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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Besserer Opferschutz dringend notwendig

„Die Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung von Amts wegen muss umgesetzt werden“, fordert Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Schwerin – „Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten sollen nicht erst bei Gericht eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Ihre Begleitung auch ohne Antrag muss von Amts wegen angeordnet werden können. Darauf hatten wir uns im Bundesrat zumindest für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene verständigt. Denn viele Eltern betroffener Kinder wissen gar nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Manche scheuen sich auch davor, einen solchen Antrag zu stellen. Doch ist im Bundesministerium der Justiz noch nichts passiert. Das hilft den Opfern gar nicht“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Mit der psychosozialen Prozessbegleitung wird Zeuginnen und Zeugen geholfen, die Befragung vor Gericht zum Tatgeschehen überstehen zu können. Daher ist der Schritt für eine Antragstellung zur Beiordnung von Amts wegen richtig. Mecklenburg-Vorpommern war vor einem Jahr einer entsprechenden Bundesratsinitiative beigetreten. Doch ist seitdem nichts passiert. Das schadet dem Opferschutz“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Antragstellung zur Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung für betroffene Kinder und Jugendliche sowie schutzbedürftige Erwachsene von Amts wegen ist ein Minimalziel zur Stärkung des Opferschutzes. Eigentlich muss dieser Rechtsanspruch allen Betroffenen zugesprochen werden. Auch bei erwachsenen Verletzten stellt das Antragserfordernis häufig eine Hürde für den Zugang zu einer psychosozialen Prozessbegleitung dar. Einige Verletzte sind zudem nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Antragstellung informiert. Das ergab eine Evaluierung zur psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020. Ich werde mich darum weiter dafür einsetzen, dass die Beiordnung von Amts wegen auf alle ausgeweitet wird“, so Justizministerin Bernhardt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung seit 2010. Das Projekt war der Grund, dass das Angebot deutschlandweit eingeführt wird. Seit Januar 2017 besteht bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sind. In Mecklenburg-Vorpommern sind zurzeit 15 hierfür anerkannte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter tätig. Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten werden von ihnen auf den Ablauf eines Gerichtsverfahrens und auf ein erneutes Aufeinandertreffen mit dem oder der Tatverdächtigen vorbereitet. Inhalte des Verfahrens werden nicht besprochen.

Sicherheit bei Mietkündigung

Justizministerin Bernhardt fordert mehr Sicherheit bei Mietkündigung

Rostock – „Mieterinnen und Mieter bestens abzusichern, ist ein wichtiges Ziel. Beim Thema Schonfristregelung klafft noch eine Lücke, die es zu schließen gilt. Denn derzeit gilt, dass bei einer fristlosen Kündigung eine Schonfristregelung gewährt wird. Wenn also eine Mieterin oder ein Mieter innerhalb von zwei Monaten die Mietschulden begleicht, wird eine fristlose Kündigung unwirksam.

Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es diese Schonfristregelung hingegen aber nicht. Diese Gesetzeslücke wird schon seit Langem kritisiert. Es ist an der Zeit, dass der Bundesjustizminister endlich handelt“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede beim Landesverbandstags des Deutschen Mieterbundes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.

„Die Forderung, diese Gesetzeslücke im BGB zu schließen, hat zu einem Beschluss auf der Justizministerkonferenz 2022 geführt, den Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Hamburg eingebracht hatte. Ein Grund war, der auch vom Mieterbund beobachtet worden war, dass Vermieterinnen und Vermieter zur fristlosen Kündigung hilfsweise eine ordentliche Kündigung mit aufnehmen, um die bestehende Regelung zu umgehen.

Damit wird aus meiner Sicht die Schonfristregelung ausgehebelt, sodass hier dringender Handlungsbedarf seitens des Bundesjustizministeriums besteht. Denn gerade wirtschaftliche Schwankungen und damit ein Anstieg der Inflationsrate sind in Zukunft nicht ausgeschlossen. Der Bund ist aufgefordert, hier den Schutz für Mieterinnen und Mieter zu verbessern“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

16 neue Servicekräfte für die Justiz

Justizministerin Jacqueline Bernhardt gratuliert zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten.

Rostock – Am Oberlandesgericht Rostock sind heute 18 Zeugnisse übergeben worden an 16 Frauen und zwei Männer. Die 20- bis 39-jährigen sind nach ihren bestandenen Prüfungen nun Justizfachangestellte. Der Notendurchschnitt der Abschlussprüfung lag bei 2,89.

Viermal wurde die Note gut, zwölfmal befriedigend vergeben. Von den 18 Absolventinnen und Absolventen werden 16 in den Justizdienst des Landes übernommen. Der Großteil von ihnen arbeitet künftig an Amtsgerichten in M-V, eine Absolventin beginnt bei der Staatsanwaltschaft, zwei weitere starten außerhalb der Justiz.

„In allen Bereichen der Justiz sind wir auf gut ausgebildete Nachwuchskräfte angewiesen. Ich gratuliere den Absolventinnen und Absolventen zu ihren erfolgreichen Abschlüssen und begrüße sie herzlich in der Familie der Justiz.

Die Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften bieten attraktive Arbeitsfelder. Hier werden die Arbeitsabläufe der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit der Geschäftsstelle vernetzt. Justizfachangestellte sind sehr häufig erste Ansprechpersonen für Ratsuchende.

Sehr unterschiedliche Lebenssituationen und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern machen diesen Beruf sehr abwechslungsreich“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Zeugnisübergabe.

„Im nächsten Jahr stellen wir die Ausbildung für die Tätigkeit in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften um. Erstmals bieten wir dann in Mecklenburg-Vorpommern eine Beamtenausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt an.

Ab sofort können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die bereits die mittlere Reife bzw. einen Realschulabschluss erworben haben oder demnächst erwerben werden. Am 1. September 2025 wird der erste Jahrgang beginnen.

Die neue Ausbildung wird kompakter strukturiert und daher ein Jahr kürzer sein“, so Justizministerin Bernhardt. Alle Informationen und Bewerbungsmodalitäten gibt es ->hier per Klick.

Justiz: Neues Ausbildungsangebot

Neues Ausbildungsangebot für die Justiz-Serviceeinheiten ab 2025  / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Bewerbungen für die neue Beamtenausbildung werden ab sofort gerne entgegengenommen.“

Schwerin – „Erstmals bieten wir in Mecklenburg-Vorpommern eine Beamtenausbildung für die Tätigkeit in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften an. Ab sofort können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, welche bereits die mittlere Reife bzw. einen Realschulabschluss erworben haben oder demnächst erwerben werden. Am 1. September 2025 wird der erste Jahrgang beginnen.
Die neue Ausbildung ist im Vergleich zur bisherigen Ausbildung zu Justizfachangestellten kompakter strukturiert und daher ein Jahr kürzer. Während der zweijährigen Ausbildungszeit werden die Auszubildenden zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Widerruf ernannt.
Die Ausbildung wurde so gegliedert, dass sich theoretische und berufspraktische Abschnitte abwechseln. Die Theorie wird an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow und die Praxis an den Gerichten und Staatsanwaltschaften vermittelt.
Ab 2027 soll die Ausbildung der Justizfachangestellten vollständig durch den neuen Ausbildungsgang abgelöst werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Start des letzten Durchgangs für die dreijährige Ausbildung der Justizfachangestellten im Jahr 2024. Bewerbungen für 2025 werden ->hier ab sofort entgegengenommen.

„Gut ausgebildeten Nachwuchs brauchen wir im Justizdienst auf allen Arbeitsplätzen, so auch in den Serviceeinheiten. Die Tätigkeit in den Serviceeinheiten ist ein verantwortungsvoller und vor allem attraktiver Job in der Justiz.

Wer statt eines Studiums lieber eine Ausbildung machen möchte, aber dennoch an der Arbeit bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften interessiert ist, trifft mit der Ausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt genau das richtige. In den Serviceeinheiten werden die Arbeitsabläufe der Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit der Geschäftsstelle vernetzt.

Die dort Beschäftigten sind auch Ansprechpersonen für ratsuchende Menschen. Sehr unterschiedliche Lebenssituationen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger prägen die Anfragen und Mitteilungen, welche in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingehen. Daher ist dieser Beruf sehr abwechslungsreich.

Ich freue mich, dass wir zusammen mit der Fachhochschule die Ausbildung neu gestalten konnten. 25 Plätze sind zu vergeben. Zum Tag der offenen Tür an der Fachhochschule können sich alle Interessierte über alle Berufsbilder der Justiz informieren“, wirbt Ministerin Bernhardt.

Arbeiten mit der E-Akte

Auch alle Fachgerichte in M-V an die E-Akte angeschlossen / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Bei der Digitalisierung liegen wir im Zeitplan. Die Hälfte der Beschäftigten arbeitet mit der E-Akte.“

Schwerin – „Acht Jahre nach dem Start des Projekts zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sind wir sehr auf der Zielgeraden. Die E-Akte ist jetzt an allen 13 Fachgerichten sowie in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme des Strafbereichs und der Mobiliarvollstreckung, eingeführt.

Heute arbeitet mehr als die Hälfte der rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Justiz in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr mit Papier, sondern mit der elektronischen Akte. In der Justiz unseres Landes wurden bislang mehr als 182.000 Akten angelegt“, bilanziert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

„Einigen Bereichen wie den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten steht die Einführung der elektronischen Akte noch bevor. Hier sind noch dicke Bretter zu bohren. Aber dank des großen Engagements der Beschäftigten in der Justiz zur Mithilfe werden wir weiter gut vorankommen.

Die Einführung der elektronischen Akte hat natürlich noch mit ‚Kinderkrankheiten‘ zu kämpfen. Es gab schließlich keine Blaupause für die derzeit größte Aufgabe in der deutschen Justiz neben der Nachwuchsgewinnung. Die Mammutaufgabe zeigt sich auch darin, dass es nicht nur darum geht, Papierakten irgendwie in eine digitale Form zu bringen. Die Einführung der elektronischen Akte ist die Chance, die Transformation von der analogen zu digitalen Justiz zu bewältigen.

Das ist auch eine Gelegenheit, die Arbeit für unsere Beschäftigten schneller und effektiver zu gestalten. Der Prozess ist zudem unverzichtbar, um weiterhin attraktiv für Bewerberinnen und Bewerber zu bleiben in einer Zeit, in der der Arbeitskräftemangel und der Wettbewerb um die besten Köpfe zunehmen werden. Die elektronische Akte gibt der Justiz zudem die Möglichkeit, bessere Arbeitsbedingungen wie Telearbeit anzubieten. Der Zugang zur Justiz ist für Bürgerinnen und Bürger, die rechtliche Unterstützung suchen, einfacher“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Parallel zur Einführung der E-Akte nehmen wir uns des Themas Künstliche Intelligenz an. Die Künstliche Intelligenz erfasst die Justiz mit großen Schritten. Hier müssen wir überlegen, wenn wir die Justiz modern aufstellen wollen, wie wir die KI auch in die Justiz implementieren können, vor allem als Mittel der Arbeitserleichterung.

Wir stellen uns mit aller Kraft den großen Themen Digitalisierung und KI. Aber alles das geht nur gemeinsam. Daher haben wir eine KI-Werkstatt eingerichtet, in der seit diesem Jahr die mögliche Einbindung von KI diskutiert und geprüft wird. Wir arbeiten an einer Gesamtstrategie“, erklärt Ministerin Bernhardt.

Wahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß

Allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

Die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU richten ihre Anträge insbesondere gegen das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung. Danach erhalten Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn es von dem aus dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Sitzkontingent ihrer Partei gedeckt ist.

Außerdem greifen die Antragstellenden sowie DIE LINKE, DIE LINKE-Bundestagsfraktion und weitere Einzelpersonen die 5 %-Sperrklausel an. Wegen ihr ziehen nur Bewerber solcher Parteien in den Bundestag ein, die mindestens 5 % der bundesweiten Zweitstimmen erhalten haben. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten dafür, wie auch bisher, alternativ drei Wahlkreissiege genügt.

Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Entschluss des Gesetzgebers, das Wahlrecht zu reformieren, ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern.

Die Entscheidung zur Zweitstimmendeckung ist einstimmig und zur Sperrklausel mit 7 : 1 Stimmen ergangen.

Elektronischer Rechtsverkehr

Justizministerin Jacqueline Bernhardt besuchte Helferinnen und Helfer der DRK Werkstätten gGmbH am Amtsgericht Rostock

Rostock – „Seit knapp sechs Jahren werden die Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf das digitale Zeitalter umgerüstet. Dazu gehört das Anlegen digitaler Akten. Noch immer gelangen Schreiben per Post an die Gerichte, die für die Weiterverarbeitung gescannt werden müssen. Aber auch alte Aktenbestände werden zum Teil digitalisiert.

Diese Übergangsphase wird noch ein paar Jahre dauern. Monatlich werden pro Scanstelle etwa 2.000 Dokumente mit insgesamt im Schnitt 6.000 Seiten für eine elektronische Bearbeitung eingescannt. Hinzu kommen bereits unmittelbar den Gerichten übermittelte elektronische Dokumente, die direkt elektronisch weiterverarbeitet werden können. Das haben bislang ausschließlich die 175 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erledigt.

Allerdings konnten sie in der Zeit dann keine hoheitlichen Aufgaben an den Gerichten, wie zum Beispiel Einlasskontrollen, gewährleisten. Auf der Suche nach Lösungen bot sich die DRK Werkstätten gGmbH an, die für ihre betreuten Menschen inklusive Beschäftigungen sicherstellen wollen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Amtsgericht Rostock. Sie besuchte die Scan-Stelle am Freitag.

Seit einer Woche wird am Amtsgericht Rostock ein „Outtasking Scannen“ pilotiert. Zwei Scanhelferinnen und -helfer unterstützen und entlasten seitdem die Justizwachtmeisterei. Mit der zunächst auf neun Monate begrenzten Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Rostocker DRK Werkstätten gGmbH leistet die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Beitrag für die Inklusion von Menschen mit Behinderung.

Uwe Scheffler von der Rostocker DRK Werkstätten gGmbH: „Die Beschäftigung unter dem geschützten Dach der Werkstatt im Rostocker Amtsgericht ist ein tolles Beispiel für den Integrationsprozess von Menschen mit Beeinträchtigungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Durch ihre Tätigkeit im Datenverarbeitungsbereich in unserer Werkstatt wurden unsere Beschäftigten bereits gut auf die neue Herausforderung vorbereitet und sind stolz, nun hier vor Ort solch eine wichtige Unterstützungsarbeit leisten zu dürfen. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und die Möglichkeit, diese noch weiter auszubauen.“

LNG-Terminal Mukran

Widerspruch der vor Ort Betroffenen gescheitert

Insel Rügen – Die Eilanträge der Gemeinde Ostseebad Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks als Betreiber der Jugendherberge Prora und von zwei privaten Grundstückseigentümern aus Sassnitz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Der Beschluss vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Mukran die Interessen und Belange der Gemeinde Binz, der Betreiber der Jugendherberge Prora sowie der übrigen Privatpersonen, die Rechtsmittel eingelegt hatten, nicht beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsabstände zum Gemeindegebiet Binz. Sicherheitsrisiken gehen von den LNG Terminal Mukran für die Gemeindebewohner von Binz laut Bundesverwaltungsgericht nicht aus.

„Bereits im Verwaltungsverfahren hat das StALU VP die Belange und Interessen der Gemeinde Binz sowie der übrigen Antragsteller umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP dahingehend bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Mit Bescheid vom 9. April 2024 hat das StALU Vorpommern die Errichtung und den bis zum 31. Dezember 2043 befristeten Betrieb eines LNG-Terminals bestehend aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) im Hafen Mukran, Gemeinde Sassnitz, genehmigt.