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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Neue Graduiertenkollegs an Universitäten in MV

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin freut sich darüber, dass die Universitäten Greifswald und Rostock zwei neue Graduiertenkollegs eingeworben haben, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert werden.

„Die Anträge haben sich gegen zahlreiche Konkurrentinnen und Konkurrenten in einem wettbewerblichen Verfahren durchgesetzt und damit erreicht, Fördermittel in erheblicher Höhe zu akquirieren. Zu diesem großartigen Erfolg gratuliere ich den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sehr herzlich. Mit den Graduiertenschulen wird die Nachwuchsförderung in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt, die in der Wissenschaft zu einer wichtigen Aufgabe gehört. Damit wird auch die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts MV insgesamt weiter erhöht“, betont Martin. Die Ministerin wünscht den Teams viel Freude und viel Erfolg bei den Vorhaben.

Das Internationale Graduiertenkolleg „Imaging quantum systems (IQS): photons, molecules, materials“ an der Universität Rostock erforscht Quantentechnologien. Drei Partneruniversitäten in Deutschland und Kanada wollen ihre Aktivitäten in Forschung und Ausbildung in dieser Graduiertenschule bündeln. Junge Forscherinnen und Forscher erhalten eine breite Wissensbasis, sowohl in den Grundlagen als auch in den kommerziellen Anwendungen von Quantentechnologien.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen in die Lage versetzt werden, die photonische Industrie beim Übergang von klassischer zur Quantenphotonik zu unterstützen, beispielsweise durch das Einbringen neuer, innovativer Ideen in aufstrebenden Firmen. Es ergibt sich die Möglichkeit von Ausgründungen durch Start-ups. Die Fördersumme beträgt ca. 5 Mio. Euro für die erste Förderperiode (4,5 Jahre).

Das Graduiertenkolleg „RTG-PRO – Proteases in pathogen and host: importance in inflammation and infection“ an der Universität Greifswald ist Teil aktueller richtungweisender Enzym-Forschung, weil Proteasen die Zellen in vielzelligen Organismen koordinieren und die Wechselwirkungen zwischen Erreger und Wirt bestimmen. Das Konzept des RTG-PRO wurde durch faszinierende Erkenntnisse in gemeinsamer Forschung konzipiert.

Im Forschungsprogramm werden aus verschiedenen Blickwinkeln essenzielle Lebensprozesse von klinischer Bedeutung und mit biotechnologischem Potenzial untersucht. Beides ist ideal für die Ausbildung exzellenter Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdocs in den Lebenswissenschaften und in der Medizin. Die Fördersumme beträgt ca. 6 Mio. Euro für die erste Förderperiode (4,5 Jahre).

Die beiden neu eingeworbenen Graduiertenkollegs nehmen ihre Arbeit am 1. Oktober 2021 auf. Die erste Förderperiode endet am 31. März 2026. Eine zweite Förderperiode ist möglich.

Graduiertenkollegs sind Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die von der DFG für maximal neun Jahre gefördert werden. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden. Ziel ist es, die Promovierenden auf den komplexen Arbeitsmarkt „Wissenschaft“ intensiv vorzubereiten und gleichzeitig ihre frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit zu unterstützen.

Übergriffe auf Verfassungsorgane

Schwerin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Bayern bringen zur Justizministerkonferenz am 16. Juni 2021 einen gemeinsamen Beschlussvorschlag „Strafrechtlicher Schutz von Verfassungsorganen“ ein.

„Der Vorfall am Bundestag war ein Alarmsignal für die Demokratie“, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich ergänzte: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Demokratiefeinde Symbole unseres Rechtsstaates missbrauchen“

„Unsere Demokratie muss sich immer schärferen Herausforderungen stellen. Was mich sehr beunruhigt, ist eine zunehmende Aggressivität auch gegen staatliche Institutionen. Der Vorfall im Sommer 2020, als vor dem Bundestag eine rechtswidrige Demonstration stattfand, war ein Alarmsignal für die Demokratie und stellt eine traurige Episode in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Es ist den beherzt eingreifenden Polizeibeamten zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte und das Gebäude des Bundestags nicht weiter vereinnahmt wurde. Dieser Vorfall, aber auch die Geschehnisse im Kapitol der US-Hauptstadt Washington D.C. geben uns Anlass genug, die bisherigen Schutzregelungen zu hinterfragen.

Wir bringen daher einen gemeinsamen Beschlussvorschlag ein, mit dem die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten werden soll, entsprechenden strafrechtlichen Handlungsbedarf zu prüfen.“ Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Mit dem versuchten Sturm auf das Reichstagsgebäude wurde eine rote Linie überschritten. Reichsflaggen und rechtsextreme Zeichen vor unserem Parlament sind nicht hinnehmbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass Demokratiefeinde Symbole unseres Rechtsstaates missbrauchen,“ so Hoffmeister.

Für schweren Hausfriedensbruch (§ 124 StGB, Eindringen einer Menschenmenge in gewalttätiger Absicht) oder Landfriedensbruch (§ 125 StGB) droht nach geltendem Recht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei bzw. drei Jahren.

Justizminister Eisenreich: „Von Angriffen auf unsere Verfassungsorgane geht eine Symbolwirkung aus, die zum Nährboden für weitere Gewalttaten gegen den Staat werden kann. Das Strafmaß muss dem Unrecht solcher Taten besser und spezifischer Rechnung tragen.“ Deswegen regen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern strafschärfende Regelungen für gewalttätige Übergriffe in den räumlichen Schutzbereich von Verfassungsorganen an. Ausgangspunkt für die Diskussion sollen – je nach Begehungsform – Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten bis zu zehn Jahren sein.“

„Ich gehe davon aus, dass wir zur Justizministerkonferenz darin einig sein werden, dass gewaltsames Vordringen in den Schutzbereich von Verfassungsorganen deren Ansehen schadet. Sollte derartiger Gewalt nicht entgegengewirkt werden, steht zu befürchten, dass die legitime Ausübung staatlicher Gewalt in Frage gestellt und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet wird. Die nach dem Gesetz geltenden Vorschriften zu Versammlungen in einem räumlichen Schutzbereich um die Verfassungsorgane werden bisher lediglich durch einen Bußgeldtatbestand abgesichert, der ein Bußgeld von höchstens 20.000 Euro androht. Diese Regelung erscheint nicht mehr angemessen. Aus der Ordnungswidrigkeit sollte zudem in dem Fall ein Straftatbestand werden“, so Justizministerin Hoffmeister.

Auch die befriedeten Bezirke um den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht wollen die beiden Länder stärker in den Blick nehmen. Bis August 1999 waren Versammlungen innerhalb eines Bannkreises um die jeweiligen Verfassungsorgane strafbar – mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Der Straftatbestand wurde abgeschafft. Aktuell drohen Bußgelder von höchstens 20.000 Euro.

Öffnungen für den Freizeit- und Breitensport

Schwerin – Auf dem Sportgipfel wurden am (heutigen) Sonnabend konkrete Öffnungsperspektiven für den Vereins- und Fitnesssport in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart. Wesentliche Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport treten am 1. Juni in Kraft, teilte Sportministerin Stefanie Drese im Anschluss an den Sportgipfel in Schwerin mit.

„Die stabile rückläufige Entwicklung der Inzidenzzahlen und die sinkende Zahl von Covid-Patienten in den Krankenhäusern macht Öffnungen im Freizeit- und Breitensport früher möglich“, sagte Drese.

Der Sportgipfel, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, des LAGuS, der Wissenschaft, des Landessportbunds, der Sportverbände sowie der Fitnessstudios, hat sich darauf verständigt, dass es zum 1. Juni folgende Öffnungen im Sportbereich geben wird:

  • Sport im Freien und auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich
  • Sport im Innenbereich in öffentlichen oder privaten Sportanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (24h)
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen): mit Hygienekonzept, Test und Termin, es gilt eine Personenbegrenzung: 1 Pers./10 qm, Abstand 2 m beim Training
  • die Öffnung der Freibäder und weiterer Schwimmstätten im Freien kann zum 1. Juni für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport erfolgen, (Erwachsene mit Test) auch der normale Badebetrieb ist wieder möglich
  • in Hallenbädern sind Schulsport, Schwimmkurse, und Vereinssport wieder gestattet (Erwachsene mit Test)

„Damit – und das ist mir ganz wichtig – kann unser Landesprogramm „M-V kann schwimmen“ fortgesetzt werden“, betonte Sportministerin Drese. Das Programm sei landesseitig für 2021 um zusätzliche 175.000 Euro auf insgesamt 200.000 Euro deutlich aufgestockt worden. Es steht Anbietern von Schwimmkursen für Kinder zur Verfügung. „Eine Eigenbeteiligung an den Kursgebühren für Kinder bzw. deren Eltern soll es nicht geben“, so Drese.

Die Landesregierung hatte bereits am Donnerstag entschieden, dass Kinder- und Jugendsport im Verein bei einem Inzidenzwert von unter 50 im jeweiligen Landkreis/in der kreisfreien Stadt ab dem 26. Mai im Außenbereich für alle Altersklassen wieder möglich ist.

Der Sportgipfel avisiert einen weiteren Öffnungsschritt noch im Juni. Dieser umfasst zusätzlich den Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-/Breiten- und Nachwuchsspitzensport mit Zuschauenden. Drese: „Eine konkrete Entscheidung darüber fällt zeitnah nach Beobachtung der Entwicklung in den nächsten Wochen.“

„Heute ist ein richtig guter Tag für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Drese. „Der Vereins- und Freizeitsport kommt in Kürze auf Touren. Und mein herzlicher Glückwunsch geht an den FC Hansa Rostock zum verdienten Aufstieg in die 2. Bundesliga.“

Gesundheitsresort „Santé Royale“ eröffnet

Insel Rügen – Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Sonnabend das neue „Santé Royale Gesundheitsresort Rügen“ offiziell eingeweiht. Die Gesundheits-Vital-Resort Rügen GmbH hat im Ostseebad Göhren eine Einrichtung für den Gesundheitstourismus gebaut.

„Das Ostseebad Göhren bietet Erholungssuchenden dank seiner idyllischen Lage direkt am Meer inmitten des Biosphärenreservats Mönchgut ideale Voraussetzungen für entspannten Urlaub. Mit dem Santé Royale Gesundheitsresort Rügen wird die gesundheitstouristische Ausrichtung der Region um ein weiteres Angebot ergänzt. Zugleich wird die wirtschaftliche Entwicklung weiter gestärkt, denn mit der Errichtung des Resorts werden 35 Arbeitsplätze neu geschaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Vor Ort ist eine Anlage mit 125 Zimmern, gastronomischen Einrichtungen sowie einem Spa- und Medical-Bereich über 2.000 Quadratmeter entstanden. Das Resort ist nach Angaben der Betreiber eine Einrichtung für Präventivmedizin. Das Angebot des Gesundheitsresort richtet sich vorrangig an Gäste der Zielgruppe 50+ und soll die Gesundheitsvorsorge der Krankenkassen im Zusammenhang mit Urlaub ergänzen.

Viele Gäste in Mecklenburg-Vorpommern suchen die Kombination aus Urlaub, sportlicher Betätigung und Wellness. Dafür haben wir im Land viel zu bieten. Mit dem neuen Resort im Kneippkurort Göhren kommt ein weiteres Angebot hinzu“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen des Unternehmens betragen rund 20 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro.

M-V: Förderungen für Tierschutz 2021

Schwerin – Fördergelder in Höhe von 350.000€ hat das Land MV in diesem Jahr für den Tierschutz bereitgestellt. Insgesamt 14 Anträge waren in diesem Jahr förderfähig und werden die zur Verfügung stehenden Mittel restlos ausschöpfen. Die ersten vier Zuwendungsbescheide wurden nun an Tierheime in Demmin, Rostock Schlage, Altentreptow und Schwaan übergeben.

Konkret handelt es sich um:

  • die Errichtung einer Heimtierstation mit Quarantäne- und Krankenabteilung für den TSV Demmin und Umgebung e.V. mit einer Zuwendung von 74.169,21 € bei einer Gesamtinvestition von 148.338,43 €,
  • die Sanierung des Regenwasserkanals der Katzengehege, eine Sanierung einer Fassade und des Hundetrainingsplatzes und der Ausläufe sowie eine teilweise Straßensanierung der Zuwegungen auf dem Tierheimgelände beim Rostocker TSV e.V. im Tierheim Rostock-Schlage mit einer Zuwendung von 263,26 € bei einer Gesamtinvestition von 158.526,52 €,
  • die Herstellung einer Beleuchtung der Hundeausläufe beim TSV Altentreptow e. V mit einer Zuwendung von 879,66 € bei einer Gesamtinvestition von 9.866,29 € und
  • die Beschaffung und Aufbau eines Gerätehauses mit Pflasterung der Gerätehausfläche sowie die Sanierung einer abgesackten Pflasterfläche für den Tierschutzverein Schwaan e.V. mit einer Zuwendung von 2.484,50 € bei einer Gesamtinvestition von 4.969,00 €.

 „Die Tierheimförderung ermöglicht wichtige existenzerhaltende Investitionen. Es ist mir ein persönliches Anliegen, die in den Tierheimen arbeitenden Menschen zu unterstützen, die sich zumeist ehrenamtlich rund um die Uhr und mit sehr viel Herzblut für den Tierschutz einsetzen“, begründet Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Förderung. „Mit den Fördermitteln sorgen wir dafür, dass die Einrichtungen auch baulich den Ansprüchen für einen guten Tierschutz gerecht werden.“

Das Vorliegen ausreichender baulicher Gegebenheiten wird neben anderen Voraussetzungen wie einer ausreichenden Sachkunde im Rahmen der Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Tierheimes nach § 11 Tierschutzgesetz durch die Veterinär- und Lebensmittelämter überprüft. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V hat hierüber die Fachaufsicht.

Da Tierheime generell auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen sind, aber die Aufgabenerfüllung von Behörden durch die Aufnahme von z. B. fortgenommenen oder aufgefundenen Tieren unterstützen, fördert das Land solche Einrichtungen seit 1993. Insgesamt wurden Zuwendungen in Höhe von über 4,4 Millionen Euro für die Erhaltung von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Entsprechend der Tierheimförderrichtlinie M-V konnten bis zum 31. März alle Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, beim Landesförderinstitut Anträge auf Förderung stellen. So gingen insgesamt diesmal 19 Anträge ein, von denen 14 förderungsfähig waren.

Über diese Mittel werden Investitionen gefördert wie:

  • bauliche Maßnahmen (Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten und Modernisierungen)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen und energetischen Funktionalität sowie
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen.

Laufende Kosten für den Betrieb eines Tierheims sowie z. B. Kosten für den Grunderwerb werden nicht gefördert.

Serviceangebote am Strand

Schwerin – Strandkörbe, gastronomische Versorgung, sportliche Aktivitäten auf und am Wasser – in den Rostocker Seebädern steht einer abwechslungsreichen Strandsaison nichts mehr im Wege. Die Betreiber der Strandbewirtschaftungen haben durch die beteiligten Ämter die Information zum Start des Aufbaus ihrer Anlagen erhalten. Damit steht Gästen wie Einheimischen auch in diesem Jahr ein breites Erlebnisangebot am Strand zur Verfügung.

Neben dem Rettungsdienst der Wasserwacht, dem Bäderdienst der Polizei und den Strandvögten werden auch die vielfältigen Erlebnisangebote den touristischen Service am Strand komplettieren.

Ab sofort können die Bewirtschafter in Warnemünde und Markgrafenheide ihre saisonalen Angebote am Strand aufbauen. Damit ist ein wichtiger Eckpfeiler der Gästeservices in den Seebädern gesetzt.

„Der Strand ist ein hochsensibler Landschafts- und Lebensraum. Als Umwelt- und Küstenschutzminister ist mir wichtig, dass wir uns dessen stets bewusst sind. Der Strand ist ein Aushängeschild für den Tourismus. Er ist aber auch Teil des Küstenschutzes und Lebensraum für zahlreiche Arten. Damit dieses komplexe System funktioniert, müssen Regeln eingehalten werden. Deswegen freue ich mich, dass nun viele Menschen zusammengewirkt haben, um hier eine Strandkultur zu ermöglichen, die den Ansprüchen an Versorgungs­qualität aber auch an Sicherheit und Hygiene genügt“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der sich am Morgen mit Strandbewirtschaftern und Pressevertretern in Warnemünde getroffen hat.

Auch Dr. Müller-von Wrycz-Rekowski, Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung der Hanse- und Universitätsstadt, freut sich über die rechtzeitige Klärung der offenen Punkte: „Sonne, Ostsee und Strand sind wichtig, machen allein aber noch keinen schönen Sommerurlaub. Für einen abwechslungsreichen Aufenthalt an unseren Stränden braucht es auch ein breites Serviceangebot. Die Einschränkungen der Pandemie haben alle touristischen Anbieter hart getroffen. Umso wichtiger ist die jetzt gefundene Einigung, um nach dem Ende des Lockdowns kraftvoll aus den Startlöchern zu kommen. Allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön für das konstruktive und zielführende Miteinander.“

Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen bedingten in diesem Jahr eine detailliertere Prüfung der durch die Strandbewirtschafter eingereichten Anträge durch die beteiligten Fachämter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Darüber hinaus wurden seitens des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) die wasserrechtlichen Belange des Küsten- und Gewässerschutzes geprüft.

In diesem Zuge wurde der sich in Ausarbeitung befindliche Bebauungsplan Strand als Grundlage für die Antragsbewertung der Fachämter herangezogen. Dieser soll zukünftig mehr Planungssicherheit für alle Akteure am Strand bieten und sieht aktuell eine Reihe von Veränderungen zum bisherigen Stand in Bezug auf Anordnung, Größe und Zuschnitt der Strandnutzungen vor, die auch Aspekte wie z.B. den Schutz der Umwelt bei Hochwasser stärker berücksichtigen.

Der Rostocker Tourismusdirekter Matthias Fromm resümiert: „Auch nach den erfolgten Anpassungen stehen unseren Gästen am Strand die Angebote, darunter Strandkorbvermietungen, Wassersport sowie gastronomische Versorgungen, in gewohnt breiter Vielfalt zur Verfügung.“

Per Bahn an die Ostsee in der Hochsaison

Stralsund – Ab Mitte Juni werden zwischen Berlin und Stralsund zusätzliche Züge eingesetzt. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg haben den Zusatzverkehr in Zusammenarbeit mit der DB Regio AG und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bestellt, um stark frequentierte Züge im Ostseeverkehr zu entlasten und die Einhaltung der Abstandsregeln besser zu ermöglichen.

„Mit den zusätzlichen Zügen wollen wir die gern und viel nachgefragte Strecke Berlin-Stralsund noch attraktiver machen. Der Sommer steht bevor und die Signale stehen gut, dass touristische Verkehre in absehbarer Zeit wieder möglich sein werden. Darauf wollen wir vorbereitet sein. Gerade im Hinblick auf die pandemiebedingten Restriktionen ermöglichen uns die saisonalen Verstärkerverkehre ein Entzerren der Nutzerzahlen pro Fahrt“, sagt Christian Pegel, Infrastrukturminister von Mecklenburg-Vorpommern.

Carsten Moll, Vorsitzender von DB Regio Nordost, ergänzt: „Die bestellten Verstärkerzüge sind ein wichtiger Beitrag für die voraussichtlich bald startende Ausflugssaison. So können Auslastungsspitzen an den Wochenenden besser abgefangen werden.“

Vom 18. Juni bis zum 24. Oktober wird jeweils freitags, sonnabends und sonntags ein zusätzliches Zugpaar zwischen Berlin und Stralsund fahren. Die Züge bieten 341 Sitzplätze und acht Fahrradstellplätze. Da die Fahrradmitnahme in den Zügen begrenzt ist, wird für eine entspannte Anreise die Nutzung eines Leihrads vor Ort empfohlen. Im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Fahrradverleiher mit einem umfangreichen Angebot vom Kinderrad bis zum E-Bike. Ansonsten wird Fahrradreisenden empfohlen, möglichst die Züge der Linie RE 3 Stralsund – Pasewalk – Berlin zu nutzen, da die Züge dort einen niedrigeren Einstieg und breitere Türen haben.

Freitags fahren die Züge gegen 14.15 Uhr von Berlin nach Stralsund über Pasewalk, Anklam, Züssow und Greifswald. Sonnabends und sonntags starten die Fahrten jeweils gegen acht Uhr. Von Stralsund zurück geht es jeweils gegen 19.15 Uhr. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Strecke kann es gelegentlich zu veränderten Fahrzeiten und Haltepunkten kommen. Die exakten Fahrdaten sollten daher vorher in den Online-Auskünften abgerufen werden, z. B. unter www.bahn.de. Ausflugstipps mit Radverleihern in Bahnhofsnähe bietet die App DB Ausflug.

Erster KITA-Landeselternrat hat sich konstituiert

Schwerin – Heiner Rebschläger aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen ist Vorsitzender des KITA-Landeselternrates Mecklenburg-Vorpommern. Erstmalig wurde damit auf Landesebene eine Interessenvertretung der Eltern von Kindern in der Kindertagesförderung gegründet.

Sozialministerin Stefanie Drese gratulierte in einem Schreiben dem gesamten Vorstand. Neben Rebschläger gehören dem Gremium Jana Hoffmann (LK Ludwigslust-Parchim) als Zweite Vorsitzende und Bastian Schwennigcke (Hansestadt Rostock) als Schriftführer an.

„Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Bereitschaft, sich für die Belange der Eltern und Kinder in der Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommerns einzusetzen und sich über den KITA-Landeselternrat zusätzlich zu Ihrer Funktion als Kreis- bzw. Stadtelternratsvorsitzende ehrenamtlich zu engagieren“, betonte Drese.

Ministerin Drese sicherte zu, den KITA-Landeselternrat über alle wesentlichen, die Kindertagesförderung betreffenden Angelegenheiten zu informieren und ihn anzuhören. Drese: „Mir ist es ein sehr wichtiges Anliegen, gemeinsam mit dem Landeselternrat die Qualität unserer Kindertagesförderung und die Elternpartnerschaft im Land weiter voranzubringen.“

Drese hob hervor, dass sich die Vorstandsmitglieder bereits über die Expertenrunde Kita-Schule-Corona seit einigen Wochen mit großem Engagement und Gewinn einbringen. „Wir haben auf diese Weise unsere Corona-Maßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung bereits mit der Elternvertretung besprechen und abstimmen können“, sagte die Ministerin.

Drese: „Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Ziel für gute und künftig noch bessere Kitas und auf unser digitales Kennenlernen am 3. Juni.“