Menü Schließen

Kategorie: Gesundheit / Pflege

Neue Corona-Landesverordnung

Schwerin – Auf Grundlage der Landtagsbeschlüsse vom 24. März hat die Landesregierung heute eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen, die am 1. April die bisherige Verordnung mit den Übergangsregelungen ablöst.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor die bundesweit höchsten Zahlen bei den Infizierten und bei der Hospitalisierungsinzidenz“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Das führe zu einer starken Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems – in Teilen zu einer Überlastung.

Drese: „Wir handeln, da es die Situation in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erfordert. Wir wollen die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belasten durch den Wegfall aller Schutzmaßnahmen.“

In der neuen Landesverordnung wird insbesondere durch die Einführung des § 6 (Epidemiologische Gefahrenlage, sog. „Hotspot“) die gesetzliche Grundlage für die Feststellung einer konkreten Gefahr einer sich ausbreitenden Infektionslage geschaffen.

Folgende Schutzmaßnahmen sollen zur Gefahrenabwehr aufrechterhalten werden:

  1. Die Maskenpflicht in (öffentlichen) Innenbereichen, verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer Maske auch im Außenbereich immer dann, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann;
  1. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, ersatzweise bei Sitzplätzen die Gewährleistung des sogenannten Schachbrettmusters;
  1. Die Fortschreibung der 3-G-Regel entsprechend den Übergangsvorschriften (alternativ die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells, dann Verzicht auf Maske oder Abstand möglich);
  1. Die Fortschreibung der 2-G+-Regel in Clubs und Diskotheken entsprechend den Übergangsvorschriften
  1. Die Aufrechterhaltung der Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten entsprechend den Übergangsvorschriften.

„Gerade das Tragen einer Maske in den Innenbereichen ist eine einfache, aber gute Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung von Infektionen. Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn auch ihr Gegenüber eine Maske trägt“, betonte die Ministerin.

Drese hob hervor, dass das Kabinett die Corona-Entwicklung kontinuierlich beobachtet und analysiert. „Die Landesregierung wird in ihrer Sitzung am 5. April darüber beraten, ob Veränderungen bei den Schutzmaßnahmen, z.B. bei den 3G-Regeln, vorgenommen werden“, so Drese.

Dieser Pressemitteilung ist eine Tabelle beigefügt, in der aufgelistet wird, in welchen Bereichen ein 3G-Erfordernis und/ oder die Maskenpflicht besteht.

Hilfen für Krankenhäuser und Pflegeheime

Drese: Studierende und Auszubildende helfen in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Schwerin – Zur Entlastung der kritischen personellen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeheimen ergreift das Land kurzfristige Maßnahmen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese informierte in der heutigen Landespressekonferenz über die Pläne der Landesregierung.

Die Ministerin verdeutlichte, dass viele Krankenhäuser sowie Pflegeheime an der Überlastungsgrenze sind. Neben einem erhöhten Patientenaufkommen bzw. einem Anstieg der Infektionsfälle von Pflegeheimbewohnern habe sich auch eine große Anzahl an Beschäftigten infiziert bzw. ist wegen Quarantäneanordnungen und Kinderbetreuung nicht einsatzfähig. Gleichzeitig stünden Bundeswehrkräfte nur noch wenige Tage zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung sich auf die Ausweitung der Unterstützungs-Initiative „Helfenden Hände“ verständigt. „Um die gesundheitliche Versorgung und die Pflege zu stärken und die dort Beschäftigten zu entlasten, ermöglichen wir den Einsatz von Medizin-Studierenden und Pflege-Auszubildenden“, verdeutlichte Drese.

Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen die Personalengpässe in der stationären Gesundheitsversorgung und in stationären Pflegeeinrichtungen abfedern:

  • Auszubildende in den Pflegeberufen im 2. Ausbildungsjahr werden ab April für längstens 4 Wochen vom schulischen Unterricht befreit (der nicht erteilte Theorieteil wird nachgeholt) und in Einrichtungen ihres Arbeitgebers eingebunden, dies kann sowohl in Krankenhäusern als auch in Alten- und Pflegeheimen sein.
  • Der Semesterstart für die Medizinstudenten des 2. klinischen Jahres (8. Semesters) der beiden Universitätsmedizinen Greifswald (UMG) und Rostock (UMR) wird um vier Wochen verschoben. Die Studierenden werden auf freiwilliger Basis im Krankenhausbetrieb unterstützen. Es erfolgt eine Anerkennung dieser Einsätze als Famulatur oder Krankenpflegedienst (zwei Praxispflichtzeiten des Medizinstudiums). Dies könnte zu einem personellen Einsatz von bis zu 350 Studierenden führen.
  • An der UMG wird der Semesterstart für die Studierende des Studiengangs klinische Pflegewissenschaften verschoben. Die 25 Studierenden gehen für vier Wochen in den anrechenbaren Praxiseinsatz in der UMG.
  • Einrichtung einer „Jobbörse“ an der UMR und UMG – damit unterstützen sie bei der Akquise von Medizinstudierenden zum Einsatz in Einrichtungen mit Personalmangel

Um den Betrieb in möglichst allen Kitas, Horten und Schulen aufrecht zu erhalten und die Betreuungszeiten abzudecken, gibt es auch in diesen Bereichen Unterstützungs-Maßnahmen durch Studierende und angehende Erzieherinnen und Erzieher. Drese: „Wichtig ist, wenn ein Elternteil im Bereich Gesundheitswesen oder Pflege tätig ist, reicht das für den Anspruch auf Kita-Notbetreuung aus.“

Die Maßnahmen in Bereich Kita/Schule/Hort im Einzelnen:

  • Studierende des Studiengangs „Early Education“ in Neubrandenburg können in Einrichtungen unterstützen
  • Zusätzlich gehen ca. 300 Auszubildende der Erzieherausbildung ab Ende März für 3 Monate ins Praktikum und unterstützen Hort- und Kitapersonal
  • Nach wie vor gilt an Schulen das Phasenmodell um Ausfall von Lehrkräften durch Wechsel- und Distanz-Unterrichtsausfall zu reduzieren. Absicherung einer Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1-6

„Mein großer Dank gilt den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock, der Hochschule Neubrandenburg sowie den weiteren beteiligten Einrichtungen und Institutionen. Ausdrücklich bedanke ich mich auch bei Bildungsministerin Simone Oldenburg und Wissenschaftsministerin Bettina Martin und Innenminister Christian Pegel als Leiter des Krisenstabs für die schnelle, unbürokratische Hilfe und Kooperation zur Unterstützung der Krankenhäuser und Pflegeheime“, so Ministerin Drese.

Folgen der Corona-Pandemie

Drese: Kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der kritischen personellen Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Schwerin – Die epidemische Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor sehr angespannt. So ist sowohl die Zahl infizierter Personen als auch die Hospitalisierungsinzidenz weiterhin bundesweit am höchsten.

Viele Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime sind an der Überlastungsgrenze. Neben einem erhöhten Patientenaufkommen hat sich auch eine große Anzahl an Beschäftigten infiziert bzw. ist wegen Quarantäneanordnungen und Kinderbetreuung nicht einsatzfähig.

Vor diesem Hintergrund trifft das Land kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der kritischen personellen Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Zentraler Bestandteil ist die Ausweitung der Unterstützungs-Initiative „Helfenden Hände“. Darüber informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese den Krisenstab des Landes am (heutigen) Montag.

„Um die gesundheitliche Versorgung und die Pflege zu stärken und die dort Beschäftigten zu entlasten, ermöglichen wir den Einsatz von Medizin-Studierenden und Pflege-Auszubildenden“, verdeutlichte Drese.

Die Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock richten zudem eine „Jobbörse“ ein. Damit unterstützen sie bei der Akquise von Medizinstudierenden zum Einsatz in Einrichtungen mit Personalmangel, so die Ministerin.

Um den Betrieb in möglichst allen Kitas, Horten und Schulen aufrecht zu erhalten und die Betreuungszeiten abzudecken, gibt es auch in diesen Bereichen Unterstützungs-Maßnahmen durch Studierende und angehende Erzieherinnen und Erzieher. Drese: „Wichtig ist, wenn ein Elternteil im Bereich Gesundheitswesen oder Pflege tätig ist, reicht das für den Anspruch auf Kita-Notbetreuung aus.“

„Mein großer Dank gilt den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock, der Hochschule Neubrandenburg sowie den weiteren beteiligten Einrichtungen und Institutionen. Ausdrücklich bedanke ich mich auch bei Bildungsministerin Simone Oldenburg und Wissenschaftsministerin Bettina Martin für die schnelle, unbürokratische Hilfe und Kooperation zur Unterstützung der Krankenhäuser und Pflegeheime“, so Ministerin Drese.

Pandemie weiterhin sehr ernst nehmen

Schwerin – Der Landtag hat in seiner heutigen Sondersitzung die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in allen sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten beschlossen. Die Landesregierung wurde im Wesentlichen beauftragt, die Corona-Übergangsregeln auch über den 2. April hinaus zu verlängern.

Dies beinhaltet eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenbereichen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, die Fortschreibung der 3-G-Regel bzw. des 2G-Optionsmodells entsprechend den Übergangsvorschriften sowie das Vorhalten von Hygienekonzepten.

Für die Landesregierung hob Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landtagsdebatte die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage mit einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten hervor.

„Die Entwicklung ist anders verlaufen als wir uns das wahrscheinlich alle Mitte Februar gewünscht haben. Die Pandemie lässt sich nicht per Gesetz beenden. Omikron & Co. ist der 20. März ziemlich egal. Stattdessen hat das Virus uns den Subtyp BA.2 geschickt, der ganz besonders in Mecklenburg-Vorpommern dafür sorgt, dass die Infektionszahlen in die Höhe geschnellt sind“, sagte Drese bei der Einbringung des Antrags der Landesregierung.

Drese erläuterte zur Belastung in den Krankenhäusern: „Bis zu 30 Prozent des Personals fallen aus, Stationen werden geschlossen, Operationen verschoben, Notfallpatienten in Nachbarhäuser umgelenkt, Beschäftigte in Kernbereichen zentralisiert.“ Neben einem erhöhten Patientenaufkommen habe sich auch eine große Anzahl an Mitarbeitenden infiziert oder befindet sich in Quarantäne und ist nicht einsatzfähig.

Die Landesregierung habe aufgrund der Pandemielage in allen Landkreisen und kreisfreien Städten dem Landtag vorgeschlagen, von der Möglichkeit der Feststellung von Hotspots nach § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz Gebrauch zu machen. „Wir begrüßen, dass der Landtag diese Feststellung getroffen hat“, so die Ministerin.

Drese: „Über die Schutzmaßnahmen hinaus kommt es auf uns alle gemeinsam an. Nicht alles was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Selbstschutz, Eigenverantwortung, aber auch Mitmenschlichkeit und Achtsamkeit sind jetzt besonders wichtig.“

Die Landesregierung wird jetzt auf Grundlage des Landtagsbeschlusses eine Landesverordnung erarbeiten, die in der kommenden Woche im Landeskabinett besprochen und beschlossen und ab dem 3. April in Kraft treten soll.

Tag der Schulleiter*innen 2022 digital

Bildungsministerin Oldenburg: Nur durch Miteinanderreden können wir Schule gestalten

Schwerin – Am Freitag, 25. März 2022, nehmen weit über 300 Schulleiterinnen und Schulleiter am jährlichen Fortbildungs- und Vernetzungsangebot für alle öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern teil. Der Tag der Schulleiterinnen und Schulleiter ist Bestandteil der zentralen Führungskräfte-Qualifizierung des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V). Aufgrund der pandemischen Lage findet die Veranstaltung online statt.

Die Coronakrise veränderte die Arbeitsbedingungen an den Schulen tiefgreifend und erforderte überaus intensive Arbeit insbesondere bei den Schulleitungen. Deshalb fragt die Tagung „Schulen in die Zukunft führen – Wie kann das gelingen?“

„Es geht nur über den direkten Draht: Wenn Sie sagen, wo der Schuh drückt, dann kann man auch helfen. Mit Ehrlichkeit und einem Miteinanderreden können wir Schule gestalten,“ sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg in ihrer Begrüßung. „Ich weiß, wie viele Fragen Sie in dieser krisengeschüttelten Zeit tagtäglich beantworten müssen und dass Sie mit großen Engagement dabei sind und nicht verzagen. Dafür danke ich Ihnen.“

Die Grundschule „Dr. Otto Steinfatt“ in Wittenförden und die Regionale Schule „Albert Einstein“ aus Torgelow präsentieren, wie sie durch bewegte Zeiten gehen bzw. den Sozialraum Schule gestalten. Hirnforscher und Leadership Speaker Dr. Robin J. Malloy aus Paderborn hält den Titelvortrag und steht im Chat für Fragen und Diskussion bereit. Zum Abschluss beleuchtet Jugendforscher und Futurist Simon Schnetzner aus Kempten „Die Pandemie aus der Sicht von Schülerinnen und Schülern“, liefert eine aktuelle Bestandsaufnahme und zeigt Perspektiven auf.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sondersitzung die neue Corona-Übergangsregelung auf Grundlage des im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen.

„Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und dynamisch. Das gilt besonders für die Situation im Gesundheitssystem. Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen habe sich die Landesregierung dazu entschieden, wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

„Personen- und Kapazitätsbeschränkungen werden aber aufgehoben, die Einschränkungen deutlich zurückgefahren. Wir öffnen und bleiben, soweit das neue Infektionsschutzgesetz es zulässt, trotzdem weiter vorsichtig und sorgsam“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre, dass, wo immer der Abstand nicht eingehalten werden kann, es die dringende Empfehlung gibt, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen.

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

  • Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
  • bei Veranstaltungen
  • beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
  • im Bereich der touristischen Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).

Das Kabinett hat sich zudem darauf verständigt, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

3G (also geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) ist in den folgenden Innenbereichen erforderlich:

  • beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
  • im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
  • bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option)
  • im Kulturbereich (mit 2G-Option),
  • bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
  • bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
  • beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
  • beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option)
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option)

Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Drese: „Ich appelliere angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens in unserem Land, die Schutzmaßnahmen einzuhalten: Abstand, Hygiene, Maske tragen. Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an.“

Die neue Landesverordnung trat am 18. März in Kraft.

Digitalisierung in Krankenhäusern

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese will die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranbringen, um die Versorgungsstrukturen zu sichern und die telemedizinische Vernetzung zu verbessern. „Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, welch großer digitaler Investitions- und Innovationsbedarf besteht“, sagte Drese auf der Jahresversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern am (heutigen) Sonnabend in Rostock.

Ausdrücklich bedankte sich die Ministerin bei den Ärztinnen und Ärzten im Land für den großen Einsatz und die Leistungen der medizinischen Versorgung unter Pandemiebedingungen. „Sie haben in den vergangenen zwei Jahren Herausragendes bei der Corona-Bekämpfung geleistet. Auf Ihre fachliche Expertise und Ihr hohes Engagement war immer Verlass“, sagte Drese.

Ministerin Drese kündigte an, dass das von Bund und Ländern erstellte Konzept zur Verbesserung der Versorgung durch Digitalisierung im Gesundheitswesen überarbeitet werde. „Die Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens ist durch Corona in den Fokus gerückt. Wir müssen dort flächendeckend endlich den Sprung vom Fax-Zeitalter in die digitale Zukunft schaffen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese hob zudem hervor, dass das im Oktober 2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz die Digitalisierung in Krankenhäusern fördern und damit einhergehend die zunehmende Nutzung von Telemedizin im Land ermöglichen wird. „Als Land wollen wir dabei die Krankenhäuser bei den notwendigen Investitionen in digitale Technik unterstützen“, so Drese.

Gefördert würden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur wie beispielsweise Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.

Drese: „Für Mecklenburg-Vorpommern können mit dem Krankenhauszukunftsgesetz insgesamt bis zu 86 Millionen Euro zur Förderung der 37 Krankenhäuser im Land abgerufen werden.“

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Drese: Mecklenburg-Vorpommern gut auf Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereitet

Schwerin – Ende 2021 haben der Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Dieses Gesetz sieht unter anderem zum 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor.

„Die Landesregierung hat in den letzten Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um die Gesundheitsämter der Kommunen und die nach § 20a Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen bestmöglich bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterstützen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute zum Stand der weit vorangeschrittenen Vorbereitungen.

So wurde als wesentliche Hilfsmaßnahme eine landesweit einheitliche Impfnachweis-Meldeplattform entwickelt. „Wir stellen als Land damit Kommunen und Arbeitgebern eine vollumfängliche digitale Lösung zur Verfügung“, sagte Drese. „Die weitgehende Automatisierung des Verwaltungsverfahrens führt zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes“, so die Ministerin.

Drese betonte, dass die Meldeplattform einen hohen Sicherheitsstandard durch Registrierung und Verifizierung besitze. Datenerfassung und Verfahren seien mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Kein ungeimpfter Beschäftigter in einer Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis erhält ein sofortiges Beschäftigungsverbot“, so die Ministerin. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März gebe es aber eine Impf-Nachweispflicht der Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses, der einige Wochen in Anspruch nehmen wird.

Auch für die Ermessensausübung wird es nach Aussage von Drese für die Behörden vor Ort eindeutige Entscheidungshilfen im Rahmen einer fachaufsichtlichen Weisung durch das Sozialministerium geben. „So stellen wir klar, dass es keine Konsequenzen gibt, wenn die Impfserie zwischenzeitlich begonnen wird. Jede und jeder Beschäftigte hat also auch in der Zeit des Verwaltungsverfahrens noch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit unseren im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen wir sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen im Ergebnis der Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“