Genehmigungsverfahren kurz vor Abschluss
Lubmin – Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für ein Flüssiggasterminal im Hafen von Lubmin geht in die Schlussphase. „Am kommenden Montag werden wir zur Wahrung der Transparenz die Unterlagen gemäß § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz erneut für vier Tage in den Räumen des StALU Vorpommern und mittels Veröffentlichung auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich auslegen. Danach kann der Genehmigungsbescheid unterschrieben und offiziell überreicht werden“, verkündete Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.
„Wir haben alle Einwände umfassend geprüft, darunter viele sicherheitsrelevante Fragen von Einwohnern und Umweltverbänden“, sagte der Minister weiter. „Uns wurden hier sehr viele und auch sehr richtige Hinweise zu bedenkenswerten Aspekten gegeben und damit auch eine große Aufgabe gestellt. Das war gut so, mich hat die konstruktive Partizipation der Öffentlichkeit sehr gefreut“, so Backhaus.
Von den auch in den zugegangenen Einwendungen angesprochenen Themen greift der Minister einzelne Aspekte auf: „Auch mir ist besonders wichtig, dass wir von fossilen Energieträgern wegkommen. Soweit auch nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz ein Betrieb bis zum 31.12.2043 möglich wäre, freut mich sehr, dass vorliegend auch durch die Deutsche Regas ein deutlich kurzer Betriebszeitraum beantragt wurde und die Genehmigung bis zum 31.12.2031 befristet wird. Ebenso freut mich, dass die geschaffenen Strukturen zukünftig auch für die Einspeisung von mit klimaneutralem Wasserstoff genutzt werden können.“
Auch den Hinweisen zu möglich Umweltauswirkungen schloss sich der Minister an: „Beim Industriehafen handelt es sich um einen idealen Standort, der gleichwohl an ein sensibles Ökosystem grenzt. Ich lege deshalb großen Wert auf die Feststellung, dass hier nahe des Greifswalder Boddens keine Biozide eingesetzt werden und auch keine Erwärmung des Boddens zu befürchten ist.“