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Kategorie: Politik

Psychosoziale Prozessbegleitung

Landtag von M-V liegt Evaluationsbericht vor

Schwerin – Justizministerin Hoffmeister hat im Rechtsausschuss des Landtags einen Bericht zur Evaluation der psychosozialen Prozessbegleitung vorgelegt: „Wir haben Statistiken ausgewertet und bei psychosozialen Prozessbegleiterinnen und –begleitern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeipräsidien Befragungen durchgeführt. Alle bestätigten, dass das Angebot wichtig sei für die Kinder und auch schutzbedürftige Erwachsenen, die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten wurden. Die Zahl der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter stieg von 2017 bis heute auf zwölf. Damit ist die Versorgung landesweit gesichert.

Die Anzahl der gerichtlichen Beiordnungen blieb allerdings gering. Bundesweit beantragen wenige Verletzte eine psychosoziale Prozessbegleitung trotz des von uns initiierten, bundesweiten Anspruchs. Aber vielen Betroffenen ist das Hilfsangebot noch immer unbekannt. Wir sind stetig dabei, es bekannter zu machen. Wir haben tausende Flyer verteilt und verteilen sie weiter an Staatsanwaltschaften und Polizei. Medien berichten regelmäßig. Opferschutzvereine haben der Beauftragten der Justiz für Opferhilfe zugesagt, ebenso daran mitzuwirken, die Prozessbegleitung stets im Blick zu haben“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Da Betroffene aber auch erhebliche Schwierigkeiten haben, vor allem erwachsene Opfer, einen Antrag zu stellen, ist eine Lösung in Sicht. Mithilfe der Justizministerkonferenz ist es uns gelungen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Möglichkeit prüft, wonach die Gerichte von Amts wegen eine Beiordnung anordnen dürfen. Auch die Höhe der Fallpauschale wird überprüft. Allerdings ist die Fallpauschale grundsätzlich für die Begleitung der juristisch aufzuarbeitenden Sexual- oder Gewaltstraftat das richtige Mittel. Opferbegleitung, die über juristische Belange hinausgehen, deckt die Sozialseite ab“, erklärt die Ministerin.

Derzeit setzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Prüfauftrag der JuMiKo mit dem Ziel um, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern. Eine Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen, sollte künftig möglich sein. Darüber hinaus wird geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Justizministerin Hoffmeister: „Es geht darum, die schweren durchlebten juristisch aufzuarbeitenden Fälle psychosozial zu begleiten. Dafür stehen die Fallpauschalen bereit. Ich setze mich aber auch für eine weitere Anpassung dieser Vergütung ein.“

Demokratie und Toleranz stärken

Schwerin – Das Kabinett hat am Dienstag die Umsetzungsstrategie für das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ für die Jahre 2021 bis 2027 beschlossen. Damit bekräftigt die Landesregierung ihr Ressort übergreifendes Engagement für eine demokratische Kultur im Land. An der Umsetzungsstrategie des Landesprogramms sind alle Ressorts beteiligt. Ziel ist es, allen extremistischen, totalitären, rassistischen, antisemitischen und diskriminierenden Tendenzen in der Gesellschaft gemeinsam entgegenzuwirken. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz von Prävention, Integration und Repression verfolgt.

Das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ wurde 2006 in Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt und nimmt seitdem eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Im Oktober 2019 hat der Landtag das Landesprogramm fortgeschrieben und die Landesregierung beauftragt, eine Umsetzungsstrategie zu erstellen. Hintergrund der Fortschreibung ist die Tatsache, dass sich demokratiefeindliche Bestrebungen in den vergangenen 15 Jahren verändert und ausdifferenziert haben.

Die beschlossene Umsetzungsstrategie bildet Grundlage und Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Demokratiearbeit in Mecklenburg-Vorpommern für die kommenden sieben Jahre. Die Landesregierung berichtet alle zwei Jahre an den Landtag über den Stand der Umsetzung. In den Jahren 2021 bis 2027 sind zur Umsetzung der Strategie insgesamt 28,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon sind 23,2 Mio. Euro Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF), die Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen und vom Land gezielt für das Landesprogramm eingesetzt werden. Die weitere Finanzierung erfolgt aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

„Um das demokratische Gemeinwesen mit Leben zu füllen, sind wir alle gefordert“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Fragen von Mitwirkung, Teilhabe, Transparenz, Inklusion, Opferschutz und Vielfalt sind keine Nebensachen, sondern betreffen den Kern unseres Zusammenlebens. Mit dem neuen aktualisierten Landesprogramm `Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!´ und den Maßnahmen zur Umsetzung haben wir bewährte und wirkungsvolle Instrumente, um gelebte Vielfalt und Offenheit zu fördern.“

Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit diesem Programm bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Die Ziele des Programms stellen sich wie folgt dar:

  • Die vielen engagierten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken und zu unterstützen.
  • Den Zusammenhalt in der Gesellschaft und Vertrauen in demokratische Entscheidungen stärken.
  • Bürgerinnen und Bürger ermutigen und befähigen, selbst aktiv zu werden und an Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

Die verabschiedete Umsetzungsstrategie beschreibt die Zusammenarbeit aller Ressorts und umfasst insgesamt 170 Maßnahmen. Die Ansätze reichen von frühkindlicher Bildung direkt in der Kita über die Arbeit in Schulen, Vereinen, Betrieben, Verbänden und Bildungseinrichtungen bis hin zur Kriminalitätsprävention und Maßnahmen im Strafvollzug.

In den vergangenen 15 Jahren hat sich eine erfolgreiche Struktur entwickelt, die das Land weiterhin fördern wird: Die fünf Regionalzentren für demokratische Kultur unterstützen die Menschen in den Regionen mit Beratung, Information und Vernetzung. Die Angebote sind kostenfrei und vertraulich. Die Regionalzentren agieren z.B. in Schule, Jugendhilfe, Verwaltung, Wirtschaft und bei ehrenamtlich Tätigen. Wichtiger Ansatz ist die Beratung vor Ort: Die Opfer- und Betroffenenberatung LOBBI e.V. arbeitet landesweit. Das Betriebliche Beratungsteam steht Unternehmen und Betrieben zur Seite. Menschen, die sich aus rechtsextremen Zusammenhängen lösen wollen, können sich an das landesweite Ausstiegs- und Distanzierungsangebot „JUMP“ wenden. Neu hinzu kam vor drei Jahren die Fachstelle für Islamismusprävention „Bidaya“.

Die Landeszentrale für politische Bildung ist weiterhin Koordinierungsstelle. Sie koordiniert die Strategie und vernetzt die Akteure. Gleichzeitig ist sie zentraler Akteur der politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern.

Seit 2006 hat die Reichweite der Maßnahmen und Sensibilität für Fragen der Demokratieentwicklung stark zugenommen. Die Anzahl der beteiligten Vereine, Verbände und Einrichtungen und ihre Vielfalt ist gestiegen. Beispiele für diese erfreuliche Entwicklung sind:

  • 25 Vereine in MV sind Träger der unterschiedlichen Projekte, die durch das Landesprogramm und Bundesprogramme finanziert werden. In ihnen arbeiten über 100 Menschen hauptamtlich. An ihrer Seite sind eine große Zahl an ehrenamtlich Engagierten und zahlreiche Menschen, die in öffentlichen Einrichtungen Verantwortung tragen.
  • 50 Schulen sind Mitglieder im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ in Mecklenburg-Vorpommern.
  • 875 Unternehmen, Verbände und Vereine und Einzelpersonen bekennen sich als Unterstützerinnen und Unterstützer zur Initiative „WIR. Erfolg braucht Vielfalt“.
  • Die Beratungsstellen im landesweiten Beratungsnetzwerk beraten jährlich durchschnittlich 900 Schulen, Kindertageseinrichtungen, Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Eltern und Angehörige sowie Einzelpersonen.
  • Mit Fortbildungsangeboten wurden ca. 5.300 Personen erreicht. Daran nahmen auch Unternehmen teil. Mit ihnen wurden z.B. gemeinsam Präventions- und Interventionskonzepte erarbeitet.

Metropolregion Stettin

Stettin – Die Zusammenarbeit in der Metropolregion Stettin ist in der Corona-Pandemie schwieriger und wird dennoch ausgeweitet. Dies wurde bei der heutigen digitalen Sitzung des Wirtschaftskreises Metropolregion Stettin der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern deutlich.

„Dazu haben wir eine Arbeitsgruppe für die Koordinierung der Aktivitäten in der Corona-Pandemie gegründet, in der Vertreter der Regierungen von Mecklenburg-Vorpommern, der Wojewodschaft Westpommern und Brandenburg beteiligt sind. Auch die IHK Neubrandenburg und weitere Wirtschaftsvertreter sollen darin eingebunden werden. Das ist ein bisher einmaliges Gremium entlang der Deutsch-Polnischen Grenze. Gerade in Zeiten wie Corona ist es wichtig, dass wir auch an künftigen Herausforderungen dranbleiben und kontinuierlich mit allen Partnerinnen und Partnern der Region zusammenarbeiten. So wollen wir die Metropolregion zu einem grenzüberschreitenden Zentrum der Logistik ausbauen“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann während der Veranstaltung.

„Das bietet Chancen sowohl für deutsche als auch polnische Unternehmen und für Kooperationen zwischen Firmen beiderseits der Grenze. Wie diese Chancen im Detail aussehen und welche Rolle die IHK bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen auf diesen Wirtschaftsfeldern spielen kann, müssen wir in weiteren Zusammenkünften noch vertiefen“, sagte Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.

In Vorbereitung sei ein weiteres Projekt: Es soll eine Gewerbeflächendatenbank auf Initiative der IHK Neubrandenburg entwickelt werden. Dazu erklärt Dahlemann: „In Westpommern, Vorpommern und Brandenburg gibt es hervorragende Bedingungen für Investoren mit gut erschlossenen Gewerbe- und Industriegebieten in einer besonderen Lage zwischen Stettin und Berlin. Die Vermarktungsoffensive des Großgewerbestandortes Berlin-Stettin in Pasewalk wirkt, Ansiedlungen sind beschlossen. Diese Chance wollen wir gemeinsam nutzen. Ich freue mich, dass auch die CDU-Landtagsfraktion diesen Gedanken unterstützend aufgreifen möchte.“

Der Staatssekretär nutzte auch die Gelegenheit, um über die vergangene Woche angekündigte Errichtung der beiden Schnelltestzentren an der deutsch-polnischen Grenze zu berichten. Eine entsprechende Vereinbarung war am Freitag unterzeichnet worden. Neben dem bisher erfolgreichen Pendlerprogramm ist das ein neuer Baustein in der Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler.

Änderung des Landesreisekostengesetzes

Schwerin – Mit dem Abschluss der Verbandsanhörung ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesreisekostengesetzes heute zur weiteren Beratung an den Landtag überwiesen worden.

Die Landesregierung will künftig bei Dienstreisen die Belange des Klimaschutzes stärker berücksichtigen. Zudem soll durch Vereinfachungen der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Im Vordergrund aber stehen Änderungen, die dem Klimaschutz dienen.

So sollen Dienstreisen künftig nur noch dann durchgeführt werden, wenn die Dienstgeschäfte sich nicht telefonisch oder per Videokonferenz erledigen lassen. Flugreisen im Inland werden künftig grundsätzlich nicht mehr genehmigt, da diese einen besonders hohen CO2-Ausstoß verursachen. Den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel will die Landesregierung unter anderem dadurch erleichtern, dass in Zukunft nicht mehr nachgewiesen werden muss, dass es sich bei Bus und Bahn tatsächlich um die günstigsten Reisemittel handelt. Bislang mussten Landesbedienstete aufgrund der gesetzlichen Vorgaben häufig den Dienst-PKW als wirtschaftlichstes Fortbewegungsmittel nutzen. Als weiterer Anreiz für klimafreundliche Mobilität sieht der Gesetzentwurf vor, dass Fahrten mit elektrisch betriebenen PKW einen Zuschlag von 3 ct je Kilometer erhalten sollen.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag wird voraussichtlich in der März-Sitzung erfolgen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Nachhaltigkeit und Klimaschutz betrifft viele Bereiche. In der Landesverwaltung fallen jedes Jahr mehr als 100.000 Dienstreisen an. Hier haben wir also jede Menge Potenzial für Gestaltung. Als Land wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und unnötige Reisen vermeiden. Jede nicht angetretene Reise ist ein Beitrag zum Klimaschutz. Und die Reisen, die sich nicht vermeiden lassen, wollen wir künftig möglichst umweltfreundlich antreten.“

Grundschullehrkräfte: vorzeitiges Impfangebot

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz begrüßt, Grundschullehrkräften und Beschäftigten in den Kitas ein vorzeitiges Impfangebot zu machen.

„Dies ist ein sehr wichtiger Schritt für mehr Sicherheit im Präsenzunterricht. Gerade die jungen Schülerinnen und Schüler in der Grundschule sind besonders auf Präsenzunterricht angewiesen – Lesen, Schreiben und Rechnen lernt man schlecht zuhause am Computer. Auch ist das Distanzlernen gerade für berufstätige Eltern von jungen Schulkindern eine enorme Herausforderung. Deshalb müssen die Grundschulkinder als erste wieder den Präsenzunterricht in den Schulen besuchen können. Gut und konsequent, dass ihre Lehrerinnen und Lehrer jetzt auch früher als zunächst vom Bund geplant geimpft werden können. Ich freue mich sehr, dass die Gesundheitsministerkonferenz unserer Forderung nun nachkommt. Das bedeutet mehr Sicherheit sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Kinder. Ich rufe alle Lehrerinnen und Lehrer dazu auf, das Angebot anzunehmen und sich, sobald das möglich wird, impfen zu lassen. Sie schützen damit nicht nur sich, sondern auch Ihre Schülerinnen und Schüler“, so Martin.

Die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister hatte am Montag beschlossen, dass Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung und in den Grundschulen eine Impfung bekommen können, nachdem die Gruppe mit der höchsten Priorität (z. B. Menschen über 80 Jahre bzw. Beschäftigte in der Pflege und in Gesundheitsberufen) ein solches Angebot bekommen hat.

Vorzeitiges Impfen

Schwerin – Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich am Montag für das frühere Impfen von Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie an Grund- und Förderschulen tätig sind, ausgesprochen. „Wir haben grünes Licht. Das ist eine gute und wichtige Entscheidung. Demnach rutschen beispielsweise Lehrkräfte und Erzieher jetzt in der Priorität beim Impfen von Gruppe drei (Erhöhte Priorität) in die Gruppe zwei (Hohe Priorität). In der Umsetzung bedarf es noch die entsprechende Änderung der Bundesimpfverordnung. Das soll zügig geschehen, hat uns der Bund zugesichert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Gesundheitsminister Glawe warb dafür sich impfen zu lassen. „Ziel ist es weiter das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Ausbreitung zu verhindern. Ein wesentlicher Schritt hierfür ist eine Impfung gegen das Corona-Virus. Es treten auch bei uns im Land Virus-Mutationen auf, die deutlich ansteckender sind. Hinzu kommt, wenn Grundschulen und Kitas ihren Betrieb nun vermehrt öffnen, sind wieder deutlich mehr Menschen im Land unterwegs. Es muss der bestmögliche Schutz für alle gewährleistet werden“, so Glawe weiter.

Die ersten Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und an Grund- und Förderschulen tätig sind, sollen je nach Situation vor Ort im Laufe des März idealerweise ein Impfangebot bekommen. „Wir sind dankbar, dass wir die Weichen heute stellen konnten. Wenn der Bund das Vorziehen der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher ermöglicht, muss gewährleistet sein, dass dies rasch erfolgen kann. Die Gruppe 2 (Hohe Priorität) ist bereits jetzt sehr groß. Sie enthält eine große Personengruppe der zu Impfenden. Das bedeutet, es muss genügend Impfstoff vorhanden sein. Wir haben mit dem Aufbau der Impfzentren, die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Zur Gruppe 2 (Hohe Priorität) zählen entsprechend der Bundesimpfverordnung beispielsweise über 70-Jährige. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt; Demenzerkrankte; Personen mit COPD oder anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung; Personal der Blut- und Plasma-Spendedienste und in Corona-Testzentren; Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder auch Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur und Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.

Vorziehen von Impfungen

Gesundheitsminister Glawe plädiert für das Vorziehen der Impfungen von Grundschullehrer/-innen und Erzieher/-innen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich für eine frühere Impfung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern sowie Kitaerzieherinnen und Kitaerziehern ausgesprochen. „Grundschule und Kita wären nach der aktuellen Impfverordnung in der Priorität in Gruppe drei mit dem Impfen dran. Dann könnten sie voraussichtlich erst im Sommer geimpft werden. Hier wollen wir eine entsprechende Änderung erzielen, so dass Grundschullehrer/-innen und Erzieher/-innen in die Prioritätengruppe zwei vorgezogen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Sonntag.

Anlass ist die morgige Gesundheitsministerkonferenz (Montag, den 22 Februar 2021) aller Bundesländer per Videoschalte mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Wir wollen mit den Ländern eine entsprechende Grundsatzentscheidung fassen. Diese könnte voraussichtlich am Montag erzielt werden. Die Impfungen in Grundschulen und Kitas sind ein wichtiger Beitrag um sich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. „Die besondere Bedeutung von Kitas und Grundschulen ist für die Entwicklung von Kindern unumstritten. Gleichzeitig gibt es in den Einrichtungen auch erschwerte Möglichkeiten, die entsprechenden AHA-Regeln praktisch bei Kindern einzuhalten. Gerade in Kitas ist das für alle Beteiligten – auch wenn es hervorragende Konzepte gibt – eine besondere Herausforderung. Abhängig vom Infektionsgeschehen soll regional wieder mehr Präsenzunterricht stattfinden. Auch die Kitas werden mehr Kinder aufnehmen“, sagte Glawe.

Gesundheitsminister Harry Glawe machte im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz deutlich, dass das Vorziehen der Impfungen intensiv diskutiert werden wird. „Die Inzidenzen zwischen den Bundesländern und auch innerhalb der Bundesländer fallen regional unterschiedlich aus. Alles steht und fällt mit der Verfügbarkeit an Impfdosen. Ab dem zweiten Quartal sollen die Impfstofflieferungen spürbar steigen. Das gemeinsame Ziel muss es sein, dass die ersten Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Grundschullehrerinnen und -lehrern je nach Situation vor Ort im Laufe des März ein Impfangebot bekommen. Hierzu muss die Bundesimpfverordnung kurzfristig geändert werden. Voraussetzung ist auch, dass die entsprechend notwendige Zahl an Impfdosen verfügbar ist“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Automatische Kennzeichenerkennung

Schwerin – Die automatische Kennzeichenerkennung soll zur Bekämpfung organisierter Kriminalität genutzt werden. Justizministerin Katy Hoffmeister ist jetzt einem Vorstoß aus Brandenburg im Rechtsausschuss des Bundesrats beigetreten und hat darauf hingewiesen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nicht ausreicht.

„In die richtige Richtung, aber nicht weit genug geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Strafverfolgungsbehörden eine Befugnis bekommen sollen, automatisch erhobene Kfz-Kennzeichen verwenden zu können. Es bleibt eine Regelungslücke, da mit dem Entwurf die Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus nicht möglich ist. Doch dieses Instrument brauchen wir gerade bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und auch der grenzüberschreitenden bandenmäßig begangenen Eigentumskriminalität. Ich habe daher einen Änderungsantrag aus Brandenburg unterstützt.

Die Möglichkeit der Datenauswertung über einen erforderlichen und angemessenen Zeitraum ist wesentlich effektiver und vor allem wirkungsvoller als derzeitige Möglichkeiten. Es geht darum, Bandenstrukturen zügig zu erkennen, um sie nachhaltig bekämpfen zu können. Vor allem im grenznahen Raum würde die Erweiterung der Befugnis mehr Sicherheit schaffen. Ein richterlicher Vorbehalt ist auch hierbei selbstverständlich“, sagt Justizministerin Hoffmeister nach der Sitzung des Rechtsausschusses des Bunderats.

Der Rechtsausschuss beschloss den Änderungsantrag aus Brandenburg zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Sogenannte automatisierte Kennzeichenlesesysteme gibt es bereits in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist ihre Nutzung für die Kriminalitätsbekämpfung noch sehr eingeschränkt.