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Kategorie: Gesundheit / Pflege

„Stadtradeln“ 2022

Schwerin – Ab morgen, 9. März, 10 Uhr, können sich Kommunen in ganz Deutschland für das „Stadtradeln 2022“ anmelden. Nachdem die Kommune freigeschaltet wurde, können sich Radelnde für Ihre Kommune anmelden. Bei dem Wettbewerb geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn dieser sonst mit dem Auto zurückgelegt worden wäre. Damit auch möglichst viele aus Mecklenburg-Vorpommern dabei sind, übernimmt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt die Anmeldegebühr für einen Großteil der Kommunen aus dem Nordosten.

„In Mecklenburg-Vorpommern werden bereits 13 Prozent der alltäglichen Wege mit dem Rad zurückgelegt – bundesweit im Vergleich der Flächenländer ein Spitzenwert. Unser Land als Fahrradland für Einheimische und Gäste noch attraktiver zu machen und noch mehr Menschen aufs Rad bringen – das ist unser erklärtes Ziel. Davon profitiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch das Klima, für dessen Schutz ich seit November 2021 offiziell zuständig bin.

Ich freue mich deshalb sehr, dass ich die Unterstützung der Stadtradeln-Kampagne weiter fortsetzen darf. Auch in diesem Jahr stellt das Land 18.000 Euro zur Übernahme von Teilnahmegebühren zur Verfügung. Damit wollen wir erreichen, dass möglichst viele Kommunen teilnehmen und der Radverkehr in MV weiter Fahrt aufnimmt“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Beim Stadtradeln kann jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis und jede Region mitmachen. Ein Gemeindebeschluss oder ähnliches ist für eine Teilnahme nicht zwingend erforderlich. Das Einverständnis der Kommune etwa durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die Verwaltung, muss jedoch gegeben sein. Bei der Anmeldung muss zudem mindestens eine Ansprechperson vor Ort für das Stadtradeln in der Kommune genannt werden.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.

Neben „Wiederholungstätern“ wie Rostock, Greifswald und dem Landkreis Vorpommern-Rügen hatten 2021 auch Neulinge wie Wittenburg und der Landkreis Nordwestmecklenburg das Land Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Zusammen haben die beinahe 9.000 Teilnehmer aus 14 Kommunen in ihrem Aktionszeitraum mehr als 1,5 Millionen Kilometer mit dem Rad zurückgelegt und damit rund 226.000 Kilogramm Kohlendioxid vermieden, die beim Zurücklegen derselben Strecke mit dem Auto angefallen wären.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt übernimmt die Anmeldegebühr für die sich anmeldenden Kommunen so lange, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Gebühren variieren je nach Einwohnerzahl. Das Geld wird entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Dies erfolgt direkt bei Anmeldung auf www.stadtradeln.de – die Kommune muss nicht in Vorleistung gehen.

Weitere Corona-Lockerungen in M-V

Drese: Krankenhauskapazitäten im Blick behalten – Gesundheitssystem nicht überlasten

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung weitere Lockerungen in der Corona Landesverordnung beschlossen, die am 4. März in Kraft treten. „Wir haben damit den zweiten Schritt des Bund-Länder-Beschlusses vom 16.Februar umgesetzt und die Vorgaben des Landtages berücksichtigt“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Die Änderungen betreffen u.a. die Bereiche Gastronomie, Beherbergungen, Kultur und Sport (inkl. Schwimm- und Spaßbäder sowie Zuschauer bei Großveranstaltungen). Auch für Diskotheken und Clubs gibt es Öffnungsperspektiven.

In der Gastronomie und im Beherbergungsgewerbe gilt 3G in allen Stufen. Damit haben nicht nur Geimpfte und Genesene sondern auch negativ Getestete einen Zutritt zu den Einrichtungen. „Diese Lockerung ist für das Tourismusland MV eine große Erleichterung. Uns ist wichtig, dass die Betriebe rechtzeitig vor Ostern Planungssicherheit haben“, verdeutlichte Drese.

Darüber hinaus teilte Drese mit, dass Großveranstaltungen mit einer Zuschauer-Auslastung von 75 Prozent (außen) und 60 Prozent (innen) möglich sind. „D.h., der FC Hansa kann zum nächsten Heimspiel etwa 21.500 Zuschauer empfangen und in der Stadthalle Rostock beträgt die maximale Kapazität rund 2.400 Zuschauerinnen und Zuschauer“, so Drese. Für Großveranstaltungen gilt: die 2G-Plus Regel bleibt in den Stufen 2 bis 4 bestehen und es gibt eine stufenunabhängige Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Beim Vereinssport gibt es in allen Altersgruppen keine festen Gruppengrößen und keine Grenzen bei der Personenanzahl bei Wettkämpfen mehr. Auch Zuschauer sind zugelassen (Regelungen wie bei den Großveranstaltungen). Bei Stufe 1 bis 3 gilt die 3-G-Regel. In Stufe 4 (Rot) besteht die 2G-Plus-Regel innen und 2G außen. Schwimm- und Spaßbäder können ab 4. März auch in Stufe 4 (Rot) für alle Besucher/innen mit 2G-Plus öffnen.

Auch der Kultur-Bereich erfährt zum 4. März deutliche Erleichterungen. Es gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, sozikulturelle Zentren und Bibliotheken die 3-G-Regel in den Stufen 2 bis 4 und eine max. Kapazitätsauslastung von 60 Prozent. Diskotheken und Clubs können wieder öffnen. Hier gilt 3G in Stufe 1 und 2G-Plus in den Stufen 2 bis 4 und eine Auslastung von maximal 50 Prozent der zulässigen Personenkapazität.

„Wir öffnen in Mecklenburg-Vorpommern viele Bereiche und lockern Schutzvorschriften, da dies vertretbar ist“, so Drese. Für eine Entwarnung sei es jedoch zu früh. Corona sei angesichts der hohen Inzidenzzahlen und der steigenden Fallzahlen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern noch immer eine Herausforderung.

Drese: „Deshalb bitte ich um Vorsicht in allen Lebensbereichen. Das Testen und das Tragen einer FFP2-Maske in vielen Bereichen bleiben weiterhin notwendig. Es geht vor allem darum, Menschen zu schützen, die älter oder vorerkrankt sind.“

Start von Novavax-Impfungen in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern erhält im 1. Quartal ca. 78.000 Dosen mit dem Impfstoff Nuvaxovid von Novavax. Die ersten Lieferungen treffen im Land über das Wochenende ein, so dass in der kommenden Woche mit den Impfungen gestartet werden kann.

Den Auftakt macht der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Im dortigen Impfstützpunkt im Bethaniencenter in Neubrandenburg sind Novavax-Impfungen bereits am Montag, den 28. Februar möglich. Rostock, Schwerin und Vorpommern-Rügen (Stralsund) folgen ab Dienstag, den 1. März.

„Ich freue mich, dass die Logistik so reibungslos funktioniert. Mein Dank gilt allen Beteiligten. Alle Impfstäbe der Landkreise und kreisfreien Städte gewährleisten mit hohem Engagement den zügigen Start der Novavax-Impfungen. Jetzt müssen die Bürgerinnen und Bürger, die auf solch einen Proteinimpfstoff mit Wirkverstärker gewartet haben, die Impfangebote auch nutzen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Die Starttermine in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten sehen wie folgt aus:

  • MSE   28.02.
  • HRO   01.03. im Südstadt Klinikum
  • SN      01.03.
  • VR      01.03.
  • LRO    02.03
  • VG      03.03
  • NWM  04.03.
  • LUP    07.03

Alle an Novavax-Impfungen interessierte Bürgerinnen und Bürger können über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) einen Impftermin buchen. Es gibt keine Beschränkung. Eine Anmeldung ist dort natürlich auch weiterhin für alle anderen Corona-Schutzimpfungen möglich.

Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax wird von der Ständigen Impfkommission für alle Personen ab 18 Jahren empfohlen. Ausgenommen davon sind zurzeit Schwangere und Stillende. Es sind zur Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen notwendig, so dass vorerst ca. 39.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Novavax geimpft werden könnten.

Bewerbung für Medizinstudienplatz

Schwerin – Landärzte für Mecklenburg-Vorpommern gesucht: Um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, gibt es seit 2021 im Land das sogenannte Landarztgesetz. Jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und beabsichtigt, als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden, kann sich bis zum 31. März 2022 um einen der für die Landärzte reservierten 31 Studienplätze bewerben.

„Mit dem Start im letzten Jahr haben wir gute Erfahrungen sammeln können. Wir halten ins­gesamt 31 von rund 400 Studienplätzen ausschließlich für die Studierenden vor, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben. Bis zum 31. März kön­nen sich junge Menschen für einen dieser Studienplätze an den Universitäten Rostock und Greifswald bewerben. Mit der Landarztquote steuern wir aktiv dem Ärztemangel insbeson­dere auf dem Land entgegen. Unser Ziel ist es, langfristig für die Menschen in unserem Land die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagt Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern.

„Für die Bewerbung gilt – die Abiturnote ist nur ein Bestandteil der Vorauswahl. Daneben fließen auch andere Kriterien in die Entscheidung ein, beispielsweise vorherige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz“, sagt Drese weiter. Die Studienplätze werden nur an Bewerber vergeben, die sich zuvor vertraglich verpflichten, eine entspre­chende Weiterbildung, die zur Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit berechtigt, zu absol­vieren und für zehn Jahre eine vertragsärztliche Tätigkeit in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten auszuüben.

Zudem ist geregelt, die Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen. „Die Auswahlgespräche werden im Rahmen eines Assessment-Centers aus kurzen Interviews und Szenarien bestehen, die von Juroren – alles erfahrene Hausärzte aus ländlichen Versorgungsbereichen in M-V – bewertet werden“, sagt Axel Rambow, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV). Dabei sollen wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes wie die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz erkannt werden.

Die KVMV wird als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Verfahren durchführen. Während ihres Medizinstudiums profitieren die Studierenden von einer weiteren Betreuung durch die KVMV. Beispielsweise erhalten sie bei einem Mentoringprogramm die Gelegenheit, sehr frühzeitig den Alltag in Landarztpraxen kennenzulernen.

Bewerbungen für das Wintersemester 2022/23 für Medizinstudierende per Landarztquote sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) bis zum 31. März 2022 möglich (siehe: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html). Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich (einschließlich der Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist bei der KVMV eingegangen sein (Postanschrift: KVMV, Bewerbung Landarztquote, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin). Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der KVMV. Die Unterlagen können auch rund um die Uhr am Empfang der KVMV abgegeben werden. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. März 2022, 00:00 Uhr, bis 31. März 2022, 24:00 Uhr, geschaltet.

Die Bewerberinnen und Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studienorte angeben: Universität Rostock oder Universität Greifswald. Liegen in der Endauswahl mehr Be­werbungen für einen Studienort vor, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Zulas­sungsvoraussetzung zum Medizinstudium per Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Ab­schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Bewerbungsverfahren durchlaufen und der Zulassungsbescheid erhalten, beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 1. Oktober 2022.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, FAQ rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land sowie der Zugang zur notwendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der KVMV zu finden unter: →kvmv.de →Nachwuchs →Landarztquote. Für darüberhinausgehende Fragen steht das Team Landarztquote der KVMV unter E-Mail: Landarztquote@kvmv.de oder dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 0385-7431-910 zur Verfügung.

Impfungen mit Novavax ab sofort möglich

Schwerin – Ab sofort können sich alle Bürgerinnen und Bürger über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) für einen Impftermin mit dem Novavax-Impfstoff anmelden. Die bisher bestehende Beschränkung auf Beschäftigte, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, entfällt. Das teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Start der Impfungen mit dem Proteinimpfstoff von Novavax ist in der kommenden Woche“, so Drese. Nach jüngsten Meldungen des Bundesgesundheitsministeriums kommt der Impfstoff Ende dieser Woche im Zentrallager des Bundes an. „Danach wird er umgehend an die Impfstützpunkte der Landkreise und kreisfreien Städte sowie an die vier großen Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ausgeliefert“, verdeutlichte die Ministerin.

Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax wird von der Ständigen Impfkommission für alle Personen ab 18 Jahren empfohlen. Ausgenommen davon sind zurzeit Schwangere und Stillende. Es sind zur Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen notwendig.

Das Land erhält im 1. Quartal 2022 ca. 78.000 Dosen, so dass vorerst ca. 39.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Novavax geimpft werden könnten. Interessierte bekommen über das Impfportal und die Impfhotline einen Termin für die Erstimpfung und können sich gleichzeitig für die zweite notwendige Impfung registrieren. Die Nachfrage in den Impfstützpunkten bleibt bisher hinter den Erwartungen zurück.

Drese: „Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Meine Bitte ist, dass diese Bürgerinnen und Bürger nun die Impfangebote auch nutzen.“

In folgenden Impfstützpunkten finden Novavax-Impfungen statt:

  • Hansestadt Rostock: WarnowPark Einkaufscenter (1. Etage), Rigaer Str. 5
  • LH Schwerin: Schlossparkcenter, Wittenburger Str. 16b
  • LK Nordwestmecklenburg: Hochschule Wismar (Haus 18), Philipp-Müller-Str. 14 und Luise-Reuter-Saal, Kirchplatz 5, Grevesmühlen
  • LK Ludwigslust-Parchim: Krankenhaus am Crivitzer See, Amtsstraße 1, Crivitz
  • LK Rostock: Impfzentrum Flughafen Rostock-Laage, Flughafenstr. 1, Laage
  • LK Mecklenburgische Seenplatte: Bethaniencenter, Mirabellenstr. 2, Neubrandenburg und Schmetterlingshaus, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 6, Waren
  • LK Vorpommern-Rügen: Einkaufszentrum Strelapark, Grünhufer Bogen 13-17, Stralsund
  • LK Vorpommern Greifswald: Impfzentrum Greifswald, Brandteichstraße 20

222.222 Impfungen

Rostock – Am 22.02 fand im Rostocker Impfstützpunkt im Warnowpark Lütten Klein die 222.222. COVID-19-Schutzimpfung in der Hanse- und Universitätsstadt statt.

Die Staatsekretärin für das Thema Corona, Frauke Hilgemann, nahm diese besondere Zahl zum Anlass, den Impfstützpunkt zu besuchen. Sie informierte sich dabei über den Stand der Impfkampagne, Sonderimpfaktionen und die Vorbereitungen auf den Start der Impfungen mit dem Proteinimpfstoff von Novavax.

„Die mehr als 222.000 Impfungen seit dem 27. Dezember 2020 verdeutlichen, welch gute und professionelle Arbeit durch die Impfteams in Rostock geleistet werden. Mir war es deshalb sehr wichtig, dieses Engagement aller Beteiligten persönlich zu würdigen und im Namen der Landesregierung Danke zu sagen“, betonte Hilgemann anlässlich ihres Besuchs im Impfstützpunkt.

Die 222.222 Impfungen gegen COVID-19 umfassen alle Impfungen im früheren Impfzentrum in der HanseMesse, im aktuellen Impfstützpunkt im Lütten Kleiner Warnowpark und von mobilen Impfaktionen wie zum Beispiel bei der Hanse Sail 2021, im Bahnhof Warnemünde, auf dem Innenstadtcampus der Universität Rostock, in Einrichtungen der Stadtbibliothek Rostock und in Stadtteil- und Begegnungszentren.

Über 130.000 Impfungen erfolgten mit dem Vakzin der Fa. BioNTech, über 71.000 mit dem Impfstoff der Fa. Moderna. Etwa 73 Prozent der Menschen in der Region (Stadt- und Landkreis) haben derzeit einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19, etwa 56 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.

„Impf-Angebote sind auch weiterhin ausreichend vorhanden“, verdeutlichte Staatssekretärin Hilgemann. Die Nachfrage sei aber leider in den letzten Wochen deutlich zurückgegangen. Hilgemann: „Ich erhoffe mir eine Belebung durch den Novavax-Impfstoff. Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Ich hoffe, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot ab der nächsten Woche  annehmen.“

Aufhebung der Kontaktbeschränkungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Grundlage dafür sind der Bund-Länder-Beschluss vom 16.Februar und der Beschluss des Landtages am Montag, die jeweils schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen vorsehen.

„Die wichtigste Änderung betrifft die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Sie gilt ab Donnerstag stufenunabhängig bei privaten Zusammenkünften mit ausschließlich geimpften und genesenen Personen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Bisher galt ab Stufe 2 (Gelb), dass private Zusammenkünfte nur mit maximal zehn Personen möglich waren. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, gilt weiterhin die Regel von einem Haushalt plus zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt (max. 10 Personen).

Weitere Lockerungsschritte will die Landesregierung entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses in der kommenden Woche beschließen.

Das Kabinett nahm zudem eine Anpassung der Schwellenwerte der Neuinfektionen in der Corona-Ampelregelung vor. Diese orientierten sich an den Erfahrungen der gefährlicheren Delta-Variante. Künftig gilt: Die bisherigen Schwellenwerte der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen werden mit dem Faktor 7 multipliziert. D.h., die Warnstufe Rot ist bei einem 7-Tage-Inzidenzwert ab 1.400 Neuinfektionen erreicht (bisher 200) – die Stufe Orange künftig bei 350 bis 1.400.

Daneben beschloss das Kabinett die Aufhebung der Kontaktdatenerfassung. Diese ist nicht mehr erforderlich, da die Kontaktermittlung im privaten Umfeld kaum noch eine Rolle spielt – das bedeutet auch eine deutliche bürokratische Erleichterung für die Gesundheitsämter und Unternehmen im Land. Drese: „Wir empfehlen aber eine QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App bereitzustellen als sinnvolle digitale Ergänzung zu Abstandhalten, Hygiene und Alltagsmaske.“

Ausnahmen von der Aufhebung der Kontaktdatenerfassung bilden die Pflegeheime. „Um Kontaktketten nachverfolgen zu können und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen, werden in diesem besonders sensiblen Bereich weiterhin die Kontakte erfasst“, verdeutlichte Drese.

Ministerin Drese betonte zugleich, dass die Landesregierung bei allen Lockerungs- und Öffnungsschritten vorsichtig bleiben und die Entwicklung genau beobachten wird. „Wir dürfen und werden den Weg der Vernunft nicht verlassen. Die aktuelle Corona-Welle ist in Mecklenburg-Vorpommern später eingetreten. Deshalb ist es auch nach Rücksprache mit unseren Expertinnen und Experten für eine Entwarnung noch zu früh. Wir bitten die Menschen in unserem Land weiter verantwortungsbewusst zu sein, Masken zu tragen, sich zu testen und die Impfangebote wahrzunehmen“, so Drese.

Booster-Impfungen

Schwerin – Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. „Mit einer zweiten Booster-Impfung kann dem nachlassenden Schutz entgegengewirkt werden. Wir planen erneut mobile Impfteams in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe einzusetzen. Dieses Vorgehen hat in der Vergangenheit gut funktioniert“, sagte die Staatssekretärin für Corona, Frauke Hilgemann, am Freitag in Schwerin.

Jede Einrichtung der Pflege und jedes Angebot der Eingliederungshilfe erhält durch das Land ein Angebot zur Impfung oder vereinbart ein Angebot mit den Hausärzten. Die mobilen Impf-Teams stehen zur Verfügung, um auf Wunsch Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen durchzuführen. „Mit dieser Möglichkeiten wollen wir auch das Personal ansprechen“, so Hilgemann.

Die STIKO empfiehlt bei Über-70-Jährigen, Bewohnenden und Betreuten in Einrichtungen der Pflege und bei immundefizienten Menschen eine zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung. Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ist die zweite Auffrischimpfung frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung empfohlen. In begründeten Fällen kann die zweite Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.

Hilgemann: „Auch dieses Mal wollen wir ein Impfangebot vor Ort unterbreiten um sicherzustellen, dass jeder Bewohnende und Mitarbeitende möglichst zügig und unkompliziert eine Impfung wahrnehmen kann.“

Einige mobile Teams der Landkreise und kreisfreien Städte sind bereits in den Einrichtungen der Pflege und Angeboten der Eingliederungshilfe im Einsatz.