierung allein gelassen werden. Wenn die Bundesregierung aus dem Digitalpakt aussteigt, wäre das eine schwere Bürde für die deutsche Schulpolitik und würde die digitale Bildung in Deutschland um Jahre zurückwerfen.“

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Berliner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch: „Beim Digitalpakt 2.0 geht es im besten Sinne um Zukunftsinvestitionen und um nichts weniger als um die moderne Ausgestaltung des Unterrichts im digitalen Zeitalter. Wer die Digitalisierung an den Schulen ausbremst, gefährdet Chancen, verhindert die Fachkräftesicherung, beschränkt Innovationen, bremst das Wachstum aus. Und damit ist das in Gefahr, was unser Land stark macht.“

Schulsenator Rabe und Kultusminister Lorz: „Wir gewinnen leider immer mehr den Eindruck, dass die Bundesregierung aus dem im Mai 2024 endenden Digitalpakt Schule ganz aussteigen will. Die zugesagte Anschlussfinanzierung für das Jahr 2024 in Höhe von mindestens 600 Millionen Euro will die Bundesregierung streichen. Und die weiteren Digitalpaktmittel von jährlich über eine Milliarde Euro ab dem Jahr 2025 sollen nicht einmal in die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung aufgenommen worden sein. Das macht uns große Sorgen. Es kann nicht sein, dass der Bund erst mit großer Entschiedenheit ein gewaltiges Reformprojekt anschiebt und dann entgegen seiner Zusagen aussteigt und Länder und Kommunen allein lässt.“

Schulsenator Rabe: „Jeder weiß, wie schnell digitale Geräte veralten und ersetzt werden müssen. Wenn die Bundesregierung jetzt aus dem Digitalpakt aussteigt, können mehrere Millionen neu angeschaffte Tablets, Laptops, digitale Tafeln und Server ab 2024 weder gewartet noch modernisiert und ersetzt werden. Das ist dem Bundesministerium bekannt, und es muss ein gemeinsames Anliegen sein, diese Investitionen in die Zukunft Deutschlands zu verstetigen. Sonst würden in allen Schulen in Deutschland ganz erhebliche Probleme entstehen. Die digitale Transformation des Lernens und die pädagogische Weiterentwicklung von digital gestützten Lehr- und Lernprozessen ist eine Daueraufgabe, daher bedarf es auch einer verlässlichen, dauerhaften Unterstützung der Länder durch den Bund in Form eines DigitalPakts 2.0.“

Kultusminister Lorz: „Ein Ende des Digitalpaktes würde zudem die gemeinsame Bildungspolitik von Bund, Ländern und Kommunen nachhaltig belasten. Länder und Kommunen haben auf den Bund vertraut und auch mit der finanziellen Unterstützung des Bundes erhebliche Investitionen getätigt, um die digitale Bildung in allen Schulen zu verbessern. Diese und alle weiteren Bund-Länder-Vereinbarungen von grundsätzlicher Bedeutung machen nur Sinn, wenn sich die Partner aufeinander verlassen können und der Bund nicht sprunghaft nach Kassenlage seine Politik ändert.“

Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg ergänzt: „Ein Ausbleiben einer Anschlussfinanzierung durch den Bund wäre ein verheerendes politisches Signal. Es kann nicht sein, dass der Bund Großprojekte wie den Digitalpakt anschiebt und dann die Länder im Regen stehen lässt. Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Bildungsbereich stelle ich mir anders vor. Vor allem die Kommunen als Schulträger würden bei einer fehlenden Weiterfinanzierung durch den Bund vor unlösbaren Aufgaben stehen. Den hohen Investitionsbedarf können die Kommunen allein nicht lösen.“

Die Kultusministerinnen und Kultusminister erinnern in diesem Zusammenhang nachdrücklich an den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dort heißt es zum Digitalpakt: „Wir wollen Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützen… Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg bringen, der einen verbesserten Mittelabfluss und die gemeinsam analysierten Bedarfe abbildet. Dieser Digitalpakt wird auch die nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, den Austausch veralteter Technik sowie die Gerätewartung und Administration umfassen.“ 

Günther-Wünsch, Lorz und Rabe stellen in diesem Zusammenhang klar: „Nicht nur der Bund und das Bundesbildungsministerium stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, sondern auch Länder und Kommunen. Denn die zu erwartenden hohen Tarifabschlüsse werden auf den extrem personalintensiven Schulbereich der Länder mit fast einer Million Beschäftigten wesentlich dramatischere finanzielle Auswirkungen haben als auf das Bundesbildungsministerium, das nur einen Bruchteil von Beschäftigten verantwortet. Deutschlands Schulen haben zudem in den vergangenen eineinhalb Jahren fast 200.000 Flüchtlingskinder aufgenommen, für die allein die Länder und Kommunen die gewaltigen Kosten für zusätzliches Personal und zusätzliche Unterrichtsräume finanzieren. Insgesamt trägt der Bund nur rund drei Prozent der Kosten des bundesdeutschen Schulsystems, der größte Anteil davon ist der Digitalpakt. Angesichts dieser Zahlen erwarten wir, dass die Bundesregierung ihre Zusagen einhält.“

Von 2020 bis 2024 stellte die Bundesregierung den 16 Bundesländern und damit auch den rund 5.500 kommunalen Schulträgern 6,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an den rund 40.000 Schulen in Deutschland zur Verfügung. Im Rahmen dieses Programms konnten die Bundesländer und die kommunalen Schulträger für die Schulen hochwertige Internetanschlüsse, WLAN, digitale Tafeln, Server, Software sowie Millionen Tablets oder Laptops für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte beschaffen.

Bundesrat billigt LNG-Beschleunigung

Berlin – Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 7. Juli 2023 auch der Bundesrat Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz und am Energiewirtschaftsgesetz gebilligt – und damit ein kurzes parlamentarisches Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Das bereits seit 2022 geltende Beschleunigungsgesetz wird um den Standort Mukran auf Rügen ergänzt. Ziel ist es, den Bau eines schwimmenden LNG-Terminals im dortigen Hafen zu vereinfachen, so dass es noch im Winter 2023/24 in Betrieb gehen kann. Die Anlage zum Anlanden und zur Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas soll vor allem Ostdeutschland und Bayern versorgen.

Die geplante Einspeisung von Gas über den Standort Mukran sei für eine sichere und effektive nationale Energieversorgung unverzichtbar, heißt es in der amtlichen Begründung. Beschleunigungen sind auch für einzelne weitere Gasfernleitungen vorgesehen, die unabdingbar für die Weiterleitung der angelandeten Gasmengen sind.

Das Gesetz konkretisiert zudem die Vorgaben für die klimaneutrale Nachnutzung stationärer landgebundener Anlagen mit Wasserstoff und Derivaten nach dem Jahr 2043, die einen langen zeitlichen Vorlauf haben: Entsprechende Genehmigungsverfahren sollen bereits im Sommer 2023 beginnen. Ziel ist es, kosten- und zeitintensive Umrüstungen für den späteren Betrieb mit Wasserstoffderivaten zu vermeiden und den Investoren Planungssicherheit zu geben.

Kommunen erhalten künftig mehr Spielraum, um kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Das Gesetz erweitert dazu den planungsrechtlichen Spielraum der Behörden im Baugesetzbuch. So können die Kommunen auch dann Flächen für Windenergie ausweisen, wenn die Regionalplanungen in ihrem Gebiet bisher keine Windflächen vorgesehen haben.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt zu weiten Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen erst mit sechsmonatiger Übergangsfrist.

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Entgegen bisheriger Diskussionen soll es nicht zu einer Kürzung bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kommen.

Dazu Wirtschaftsminister Reinhard Meyer: „Die GRW bildet das zentrale Element der regionalen Strukturpolitik in Deutschland. Mit ihr werden Investitionen von Unternehmen oder kommunale wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben gefördert, um strukturschwache Regionen zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu schaffen. Damit ist die GRW eine Art Multifunktionstool für die große Herausforderung der Entwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Sie ist das entscheidende Förderinstrument.

Eine Kürzung würde Mecklenburg-Vorpommern wie viele Bundesländer ebenso im Aufholprozess um die Stärkung strukturschwacher Regionen und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet empfindlich treffen. Es hätte die reale Gefahr bestanden, dass aktuell vorgestellte Investitionsvorhaben nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. Dies würde das Investitionsgeschehen innerhalb des Landes insgesamt und damit die volkswirtschaftliche Werterhaltung zurückgehen lassen.

Ein erster Schritt ist getan. Gleichwohl muss dieses Teilergebnis noch den parlamentarischen Abstimmungsprozess überstehen. Die Landesregierung wird diesen Prozess weiterhin bestmöglich begleiten und für eine solide Finanzausstattung der GRW streiten.“

Die Zielstellungen der GRW sind

  1. Beschäftigung und Einkommen zu sichern und zu schaffen und Wachstum und Wohlstand zu erhöhen,
  2. Standortnachteile auszugleichen und
  3. Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur zu beschleunigen.

Die ausgewählten Fördervorhaben werden durch den Bund und die Länder jeweils zu gleichen Teilen finanziert. So stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 120 – 130 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Statuskonferenz Nationale Hafenstrategie

Meyer: Die nationale Bedeutung der Seehäfen muss sich in der Mitfinanzierung des Bundes widerspiegeln

Schwerin – Anlässlich der Zwischenbilanz auf dem Weg zu einer neuen Nationalen Hafenstrategie wies Wirtschaftsminister Reinhard Meyer auf die Bedeutung des Bundes bei der Mitfinanzierung der Seehäfeninfrastruktur hin.

„Die hohe Bedeutung der Seehäfen etwa für die Energiesicherheit Deutschlands und seiner Nachbarländer ist in den letzten Monaten deutlich geworden. Es ist wichtig, dass sich der Bundesbeitrag für die Seehäfen in der Bedeutung und den tatsächlichen Bedarfen widerspiegelt, so dass eine zukunftsfähige Ausrichtung der Seehäfen möglich ist. Unsere Seehäfen sind außerdem das Nadelöhr für den Ex- und Import und somit von höchster wirtschaftlicher Bedeutung“, hob Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hervor.

Der gesetzlich festgelegte Beitrag des Bundes an der Seehäfenfinanzierung ist seit 2005 unverändert. Die Küstenländer haben deshalb die Baukostensteigerungen seit 2005 berechnet und kommen alleine auf dieser Basis zu einem jährlichen benötigten Beitrag in Höhe von 330 Millionen Euro. Unter Einbeziehung der kostenintensiven Herausforderungen bei der Digitalisierung und dem Klimaschutz halten die Küstenländer jedoch einen Bundesbeitrag von 400 Millionen Euro für angemessen.

„Es besteht unter allen Beteiligten Konsens, dass der aktuelle jährliche Beitrag von 38 Millionen Euro in keiner Weise ausreicht, um die Herausforderungen der Häfen als Knotenpunkte der Energiewende zu bewältigen – und dies alles im internationalen Wettbewerb“, stellte Wirtschaftsminister Meyer weiter heraus.

90 Prozent der deutschen Exporte werden über die Kaikante umgeschlagen. Damit nimmt der Hafenbetrieb eine bedeutende Rolle in der deutschen Volkswirtschaft ein. Die aktuellen Krisen sind auch in den Häfen der Bundesrepublik deutlich zu spüren. Gleichzeitig müssen sich die Häfen den Herausforderungen im Zeichen von Digitalisierung und Klimaschutz stellen. Wie dieser Transformationsprozess gelingen kann, wird auf der Statuskonferenz zur Nationalen Hafenstrategie am 03. Juli in Berlin diskutiert.

Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie

Schwesig für Verlängerung der abgesenkten Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute gegen Pläne gewandt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie zum Jahresende auslaufen zu lassen. „Die Krise ist noch nicht vorbei. Es liegt im Interesse der Branche und auch der Bürgerinnen und Bürger, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz beibehalten wird“, erklärte die Ministerpräsidentin heute in Schwerin.

„Das Gastgewerbe gehört zu den Branchen, die am härtesten durch die Corona-Pandemie getroffen wurden. Wir mussten mehrfach Einschränkungen vornehmen oder Restaurants und Hotels sogar ganz schließen. Seit letztem Sommer hat die Branche mit den deutlich gestiegenen Energiepreisen zu kämpfen. Die gestiegenen Preise führen auch dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger auf manchen Kurzurlaub und manchen Restaurantbesuch verzichten“, sagte Schwesig zur Begründung.

Mecklenburg-Vorpommern setze sich für eine dauerhafte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes ein. „Der Tourismus und das Gastgewerbe brauchen auch in den nächsten Jahren verlässliche Unterstützung. Deshalb sollte die Mehrwertsteuersenkung dauerhaft sein.“ Im Gegenzug erwarte das Land, dass dafür ganzjährige Beschäftigung im Tourismus und gute Bezahlung umgesetzt wird.

Erinnerung an Volksaufstand vom 17. Juni 1953

Ministerpräsidentin Schwesig erinnert an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953

Schwerin – Vor 70 Jahren, am 17. Juni 1953, protestierten in der DDR mehr als eine Million Menschen gegen die SED-Diktatur.

„Das Ende der DDR ist eine Geschichte des Glücks. Die Menschen in Ostdeutschland haben sich 1989 mit friedlichen Mitteln Mitsprache und Demokratie erstritten“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Es darf aber nicht in Vergessenheit geraten, dass mutige Bürgerinnen und Bürger sich schon vor der Wende gegen das Regime erhoben hatten. Auch der Volksaufstand des 17. Juni 1953 erzählt vom Wunsch nach Freiheit und Demokratie.“

In mehr als 700 Orten der DDR legten Menschen ihre Arbeit nieder und forderten die Senkung der Arbeitsnormen, die Freilassung politischer Gefangener, freie Wahlen und die Einheit Deutschlands.

Schwesig: „Die Antwort des Regimes war Gewalt und Unterdrückung. Sowjetische Panzer und Soldaten schlugen den Aufstand brutal nieder und erstickten jede Hoffnung auf eine bessere Zukunft. 55 Menschen kamen ums Leben, Tausende wurden festgenommen. Ihnen gedenken wir heute. Wir werden sie nicht vergessen!“

Mit der Niederschlagung wollte die SED-Diktatur nicht nur ihre Macht sichern, sondern gleichermaßen die Bevölkerung zum Schweigen bringen, sagte Schwesig.

„Es führt eine Linie vom 17. Juni 1953 zur Friedlichen Revolution im Herbst 1989: Viele Menschen in der DDR wollten angesichts der Probleme im Land nicht länger schweigen – und gingen deshalb genau wie ihre mutigen Vorgängerinnen und Vorgänger im Juni 1953 auf die Straße. Dieses Mal mit einem glücklichen Ausgang.“

Schwesig nahm heute an der Gedenkveranstaltung des Bundesrats zum 17. Juni teil.

Özdemir zu Gast in M-V

Termine zu Moorschutz und Dorfentwicklung

Bützow – Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft ist heute zu Gast in Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsam mit Landwirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus und Staatssekretärin im BMEL, Claudia Müller, besichtigt er zunächst im Dorf Bernitt eine durch Bundesmittel geförderte neue Kita.

Im Anschluss lässt er sich nahe Bützow eine klimaschonende, landwirtschaftlich genutzte Moorfläche zeigen. Minister Dr. Backhaus begrüßt das Interesse des Bundesministers für den ländlichen Raum und betont:

„Ich freue mich über den Besuch aus Berlin, denn auch wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium weit weg sein mag, haben seine Entscheidungen große Auswirkungen auf den ländlichen Raum und konkrete Projekte hier vor Ort. Hier in Bernitt konnte mithilfe der Förderung über GAK-Mittel eine moderne neue Kita neben der Grund- und Realschule gebaut werden.

Für junge Familien im Dorf bedeutete die Maßnahme eine nachhaltige Aufwertung ihrer Lebensqualität. Daher begrüße ich es, wenn der Bundesminister sich selbst ein Bild davon macht, dass die Gelder hier nicht nur gebraucht, sondern auch sinnvoll genutzt werden“, so Backhaus.

Der barrierefreie Kita-Neubau wurde 2019 für Gesamtkosten von rund 1.602.200€, davon 1.160.600€ (75% ELER-Mittel+25% GAK-Mittel) errichtet. In dem Gebäude wurde eine Luft-Wärme-Pumpe zur Energiegewinnung installiert und es bietet Platz für insgesamt 101 Krippen- und Kindergartenplätze (12 Krippenplätze, 34 Kindergartenplätze und 55 Hortplätze).

Für die Sanierung der Grund- und Realschule in der Gemeinde Bernitt wurden ebenfalls im Rahmen der ILERL M-V Fördermittel in Höhe von rund 2,5 Mio. € (reine GAK-Mittel) bereitgestellt.

Die Maßnahmen in dem Projetk beinhalteten unter Anderem die Errichtung eines grünen Klassenzimmers, die Sanierung der Grundschule, die Dachsanierung der Regionalen Schule und den Innenausbau sowie die technische Gebäudeausstattung, inklusive des Fahrstuhls für die Regionale Schule.

In Wolken bei Bützow ließen sich die Minister die zukünftige Strategie für die landwirtschaftliche Nutzung nasser Moorflächen an einem bereits moorschonend arbeitenden Betrieb vorstellen.

Dessen Flächen befinden sich in der Förderkulisse für Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung. Vorgesehen in dieser Variante der Förderverpflichtung ist die Bewirtschaftung von Feucht- und Nassgrünland, die der Verbesserung der Biodiversität dient und Relevanz für Klimaschutz und Landschaftswasserhaushalt hat.

Darüber hinaus hat der Betrieb einen Weg gefunden, die Biomasse von dieser Fläche als strukturreiches und energiearmes Pferdefutter zu vermarkten. Minister Backhaus betont in Richtung des Bundes:

„Mecklenburg-Vorpommern ist prädestiniert für eine funktionierende Landwirtschaft auf nassen Moorflächen, aber die Umsetzung ist eine finanziell, technisch und administrativ komplexe Aufgabe. Daher erwarte ich vom Bund eine enge Zusammenarbeit. Der in der GAP23 eingeschlagene Weg stärkerer Anreize zur Umstellung muss fortgeführt werden.

Neben der Minderung von Treibhausgasemissionen hat die torferhaltende Bewirtschaftung auch große Vorteile für den Landeswasserhaushalt und die Biodiversität. Das sind gesellschaftlich relevante Leistungen, für die weiterhin zielgenaue Fördertatbestände für diese GLÖZ 2-Flächen konzipiert werden müssen.

Die Nutzungsmuster auf Moorflächen sind zudem sehr unterschiedlich, was im Sinne der Produktvielfalt ein Vorteil darstellt. Es ist aber um so wichtiger, die Umstellung für die Betriebe so praktikabel und planungssicher wie möglich zu gestalten.

Diesen Weg können wir nicht alleine gehen, sondern das funktioniert nur zusammen.

Fakt ist, dass wir unsere Moore zwingend und sehr schnell in nasse Bewirtschaftungsformen bringen müssen, wenn wir die gemeinsamen Klimaziele einhalten wollen. Dass es klappen kann, hat der Termin heute eindrucksvoll gezeigt.“

Zum Abschluss überreichte Minister Backhaus Bundesminister Özdemir und Staatssekretärin Müller jeweils einen HeckenScheck:

„Über diesen HeckenScheck wird hier im Land ein direkter und effektiver Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Biodiversität geleistet.

In der Gemeinde Grambow, unweit der Landeshauptstadt Schwerin wird darüber die Pflanzung einer neuen Feldhecke finanziert, die Heimat und Nahrung für eine Vielzahl von Insekten und anderer Tiere bietet und den Boden vor Erosion schützt. Ich hoffe, dieses Stück Naturschutz aus MV findet einen schönen Platz im Bundesministerium.“

Brückenstrompreis des Bundes überdenken

Meyer: Mehrheit der Unternehmen aus MV würde nicht profitieren

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat beim Bund für veränderte Kriterien des Brückenstrompreises geworben. Derzeit plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Brückenstrompreis von sechs Cent pro Kilowattstunde für einen klar definierten Empfängerkreis.

Dabei handelt es sich um energieintensive Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen sowie neue energieintensive Transformationsindustrien. Der Brückenstrompreis soll zeitlich befristet werden und spätestens 2030 automatisch auslaufen.

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt grundsätzlich den Ansatz eines Industriestrompreises. Die relativ starre Eingrenzung des Brückenstrompreises zielt allerdings ausschließlich auf energieintensive Industrieunternehmen ab, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Die Mehrheit dieser Unternehmen wird mit diesem Brückenstrompreis nicht entlastet werden, obwohl sie national sowie international im Wettbewerb steht. Deshalb braucht es eine weitergehende Regelung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach jetzigem Stand der Planungen vom Bund würden nur 46 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von der Regelung profitieren.

Parallel zur Einführung eines Brückenstrompreises muss es nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Meyer eine grundlegende Reform der Netzentgelte, Umlagen und Steuern geben. Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die Energieminister aller Länder auf der Energieministerkonferenz am 30. März erklärt, dass sie die Neuregelungen der Netzentgeltproblematik für erforderlich halten.

Ziel ist eine gerechte Finanzierung der Netzausbaukosten und damit eine erfolgreiche Energiewende zu gewährleisten. „Eine Reform der Netzentgelte ist dringend erforderlich, um die kleineren und mittleren Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten sowie die Bevölkerung von hohen Strompreisen zu entlasten“, sagte Meyer.