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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Registrierung für Novavax-Impfungen gestartet

Schwerin – Seit dieser Woche können über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) Termine für die Nuvaxovid-Impfung gebucht werden. Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge erhalten zunächst die Beschäftigten, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, die Möglichkeit zur Registrierung für die Impfung mit dem Proteinimpfstoff von Novavax.

Voraussetzung für eine Impfung ist deshalb eine Bescheinigung des Arbeitgebers aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Eingliederungshilfe. Prioritär impfberechtigt sind damit neben allen Mitarbeitenden in Kliniken und Krankenhäusern (auch Tageskliniken, Rehaeinrichtungen oder Dialysezentren), Alten- und Pflegeheimen sowie ambulanten Diensten beispielsweise auch Hebammen, Physiotherapeuten sowie Beschäftigte in Arztpraxen, beim Rettungsdienst sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und für Menschen mit Behinderungen. Einen Impftermin buchen, können ab sofort auch sämtliche Beschäftigten einer Reinigungsfirma, die in den vorgenannten Bereichen eingesetzt sind, aber auch in Fahrdiensten oder Personen, die im ambulanten Bereich Dienstleistungen zum Beispiel als Assistenz erbringen.

Termine in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte werden frühestens für die 9. Kalenderwoche vergeben (ab 28. Februar). Interessierte bekommen einen Termin für die Erstimpfung und können sich gleichzeitig für die zweite notwendige Impfung registrieren, die im Abstand von mindestens drei Wochen erfolgt.

Das Land erhält ab Ende Februar in den ersten vier Wochen ca. 76.000 Dosen, so dass zunächst ca. 38.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Nuvaxovid geimpft werden könnten.

In folgenden Impfstützpunkten finden Novavax-Impfungen statt:

  • Hansestadt Rostock: WarnowPark Einkaufscenter (1. Etage), Rigaer Str. 5
  • Landeshauptstadt Schwerin: Sport- und Kongresshalle, Wittenburger Straße 118
  • LK Nordwestmecklenburg: Hochschule Wismar (Haus 18), Philipp-Müller-Str. 14
  • LK Ludwigslust-Parchim: Krankenhaus am Crivitzer See, Amtsstraße 1, Crivitz
  • LK Rostock: Impfzentrum Flughafen Rostock-Laage, Flughafenstr. 1, Laage
  • LK Mecklenburgische Seenplatte: Bethaniencenter, Mirabellenstr. 2, Neubrandenburg
  • LK Vorpommern-Rügen: Einkaufszentrum Strelapark, Grünhufer Bogen 13-17, Stralsund
  • LK Vorpommern Greifswald: Impfzentrum Greifswald, Brandteichstraße 20

Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Meine Bitte ist, dass diese Bürgerinnen und Bürger nun die Impfangebote auch nutzen. Sobald der Impfstoff von Novavax ausreichend vorhanden ist, können ihn auch alle Personen ab 18 Jahren erhalten, die nicht im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeiten. Das Ministerium wird darüber rechtzeitig informieren.“

Wichtige Änderungen………

…….für den Einzelhandel und bei Zuschauern von Großveranstaltungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Zwei Bereiche standen dabei im Mittelpunkt, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

So wird in der neuen Landesverordnung stufenunabhängig ab dem 12. Februar die 2G-Regelung im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung aufgehoben. Bisher galt diese ab der Warnstufe Orange.

Für Kundinnen und Kunden besteht ab Sonnabend aber die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2). Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht gibt es für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (hier genügt eine OP-Maske). Beschäftigte im Einzelhandel mit Besucherkontakt müssen nach wie vor mindestens eine OP-Maske tragen. Auch im Einzelhandel der Grundversorgung bleibt es bei der OP-Maskenpflicht.

Bei Großveranstaltungen auch im kulturellen Bereich (z.B. Festspiele MV) sind ab Freitag mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen und nunmehr auch in Warnstufe Rot erlaubt.

Im Einzelnen gilt ab dem 11. Februar:

  • Stufe 1 (grün): 3G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 100% Auslastung erlaubt, keine max. Zuschauerobergrenze
  • Stufe 2 (gelb): 2G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 50% Auslastung, max. 3.000 Zuschauende innen und 15.000 im Außenbereich
  • Stufe 3 (orange): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende
  • Stufe 4 (rot): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende

Zuschauerinnen und Zuschauer von Großveranstaltungen müssen geimpft und/ oder genesen und getestet sein. Von der Testpflicht befreit sind geboosterte Personen und ihnen Gleichgestellte. Hinweis: Ungeimpfte Schulkinder brauchen am Wochenende z. B. bei Hansa/ Seawolves auch einen Test, da in den Ferien keine Schultestungen stattfinden.

„Es gibt damit jetzt bundesweit in den Stadien und großen Hallen weitgehend einheitliche Regelungen. Das ist aus meiner Sicht ein deutlicher Fortschritt und sorgt für Akzeptanz und Wettbewerbsgleichheit“, verdeutlichte Drese.

Kontrollen bei 3G-Regelung im ÖPNV

Kontrollen bei 3G-Regelung im ÖPNVMeyer: Verkehrsunternehmen erhalten finanziellen Zuschuss 

Schwerin – Die Unternehmen des ÖPNV können ab sofort einen finanziellen Zuschuss für Kontrollen im Rahmen der 3G-Regelung beim Land beantragen.

„Das Land beteiligt sich anteilmäßig an den zusätzlichen Kosten für das Kontrollpersonal in den Bussen und Bahnen. Es soll damit der Mehraufwand aufgrund der Kontrollen für die Unternehmen abgefedert werden. Mit den Kontrollen leisten die Verkehrsunternehmen einen wertvollen Beitrag, um erhöhte Gesundheitsrisiken für die Fahrgäste zu vermeiden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Insgesamt stehen für die Kontrollen eine Million Euro aus Mitteln des MV-Schutzfonds zur Verfügung.

Zur Förderung des Gesundheitsschutzes gilt seit dem 24. November 2021 bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr die sogenannte 3G-Regelung. Danach ist die Nutzung des Nahverkehrs nur noch Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulferienzeit sowie Fahrgäste des Taxiverkehrs.

„Die Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs haben durch Kontrollen in den Zügen, Bussen und in den Straßenbahnen dabei sicherzustellen, dass die Regelung von den Fahrgästen eingehalten wird“, so Meyer weiter.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie leidet der öffentliche Personennahverkehr unter rückgängigen Fahrgastzahlen. Im Rahmen der Pandemie wurde für den öffentlichen Personennahverkehr für die Jahre 2020 und 2021 ein Rettungsschirm von Bund, Ländern und Kommunen aufgespannt. Damit konnte das Fahrplanangebot im Land aufrechterhalten bleiben und die Verkehrsunternehmen wirtschaftlich stabilisiert werden.

„Es ist daher wichtig, bei den Fahrgästen wieder um Vertrauen zu werben. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV achten darauf, dass während der Fahrten mit dem Bus oder der Bahn alles getan wird, um Ansteckungen zu vermeiden. Wir wollen der Branche in dieser schwierigen Zeit auch finanziell zur Seite stehen“, so Meyer. Inwieweit für die ÖPNV-Branche auch im Jahr 2022 Hilfen notwendig sein werden, wird derzeit zwischen Bund, Ländern und den Branchenverbänden beraten.

Impfstart mit Novavax

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese erhofft sich vom Impfstoff Nuvaxovid von Novavax eine Belebung des Impfgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern. „Viele Bürgerinnen und Bürger, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind oder bei denen medizinische Gründe gegen deren Einsatz sprechen, haben in Kürze die Möglichkeit, sich mit einem proteinbasierten Impfstoff zu schützen“, sagte Drese zur gestern erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Nuvaxovid ist ein Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). Das menschliche Immunsystem bildet nach der Impfung damit Antikörper gegen das Protein und kann so eine Covid-19-Erkrankung abwehren. In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante können aktuell noch nicht getroffen werden.

Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen zu geben. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.

„Wir rechnen nach neuesten Informationen des Bundes mit einer Lieferung Ende der 8. Kalenderwoche. Es stehen dann in den ersten vier Wochen ca. 76.000 Dosen zur Verfügung, so dass zunächst ca. 38.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Nuvaxovid geimpft werden könnten“, verdeutlichte Drese.

Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge erhalten zunächst die (ungeimpften) Beschäftigten, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, die Möglichkeit zur Impfung. Ab Mitte nächster Woche ist für diese Beschäftigten aus den Bereichen Gesundheit- Pflege und Eingliederungshilfe eine Registrierung für die Nuvaxovid-Impfung über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) möglich. Voraussetzung für eine Impfung ist eine Arbeitgeberbescheinigung der Einrichtung. Die Impfungen werden dann jeweils zentral in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städten durchgeführt. Damit sollen die Impfstoffbestände optimal ausgenutzt werden, so Drese.

Die Ministerin kündigte zudem an, die STIKO-Empfehlung für eine 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen zügig umzusetzen. „Wir sind hierzu bereits mit den Impfteams in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Gespräch, um diesem Personenkreis so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen. Auch online und telefonisch werden voraussichtlich nächste Woche bereits Terminierungen für eine 2. Auffrischimpfung nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung möglich sein“, sagte Drese. Ebenso werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die 2. Auffrischimpfung durchführen.

Weltkrebstag 2022

Zukunftsorientierte Patientenversorgung im Fokus

Schwerin – Der diesjährige Weltkrebstag am 4. Februar steht unter dem Motto „Versorgungslücken schließen“. Patientinnen und Patienten sollen insbesondere in den ländlichen Regionen den Zugang zur bestmöglichen onkologischen Behandlung und Betreuung haben. Eine zentrale Rolle bei der zukunftsorientierten Patientenversorgung spiele in Mecklenburg-Vorpommern dabei die Entwicklung des onkologischen Spitzenzentrums (Comprehensive Cancer Center) in Rostock und Greifswald betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Weltkrebstag.

Drese: „Das neu entstehende Comprehensive Cancer Center-MV (CCC) wird mit umliegenden Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten kooperieren, damit diese von den wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen direkt profitieren können.“ Dies würde die Möglichkeiten jeder Krebspatientin und jedes Krebspatienten künftig deutlich verbessern – um den bestmöglichen Zugang zu moderner Diagnostik und fortschrittlichen Therapieverfahren zu erhalten, erklärte die Ministerin.

Auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2020 wird an der Entwicklung und Förderung des CCC gearbeitet. Für den Aufbau stellte der Landtag aus der Bestandsrücklage des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro und im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Daneben sei auch die psychoonkologische bzw. psychosoziale Betreuung ein wichtiges Element bei der Verarbeitung und Bewältigung einer Krebserkrankung, sagte Drese. Daher unterstützt das Land den Aufbau von ambulanten Krebsberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern. In Trägerschaft der Krebsgesellschaft M-V e.V. konnte im Juni 2021 das erste ambulante Krebsberatungsteam starten. Weitere Beratungsstandorte in 2022 sind in Rostock, Güstrow, Stralsund, Schwerin und Waren (Müritz) vorgesehen.

Der Weltkrebstag findet jedes Jahr am 4. Februar statt. Im Jahr 2022 zum 22. Mal. Der Aktionstag wurde durch die Weltkrebsorganisation (UICC) ins Leben gerufen.

Rund 11.000 Menschen erkranken in Mecklenburg-Vorpommern jährlich neu an Krebs. Dabei ist bei Frauen die mit Abstand häufigste Krebserkrankung Brustkrebs (29,4 Prozent) und bei Männern Prostatakrebs (23,5 Prozent). Danach folgen bei Frauen Darm- und Lungenkrebs mit 11,3 bzw. 8 Prozent. Bei Männern liegt Lungenkrebs mit 13,8 Prozent vor Darmkrebs mit 12,5 Prozent.

Neues zur Corona-Warn-App

Corona-Warn-App der Bundesregierung wird digitaler Schlüssel in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie künftig noch stärker auf die Corona-Warn-App (CWA), das offizielle kostenlose Angebot der Bundesregierung.

„Die Corona-Warn-App kann seit kurzem auch die bisher verwendeten Luca-QR-Codes lesen“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel. Damit würden künftig auch die Zugänge zu Geschäften und anderen Orten, bei deren Betreten die Kontaktdaten der Kunden hinterlegt werden müssen, via Corona-Warn-App erfasst.

„Der Bund hat die Corona-Warn-App und ihre Funktionen stetig weiterentwickelt, sodass sie heute – anders als noch vor einem Jahr – auch das Einchecken mittels QR-Code beim Einkaufen und bei Besuchen anderer Orte, an denen die Kontaktdaten hinterlassen werden sollen, unterstützen kann“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und ergänzt: „In der jetzigen Phase der Pandemie wird die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen immer wichtiger. Die Corona-Warn-App hilft nicht nur beim Einchecken, sondern versetzt die Nutzer in die Lage, sich durch anonyme Warnungen unverzüglich selbst wirksam zu schützen und andere zu warnen.“ Zugleich werde mit der Corona-Warn-App die digitale Alternative zur Kontaktdatenerfassung auf Papierlisten auch nach dem Auslaufen der Luca-App in M-V Mitte März auch weiterhin bestehen.

Die Corona-Warn-App ermöglicht Gastronomen, Händlern, Veranstaltern und Behörden, einen QR-Code zu erstellen, in dem alle notwendigen Daten kodiert werden. „Besucher und Gäste können sich vor Betreten des Lokals, des Geschäfts, der Veranstaltung etc. einchecken, indem sie den QR-Code scannen. Der Check-In wird auf diesem gespeichert und nach zwei Wochen automatisch gelöscht. Personen, die später positiv auf Covid-19 getestet werden, können ihre Check-Ins anonym über die App teilen und so auf den Server der Corona-Warn-App hochladen. Der Server veröffentlicht die entsprechenden Check-Ins dann als Warnungen an die anderen Kunden und Nutzer, die zeitgleich mit dem später als infiziert festgestellten Kunden beispiels-weise in einem Geschäft waren. Diese Warnungen werden regelmäßig heruntergeladen und automatisch mit den lokalen Check-Ins auf den Smartphones der anderen Nutzer abgeglichen“, beschreibt Christian Pegel das Prozedere.

„Ob Nutzerinnen und Nutzer eine grüne oder rote Warnung erhalten, hängt davon ab, ob sich ihr Aufenthalt mit dem einer infizierten Person überschneidet. Ein Vorteil der Corona-Warn-App ist, dass sie die verschiedenen Parameter wie Abstand und Dauer des Aufenthalts für eine Warnmeldung misst“, so Minister Pegel. Wichtig vor allem für Unternehmer ist, dass der vorhandene QR-Code der Luca-App auch von der Corona-Warn-App gelesen werden kann. „Das bedeutet, der Luca-QR-Code kann erst einmal bleiben“, so Pegel

Gleichwohl appelliere er an Händler und Gastronomen, die die Kontaktdaten ihrer Kunden und Besucher nach der Corona-Schutzverordnung erfassen müssen, sich die Corona-Warn-App runterzuladen und sich einen eigenen Account anzulegen, um Infektionsketten schneller zu durchbrechen. Der Minister fügt hinzu: „Der QR-Code der Corona-Warn-App ist sogar noch schöner für die Händler, denn dadurch werden keine Daten auf dem eigenen Rechner gespeichert. Die Kontaktinformationen sind nur auf den Smartphones der Nutzer hinterlegt.“

Weitere Informationen zur Corona-Warn-App der Bundesregierung finden Sie unter:

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app

Schulbetrieb nach den Winterferien

Oldenburg: Schutzmaßnahmen an Schulen werden fortgesetzt

Schwerin – Das Bildungsministerium hat in einem Schreiben die Schulen im Land über die Organisation des Schulbetriebs nach den Winterferien informiert.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler so viel Präsenzunterricht wie möglich erhalten, solange der Gesundheitsschutz für alle gewährleistet werden kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir wollen Schülerinnen und Schüler auch nach den Winterferien bestmöglich unterstützen. Dabei geht es insbesondere darum, ihnen die Sorgen vor Prüfungen zu nehmen und die Bildungsangebote so gut wie möglich zu organisieren. Wichtig ist zudem in der angespannten Situation Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten“, betonte sie.

Folgende Maßnahmen gelten nach den Winterferien:

  1. Das „Drei-Phasen-Modell“ gilt zunächst bis zum 31. März 2022. Schülerinnen, Schüler und Eltern können sich vor Unterrichtsbeginn nach den Winterferien über die entsprechenden Schulinformationsportale informieren, in welcher Phase an ihrer Schule unterrichtet wird.
  1. Die erste Testung nach den Winterferien erfolgt am ersten Unterrichtstag. Hierdurch soll möglichst effektiv die Gefahr reduziert werden, dass das Virus in die Schulen einkehrt.
  1. Wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, werden die Eltern gebeten, eine Erklärung über das Reiseverhalten zu unterzeichnen. Darin bestätigen sie, dass sich ihr Kind in den vergangenen zehn Tagen nicht in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Schülerinnen und Schüler bringen diese Erklärung nach den Winterferien in die Schule mit. Schülerinnen und Schüler, die diese Erklärung nicht vorweisen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.
  1. Auch zum neuen Schulhalbjahr wird das Bildungsministerium in gewohnter Weise für Fragen rund um den Schulbetrieb und damit verbundenen Herausforderungen per Telefon-Hotline zur Verfügung stehen. Hier können sich sowohl Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, pädagogische Fachkräfte als auch die Erziehungsberechtigten oder Schülerinnen und Schüler mit ihren Anliegen direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungsministeriums wenden. Die Hotline ist von Sonntag, 20. Februar 2022, bis Dienstag, 22. Februar 2022, unter der Rufnummer 0385 588 7174 zu erreichen und zu folgenden Uhrzeiten besetzt:

     So., 20. Februar 2022: 14:00-18:00 Uhr  / Mo., 21. Februar 2022: 7:00-17:00 Uhr / Di., 22. Februar 2022: 7:00-17:00 Uhr

50 % der Menschen in M-V sind geboostert

Schwerin – Über die Hälfte der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben die Auffrischimpfung erhalten. Mit Stand 27. Januar sind 807.550 Personen dreifach geimpft, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute im Landtag. Das entspricht einer Quote von 50,1 Prozent.

Die Ministerin warb im Rahmen der Landtagsdebatte zum Thema Auffrischimpfungen für unter 18-Jährige dafür, die zahlreich vorhandenen Impfangebote wahrzunehmen.

„Wir erleben gerade die starke Ausbreitung der Omikron-Variante und haben im Land ein Rekordwert an Neuinfektionen erreicht – vor allem auch bei den jungen Menschen“, betonte Drese. Corona-Impfungen seien die beste Präventionsmaßnahme in der Pandemie, um eine hohe Immunabwehr und einen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen in allen Altersgruppen aufzubauen.

Drese betonte, dass inzwischen über 53 Prozent aller Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in MV einmal und knapp 48 Prozent bereits zweimal geimpft sind.

Nachdem die Ständige Impfkommission am 20. Januar eine allgemeine Booster-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech veröffentlicht hat, steige auch hier die Quote, so die Ministerin.

„Mittlerweile haben in unserem Land auch bereits 12,3 Prozent eine Booster-Impfung erhalten“, sagte Drese im Landtag. Die dritte Impfstoffdosis soll in einem Abstand von drei Monaten zur vorherigen Impfung verabreicht werden

Die Ministerin verdeutlichte, dass es an Impfangeboten und verfügbaren Impfstoffen nicht mangelt. „Ob mit oder ohne Termin: Wartezeiten sind an keinem Standort zu befürchten“, so Drese.

Zusätzlich habe die Landesregierung in der vergangenen Woche über die Schulen alle Eltern von Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren angeschrieben, um Angebote für Erst-, Zweit- oder Booster-Impfungen zu unterbreiten. Drese: „Dort, wo Bedarf angemeldet wurde, werden jetzt mobile Impf-Teams Impfungen an und im Umfeld von Schulen meist noch vor den Winterferien vornehmen.“