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Kategorie: Klimaschutz

Förderung von Balkonkraftwerken

Backhaus: Balkonkraftwerke hilft Mieterinnen und Mietern Energiekosten zu mindern

Schwerin – Im Landtag erteilte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus einem Antrag der Opposition eine Absage, der die Unterstützung des Landes zum Austausch von Heizsystemen forderte. Die Landesregierung habe laut Minister einen effektiveren Weg gewählt, die Energiekosten der Menschen im Land zu senken.

„Grundsätzlich teilen ich und auch der Rest der Landesregierung die Auffassung, dass wir im Land schnell wegkommen müssen von der Nutzung fossiler Energieträger und dazu zählt insbesondere der Austausch von Gas- und Ölheizungen. Allerdings gibt es bereits satte Förderungen zur Umrüstung von Heizsystemen – und zwar vom Bund! Bis zu 40% der Kosten können sich Hauseigentümerinnen und Eigentümer von der Bundesregierung fördern lassen. Die Anreize sind also längst da. Als Landesregierung haben wir uns deshalb nach reiflicher Überlegung entschieden, stattdessen zunächst den Mieterinnen und Mietern zu helfen und sie zudem aktiv einzubinden in die Energiewende.“

Weiter erläuterte der Minister die Entscheidung der Landesregierung zu Gunsten der Mietenden: „Bisher lief es doch so: Steigen die Energiepreise, sind es die Mieterinnen und Mieter, die am Ende die Kosten tragen. Mietende haben kaum eine Möglichkeit, etwas zur Minderung der Energiekosten zu tun, außer Strom einzusparen.

Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer hingegen können viel tun, um Energie einzusparen und die Kosten zu senken: Sie können das Haus dämmen, sie können die Heizung umstellen, sie können sich eine größere PV-Anlage installieren, für die seit dem Sommer eine höhere Vergütung für den eingespeisten Strom gezahlt wird. [8,2 Cent/kWh wenn die installierte Leistung unter 10 kWpeak liegt.] Mietende können das alles nicht.

Mit dem Programm für Balkonkraftwerke haben wir nun ein Instrument gewählt, dass ihnen sowohl eine Möglichkeit zum Energiesparen in die Hand gibt und sie gleichzeitig zu Akteuren der Energiewende macht. Die Einsparung kann jährlich bei 140 € liegen, je nach Strompreis vor Ort, was in etwa netto einem Energieertrag von ca. 400 kWh pro Jahr entspricht. Die Einsparung der Treibhausgasemissionen mit 168 kg pro Jahr scheint für die Einzelnen nicht ins Gewicht zu fallen. Wenn man aber von 18.000 Förderfällen ausgeht, kann ein jährliches Treibhausgas-Äquivalent von 3.024 Tonnen CO2 pro Jahr in M-V zusätzlich eingespart werden.

Mit dem Programm erreichen wir außerdem, dass die Bürgerinnen und Bürger sich noch intensiver mit dem eigenen Stromverbrauch auseinandersetzen. PV-Anlagen auf dem Balkon werden dazu führen, dass die Nachbarn nachfragen, dass sich Bekannte für die Technik interessieren und dass sie sehen, wie es funktioniert! Und: Die Investitionskosten sind mit unserer Förderung auch für kleine Haushalte sehr erschwinglich. So können wir im besten Falle auch Menschen schnell und einfach helfen, die sich größere Modernisierungsmaßnahmen wohl seltener leisten könnten.“

Bezugnehmend auf den Antrag resümierte der Minister, dass eine weitere Förderung zum Heizungsaustausch, zusätzlich zu den Bundesprogrammen, nicht zielführend sei. Das Geld sei in der Förderung von Balkonkraftwerken auch im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern besser angelegt. Das Förderprogramm stelle vielmehr eine geeignete Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundes dar, so Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es knapp 390.000 Wohngebäude, beziehungsweise 877.000 Wohnungen. Mehr als die Hälfte aller Wohnungen im Land wird mit Erdgas versorgt, weitere 14% der Wärmeversorgung basiert auf Heizöl. Der Bund fördert die Modernisierung von Heizungen mit Solarthermie-Anlagen (25%), Wärmepumpen (25 bis 40%) und Biomasseanlagen (10 bis 40%, z.B. Holzpellets, innovative Systeme).

Für die Förderung steckerfertiger PV Anlagen („Balkonkraftwerke“) hat das Land 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit denen circa 18 Tausend Haushalte erreicht werden sollen. Anträge können seit Dienstag beim Landesförderinstitut gestellt werden. Es ist zu erwarten, dass auch nach der Zweckbindungsfrist von 2 Jahren nachhaltige Treibhausgasemissionseinsparungen über die typische Lebensdauer solcher Anlagen von 10 Jahren entstehen werden. Dieser Nachhaltigkeitseffekt tritt selbst dann ein, wenn die Mietenden nach der Bindungsfrist von 2 Jahren beispielsweise wegen eines Umzuges die steckerfertige PV-Anlage an einem anderen Standort in M-V weiternutzen.

Beschleu­nigung des Windkraftausbaus

Schwerin – Der Landtag hat heute in erster Lesung dem Gesetzent­wurf zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zustän­dig­keit zur Beschleunigung des Ausbaus der Winden­ergie in Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus begrüßt den Beschluss: „Für mich steht der Gesetzentwurf in einem engen Zusammenhang zu den aktuellen Krisen: Der Klimakrise, der Biodiversitätskrise, der Energiekrise und dem schrecklichen Angriffskrieg, den Russland gegenwärtig in der Ukraine führt.

Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass es uns gelingen wird, diese Krisen zu meistern. Weil die Krisen uns jedoch jetzt herausfordern, müssen wir jetzt die Dinge ändern und dürfen nicht warten. Wir brauchen mehr regenerative Energieerzeugung und wir brauchen sie so schnell wie möglich.

Wir alle wissen, dass die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen nicht nur katastrophale Folgen für Klima und Biodiversität hat, sondern uns auch erpressbar macht. Deshalb ist jede hier bei uns erzeugte Kilowatt­stunde regenerativen Stroms nicht nur gut fürs Klima, sie ist auch gut für die Wirtschaft und führt uns aus Szenarien einer Strom- oder Gasmangellage. Zugleich sichert sie aber auch die Bezahlbarkeit von Energie und Heizung für unsere Bürgerinnen und Bürger, denn Windkraftstrom hat sehr niedrige Erzeugungskosten. Das ist auch ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Mehr regenerative Energie bedeutet daher mehr Windkraft hier bei uns im Norden.

Dabei lässt sich nicht verhehlen, dass Windräder auch negative Auswirkungen haben: Auf die Menschen in der Nähe, auf das Landschaftsbild, für Vögel und Fleder­mäuse, für den Denkmalschutz. Aber Nebenwirkungen lassen sich nicht vollständig vermeiden, sondern es kommt darauf an, sie so zu gestalten, dass unser Land lebenswert ist und bleibt. Dafür haben wir anspruchs­volle Genehmigungsverfahren, die all diese Aspekte umfassen. Und weil dies so ist, erfordern sie intensive Abstimmungen und Diskussionen mit den Betroffenen. Daran wollen wir nichts ändern. Im Gegenteil: Wir wollen, dass Wertschöpfung vor Ort passiert. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen, sichert Artbeit, Einkommen und Wohlstand. Auch das ist in dem Entwurf enthalten.

Wir wollen keine Abstriche an den Inhalten machen, aber wir wollen Schluss machen mit endlosen Geneh­migungsverfahren, bei denen über Jahre hinweg die immer gleichen Fragestellungen gestellt, ohne dass Antworten gegeben werden. Deswegen wollen wir, dass die Genehmigungsverfahren möglichst effektiv durchgeführt werden“, so der Minister.

„Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 50 Metern werden durch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen. Diese Genehmigungen werden durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) erteilt“, ergänzt Backhaus und fährt fort:

„Die Genehmigungen sind umfassend: Sie schließen praktisch alle anderen Verwaltungsentscheidungen ein; wie zum Beispiel Entscheidungen nach dem Natur­schutz­recht und im Rahmen des Denkmalschutzes. Das ist an sich ein gutes Verfahren, weil es die Möglichkeit schafft, alle Aspekte gemeinsam zu bearbeiten und zu erledigen. In unseren Immissionsschutzbehörden bei den StÄLU erledigen das sehr kompetente und engagierte Mitarbeitende. Dennoch gelingt es uns nicht, mit der Zeitdauer der Genehmigungsverfahren auch nur annähernd die Zielmarken des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu erreichen.

Diese betragen im förmlichen Verfahren 7 Monate (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) und im vereinfachten Verfahren 3 Monate (ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen§ 10 Abs. 6a S.1 BImSchG).

Wenn wir mit der Energiewende ernst machen wollen, benötigen wir in den nächsten zehn Jahren deutlich mehr abgeschlossene Genehmigungsverfahren in deutlich kürzeren Fristen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundes müssen wir bis 2027 1,4% der Landesfläche als Flächenaus­lastung und bis 2032 insgesamt 2,1% der Landesfläche als Flächenauslastung erreicht haben.

Derzeit befinden sich mehr als 900 Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren. Die Verfahren dauern durchschnittlich – ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen – 13,7 Monate (Zahl aus 2021) und mehr als 2 Jahre ab Antragstellung (Zahl aus 2021).

Dafür gibt es viele Gründe: Fehlende Akzeptanz bei den Betroffenen, mangelnde Ausweisung von Eignungs­gebieten durch die regionalen Planungsverbände sowie Belange des Denkmalschutzes.

Darüber hinaus führt aber auch die Bearbeitung der Naturschutzaspekte in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren häufig zu Verzögerungen.

Das muss und kann geändert werden. Wir müssen die zwei zentralen Ursachen beseitigen:

  1. Wir brauchen mehr Mitarbeitende im Naturschutzbereich für diese Aufgabe.
  2. Die Aufteilung der Aufgaben auf zwei Behörden, die Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und die Immissionsschutzbehörden bei den StÄLU, erschwert die Arbeit unnötig.

Der Gesetzentwurf setzt an beiden Elementen an, indem die naturschutzrechtliche mit der immissions­schutzrechtlichen Zuständigkeit bei den StÄLU zusammengeführt wird. Das ermöglicht Genehmigungs­management „aus einem Guss“ und insbesondere eine zielgerichtete Führung der einzelnen Verfahren. Darüber hinaus sollen die StÄLU personell verstärkt werden.

Ich bin sehr dankbar, dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium eine Möglichkeit gefunden haben, die für die Umsetzung erforderlichen 30 Personalstellen zu finanzieren. Dafür werden in der Startphase 15 Stellen zur Verfügung stehen. Die weiteren 15 Stellen werden im Laufe des folgenden Jahres hinzukommen.

Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf bei dem Ausbau der regenerativen Energien hier bei uns im Land einen großen Schritt vorankommen werden“, so Backhaus abschließend.

Förderung von Balkon-Kraftwerken startet

Schwerin – Ab dem 8. November 2022 können Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern Anträge auf Förderung von sogenannten steckerfertigen Balkon-Photovoltaik-Anlagen stellen. Das teilt der zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, mit:

„Ich freue mich, dass heute, am 07.11.2022, die Förderrichtlinie veröffentlicht wurde, mit der Bürger eine Förderung in Höhe von 500 € für steckerfertige Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt erhalten können. Für dieses Förderprogramm stehen 10 Mio. € zur Verfügung. Die Anträge können ab sofort nach Installation der Anlage beim Landesförderinstitut (LFI) gestellt werden“, so Minister Backhaus.

„Der Vorteil dieser Förderung ist, dass wir etwas für die Mieterinnen und Mieter im Land tun, um die eigene Stromrechnung durch die Nutzung von regenerativer Energie zu mindern. Das ist auch unter sozialen Gesichtspunkten extrem wichtig: Mieter und Mieterinnen haben kaum eine Möglichkeit, etwas zur Minderung der Energiekosten zu tun, außer Strom einzusparen.

Eigenheimbesitzer dagegen können viel unternehmen, um Energie einzusparen und die Kosten zu senken: Sie können das Haus dämmen, sie können die Heizung umstellen, sie können größere PV-Anlagen installieren. Daher haben wir uns für das Zuschuss­programm für steckerfertige PV-Anlagen entschieden. Damit stärkt die Landesregierung den Trend der abnehmenden Einspeisevergütung hin zur stärkeren Konzentration auf den Eigenverbrauch“, fährt Backhaus fort.

PV-Mini-Anlagen könnten bis zu einer Leistung von 600 W genehmigungsfrei installiert werden, lediglich die Anmeldung beim Energieversorger und der Bundesnetz­agentur sei notwendig, ergänzt der Minister. Für die Mieter und Mieterinnen könne danach die Einsparung einer steckerfertigen PV-Anlage jährlich bei 140 € liegen, je nach Strompreis vor Ort, was in etwa einem Nettoenergieertrag von ca. 400 kWh pro Jahr entspreche.

„Die Einsparung der Treibhausgasemissionen mit 168 kg pro Jahr scheint für die Einzelnen nicht ins Gewicht zu fallen“, führt Backhaus weiter aus. „Wenn man aber von 18.000 Förderfällen ausgeht, kann ein jährliches Treibhausgas-Äquivalent von 2.420 Tonnen CO2 pro Jahr in M-V zusätzlich eingespart werden.

Ich erwarte natürlich auch nach der Zweckbindungsfrist von 2 Jahren nachhaltige Treibhausgasemissionseinsparungen für unser Klima. Selbst wenn die Mieter*innen nach der Bindungsfrist von 2 Jahren beispielsweise wegen eines Umzuges die steckerfertige PV-Anlage an einem anderen Standort in M-V weiternutzen.

Zusätzlich zur Minderung der Stromkosten und Treibhausgasemissionen gibt es für mich bei diesem Förderprogramm drei weitere für den Klimaschutz in MV sehr wichtige Aspekte:

  1. Sensibilität für Stromverbrauch

Mit dem Programm erreichen wir, dass die Bürger sich mit dem eigenen Stromverbrauch auseinandersetzen. Wann läuft welches Gerät? Kann ich die Sonnenenergie anteilig für die Waschmaschine nutzen? Wie hoch ist denn mein Blindverbrauch? Dies führt erfahrungsgemäß dazu, dass das eigene Verhalten bezüglich des Energetischen Fußabdrucks überdacht wird.

  1. Identifikation mit Klimaschutz

PV Anlagen auf dem Balkon oder der wohnungseigenen Terrasse werden dazu führen, dass die Nachbarn nachfragen, dass sich Bekannte für die Technik interessieren und sehen, wie und dass es simpel funktioniert! Das generiert einen Nachahmungseffekt und sensibilisiert unsere Bevölkerung auch für schwergewichtigere energierelevante Themen.

  1. Erfolg mit geringen Investitionen

Auch wenn die Kosten für PV-Anlagen steigen, so sind diese doch verhältnismäßig günstig (600 Watt kosten aktuell ab 1000 €), einfach zu handhaben und schnell zu installieren. Die Minderung der Stromkosten ist auf der nächsten Stromkostenabrechnung sofort spürbar.

Wir werden dieses Förderprogramm deshalb und gerade im Kontext der breiten öffentlichen Beteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes M-V, intensiv begleiten. Viele andere Einrichtungen und auch Bundesländer haben sich schon für unsere Förderrichtlinie interessiert. Es erreichen uns täglich Anfragen, so dass ich erfreut feststellen kann, dass diese Förderung bei den Bürgern und Bürgerinnen Interesse weckt und die Energiewende in unserem Land unterstützen kann.

Das Förderverfahren ist einfach und schlank beim LFI angelegt- jeder kann beginnen, installieren und dann wird einfach die Rechnung, ein Foto der installierten Anlage, eine Kopie des Ausweises und der EC-Karte eingereicht, das LFI prüft und die Auszahlung kann erfolgen.

Das Landesförderinstitut wird in unserem Auftrag darauf achten, dass von den bereitgestellten Fördermitteln etwa 6 Mio. € für Mieter und der Rest für die Unterstützung von Eigentümern, die ihre Wohnung selbst nutzen, Verwendung finden. Damit sollen im Kontext gleicher Lebensverhältnisse unsere finanziell schwächeren Teilhaber im Land unterstützt werden“, sagt Minister Backhaus und fügt hinzu:

„Optimierungsmöglichkeiten gibt es selbstverständlich auch: Einige Vermietende sperren sich gegen die steckerfertigen PV-Anlagen und auch die Installation kann noch weiter vereinfacht werden. Jedoch wird in der Zukunft meiner Ansicht nach zu einer komfortablen Mietwohnung die ordnungsgemäß abgesicherte Energiesteckdose für eine steckerfertige PV-Anlage hinter einem Zweirichtungszähler genauso dazugehören müssen wie der barrierefreie Zugang zum Breitband-Internet.

Die soziale Marktwirtschaft muss auch hier den realen Bedarfen der Kundschaft folgen. Die meisten Vermietenden bieten jedoch in Verbindung mit Ihren Energieversorgern bereits Zusatzinformationen zum Anmeldeverfahren und zu den empfohlenen einschlägigen technischen Normen und Richtlinien sowie Zugangsinformationen zum Marktstammdaten­register an, was ich sehr begrüße. Der Antragstellende kann dann im Zusammenspiel mit dem Vermieter darüber entscheiden, ob er die Anlage elektrisch durch einen Fachmann fest installieren lässt oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung anschließen wird.

Wir werden hierzu aktiv auf die Verbände zugehen, um den Bürgern in unserem Land die Nutzung von stecker­fertigen PV-Anlagen auf Balkonen, an Fassaden und auf Terrassen, leichter zu gestalten. Durch die Anbringung der Anlagen an Gebäuden ergeben sich auch keine Konflikte im Bereich der Landnutzung, was mir als Landwirtschaftsminister natürlich sehr am Herzen liegt.

Klar ist mir auch, dass wir mit den uns durch das Haushaltsgesetz vom Parlament zugestandenen Fördermitteln in Höhe von 10 Mio. € nicht allen Mietern in Mecklenburg-Vorpommern helfen können, jedoch einen neuen Weg eröffnen können, der die Sensibilität für eine künftige Klimaneutralität bei Nutzern, Erzeugern und Entscheidern maßgeblich verändern kann“, so der Klimaschutzminister abschließend.

Elektrisches Busdepot in Betrieb genommen

Schwerin – Mit der Inbetriebnahme des Schweriner Busdepots am 04. November hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Ampel für einen emissionsfreien Nahverkehr in Schwerin auf „Grün“ gestellt. Bis 2035 möchte die Stadt CO2-neutral sein. Eine zentrale Stellschraube ist hier auch das knapp 200 Kilometer umfassende Bus- und Straßenbahnnetz.

„Die Stadt Schwerin geht mit der Inbetriebnahme des elektrischen Busdepots einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr klimafreundlicher Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern. Durch Schnellladestationen am Hauptbahnhof und am Betriebshof können die Busse in kurzer Zeit für den nächsten Einsatz auftanken“, sagte Verkehrsminister Meyer.

Das neue Busdepot der Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) verfügt nicht nur über 40 neue Ladepunkte, sondern auch über eine Photovoltaikanlage. Ein Energiemanagementsystem stellt sicher, dass die einzelnen Komponenten vernetzt sind und die Energie optimal genutzt werden kann.

Bereits 2018 hat die NVS GmbH die Planung des Depots in Auftrag gegeben und damit einen wichtigen Grundstein für die Elektrifizierung der städtischen Busflotte gelegt. Nur zwei Jahre später folgten die ersten drei Elektro-Busse. Dass die NVS GmbH damit auf dem richtigen Weg ist, zeigten die positiven Erfahrungen mit den ersten Fahrzeugen: „Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sind für uns gleichermaßen wichtig“, so Lothar Matzkeit, technischer Prokurist in der Geschäftsleitung der NVS GmbH. Die Elektro-Busse konnten in beiden Punkten überzeugen. Der Vergleich mit herkömmlichen Dieselbussen habe eine Einsparung von rund fünf Cent pro Kilometer ergeben. Einer Umrüstung stand damit nichts mehr im Wege.

Für die Umsetzung hat die NVS GmbH das Unternehmen ABB beauftragt, eine Ladeinfrastruktur aufzubauen, die die aktuellen Gegebenheiten des Standorts berücksichtigt und skalierbar ist. „Mit ABB haben wir einen Partner an unserer Seite, der sämtliche Aufgabenfelder rund um die Buselektrifizierung abdeckt und für einen unkomplizierten Projektablauf sorgt“, hebt Matzkeit hervor. Zu diesen Aufgabenfeldern zählen neben der Ladeinfrastruktur auch Tiefbauleistungen für die Kabelverlegung, die Traversenkonstruktion der Depotboxen und die Überdachung der Ladegleichrichter. Eine von ABB installierte und in das Energiemanagement integrierte Photovoltaikanlage sorgt für eine optimierte Energieeffizienz.

„Das Projekt mit der NVS GmbH war auch für uns ein besonderes. Erstmals haben wir in einem E-Mobility-Projekt für ein Busdepot die Integration einer Photovoltaikanlage ins Energiemanagementsystem übernommen – mit Erfolg. Umso mehr freuen wir uns heute, bei der Inbetriebnahme dabei sein zu dürfen“, so Mate Beljo, Projektleiter ABB.

Die Gesamtinvestition beträgt über sieben Millionen Euro. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro.

Mehr Windenergie auf See

Neue Offshore-Vereinbarung in Berlin unterzeichnet

Berlin – Am 03. November 2022 ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des heutigen dritten Offshore-Dialogs eine neue Vereinbarung zum Ausbau der Windenergie auf See abgeschlossen worden. neben dem Bund die Länder Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und TenneT.

„Die gemeinsame Unterzeichnung der Offshore-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die definierten Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien umzusetzen. Entscheidend ist, dass die Prozesse länderübergreifend, zielorientiert und mit höchster Priorität vorangetrieben werden. Mecklenburg-Vorpommern wird dabei seinen Beitrag leisten.

Bis zum Jahr 2026 wird die Offshore-Leistung in der Ostsee nahezu verdreifacht. Sie wächst von der aktuell installierten Offshore-Leistung von 1,1 Gigawatt auf voraussichtlich 3,2 Gigawatt an. Zudem sind im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bis 2030 fünf weitere Offshore Windparks geplant. Diese Projekte werden wir zügig angehen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse anlässlich der Unterzeichnung in Berlin.

Diese sogenannte Offshore-Realisierungsvereinbarung schreibt eine erste Vereinbarung aus dem Jahr 2020 fort und passt die Vereinbarung an die neuen ambitionierten Ausbauziele an. So erhöht das neue Windenergie-auf See-Gesetz die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt im Jahr 2030, 40 Gigawatt im Jahr 2035 und 70 Gigawatt im Jahr 2045 erheblich. Bislang lagen die Ziele bei 20 Gigawatt bis 2030 und 40 Gigawatt bis 2040, so dass das Ausbautempo massiv beschleunigt werden muss.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Die Offshore-Vereinbarung ist ein wesentlicher Meilenstein für mehr Windenergie auf See und ein starkes gemeinsames Bekenntnis zum 30 Gigawatt Ausbauziel bis 2030. Wir haben mit der Vereinbarung einen klaren Prozess vereinbart, um etappenweisen die Dinge so auszurichten, dass wir die 30 Gigawatt erreichen können. Wichtig dafür sind vor allem die vereinbarten Meilensteine und Zeitpläne für die Anbindungsleitungen, die wir für das Erreichen des 30 Gigawatt-Ziels brauchen.“

 „Und schließlich wird eine Beschleunigung von Planungsprozessen nur mit mehr Personal gelingen. Der Bund hat insbesondere das BSH in den letzten zwei Jahren personell deutlich verstärkt mit einem Stellenzuwachs von mehr als 100 Stellen. Diese Personalverstärkung muss uns allen Ansporn sein, denn ohne mehr Personal wird es nicht schneller gehen“, so Robert Habeck weiter.

Der heutigen Unterzeichnung der neuen Offshore-Vereinbarung vorausgegangen waren zwei weitere Offshore-Dialoge in diesem Jahr unter Leitung von Minister Habeck. Mit der heutigen Vereinbarung bekennen sich alle Beteiligungen zu einer engen Abstimmung, um 30 Gigawatt Windenergie auf See bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Konkret beinhaltet die Vereinbarung Schritte zur Flächenausweisung auf See, zum naturverträglichen Ausbau, zu konkreten Zeitplänen und Meilensteinen, zur Querung des Küstenmeers und zur erforderlichen Koordination und den für die Beschleunigung der Prozesse notwendigen Ressourcen.

Beschleunigter Windkraftausbau

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der Windkraft erarbeitet. Dieser wurde dem Kabinett heute vom Klimaschutzministerium vorgelegt.

„Derzeit dauern Genehmigungsverfahren einfach noch zu lange. Das müssen wir ändern, wenn wir es mit der Energiewende ernst meinen. Daher freue ich mich über die Unterstützung der Regierungsfraktionen, das Gesetzesvorhaben schnellstmöglich durch das parlamentarische Verfahren zu bringen“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Windenergieanlagen werden in aller Regel durch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen. Diese Genehmigungen erfolgen durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU). Die Genehmigungsverfahren schließen Verwaltungsentscheidungen aus anderen Rechtsbereichen mit ein, auch wenn hierfür an sich andere Behörden zuständig sind.

„Genau da wollen wir ansetzen. Die natur- und artenschutzrechtliche Prüfung liegt derzeit in der Zuständigkeit der Landkreise. Diese Aufgabe wollen wir künftig in die StÄLU verlagern. So gewährleisten wir eine stringentere Abarbeitung der Anträge, ohne fachliche Abstriche zu machen. Das Ganze geht aber nicht ohne zusätzliche Manpower. Daher werden wir die StÄLU zunächst mit 15 neuen Personalstellen verstärken. Weitere Stellen sollen im kommenden Jahr folgen“, erklärte Minister Dr. Backhaus.

Minister Dr. Backhaus: „Ich würde mich sehr freuen, wenn der Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen wird und ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.“

„KlimaSichten – Mit Weitblick in die Zukunft“

Stralsund – Beim landesweiten Klimaschutzwettbewerb „KlimaSichten“ des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt sind heute bei der feierlichen Preisverleihung im Rathaus Stralsund 26 Preisträgerinnen und Preisträger in vier Wettbewerbskategorien ausgezeichnet worden. Darüber hinaus wurden zwei Sonderpreise vergeben.

Zu den erstplatzierten Preisträgerinnen und Preisträgern gehören bei den Erwachsenen Felicitas Fiedler aus Rostock in der Kategorie Malerei/Grafik, Paul Sauerland und Falko Ehmke aus Greifswald in der offenen Kategorie und die Zukunft eG aus Gallin in der Kategorie Plakat/Collage. Die Kategorie Aktion entschied die Workcampgruppe vom Schloss Dreilützow für sich.

Bei den Kindern und Jugendlichen sicherte sich in der Kategorie Malerei/Grafik Mariam Azizyar aus Torgelow den 1. Preis, die Kategorie Plakat/Collage konnte der Krea-tive Umweltkurs vom Gymnasialen Schulzentrum e.V. Dömitz für sich entscheiden. In der offenen Kategorie wurde Jule Bolz aus Siedenbrüntzow und bei den Aktionen die Kita Krümelkiste aus Neuenkirchen mit dem 1. Platz ausgezeichnet.

Der Sonderpreis des Ministers geht an die „Ferienfreizeit Sein oder nicht Sein“ vom Schullandheim Schloss Dreilützow. Auch den Schirmherrn des Wettbewerbs, Hinnerk Schönemann, haben die Werke sehr beeindruckt. Seinen Sonderpreis erhält Sophie Böhme aus Rostock für ihr Bild „Verrinnende Zeit“.

Die Sieger*innen erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 550 Euro. Die Zweitplatzierten werden mit je 450 Euro prämiert und die Drittplatzierten mit je 350 Euro. Die Sonderpreise sind jeweils mit 300 Euro dotiert.

Alle Teilnehmenden ohne Preis erhalten eine Gratifikation in Höhe von 25 Euro.

Teilnehmen konnten mit ihren Beiträgen Bürgerinnen und Bürger wie auch Einrichtungen und Institutionen aus Mecklenburg-Vorpommern in den Kategorien Ma-lerei/Grafik, Plakat/Collage, einer Kategorie für künstlerisch präsentierte Aktionen sowie der offenen Kategorie für kreative Beiträge unterschiedlicher Art.

In jeder Kategorie wurden die Beiträge der Erwachsenen getrennt von denen von Kindern und Jugendlichen bewertet. Dieser Aufgabe stellte sich eine externe Jury bestehend aus Sabine Matthiesen (Filmbüro MV), Stefanie Riech (Medien- und In-formatikschule Greifswald), Peter Kranz (Landesmarketing MV), Cordula Neumann (Leea GmbH) und Stephan Latzko (Klimaschutzbeauftragter Stralsund).

„Der Wettbewerb hat einmal mehr gezeigt, wie sehr der Klimawandel generationsübergreifend die Menschen auch bei uns im Land beschäftigt. Es haben uns über 130 Einreichungen erreicht. Ich bin von der Vielschichtigkeit der Beiträge und den Botschaften, die sie transportieren, sehr beeindruckt“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus im Rahmen der Preisverleihung. „Über die kreativ zum Ausdruck ge-brachten Hoffnungen und Wünsche, aber auch Sorgen und Ängste, regt der Wettbewerb die öffentliche Diskussion zur Notwendigkeit eines nachhaltig gestalteten Klimaschutzes an und trägt zu dessen gesellschaftlicher Akzeptanz bei. Ich möchte mich ganz herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Klimasichten bedanken.“

Verbesserungsbedarf

Landesregierung hält Gaspreisbremse für richtig, sieht aber Verbesserungsbedarf

Schwerin – Aus erster Hand haben sich heute die Landesregierung und der Energiegipfel aus Vertreterinnen und Vertretern von Regierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Sozialverbänden, Kommunen und regionalen Energieversorgern über die Vorschläge der Gaspreiskommission der Bundesregierung informiert. Dr. Matthias Miersch, der als einer von drei Vertretern aus dem Deutschen Bundestag als beratendes Mitglied an der Kommission teilgenommen hat, berichtete in zwei Videokonferenzen über Ergebnisse und noch offene Punkte.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt sich schon seit langem für einen Energiepreisdeckel ein und hat dafür eigene Ideen entwickelt. Deshalb ist es gut, dass die Gaspreisbremse kommt und Vorschläge von uns aufgreift. Aber beide Diskussionsrunden heute haben gezeigt, dass es noch viele Fragen gibt. Wir wünschen uns, dass die Preisbremse früher kommt, auch wenn das die Energieversorger organisatorisch vor große Herausforderungen stellt. Wenn das nicht möglich ist, muss die Lücke von der Abschlagszahlung im Dezember bis zum März geschlossen werden“, erklärte die stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Simone Oldenburg.

„Die Gaspreisbremse bringt den Bürgerinnen und Bürgern und auch den Unternehmen mehr Planungssicherheit und eine deutliche Entlastung. Allerdings brauchen wir eine Lösung für all jene, die mit Öl, Holzpellets oder Briketts heizen. Auch da sind die Preise deutlich gestiegen. Außerdem müssen Handwerksbetriebe mit hohem Energieverbrauch wie Bäckereien als energieintensive Unternehmen und nicht wie private Verbraucher behandelt werden. Wir sind sehr dankbar, dass uns Matthias Miersch über die Vorschläge der Kommission informiert hat. Entscheiden werden aber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Wir werden das Thema kommende Woche bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover ansprechen“, ergänzte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann.