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Kategorie: Politik

Fünf Rehakliniken bleiben Ersatzkliniken

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Krankenhäuser durch die Belegung von Betten in Rehakliniken weiter entlastet. „Die bisher im Land ausgewählten fünf Rehakliniken bleiben bis Ende Februar Ersatzkliniken. Patienten, die bereits abklingende Symptome bei COVID-19 aufweisen, sowie Patienten mit anderen Krankheiten können in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Land ist weiter dynamisch. Wir müssen Betten weiter vorhalten. Deshalb brauchen wir die Kliniken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern fünf Ersatzkliniken. Hierzu zählen die Klinik Malchower See; das Tessinum in Tessin, die Median Klinik Bad Sülze, die Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg. Die Frist, um als Ersatzklinik tätig zu sein, wurde vorerst bis zum 28. Februar verlängert. „Es geht darum, die Versorgung der Patienten für eine bestimmte Zeit durch Rehakliniken zu ermöglichen. Im Fokus stehen dabei Patientinnen und Patienten, die nicht mehr zwingend auf einer Station im Plankrankenhaus bleiben müssen und sich auf dem Weg der Besserung befinden“, erläuterte Gesundheitsminister Glawe.

Im Januar wurden 55 Patienten durch die Ersatzkliniken versorgt (Stand Ende Januar). „Durch die Ersatzkliniken wird die Patientenversorgung in den stärker belasteten Krankenhäusern mit COVID-19-Stationen weiter erleichtert. Das ist auch ein Beitrag das medizinische Personal dort zu entlasten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe weiter.

Aktuell liegen 445 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern (+20 gegenüber Vortag). Davon werden 79 auf Intensivstationen behandelt (+4 gegenüber Vortag). Von den 79 auf Intensivstationen werden 63 beatmet (+3 gegenüber Vortag).

Für die Förderung der Personalkosten in den ausgewählten Rehakliniken zahlt das Land eine Tagespauschale von 50 Euro pro Tag je leer stehendem Bett, welches für die Patienten in den Ersatzkliniken zur Verfügung steht.

Verbesserung der Schulinfrastruktur

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Landesmitteln Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur im Bereich der öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes.

„Nachdem das Programm im vergangen Jahr sehr gut angelaufen ist, geht es nun in die zweite Runde. Der Fördertopf soll für Vorhaben eingesetzt werden, die im Rahmen der bis-lang verfügbaren Förderprogramme nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können. Das ist konkrete Unterstützung für Schulinfrastrukturprojekte in der Fläche. Hierzu zählen größere Vorhaben, wie umfangreiche Sanierungen beziehungsweise Ersatz-, An- oder Neubau von Schulbauten im ländlichen Raum. Mit den Vorhaben werden die Bedingungen für Lehrende sowie Schülerinnen und Schüler erheblich verbessert. Die Schule wird zukunftsfähig gemacht. Das ist gerade für Standorte in der Fläche von erheblicher Bedeutung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Die Mittel sollen insbesondere für Vorhaben außerhalb der Mittel- und Oberzentren eingesetzt werden. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Der Fördersatz richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Schulträgers und die maximale Förderhöhe beträgt fünf Millionen Euro.

„Projektvorschläge können eingereicht werden. Anträge können beim Landesförderinstitut gestellt werden“, so Glawe weiter. Zuwendungsempfänger sind Eigentümer der Schulinfrastruktur (Schulträger) außerhalb der Mittel- und Oberzentren.

Für 2021 ist ein Bewilligungsvolumen in Höhe von 20 Millionen Euro vorgesehen. Die Schulträger der öffentlichen allgemein bildenden Schulen außerhalb der Mittel- und Oberzentren sind aufgerufen, dem Landesförderinstitut bis zum 16. April 2021 ihre Projektvorschläge einzureichen.

Maßgeblich hierfür sind die in der Verwaltungsvorschrift „Gewährung von Zuwendungen für die Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft (Förderrichtlinie Schulbaupaket – SchulFöRL M-V)“ enthaltenen Rahmenbedingungen.

Mit der Umsetzung hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beauftragt.

Zu den bewilligten Projekten im vergangenen Jahr zählen:

  • Teilerweiterung und Sanierung Regionalen Schule Domsühl (Landkreis Ludwigslust-Parchim);
  • Erweiterungsbau für die Regionale Schule in Neukloster (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Ersatzneubau für die Europaschule in Rövershagen (Landkreis Rostock)
  • Sanierung, Umbau, Erweiterung der Grundschule am Friedensring in Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim)
  • Schulneubau in Jördenstorf (Landkreis Rostock)

Baugenehmigung jetzt voll digital

Schwerin – Seit Jahresbeginn werden Bauanträge im Landkreis Nordwestmecklenburg vollständig digital bearbeitet: Bauträger, Architekten und Ingenieure können den Bauantrag zeitgleich digital ausfüllen und bearbeiten, Unterlagen hochladen, zur Prüfung durchs Bauamt freigeben und bezahlen. Die Bauamtsmitarbeiter können mit ihnen ebenso digital kommunizieren wie mit am Verfahren zu beteiligenden Behörden wie etwa Umwelt-, Straßenverkehrs-, Denkmal- oder Immissionsschutzbehörde. Sie alle können zeitgleich auf die Unterlagen zugreifen, sie prüfen und ihre Stellungnahmen ans Bauamt abgeben, welches den Bescheid am Ende elektronisch verschickt.

„Baugenehmigungsverfahren sind äußerst komplex. Je nach Fall sind unterschiedlichste Stellen zu beteiligen. Unsere technische Lösung ermöglicht es, dass alle, die am Verfahren beteiligt sind, in einem virtuellem Raum so agieren können, als wären sie mit all’ ihren Unterlagen zusammen in einem Büro. Sie können papierlos und in Echtzeit an den Unterlagen arbeiten und darüber kommunizieren. Das spart Zeit, schafft Transparenz und ist ein Meilenstein in der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel heute bei einer Videopressekonferenz.

„Der Go-Live in Mecklenburg-Vorpommern setzt den Startschuss für ein ereignisreiches OZG-Jahr 2021. Die Baugenehmigung ist aufgrund der hohen Antragszahlen eine wichtige Verwaltungsleistung, in Papierform aber sehr komplex und deshalb fehleranfällig, zeit- und nervenraubend. In unserem gemeinsamen Themenfeld haben wir einen nutzerfreundlichen Online-Antrag entwickelt, der ab sofort für tausende Menschen eine enorme Erleichterung bringen kann“, sagte Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und zugleich Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.

Dies bestätigt Katrin Patynowski, Geschäftsführerin der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: „Der digitale Bauantrag erleichtert und beschleunigt die Arbeitswelt der Planer. Gleichzeitig wird der Antragsprozess für den Bauherrn, den Entwurfsverfasser, die Fachplaner und die Behörde transparenter. Die am Bauantrag Beteiligten können künftig Verzögerungen konkret nachvollziehen und konstruktiv daran mitwirken, sie zu beseitigen. Außerdem ist dieses Verfahren nachhaltig: Das Einreichen mehrerer Ausfertigungen für die Antragsbeteiligten entfällt.“ Sie kündigte zudem an: „Wir werden bei unseren Mitgliedern für dieses Verfahren werben und Workshops zu seiner Nutzung anbieten.“

Das Modell aus M-V macht bereits bundesweit Schule: Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz werden diese Lösung übernehmen, weitere Bundesländer sind kurz davor, sich für dieses Verfahren zu entscheiden. „Dass das digitale Baugenehmigungsverfahren nach dem ,Einer-für-Alle‘-Prinzip in mehreren Ländern zum Einsatz kommen soll, zeigt, dass die flächendeckende OZG-Umsetzung an Fahrt gewinnt. Nur mit dem ,Einer-für-Alle‘-Prinzip kommen wir rasch zu einer deutschlandweiten digitalen Verwaltung“, sagte Dr. Markus Richter.

„Auch in unserem Bundesland steigt das Interesse an dem Verfahren: Neubrandenburg und die Hansestadt Rostock wollen es für ihre Ämter anpassen. Weitere Kommunen haben signalisiert, dies tun zu wollen“, so Landesminister Christian Pegel. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das landesweite Verwaltungsdienstleistungsportal: „Unter www.mv-serviceportal.de kann der Online-Bauantrag im Landkreis Nordwestmecklenburg sowie künftig in allen weiteren Kommunen, die das Verfahren übernehmen, vollständig digital bearbeitet werden.“

„Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mit dem Bauantrag online federführend die Digitalisierung eines der komplexesten Verwaltungsvorgänge übernommen, die es überhaupt gibt. Ich freue mich, dass dieses Vorhaben so gut gelungen ist. Mit der Version 2.0. haben wir die Möglichkeit, den kompletten Prozess digital durchzuführen: von der Antragstellung über das gemeinsame Bearbeiten und die Beteiligung von Behörden und Gemeinden bis hin zum Freizeichnen und Erteilen der Genehmigung. Der Hauptteil ist geschafft und wir können nach diesem Vorbild bald weitere Verwaltungsprozesse digitalisieren“, fasste Landrätin Kerstin Weiss den aktuellen Stand zusammen. In den kommenden Monaten werden weitere Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben wie Baumfällgenehmigungen und die Baubeginn-Anzeige schrittweise digitalisiert.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die 575 Verwaltungsleistungen, die im Rahmen des OZG zu digitalisieren sind, wurden in 14 verschiedenen Themenfeldern gebündelt. Das Themenfeld „Bauen & Wohnen“ wird federführend durch Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umgesetzt.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg wendet das mit der Landesregierung erarbeitete Online-Verfahren für die digitale Baugenehmigung bereits seit 2019 erfolgreich an und wurde dafür beim „7. Zukunftskongress Staat & Verwaltung“ ausgezeichnet. Das erweiterte Antragsverfahren ist jetzt auch in die landesweite Verwaltungsplattform www.mv-serviceportal.de eingebunden. Die Anbindung an das Angebot ist für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern kostenfrei und freiwillig. Wir wissen auch, dass einige Kommunen bereits in eigener Regie erfolgreich Angebote betreiben, wie etwa die Landeshauptstadt Schwerin.

Leichter in den Schuldienst

Martin: Eine weitere Hürde für die Gewinnung von Lehrkräften beseitigt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht das Einstellungsverfahren für Referendarinnen und Referendare. Nachwuchslehrkräfte können künftig direkt in den Schuldienst übernommen werden. Bei Bedarf können sie ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren an der Schule weiterbeschäftigt werden, an der sie ihr Referendariat absolviert haben.

„Wir bauen damit eine weitere Hürde ab und machen es angehenden Lehrerinnen und Lehrern einfacher, an der Schule ihrer Wahl zu unterrichten“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „So können Lehrkräfte noch schneller unmittelbar nach ihrer Ausbildung in den Landesdienst übernommen werden. Für Schulen eröffnet das eine klare Perspektive, die Nachwuchslehrkräfte, die sich bei ihnen im Referendariat bewährt haben, ins eigene Lehrerkollegium übernehmen zu können.“

Nach langen und intensiven Verhandlungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) haben Ministerin Martin und die Vorsitzende des LHPR, Kerstin Morawetz, eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

„Durch die Dienstvereinbarung ist eine rechtssichere Übernahme von Referendarinnen und Referendaren in Verbindung mit einer starken Mitbestimmung gewährleistet“, sagte Kerstin Morawetz. „Sie bietet außerdem eine frühe Planungssicherheit für Nachwuchslehrkräfte und Schulen. Jetzt muss zeitnah die Reform der Einstellung von grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern und Seiteneinsteigern angegangen werden.“

Mit diesem vereinfachten und unkomplizierten Verfahren soll auch verhindert werden, dass Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss in andere Bundesländer abwandern. „Gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sind in ganz Deutschland heiß begehrt“, so Martin. „Mit dieser neuen Regelung ist das Land im Vergleich zu seinen Mitbewerbern gut aufgestellt.“

Bislang musste sich jede angehende Lehrkraft bewerben und das normale Ausschreibungsverfahren durchlaufen. Bewerbungen durften dabei im Höchstfall auf drei Stellen abgegeben werden. Die jetzige Vereinbarung sieht vor, dass die Schule, an der die Referendarin oder der Referendar ihren/seinen Vorbereitungsdienst mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ im zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat, bei Bedarf die Lehrkraft direkt übernehmen kann. Sofern die Übernahme an der Ausbildungsschule nicht realisiert werden kann, wird der Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule unterbreitet.

„Ich freue mich sehr, dass es nun gelungen ist, gemeinsam mit der Personalvertretung diese Hürde im Einstellungsverfahren so zu beseitigen, dass alle Seiten von den neuen Regelungen profitieren werden. Dies ist ein weiterer Schritt hin zur Deckung des Bedarfs an Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern“, freut sich Bettina Martin. „Nachdem bereits im vergangenen Jahr die Hochschulen des Landes in Zusammenarbeit mit der Landesregierung weitere Studienplätze und zusätzliche Verbesserungen im Lehramtsstudium geschaffen haben, gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter und verbessern den Übergang von Ausbildung zu Berufsleben für die Lehrkräfte.“

Das habe nicht nur positive Effekte für die angehende Lehrerin und den angehenden Lehrer, auch die Schulen könnten so zielgerichtet ihren Bedarf decken. Zudem profitierten beide Seiten davon, dass die Lehrkraft schon im Vorbereitungsdienst Erfahrungen an dieser spezifischen Schule sammeln konnte.

Entlastung von DDR-Altschulden

Schwerin – Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über.

Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.

Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden. Unter Einbeziehung der kommunalen Landesverbände hat das Innenministerium eine Verordnung erarbeitet und jetzt erlassen, die das Verfahren zur Gewährung der Zuweisungen festschreibt.

Innenminister Torsten Renz: „Es war ein langer Weg bis hierhin, aber nun können wir mit der schrittweisen Auszahlung beginnen und die Kommunen können endlich ihren Kernhaushalt beziehungsweise ihr kommunales Wohnungsunternehmen von den Altschulden befreien.“

Nach einer gutachterlichen Prüfung der Vereinbarkeit der geplanten Zuwendungen mit den Regelungen der Europäischen Union fallen 4 Fallgruppen nicht unter das europäische Beihilferecht. Hier können die Zuwendungen in vollem Umfang in Höhe der Altschulden sofort ausgezahlt werden:

  1. Gemeinden ohne Wohnungsbestand infolge Abriss,
  2. Gemeinden ohne Wohnungsbestand durch Verkauf nach Marktbedingung, zum Beispiel Bieterverfahren,
  3. Gemeinden ohne Wohnungsbestand durch Verkauf ohne Marktbedingung vor mehr als zehn Jahren,
  4. Gemeinden als Alleingesellschafter von Wohnungsunternehmen bei Schuldübernahme (durch die Gemeinde) vor mehr als zehn Jahren oder weniger als zehn Jahren, aber als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.

In den übrigen Fällen wird die Entschuldungshilfe zunächst in Höhe von höchstens 200.000 Euro ausgezahlt.

Darüber hinaus wird parallel ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission betrieben, um die restliche Entschuldung der Gemeinden und deren kommunale Wohnungsgesellschaften zu erreichen.

Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt. Die Verordnung und Hinweise zum Antragsverfahren sind auf der Homepage des Innenministeriums nachzulesen.

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dafür wird die Richtlinie zum „Pendler-Zuschuss“ bis zum 31. März 2021 verlängert.

„Wir haben weiterhin eine angespannte Corona-Situation diesseits und jenseits der Grenze. Das stellt auch viele Unternehmen vor große Herausforderungen, die hiesige Wertschöpfung aufrecht zu erhalten, insbesondere aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und dem Gesundheitssektor. Wir müssen das grenzüberschreitende Pendeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindämmen, um so Kontakte zu reduzieren und gleichzeitig die hochprofessionelle Arbeit der Pendlerinnen und Pendler in unseren Unternehmen weiter ermöglichen. Die Unterstützung von Berufspendlern reduziert Kontakte und hilft unmittelbar auch unserer Volkswirtschaft. Deshalb wird der Pendler-Zuschuss bis Ende März verlängert“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Ende März vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Seitdem sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) insgesamt 547 Anträge (zuzüglich 228 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 4.323 Pendler und 315 Angehörige eingegangen. Dies entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Insgesamt stehen bislang fünf Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. „Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren. Ich danke insbesondere dem LAGuS für dessen ausgezeichnete Arbeit“, sagte Rudolph.

Der Zuschuss kann für folgende Personen beantragt werden:

Tagespendler aus Polen

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Polen, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte in der Zeit bis 31. März 2021 tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht täglich zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) pendeln können. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Tagespendler aus Polen 65 Euro pro Kalendertag des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Tagespendlern aus Polen

Ehegatten und Lebenspartner der Tagespendler aus Polen sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss beträgt für Familienangehörige von Tagespendlern aus Polen je Angehörigem 20 Euro pro Kalendertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Wochenpendler

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht wöchentlich zwischen ihrem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pendeln können. Der Zuschuss beträgt für Wochenpendler 65 Euro für Samstage, Sonntage und Feiertage des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Wochenpendlern

Ehegatten und Lebenspartner der Wochenpendler sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss bei Familienangehörigen von Wochenpendlern je Angehörigem 20 Euro je Samstag, Sonntag und Feiertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 31. März 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/

Zielvereinbarungen mit Hochschulen zugestimmt

Schwerin – Grünes Licht für die strategische Ausrichtung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern: Der Landtag hat den Zielvereinbarungen der Hochschulen 2021 bis 2025 zugestimmt. In den Zielvereinbarungen haben die Hochschulen gemeinsam mit dem Land ihre Schwerpunkte und Ziele für fünf Jahre festgelegt. Mit der Zustimmung des Parlaments treten die Zielvereinbarungen rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

„Mit den Zielvereinbarungen setzen wir einen Rahmen für eine innovative und leistungsstarke Entwicklung der Hochschulen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Dafür investiert das Land von 2021 bis 2025 rund zwei Milliarden Euro in die Hochschulen. Sie haben damit Planungssicherheit für fünf Jahre und können darüber hinaus neue zukunftsweisende Vorhaben umsetzen. Für die Zukunft des Landes sind unter anderem die Lehrerbildung und die Einrichtung von neuen Studiengängen in den Gesundheitsberufen besonders wichtig“, so Martin.

In den Zielvereinbarungen sind neben den Entwicklungs- und Leistungszielen auch die Gesamtfinanzierung der Hochschulen und Universitätsmedizinen, die Stellenzahl, die Mittel des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ (Nachfolge Hochschulpakt) und die Großgeräteförderung festgeschrieben. Im Bereich der laufenden Zuwendungen stellt das Land über den gesamten Planungszeitraum insgesamt rund zwei Milliarden Euro bereit, voraussichtlich 125 Millionen Euro fließen zusätzlich über den Zukunftsvertrag ‚Studium und Lehre‛. Bei der Großgeräteförderung sind von 2021 bis 2025 insgesamt 53,9 Millionen Euro eingeplant.

„Die Hochschulen sind das Herz des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Mecklenburg-Vorpommern und unerlässlich für die Ausbildung von hochqualifizierten Fachkräften“, betonte die Wissenschaftsministerin. „Mit den Zielvereinbarungen sind sie in der neuen Planungsperiode gut aufgestellt. Dabei unterstützen wir sie auch bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen. In der Corona-Pandemie haben die Hochschulen Herausragendes geleistet und schnell auf digitale Lehre umgestellt. Um die Digitalisierung besser zu meistern, erhalten die Hochschulen 40 Millionen Euro zusätzlich aus dem MV-Schutzfonds. Die Mittel sind für Studium und Lehre und für die Hochschulverwaltungen vorgesehen. Damit werden weitere Investitionen in die Digitalisierung möglich“, sagte Martin.

Die Ministerin dankte in ihrer Rede den Rektorinnen und Rektoren sowie allen anderen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen für die konstruktiven Verhandlungen und den intensiven Abstimmungsprozess, der durch die Corona-Pandemie länger gedauert hatte als ursprünglich geplant.

Schwerpunkte der Zielvereinbarungen im Überblick

Schwerpunkte „Lehrerbildung und Gesundheitsberufe“:

  • An der Universität Greifswald ging zum Wintersemester 2020/2021 der innovative und praxisnahe Lehramtsstudiengang Grundschule an den Start. An der Universität Rostock wurde zum Wintersemester 2020/2021 die Zahl der Studienplätze in der Grundschulpädagogik erhöht. Hinzu kommen in Rostock die fachliche Erweiterung der Grundschulpädagogik sowie die Erweiterungen im Bereich der beruflichen Pädagogik und der Schulsozialarbeit. Ziel ist es, dass in den kommenden Jahren mehr Absolventinnen und Absolventen auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Einrichtung der Studiengänge Hebammenwissenschaft und Intensivpflege an der Universität Rostock, eines primärqualifizierenden Bachelor-Studienganges Pflegewissenschaften an der Universität Greifswald und eines Bachelor-Studiengangs Pflege an der Hochschule Neubrandenburg zählen zu den wichtigen hochschulpolitischen Schwerpunktsetzungen.

Weitere wichtige Schwerpunkte:

  • In Mecklenburg-Vorpommern soll eine standortübergreifende Ingenieurausbildung in den Bereichen Bauen, Landschaft und Umwelt geschaffen werden (BLU-Konzept). Beteiligt sind die Universität Rostock, die Hochschule Neubrandenburg und die Hochschule Wismar.
  • An der Universität Greifswald soll ein Master-Studiengang Psychotherapie eingerichtet werden, die Förderung des Teilzeitstudiums soll verstärkt und Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs sollen auf den Weg gebracht werden. Dies gilt zudem für Studiengänge, bei denen die Studienerfolgsquote hinter den Erwartungen zurückbleibt. Hierzu zählt auch die Rechtswissenschaft an den beiden Universitäten des Landes. Eine engere Kooperation der Universität Greifswald und der Universität Rostock ist vorgesehen.
  • Die Förderung von Frauen in der Wissenschaft soll gestärkt werden und das bestehende Kaskadenmodell weiterentwickelt werden. Es dienst zur Festlegung von Gleichstellungsquoten. Der Fokus wird künftig nicht mehr allein auf den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren gelegt, sondern auch auf den Frauenanteil bei der Besetzung von wissenschaftlichen Qualifikationsstellen. Das Land honoriert erfolgreiche Anstrengungen der Hochschulen mit insgesamt bis zu eine Millionen Euro. An der Universität Greifswald wird erstmals im Land eine Professur für Genderforschung eingerichtet.
  • Alle Hochschulen wollen die Internationalisierung durch die Einrichtung weiterer internationaler Studiengänge mit Doppel-Abschluss, die Erhöhung des Anteils internationaler Studierender, die internationale Ausschreibung der Professuren und Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie durch die Einbindung der Hochschulen in europäische Hochschulnetzwerke vorantreiben.
  • Die Hochschulen werden ihre Mitwirkung im Landesverbund „Inklusive Hochschule“ fortsetzen. Ziel ist es, Studierende, Mitglieder und Angehörige der Hochschulen mit Beeinträchtigungen zu fördern und die Barrierefreiheit auf allen Ebenen zu steigern.
  • Die Universitätsmedizin Greifswald und die Universitätsmedizin Rostock verstärken ihre Kooperation in den Bereichen Forschung, Lehre, Krankenversorgung und Verwaltung auf der Grundlage des im April 2020 beschlossenen Kooperationsvertrages.
  • An der Universität Greifswald sollen die Ukrainistik und die Moorforschung verstetigt werden.
  • In Rostock soll die Entwicklung des Ocean Technology Campus vorangetrieben sowie ein Zentrum für Regional- und Kulturgeschichte errichtet werden.
  • Die Professur für Filmschauspiel an der Hochschule für Musik und Theater Rostock soll verstetigt und die Hochschulverwaltung soll gestärkt werden.
  • Die Kooperation zwischen der HochschuleNeubrandenburg und dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege im Bereich der Gartendenkmalpflege soll verstetigt werden.
  • Die Hochschule Stralsund wird die Profilierung des Schwerpunktes Tourismus die Internationalisierung vorantreiben.
  • Die Hochschule Wismar will ihre europäischeAusrichtung verstärken und die Kontakte nach Osteuropa, insbesondere nach Russland, intensivieren.

Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz

Schwerin – Die Landesregierung bringt jetzt einen Entwurf zur Änderung des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes in den Landtag ein. Das Gesetz soll nach 30 Jahren angepasst werden.

„Das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist aus dem Jahr 1990. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Anpassung eingebracht. So werden zum Beispiel die Vertretungsmöglichkeiten der Schiedspersonen ausgeweitet. Es soll möglich werden, dass die Schiedsstellen der Gemeinden sich untereinander vertreten können, auch wenn die Gemeinden unterschiedlichen Ämtern angehören. Das ist ein äußerst wichtiger Punkt, um das Schiedswesen auch in Zeiten personellen Engpasses aufrecht zu erhalten“, so Justizministerin Hoffmeister im Landtag zur Einbringung des Gesetzentwurfes.

„Geändert werden auch die Höhen von Gebühren und Ordnungsgeld. Hier liegt M-V im bundesweiten Vergleich im unteren Bereich. Die Gebühren werden aber nur sehr maßvoll erhöht. Die Anhebung soll helfen, den Aufwand besser auszugleichen, der mit einem Schlichtungsverfahren verbundenen ist. Pro Verfahren werden anstatt 11 Euro künftig 15 Euro erhoben. Bei besonderem Umfang und erhöhter Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr anstatt auf maximal 40 Euro steigen, bislang liegt die Höchstgrenze bei 36 Euro. Deutlicher erhöht wird das Ordnungsgeld, wenn die Parteien zum Schlichtungstermin nicht erscheinen oder sich vorzeitig unentschuldigt entfernen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die bisherigen 26 Euro Ordnungsgeld einige nicht abgeschreckt hat. Wir wollen das Ordnungsgeld auf 70 Euro erhöhen, um gegebenenfalls den Druck zum persönlichen Erscheinen erhöhen zu können. Denn Schlichtungsverfahren sind oftmals einem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet. An dieser Stelle möchte ich auch allen engagierten Schiedsleuten für ihre wichtige ehrenamtliche Arbeit danken“, sagt Ministerin Hoffmeister.