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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

E-Examen im Rechtsreferendariat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag: „Zurzeit schaffen wir die Voraussetzungen. Die Digitalisierung läuft auf Hochtouren.“

Schwerin – „Für die Zukunft unserer Justiz und Verwaltung ist die Attraktivitätssteigerung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern von entscheidender Bedeutung. Die Digitalisierung ist entscheidend, um die Effizienz, Transparenz und Leistungsfähigkeit unserer Justiz für die Zukunft sicherzustellen, aber auch unseren Mitarbeitenden moderne Arbeitsbedingungen zu bieten. Ende dieses Jahres wird die elektronische Akte an 28 Gerichten an rund 1.400 der insgesamt rund 2.150 Arbeitsplätze aller Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügbar sein.

Zwei Drittel der Mitarbeitenden arbeitet bereits jetzt mit der elektronischen Akte. Wir sind auf einem sehr guten Weg die gesetzliche Frist der vollständigen Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2026 in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Ein Dank an alle Mitarbeitenden, die den Transformationsprozess so positiv und aufgeschlossen begleiten”, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD “Chancen der Digitalisierung der Justiz nutzen – Für eine moderne juristische Ausbildung das E-Examen einführen“.

„Die juristische Praxis ist heute mehr denn je von der Digitalisierung geprägt. Das muss sich auch in der juristischen Ausbildung und in den Prüfungsbedingungen widerspiegeln. Deshalb arbeiten auch unsere Rechtsreferendarinnen und Referendare in den Stationen bei Gericht und Staatsanwaltschaft mit Dienstlaptops. Sie lernen den Umgang mit der E-Akte. Sie nutzen das Onlinelernprogramm ELAN-Ref, das zur stationsbegleitenden Ausbildung dient.

Es bietet den Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, Lerninhalte flexibel zu wiederholen und zu vertiefen. Darüber hinaus können sie Übungsklausuren im Examensklausurenkurs herunterladen, was ihnen eine praxisnahe Vorbereitung auf die Zweite juristische Staatsprüfung ermöglicht. Auch der Zugang zu wichtigen Onlinedatenbanken wie Juris und Beck-Online für rechtliche Informationen und Kommentare ist mittlerweile selbstverständlich. Einige Lernveranstaltungen werden heute auch in Form von Videokonferenzen angeboten”, so Ministerin Bernhardt.

„Im Koalitionsvertrag haben wir uns klar dazu bekannt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorbereitungsdienst zu modernisieren und für angehende Juristinnen und Juristen attraktiver zu gestalten. Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Einführung digitaler Angebote, in diesem Fall das E-Examen. Mit der gesetzlichen Grundlage des § 5d Abs. 6 S. 2 des Deutschen Richtergesetzes haben wir den ersten Schritt in die digitale Zukunft gemacht. Bislang war in unserem Landesrecht nur die schriftliche Erbringung der Aufsichtsarbeiten vorgesehen.

Doch mit der Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung, kurz JAPO M-V, im September 2024 sind wir bereits den ersten Schritt zum digitalisierten Examen gegangen. Wenn wir als Mecklenburg-Vorpommern konkurrenzfähig zu anderen Bundesländern bleiben wollen, um juristischen Nachwuchs zu erhalten, müssen wir auch das Examen digitalisieren. Der Wettbewerb um talentierte junge Juristinnen und Juristen wird immer intensiver, und es zeigt sich bereits deutlich, dass wir ohne die Einführung des E-Examens einen erheblichen Standortnachteil gegenüber anderen Bundesländern erleiden würden.

Alle anderen Bundesländer haben das E-Examen entweder bereits eingeführt oder planen dies in naher Zukunft. Wir sind unter Hochdruck dabei und wollen das E-Examen in den nächsten Jahren anbieten“, so Justizministerin Bernhardt im Landtag.

„Im Jahr 2024 haben 71 Prozent der in den Justizdienst eingestellten Assessorinnen und Assessoren den juristischen Vorbereitungsdienst und das Zweite Staatsexamen hier in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt. In den letzten fünf Jahren waren es im Durchschnitt 60 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig die Ausbildung im eigenen Bundesland für die Besetzung unserer Stellen in der Justiz ist. Mecklenburg-Vorpommern hat eine starke Zukunft, wenn wir mutig sind und den digitalen Wandel entschlossen angehen.

Die Einführung des E-Examens ist dabei ein wichtiger Baustein, um auch weiterhin als attraktiver Standort für juristische Talente wahrgenommen zu werden“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Mehr Amtsanwältinnen und -anwälte

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Bewerbungsmöglichkeit wird für Volljuristinnen und Volljuristen geöffnet.“

Schwerin – „Die Belastungssituation an den Staatsanwaltschaften ist wie überall in Deutschland auch in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. Daher sorgen wir für Entlastung. Mit einer geänderten Einstellungspraxis gehen wir neue Wege und öffnen die Bewerbungsmöglichkeit auf Stellen für Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte auch für alle Volljuristinnen und Volljuristen.

Damit erhalten auch diejenigen Absolventinnen und Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung, die die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Justizdienst nicht erfüllen, die Chance auf eine sichere und attraktive Verbeamtung im Staatsdienst. Mit der Einstellung von 8 Volljuristinnen und Volljuristen soll die Amtsanwaltschaft an den vier Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt verstärkt werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Bewerbungen werden ab sofort -> hier entgegengenommen.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte leiten strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Fällen der sogenannten leichteren und mittleren Kriminalität, z. B. Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung. Je nach Sach- und Rechtslage entscheiden sie dann darüber, ob das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person angeklagt werden soll. In letzterem Fall erheben Sie die Anklage vor den Amtsgerichten und vertreten die Staatsanwaltschaft vor dem Gericht, stellen die Anträge und halten das Plädoyer. Hiermit leisten die Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte einen wertvollen Beitrag für einen funktionierenden Rechtsstaat.

Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden

Erste Fälle in Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden

Schwerin – In den vergangenen Wochen sind in mehreren Bundesländern Fälle von gefälschten Steuerbescheiden aufgetreten. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden nun zwei solche Fälle gemeldet, beide im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Rostock.

Die gefälschten Bescheide, die in Papierform an die Betroffenen versendet werden, wirken auf den ersten Blick echt und enthalten Zahlungsaufforderungen, die zur sofortigen Zahlung auf eine angegebene Bankverbindung auffordern.

Die Fälschungen lassen sich jedoch anhand folgender Merkmale erkennen:

  • Fehlerhafte Steuernummer oder Identifikationsnummer: Die angegebenen Nummern entsprechen nicht den tatsächlichen Daten der Betroffenen.
  • Unerreichbare Telefonnummer: Die im Bescheid angegebene Telefonnummer des Finanzamtes ist nicht erreichbar oder existiert nicht.
  • Unüblicher Behördenstempel: Am Ende des Dokuments befindet sich ein Stempel, der nicht den üblichen Behördenstempeln entspricht.

Finanzminister Dr. Heiko Geue rät dringend: „Wer einen solchen Bescheid erhält und Zweifel an der Echtheit hat, sollte sich umgehend an das zuständige Finanzamt wenden, um das Dokument überprüfen zu lassen. Wird festgestellt, dass es sich um eine Fälschung handelt, sollte der Fall der örtlichen Polizei gemeldet werden. In keinem Fall sollten Zahlungen an die im Schreiben angegebene Bankverbindung geleistet werden.“

Neueinstellungen für die Justiz

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „31 Proberichterinnen und Proberichter haben allein in diesem Jahr in M-V begonnen.“

Schwerin – „So viele Proberichterinnen und Proberichter hat die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern seit über 20 Jahren nicht mehr eingestellt wie in diesem Jahr. 31 Frauen und Männer verstärken nun die Gerichte und Staatsanwaltschaften in unserem Land. Damit begegnen wir dem demografischen Wandel, der uns in den nächsten Jahren vor gewaltige Herausforderungen stellen wird.

Drei von zehn der jungen Proberichterinnen und Proberichter sind Landeskinder. Zwei Drittel aller Neueingestellten haben ihre zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern absolviert und haben sich somit für das Land zum Leben entschieden.

Auch ein gutes Zeichen ist, dass unter den jungen Proberichterinnen und Proberichtern, die hier ihren Abschluss gemacht haben, viele aus Hamburg und Berlin stammen“, bilanziert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in Schwerin.

„Die Bemühungen der vergangenen Jahre wurden stetig erhöht, um nach dem abgeschlossenen Rechtsreferendariat die Assessorinnen und Assessoren in der Justiz des Landes zu behalten. So haben wir den Rekord vom Jahr 2019 mit damals 29 Einstellungen in diesem Jahr überboten.

2021 wurden insgesamt 24 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt, im Jahr 2022 waren es 18 und voriges Jahr 27 Neueinstellungen. Insgesamt sind derzeit 80 Proberichterinnen und Proberichter in den vier Landgerichtsbezirken tätig.

Besonders freue ich mich, dass wir in diesem Jahr die Staatsanwaltschaften mit 13 Proberichterinnen und Proberichtern verstärken konnten“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Urteil zum Campingplatzes Prerow

Backhaus begrüßt Urteil zur Teilräumung des Campingplatzes Prerow

Prerow – Das Landgericht Rostock hat die Räumungsklage der Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN) am heutigen Verhandlungstag zugunsten der Stiftung entschieden. Die Stiftung kann damit von der Regenbogen AG die Räumung und Herausgabe der bis zum 31.12.2023 an die Regenbogen AG verpachteten Flächen verlangen, wenn eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Millionen Euro geleistet wird.

Damit ist nun über die größere (20 ha) der beiden Teilflächen eine für Land und Stiftung positive Entscheidung ergangen. Für die Flächen des Landes hat das Landgericht Stralsund den Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den 26.11.2024 anberaumt.

Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Entscheidung des Rostocker Landgerichts: „Ich bin froh, dass mit dem Urteil nun eine erste Entscheidung getroffen worden ist und wir, was die Zukunft dieses touristischen Juwels anbetrifft, nun hoffentlich einen entscheidenden Schritt vorwärtskommen. Das ist wichtig für die nachhaltige touristische Entwicklung eines der beliebtesten Campingplätze Deutschlands und für die Dauercamper, die nun seit Monaten im Ungewissen sind.“

Eine kurzfristige Räumung der Flächen wird durch die Stiftung nicht erfolgen. Minister Dr. Backhaus und StUN-Vorstandsvorsitzender Björn Schwake bekräftigen erneut, dass die Dauercamper und Pächter von der Räumung nicht betroffen sein sollen. „Die Räumung und Herausgabe der Flächen soll nicht zur Folge haben, dass Dauercamper ihren Stellplatz verlieren und Konzessionäre ihr Gewerbe aufgeben sollen“, betonte Minister Backhaus.

Dauer der Asylverfahren gesunken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht die Unterstützung der Gerichtsbarkeit auf gutem Weg: „Alle neuen Stellen sind besetzt.“

Schwerin – „Ich habe mich erfolgreich dafür eingesetzt und werde es auch weiterhin, dass Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Gewissheit über ihren Status bekommen.

Zügigere Verfahren sind hauptsächlich durch eine Personalverstärkung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erreichen. Daher sind die zwei Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern mit fünf neuen Stellen verstärkt worden. Diese Stellen sind mit dem 1. Oktober 2024 auch besetzt.

Schon jetzt ist erkennbar, dass die Verwaltungsgerichte die Verfahren zügig entscheiden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jaqueline Bernhardt vor der Strategiekonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Zahl der Asylverfahren ist in den vergangenen Jahren konstant gestiegen. Schon im ersten Halbjahr 2024 lag die Zahl der Eingänge an Hauptverfahren in Asylsachen mit 1.240 um 122 Verfahren höher als im gesamten Jahr 2021. Auch die Zahl der Eingänge der Eilverfahren in Asylsachen ist gestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2024 waren es 355 Verfahren, im gesamten Jahr 2021 waren es nur 14 Asyl-Eilverfahren an den Verwaltungsgerichten mehr.

Unsere Maßnahmen zeigen erste Ergebnisse. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Hauptverfahren bei 15,6 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 lag sie im Schnitt bei 12,2 Monaten. Bei Eilverfahren lag die Verfahrensdauer 2021 im Schnitt bei 2,5 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 waren es 1,6 Monate.

Mit der personellen Verstärkung der Verwaltungsgerichte schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass der Berg an Verfahren trotz steigender Eingänge weiter abgebaut werden kann“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Weitere Maßnahmen, die es den Verwaltungsgerichten möglich machen sollen, in Asylsachen zügiger zu entscheiden, sind in der Pipeline. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten zu prüfen, ob § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung so geändert werden kann, dass Verweisungsbeschlüsse wegen der örtlichen Unzuständigkeit nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Ebenso soll geprüft werden, ob die Geltungsdauer des § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung verlängert werden sollte, denn die Regelung, mit der die Flexibilisierung der Kammerbesetzung ermöglicht wird, läuft am 31.12.2025 aus. Schließlich sollte durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass bereits kraft Gesetzes der originäre Einzelrichter entscheidet.

In einem Eckpunktepapier zur geplanten Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung hat das Bundesjustizministerium zwei dieser Vorschläge aufgegriffen, so dass insoweit gute Chancen für eine Realisierung bestehen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Speichern von IP-Adressen

Berlin – Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll, einzubringen.

Der Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen.

Die IP-Adresse sei häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im Internet schwere Kriminalität – insbesondere beim Verbreiten von Kinderpornographie – zu verfolgen.

Ohne die Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Benutzerkennung gespeichert hat.

Die bisher existierenden deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger eingriffsintensiv sind. Er nennt dabei unter anderem die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum.

Die Speicherung für einen Monat sei – anders als bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten – ein auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare „Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die Gesetzesbegründung.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Corona-Soforthilfe: Frist läuft am 30.09.2024 ab

Meyer: „Eine Frage der Gerechtigkeit“

Schwerin – Nach mehrfacher Verlängerung läuft am 30. September 2024 die finale Frist für die Abgabe der Unterlagen zur Corona-Soforthilfe ab. In Mecklenburg-Vorpommern haben rund 10.000 Empfänger der aus Steuergeld finanzierten Soforthilfe trotz diverser Erinnerungen nicht auf die entsprechenden Schreiben reagiert. Sie werden in den kommenden Wochen einen Rückforderungsbescheid über die gesamte Höhe der gewährten Hilfe zusätzlich Zinsen erhalten.

Dazu erklärt Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mit der Corona-Soforthilfe wurde rund 36.000 Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schnell und unbürokratisch geholfen. Fast 323 Millionen Euro wurden an die Antragsteller ausgezahlt. Von Anfang an war dabei klar kommuniziert: Wer diese Unterstützung aus Steuergeld erhält, muss zeigen, dass das Geld zur Deckung einer Liquiditätslücke gebraucht wird. Geld, das nicht benötigt wurde, muss zurückgezahlt werden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Diejenigen, die sich vier Jahre später noch immer nicht erklärt haben und die Schreiben des Landesförderinstituts bis jetzt ignoriert haben, haben jetzt nur noch wenige Tage Zeit.“

Die Corona-Soforthilfe war die erste staatliche Unterstützung unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie im März 2020 und diente der Schließung von akuten Liquiditätslücken. Diese drohten, weil die Einnahmen aufgrund von Kontaktbeschränkungen oder Schließung nicht mehr zur Deckung der fortlaufenden Kosten wie Mieten oder Leasingraten ausgereicht haben. Die Höhe der Unterstützung richtete sich nach dem vom Antragsteller geschätzten Umfang der voraussichtlichen Liquiditätslücke. Soweit die Hilfen tatsächlich zur Deckung dieser gebraucht wurden, müssen sie nicht zurückgezahlt werden.