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Kategorie: Natur und Umwelt

Europäischer Flussbadetag am Großupahler See

Güstrow – Zum Big Jump verabreden sich seit 2005 jedes Jahr Menschen, die europaweit gleichzeitig ins Wasser springen. Auch in diesem Jahr beteiligt sich das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG) am Sonntag, den 10. Juli 2022, mit einem Sprung in den Upahler See bei Güstrow erneut an dieser Aktion.

„Hinter diesem spaßigen Event steht ein ernstes Anliegen. Wir wollen damit ein Zeichen setzen für lebendige und saubere Gewässer und uns für die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie engagieren. Der Sprung ist ein Symbol der Unterstützung und gleichzeitig eine Aufforderung an alle Verantwortlichen, die Anstrengungen für den Gewässerschutz zu verstärken“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Der Großupahler See gehört gemäß WRRL zu den sogenannten berichtspflichtigen Gewässern. Den angestrebten guten ökologischen und guten chemischen Zustand erreicht er derzeit nicht. Durch Umsetzung verschiedener Maßnahmen bis 2023 sollen Veränderungen eingeleitet werden. Eine Restaurierung des Sees zusammen mit weiteren Maßnahmen in den angebundenen Fließgewässern dient dabei letztendlich der Verbesserung des gesamten Gewässernetzes vom Großupahler See über Flötgraben, Nebel und Warnow bis hin zur Ostsee.

Am Sonntag wird am Großupahler See auch ein neuer Badesteg eingeweiht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das Vorhaben mit fast 100.000 EUR aus Mitteln der LEADER-Förderung unterstützt.

Begleitet wird der Big Jump 2022 vom Naturpark „Sternberger Seenland“, der mit seinem Informationsstand vor Ort sein wird. Auch Naturfotografen aus der Region sind mit einer ganz besonderen Ausstellung ihrer Bilder dabei.

„Dieses Beispiel zeigt, dass verschiedene Ansprüche wie Naherholung, touristische Nutzung sowie die Schaffung intakter Lebensräume für Tiere und Pflanzen Hand in Hand gehen können. Eine Einbeziehung und Zusammenarbeit mit allen Akteuren vor Ort ist dabei eine Grundvoraussetzung“, so Aßmann.

ASP weiter auf dem Vormarsch

Schwerin – Nachdem aktuell zwei Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinbeständen in Brandenburg und Niedersachsen nachgewiesen wurden, appelliert Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, an schweinehaltende Betriebe im Land.

„Wir wissen nicht, wie der Eintrag der Tierseuche in die Betriebe in der Uckermark und im Emsland erfolgt ist. Ich will darüber auch nicht spekulieren, mahne aber dringend, alle Maßnahmen zu ergreifen, die vermeiden können, dass der Mensch die Seuche in die Ställe trägt.

Die Biosicherheit muss höchste Priorität haben. Alle Versuche, die ASP in den Wildschweinbeständen zum Stehen zu bringen, nützen wenig, wenn nicht konsequent die Hygienemaßnahmen in den Betrieben eingehalten werden. In diesem Zusammenhang bitte ich auch die Jägerschaft, weiterhin engagiert das Schwarzwild zu bejagen. Nur so besteht die Chance, das aktive Seuchengeschehen in den Beständen einzudämmen.

Die erneuten Fälle werden zu neuen Restriktionen führen, die die ohnehin angeschlagene Schweinehaltung in Deutschland belasten werden. Ebenso aber auch die betroffenen Landkreise. Meine Amtskollegen in Niedersachsen und Brandenburg, mit denen ich in engem Kontakt stehe, sehen das wie ich mit großer Sorge.

Der Bund muss die Länder im Kampf gegen die ASP stärker unterstützen, damit die Schweinehaltung in Deutschland eine Zukunft behält“, so Minister Backhaus.

Kein Tierschutz durch Schaufensteranträge

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Debatte im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns über alternative Methoden zu Tierversuchen, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Tierversuche stehen seit Jahren in der Kritik und das verwundert kaum. Dem Bundesamt für Risikobe­wertung zufolge lag die Zahl der Tierversuche im Jahr 2020 bei knapp 1,9 Mio.. Der überwiegende Anteil wurde in der Grundlagenforschung benötigt – nämlich 58 Prozent. 19 Prozent der Tiere wurde für gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitstests von Chemikalien oder neuen Medikamenten eingesetzt, zum Beispiel gegen Volkskrankheiten wie Diabetes, Krebs, Demenz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Infektionen und Immunerkrankungen.

Diese Gesamtzahl beinhaltet auch Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke getötet werden, ohne dass an ihnen zuvor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere für Alternativmethoden zu verwenden.

Mäuse und Ratten machen mit fast 80 Prozent der eingesetzten Versuchstiere den Hauptanteil aus.

Zu den „Hochburgen für Tierversuche“ gehören München (301 Datenbankeinträge), Berlin (289), Göttigen (234) und Hannover 209) – Quelle: Ärtze gegen Tierversuche e.V.. Die Standorte aus MV – Rostock (42), Riems (32), Greifswald (15) –  bewegen sich im unteren Mittelfeld.

Bei aller Einsicht in die Notwendigkeit von Tierversuchen: Für jeden, der Tiere mag oder der selbst Tiere zu Hause hält, sind diese Zahl unvorstellbar und nicht zu akzeptieren.

Sie können sicher sein: Auch ich würde Tierversuche lieber heute als morgen abschaffen – aber ganz so einfach ist das nicht – so lange es keine verlässlichen Alternativen gibt. Wir bewegen uns aber auch jetzt nicht im luftleeren Raum. Tierversuche unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Genehmigungspflicht. Dafür gibt es ein umfassendes Antrags- und Genehmigungsprozedere.

In Mecklenburg-Vorpommern ist dafür das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock zuständig. Gemeinsam mit der Tierversuchskommission, in der Wissenschaftler und Vertreter des Tierschutzes vertreten sind, wird jeder einzelne Antrag dort gründlich geprüft.

Denn Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie unerlässlich sind. Aus diesem Grund sind beispielsweise Tierversuche zur Entwicklung von Kosmetik und Hygieneprodukten in Deutschland bereits verboten. Untersagt ist auch der Import solcher Produkte, wenn sie an Tieren getestet wurden. In anderen Bereichen kommen wir jedoch noch nicht ohne Tierversuche aus.

Das gilt vor allem für die Grundlagenforschung oder in der Medizin.

Neue Wirkstoffe müssen in Tierversuchen auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen getestet werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem sind Tierversuche mitunter für die Erkennung von umweltgefährdenden Einflüssen erforderlich. Auch die Giftigkeit von Chemikalien wird mittels Tierversuchen überprüft. Hierfür werden zwar mittlerweile vermehrt Zellkulturen, künstliche Gewebe und Organe eingesetzt.

Damit lassen sich aber Tests an einem kompletten Organismus nicht gänzlich ersetzen.

Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, das zu ändern.

Es muss uns gelingen, Tierversuche durch alternative Forschungsmethoden entbehrlich zu machen. Deshalb unterstütze ich die Verbesserung und Stärkung alternativer Forschungsmethoden inhaltlich voll und ganz. Das wird aber nicht von heute auf morgen gehen. Und vor allem ist das Ganze nicht zum Nulltarif zu haben.

Diese Tatsachen blendet die AfD in ihrem heute gestellten Antrag völlig aus. Außerdem lässt sie unerwähnt, welche Bemühungen auf dem Gebiet bereits unternommen werden:

So wurde 2021 das Tierschutzgesetz geändert und strengere Regeln für Tierversuche eingeführt, um den Schutz der Versuchstiere zu erhöhen. Beispielsweise wurde die Genehmigungspflicht ausgeweitet auf Tierversuche, die zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgen. Außerdem wurden die Kontrollregelungen detaillierter ausgestaltet.

Es sollte an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen, dass sich die AfD bei der Abstimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Schutz von Versuchstieren (Drucksache 19/27629) enthalten hat.

Die Fraktion DIE LINKE und andere Abgeordnete brachten dazu ebenfalls einen Antrag ein („Tierversuchsfreie Forschungsmethoden fördern – Den verbindlichen Ausstieg aus dem Tierversuch schaffen“ – Drs. 19/29275).

Dieser Antrag forderte die Bundesregierung insbesondere auf, einen verbindlichen Zeitplan für den schnellstmöglichen und vollständigen Übergang von der tierexperimentellen zur tiergebrauchsfreien Forschung zu erarbeiten und dabei Forschungs-, Medizin- und Tierschutzorganisationen entsprechend einzubinden. Der Antrag wurde von der AfD abgelehnt.

So wichtig scheint ihr der Tierschutz denn doch nicht zu sein. Uns hingegen schon.“

Gartenabfälle verbrennen – schlechte Idee

Schwerin – In seiner aktuellen Sitzung hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern über das Verbrennen von Gartenabfällen debattiert. Der Umgang mit Pflanzenabfällen führe jedoch regelmäßig zu Nachbarschaftsstreit oder Ärger mit den Behörden, stellt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, fest. Dies geschehe möglicherweise aus Unkenntnis oder Ignoranz, erklärt der Minister und führt weiter aus:

„Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.

Mit dieser restriktiven Regelung soll erreicht werden, dass die pflanzlichen Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden. Denn Äste, Zweige, Laub und Staudenschnitt enthalten wertvolle Pflanzennährstoffe, wie Stickstoff, Kalium, Phosphor und Spurenelemente. Viel sinnvoller als das Verbrennen ist eine Wiederverwertung als Komposterde oder als Mulch im Beet. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu Kompostieren, in den Boden einzubringen oder durch einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Der Bund hat die Landesregierungen allerdings ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen die Verbrennung von Gartenabfällen zu gestatten. Die Landesregierungen wiederum können dieses Recht an ihre Städte und Gemeinden weitergeben. Das Land MV hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und 2001 die Pflanzenabfall-Landesverordnung in Kraft gesetzt.

Damit wurde aber auf keinem Fall ein Freifahrtschein für das Verbrennen von Pflanzenabfällen erteilt. Ganz im Gegenteil: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist gemäß geltender LVO in MV nur als letzte Option erlaubt – und dann auch nur in den Monaten März und Oktober werktags für zwei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Es dürfen zudem nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haushalten auch über die Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Nur dann, wenn diese Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken.

Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.

Viele Landkreise und kreisfreie Städte verbieten mittlerweile das Verbrennen von Gartenabfällen sogar ganz und gar. Darauf weisen wir regelmäßig im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit hin und appellieren dabei an die Bevölkerung, auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten. Auch die Landkreise und kreisfreien Städte informieren umfassend über die geltenden Bestimmungen.

Es kann also keiner behaupten, es nicht besser gewusst zu haben, wenn er wegen des unerlaubten Verbrennens von Gartenabfällen Ärger mit den Behörden bekommt“, so Minister Backhaus.

Klimaschutz verstärken

Schwesig: Den Klimaschutz verstärken und die Menschen dabei mitnehmen

Neustrelitz – Mit einer Auftaktveranstaltung in Landeszentrum für erneuerbare Energien in Neustrelitz haben Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus die Bürgerbeteiligung zum Klimaschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern gestartet.

„Mecklenburg-Vorpommern will bis 2040 klimaneutral werden. Bis 2035 wollen wir rechnerisch den gesamten Energiebedarf des Landes für Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Quellen decken. Und die Landesverwaltung soll bereits 2030 klimaneutral sein.

Unseren Weg dorthin wollen wir verbindlich in einem Klimaschutzgesetz festschreiben. Dabei wollen wir die Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Wir wollen Ideen sammeln und Impulse aufnehmen“, erklärte Schwesig.

Das Bewusstsein für den Klimaschutz sei in den letzten Jahren auch in Mecklenburg-Vorpommern deutlich gestiegen. „Wir alle leben gern in Mecklenburg-Vorpommern. Unser schönes Land mit seiner unverwechselbaren Natur, der Küste, den Seen und Wäldern. Wir alle wollen sie schützen, pflegen und bewahren, unsere Heimat.

Ich bin überzeugt: Klimaschutz liegt in unserer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen. Klima schützen, heißt Zukunft sichern“, sagte die Ministerpräsidentin. Das Land habe durch konkrete Maßnahmen den Klimaschutz verstärkt. So sei ein 20 Millionen Euro Waldprogramm aufgelegt worden. Auch die Renaturierung von Mooren, neue Verfahren in der Landwirtschaft und der Ausbau der erneuerbaren Energien würden zum Klimaschutz beitragen.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir unsere Anstrengungen zum Klimaschutz noch verstärken müssen“, sagte Schwesig. „Klimaschutz kann aber nur gelingen, wenn er auf einem breiten Konsens aufbaut. Das ist auch eine soziale Frage: Klimaschutz darf nicht dazu führen, dass die Energiepreise so steigen, dass sich weite Teile der Bevölkerung Strom und Benzin nicht mehr leisten können.

Es ist richtig Anreize für klimafreundliches Verhalten zu setzen, aber das darf nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger mit kleinem Einkommen abgekoppelt werden“, mahnte die Ministerpräsidentin. Klimaschutz müsse sozial gerecht gestaltet werden.

Backhaus: Wir bauen die Zukunft auf Holz

Malchow – Auf der Festveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen des Landesbeirates Holz begrüßt Forstminister Dr. Till Backhaus in Malchow die wachsende Bereitschaft im Land, mit Holz zu bauen und betont, dass Holz der Baustoff der Zukunft ist.

„Der Holzbau hat in allen Bundesländern mächtig zugelegt. Die Erkenntnis, dass durch die Verwendung von Holz ein enormer Klimaschutzbeitrag geleistet werden kann, ist mittlerweile in fast allen Ebenen der Gesellschaft angekommen. Als sich der Landesbeirat Holz gründete, lag die Holzbauquote in MV bei unter 10%, auf Bundebene bei ca. 12%. Zwanzig Jahre später liegt die Holzbauquote in MV bei 20%, auf Bundesebene bei 21%.

Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels und unserer selbst gesteckten Klimaschutzziele bekommt der Einsatz nachwachsender Rohstoffe eine ganz besondere Rolle. Und für uns bedeutet dies, in unserem Engagement nicht nachzulassen und den begonnenen Weg weiterzuverfolgen“, so Backhaus.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben wir es erstmalig geschafft, den Einsatz nachwachsender Rohstoffe, insbesondere Holz, in den Zielkanon der Koalitionsvereinbarung aufzunehmen. Bauen muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. 40 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Emissionen entstehen im Gebäude- und Bausektor. Holz und nachwachsende Rohstoffe hingegen senken diese Emissionen deutlich. Deshalb haben wir im Rahmen der Landesinitiative „Unser Wald in MV“ eine Holzbauoffensive gestartet, mit der wir die Informationsarbeit noch stärker ausbauen wollen.“

Die Holzbranche in Deutschland sei laut Minister bereits gut aufgestellt, in der Öffentlichkeit jedoch noch ein unterschätzter Leistungsträger.

„Schon jetzt arbeiten deutschlandweit über 115.00 Unternehmen mit etwa 1,02 Millionen Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 183 Milliarden EUR im Cluster Forst und Holz. Davon allein in MV rund 2.800 Unternehmen mit über 13.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 1,4 Mrd. EUR! Das Cluster Forst und Holz nimmt in Mecklenburg-Vorpommern also eine weitaus größere volkswirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung ein, als weithin angenommen.

Durch die Vorbildrolle der öffentlichen Hand werden wir in den nächsten Jahren die Holzbauquote in Mecklenburg-Vorpommern deutlich erhöhen. Wir wollen die großen Potenziale des gesamten Clusters Forst und Holz für den Klimaschutz nutzen und daher die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Forst- und Holzwirtschaft in unserem Bundesland zukunftsfähig sind.

Im Rahmen des breiten Bürgerbeteiligungsprozesses rund um das Klimaschutzgesetz MV werden wir deshalb auch den Komplex Holznutzung und Holzverwendung mit einbeziehen und noch enger verzahnen. Ich bin mir sicher, dass die Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern auf Holz gebaut wird“, sagte Backhaus weiter.

Backhaus: MV erarbeitet Wasserstrategie

Schwerin – Anlässlich des Landesverbandstages der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. mahnt der Minister für Klimaschutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, einen strategischen Umgang mit der wichtigen Ressource Wasser an.

„Neben dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie sind einige Bundesländer diesem Beispiel mit eigenen Strategien bereits gefolgt oder arbeiten – wie auch wir in Mecklenburg-Vorpommern – aktuell daran.

Im Hinblick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels möchte ich beispielhaft folgende Gesichtspunkte nennen:

Vor Hochwasser an Fließgewässern schützen

Das Hochwasser an der Ahr vom 15.7.2021 hat uns wieder einmal nur zu deutlich vor Augen geführt, welche verheerenden Auswirkungen Starkregenereignisse haben können und wie unberechenbar Naturgewalten sind. Vorhandene Pläne und Anlagen sind daher auf ein ausreichendes Schutzniveau hin zu überprüfen.

Erst jüngst wurde z.B. für die Elbe gemeinsam mit den anderen Anrainer-Ländern ein neues Hochwasser­schutzkonzept aufgestellt, dem ein um ca. 10 % erhöhter Bemessungsabfluss zugrunde liegt. Es sollen aber auch solche Fließgewässersysteme in den Fokus genommen werden, die bislang „unauffällig“ bezüglich Hochwasserereignisse waren. Hier sind die Betroffenheit und die Risiken neu zu bewerten.

Vor Sturmhochwasser an der Küste schützen

Zwischen 1880 und 2009 ist der Meeresspiegel weltweit um 21 Zentimeter gestiegen. Auf Basis des Sonder­berichts des IPCC, der bis zum Ende des Jahrhunderts einen Anstieg des Meeresspiegels im Mittel von 84 cm vorhersagt, haben sich die norddeutschen Bundes­länder im Jahr 2020 darauf verständigt, für zukünftige Konzeptionen und Planungen ein Vorsorgemaß von 1,0 m bezogen auf 100 Jahre zu verwenden. Dieses Vorsorge­­maß wird bei der Planung neuer Küstenschutz­anlagen in M-V angewendet.

An steigenden Meeresspiegel anpassen

An der Ostsee werden nicht oder weniger intensiv vom Küsten- und Sturmflutschutz bevorteilte Gebiete, insbesondere Polder zunehmend vom Meer in Anspruch genommen, da ab einem bestimmten Meeresspiegel die Entwässerung und ihr Schutz aus verschiedenen Gründen nicht auf Dauer gewährleistet kann. Es bedarf der Entwicklung von Wohn- und Nutzungsmöglich­keiten, die mit steigendem Grundwasser- und Meeres­spiegel vereinbar sind und perspektivisch auch Rückzug aus gefährdeten Gebieten, für die der technische Hochwasserschutz nicht mehr gewährleistet werden kann.

Landschaftswasserhaushalt stabilisieren

Im Sinne eines umfassenden Ressourcenmanagements muss der Wasserhaushalt insgesamt betrachtet werden. Insbesondere in den Regionen Norddeutschlands, in denen die Gewässer und der Wasserhaushalt in den letzten Jahrhunderten durch menschliche Eingriffe nachteilig verändert wurde. Wasser muss wieder verstärkt in der Landschaft zurückgehalten werden, um Dürren besser ausgleichen zu können und die Grundwasserneubildung zu fördern. Hierzu dienen reaktivierte natürliche Landschaftselemente (Binnenentwässerungsgebiete, Sölle, Moore, Senken). Gewässer- und ihre Niederungen sollen renaturiert werden, um robuster gegen klimabedingte Extreme wie Niedrig- oder Hochwasser zu werden. Moore nehmen in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle ein. CO2-Emissionen aus degradierten Mooren müssen gestoppt werden und im Gegenzug sollen Moore wieder CO2 speichern.

Gewässer schützen und nachhaltig nutzen

Grund- und Oberflächengewässer müssen als wichtige Ressourcen vor Stoffbelastungen geschützt und nachhaltig genutzt werden. Vorrang hat weiterhin die Versorgung mit Trinkwasser. Die Kompensation von ausbleibenden Niederschlägen durch Bewässerung kann bei sinkendem Dargebot nur in Ausnahmefällen eine geeignete Anpassungsstrategie sein.

Einträge von Spurenstoffen aus Arznei- und Pflanzenschutzmitteln, Mikroplastik, antibiotika­resistente Keime sind noch stärker in den Fokus zu nehmen. Da es wesentlich effizienter ist, Schadstoffe schon an der Quelle zu vermeiden, als sie über „end of pipe“-Lösungen mühsam herauszufiltern, ist eine stärkere Hersteller- und Produktverantwortung umzusetzen, am besten durch eine europäische Lösung. Dennoch werden wir nicht an „vierten Reinigungs­stufen“ auf relevanten Kläranlagen vorbeikommen.

Städten und Gemeinden an Klimaextreme anpassen, Wasserinfrastrukturen weiterentwickeln

Die nachteiligen Wirkungen von Bebauung, Straßen und sonstiger Infrastruktur auf die Durchlüftung, Erwärmung und den Wasserhaushalt im besiedelten Bereich sollen durch geeignete Anpassungsmaßnahmen gemindert werden. Der immer noch zunehmenden Versiegelung muss mit innovativen Bauweisen begegnet werden. Ziel wird es sein, wassersensible Stadtentwicklungen zu etablieren. An dieser Stelle bin ich dann auch wieder bei der zukünftigen „Klimakennung“ der DWA in ihrem Regelwerk.

Ziel von Maßnahmen der Niederschlagswasser­bewirtschaftung muss es sein

  • abflusswirksame Flächen zu reduzieren,
  • das Verdunsten und Versickern von Niederschlagswasser mittels dezentraler Systeme zu forcieren,
  • Niederschlagswasser, dort wo möglich, zu speichern, zu nutzen oder verzögert abzuleiten,
  • die behandlungsbedürftigen Niederschlagswassermengen zu begrenzen.

Aber auch in unbebauten Gebieten können Starkregen Umweltschäden hervorrufen, bspw. durch Bodenero­sion oder Stoffeinträge durch Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Schadens­potenziale müssen identifiziert und geeignete Maß­nahmen ergriffen werden.

Flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der Wasserstrategie umsetzen

Für den Erfolg der Wasserstrategien braucht es auch unterstützende Maßnahmen. Insbesondere in der Landwirtschaft muss es gelingen, eine gewässersensible Landwirtschaft zu entwickeln, die dennoch einträglich ist und unsere Versorgung mit Nahrungsmitteln sichert. Auf Mooren bzw. Moorböden besteht die große Herausforderung darin, die Degradation und damit die CO2-Emissionen zu stoppen und dennoch Wertschöpfung zu erzielen“, so Minister Backhaus abschließend.

25. Gewässersymposium des LUNG

Schwerin – Zum 25. Mal veranstaltet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG) heute sein jährliches Gewässersymposium. Die Tagung richte sich traditionell an Wasser- und Natur­schutz­behörden, Umwelt- und Naturschutzverbände und -vereine, Landschaftspflegeverbände, Wasser- und Bodenverbände, Universitäten und Hochschulen und sei eine Standortbestimmung auf dem Weg zu intakten Seen, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Die Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns bietet zahlreiche Schätze. Die über 2200 Seen über 1 ha Wasserfläche gehören selbstverständlich dazu. Seen sind beliebte Ausflugsziele insbesondere im Sommer. Sie laden ein zum Baden, Wassersport und Angeln. An ihren Ufern kann man wandern, Rad fahren oder einfach nur entspannen und die Natur genießen. Einige der vielen Gründe, weshalb die Zahl der Besucher des Landes nicht nur an den Ostseestränden seit Jahren ansteigt“, so Backhaus.

„In welchem Zustand unsere Seen sind, wird regelmäßig und umfangreich untersucht. Welche physikalisch-chemischen und biologischen Qualitätskomponenten zur Beurteilung herangezogen werden, wird auf dem Gewässersymposium vorgestellt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den 202 Wasserkörpern mit mehr als 50 Hektar Wasserfläche, für die eine Berichtspflicht im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) besteht.

Die Erkenntnisse daraus sind jedoch noch ernüchternd. 160 dieser Wasserkörper sind noch nicht in einem „guten Zustand“ wie ihn die WRRL fordert. Auch viele der kleineren Seen sind in einem unbefriedigenden Zustand. Die meisten davon leiden an „Überernährung“. Vor allem durch Phosphor, der von landwirtschaftlichen Flächen oder aus Kläranlagen in die Gewässer einge­tragen wird. Eine typische Pflanzen- und Tierwelt kann sich dann nicht entwickeln. Die hohen Nährstoffgehalte in Verbindung mit hohen Temperaturen führen zur Bildung von Blaualgen, eine potenzielle Gesundheits­gefährdung für Mensch und Tier.“

Zur Therapie kranker Seen habe das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2000 das Seensanierungs- und Restaurierungsprogramm M-V ins Leben gerufen, fährt der Minister fort.

„Im Rahmen des Seensanierungs- und Restaurierungs­programm konnten bis einschließlich 2021 90 Vorhaben mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von ca. 24 Mio. € umgesetzt werden. Sowohl die Sanierungsunter­suchungen als auch die Maßnahmen werden zu 100% aus europäischen Mitteln gefördert. Ein Vortrag gibt einen Überblick darüber, welche Maßnahmen zur Seentherapie erfolgreich waren und wie die Erfolge kontrolliert werden. Mit dem Leibnitz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) besteht darüber hinaus seit über 30 Jahren eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Seenuntersuchung und –Sanierung. In dieser Zeit konnten u.a. der Schmale Luzin, der Tiefwaren, der Feldberger Haussee und der Tollensesee erfolgreich saniert werden.“

Das Symposium beschäftige sich auch mit einer der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit, so Minister Backhaus.

„Den Klimawandel und seine Auswirkungen möglichst zu begrenzen, gehören wie der nachhaltige Schutz des Wassers zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben. Steigende Lufttemperaturen erwärmen das Wasser. Hitzeperioden und Dürren zehren auch an den Wasservorräten in der Landschaft, deren Höhe sich in den Wasserständen der Seen spiegelt. Viele Vorgänge und Prozesse in Seen sind noch nicht ausreichend bekannt und daher Gegenstand aktueller Forschungs­projekte bei denen das Ministerium aktuell mitwirkt.

Die Universität Greifswald rekonstruiert die Umwelt­geschichte des Schweriner Sees anhand von Sediment­bohrkernen. Das IGB führt Langzeituntersuchungen an verschiedenen Seen durch, erforscht die Auswirkungen eines wärmeren Klimas auf die physikalischen und biologischen Prozesse innerhalb der Seen und unter­sucht, wie sich Seen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg entwickeln, die durch Flüsse miteinander verbunden sind.

Der Förderverein Feldberg-Ucker­märkische Seenlandschaft erprobt Maßnahmen zur Wiederansiedlung von Armleuchtergewächsen (Characeae), die typische Unterwasservegetation der kalkreichen Klarwasserseen unserer Region. Viele Ergebnisse aus diesen Forschungsprojekten werden auf dem Gewässersymposium erstmals präsentiert. (Darauf können die Organisatoren besonders stolz sein“, so der Minister abschließend.