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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Zulassung von Windenergieanlagen

Schwerin – Die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen wird in Mecklenburg-Vorpommern künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Ein entsprechendes Gesetz wurde heute im Schweriner Landtag beschlossen.

Ziel der Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und dadurch das Verfahren effektiver und effizienter bewältigt werden kann. Vorher lag die naturschutzrechtliche Beteiligung bei den Landkreisen.

„Der Ausbau der Windenergie als Bestandteil der Energiewende ist gleich mehrfach eine Schicksalsfrage für Mecklenburg-Vorpommern: Sie ist notwendig, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Sie dient der Energiesicherheit, weil sie MV und Deutschland unabhängig von Energieimporten aus anderen Staaten macht.

Sie verschafft uns einen Standortvorteil, da die ausreichende Verfügbarkeit von Energie für die wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Und sie sorgt für den sozialen Ausgleich, da nur ausreichende heimische regenerative Energie auf Dauer bezahlbar ist.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes werden Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen effektiver und schneller. Damit bringen wir die Energiewende voran“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Er erklärte, dass die für den Windkraft-Ausbau erforderlichen Windenergieanlagen in aller Regel nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen sind, da sie eine Gesamthöhe von mehr als 50 Metern aufweisen. Im konzentrierten Genehmigungsverfahren würden eine Vielzahl von Teilaspekten, wie der Denkmalschutz oder die Raumordnung, berücksichtigt. Dies mache die Beteiligung zahlreicher Behörden erforderlich.

„Häufig ist die entscheidende Hürde aber das Naturschutzrecht, vor allem in einem besonderes artenreichen Land wie unserem. Wenn wir dieses zentrale Problemfeld direkt in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbinden, indem wir die Zuständigkeiten für beides in einer Behörde bündeln, wird ein Flaschenhals in der Genehmigungspraxis beseitigt. Dabei geht es uns ganz ausdrücklich nicht darum, den Naturschutz auszuhebeln, sondern mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes, das im Februar in Kraft treten und eine Zeitenwende einläuten soll, in Einklang zu bringen“, so Minister Backhaus.

Das „Wind-an-Land-Gesetz“ gibt verpflichtende Flächenziele vor. Demnach müssen in MV bis Ende 2027 1,4 % der Landesfläche und bis Ende 2032 2,1 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. „Aktuell haben wir 1.800 Windräder auf 0,9 % der Landesfläche im Bestand. Wir brauchen also eine deutliche Verdopplung“, erläuterte Minister Backhaus.

Auch die Personalausstattung in diesem Bereich soll laut Backhaus deutlich verbessert werden. Bislang seien in den Landkreisen weniger als 10 Personalstellen mit der naturschutzrechtlichen Beurteilung von BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen beschäftigt gewesen.

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüften dann aber nicht nur den Bau und den Betrieb von Windenenergieanlagen, sondern beispielsweise auch Anlagen zur Herstellung von Stahl, Eisen, Glas, Keramik, Steine, Erden oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

„Deshalb werden wir den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt insgesamt 30 neue Stellen schaffen, die sich ausschließlich mit den naturschutzrechtlichen Fragen bei der Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen befassen. Zudem werden wir intensiv in die Schulung und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren, damit sie den fachlich hoch anspruchsvollen Aufgaben auch gewachsen sind“, so Minister Backhaus.

Energieberatungen gefragt wie nie

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern konnte in 2022 die Zahl der durchgeführten Unternehmens- und Kommunalberatungen erneut steigern

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) verzeichnet eine kontinuierlich steigende Nachfrage nach Energieberatungen: Die Mitarbeitenden der LEKA MV führten 2022 insgesamt 183 Kommunalberatungen, 175 Initialberatungen für Unternehmen, 89 Beratungen für Vorhabenträger von Windenergieanlagen sowie 59 Bürgerberatungen für Privathaushalte zu den Themen Energieeffizienz, finanzielle Beteiligung, Energiewende und Klimaschutz durch.

„Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA MV ist die zentrale Anlaufstelle für Kommunen, Unternehmen und Bürger. Zu den Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und wirksamer Klimaschutz erhalten Interessierte eine kompetente, individuelle Beratung. Die steigenden Zahlen bei den Terminen zeigen deutlich, dass wir die LEKA MV als neutrale Instanz im Land benötigen. Mit großem Engagement sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv, um Wissen zu vermitteln und zu Fördermöglichkeiten zu beraten. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Energiewende bei uns im Land“, sagt der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Die Energiekrise und die steigenden Energiekosten führen zu einem spürbaren Mehrbedarf an Beratungen“, erklärt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV, die verstärkte Nachfrage. „Insbesondere die Kommunen sind durch die aktuelle Lage zum Handeln gezwungen und stehen vor großen Herausforderungen bei der Umstellung ihrer Stromversorgung und ihrer Wärmenetze auf erneuerbare Energien. Die LEKA MV begleitet und berät die Gemeinden kompetent und neutral und unterstützt sie, ihre eigene Energiewende vor Ort im Interesse aller Beteiligten umzusetzen“, ergänzt Gunnar Wobig.

Die Nachfrage nach Beratungen durch die LEKA MV wächst jährlich: Die Zahl der Kommunalberatungen ist von 144 im Jahr 2021 auf 183 im vergangenen Jahr gestiegen. Die Zahl der Unternehmensberatungen steigerte sich im gleichen Zeitraum von 100 auf 175. Zudem haben 89 Beratungen für Vorhabenträger von Windenergieanlagen stattgefunden, im Vorjahr waren es noch 79. Beim Bürgerservice gab es 59 Beratungen für Privathaushalte, nach 40 Beratungen im Vorjahr.

Neben den Beratungen stieg auch das Angebot an Weiterbildungs- und Netzwerkmöglichkeiten unter den Akteuren der Energiewende: In insgesamt 31 Schulungen, Webinaren und Online-Stammtischen zu Kernthemen der Energiewende begrüßte die LEKA MV rund 1.650 Teilnehmer. Zusätzlich waren die Experten der LEKA MV als Referenten gefragt wie nie und hielten 40 Fachvorträge vor mehr als 1.950 Zuhörern. Hinzu kamen sechs Besichtigungen bei erneuerbaren Energien-Anlagen und -Herstellern im Rahmen einer Entdeckertour durch MV, die von 177 interessierten Bürgern und Kommunalvertretern genutzt wurde, um die Vorreiter der Energiewende im Land kennenzulernen und sich Inspirationen für die eigene Gemeinde zu holen.

Mit den diesjährigen Zahlen schließt die 2016 gegründete LEKA MV ihr bis dahin erfolgreichstes Jahr ab.

Alle Angebote der LEKA MV sind für Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenfrei und neutral. Eine Übersicht über die Beratungen und Schulungsformate ist online unter www.leka-mv.de zu finden. Die Aufzeichnungen der bisherigen Schulungen und Online-Stammtische stehen unter www.leka-mv.de/mediathek bereit.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

Online-Beteiligung zum Klimaschutzgesetz

Schwerin – Die Landesregierung startet heute die Onlinebeteiligung zum Klimaschutzgesetz. Im Rahmen des breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozesses ruft Klimaschutzminister Dr. Backhaus auf, konkrete Ideen und Vorschläge nun auch online einzubringen.

Nach der Auftaktveranstaltung in Neustrelitz im Juni 2022 und einer öffentlichen Videokonferenz am 30. November 2022 startet dafür die Online-Beteiligungsplattform klimaschutz-mv.mitdenken.online. Das erste Projekt auf der Plattform befasst sich dabei mit dem Thema Landwirtschaft.

„Mecklenburg-Vorpommern hat eine sehr moderne Landwirtschaft, die bereits fortgeschritten ist in Klimaschutzmaßnahmen. Allein über Solar- und Windenergie als auch durch Biogasanlagen leisten die Betriebe und der ländliche Raum einen wesentlichen Anteil der im Land bereitgestellten erneuerbaren Energie. Häufig wird die Landwirtschaft in Klimafragen trotzdem an den Pranger gestellt.

Ich wünschte mir da einen faireren Umgang und möchte deshalb daran erinnern: Im Bundesdurchschnitt werden 8,9 Prozent der Treibhausgasemissionen durch die Landwirtschaft erzeugt. Über 90 Prozent der Emissionen stammen also aus Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr, Bauen. Nichtsdestotrotz müssen wir uns auch darüber unterhalten, wie wir, zusammen mit der Landwirtschaft, die vorhandenen Potenziale noch weiter nutzen können, auch in der Reduktion von Treibhausgasemissionen. 60 Prozent der Landesfläche Mecklenburg-Vorpommerns werden für die Landwirtschaft genutzt.

Für das Ziel der Klimaneutralität ist dies hoch relevant. Klimaschutz in der Landwirtschaft umfasst deshalb die Erzeugung von erneuerbaren Energien als auch deren effiziente Nutzung, die Erhöhung der Effizienz, sowie die Minderung von Treibhausgasemissionen“, so Klimaschutzminister Backhaus.

Die übergeordnete Frage, mit der sich die Online-Plattform an die breite Öffentlichkeit richtet, lautet: „Wir möchten wissen, was Sie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Ausgestaltung des Klimaschutzgesetzes mit auf den Weg geben möchten! Was ist Ihnen, als Bürgerinnen und Bürger, bei der Auswahl und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen wichtig?“. Das Projekt ist erreichbar über die URL https://klimaschutz-mv.mitdenken.online/p/Landwirtschaft

„Uns ist es wichtig, dass das Klimaschutzgesetz wirklich zu einem gemeinsamen Projekt bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird. Über die Online-Beteiligung erhoffen wir, auch die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, für die eine Teilnahme an den Veranstaltungen vor Ort nicht möglich ist.

Auf der Plattform können Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Fachöffentlichkeit, deshalb Herausforderungen benennen, die es auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Landwirtschaft zu meistern gilt und konkrete Ideen beisteuern. Beiträge aus der Beteiligungsveranstaltung in Neustrelitz sowie aus der Videokonferenz am 30. November sind bereits auf die Plattform übertragen worden und können nun kommentiert werden. Die Online-Beteiligungsprojekte zu den weiteren Sektoren folgen Anfang 2023“, erklärt Minister Dr. Backhaus.

Nach Beendigung der aktiven Fragenphase werden auf der Plattform die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsprozess veröffentlicht. Die Erkenntnisse werden in das bis Ende 2023 entstehende Gesetz sowie in einen detaillierten Maßnahmenplan einfließen, auf den das Gesetz verweist.

Über die Details der Verwertung der Erkenntnisse im Gesetzfindungsprozess wird auf der Plattform zu gegebener Zeit unter „Entscheidungen“ berichtet. Teilnehmende, die sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren, werden darüber persönlich benachrichtigt.

LNG-Terminal Lubmin

Genehmigungsverfahren kurz vor Abschluss

Lubmin – Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für ein Flüssiggasterminal im Hafen von Lubmin geht in die Schlussphase. „Am kommenden Montag werden wir zur Wahrung der Transparenz die Unterlagen gemäß § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz erneut für vier Tage in den Räumen des StALU Vorpommern und mittels Veröffentlichung auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich auslegen. Danach kann der Genehmigungsbescheid unterschrieben und offiziell überreicht werden“, verkündete Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

„Wir haben alle Einwände umfassend geprüft, darunter viele sicherheitsrelevante Fragen von Einwohnern und Umweltverbänden“, sagte der Minister weiter. „Uns wurden hier sehr viele und auch sehr richtige Hinweise zu bedenkenswerten Aspekten gegeben und damit auch eine große Aufgabe gestellt. Das war gut so, mich hat die konstruktive Partizipation der Öffentlichkeit sehr gefreut“, so Backhaus.

Von den auch in den zugegangenen Einwendungen angesprochenen Themen greift der Minister einzelne Aspekte auf: „Auch mir ist besonders wichtig, dass wir von fossilen Energieträgern wegkommen. Soweit auch nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz ein Betrieb bis zum 31.12.2043 möglich wäre, freut mich sehr, dass vorliegend auch durch die Deutsche Regas ein deutlich kurzer Betriebszeitraum beantragt wurde und die Genehmigung bis zum 31.12.2031 befristet wird. Ebenso freut mich, dass die geschaffenen Strukturen zukünftig auch für die Einspeisung von mit klimaneutralem Wasserstoff genutzt werden können.“

Auch den Hinweisen zu möglich Umweltauswirkungen schloss sich der Minister an: „Beim Industriehafen handelt es sich um einen idealen Standort, der gleichwohl an ein sensibles Ökosystem grenzt. Ich lege deshalb großen Wert auf die Feststellung, dass hier nahe des Greifswalder Boddens keine Biozide eingesetzt werden und auch keine Erwärmung des Boddens zu befürchten ist.“

1,77 Millionen Euro für Moorschutz

Malchin – Zum Auftakt des Moorschutzprojektes zur Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin hat Minister Dr. Till Backhaus dem Bürgermeister der Stadt Malchin, Axel Müller, einen Förderbescheid in Höhe von 1,77 Mio. Euro übergeben.

Die Stadt Malchin kann sich über einen Zuwendungs­bescheid für ein selbst initiiertes Moorschutzprojekt freuen. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, überreichte die Zusage für die Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute an den Bürgermeister Axel Müller und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung.

 Die mehr als 1,77 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dienen der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes von Mecklenburg-Vorpommern.

Das Ziel des mehrjährigen Moorschutzförderprojektes (Projektlaufzeit 2022 bis 2025) ist die „Optimierung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin“ auf einer Fläche von 134 Hektar.

Bei der Biergraben-Niederung, südwestlich direkt angrenzend an die Stadt Malchin gelegen, handelt es sich um große Niedermoorflächen. Diese Niedermoorflächen wurden in den letzten Jahrhunderten intensiv landwirtschaftlich genutzt. Bis in die 1950er Jahre fand hier Torfabbau statt, anschließend intensive Meliorationsmaßnahmen (Entwässerung) für die Grünlandnutzung. In Folge dieser Nutzungen kam es zu erheblichen Moorsackungen.

Im Verlauf des Projektes sollen die Grundwasserstände auf den Flächen in der Biergraben-Niederung angehoben und anschließend als sogenanntes nasses Grünland weiterhin nachhaltig bewirtschaftet werden. Um die Wasserstände anheben zu können, muss der Abfluss des Wassers aus der Landschaft vermindert und durch Staubauwerke in den Haupt- und Nebengräben in der Niederung gehalten werden.

Um die nachhaltige Form der nassen Grünlandnutzung erlebbar zu machen, hat die Stadt Malchin einiges vor. So ist unter anderem das Aufstellen von Informationstafeln und eines Aussichtsturmes geplant, um einen Einblick in die Art und Weise der Bewirtschaftung zu geben.

Die Stadt Malchin tritt selbst als Projektträger auf und übernimmt damit Verantwortung, betont Klimaschutzminister Backhaus:

„Als moorreiches Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung für einen ambitionierten Moorschutz. Das Engagement der Stadt Malchin hat deshalb Vorbildfunktion. Das Projekt ist zukunftsweisend, denn die nasse Grünlandbewirtschaftung stellt eine echte wirtschaftliche Alternative in den landwirtschaftlich genutzten Mooren dar und bringt uns gleichzeitig dem Ziel näher, das Land Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral zu machen“, so Backhaus.

„Durch die Anhebung der Wasserstände in der Niederung wird die Torfzersetzung vermindert oder ganz gestoppt, wodurch die Emission von Klimagasen sowie der Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer reduziert wird. Gleichzeitig kann das Projekt für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von großer Bedeutung sein“, so der Minister weiter.

„Mit der Umsetzung des geplanten Moorschutzprojektes trägt die Stadt Malchin vorausschauend zum Erhalt des einzigartigen Moorreichtums unseres Landes und zur Entwicklung des ländlichen Raumes für nachfolgende Generationen bei“, unterstreicht Ute Hennings, Direktorin des LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V), der zentralen Bewilligungsbehörde für Moorschutzprojekte im Land M-V.

Bürgermeister Müller zeigte sich sichtlich erfreut, dass der Förderantrag der Stadt nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zur Förderung der ländlichen Entwicklung bewilligt wurde. Das Land M-V beteiligt sich mit Mitteln der Europäischen Union aufgrund der besonderen Bedeutung des Moorschutzes zu 100 % an den förderfähigen Kosten der Stadt Malchin.

In Mecklenburg-Vorpommern machen Moorböden rund 13 Prozent der Landesfläche aus und gelten als größte Treibhausgasquelle. Rund sechs Millionen Tonnen Kohlendioxid werden pro Jahr freigesetzt. Dies entspricht rund einem Drittel der Gesamtemission des Landes.

Die Aufgabe des LUNG als zuständige Bewilligungsbehörde für Moorschutzvorhaben ist es, erfolgversprechende Anträge für Studien und Umsetzungsvorhaben im Bereich Moorschutz nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zu fördern. Das Ziel der Förderung ist es unter anderem, die Etablierung von ganzjährig hohen Wasserständen bei gleichzeitiger Nutzung der Moorböden zu ermöglichen. Hierfür stand in der aktuellen ELER-Förderperiode II, die noch bis 2025 läuft, ein Fördervolumen von insgesamt 24,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das LUNG fördert und förderte auf diese Weise seit 2017 insgesamt 9 Moorschutzstudien und 27 Umsetzungsprojekte auf einer Fläche von rund 2.849 ha im gesamten Land M-V.

Im Rahmen der laufenden Förderperiode (Laufzeit 2015 bis 2025) können sich interessierte Kommunen jederzeit an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V wenden, wenn Sie beabsichtigen, ein Moorschutzprojekt in Ihrer Region durchzuführen.

Das Malchiner Vorhaben wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und dient der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes M-V.

Testbetrieb der Regasifizierung genehmigt

Lubmin – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern hat als zuständige Behörde Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Regasifizierungsanlage im Hafen von Lubmin genehmigt.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Bei der Anlage in Lubmin geht es um hochkomplexe technische Abläufe, die vor einem Dauerbetrieb getestet werden müssen. Es ist mir aber wichtig darauf hinzuweisen, dass es für diesen noch keine Genehmigung gibt.

Unsere Fachleute arbeiten unter Hochdruck an der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Ich gehe davon aus, dass wir im Januar 2023 mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen können.

Lubmin ist ein Energie-Knotenpunkt und kann auch zukünftig einen wichtigen Beitrag leisten für die Energiesicherheit Deutschlands und Europas. Klar ist aber, dass die Versorgung mit LNG – so wie sie derzeit geplant ist –  nur eine Brückentechnologie sein kann. Wir müssen so schnell wie möglich weg von der Nutzung fossiler Energien, hin zu grünem Wasserstoff“, so Backhaus.  

Wissings Irrweg

AKWs und Autobahnen führen nicht in die Zukunft

Berlin – Anlässlich der heutigen Diskussion zur Planungsbeschleunigung und längeren AKW-Laufzeiten im Kabinett erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Herr Wissing spielt mit der Angst der Menschen, um den FDP-Willen nach immer neuen Autobahnen durchzudrücken. Anstatt das düstere Bild von leeren Supermarktregalen zu malen, sollte er sich bei der Planung und dem Bau von Infrastrukturen auf das Wesentliche konzentrieren:

Die Ziele des Natur- und Klimaschutzes zur zentralen Grundlage der Verkehrsplanung machen. Die Bundesregierung muss sich darauf konzentrieren, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und sinnvolle Schienenprojekte zu bauen. Planungsbeschleunigung ist kein Selbstzweck. Sie muss eingesetzt werden, um bereits beschlossene Ziele wie Klimaneutralität oder den Erhalt von Biodiversität zu erreichen. Mit dem Bau neuer Fernstraßen gelingt das sicherlich nicht.

Wissings Versuch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke mit mehr E-Autos zu begründen ist eine Nebelkerze. Die Reaktoren sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Dass ausgerechnet die marode und unsichere Hochrisikotechnologie Atomkraft nun Wissings verschlafene Mobilitätswende retten sollen, ist eine Farce.“

Backhaus zieht Klima-Jahresbilanz

Schwerin – Wie können wir Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral aufstellen? Diese Frage hat des Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz im ablaufenden Jahr 2022 maßgeblich beschäftigt. Dieses Ziel ist im aktuellen Koalitionsvertrag verankert und Ausgangspunkt für das Landesklimaschutzgesetz, das derzeit unter Federfederführung des zuständigen Fachministers Dr. Till Backhaus erarbeitet wird.

„Es soll bundesweit das modernste seiner Art werden, da es nicht nur Ziele formuliert, sondern auch konkrete Maßnahmen für einzelne Sektoren festlegt und die Menschen im Land über verschiedene Beteiligungsformate aktiv einbindet“, sagte Backhaus heute an seinem Dienstsitz im Rahmen einer Pressekonferenz zum Jahresabschluss. Der abgestimmte Gesetzesentwurf soll Ende 2023 dem Landtag zugeleitet werden.

Moorschutz

Die Moore im Land seien laut Backhaus ein wichitger Dreh- und Angelpunkt, um Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen: „Konkret müssen ab 2040 alle Produkte und Dienstleistungen klimaneutral, d. h. ohne jegliche Treibhausgasemissionen hergestellt bzw. erbracht werden. Das wird in sehr vielen Fällen nur auf Basis nachwachsender Rohstoffe gelingen. Folglich wird der Nutzungsdruck auf die Flächen, auch auf die Moore, steigen.

Anderseits führt die derzeitige, trockene Nutzung dazu, dass die Emissionen aus Mooren mit 6 Mio. Tonnen CO2eq/Jahr die mit Abstand größte Treibhausgaseinzelquelle in MV darstellen. Das entspricht rund 30 %. Da Moore rund 13 Prozent unser Landesfläche ausmachen, stehen wir vor der Herausforderung, dass ein nicht unerheblicher Teil der Moore weiter genutzt werden und diese Nutzung klimaneutral erfolgen muss“, skizzierte Backhaus.

Das Umweltministerium MV hat deshalb Anfang des Jahres eine Taskforce Moorschutz gegründet; ein Gremium aus Wissenschaft, Verbänden, Interessensvertretungen und Verwaltung, das sich intensiv mit Fragen der Rechtssetzung, der Flächenverfügbarkeit, mit Nutzungsalternativen und der Finanzierung beschäftigt. „Insbesondere bei der Finanzierung konnten wir wichtige Weichen stellen: Neben den in MV entwickelten MoorFutures sowie dem Rückgriff auf alte und neue Fördertöpfe der EU und des Bundes, ist es der Taskforce gelungen, beim Bundumweltministerium zusätzliche Mittel für den Aufbau einer Moorschutzagentur einzuwerben.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass die bestehenden Strukturen nicht ausreichen, um Interessierten die Beratungsleistung anzubieten, die sie benötigen, um sich an neue klimafreundliche Bewirtschaftungsmethoden, wie die moorschonende Stauhaltung oder Paludikulturen, heranzuwagen“, erläuterte Backhaus und verwies auf ein zukunftsweisendes Projekt der Stadt Malchin, die mit 1,7 Millionen Euro ELER-Mittel die Biergraben-Niederung (134 ha) wiedervernässen möchte. „Das Projekt ist zukunftsweisend, da die nasse Grünlandbewirtschaftung eine echte wirtschaftliche Alternative in den landwirtschaftlich genutzten Mooren darstellt. Auch ist Malchin die erste Stadt im Land, die selbst als Projektträger auftritt und damit Verantwortung übernimmt. Dieses Engagement hat Vorbildunktion“, kommentierte Backhaus.

Für den Minister steht daher fest: „Klimaschutz muss man sich nicht nur leisten; Klimaschutz kann man sich leisten und zukünftig wird es auch verstärkt möglich sein, damit Geld zu verdienen. M-V ist auf diesem Gebiet führend, aber immer noch zu langsam. Aber wir schaffen Strukturen, die eine Beschleunigung ermöglichen.“

Insgesamt wurden in M-V seit 1998 über 30.000 Hektar Fläche wiedervernässt. Dadurch wurden Hochrechnungen zufolge pro Jahr rund 300.000 Kohlenstoffäquivalente eingespart – also nicht in die Atmosphäre emittiert.

LNG-Terminal Lubmin

Klimaschutz impliziert auch eine gesicherte und klimafreundliche Energieversorgung: „Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns vor ungeahnte energiepolitische Herausforderungen gestellt und gezeigt, dass es wichtig ist, Lieferquellen zu diversifizieren und Import-Infrastrukturen aufzubauen, die künftig auch das Tor zum Weltmarkt für grüne Energieträger, wie Wasserstoff, werden können“, betonte Minister Backhaus.

Mit dem LNG-Terminal am Standort Lubmin trage M-V maßgeblich zur Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland bei, sagte er weiter und stellte anschließend den aktuellen Stand des immisionsschutztrechtlichen Genehmigungsverfahren dar: Das Regasifizierungsschiff Neptune sei am 16.12.2022 im Hafen von Lubmin angekommen. Ein Gasstanker mit ägyptischen Gas stehe kurz vor dem Eintritt in die Ostsee und soll nach Informationen von Deutsche ReGas am Mittwochabend in Lubmin ankommen. Ein Shuttle Schiff warte im Hafen von Mukran auf seinen Einsatz.

„Damit hat das Unternehmen fast alle technischen Voraussetzungen für einen Betrieb des Terminals erbracht. Das ändert aber nichts daran, dass wir das laufende  imissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren weiterhin mit großer Sorgfalt abarbeiten. Für mich geht Rechtssicherheit vor Schnelligkeit“, unterstrich der Minister. Er informierte, dass Deutsche ReGas beim Land die Zulassung eines vorzeitigen Beginns beantragt habe; auch dieser Antrag werde derzeit gründlich ausgewertet. Der Minister wies darauf hin: „Die Zulassung von Maßnahmen zur Prüfung der Pretirebstüchtigkeit ist keine Vorwegnahme des Zulassungsbescheides für den Vollbetrieb. Beide Vorhaben werden unbeeinflusst voneinander geprüft.“

Das imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren befindet sich laut Backhaus derzeit in der Phase des Einwendungsmanagements. Im StALU Vorpommern seien bis Ende November über 1.000 Einwendungen eingegangen, die derzeit durch die an dem Verfahren beteiligten Behörden ausgewertet werden.

Sofern die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens festgestellt wird, erfolgt gemäß LNG-Beschleunigungsgesetz eine zweite Information der Öffentlichkeit. Das heißt, die wesentlichen Antragsunterlagen, der Entwurf der Zulassungsentscheidung sowie Begründungen würden für eine Dauer von vier Tagen ausgelegt. Eine Entscheidung soll ein Kürze vorliegen.

Balkonkraftwerke

Mit dem 10-Millionen-Euro-Programm zur Förderung von steckerfertigen Photovoltiakanlagen für Balkone, dass im November an den Start gegangen ist, ermöglicht das Land den Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus die eigenen Stromkosten und ihren Anteil am Verbrauch fossiler Energien zu senken.

„Das Programm erfährt eine sehr gute Resonanz. Im Schnitt gehen täglich rund 100 Anträge ein. Aktuell liegen uns über 2.500 Anträge zur Bewilligung vor. Davon wurden bereits knapp 2.000 als bewilligungsreif vorgeprüft und ca. 1.200 gelten bereits als vollständig erledigt und wurden zur Auszahlung an das Kassensystem übermittelt.  Das Ziel, insbesondere die sozial Schwächeren, also die Mieter, bevorzugt zu bedienen, wird mit einem Antragsanteil von ca. 12 Prozent noch nicht erreicht.

Wir haben jedoch vorsorglich 2/3 der Mittel für Mietende reserviert, wodurch sich der Anteil zu den sozial Schwächeren Antragstellern verschieben wird“, resümierte Minister Backhaus. Die Deckelung des Förderanteils für Eigentümer bei insgesamt 3 Millionen Euro werde prognostisch in ca. 2 Monaten erreicht sein.

Vogelgrippe

Abschließend thematisierte Backhaus die Tierseuchenlage im Land und wies darauf hin, dass die Zahlen von Geflügelpestausbrüchen derzeit insbesondere bei kleinen Tierhaltungen in mehreren Bundesländern steigen. Ursächlich hierfür seien mindestens drei Geflügelausstellungen und der dort stattfindende Verkauf von Rassegeflügel gewesen. M-V sei aufgrund einer Rasse- und Hobbygeflügelschau Ende November mit ca. 250 Teilnehmern in Demmin, die zu Streuungen im Lande selbst, aber auch nach Schleswig-Holstein und Ostwestfalen führte, besonders betroffen. Weitere Ausbrüche ergaben sich infolge der Verschleppung des Erregers auf die Regionalschauen (Wittenburg, Grevesmühlen, Parchim) in der Folgewoche.

„Die amtlichen Sperrungen, Betriebsbesuche, Kontaktermittlungen und entsprechende Informationsketten erfolgten unverzüglich. Dadurch konnten die Infektionsketten in diesem Geschehen relativ schnell unterbrochen werden, was sich auch im wochenweisen Rückgang der Ausbruchsmeldungen widerspiegelt“, erklärte der Minister. Mit Stand vom 14.12.2022 wurden in MV insgesamt 56 Ausbrüche von Geflügelpest (HPAI H5N1) amtlich festgestellt und ca. 3.840 Tiere tierschutzgerecht getötet. Die letzte Ausbruchsfeststellung erfolgte am 12.12.2022 im Landkreis Vorpommern-Greifswald.