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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

LNG-Terminal Lubmin

Genehmigungsverfahren kurz vor Abschluss

Lubmin – Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für ein Flüssiggasterminal im Hafen von Lubmin geht in die Schlussphase. „Am kommenden Montag werden wir zur Wahrung der Transparenz die Unterlagen gemäß § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz erneut für vier Tage in den Räumen des StALU Vorpommern und mittels Veröffentlichung auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich auslegen. Danach kann der Genehmigungsbescheid unterschrieben und offiziell überreicht werden“, verkündete Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

„Wir haben alle Einwände umfassend geprüft, darunter viele sicherheitsrelevante Fragen von Einwohnern und Umweltverbänden“, sagte der Minister weiter. „Uns wurden hier sehr viele und auch sehr richtige Hinweise zu bedenkenswerten Aspekten gegeben und damit auch eine große Aufgabe gestellt. Das war gut so, mich hat die konstruktive Partizipation der Öffentlichkeit sehr gefreut“, so Backhaus.

Von den auch in den zugegangenen Einwendungen angesprochenen Themen greift der Minister einzelne Aspekte auf: „Auch mir ist besonders wichtig, dass wir von fossilen Energieträgern wegkommen. Soweit auch nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz ein Betrieb bis zum 31.12.2043 möglich wäre, freut mich sehr, dass vorliegend auch durch die Deutsche Regas ein deutlich kurzer Betriebszeitraum beantragt wurde und die Genehmigung bis zum 31.12.2031 befristet wird. Ebenso freut mich, dass die geschaffenen Strukturen zukünftig auch für die Einspeisung von mit klimaneutralem Wasserstoff genutzt werden können.“

Auch den Hinweisen zu möglich Umweltauswirkungen schloss sich der Minister an: „Beim Industriehafen handelt es sich um einen idealen Standort, der gleichwohl an ein sensibles Ökosystem grenzt. Ich lege deshalb großen Wert auf die Feststellung, dass hier nahe des Greifswalder Boddens keine Biozide eingesetzt werden und auch keine Erwärmung des Boddens zu befürchten ist.“

1,77 Millionen Euro für Moorschutz

Malchin – Zum Auftakt des Moorschutzprojektes zur Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin hat Minister Dr. Till Backhaus dem Bürgermeister der Stadt Malchin, Axel Müller, einen Förderbescheid in Höhe von 1,77 Mio. Euro übergeben.

Die Stadt Malchin kann sich über einen Zuwendungs­bescheid für ein selbst initiiertes Moorschutzprojekt freuen. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, überreichte die Zusage für die Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute an den Bürgermeister Axel Müller und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung.

 Die mehr als 1,77 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dienen der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes von Mecklenburg-Vorpommern.

Das Ziel des mehrjährigen Moorschutzförderprojektes (Projektlaufzeit 2022 bis 2025) ist die „Optimierung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin“ auf einer Fläche von 134 Hektar.

Bei der Biergraben-Niederung, südwestlich direkt angrenzend an die Stadt Malchin gelegen, handelt es sich um große Niedermoorflächen. Diese Niedermoorflächen wurden in den letzten Jahrhunderten intensiv landwirtschaftlich genutzt. Bis in die 1950er Jahre fand hier Torfabbau statt, anschließend intensive Meliorationsmaßnahmen (Entwässerung) für die Grünlandnutzung. In Folge dieser Nutzungen kam es zu erheblichen Moorsackungen.

Im Verlauf des Projektes sollen die Grundwasserstände auf den Flächen in der Biergraben-Niederung angehoben und anschließend als sogenanntes nasses Grünland weiterhin nachhaltig bewirtschaftet werden. Um die Wasserstände anheben zu können, muss der Abfluss des Wassers aus der Landschaft vermindert und durch Staubauwerke in den Haupt- und Nebengräben in der Niederung gehalten werden.

Um die nachhaltige Form der nassen Grünlandnutzung erlebbar zu machen, hat die Stadt Malchin einiges vor. So ist unter anderem das Aufstellen von Informationstafeln und eines Aussichtsturmes geplant, um einen Einblick in die Art und Weise der Bewirtschaftung zu geben.

Die Stadt Malchin tritt selbst als Projektträger auf und übernimmt damit Verantwortung, betont Klimaschutzminister Backhaus:

„Als moorreiches Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung für einen ambitionierten Moorschutz. Das Engagement der Stadt Malchin hat deshalb Vorbildfunktion. Das Projekt ist zukunftsweisend, denn die nasse Grünlandbewirtschaftung stellt eine echte wirtschaftliche Alternative in den landwirtschaftlich genutzten Mooren dar und bringt uns gleichzeitig dem Ziel näher, das Land Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral zu machen“, so Backhaus.

„Durch die Anhebung der Wasserstände in der Niederung wird die Torfzersetzung vermindert oder ganz gestoppt, wodurch die Emission von Klimagasen sowie der Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer reduziert wird. Gleichzeitig kann das Projekt für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von großer Bedeutung sein“, so der Minister weiter.

„Mit der Umsetzung des geplanten Moorschutzprojektes trägt die Stadt Malchin vorausschauend zum Erhalt des einzigartigen Moorreichtums unseres Landes und zur Entwicklung des ländlichen Raumes für nachfolgende Generationen bei“, unterstreicht Ute Hennings, Direktorin des LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V), der zentralen Bewilligungsbehörde für Moorschutzprojekte im Land M-V.

Bürgermeister Müller zeigte sich sichtlich erfreut, dass der Förderantrag der Stadt nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zur Förderung der ländlichen Entwicklung bewilligt wurde. Das Land M-V beteiligt sich mit Mitteln der Europäischen Union aufgrund der besonderen Bedeutung des Moorschutzes zu 100 % an den förderfähigen Kosten der Stadt Malchin.

In Mecklenburg-Vorpommern machen Moorböden rund 13 Prozent der Landesfläche aus und gelten als größte Treibhausgasquelle. Rund sechs Millionen Tonnen Kohlendioxid werden pro Jahr freigesetzt. Dies entspricht rund einem Drittel der Gesamtemission des Landes.

Die Aufgabe des LUNG als zuständige Bewilligungsbehörde für Moorschutzvorhaben ist es, erfolgversprechende Anträge für Studien und Umsetzungsvorhaben im Bereich Moorschutz nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zu fördern. Das Ziel der Förderung ist es unter anderem, die Etablierung von ganzjährig hohen Wasserständen bei gleichzeitiger Nutzung der Moorböden zu ermöglichen. Hierfür stand in der aktuellen ELER-Förderperiode II, die noch bis 2025 läuft, ein Fördervolumen von insgesamt 24,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das LUNG fördert und förderte auf diese Weise seit 2017 insgesamt 9 Moorschutzstudien und 27 Umsetzungsprojekte auf einer Fläche von rund 2.849 ha im gesamten Land M-V.

Im Rahmen der laufenden Förderperiode (Laufzeit 2015 bis 2025) können sich interessierte Kommunen jederzeit an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V wenden, wenn Sie beabsichtigen, ein Moorschutzprojekt in Ihrer Region durchzuführen.

Das Malchiner Vorhaben wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und dient der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes M-V.

Testbetrieb der Regasifizierung genehmigt

Lubmin – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern hat als zuständige Behörde Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Regasifizierungsanlage im Hafen von Lubmin genehmigt.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Bei der Anlage in Lubmin geht es um hochkomplexe technische Abläufe, die vor einem Dauerbetrieb getestet werden müssen. Es ist mir aber wichtig darauf hinzuweisen, dass es für diesen noch keine Genehmigung gibt.

Unsere Fachleute arbeiten unter Hochdruck an der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Ich gehe davon aus, dass wir im Januar 2023 mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen können.

Lubmin ist ein Energie-Knotenpunkt und kann auch zukünftig einen wichtigen Beitrag leisten für die Energiesicherheit Deutschlands und Europas. Klar ist aber, dass die Versorgung mit LNG – so wie sie derzeit geplant ist –  nur eine Brückentechnologie sein kann. Wir müssen so schnell wie möglich weg von der Nutzung fossiler Energien, hin zu grünem Wasserstoff“, so Backhaus.  

Wissings Irrweg

AKWs und Autobahnen führen nicht in die Zukunft

Berlin – Anlässlich der heutigen Diskussion zur Planungsbeschleunigung und längeren AKW-Laufzeiten im Kabinett erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Herr Wissing spielt mit der Angst der Menschen, um den FDP-Willen nach immer neuen Autobahnen durchzudrücken. Anstatt das düstere Bild von leeren Supermarktregalen zu malen, sollte er sich bei der Planung und dem Bau von Infrastrukturen auf das Wesentliche konzentrieren:

Die Ziele des Natur- und Klimaschutzes zur zentralen Grundlage der Verkehrsplanung machen. Die Bundesregierung muss sich darauf konzentrieren, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und sinnvolle Schienenprojekte zu bauen. Planungsbeschleunigung ist kein Selbstzweck. Sie muss eingesetzt werden, um bereits beschlossene Ziele wie Klimaneutralität oder den Erhalt von Biodiversität zu erreichen. Mit dem Bau neuer Fernstraßen gelingt das sicherlich nicht.

Wissings Versuch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke mit mehr E-Autos zu begründen ist eine Nebelkerze. Die Reaktoren sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Dass ausgerechnet die marode und unsichere Hochrisikotechnologie Atomkraft nun Wissings verschlafene Mobilitätswende retten sollen, ist eine Farce.“

Backhaus zieht Klima-Jahresbilanz

Schwerin – Wie können wir Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral aufstellen? Diese Frage hat des Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz im ablaufenden Jahr 2022 maßgeblich beschäftigt. Dieses Ziel ist im aktuellen Koalitionsvertrag verankert und Ausgangspunkt für das Landesklimaschutzgesetz, das derzeit unter Federfederführung des zuständigen Fachministers Dr. Till Backhaus erarbeitet wird.

„Es soll bundesweit das modernste seiner Art werden, da es nicht nur Ziele formuliert, sondern auch konkrete Maßnahmen für einzelne Sektoren festlegt und die Menschen im Land über verschiedene Beteiligungsformate aktiv einbindet“, sagte Backhaus heute an seinem Dienstsitz im Rahmen einer Pressekonferenz zum Jahresabschluss. Der abgestimmte Gesetzesentwurf soll Ende 2023 dem Landtag zugeleitet werden.

Moorschutz

Die Moore im Land seien laut Backhaus ein wichitger Dreh- und Angelpunkt, um Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen: „Konkret müssen ab 2040 alle Produkte und Dienstleistungen klimaneutral, d. h. ohne jegliche Treibhausgasemissionen hergestellt bzw. erbracht werden. Das wird in sehr vielen Fällen nur auf Basis nachwachsender Rohstoffe gelingen. Folglich wird der Nutzungsdruck auf die Flächen, auch auf die Moore, steigen.

Anderseits führt die derzeitige, trockene Nutzung dazu, dass die Emissionen aus Mooren mit 6 Mio. Tonnen CO2eq/Jahr die mit Abstand größte Treibhausgaseinzelquelle in MV darstellen. Das entspricht rund 30 %. Da Moore rund 13 Prozent unser Landesfläche ausmachen, stehen wir vor der Herausforderung, dass ein nicht unerheblicher Teil der Moore weiter genutzt werden und diese Nutzung klimaneutral erfolgen muss“, skizzierte Backhaus.

Das Umweltministerium MV hat deshalb Anfang des Jahres eine Taskforce Moorschutz gegründet; ein Gremium aus Wissenschaft, Verbänden, Interessensvertretungen und Verwaltung, das sich intensiv mit Fragen der Rechtssetzung, der Flächenverfügbarkeit, mit Nutzungsalternativen und der Finanzierung beschäftigt. „Insbesondere bei der Finanzierung konnten wir wichtige Weichen stellen: Neben den in MV entwickelten MoorFutures sowie dem Rückgriff auf alte und neue Fördertöpfe der EU und des Bundes, ist es der Taskforce gelungen, beim Bundumweltministerium zusätzliche Mittel für den Aufbau einer Moorschutzagentur einzuwerben.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass die bestehenden Strukturen nicht ausreichen, um Interessierten die Beratungsleistung anzubieten, die sie benötigen, um sich an neue klimafreundliche Bewirtschaftungsmethoden, wie die moorschonende Stauhaltung oder Paludikulturen, heranzuwagen“, erläuterte Backhaus und verwies auf ein zukunftsweisendes Projekt der Stadt Malchin, die mit 1,7 Millionen Euro ELER-Mittel die Biergraben-Niederung (134 ha) wiedervernässen möchte. „Das Projekt ist zukunftsweisend, da die nasse Grünlandbewirtschaftung eine echte wirtschaftliche Alternative in den landwirtschaftlich genutzten Mooren darstellt. Auch ist Malchin die erste Stadt im Land, die selbst als Projektträger auftritt und damit Verantwortung übernimmt. Dieses Engagement hat Vorbildunktion“, kommentierte Backhaus.

Für den Minister steht daher fest: „Klimaschutz muss man sich nicht nur leisten; Klimaschutz kann man sich leisten und zukünftig wird es auch verstärkt möglich sein, damit Geld zu verdienen. M-V ist auf diesem Gebiet führend, aber immer noch zu langsam. Aber wir schaffen Strukturen, die eine Beschleunigung ermöglichen.“

Insgesamt wurden in M-V seit 1998 über 30.000 Hektar Fläche wiedervernässt. Dadurch wurden Hochrechnungen zufolge pro Jahr rund 300.000 Kohlenstoffäquivalente eingespart – also nicht in die Atmosphäre emittiert.

LNG-Terminal Lubmin

Klimaschutz impliziert auch eine gesicherte und klimafreundliche Energieversorgung: „Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns vor ungeahnte energiepolitische Herausforderungen gestellt und gezeigt, dass es wichtig ist, Lieferquellen zu diversifizieren und Import-Infrastrukturen aufzubauen, die künftig auch das Tor zum Weltmarkt für grüne Energieträger, wie Wasserstoff, werden können“, betonte Minister Backhaus.

Mit dem LNG-Terminal am Standort Lubmin trage M-V maßgeblich zur Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland bei, sagte er weiter und stellte anschließend den aktuellen Stand des immisionsschutztrechtlichen Genehmigungsverfahren dar: Das Regasifizierungsschiff Neptune sei am 16.12.2022 im Hafen von Lubmin angekommen. Ein Gasstanker mit ägyptischen Gas stehe kurz vor dem Eintritt in die Ostsee und soll nach Informationen von Deutsche ReGas am Mittwochabend in Lubmin ankommen. Ein Shuttle Schiff warte im Hafen von Mukran auf seinen Einsatz.

„Damit hat das Unternehmen fast alle technischen Voraussetzungen für einen Betrieb des Terminals erbracht. Das ändert aber nichts daran, dass wir das laufende  imissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren weiterhin mit großer Sorgfalt abarbeiten. Für mich geht Rechtssicherheit vor Schnelligkeit“, unterstrich der Minister. Er informierte, dass Deutsche ReGas beim Land die Zulassung eines vorzeitigen Beginns beantragt habe; auch dieser Antrag werde derzeit gründlich ausgewertet. Der Minister wies darauf hin: „Die Zulassung von Maßnahmen zur Prüfung der Pretirebstüchtigkeit ist keine Vorwegnahme des Zulassungsbescheides für den Vollbetrieb. Beide Vorhaben werden unbeeinflusst voneinander geprüft.“

Das imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren befindet sich laut Backhaus derzeit in der Phase des Einwendungsmanagements. Im StALU Vorpommern seien bis Ende November über 1.000 Einwendungen eingegangen, die derzeit durch die an dem Verfahren beteiligten Behörden ausgewertet werden.

Sofern die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens festgestellt wird, erfolgt gemäß LNG-Beschleunigungsgesetz eine zweite Information der Öffentlichkeit. Das heißt, die wesentlichen Antragsunterlagen, der Entwurf der Zulassungsentscheidung sowie Begründungen würden für eine Dauer von vier Tagen ausgelegt. Eine Entscheidung soll ein Kürze vorliegen.

Balkonkraftwerke

Mit dem 10-Millionen-Euro-Programm zur Förderung von steckerfertigen Photovoltiakanlagen für Balkone, dass im November an den Start gegangen ist, ermöglicht das Land den Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus die eigenen Stromkosten und ihren Anteil am Verbrauch fossiler Energien zu senken.

„Das Programm erfährt eine sehr gute Resonanz. Im Schnitt gehen täglich rund 100 Anträge ein. Aktuell liegen uns über 2.500 Anträge zur Bewilligung vor. Davon wurden bereits knapp 2.000 als bewilligungsreif vorgeprüft und ca. 1.200 gelten bereits als vollständig erledigt und wurden zur Auszahlung an das Kassensystem übermittelt.  Das Ziel, insbesondere die sozial Schwächeren, also die Mieter, bevorzugt zu bedienen, wird mit einem Antragsanteil von ca. 12 Prozent noch nicht erreicht.

Wir haben jedoch vorsorglich 2/3 der Mittel für Mietende reserviert, wodurch sich der Anteil zu den sozial Schwächeren Antragstellern verschieben wird“, resümierte Minister Backhaus. Die Deckelung des Förderanteils für Eigentümer bei insgesamt 3 Millionen Euro werde prognostisch in ca. 2 Monaten erreicht sein.

Vogelgrippe

Abschließend thematisierte Backhaus die Tierseuchenlage im Land und wies darauf hin, dass die Zahlen von Geflügelpestausbrüchen derzeit insbesondere bei kleinen Tierhaltungen in mehreren Bundesländern steigen. Ursächlich hierfür seien mindestens drei Geflügelausstellungen und der dort stattfindende Verkauf von Rassegeflügel gewesen. M-V sei aufgrund einer Rasse- und Hobbygeflügelschau Ende November mit ca. 250 Teilnehmern in Demmin, die zu Streuungen im Lande selbst, aber auch nach Schleswig-Holstein und Ostwestfalen führte, besonders betroffen. Weitere Ausbrüche ergaben sich infolge der Verschleppung des Erregers auf die Regionalschauen (Wittenburg, Grevesmühlen, Parchim) in der Folgewoche.

„Die amtlichen Sperrungen, Betriebsbesuche, Kontaktermittlungen und entsprechende Informationsketten erfolgten unverzüglich. Dadurch konnten die Infektionsketten in diesem Geschehen relativ schnell unterbrochen werden, was sich auch im wochenweisen Rückgang der Ausbruchsmeldungen widerspiegelt“, erklärte der Minister. Mit Stand vom 14.12.2022 wurden in MV insgesamt 56 Ausbrüche von Geflügelpest (HPAI H5N1) amtlich festgestellt und ca. 3.840 Tiere tierschutzgerecht getötet. Die letzte Ausbruchsfeststellung erfolgte am 12.12.2022 im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Verteilung der Netzentgelte

Meyer: Regelungen für Verteilnetze notwendig – Netzausbau vorantreiben – mehr Energiespeichermöglichkeiten gebraucht

Schwerin – Am Donnerstag ist im Landtag die gerechte und investitionsfördernde Verteilung der Netzentgelte diskutiert worden. „Es kann nicht sein, dass Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein, die einen hohen Anteil am Ausbau der erneuerbaren Energien schultern, die höchsten Strompreise verkraften müssen. Das ist ungerecht.

Insbesondere die Verbraucher in den nord- und ostdeutschen Ländern werden aufgrund des stärkeren Erfordernisses – vor allem des erneuerbare Energien-bedingten Netzausbaus – auch ungleich stärker belastet. Mecklenburg-Vorpommern hat sich für eine Anpassung der Netzentgeltstruktur auf der Übertragungsnetzebene eingesetzt.

Ab 2023 werden die Übertragungsnetzentgelte bundeseinheitlich und für alle Verbraucher gerecht gebildet. Die Bestrebungen der Landesregierung gehen über dieses bereits erreichte Zwischenziel hinaus“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Minister Meyer machte im Landtag deutlich, dass entsprechende Regelungen auch in Bezug auf der Verteilnetzebene notwendig seien. „Es muss klar sein, dass diejenigen Netzbetreiber und damit deren Kunden entlastet werden, denen aus der Integration von Erneuerbare Energie-Anlagen erhebliche Kosten entstehen.

Stromkunden in ländlichen Gebieten mit hohem Ausbau der Erneuerbaren dürfen nicht viel höhere Stromkosten tragen als diejenigen in den Städten. Der Ausbau erneuerbarer Energien darf nicht zu Lasten der Flächenländer erfolgen. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Wertschöpfung woanders stattfindet. Zu hohe Stromnetzentgelte belasten und benachteiligen den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern“, warnte Meyer im Landtag.

Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben gemeinsam eine Neugestaltung der Netzentgelte auf Bundesebene angeregt. „Mögliche Lösungswege werden diskutiert. Dabei liegt das Augenmerk besonders darauf, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Regionen zu entlasten und die durch die Integration der erneuerbaren Energien entstehenden Netzkosten fairer zu verteilen. Hier sind gesetzliche Vorgaben und Regelungen des Bundes gefordert“, so Energieminister Meyer.

Parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich muss sowohl der weitere Netzausbau als auch diverse Speichermöglichkeiten geschaffen werden. „Das muss zusammengedacht werden und hierüber sind sich die Länder und der Bund weitgehend einig.

Auch aus diesem Verständnis heraus sollten die Argumente für eine gerechtere Verteilung der Netzentgelte gespeist werden. Eine Synchronisierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau ist für die Realisierung der Energiewende unerlässlich. Eine lückenlose und stabile Netzinfrastruktur bildet die Grundlage für die Steigerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien“, so Meyer weiter.

Das Errichten von Energiespeichern ist aus mehrfacher Sicht sinnvoll. „Derzeit wird in M-V mehr Strom erzeugt als verbraucht werden kann. Mangels Stromautobahnen nach Süden kann dieser noch nicht in die energieintensiven Gebiete der Bundesrepublik geleitet werden.

Dies führt derzeit dazu, dass mangels Speichermöglichkeiten abgeregelt und entschädigt werden muss. Speicher könnten dem entgegenwirken. Zukünftig können Speicher aber auch dazu dienen, Engpässe, die aufgrund der Volatilität der erneuerbaren Energien entstehen, auszugleichen. Es muss beispielweise angestrebt werden, durch die Ansiedlung von Unternehmen einen Teil der überschüssigen Energie vor Ort zu verbrauchen“, so Meyer weiter.

Von dem Gelingen einer Energiewende profitieren alle Letztverbraucher bundesweit. „Für eine breite Akzeptanz der für die Energiewende notwendigen Maßnahmen seitens der Letztverbraucher ist unter anderem wichtig, dass die Verteilung der Kosten des Netzausbaus, der auf dem Anschluss von Erneuerbare Energie- Anlagen beruht, als fair empfunden wird. Außerdem können die Unterschiede der Netzentgelthöhen zu Fehlanreizen führen.

Industrielle Verbraucher, die geeignet wären, flexibel auf Angebotsschwankungen zu reagieren, könnten sich aus Kostengründen eher in Gebieten mit niedrigen Netzentgelten ansiedeln und damit netzengpassverstärkend wirken“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend.

Einwendungen zum LNG-Terminal Lubmin

Stralsund – Bis zum Ende der Einreichungsfrist, 28.11.2022 um 24:00 Uhr, sind insgesamt 1099 Einwendungen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren des LNG-Terminals in Lubmin beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Stralsund eingegangen, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Dabei handelt es sich um 28 Einzeleinwendungen und 1071 Sammeleinwendungen. Sie stammen von Naturschutzverbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Infrastrukturbetreibern. Die Einwendungen behandeln politische Themen wie etwa die Besorgnis der Befangenheit, die Öffnung der Nordstream-2-Pipeline oderdie hohen Gaspreise sowie z.B.Sicherheitsbedenken bezüglich Einrichtungen angrenzender Unternehmen.

Zudem wurden verfahrensbezogene Hinweise gegeben. Unter anderem wird der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung gerügt. Die unter­bliebene Offenlage der Antragsunterlagen im Internet wird bemängelt und  es gibt Hinweise zu  Umweltauswirkungen.

Hierbei werden globale Trends thematisiert, insbesondere wird die Abkehr von fossilen Energieträgern gefordert. Zu lokalen Auswirkungen erfolgten Hinweise zu benachbarten Schutzgebieten und der Sorge um die Beeinträchtigung von geschützten Arten.

Alle Einwendungen werdenselbstverständlichsehr ernst genommen und die beteiligten Behörden werden sich jetzt in den kommenden Tagen eingehend damit beschäftigen. Zwar ist es verständlich, dass nun viele Menschen wissen wollen, wie viel Zeit die Bearbeitung in Anspruch nehmen wird, doch einen Termin kann ich derzeit nicht nennen.

Ich habe stets betont, dass es mir darauf ankommt, eine rechtkonforme Entscheidung herbeizuführen. Dabei geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Schon jetzt ist deutlich, dass niemand, der an dem bisherigen Verfahren beteiligt war, gebummelt hätte.

Was wir in den letzten Monaten erreicht haben, haben wir quasi mit Lichtge­schwindigkeit erreicht. Dafür bin ich den Mitarbei­tenden sehr dankbar und ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem Tempo auch weiter vorankommen“, so Minister Backhaus.

Klimafreundlich und emissionsfrei

Die erste Batteriezugflotte für Mecklenburg-Vorpommern kommt

Rostock – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Deutsche Bahn (DB) gehen den nächsten Schritt in Richtung emissionsfreier, klimaneutraler Schienenverkehr. Erstmals wird DB Regio in Mecklenburg-Vorpommern Batteriezüge auf heutigen Dieselstrecken im Netz Warnow II einsetzen.

Reinhard Meyer (Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern) startete heute am Rostocker Hbf gemeinsam mit Daniel Bischof (Prokurist, Abteilungsleiter Verkehrswirtschaft und Digitalisierung der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH), Alexander Kaczmarek (DB-Konzernbevollmächtigter für die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) und Jure Mikolčić (CEO von Stadler Deutschland GmbH) zur Probefahrt mit dem Test- und Erprobungsfahrzeug des Herstellers Stadler.

Das Einsatzgebiet der insgesamt 14 Züge ist ab Ende 2026 das Netz Warnow II mit den Strecken RB11 (Wismar – Rostock – Tessin) und RB12 (Bad Doberan – Rostock – Graal-Müritz). Im Februar hatte DB Regio den Zuschlag für das Netz erhalten.

Die Batteriezüge von Stadler sind eine besonders nachhaltige Alternative für den Nahverkehr. Direkte Verbindungen zwischen elektrifizierten und nichtelektrifizierten Streckenabschnitten können damit durchgehend und emissionsfrei befahren werden.

Reinhard Meyer,Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Wir gehen den nächsten Schritt beim Dieselausstieg hin zu einem weitgehend emissionsfreien Bahnverkehr in Mecklenburg-Vorpommern. Der Ersatz von Dieseltriebzügen durch Fahrzeuge mit klimaneutralen Antrieben ist ein Schritt in Richtung vollständige Dekarbonisierung des Nahverkehrs. Batteriezüge sind eine attraktive Brückentechnologie, gerade wenn das Streckennetz über keine elektrische Oberleitung verfügt.

Wir brauchen bezahlbare Mobilität mit langfristigen Perspektiven, einer ausgebauten Infrastruktur auf der Schiene hier im Land, diese muss gefördert und entwickelt werden. Wer die Schiene stärkt, schützt das Klima und stärkt die öffentliche Mobilität in Stadt, Umland und den ländlichen Räumen. Daran arbeiten wir mit allen Beteiligten.“

Zusätzlich zu dem Energiespar- und Klimaschutzeffekt bieten die Züge von Stadler insgesamt 99 Sitz- und zwölf Fahrradstellplätze. WLAN und Steckdosen sorgen für einen hohen Reisekomfort. Ein videoüberwachter Fahrgastbereich sowie eine moderne Fahrgastinformation bieten Sicherheit und Orientierung. Barrierefreiheit ist selbstverständlich: Die Fahrzeuge verfügen über eine rollstuhlgerechte Toilette und ausgewiesene Rollstuhlbereiche. Die Züge sind durch die Leichtbauweise aus Aluminium sehr energiesparend und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 140 Stundenkilometern.

Alternative Antriebe (Batterie- oder Wasserstoffzüge) und Kraftstoffe setzt die DB bereits unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ein. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz, indem sie Dieselfahrzeuge ersetzt und die CO2-Emissionen um ein Drittel reduziert. Für die Überbrückung von nichtelektrifizierten Bahnstrecken setzt die DB auch auf Oberleitungsinseln, wie in Schleswig-Holstein. Ein weiterer Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstoßes ist das Schulen von Triebfahrzeugführer:innen zur energiesparenden Fahrweise. Weitere Informationen unter: www.deutschebahn.com/mp-gruen sowie www.deutschebahn.com/gruen

Der FLIRT Akku ist die batteriebetriebene Ausführung der FLIRT-Typenreihe von Stadler. Die betriebliche Reichweite des Fahrzeugs liegt bei rund 100 Kilometern. Damit können 80 Prozent der nichtelektrifizierten Strecken Deutschlands mit dem Regionalzug im Batteriebetrieb befahren werden. Mit 224 gefahrenen Kilometern im reinen Batteriebetrieb hält der FLIRT Akku den Weltrekord für die längste Fahrt eines Regionalzugs im reinen Batteriemodus ohne zusätzliche Ladung. Neben der rein elektrischen und der batterieelektrischen Variante bietet Stadler den FLIRT auch mit Wasserstoff an. So entwickelt Stadler für die amerikanische San Bernardino County Transportation Authority (SBCTA) den ersten FLIRT mit Wasserstoff-Antrieb.