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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Bessere Patientenversorgung

Gesundheitsministerin informiert sich über Neubaumaßnahmen in Psychiatrie

Neubrandenburg – Am heutigen letzten Tag ihrer Sommerinfotour besuchte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg. Die Fachklinik soll umgebaut werden und erhält dafür 8,1 Millionen Euro Förderung vom Land.

„Psychische Erkrankungen nehmen überall auf der Welt zu. Dies beobachten wir auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fachklinik in Neubrandenburg leistet einen wichtigen Beitrag für eine gute medizinische Versorgung der Erkrankten in der Region“, hob Drese bei ihrem Besuch hervor.

Mit dem Erweiterungsbau sollen künftig sechs Stationen mit je 13 bis 14 stationären Betten und vier bis fünf tagesklinischen Plätzen zur Verfügung stehen. Damit werden auch die derzeit betriebenen Stationen so umstrukturiert, dass die stationäre und tagesklinische Betreuung auf einer Station erfolgen kann. Insgesamt verfügt die Fachklinik über 81 Betten. Daneben wird nach wie vor eine Tagesklinik mit 20 Plätzen im Bestandsgebäude betrieben.

„Für die Genesung der Patientinnen und Patienten spielt die richtige Umgebung eine maßgebliche Rolle. Durch die Baumaßnahmen werden unter anderem notwendige Einzel- und Isolationszimmer geschaffen und beispielsweise ein direkter Gartenzugang eingerichtet,“ erläuterte Drese.

Bis 2025 sollen die Bauarbeiten in dem zweigeschossigen Gebäude abgeschlossen sein. Der Erweiterungsbau dient der Verbesserung der Voraussatzungen für die Patientenversorgung. Eine Erhöhung der Kapazitäten erfolgt dabei nicht. Sie richtet sich nach den Bedarfsplanungen. Maßgeblich hierfür ist die Auslastung der Klinik, da diese ein Indiz für den notwendigen und damit vorzuhaltenden Bedarf ist.

Die Förderung der zwei Bauabschnitte erfolgt über Einzelfördermittel des Landeskrankenhausgesetzes M-V. Dieses sieht unter anderem Investitionen für Neubauten und Erweiterungen der Häuser vor.

Barrierefreie Verkehrsräume

„Leitfaden Barrierefreie Verkehrsräume – Design für alle“ veröffentlicht

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist erstmals ein „Leitfaden Barrierefreie Verkehrsräume – Design für alle“ erstellt und veröffentlicht worden.

„Mobilität gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Mobilitätschancen bestimmen entscheidend die gesellschaftliche Teilhabe und damit die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung jedes Einzelnen. Die Verbesserung von Mobilitätschancen aller Menschen, einschließlich mobilitätseingeschränkter Personen, ist für uns ein bedeutsames gesellschaftspolitisches Ziel. Barrierefreiheit ist eine Voraussetzung dafür. Hierzu kann auch der neue Leitfaden für barrierefreie Verkehrsräume einen Beitrag leisten. Er dient als Arbeitsgrundlage für die Planungsabläufe aller Straßenbaulastträger im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Leitfaden hat einen Umfang von ca. 115 Seiten. Den Inhaltlichen Schwerpunkt bilden dabei die Planungsgrundsätze und die im Leitfaden enthaltenen praxisnahen Musterlösungen für verschiedene Verkehrselemente, wie zum Beispiel Längsverkehr, Querungen, Knotenpunkte, Bushaltestellen, Plätze, und Treppen, für deren planerische Umsetzung die Vorgaben für barrierefreie Verkehrsräume berücksichtigt werden müssen.

„Der Leitfaden zeigt anschauliche und praxisnahe Lösungen für Barrierefreiheit auf. Es ist notwendig, dass die Fragen der Barrierefreiheit bereits im Vorfeld der Planung und während der ersten Einordnung des Planungsraumes in die Gesamtsituation einen festen Platz in den planerischen Überlegungen und Abläufen erhalten. Ziel ist eine möglichst gleichmäßig gestaltete und damit wiedererkennbare Barrierefreiheit. Zu den regelmäßigen Umsetzungsmöglichkeiten zählen zum Beispiel entsprechende Neubau-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie auch Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen“, sagte Meyer.

Der Leitfaden wurde unter Federführung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V im Rahmen einer Arbeitsgruppe erarbeitet. In die Erstellung eingebunden waren neben dem Verkehrsministerium auch Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte unter anderem auch der Inklusionsförderrat (IFR), der Landesbehindertenverband sowie der Landesseniorenbeirat. Der Leitfaden wird in der Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung des Landes verbindlich zur Anwendung eingeführt.

„Nun gilt es, die Leitsätze in die Praxis zu überführen, hierbei kommt es neben den Fachkolleginnen und Fachkollegen auch auf die Unterstützung sowie aller Bürgerinnen und Bürger des Landes an“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer abschließend.

Der „Leitfaden Barrierefreie Verkehrsräume – Design für alle“ ist auf den Internetseiten des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr unter: https://www.strassen-mv.de/downloads/ veröffentlicht worden. Darüber hinaus wird der Leitfaden auf den Seiten des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums ebenso unter „Publikationen – Verkehr“ eingestellt.

Impfung gegen Affenpocken

Rostock – In den letzten Wochen ist es zu einer Häufung von Infektionserkrankungen mit Affenpocken in Europa gekommen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit drei nachgewiesene Fälle. Alle drei Personen sind männlich und zwischen 20 und 31 Jahre alt.

Seit dem 7. Juli werden an der Universitätsmedizin Rostock in der Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten Impfungen gegen Affenpocken durchgeführt. Über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und das Sozialministerium MV steht der Impfstoff vor allem Menschen nach Kontakt mit dem Erreger und für Menschen mit einem hohen Ansteckungsrisiko zur Verfügung.

„Wir impfen Menschen, die dies ausdrücklich wünschen, weil sie zur Risikogruppe gehören oder Kontakt zu einem Infizierten hatten“, sagt Prof. Dr. Micha Löbermann, Leiter der Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten. Das Pockenvirus zeigt sich durch grippeähnliche Symptome wie Fieber und Abgeschlagenheit, zusätzlich bilden sich Bläschen und Krusten auf der Haut. Die Viruserkrankung kann von Tieren auf den Menschen übertragen werden.

„Besteht der Verdacht auf eine Pockeninfektion, kann das Virus in Speziallaboren nachgewiesen und anschließend durch Medikamente behandelt werden“, erklärt Löbermann. Darüber hinaus werden die Symptome behandelt und weitere Infektionen verhindert. Das Team der Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten verfügt über jahrelange Erfahrung im Umgang mit ansteckenden und übertragbaren Krankheiten und ist auf importierte Krankheiten wie Affenpocken vorbereitet. Die betroffenen Patienten können jederzeit behandelt werden.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Auch wenn es bislang keine Ausbreitung der Affenpocken in Mecklenburg-Vorpommern gibt, wir sind dennoch sehr gut vorbereitet. Impfstoff ist verfügbar und kann bei Bedarf sehr zügig an andere impfende Stellen, wie etwa die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten transportiert werden.“

Medizinische Versorgung im ländlichen Raum

Neubukow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese nahm heute an der feierlichen Eröffnung des Gesundheits- und Begegnungszentrums in Neubukow (Landkreis Rostock) teil.

Das Gesundheits- und Begegnungszentrum im Zentrum des Ortes hat eine Nutzfläche von rund 1.400 Quadratmetern. Neben einer Hausarztpraxis mit dem Schwerpunkt Altersmedizin sind im dreistöckigen Gebäude mehrere therapeutische Einrichtungen vorhanden, darunter eine Ergotherapie, eine Logopädie, eine Physiotherapie sowie eine psychologische Praxis. Abgerundet wird das umfangreiche Angebot durch einen Pflegedienst, ein Sanitätshaus und ein Bistro, das gleichzeitig als Begegnungsstätte fungieren soll.

„Das ist ein riesiger Gewinn für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Hier finden die Menschen alles unter einem Dach: eine qualitativ hochwertige Behandlung und Betreuung, tolle Gesundheits- und Fitnesssport-Angebote und soziale Kontakte“, sagte Drese in ihrem Grußwort.

Die Ministerin hatte sich in den vergangenen Jahren für das Projekt eingesetzt. Insgesamt wurde das Gesundheits- und Begegnungszentrum bei einer Gesamtinvestition von etwa 4,2 Millionen Euro mit rund 1,25 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt. Dabei kamen 750.000 Euro aus dem LEADER-Landeswettbewerb für Ärztehäuser im ländlichen Raum.

Drese: „Die Initiatoren des Projektes zeigen eindrucksvoll, wie auch im ländlichen Raum wohnortnahe, ambulante Versorgungsstrukturen geschaffen werden können, die für die Bürgerinnen und Bürger in Neubukow und Umgebung eine deutliche Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung bringen.“

Vorbereitung auf Corona-Herbst

Gesundheitsministerkonferenz fordert effektive und rechtssicher handhabbare Befugnisse im Infektionsschutzgesetz

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder trafen sich heute zu einer Video-Sonderkonferenz. Hauptthema war dabei die aus Sicht der Länder notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

„Um gut und lageangepasst auf die erwartete Infektionswelle im Herbst vorbereitet zu sein, brauchen wir einen schnellstmöglichen Entwurf zur Änderung des IfSG, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Der Bund müsse zügig die notwendigen Schritte und Maßnahmen ergreifen und die Länder hierbei angemessen beteiligen, so Drese.

In einem einstimmigen Beschluss sprach sich die GMK für Basismaßnahmen im Herbst und Winter aus. „Wenn die Lage es erfordert, gehören dazu die Möglichkeit einer Maskenpflicht und von Abstandsgeboten in Innenräumen, die Möglichkeit von Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen“, so Drese.

Falls die Basismaßnahmen nicht ausreichen, sollen die Länder nach Ansicht der GMK weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können, wie etwa Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen.

Drese: „Wichtig ist gleichzeitig jedoch, dass alle Pandemiemaßnahmen der Länder stets die Folgen in den Blick nehmen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.“

Für eine erfolgreiche Impfkampagne im Herbst bittet die GMK alle befassten Gremien, zeitnah Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung) zu schaffen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Zudem wird vom Bund erwartet, ausreichend COVID-19-Impfstoff (inkl. angepasstem Varianten-Impfstoff) zu beschaffen sowie die planbare und transparente Verteilung sicherzustellen.

„In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sollten zudem Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einbezogen werden“, sagte Drese. Dazu gehöre weiterhin die Sicherstellung von ausreichend Medikamenten zur Therapie von COVID-19.

Schwerpunkte für den Schwimmunterricht

Oldenburg: nichts unversucht lassen, damit alle Kinder schwimmen lernen

Schwerin – Die Konzept-Inhalte für den Schwimmunterricht an Grundschulen sind in trockenen Tüchern: Der Landtag hat der fraktionsübergreifenden Initiative zugestimmt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte Anfang Juni gemeinsam mit den Landtagsfraktionen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Schwerpunkte vorgelegt.

„Dass ein Anliegen so überlebenswichtig ist, zeigt doch, dass hier fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen wird. Das wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Mecklenburg-Vorpommern künftig jedes Kind die Grundschule als sicherer Schwimmer verlassen kann“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

Schulschwimmen soll in Mecklenburg-Vorpommern als flächendeckendes Angebot an allen Grundschulen gewährleistet werden. Vorgesehen sind unter anderem mehr einwöchige Kompaktkurse, zusätzliches Personal und ergänzende Sommerkurse.

Neben den Lehramtsstudierenden für das Fach Sport sollen künftig auch alle anderen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit haben, zu Schwimmlehrkräften ausgebildet zu werden.

Grundkompetenzen sollen Kinder schon im Vorschulalter erlernen. Dazu wird geprüft, ob die „Wassergewöhnung“ einen festen Bestandteil in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann.

Kostenlose Bürgertests nach wie vor möglich

Ministerin appelliert auch an eigene Verantwortung

Schwerin – Der Bund hat die Verordnung zum Anspruch auf Testung über den 30. Juni hinaus verlängert und aktualisiert. Danach ist die kostenlose Bürgertestung auf das Coronavirus ab sofort an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Die neue Verordnung sieht vor, dass unter anderem Bewohnende, Betreute, Behandelte und Besuchende in medizinischen und -Pflegeeinrichtungen, Kinder unter 5 Jahren, Haushaltsangehörige von Infizierten sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlose Schnelltests in Teststationen in Anspruch nehmen können.

Erkrankte mit Covid19-typischen Symptomen sollten zum Arzt/ zur Ärztin gehen und dort einen kostenlosen Test machen lassen.

„Die bestehenden Testmöglichkeiten sind ein wichtiges Instrument, um Infektionen zu erkennen und andere Menschen vor einer Ansteckung zu schützen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass Menschen mit typischen Symptomen oder Betreuende und Besuchende von vulnerablen Gruppen weiterhin kostenlose Tests nutzen können,“ betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Menschen, die am Tag der Testung sonstigen Kontakt mit einer vulnerablen Person (dazu zählen Menschen mit Vorerkrankung, Menschen ab 60 Jahren) haben und Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen, haben künftig Anspruch auf einen 3-Euro-Bürgertest. Dies gilt auch, wenn die Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko anzeigt.

Von einer anlasslosen Testung in einer Teststation oder medizinischen Einrichtung rät das Bundesministerium für Gesundheit ab.

Drese betonte, dass nach wie vor aber auch Selbsttests, die Jede und Jeder zu Hause durchführen kann, ein wichtiges Schutzinstrument sind: „Gerade angesichts der steigenden Infektionszahlen sollten wir vor allem mit Blick auf Risikogruppen verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen. Auch Selbsttests helfen, Infektionen zu erkennen. Bei Vorlage eines positiven Selbsttests ist der PCR-Test kostenlos und schafft so Gewissheit,“ so Drese.

Kein Lebensmittel­betrug

Schwerin – Der von Medien formulierte Verdacht, ein Bio-Geflügel- verarbeitender Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern habe Separatorenfleisch in seinen Produkten verwendet, ohne dies zu kennzeichnen, wurde durch die im Labor durchgeführten histologischen Untersuchungen nicht bestätigt. Das erklärt der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen einen in unserem Land wirtschaftenden Lebensmittel verarbeitenden Betrieb hat die oberste Kontrollbehörde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des zuständigen Landkreises aufgefordert, amtliche Verdachtsproben in dem Betrieb zu nehmen. Dies ist auch so erfolgt. Die Proben wurden anschließend im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock untersucht.

Das Ergebnis der amtlichen Untersuchung zeigt, dass in keiner der gezogenen Proben auffällige Anteile an Knochenpartikeln, die einen Anhaltspunkt für die Verwendung von Separatoren­fleisch darstellen, nachgewiesen werden konnte. Der Verdacht des Lebensmittelbetrugs wegen falscher Kennzeichnung hat sich damit nicht erhärtet. Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern des Landkreises und des LALLF in Rostock, die unverzüglich gehandelt haben. Es ist mir wichtig, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land auf ihre Lebensmittelkontrolleure verlassen können.“

Sogenanntes Separatorenfleisch stellt keine verbotene Zutat dar. Es darf zum Beispiel in Wurst enthalten sein. Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sowie die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) definieren jedoch den Begriff und geben vor, wie ein Produkt zu kennzeichnen ist, das Separatorenfleisch enthält.