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Kategorie: Politik

MV durch die Krise bringen

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern verfolgt aktuell wirtschaftspolitisch zwei zentrale Ziele. Das Hauptaugenmerk liege darauf, das Land auch wirtschaftlich möglichst gut durch die Corona-Krise zu bringen. „Wir kämpfen in der Corona-Krise um jedes Unternehmen und jeden Arbeitsplatz“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Aktuellen Stunde des Landtags. Zugleich gelte es, die Weichen für die weitere wirtschaftliche Zukunft des Landes richtig zu stellen. „Wir wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell wieder an die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen kann“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die Corona-Pandemie habe die Wirtschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern hart getroffen. Das oberste Ziel sei der Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen. „Vor allem dank des Kurzarbeitergeldes konnten viele Unternehmen ihre Arbeitskräfte halten. Auch mit Landesprogrammen schützen wir Arbeitsplätze und unterstützen mit der Neustart-Prämie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Rückkehr aus der Kurzarbeit“, sagte die Ministerpräsidentin. Das Land helfe Unternehmen mit vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Bisher seien Hilfen in Höhe von 550 Millionen Euro von Bund und Land für Mecklenburg-Vorpommern bewilligt worden.

Unzufrieden sei die Landesregierung mit der verspäteten Auszahlung der November- und Dezemberhilfen sowie der Hilfen für den Einzelhandel durch den Bund. „Für viele Unternehmen kommt die Hilfe aus dem Bund zu spät. Wir werden deswegen seitens des Landes für die Unternehmen in unserem Land eine anteilige Brückenhilfe von maximal bis zu 200.000 Euro für betroffene Unternehmen wie Einzelhändler, Friseure oder Fahrschulen zahlen.“

Gleichzeitig investiere das Land in die wirtschaftliche Zukunft, zum Beispiel in den Aufbau digitaler Infrastruktur. „In Gesprächen mit Unternehmen und Investoren zeigt sich immer wieder: Unternehmen, die eine Standortentscheidung treffen, brauchen eine gute digitale Infrastruktur“, betonte Schwesig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik sei die Entwicklung von Zukunftstechnologien. Das Land sei schon heute einer der Vorreiter auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Der nächste Schritt soll in der Entwicklung der Wasserstofftechnologie liegen. „Wir fördern die Gewinnung von Energie aus sauberem Wasserstoff, der wiederum aus erneuerbaren Energien gewonnen wird“, sagte Schwesig. Es sei deshalb ein gutes Zeichen, dass das Unternehmen Apex Energie aus Laage, das Schwesig im vergangenen Sommer gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Heil besucht hatte, nun mit der Produktion von Wasserstoff in einer Demonstrationsanlage beginnen könne.

„Zukunftsbranchen bringen produktive, gut bezahlte Jobs in unser Land. Das ist der Weg, den wir gehen“, sagte Schwesig. Gleichzeitig stärke das Land die traditionellen Branchen. „Der Tourismus ist das Aushängeschild unseres Landes und wichtige Stütze unserer Wirtschaft“, sagte Schwesig. Im vergangenen Sommer hätten Gäste aus ganz

Deutschland das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern neu für sich entdeckt. „Ich bin deshalb zuversichtlich, dass gerade der Tourismus wieder an die gute Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen kann.“

Marktpräsenzprämie kann starten

Glawe: Anträge für Unterstützung des Einzelhandels können gestellt werden

Schwerin – Der Einzelhandel steht in Mecklenburg-Vorpommern aktuell vor besonderen Herausforderungen. „Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Hinzu kommen eine allgemeine Kaufzurückhaltung und ein geändertes Einkaufsverhalten. Coronabedingt werden mehr Einkäufe online statt stationär erledigt. Mit der neuen Marktpräsenzprämie wollen wir den stationären Einzelhandel unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die von Schließungen betroffenen Einzelhändler“, betonte Dr. Wolfgang Blank, Präsident der geschäftsführenden Kammer der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV). „Dass es eine besondere Hilfe für Einzelhändler geben muss, haben wir von Anfang an in den Sitzungen mit der Landesregierung gefordert. Nun ist es wichtig, dass die Prämie schnell bei den Händlern ankommt!“

Die IHKs in MV stellen gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium die Marktpräsenzprämie am 01. Februar um 15 Uhr in einem Webinar unter der Adresse https://bit.ly/36dAuR0 ausführlich vor.

Das Wirtschaftsministerium gewährt eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen, die beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops genutzt werden kann.

„Der stationäre Einzelhandel muss gegen massive Umsatzrückgänge kämpfen. Vor allem Händler mit aktueller Saisonware und Händler in Tourismusregionen stehen vor besonderen Problemen. Die Ware kann aufgrund der temporären Schließungen und ausbleibenden Kunden nicht in üblichem Umfang zu regulären Preisen über den Ladentisch verkauft werden. Mit dem Programm sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz gefördert werden. Ziel ist die Förderung des Absatzes während der Coronakrise und darüber hinaus“, sagte Dr. Wolfgang Blank.

„Die Lage ist bei den Händlern teilweise weiterhin kritisch. Einige Unternehmen kämpfen ums Überleben. Die Sicherung der Arbeitsplätze steht im Vordergrund. Anträge für das neue Programm können ab sofort gestellt werden. Es ist toll, dass die IHKs in MV das Programm unterstützen“, so Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021. Die für das Programm eingesetzten Mittel stammen aus dem Corona-Schutzfonds des Landes.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen ab November 2020 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden. Antragsvoraussetzung ist ein coronabedingter durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de zum Download bereit.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Dazu gehört die Plausibilisierung des Umsatzrückgangs. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Dazu hat der Antragsteller das ausgefüllte Antragsformular im Original bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen.

Nach Abschluss ihrer Prüfung leitet diese den um ihre Bescheinigung ergänzten Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern weiter. Der Antragsteller wird per Abgabenachricht über die Weiterleitung informiert.

Über acht Milliarden Euro werden durch den Handel in MV jährlich umgesetzt; fast 52.000 Erwerbstätige arbeiten in der Branche. „Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen ist der Einzelhandel nach dem Gesundheitswesen der zweigrößte Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Steuerbescheide sollen verständlicher werden

Schwerin – Für viele Bürgerinnen und Bürger sind Schreiben der Finanzämter nur schwer verständlich. Das wollen Bund und Länder ändern und überarbeiten derzeit Schreiben, Vordrucke und Steuerbescheide überprüft. Von dem Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) wird das Projekt wissenschaftlich begleitet.

Auch allgemeine Informationen in Broschüren, Merkblättern und Internetauftritten sollen auf ihre Verständlichkeit geprüft werden. Wissenschaftlicher Kooperationspartner ist das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS). Mindestens ebenso wichtig ist die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger. Sie sollen in einer anonymen Onlinebefragung, die Verständlichkeit von Texten der Steuerverwaltung bewerten und so an der Verbesserung mitwirken.

Finanzminister Reinhard Meyer hofft auf große Beteiligung in Mecklenburg-Vorpommern: „Die Finanzverwaltung ist ein Dienstleister. Das allerwichtigste aber ist, dass Verwaltung und Bürger einander verstehen. Nur so kann man sich auf Augenhöhe begegnen und Missverständnisse verhindern. Deshalb ist die Arbeit, die derzeit bundesweit geleistet wird auch so wichtig und daher sollten sich auch möglichst viele Menschen aus unserem Bundesland an der Umfrage beteiligen.“

Die Befragung dauert etwa 20 Minuten und ist ab sofort über folgenden Link freigeschaltet: https://www.unipark.de/uc/IDS_Steuertexte/.

Jura-Studierende Wintersemester 2020/21

Justizministerin Katy Hoffmeister hat entschieden: „Der Corona-Lockdown darf für unsere Jura-Studierenden nicht nachteilig sein“

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat zusammen mit dem Landesjustizprüfungsamt entschieden, dass wie schon das Sommersemerster 2020 auch das Wintersemester 2020/21 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet wird.

„Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown beschäftigen uns weiterhin. Daher haben wir uns wie auch andere Bundesländer zu diesem Schritt im Zuge der Chancengleichheit entschlossen. Für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald, egal in welchem Fachsemester sie im Wintersemester 2020/21 waren, gilt, dass das Semester nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen bleiben anerkannt“, sagte die Ministerin.

Ein sogenannter Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V).

Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.

E-Fahrzeug und Lade-Infrastruktur

Penzlin – Für die Anschaffung eines Elektro-Fahrzeugs sowie die Errichtung von Ladesäulen und Stromspeicher erhält das Unternehmen „ETW Energy“ in Penzlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 31.456,80 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 62.913,60 Euro, die Gesamtinvestitionskosten 100.831,21 Euro.

Die Firma errichtet und wartet überwiegend Blockheizkraftwerke. Dazu muss sie diese Anlagen durchschnittlich dreimal pro Jahr anfahren. Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sollen mit Hilfe der Fördermittel ein Elektrofahrzeug angeschafft und drei Ladesäulen sowie ein Stromspeicher am Firmensitz im Penzliner Ortsteil Mallin errichtet werden. Außerdem soll eine Photovoltaikanlage – diese wird nicht gefördert – zur Versorgung der Ladesäulen mit Strom errichtet werden.

Durch diese Maßnahme können jährlich ca. 10,5 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Investitionsprogramm für Ganztagsschulen

Martin: Grundschulen mit Ganztagsangeboten können zusätzliche Investitionsmittel erhalten

Schwerin – Schulen, die eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder anbieten, können zusätzliche finanzielle Hilfen für Investitionen erhalten. Im Rahmen des Konjunkturpakets 2020 des Bundes stehen den Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern dafür zunächst insgesamt 5,4 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Mittel sind in einem zweiten Paket angekündigt worden.

Das Ziel des Programms ist der qualitative Ausbau bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Finanziell unterstützt werden können Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen. In einem ersten Schritt werden insbesondere schnell umzusetzende Maßnahmen wie Investitionen in die Ausstattung, in Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen gefördert.

Als nachfolgende größere Maßnahmen sind dann auch Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen, der Erwerb von Gebäuden einschließlich der energetischen Sanierung sowie Neubaumaßnahmen förderfähig. Schulträger können ihre Anträge noch bis Freitag, 29. Januar 2021, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) stellen.

„Ganztägiges Lernen und ganztägige Förderung und Betreuung gehören ganz entscheidend zum Bildungserfolg dazu“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Deshalb ist es gut und wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler ein gutes und modernes Umfeld haben. Wir bieten in Mecklenburg-Vorpommern schon beinahe flächendeckend Ganztagsangebote an. Mithilfe der zusätzlichen Mittel können wir nun weitere Verbesserungen beim Ganztagsangebot in unseren Schulen fördern.“

Das Infrastrukturprogramm „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ setzt sich aus rund 4,4 Mio. Euro Bundesmitteln und einer Mio. Euro Landesmitteln zusammen. Von dem Programm können sowohl öffentliche Schulen als auch Schulen in privater Trägerschaft profitieren. Für öffentliche Schulen stehen 88,45 Prozent der Mittel zur Verfügung, für Schulen in freier Trägerschaft 11,55 Prozent.

Schulträger müssen in ihren Anträgen aufzeigen, dass die Maßnahme, die gefördert werden soll, noch nicht begonnen hat oder nach dem 17. Juni 2020 begonnen wurde, aber noch nicht abgeschlossen ist. Die Fördermittel müssen bis zum 31. Dezember 2021 ausgegeben sein. Ebenso darf keine weitere öffentliche Förderung für die Investition in Anspruch genommen werden. Anträge können auch nur gestellt werden, wenn die Fördersumme 3.000 Euro oder mehr beträgt.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Greifswald – Das Sozialministerium hat mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,5 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie gemeinsam von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Vorpommern-Greifswald“, so Drese.

Das Hauptziel von Land und Kommunen ist nach Aussage von Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald unterzeichnete Vereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die finanzielle Basis und dient zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält der Landkreis Vorpommern-Greifswald in diesem Jahr knapp 560.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und 672.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 575.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 694.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Beratung von Unternehmen in Corona-Fragen

Schwerin – Die Wirtschaftsfördergesellschaft Nordwestmecklenburg mbH (WFG NWM) unterstützt die Unternehmen des Landkreises derzeit intensiv mit konkreten Hilfestellungen in allen Fragen rund um COVID-19. Durch die Corona-Pandemie sind viele der Betriebe vor Ort auf die finanziellen Hilfen des Bundes sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern angewiesen.

„Dabei gilt es in erster Linie, die Firmen betriebsspezifisch und umfassend über die verschiedenen Förderinstrumente und die Antragsverfahren zu informieren. Dabei geht es vorrangig um Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter und daher selten Kapazitäten für solche Sachverhalte haben. Sie bedürfen im Moment unserer besonderen Unterstützung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Rund 6.000 Unternehmen sind im Landkreis Nordwestmecklenburg angesiedelt. Über 90 Prozent davon gelten als Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr stieg der Beratungsbedarf der Unternehmerschaft stark an, weshalb die Wirtschaftsförderer schon im ersten Halbjahr dieses Jahres zusätzliches Personal einstellten.

„Aktuell ist es von entscheidender Bedeutung, schnell auf die wechselnden Bedingungen zu reagieren. Das gilt sowohl für Angebote der Wirtschaftsförderer wie auch für die Unternehmer selbst. Umso besser ist es, wenn alle Hand in Hand miteinander arbeiten und wir gemeinsam durch diese herausfordernden Zeiten kommen“, so Glawe.

Deutlich über 400 Beratungsgespräche haben die Wirtschaftsförderer aus Nordwestmecklenburg seit Beginn der Pandemie bereits geführt. Neben den Instrumenten der finanziellen Förderung geht es häufig um Hygienekonzepte und den bestmöglichen Arbeitsschutz. Fragen wie mit einer Quarantäne-Anordnung und den daraus resultierenden Folgen umgegangen werden muss, stehen ebenfalls im Fokus der Betriebe.

„Im Mittelpunkt steht dabei oftmals die Frage, wie die Mitarbeiter und auch die Kunden vor einer Infektion geschützt werden können. In Abstimmung mit den Gesundheitsämtern sind durch die Wirtschaftsförderer viele Betriebe frühzeitig mit Informationen versorgt worden, die ihnen jetzt ein größeres Maß an Sicherheit geben“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten des Projektes im Förderzeitraum von Juni 2020 bis Mai 2021 betragen rund 49.600 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 25.000 Euro.