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Kategorie: Recht / Justiz

Weltverbrauchertag

Beugen Sie Online-Betrugsmaschen vor / Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt lädt zum Forum nach Rostock: „Seien Sie am 20. März dabei und stellen Ihre Fragen.“

Schwerin – Da der Online-Betrug immer perfider wird, klären das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern auf. Am Mittwoch, dem 20. März 2024 werden im Rathaus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fragen rund um Online-Betrug beantwortet.

Wie beugt man am besten Online-Betrug vor? Woran sind Betrugsmaschen zu erkennen und was ist zu tun, wenn die Falle zugeschnappt hat. Diese und noch mehr Fragen werden am Mittwoch, dem 20. März 2024 ab 17 Uhr im Foyer des Rathauses beantwortet. Anmeldungen bitte ->hier.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt warnt: „Das Leben spielt sich zunehmend im Internet ab. Daher verlagert sich auch immer mehr Kriminalität ins Internet. Die Betrugsversuche werden gefühlt von Woche zu Woche dreister und täuschend echter. Gefälschte Absenderadresse sind immer schwerer zu erkennen. Fake-Shops sehen den echten zum Verwechseln ähnlich.

Kaum ist das Geld an kriminelle Fake-Shop-Anbieter überwiesen, ist es nicht mehr rückholbar. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn besonders günstige Angebote zum Beispiel aus Fern-Ost locken. Die Seriosität dieser Shops ist schwer zu prüfen. Im Vergleich zu 2020 hat sich die Anzahl der Beschwerden zu Fake-Shops bei den Verbraucherzentralen im Jahr 2023 fast versechsfacht. Daher soll am  Weltverbrauchertag 2024  über Betrugsmaschen im Internet – gerade beim Online-Shopping – aufgeklärt werden“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Das Motto des Weltverbrauchertags am 15. März lautet „Pass auf Deine Mäuse auf!“ Am Weltverbrauchertag wird in Deutschland seit mehr als 40 Jahren auf die Rechte und Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufmerksam gemacht.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern Wiebke Cornelius: „Die Verbraucherzentralen begegnen dieser deutlich gestiegenen Anzahl von Fake-Shops mit dem Angebot des ‚Fake-Shop-Finders‘. Dies ist eine Internetseite, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher einen Online-Shop auf Herz und Nieren prüfen können. Erkennt das System dabei Anzeichen für einen Fake-Shop, erfolgt umgehend eine Warnung.

Unser Angebot wird sehr gerne genutzt, pro Monat im Schnitt etwa 200.000 Mal. Auf diese Weise konnten wir so bereits über 56.000 Fake-Shops identifizieren und die Verbraucher und Verbraucherinnen noch vor dem beabsichtigten Kauf warnen. So können wir das Online-Shopping sicherer machen.“

Europa-Turnier der Justiz in M-V

Justizministerin lost Gruppen aus – Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „35 Teams werden in Rostock zum 40. Europäischen Fußballturnier der Bewährungshilfe erwartet.“

Rostock – „Wie könnte der Zeitpunkt des 40. Europäischen Fußballturniers der Bewährungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern besser gewählt sein als in diesem Jahr. Die EURO 2024 startet in Deutschland. Ich freue mich daher, Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sowie Justizbedienstete aus ganz Europa zu einem kleinen Vorgeschmack des großen europäischen Fußball-Events in Rostock begrüßen zu können.

Das Europäische Fußballturnier der Bewährungshilfe ist ein sportlicher Vergleich unter Kolleginnen und Kollegen. Es dient auch zum Erfahrungs- und Informationsaustausch oder einfach nur dazu, sich kennen zu lernen. Sich kennenlernen bedeutet auch, den Respekt füreinander in den Vordergrund zu stellen.

Daher habe ich sehr gern die Lose der zwei Frauengruppen und vier Männergruppen gezogen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Sie stiftet den Siegerinnen-Pokal der Frauen. Der Pokal für die Männer wird von der Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Eva-Maria Kröger gestiftet.

Die Auslosung der 35 Teams im Schweriner Goldenen Saal sehen Sie im Video. Klicken Sie auf diesen ->Link.

„Die Vorbereitungen für das Fußballturnier laufen auf Hochtouren. Der Großteil wird ehrenamtlich organisiert. Das ist eine fantastische Leistung der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer aus unserem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit.

Ich freue mich wirklich sehr, dass ich zusammen mit der Rostocker Oberbürgermeisterin die Schirmherrschaft für diesen interessanten sportlichen Wettbewerb übernehmen durfte. Denn dieses Turnier hat sich zu einer wahren Tradition entwickelt. Seit 1983 sind immer mehr Mannschaften aus ganz Europa dazugekommen.

Ich drücke allen die Daumen. Egal auf welchem Platz eine Mannschaft am Ende stehen wird, alle werden nach einem hoffentlich wunderbaren Turnier etwas für sich als Gewinn mitnehmen können“, so die Justizministerin.

Abbau von Gerichtsverfahren

Justizministerin Bernhardt und LSG-Präsident Wagner vereinbaren Anstrengungen bei Nachwuchsgewinnung und Verfahrensdauer

Schwerin – „Das konstruktive Miteinander in der Justiz wird ausgebaut. Nach der Premiere eines Mentoringprogramms für Frauen in der Justiz ist seit heute eine Zielvereinbarung zur Reduzierung von Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit wirksam. Das freut mich besonders, denn die Impulse aus der Praxis selbst sind die besten.

Dem Präsidenten des Landessozialgerichts bin ich sehr dankbar, dass er die Initiative aus der Sozialgerichtsbarkeit heraus ergriffen und mit dem Ministerium zusammen diese vor wenigen Minuten unterzeichnete Vereinbarung formuliert hat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in der Landespressekonferenz zur Vorstellung der Zielvereinbarung zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit.

„Noch immer beeinflusst die sogenannte Hartz-IV-Klagewelle die Sozialgerichtsbarkeit. Der ursprüngliche Anstieg des erstinstanzlichen Verfahrensbestandes ist zwar durch Personalverstärkung und hohes richterliches Engagement deutlich reduziert worden, doch bleibt die Herausforderung bestehen. Denn der massive Bestandsabbau in der ersten Instanz führte zu einem erheblichen Zuwachs an Rechtsmittelverfahren in der zweiten Instanz.

Gleichzeitig hat sich die Altersstruktur des richterlichen Personals in der Sozialgerichtsbarkeit verändert. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass für Zeiten hoher Altersabgänge richterlicher Nachwuchs zur Verfügung steht, der bereits Erfahrungen in der Sozialgerichtsbarkeit gesammelt hat. Ziel dieser Vereinbarung ist nun die Verkürzung der Dauer der sozialgerichtlichen Verfahren, um dem verfassungsrechtlich garantierten Justizgewährungsanspruch gerecht zu werden. Gleichzeitig soll für die Sozialgerichte mehr richterlicher Nachwuchs gewonnen werden“, so Justizministerin Bernhardt.

Der Präsident des Landessozialgerichts, Axel Wagner: „Nach vielen Jahren, in denen die Richterschaft der Sozialgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns sich mit oft überobligatorischem Engagement der von Frau Ministerin Bernhardt erwähnten Klagewelle stellen musste, bestehen jetzt wieder Kapazitäten zum Abbau der unvermeidlich angebauten Bestände. Daher kann die Sozialgerichtsbarkeit sich jetzt das Ziel setzen, die durchschnittliche Dauer der anhängigen Verfahren zu verkürzen.

Die Richterschaft soll – unter Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit – für dieses Ziel sensibilisiert und motiviert werden. Zum 31. Dezember 2028 soll in den erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 14 Monaten, in den zweitinstanzlichen Hauptsacheverfahren von 18 Monaten erreicht werden. Zu betonen ist, dass es sich um Durchschnittslaufzeiten handelt und die Dauer jedes individuellen Verfahrens u.a. vom Umfang der erforderlichen Sachaufklärung abhängt und allein in der Eigenverantwortung der völlig unabhängigen Richterschaft liegt, deren Eigenmotivation aber durch Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung gestärkt werden soll.

Besonders freut es mich, dass die jetzt abgeschlossene Zielvereinbarung die Bedeutung der Gewinnung richterlichen Nachwuchses auch für die Sozialgerichtsbarkeit und damit die Sicherung der Zukunftsfähigkeit dieses Gerichtszweiges hervorhebt.“

Justizministerin Bernhardt: „Um eine zukunftsfähige Altersstruktur in der Sozialgerichtsbarkeit sicherzustellen, sagen wir zu, dass interessierte Proberichterinnen und Proberichter – vorzugsweise zu Beginn der Probezeit – in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden. Nach 18 Monaten wechseln diese dann in einen anderen Geschäftsbereich, in dem eine Lebenszeiternennung erfolgen soll. So soll ein Pool an interessierten und sozialrichterlich bereits erfahrenen Richterinnen und Richtern geschaffen werden, auf den bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.

Kein Monitoring ohne Erfolgskontrolle. Der LSG-Präsident und das Ministerium setzen sich zweimal im Jahr zusammen, um die aktuelle Bestandssituation auszuwerten und zu besprechen. Schon im nächsten Jahr planen wir eine erste Evaluation der Vereinbarung. Ich denke, dass wir auf gutem Weg sind“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Krisenintervention für die Justiz

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wegen guter Resonanz wird das bisherige Modellprojekt zu einem festen Bestandteil in M-V.“

Schwerin – „Der seit knapp zwei Jahren laufende Modellversuch der psychologischen Krisenintervention in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern hat sich bewährt. Daher verstetigen wir das Angebot und haben mit einer Expertin aus Schwerin einen Vertrag geschlossen, der zunächst auf drei weitere Jahre angelegt ist. Die Resonanz auf das Angebot seit Sommer 2022 war sehr gut, so dass der Schritt der Verstetigung eine logische Konsequenz war.

Vielen der rund 3.000 Beschäftigten in der Justiz des Landes konnte bereits geholfen werden, traumatisierende Erlebnisse besser verarbeiten zu können. Ich sehe die Möglichkeit, sich im Falle von traumatisierenden dienstlichen Vorfällen an die Diplompsychologin wenden zu können, auch als Steigerung der Attraktivität des Justizdienstes. Gleichzeitig stellt das Angebot einen effektiven Arbeitsschutz sicher“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Ich freue mich, dass wir seit nunmehr anderthalb Jahren mit der Diplom-Psychologin Anett Poschmann aus Schwerin zusammenarbeiten. Sie ist zuverlässig ansprechbar und hat in der Vergangenheit einige Beschäftigte stützen und stärken können.

Auch wenn Vorfälle während der alltäglichen Arbeit der Beschäftigten in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sehr selten sind, so kamen sie leider vor. Jeder einzelne Vorfall ist einer zu viel und bedarf einer professionellen Hilfestellung zur Verarbeitung des Erlebten. Daher habe ich mich sehr dafür eingesetzt, die Krisenintervention und die Supervision für eine Sorgfaltspflicht des dienstvorgesetzten Ministeriums einzurichten“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Betroffene können per Telefon, SMS, WhatsApp, Videokonferenz oder per E-Mail und persönlich Kontakt zur Krisenintervention aufnehmen. Die Diplom-Psychologin unterliegt der Schweigepflicht. Personen bezogene Daten der Ratsuchenden werden nicht erfasst. Neben der neuen Hilfe für die Beschäftigten in Gerichten und Staatsanwaltschaft hat der Justizvollzug ein eigenes Kriseninterventionsteam.

Dipl.-Psychologin Anett Poschmann hat ihre Praxis in Schwerin. Sie ist Systemische Therapeutin. Nach ihrem Studium der Psychologie hat sie eine Zusatzqualifikation in Hypnotherapie und Traumatherapie absolviert. Sie verfügt über 30 Jahre Berufserfahrung, davon allein mehr als 20 Jahre bei der Betreuung von Menschen, die einen Arbeitsunfall (einschließlich erlittener Traumata durch Überfälle, Übergriffe oder das Miterleben eines Unfalls) erlitten haben.

Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Änderung in § 43 StGB war richtig. Zwei Tagessätze entsprechen nun einem Tag in der JVA.“

Schwerin – Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist mit dem 1. Februar 2024 geändert worden. Heute nun ist in Mecklenburg-Vorpommern die entsprechende Tilgungsverordnung veröffentlicht worden. In der Rechtsverordnung ist geregelt, wie die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abgewendet werden kann. Die Regelung passt sich zwar an die neue bundesgesetzliche Rechtslage an, wurde aber für Mecklenburg-Vorpommern spezifiziert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Waren bisher zur Tilgung eines Tagessatzes der Geldstrafe sechs Stunden freie Arbeit zu leisten, so wird nun auf den Tag Ersatzfreiheitsstrafe abgestellt. Freie Arbeit lohnt sich somit für die Gefangenen, die nach sechs Stunden freier Arbeit einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe tilgen und weniger in Haft verbringen müssen. Außerdem war mir wichtig, dass Härtefälle in der Rechtsverordnung stärker berücksichtigt werden.

Dabei geht es um Ausnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, altersbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder bei Betreuungsverantwortung für minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass diese Menschen nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, sondern zu einer Geldstrafe. Daher muss alles darangesetzt werden, eine Haft zu vermeiden.“ Artikel 293 Abs. 2 Satz 3 EGStGB sieht vor, dass in der Rechtsverordnung die Zahl der Arbeitsstunden zu bestimmen ist, die geleistet werden muss, um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

Die vom Bundesgesetzgeber bewirkte Änderung in § 43 StGB hat eine Halbierung des Umrechnungsmaßstabs einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge. Demnach entsprechen künftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Dies wirkt sich für Mecklenburg-Vorpommern insofern aus, dass im Jahr 2023 von etwa 26.000 Tagessätzen Geldstrafe nur noch ca. 13.000 Hafttage in Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen gewesen wären.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir waren uns in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bereits einig, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe dringend reformbedürftig war. Die Vermeidung von Gefängnisstrafe bei Nichtzahlung einer Geldstrafe stand dabei im Vordergrund. Denn der Entzug der Freiheit wiegt ungleich mehr als das Tilgen einer Geldstrafe.

Darüber hinaus ist die Hauptaufgabe des Justizvollzugs die Resozialisierung der Gefangenen, was bei der regelmäßig kurzen Haftdauer von Ersatzfreiheitsstrafen deutlich erschwert ist. Daher gehen unsere Anstrengungen dahin, durch eine verstärkte Einbindung der Gerichtshilfe und größere Anreize für die Ableistung freier Arbeit die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern“, so Ministerin Bernhardt.

Nach § 459e Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) sind Verurteilte vor der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe seit 01.10.2023 darauf hinzuweisen, dass ihnen gemäß § 459a StPO Zahlungserleichterungen bewilligt werden können und ihnen gemäß Rechtsverordnung nach Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) gestattet werden kann, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit („freie Arbeit“) abzuwenden.

Diese Hinweisblätter werden bei Bedarf den Geldstrafenschuldnerinnen und –schuldnern auch in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt, um sie auf die Möglichkeiten der Zahlungserleichterungen oder Ableistung freier Arbeit aufmerksam zu machen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 insgesamt 541 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat am Montag (19.2.) gemeinsam mit elf weiteren Ländern im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme eingereicht. Darin kommt der von den Ländern als Prozessvertreter beauftragte Staatsrechtler, Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München), zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einklang mit dem Grundgesetz und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen.

„Mit dem Einreichen der Stellungnahme sind wir im Normenkontrollverfahren einen wichtigen Schritt vorangekommen. Ich bin davon überzeugt, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner aktuellen Form verfassungskonform ist und auch gut funktioniert. Das haben die vergangenen drei Jahre gezeigt“, sagt Dr. Heiko Geue, Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Professor Dr. Korioth dazu: „Der Finanzausgleich zwischen den Ländern und zwischen diesen und dem Bund ist unter keinem Aspekt verfassungsrechtlich bedenklich. Der bayerische Antrag wärmt Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht zum Teil bereits mehrfach abschlägig beschieden worden sind. Dass Bayern neben anderen Ländern im Finanzkraftausgleich, dem früheren Länderfinanzausgleich, belastet wird, ist schlicht Folge seiner überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft. Ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns bleibt auch nach Durchführung des Ausgleichs erhalten.“

Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Damit besteht die parteiübergreifende Prozessgemeinschaft aus Zuschlags- und Abschlagsländern, Stadtstaaten und Flächenländern sowie alten und neuen Ländern. Nach aktuellen Verlautbarungen ist mit Stellungnahmen weiterer Länder zu rechnen. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Erhalt der Gerichtsstandorte sichern

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bekräftigt in Stralsund die Bedeutung der Anwerbung von justizbegeisterten Menschen.

Stralsund – „Mecklenburg-Vorpommern hat überall lebens- und liebenswerte Landesteile, die auch immanent für die Justiz bleiben. Der Rechtstaat muss in allen Landkreisen und kreisfreien Städten für alle Bürgerinnen und Bürger erleb- und erreichbar sein. Wir haben im Koalitionsvertrag deutlich gemacht, dass die Justiz als Teil einer modernen Landesverwaltung leistungsstark und zukunftsfest aufgestellt ist.

Die Koalitionspartnerinnen bekennen sich daher zum Erhalt aller Gerichtsstandorte. Diese Gerichtsstandorte müssen wir daher auch weiterhin mit Leben füllen und für die Menschen erreichbar sein. Das heißt, wir müssen unsere Nachwuchsgewinnung intensivieren“, betont die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der feierlichen Amtseinführung der Direktorin des Amtsgerichts Stralsund, Kristiane Engel.

„Wir verbessern stetig die Arbeitsbedingungen in der Justiz, nicht zuletzt durch eine voranschreitende Digitalisierung. Wir haben uns auf familienfreundliche Arbeitsmodelle verständigt und zum Beispiel das Rechtsreferendariat optimiert, so dass nun auch ein Teilzeitreferendariat möglich ist. Für die stetig ansteigende Zahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wurde zudem eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet, an die sich in schwierigen Fragen während des Referendariats gewandt werden kann.

Die Nachwuchsgewinnung wurde aber auch im Bereichen des Studiums für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger intensiviert. So wurde die Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung mit dem Ziel der besseren bundesweiten Vergleichbarkeit zuletzt neu gefasst“, so die Ministerin.

„Für Proberichterinnen und Proberichter halten wir bedarfsgerechte Einstellungsmöglichkeiten bereit, statt Stellen einzusparen. Dabei versuchen wir, die jungen justizbegeisterten Menschen auf alle Landesteile aufzuteilen.

Viele der Proberichterinnen und Proberichter wissen, dass unser Land neben pulsierenden Städten auch ländliche Idylle zum Leben bietet. Um noch mehr Menschen davon überzeugen zu können, sich auch im ländlichen Raum niederzulassen, werden wir unsere Imagekampagne für das Berufsbild in der Justiz in diesem Jahr erneuern“, kündigt Justizministerin Bernhardt zur Amtseinführung am Amtsgericht in Stralsund an.

Gefahrenabwehr per Telekommunikation

Telekommunikationsüberwachung unterstützt bei Vermisstensuche

Schwerin – Die Polizeibehörden Mecklenburg-Vorpommerns haben das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) 2022 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) in insgesamt 146 Fällen genutzt. Diese Zahl hat das Innenministerium heute im Kabinett vorgestellt. Der entsprechend gesetzlich vorgeschriebene Bericht wird nun dem Landtag übermittelt.

„Die TKÜ-Maßnahmen, die von unseren Landesbehörden eingesetzt werden, dienen in der überwiegenden Mehrzahl der Anordnungen, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Erst wenn die Polizistinnen und Polizisten in ihren Ermittlungen bereits alle Maßnahmen zum Auffinden der gesuchten Personen ausgeschöpft haben, gehen sie den Weg der Telekommunikationsüberwachung. All‘ diese Mittel bedürfen grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung“, verdeutlicht der Minister.

In Ausnahmefällen wie bei Gefahr im Verzug könne eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme selbst anordnen. „Dann muss sie aber unverzüglich eine richterliche Bestätigung eingeholt werden“, so Christian Pegel. Über diese genutzten Überwachungsmaßnahmen waren insgesamt 136 Personen zu benachrichtigen. Die Datenerhebungen bezogen sich in zwei Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in drei Fällen auf Standort- und Verkehrsdaten einer Mobilfunkendeinrichtung und in 141 Fällen ausschließlich auf Standortdaten nach dem Telekommunikationsgesetz. Zudem gab es eine Anordnung, die zusätzlich einen Einsatz mit dem sogenannten IMSI-Catcher zur Ermittlung eines genaueren Standortes vorsah.

Ferner ist – wie im Vorjahr – keine akustische Wohnraumüberwachungsmaßnahme nach dem SOG M-V in unserem Land durchgeführt worden. Auch gab es keine polizeilichen Datenübermittlungen an Drittstaaten oder an andere Stellen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung sowie keinen Einsatz von Vertrauenspersonen oder von verdeckt Ermittelnden. Durch die Polizeibehörden wurden in 2022 zwei längerfristige Observationen nach dem SOG M-V durchgeführt.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Seit dem Berichtsjahr 2021 besteht für die Landesregierung nicht mehr nur die Pflicht zur Unterrichtung über die Anzahl der unterrichtungspflichtigen SOG-Maßnahmen. Erstmals besteht zusätzlich auch die Pflicht, den Landtag über den Umfang der erfolgten Benachrichtigung der von den SOG-Maßnahmen betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe der Daten zu gewährleisten, wurde der 31. März 2023 als Stichtag für die Datenzulieferungen vorgegeben.