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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Neubau am Klinikum in Anklam

Anklam – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht im AMEOS Klinikum Anklam einen festen und wichtigen Bestandteil in der Krankenhauslandschaft Mecklenburg-Vorpommerns. „Deshalb investieren wir als Land massiv an diesem Standort in die Zukunft – für die Menschen in der Region und für eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau“, sagte Drese anlässlich des heutigen Richtfestes des Erweiterungs-Neubaus.

Insgesamt fördert das Gesundheitsministerium das Vorhaben mit 25 Millionen Euro. Die Gesamtkosten des Neubaus inklusive Erstausstattung betragen rund 30 Millionen Euro.

„Die AMEOS Klinik in Anklam steht für eine starke Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum: Sie hat zudem als Arbeitgeber eine hohe Bedeutung in der Region“, sagte Drese in ihrem Grußwort. Mit der Erweiterung des Krankenhauses werden zukünftig die optimale Versorgung der Patienten sowie gute, moderne und effektive Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sichergestellt, so die Ministerin.

Das Krankenhaus Anklam ist mit 101 Planbetten in den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin und einer Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit 13 Plätzen im Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen. Nach Angaben des Krankenhausträgers werden jährlich etwa 400 Babys in Anklam geboren.

Drese: „Besonders froh bin ich darüber, dass der Krankenhausträger am Klinikum Anklam zur bedarfsgerechten Versorgung eine eigene Fachabteilung Kinder- und Jugendmedizin mit 16 Planbetten vorhält, deren Bedingungen sich durch den Einzug in den Neubau erheblich verbessern werden.“

Corona-Auffrischimpfung im Herbst

Schwerin – Mit Verweis auf den jüngsten Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfiehlt Gesundheitsministerin Stefanie Drese allen Personen ab 12 Jahren eine COVID-19- Auffrischimpfung (3. Impfung) vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff. Die Booster-Impfung sollte im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung (2. Impfung) oder durchgemachter Infektion erfolgen.

„Primäres Ziel der Corona-Impfung ist weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe“, betonte Drese. Die Ministerin verwies zudem darauf, dass durch das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes auch rechtlich eine Änderung bei der Definition eines vollständigen Impfschutzes vollzogen werde. Danach liegt ab dem 1. Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz nur vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen:
    • PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Drese: „Für viele Menschen ist darüber hinaus eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfehlenswert. So sollten sich Personen ab 60 Jahren, mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sich vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion) eine 2. Booster-Impfung verabreichen lassen.“

Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es nach Ansicht der STIKO sinnvoll sein – abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) – nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (d.h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.

Auch gesunden Personen unter 60 Jahren mit drei immunologischen Ereignissen (Impfung oder Infektion) rät Drese mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin zu besprechen, ob eine 2. Auffrischimpfung sinnvoll ist. „Vor allem, wenn die letzte Impfung schon viele Monate zurückliegt, kann das eine wichtige Schutzmaßnahme für den kommenden Herbst und Winter sein“, so Drese.

Generell gilt, in den Arztpraxen und den Impfstützpunkten steht genügend Impfstoff für alle bereit. Eine aktuelle Übersicht zu den Sonderimpfaktionen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es unter www.mv-corona.de/impfaktion.

LAGuS-Beschäftigte jetzt unter einem Dach

Rostock – Heute fand das Richtfest für den Neubau von Haus 4 des Behördenzentrums Blücherstraße in Rostock statt. Dort sollen sich nach der für Ende 2024 geplanten Fertigstellung vier Landesbehörden ansiedeln.

Sozialministerin Stefanie Drese würdigte in ihrem Grußwort die besondere Bedeutung des Bauprojekts für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). „Im Behördenzentrum sind dann erstmalig alle Rostocker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAGuS an einem Standort vereint. Parallel können Anmietungen aufgegeben werden“, so Drese.

Insgesamt sollen gut 250 LAGuS-Beschäftigte auf ca. 4.000 Quadratmetern Nutzfläche in drei Gebäuden auf maximal sechs Etagen untergebracht werden. „Wir versprechen uns davon eine weitere Stärkung der Bürgerfreundlichkeit und wichtige Synergieeffekte in Arbeitsabläufen und Organisation“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese hob hervor, dass mit dem neuen Behördenzentrum auch besser deutlich werde, welche Vielfalt an Aufgaben das LAGuS in den unterschiedlichsten Lebensbereichen habe. Fast alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und viele Gäste hätten in irgendeiner Weise Kontakt zu dieser Behörde, auch ohne Corona-Pandemie

So ist das LAGuS zum Beispiel für Elterngeld und Kindervorsorge, für sauberes Wasser in den knapp 500 Badestellen in MV, für Schwerbehindertenausweise und attraktive Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zuständig. Es geht aber im LAGuS genauso um den Arbeitsschutz in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen Teilbereichen und um die Förderung von Kindern und Jugendlichen, Familien und Senioren.

Drese: „Neben den Büros und Beratungsräumen entstehen auf etwa 800 Quadratmetern auch hochmoderne Labore für die Analytik von Infektionskrankheiten, für krankenhaushygienische Untersuchungen und für die Analyse von Trink- und Badewasser. Das ist für die Landesregierung und das gesamte Land von großer Wichtigkeit.“

Bio-Brotboxen übergeben

Neubrandenburg – Vor dem Neubrandenburger Biomarkt übergab Landwirtschaftsminister Backhaus heute die an den Schulen beliebten Bio-Brotboxen stellvertretend an eine Schulklasse mit 21 Erstklässler der Evangelischen Schule St. Marien. Insgesamt 6.200 Schülerinnen und Schüler an 110 Schulen erhalten in diesem Jahr eine Bio-Brotbox, die von lokalen Bio-Unternehmen für die Kinder gepackt wird.

Gemeinsam mit Herrn Michael Kruse (Geschäftsführer Biomarkt Neubrandenburg), Herrn Dr. Graf Heinrich v. Bassewitz (Gut Dalwitz und Vorstand ländlichfein e.V.), Herrn Silvio Witt (Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg) und Herrn Timo Tottmann, (Geschäftsführer Terra Naturkost Handels KG) wurden die ersten 21 Dosen vom Minister an die Neubrandenburger Schulkinder ausgeteilt:

„Eine Voraussetzung, um „fit für die Schule“ zu sein, ist es, mit einem guten, ausgewogenen Frühstück in den Tag zu starten. Eine gesunde Ernährung ist insbesondere für Kinder und Heranwachsende wichtig, denn sie gibt die notwendige Energie für aufmerksames Lernen. Die Bio-Brotboxen und die Zutaten für das Frühstück, Milch, Butter, Brötchen, Fruchtaufstrich, Möhren und Äpfel werden von Bio-Betrieben und weiteren Unternehmen und Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Es freut mich besonders, dass die Öffentlickeitsveranstltung zur diesjährigen Bio-Brotboxen-Aktion in diesem Jahr in Neubrandenburg im Bio-Laden von Herrn Kruse stattfindet, der die Aktion seit Jahren mit hohem Engagement begleitet.“, so der Minister.

Die Boxen selbst bestehen des Weiteren erstmalig zu 75% aus Zuckerrohrpflanzen. Die bei der Verarbeitung des Zuckerrohres anfallenden Fasern, genannt Bagasse, ersetzen so drei Viertel der sonst benötigten Menge an fossilen Rohstoffen.

Der Minister betonte bei der Übergabe, dass die Verteilung der Brotboxen auch trotz der Coronapandemie und der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund des Krieges in der Ukraine stattfinde.

„Auch in einer angespannten weltpolitischen Lage verzichten wir nicht darauf, den Kindern im Land eine gesunde und nachhaltige Ernährung näherzubringen. Die Bio-Brotbox kann für manche ein kleiner Anstoß sein, sich auch stärker mit den eigenen Nahrungsmitteln zu identifizieren und einen bewussten Umgang mit unseren Ressourcen zu entwickeln“, so Backhaus.

Um Ressourcen zu schonen, findet sich in den Boxen Produkte auch ein Müslirigel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum nach Qualitätsprüfung noch einmal verlängert wurde. So werden wertvolle Produkte nicht   vernichtet, sondern weiterhin als Nahrungsmittel genutzt.

Das Landwirtschaftsministerium fördert die Aktion finanziell mit 2.000€ und hilft den Initiator*innen sowohl organisatorisch als auch praktisch z.B. beim Packen der Zutaten für das Frühstück sowie der Bio-Brotboxen.

Corona-Basisschutzmaßnahmen zum 1. Oktober

Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Diese gilt gemeinsam mit den Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes ab dem 1. Oktober.

„Unsere Landesverordnung ergänzt das neue IfSG. Damit sind wir gut auf die nächsten Monate vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung.

„Da die Corona-Lage unter Kontrolle ist und wir durch die Impfungen und überstandenen Infektionen eine gute Grundimmunisierung in der Bevölkerung haben, reichen momentan Basis-Schutzmaßnahmen aus“, so Drese.

Diese umfassen zum 1. Oktober eine Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Eine Testnachweispflicht besteht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für vollständig Geimpfte und Genesene, notwendige Begleitpersonen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime können im Rahmen ihres Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Durch das neue IfSG kann das Land bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum oder die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen.

Diese weitergehenden Schutzmaßnahmen seien derzeit aber nicht notwendig, verdeutlichte Drese. „In unserem Corona-Expertengremium beobachten wir die Entwicklung natürlich kontinuierlich sehr genau und werden zum Beispiel bei steigendem Infektionsgeschehen und einer angespannten Lage in den Krankenhäusern entsprechend gegensteuern. Grundlage dafür ist der 8-Punkte-Plan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter reagieren können“, so die Ministerin.

Drese: „Am besten wäre es, wenn es dazu gar nicht kommt. Dazu kann Jede und Jeder durch eigenverantwortliches Verhalten, etwa durch Testungen vor dem Besuch von größeren Veranstaltungen beitragen.“

Baden im Sommer 2022

Schwerin – Am nahen Ende der Badesaison ziehen Gesundheitsministerin Stefanie Drese und Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), ein durchweg positives Fazit zur Badewasserqualität in Mecklenburg-Vorpommern.

„Unser Land steht für die wunderschöne Ostseeküste, viele tolle Seen und sauberes Wasser. Mecklenburg-Vorpommern kann mit seiner Badewasserqualität weiterhin punkten. Das ist überaus erfreulich und ein bedeutendes Signal für Einheimische und die vielen Badegäste, die jedes Jahr unser Land besuchen“, verdeutlicht Ministerin Drese.

Vom 2. Mai bis 10.September 2022 wurden 2.700 Badewasserproben in den Laboren des LAGuS analysiert. Das sind etwa 240 Proben mehr als im Vorjahr. Diese Proben stammen von 498 Badestellen, die von den Fachleuten aus den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte hygienisch überwacht wurden, davon 335 an Seen, 156 an der Ostsee und sieben an Flüssen.

Die detaillierten Auswertungen der Laborergebnisse werden zur Einstufung der Badegewässer nach EU-Richtlinie für die Saison 2023 führen. Die Bewertungen basieren auf einem statistischen Mittelwert der Untersuchungsergebnisse aus den jeweils vergangenen vier Jahren. „Es ist erfreulich, dass ersten Prognosen zufolge etwa 95 Prozent der Badegewässer die Einstufung „ausgezeichnet“ oder „gut“ erhalten werden“, sagt Heiko Will. Damit habe die Qualität der Badegewässer in MV insgesamt Bestand.

Die Wasserproben werden im LAGuS auf die mikrobiologischen Parameter Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Das sind Bakterien, die fäkale Verunreinigungen anzeigen. Die kontinuierliche Überwachung der Badegewässer unter hygienischen Gesichtspunkten entsprechend europäischer Vorgaben durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit dem LAGuS beinhaltet jeweils auch die Prüfung von Sichttiefe und pH-Wert des Wassers.

Relativ wenig Beeinträchtigungen gab es in dieser Saison durch Cyanobakterienblüten, sogenannte Blaualgen, obwohl es durchgängig heiße Schönwetterperioden gab. Häufiger gestört wurde der Badespaß in Flachwasserbereichen einiger Binnenseen durch Zerkarien. Das sind Larvenstadien von Saugwürmern, die sich durch die rasche Erwärmung des Wassers mancherorts rasant vermehrt haben und die Hauterscheinungen beim Menschen hervorrufen können.

Die sogenannte Zerkarien- bzw. Badedermatitis ist im Normalfall zwar harmlos, aber unangenehm durch Rötungen und Quaddeln, die mit starkem Juckreiz verbunden sind. Beim Baden sollten deshalb grundsätzlich wasserpflanzenreiche flache Uferzonen von Binnenseen mit vielen Wasservögeln und Wasserschnecken gemieden werden, insbesondere bei Wassertemperaturen über 23 °C. An den betroffenen Badegewässern wurden Warnhinweise angebracht, die auch im Internet abrufbar waren.

An allen sieben ausgewählten Badestellen der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns wurden zudem auch in diesem Jahr Vibrionen im Wasser nachgewiesen. Das ergab die Analyse von insgesamt 31 Proben. Die Gesundheitsbehörden registrierten in diesem Sommer insgesamt neun Vibrionen-Infektionen, die in Zusammenhang mit Ostseewasserkontakt standen.

Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, kann die Online-Badewasserkarte Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/gesundheit/Badewasserqualitaet/ oder die Badewasser-App „Badewasser-MV“ nutzen. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert und die jeweils aktuellen Untersuchungsergebnisse inklusive Warnhinweise sind einsehbar.

Drese: „Es gibt hunderte traumhafte Gewässer und Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern. Unberührte Natur zeichnet unser Land aus. Hinzu kommt, in keinem anderen Bundesland sind die zahlreichen Seen so frei zugänglich wie bei uns.“

Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu

Berlin – Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 8. September 2022 verabschiedet hatte.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.

Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird.

Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der Bundestagsbeschluss verlängert die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022. Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte sind noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.

Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Insofern ist für Pflegeeinrichtungen pro Monat ein nach Größe gestaffelter Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro vorgesehen. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden.

Das Gesetz regelt die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Es schafft die Grundlage für weitergehende Studien, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Dies ermöglicht auch die Fortführung der sogenannten Abwasser-Surveillance.

Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich weitergeführt werden sollte, ist in dem Gesetzesbeschluss nicht mehr enthalten. Allerdings ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, bei einer deutlichen Verschlechterung der Infektionslage durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.

Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

Anstieg bei Rettungseinsätzen in M-V

Drese mahnt zu besserer Abwägung bei Notrufen

Schwerin – Das Absetzen eines Notrufes über die 112 gehört zu den Kerngrundsätzen der Ersten Hilfe. Über 188.000 Einsätze verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern im vorherigen Jahr und damit rund 5.600 mehr als noch im Vorjahr. Dies teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport anlässlich des Welt-Erste-Hilfe-Tages am 10. September mit.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin: „Die Rettungskräfte sind ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung in unserem Land. Häufig müssen die Einsatzkräfte unter hohem Druck und nah an der Belastungsgrenze arbeiten. Es muss deutlich werden, dass der Rettungsdienst nur in echten Notfällen gerufen werden sollte.“

Nachdem die Zahl der Einsätze im Jahr 2020 zunächst gesunken war, sieht die Ministerin die Pandemie als einen Grund für den erneuten Anstieg: „Der Anstieg der Einsätze ist sehr wahrscheinlich auch auf die veränderte Pandemielage zurückzuführen. Die Angst vor einer Ansteckung war bei vielen Menschen 2020 noch größer.“ Um Kontakte oder eine Einweisung ins Krankenhaus zu vermeiden, hätten daher insgesamt weniger Menschen den Notruf gewählt.

In den meisten Fällen rückt für einen Einsatz der Rettungswagen aus. Einige Landkreise setzen dabei auch zunehmend auf eine telemedizinische Ausstattung der Fahrzeuge.

Drese: „Gerade in den ländlichen Räumen müssen wir die Gesundheitsversorgung zukunftsfähig und effizient gestalten. Mit einem Ausbau des Telenotarztangebotes kann die Versorgung ausgebaut und die in Notfällen oft so wichtige Zeit eingespart werden.“

Durch diese besondere technische Ausstattung kann in Rettungswägen eine Videoverbindung zu Telenotärztinnen und -Ärzten in eine Zentrale hergestellt werden die so das Team des RTWs unterstützen, bis ein Notarzt vor Ort eintrifft.

Im Zuge ihrer Sommertour besuchte die Ministerin die Telenotarztzentrale in Greifswald. Drese bekräftigte beim Termin ihr Ziel, Telenotärzte in weiteren Regionen in Mecklenburg-Vorpommern zu etablieren.Der Welt-Erste-Hilfe-Tag wurde im Jahr 2000 vom Internationalen Roten Kreuz etabliert. Seither macht er jährlich am 10. September auf Themen der Ersten Hilfe aufmerksam und soll für lebensrettende Maßnahmen sensibilisieren.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat als erste Gebietskörperschaft den Telenotarzt in Mecklenburg-Vorpommern etabliert. Zwischenzeitlich wurde mit Unterstützung des Landes die Einführung des Telenotarztes auf den Landkreis Vorpommern-Rügen ausgeweitet. Die Begleitung der Einsätze erfolgt durch Notärzte in der Telenotarztzentrale in Greifswald.

Gute Gründe für einen Notruf über die 112 sind akute und möglicherweise lebensbedrohliche Lagen, dazu zählen u.a.:

  • Bewusstseinsstörungen oder -Verlust
  • akute Atemnot
  • allergische Schockzustände
  • unkontrollierbare Blutungen
  • Seh- und Sprachstörungen
  • Lähmungen
  • heftige Brust-, Bauch- oder Rückenschmerzen
  • schwere Unfälle und Knochenbrüche

Bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen, die nicht bis zur nächstmöglichen Sprechstunde warten können, kann die 116 117 konsultiert werden. Unter dieser Rufnummer sind rund um die Uhr und an sieben Tagen der Woche geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung erreichbar, die Anrufende zur passenden Versorgung oder Notfallbehandlung leiten.