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Kategorie: MeckPomm

Coronavirus: Phasen-Einstufung der Schulen

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung erhebt folgende Daten:

Phasen der Beschulung

Ca. 94,2% der Schulen befanden sich am 29. Juni 2022 in Phase 1 und 5,0% der Schulen in Phase 2 sowie 0,8% der Schulen in Phase 3.

Phase 1                 471 Schulen

Phase 2                 25 Schulen

Phase 3                 4 Schulen 

Rückmeldungen von allgemein bildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

Phase 1: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung nicht oder unwesentlich eingeschränkt

Es findet Präsenzunterricht entsprechend § 7a „Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ der Schul-Corona-Verordnung in ihrer jeweiligen Fassung statt.

 Phase 2: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung eingeschränkt 

Die Organisation und Ausgestaltung des Unterrichts findet in eigener Verantwortung und in Abhängigkeit des verfügbaren Personals der Schule statt. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird Präsenzunterricht durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult. Ein Distanzunterricht ist nicht vorgesehen.

Phase 3: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt 

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung.

 Phase 3: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt 

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung.

Gute Prüfungsergebnisse im Schuljahr 2021/22

Stabile Werte trotz zweier Pandemiejahre

Schwerin – Trotz erschwerter Bedingungen durch zwei Jahre Pandemie haben die Schülerinnen und Schüler gute Ergebnisse in den Abschlussprüfungen erreicht. Beim Abitur wird damit gerechnet, dass die Teilnehmer einen Landesdurchschnitt wie im Vorjahr erreichen. Bei den Prüfungsergebnissen der Mittleren Reife zeichnet sich sogar ein leicht besserer Landesdurchschnitt ab.

Bei den Zahlen handelt es sich um vorläufige Erhebungen. Einige Schulen benötigen noch Zeit, um ihre Prüfungsergebnisse zu liefern. Auch die Fachgymnasien sind noch nicht inbegriffen.

„Ein Ergebnis, zu dem ich allen Absolventinnen und Absolventen herzlich gratuliere. Sicher trägt dazu auch der Unterricht bei, der in diesem Jahr hauptsächlich in Präsenz stattgefunden hat“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Etwa 5.100 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen haben an den Prüfungen zur Mittleren Reife teilgenommen, 4.900 von ihnen haben die Mittlere Reife erlangt – so das vorläufige Ergebnis des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ-MV). Der Landesdurchschnitt der Mittleren Reife Prüfung wird bei 2,5 erwartet.

Von den insgesamt etwa 4.600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Abiturprüfungen haben 4.400 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ihr Abitur abgelegt.

225 Abiturientinnen und Abiturienten haben das Ausnahmeprädikat 1,0 erhalten. Der Landesdurchschnitt – so die vorläufige Angabe – ist mit 2,2 auf dem Niveau des Vorjahres geblieben.

Zweiter Disziplinarbericht

Schwerin – Der zweite Bericht zu Disziplinarverfahren bei der Polizei Mecklenburg-Vorpommerns zählt 83 Disziplinarverfahren auf, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 31. Dezember 2021 abgeschlossen wurden sowie 153, die Ende des vergangenen Jahres noch anhängig waren.

„Aufgrund der unterschiedlichen Berichtszeiträume – der erste Bericht bezog sich auf den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. August 2020 – lassen sich die bisher vorliegenden Zahlen nicht vergleichen.  Mit den jetzt ausnahmsweise 16 Monaten ermöglichen wir, dass der Berichtszeitraum künftig ans volle Kalenderjahr angepasst wird, was der üblichen Berichtspraxis entspricht“, kündigt Innenminister Christian Pegel an. Zugleich verweist er darauf, dass ein Teil der Verfahren in der Statistik bereits deutlich vor dem Berichtszeitraum eingeleitet worden sind und begründet:

„Ein Disziplinarverfahren ist abgeschlossen, wenn die durch den zuständigen Dienstvorgesetzten ausgesprochene Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Wird gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht geklagt, kann dies dazu führen, dass Verfahren sehr lange nicht abgeschlossen werden können.“

Von den 83 Verfahren, die im Berichtszeitraum abgeschlossen worden sind, wurden 41 – also knapp die Hälfte – eingestellt. „In der Regel, weil kein Dienstvergehen nachweisbar war. In einigen Fällen wurde keine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen, weil bereits derselbe Sachverhalt in einem Straf- oder Bußgeldverfahren geahndet worden war“, präzisiert Christian Pegel und sagt weiter:

„Am häufigsten ging es bei den Verfahren darum zu entscheiden, ob die Datenschutzbestimmungen – das waren 17 Fälle – oder wie in 21 Fällen die Wohlverhaltenspflicht verletzt wurden. Unter letzteres fallen zum Beispiel Verstöße gegen Weisungen oder das Fehlverhalten gegenüber Vorgesetzten oder unkollegiales Verhalten“, erläutert der Innenminister weiter.

Die Verfahren, die nicht eingestellt wurden, endeten am häufigsten – 30mal – mit einer Geldbuße. Eine Kürzung der Dienstbezüge wurde einmal vorgenommen. Zurückstufungen gab es im Berichtszeitraum nicht. Die härteste Maßnahme, die das Disziplinarrecht hergibt, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wurde viermal ausgesprochen.

Besonders sensibel zu handhaben sind die „laufenden Verfahren“, denn: „Bei diesen ist ein Dienstvergehen noch nicht erwiesen. Das Disziplinarverfahren dient dazu, zu ermitteln und zu erweisen, ob sich ein bestehender Verdacht bestätigt oder nicht. Gerade der oben dargestellte hohe Anteil eingestellter Verfahren zeigt, dass die Statistik zu laufenden Verfahren sehr vorsichtig interpretiert werden muss“, sagt Christian Pegel.

In der Landespolizei waren mit Stand 31. Dezember 2021 insgesamt 153 Disziplinarverfahren anhängig. Davon waren 110 im Berichtszeitraum eingeleitet worden. Alle weiteren Verfahren stammen aus den Vorjahren.

Auch hier sind die häufigsten Tatvorwürfe, die zu untersuchen sind, das Verletzen der Datenschutzbestimmungen (31 Fälle) sowie der Wohlverhaltenspflicht (26 Fälle).

„Aus der Anzahl der laufenden Verfahren lässt sich schließen, dass das Verhalten der Beamtinnen und Beamten genauer beobachtet wird und Vorgesetzte, Kollegen und auch die Öffentlichkeit entsprechend sensibilisiert sind. Das führt dazu, dass bestimmte Phänomene erst jetzt ins allgemeine Bewusstsein gelangen und deshalb jetzt auch im Bereich der Disziplinarverfahren stärker vertreten sind“, interpretiert Christian Pegel die Zahl der Verfahren. So sei etwa mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung der Datenschutz stärker in den Fokus gerückt. „Die Dienststellen behandeln das Thema sensibler, sodass im Ergebnis mehr Verstöße entdeckt beziehungsweise in einem Disziplinarverfahren untersucht werden“, folgert der Minister.

Darüber hinaus hätten die Ermittlungen im Umfeld des Spezialeinsatzkommandos im Landeskriminalamt sowie die damit einhergehende Untersuchung der privaten Kommunikation einiger Verdächtiger zu einer Zunahme der Verfahren im Bereich der Verletzung der politischen Treuepflicht im Vorjahresbericht geführt.“ Hier sei es 2021 zu einem deutlichen Rückgang von insgesamt 13 Verfahren in den Jahren 2019 und 2020 auf drei im vergangenen Jahr gekommen. Mit diesem Komplex stehen auch Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen in Zusammenhang.

„Wie in jeder großen Organisation gibt es leider auch in der Landespolizei Menschen, die gegen Dienstpflichten und teilweise auch gegen andere geltende Gesetze verstoßen. Wir schulen und sensibilisieren unsere Mitarbeiter kontinuierlich dazu. Auch unser Disziplinarbericht trägt dazu bei, denn er zeigt: Solche Verstöße werden konsequent geahndet.“

Unbefriedigend sei die Dauer der Verfahren, die erforderlich sind, um zum Beispiel einen Rechtsextremisten aus dem Dienst entfernen zu können. Christian Pegel legt aber vor allem Wert darauf festzuhalten:

„Die ganz große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei verteidigt mit tiefer Überzeugung jeden Tag unsere Freiheit, unser Recht und unsere Demokratie und hat selbst das größte Interesse an der Ermittlung und Beseitigung von Beamten, die nicht für Demokratie und Rechtsstaat einstehen“.

Kostenlose Bürgertests nach wie vor möglich

Ministerin appelliert auch an eigene Verantwortung

Schwerin – Der Bund hat die Verordnung zum Anspruch auf Testung über den 30. Juni hinaus verlängert und aktualisiert. Danach ist die kostenlose Bürgertestung auf das Coronavirus ab sofort an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Die neue Verordnung sieht vor, dass unter anderem Bewohnende, Betreute, Behandelte und Besuchende in medizinischen und -Pflegeeinrichtungen, Kinder unter 5 Jahren, Haushaltsangehörige von Infizierten sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlose Schnelltests in Teststationen in Anspruch nehmen können.

Erkrankte mit Covid19-typischen Symptomen sollten zum Arzt/ zur Ärztin gehen und dort einen kostenlosen Test machen lassen.

„Die bestehenden Testmöglichkeiten sind ein wichtiges Instrument, um Infektionen zu erkennen und andere Menschen vor einer Ansteckung zu schützen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass Menschen mit typischen Symptomen oder Betreuende und Besuchende von vulnerablen Gruppen weiterhin kostenlose Tests nutzen können,“ betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Menschen, die am Tag der Testung sonstigen Kontakt mit einer vulnerablen Person (dazu zählen Menschen mit Vorerkrankung, Menschen ab 60 Jahren) haben und Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen, haben künftig Anspruch auf einen 3-Euro-Bürgertest. Dies gilt auch, wenn die Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko anzeigt.

Von einer anlasslosen Testung in einer Teststation oder medizinischen Einrichtung rät das Bundesministerium für Gesundheit ab.

Drese betonte, dass nach wie vor aber auch Selbsttests, die Jede und Jeder zu Hause durchführen kann, ein wichtiges Schutzinstrument sind: „Gerade angesichts der steigenden Infektionszahlen sollten wir vor allem mit Blick auf Risikogruppen verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen. Auch Selbsttests helfen, Infektionen zu erkennen. Bei Vorlage eines positiven Selbsttests ist der PCR-Test kostenlos und schafft so Gewissheit,“ so Drese.

M-V startet in die Sommerferien

Oldenburg: Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte haben endlich eine Verschnaufpause

Schwerin – Für viele Kinder und Jugendliche beginnt am Freitag, 01. Juli 2022, die schönste Zeit des Jahres: Dann starten 155.600 Schülerinnen und Schüler an den 561 allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern in die Sommerferien. Vorher erhalten sie ihre Zeugnisse. Erster regulärer Schultag nach den Sommerferien für sie ist Montag, 15. August 2022.

„Dieses Schuljahr fand der Unterricht hauptsächlich wieder in Präsenz statt, das war unter anderem durch das Phasenmodell möglich. Die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern haben Großartiges geleistet, dafür danken wir ihnen von ganzem Herzen. Lernrückstände werden wir im kommenden Schuljahr weiter konzentriert und schrittweise überwinden, unter anderem durch zusätzliche Fördermöglichkeiten und unterstützende Schulassistenzkräfte.

Auch die Integration der geflüchteten Kinder und Jugendlichen hat Kräfte gebunden und gleichzeitig die große Solidarität und Bereitschaft gezeigt, kein Kind zurückzulassen. Die Schülerinnen und Schüler können stolz auf ihre Ergebnisse sein, die sie unter besonderen Lernbedingungen erreicht haben. Dazu gratuliere ich ihnen sehr. Sie, die Lehrkräfte und die Eltern haben nun endlich eine Verschnaufpause. Ich wünsche ihnen schöne und erholsame Sommerferien“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, die ein offenes Ohr oder einen Rat benötigen, ist seit Montag das „Zeugnissorgentelefon“ geschaltet. Hier können sie praktisch und auf kurzem Wege professionelle psychologische Beratung unter der Telefonnummer 0385-588 7987 erreichen; von Montag bis Freitag und am Samstag, den 02. Juli, in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr.

Die Telefonhotline des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) ist bis zum 15. Juli eingerichtet.

Arbeitsmarkt Juni in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Arbeitslosigkeit im Juni 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich gesunken. 57.600 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Das sind 4.000 Arbeitslose weniger als im Juni des Vorjahres (-6,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Land 7,1 Prozent (-0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

„Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist insgesamt sehr dynamisch. Die Unternehmen und ihre Beschäftigten sorgen dafür, dass die Wirtschaft im schwierigen Umfeld weiter vorankommt. Der Sommer und somit die Hauptsaison starten und wir heißen unsere Gäste im Urlaubsland herzlich willkommen. Auch das sorgt für eine wachsende Nachfrage nach Personal, insbesondere im touristischen Bereich. Diese kann mancherorts nur teilweise abgedeckt werden. Fachkräftesicherung und -gewinnung erfordern gerade in diesem Bereich enorme Kraftanstrengungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat um 2.800 (+5 Prozent) gestiegen. Einen wesentlichen Grund hierfür sieht die Bundesagentur hauptsächlich durch den Übergang ukrainischer Geflüchteter in die Grundsicherung. Mit der Betreuung in den Jobcentern werden diese seit dem 1. Juni auch in der Arbeitsmarktstatistik erfasst.

Wirtschaftsminister Meyer forderte, die Potentiale des Arbeitsmarktes intensiv zu nutzen. „Hierzu zählen beispielsweise auch Menschen, die weite Wege auf sich nehmen, um in einem anderen Bundesland zu arbeiten. Entscheidend ist für die Auspendler auch die Arbeitsplatzsicherheit. Sie brauchen eine Perspektive. Wir wollen die Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter im Land stärken, damit Fachkräfte langfristige, zukunftssichere Arbeitsplätze im Land finden können.

Gerade auch die wachsenden Energiekosten und Benzinpreise dürften Pendlern zu schaffen machen“, erläuterte Arbeitsminister Meyer weiter. „Wichtig ist es deshalb, auch die weichen Standortfaktoren stärker herauszustellen. Hierzu zählen neben ausreichend vorhandenen Kindertagesstätten und Schulen auch eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie ein attraktives Wohnumfeld und Freizeitangebot. Das sind neben dem Job wichtige Faktoren für eine Wohnort- oder Standortentscheidung.“

Die Zahl der Auspendler liegt in Mecklenburg Vorpommern bei über 70.000. Die bevorzugten Ziele sind nach Angaben des Statistischen Amtes Schleswig-Holstein und Hamburg sowie Brandenburg, Berlin und Niedersachsen.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem April 2022 – im Vorjahresvergleich um 8.600 (+1,5 Prozent) weiter gewachsen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 580.900.

„Fachkräfte werden gebraucht und auch gesucht“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend. Neue Arbeitsplätze sind vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.900) sowie im Gastgewerbe (+4.400), im Handel (+800) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+800) entstanden.

Haushalt Mecklenburg-Vorpommern

Schwesig: Solider Haushalt mit dem richtigen Kurs für die Zukunft

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird sich auch in den kommenden Jahren durch eine solide und zukunftsfähige Finanzpolitik auszeichnen. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 im Landtag.

„Es ist ein Haushalt mit klaren Schwerpunkten für die Zukunft unseres Landes: Wirtschaft und Arbeitsplätze, sozialer Zusammenhalt und dem Schutz von Umwelt und Klima. Trotz der großen Herausforderungen unserer Zeit – der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine – legen wir einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden vor. Die Finanzpolitik der neuen Landesregierung ist solide und zukunftsfähig“, sagte Schwesig.

Mit dem neuen Doppelhaushalt stelle die Landesregierung die Weichen für ein ganzes Jahrzehnt. In diesem Jahr sind 1,7 Milliarden Euro Investitionen geplant, für 2023 sind es 1,5 Milliarden Euro. „Wir wollen sichere Arbeitsplätze und gute Löhne. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen, stellen Mittel für Wasserstoffprojekte bereit und investieren in die Digitalisierung. Es ist uns ein Herzensanliegen, die Familien in unserem Land weiter zu entlasten: die betragsfreie Kita bleibt bestehen, der beitragsfreie Ferienhort kommt ab den Sommerferien. Mit dem Programm „Schule in MV – Aufbruch 2030“ werden wir neue von Lehrerinnen und Lehrer einstellen und Lehrerstellen verbessern“, sagte die Regierungschefin.

Ein weiterer Schwerpunkt im Doppelhaushalt werde der Schutz von Umwelt und Natur. Schwesig: „Wir werden den öffentlichen Nahverkehr mit fast 20 Millionen Euro unterstützen, um ihn sozialer zu gestalten. Bereits seit 2021 können Auszubildende bei uns im Land für einen Euro am Tag den Nahverkehr nutzen. Wir wollen mit denselben Konditionen zusätzlich das landesweite Seniorenticket einführen.“

Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und Interessensvertretern werde die Landesregierung zudem in einem einmaligen Beteiligungsprozess ein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen.

 „Wir investieren in unser MV 2030, damit es wirtschaftlich stärker, sozial gerechter und nachhaltiger wird“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Regierungschefin unterstrich zudem, dass sich das Land im Zuge der steigenden Preise durch den Ukraine-Krieg weiterhin dafür einsetzen werde, dass besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten würden. „Wir haben bereits mit dem MV-Schutzfonds in Höhe von 2,85 Milliarden Euro gezeigt, dass wir in schwierigen Zeiten entschlossen handeln, um Schaden von unserem Land und den Menschen abzuwenden. Das werden wir weiterhin tun.“

Abgabe der Grundsteuererklärung

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung startet morgen

Schwerin – Am 1. Juli 2022 startet bundesweit die viermonatige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Bis zum 31. Oktober 2022 sind dann alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer aufgerufen, ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

„Die aktuelle Grundsteuerreform stellt eine Mammutaufgabe für alle Beteiligten dar. So sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa 1,2 Mio. Einheiten des Grundbesitzes durch die Finanzämter neu zu bewerten. Doch auch auf die Steuerpflichtigen kommt jetzt mit der Abgabe der Grundsteuererklärung einiges an Arbeit zu. Dafür bitte ich um Verständnis“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen, um diese in der begrenzten Zeit in den Finanzämtern auch bearbeiten zu können. In Einzelfällen, beispielsweise wenn der Erklärungspflichtige keinen Computer oder keinen Internetzugang besitzt, ist jedoch auch die Abgabe in Papierform möglich. Dafür muss beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden.

„Es können auch Familienangehörige bei der elektronischen Bearbeitung der Erklärung unterstützen, sofern sie dies unentgeltlich tun“, empfiehlt Dr. Geue. „Die elektronische Abgabe ist zudem für die Betroffenen vorteilhaft, weil bereits während der Erstellung Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden und somit keine notwendige Eintragung vergessen werden kann.“

Für die elektronische Übermittlung stellt die Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung. Ergänzend kann in Mecklenburg-Vorpommern in bestimmten, einfach gelagerten Eigentumsfällen (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum, unbebaute Grundstücke) die Erklärung auch über die Online-Anwendung des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.

In der Erklärung sind neben dem Aktenzeichen, das den Eigentümerinnen und Eigentümern im Informationsschreiben der Finanzämter zur Grundsteuerreform mitgeteilt wurde, grundstücksbezogene Daten anzugeben. Hierzu zählen u. a. das Baujahr eines Gebäudes, die Anzahl an Garagen-/Tiefgaragenstellplätzen, die Wohnfläche je Wohnung und der Bodenrichtwert oder die Ertragsmesszahl. Letztere können im Datenportal zur Grundsteuerreform unter https://www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind im Steuerportal MV unter https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform/ zu finden.