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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

Richtfest auf dem Ulmencampus

Juristische Fakultät erhält neue Heimat

Rostock – Mit einem traditionellen Richtspruch und dem symbolischen Einschlagen der letzten Nägel wurde heute auf dem Ulmencampus der Universität Rostock das Richtfest für Haus 2 gefeiert. Das Gebäude wird derzeit umfassend saniert und umgebaut und soll künftig die Juristische Fakultät beherbergen.

An der feierlichen Veranstaltung nahmen unter anderem Finanzminister Dr. Heiko Geue, Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Prof. Dr. Karsten Wolf, Prorektor für Studium und Lehre an der Universität Rostock, und Prof. Dr. Carsten Kremer, Dekan der Juristischen Fakultät, teil.

Verantwortlich für das Bauvorhaben ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahme ist Teil des Projekts ULMICUM, mit dem die Universität Rostock ihren geisteswissenschaftlichen Schwerpunkt auf dem Ulmencampus konzentriert. Insgesamt investiert das Land etwa 171 Mio. Euro in den Ulmencampus, davon entfallen ca. 10,7 Mio. Euro auf die Sanierung und den Ausbau des Hauses 2.

„Wir investieren hier in die Zukunft der Wissenschaft und zugleich in den Erhalt eines besonderen Baudenkmals. Dass rund 71 Prozent der beauftragten Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, zeigt: Diese Investition stärkt nicht nur den Campus, sondern auch unsere re-gionale Wirtschaft“, betonte Finanzminister Dr. Heiko Geue während seines Grußwortes.

Haus 2 ist Teil eines größeren Entwicklungskonzepts zur Umwandlung des ehemaligen Kasernenareals an der Ulmenstraße in einen geistes-wissenschaftlichen Universitätscampus. Bereits heute befinden sich dort unter anderem die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät sowie die Universitätsverwaltung. Das modernisierte Haus 2 soll Ende 2026 den Lehrbetrieb für die Juristische Fakultät aufnehmen.

„Das ist ein großer Schritt für die weitere Modernisierung des Universi-tätsstandorts in Rostock. Mit dem baulichen Entwicklungskonzept des Ulmicums verfolgt die Universität Rostock eine klare, zukunftsgerichtete Vision: Die Bündelung der geisteswissenschaftlichen Fachrichtungen an einem zentralen Standort schafft nicht nur Synergien in Forschung und Lehre, sondern auch ein inspirierendes akademisches Umfeld für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Das heutige Richtfest ist ein bedeutender Meilenstein und gleichzeitig ein sichtbares Zeichen für die positive Entwicklung unseres Ulmencampus. Zukünftig wird es den Mitarbeitenden und Studierenden unserer Juristischen Fakultät eine ansprechende Arbeitsumgebung bieten, die Lehre und Forschung auf höchstem Niveau unterstützt und fördert“, er-gänzt Prof. Dr. Karsten Wolf, Prorektor für Studium und Lehre an der Universität Rostock.

Die Baumaßnahme im denkmalgeschützten Gebäude umfasst neben der vollständigen Erneuerung der Decken und dem Austausch der Dachkonstruktion auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zur energeti-schen Optimierung sowie zur funktionalen Neustrukturierung. Die historischen Ziegelfassaden werden aufgearbeitet und in das moderne Raumkonzept eingebunden. Während der Bauzeit wird die Nutzung des Campus aufrechterhalten. Die Fertigstellung von Haus 2 ist für Herbst 2026 vorgesehen.

Backhaus begrüßt Urteil zu Campingplatz

Stralsund – Das Landgericht Stralsund hat heute (06.05.2025) entschieden, dass die Regenbogen AG die im Wald gelegene Teilfläche des Campingplatzes auf dem Darß räumen muss. Das Land hatte den Pachtvertrag mit der Firma bereits zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Umweltminister Dr. Till Backhaus sieht das Handeln des Landes durch das Urteil bestätigt: „Es ist gut, dass wir nun endlich Klarheit haben.

Viel zu lange schon haben sich das Land und die Regenbogen AG miteinander gestritten. Darunter haben Dauercamper, Gewerbetreibende und die Gemeinde Born zu leiden gehabt. In jedem von der Regenbogen AG angestrengten Prozess konnte sich das Land bisher durchsetzen. Ich gehe daher davon aus, dass das Unternehmen nicht in Berufung gehen wird und wir nun bald einen sauberen Schlussstrich unter das Thema ziehen können.

Zuletzt hatte sich die Familie Voßhall ja einsichtig gezeigt und zugestimmt, dass ein neuer Betreiber den gesamten Campingplatz bewirtschaften kann. Dafür bin ich dankbar und erwarte nun weitere konstruktive Gespräche über eine etwaige Ablöse für die Infrastruktur auf dem Teilstück des Campingplatzes. Hier sollten nicht erneut Gerichte bemüht werden müssen.“

Hilfe bei Vermisstensuche

Telekommunikationsüberwachung unterstützt Polizei erneut bei Vermisstensuche

Schwerin – Die Polizeibehörden in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 in insgesamt 131 Fällen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zur Gefahrenabwehr gemäß dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) eingesetzt. Das geht aus dem aktuellen Bericht vor hervor, den Innenminister Christian Pegel, im Kabinett vorgestellt hat und der im Anschluss dem Landtag übermittelt wurde.

Innenminister Christian Pegel betonte den gezielten und verantwortungsvollen Einsatz dieses Instruments: „Die Telekommunikationsüberwachung wurde, wie auch schon in den Jahren zuvor, allem eingesetzt, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen schnellstmöglich zu finden. Erst wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, wird die Überwachung der Telekommunikation als letztes Mittel in Betracht gezogen. Grundsätzlich ist dafür eine richterliche Anordnung erforderlich. In Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr im Verzug, können Polizeibehörden eine Maßnahme eigenständig anordnen, müssen jedoch umgehend eine richterliche Bestätigung einholen.“

Im Berichtszeitraum wurden 116 betroffene Personen über die sie betreffenden TKÜ-Maßnahmen informiert. In zwei Fällen wurden Inhalte der Telekommunikation ausgewertet, in fünf Fällen Standort- und Verkehrsdaten erhoben. In 120 Fällen beschränkten sich die Maßnahmen ausschließlich auf Standortdaten gemäß Telekommunikationsgesetz. In einem Fall kam zusätzlich ein sogenannter IMSI-Catcher zum Einsatz, um einen exakten Standort zu ermitteln.

Wie bereits im Vorjahr kam es im Jahr 2023 zu keiner akustischen Wohnraumüberwachung. Ebenso erfolgten keine Datenübermittlungen an Drittstaaten oder Stellen außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Seit dem Berichtsjahr 2021 besteht für die Landesregierung nicht mehr nur die Pflicht zur Unterrichtung über die Anzahl der unterrichtungspflichtigen SOG-Maßnahmen. Erstmals besteht zusätzlich auch die Pflicht, den Landtag über den Umfang der erfolgten Benachrichtigung der von den SOG-Maßnahmen betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe der Daten zu gewährleisten, wurde der 31. März 2023 als Stichtag für die Datenzulieferungen vorgegeben.

Politisch motivierte Kriminalität 2024

Christian Pegel: „Steigende Zahlen sind ein Angriff auf unser Miteinander“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute mit Rogan Liebmann, Direktor des Landeskriminalamtes, die Zahlen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2024 vorgestellt. Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Fallzahlen deutlich angestiegen sind: Wie aus dem Lagebild des Landeskriminalamtes hervorgeht, wurden insgesamt 3.317 Fälle registriert – ein Anstieg um 74,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 1.902).

„Politisch motivierte Kriminalität ist ein Seismograph für gesellschaftliche Spannungen. Die aktuellen Zahlen, auch wenn wir im Bundestrend liegen, müssen uns alle alarmieren und zu entschlossenem Handeln motivieren. Unsere Demokratie lebt vom respektvollen Streit der Meinungen – nicht von Gewalt, Hass und Einschüchterung“, betont Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

„Die Bedrohung durch rechtsextremistische Straftaten steigt an und stellt unsere freiheitliche demokratische Grundordnung vor wachsende Herausforderungen. Die rechte Szene in MV tritt gewaltbereiter auf. Sie bedroht unsere Demokratie und das Miteinander der Gesellschaft. Dieser Bereich bleibt ein dominierender Aufgabenschwerpunkt für unsere Polizei und stellt nach wie vor die größte Herausforderung dar“, warnt der Minister.

Zahlen und Entwicklungen im Überblick

Mit 2.184 erfassten Delikten wurden für PMK -rechts- die meisten der Fälle registriert – eine Zunahme von 59,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 1.369). Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Vor allem Propagandadelikte (2024: 1.476 Fälle; 2023: 933) und Gewalttaten (2024: 113 Fälle; 2023: 79) prägen dieses Phänomen. Die häufig niedrige Hemmschwelle bei Propagandadelikten begünstigt die Begehung von Straftaten im öffentlichen Raum – insbesondere durch Sachbeschädigungen mit Farbe und Sprühereien.

Im Bereich der PMK -links- ist mit 361 festgestellten Straftaten ein Anstieg um 193 Fälle im Vergleich zum Jahr 2023 (168 Fälle) zu verzeichnen. Besonders auffällig ist hier der Anstieg der Sachbeschädigungen mit insgesamt 198 Fällen und der Raubdelikte mit 51 Fällen. Im Jahr 2024 wurden 19 Gewaltdelikte diesem Phänomenbereich zugeordnet (2023: sieben Fälle).

Im Jahr 2024 mussten 734 Straftaten dem Phänomenbereich der PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet werden (2023: 304), darunter 17 Gewaltdelikte (2023: 20). Ein leichter Anstieg ist bei den Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu verzeichnen (2024: 36; 2023: 30). Deutlich zugenommen haben hingegen die Fälle von Beleidigung (2024: 153; 2023: 75) und Sachbeschädigung (2024: 275; 2023: 50).

Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- sank im Jahr 2024 auf 22 (2023: 33). Gemessen am absoluten Fallaufkommen der PMK liegt der Anteil dieses Phänomenbereichs in Mecklenburg-Vorpommern bei 0,7 Prozent (2023: 1,7 %). Im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- wurden für das Jahr 2024 insgesamt 16 Straftaten verzeichnet (2023: 28).

Straftaten mit Bezug zur Europa- und Kommunalwahl

Im Zusammenhang mit den Europa- und Kommunalwahlen wurden für das Jahr 2024 insgesamt 547 Straftaten erfasst. Diese Delikte nehmen einen Anteil von 16,5 Prozent der Gesamtfallzahlen der PMK ein. Während der Zeit des Wahlkampfes wurden 2.354 Wahlplakate besprüht, entwendet oder beschädigt. Da derartige Straftaten in der Regel nur geringe Ermittlungsansätze bieten, ist hier nur eine Aufklärungsquote von 15,5 Prozent zu konstatieren. Dies schlägt sich wesentlich auf die Gesamtaufklärungsquote nieder.

In 78 Fällen der Straftaten im Zusammenhang mit den Europa- und Kommunalwahlen waren Bezüge zum Phänomenbereich der PMK -rechts- erkennbar, 145 Fällen zur PMK -links-. 324 Fälle konnten keinem eindeutigen Phänomenbereich zugeordnet werden. Die Anzahl der registrierten Gewaltdelikte beläuft sich auf drei, wovon ein Delikt aufgeklärt werden konnte.

Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger ist 2024 erneut angestiegen: auf 139 Fälle (2023: 112). Betroffen sind u.a. kommunalpolitisch engagierte Personen. „Wer Politikerinnen und Politiker angreift, greift unsere Demokratie an. Dieser Entwicklung werden wir  konsequent entgegentreten“, sagt Pegel.

Bei den Straftaten handelt es sich überwiegend um Delikte wie Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen oder Volksverhetzung.

Mehr Straftaten mit Tatmittel Internet

Im Jahr 2024 wurden mit insgesamt 287 Fällen deutlich mehr Hasspostings registriert als im Vorjahr (2023: 154).

„Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Menschen in unserem Land wegen ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Identität bedroht oder angegriffen werden. Die Zunahme von Hasspostings ist ein Warnsignal. Wir werden diesen digitalen Brandstiftern entgegentreten – mit klaren Gesetzen und mehr Ermittlungsdruck“, so Innenminister Pegel. „Wenn der Hass im Netz laut wird, wird unser Zusammenleben leiser. Die steigenden Zahlen sind ein Angriff auf unser Miteinander. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger: Stehen Sie ein für Anstand, Demokratie und ein Land, in dem alle ohne Angst leben können.“

Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 670 Fälle registriert, die mit dem Tatmittel Internet, einschließlich Sozialer Netzwerke, begangen wurden (2023: 381).

Diese Delikte unterteilen sich in:

Fälle 2024              Phänomenbereich           Fälle 2023

419                                       -rechts-                             233
26                                         -links-                                   13
212                                       -sonstige Zuordnung-      112
9                                           -religiöse Ideologie-           19
4                                           -ausländische Ideologie-     4

Digitale Delikte nehmen zu und sind schwerer zu ermitteln, da Täterinnen und Täter anonym, technisch versiert und international agieren. „Wir investieren gezielt in die digitale Ausstattung unserer Polizei, bauen Spezialisten auf und intensivieren in die Zusammenarbeit. Auch Dank erhöhter Mitteilungsbereitschaft konnte das Dunkelfeld deutlich aufgehellt und ein klares Zeichen gegen Kriminalität im Netz gesetzt werden. Unser Ziel bleibt klar: Jede Straftat zieht Ermittlungen nach sich – auch im digitalen Raum“, erklärt der Minister.

Aufklärungsquote gesunken

Gesunken ist jedoch die Aufklärungsquote bei der Politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2024 auf 45,1 Prozent (2023: 54,8 Prozent). „Der Rückgang der Aufklärungsquote darf nicht als Zeichen nachlassender Ermittlungsarbeit missverstanden werden, im Gegenteil: Unsere Sicherheitsbehörden arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Der Rückgang der Quote ist in erster Linie auf einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen, insbesondere im Bereich der Internetkriminalität, sowie Wahlstraftaten zurückzuführen“, verdeutlicht der Innenminister.

Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung der Politisch motivierten Straftaten 2.051 Tatverdächtige ermittelt werden, wobei der größte Anteil zum Zeitpunkt der Tat 21 Jahre und älter (1.228 Tatverdächtige) war.

„Diese Altersstruktur deutet auf eine tiefere ideologische Verankerung hin. „Wir sehen aber auch, dass sich im Bereich der 14- bis 18-Jährigen etwas tut. Die Szene ist in Bewegung und gerade Jugendliche finden sich in entsprechenden Chats oder Gruppen im Internet zusammen und unterliegen ggf. radikalen Einflüssen. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Jugendlichen im Netz in die Fänge von Extremisten geraten. Radikalisierung beginnt oft schleichend – mit harmlos erscheinenden Inhalten, die schnell in gefährliche Hetze umschlagen. Mein Appell an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie an die gesamte Gesellschaft: Seien Sie wachsam, sprechen Sie mit Jugendlichen über ihre Erfahrungen im Netz und stärken Sie ihre Medienkompetenz. Nur gemeinsam können wir verhindern, dass aus digitalen Einflüssen reale Gefahren werden“, fasst Christian Pegel zusammen.

Fazit

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Politisch motivierte Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich auf einem Höchststand. Insbesondere die rechtsmotivierten Straftaten und die zunehmende Gewaltbereitschaft sind Alarmsignale, denen entschlossen begegnet werden muss. „Politisch motivierte Kriminalität darf nicht verharmlost werden. Sie ist Ausdruck von Intoleranz, Radikalisierung und Spaltung. Unser Rechtsstaat wird weiterhin konsequent gegen jede Form extremistischer Gewalt vorgehen“, so Pegel abschließend.

Klischeefrei in die Zukunft

„Kinder müssen klischeefrei an ihre Zukunft denken können.“ / Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt eröffnet den Fachtag „Klischeefreie berufliche Orientierung in M-V“ im Schloss Schwerin.

Schwerin – „Diese Fachtagung ist wichtig. Denn viele Berufen sind noch immer von Geschlechterstereotypen und Klischees geprägt. Junge Männer, die Krankenpfleger, Erzieher oder Friseur werden wollen, sind noch immer sehr selten, wie junge Frauen, die gern als IT-Spezialistin, Ingenieurin, Mechanikerin, Bauarbeiterin oder Elektrikerin arbeiten. Diese Hemmschwelle ist noch immer da und hält so manche Jugendlichen davon ab, ihre Berufswünsche zu äußern oder eine Ausbildung oder ein Studium im individuell gewünschten Bereich zu beginnen.

Doch müssen wir alles dafür tun, dass junge Menschen die Möglichkeit bekommen, ihre Träume verwirklichen zu können. Unsere Kinder sollen dabei klischeefrei an ihre Zukunft denken. Frei von Zwängen und veralteten Rollenbildern sollen sie sich für einen Beruf entscheiden. Im Vordergrund dürfen nur die eigenen Interessen, Stärken und Talente stehen. So können Unzufriedenheit sowie Ausbildungs- oder Studienabbrüche bei jungen Erwachsenen vermieden werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Begrüßungsrede zum Fachtag „Klischeefreie berufliche Orientierung in Mecklenburg-Vorpommern“ in Schwerin.

„Studien haben bereits gezeigt, dass Diversität in allen Berufen für eine höhere Qualität bei Entscheidungen und bessere Ergebnisse sorgt. Daher freut es mich, dass seit vielen Jahren sowohl der Girls‘Day als auch der Boys‘Day veranstaltet wird, um eben diese hemmenden Rollenbilder künftig abzubauen. Analysen zeigen, dass dieser Aktionstag durchaus wirkt.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung fand beispielsweise heraus, dass es bereits eine steigende Zahl von männlichen Auszubildenden in sozialen Berufen gibt. Für die Gesellschaft stellt sich unter anderem die Frage, wie wir Jugendliche dabei unterstützen können, ihr volles Potenzial zu entfalten. An diesem Punkt setzt auch das Projekt gender@school an, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Auf der Fachtagung im Schloss Schwerin sagte Ministerin Bernhardt weiter: „Das Projekt hilft, die berufliche Orientierung klischeefreier zu gestalten. Die klischeefreie Berufsorientierung bietet Vorteile für die Zukunft junger Menschen und unserer Gesellschaft. Aber auch die Wirtschaft kann stark davon profitieren. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist der Fachkräftemangel in Mecklenburg-Vorpommern vor allem in jenen Berufen stark ausgeprägt, in denen eine große Geschlechtersegregation existiert.

Das betrifft zum Beispiel die Luft- und Raumfahrt, die Fahrzeug- und Schiffbautechnik, den Hochbau, die Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, die Gesundheits- und Krankenpflege, den Rettungsdienst oder die Altenpflege. Das Ziel kann hier also nur sein, mehr Jugendliche unabhängig von deren Geschlecht für diese Berufe zu begeistern, um dem Fachkräftemangel vorzubeugen. Fachkräftesicherung und -gewinnung ist eines der wichtigsten aktuellen Probleme unserer Unternehmen im Land.“

Zum Fachtag „Klischeefreie Berufliche Orientierung in Mecklenburg-Vorpommern“ diskutierten im Schweriner Schloss mehr als 100 Akteurinnen und Akteure aus dem ganzen Land darüber, wie die Berufswünsche junger Menschen künftig freier und jenseits starrer Geschlechterrollen gestaltet werden können. Organisiert wurde die Tagung von den Sozialpartnern Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Nord und Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU).

Weniger Streitigkeiten in der Nachbarschaft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Zahl der Verfahren vor den Amtsgerichten in Nachbarschaftssachen ist weiter gesunken.“

@JM

Schwerin – An den zehn Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Zivilverfahren zwar leicht gestiegen, der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten in Zivilverfahren aber weiter gesunken. Im Jahr 2024 hatten die Amtsgerichte in insgesamt 10.733 Zivilverfahren 105 Nachbarschaftsstreitigkeiten erledigt.

Das ist ein Anteil von rund einem Prozent. Ähnlich sah es auch im Jahr davor aus. 2023 wurden insgesamt 10.459 Zivilverfahren erledigt, davon 126 Nachbarschaftsstreitigkeiten. Damals lag der Anteil bei rund 1,2 Prozent.

In vergleichbaren Flächenländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein und Brandenburg sah es im Jahr 2023 ähnlich aus. Der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten lag laut Statistischem Bundesamt an Amtsgerichten in Brandenburg bei 1,1 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 1,2 Prozent. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in diesen beiden Bundesländern ein separates Nachbarrechtsgesetz.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgebend. Die geltenden Regelungen sind in der Broschüre zum Nachbarrecht „Wie sich Streit vermeiden lässt“ zusammengefasst. Die Broschüre ist kostenlos beim Ministerium erhältlich oder online unter folgendem ->Link.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Statistik mit den gesunkenen Zahlen im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten könnte ein Zeichen dafür sein, dass das Zusammenleben in der Nachbarschaft generell friedlicher als in anderen Jahren ist.

Es könnte aber auch ein Zeichen sein, dass mehr miteinander gesprochen wird. Daran haben oftmals die engagierten und ehrenamtlichen Schlichterinnen und Schlichter in Mecklenburg-Vorpommern großen Anteil. Den rund 220 Schiedsleuten in den 119 Schiedsstellen der Kommunen gilt dabei großer Dank.

Sie zeigen den Menschen, dass Kommunikation immer die Grundlage bieten sollte. Doch der Gang zum Gericht ist nur der wirklich letzte Ausweg. Denn ein Urteil in Nachbarschaftsstreitigkeiten löst meistens nicht das Grundproblem des Streits“, so Justizministerin Bernhardt.

Gut 34.300 Betreuungsverfahren in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass der Bundesrat eine Verbesserung der Betreuungsvergütung beschlossen hat.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Zahl der Betreuungsverfahren weiter hoch. Ende des Jahres 2024 waren an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern 34.288 Betreuungsverfahren anhängig. 2023 waren es rund 34.760. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind im Vergleich zum Jahr 2023 um knapp drei Millionen Euro gestiegen und lagen im letzten Jahr bei rund 40,4 Millionen Euro.

Der Großteil, knapp 37 Millionen Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankt den ehrenamtlichen wie beruflichen Betreuerinnen und Betreuern im Land für ihre wichtige Arbeit: „Berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden immer bedeutender, denn die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der rechtlichen Betreuung sinkt. Dennoch ist noch immer jede dritte rechtliche Betreuung ehrenamtlich. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für Betreuerinnen und Betreuer wird sich im nächsten Jahr verbessern. Dafür habe ich mich als Justizministerin im Bundesrat eingesetzt, der kürzlich mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern die Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung beschlossen hat. Dieser bundesweite Konsens ist wichtig, um die notwendige und qualitativ hochwertige Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen.

Die Erhöhung der Vergütungssätze für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger zum 1. Januar 2026 um durchschnittlich 12,7 Prozent ist unumgänglich. Denn auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei den Betreuungsvereinen kam es zu Kostensteigerungen. Die derzeitige Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer war eine Zwischenlösung, die zum 31. Dezember 2025 auslaufen wird.

Das neue Gesetz soll insbesondere die Amtsgerichte wie auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspflegerinnen und -pfleger soll ebenfalls entsprechend erhöht werden“, führt Ministerin Jacqueline Bernhardt aus.

Ministerin Bernhardt hält mehrmals im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Vorträge zur Vorsorgevollmacht. Zuletzt war sie in Stavenhagen und Ludwigslust. Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ kann kostenlos im Ministerium bestellt oder auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden.

Einigung im Campingplatz-Streit

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich hoch erfreut über den Abschluss von Vereinbarungen zum Campingplatz in Prerow, mit der eine einheitliche Betreibung des Platzes in der Saison 2025 durch die Firma Camper´s Friend ermöglicht wird.

„Für mich war es immer wichtig, dass die Camper, die Gewerbetreibenden und nicht zuletzt die Gemeinde Born unter unseren rechtlichen Streitigkeiten mit der Regenbogen AG nicht leiden. Deswegen habe ich, gemeinsam mit der Gemeinde Born, die Initiative ergriffen, als die Saison 2025 wegen ständiger Verzögerungen auf der Kippe stand und alle Beteiligten kurzfristig an einen Tisch geholt. Es ist uns damit gelungen, den Betrieb bis zum Herbst der Saison 2025 abzusichern. Bis dahin müssten die noch laufenden gerichtlichen Verfahren abgeschlossen werden können damit wir Klarheit für die Zukunft haben.“

Der Minister ergänzt, dass für diese Vereinbarungen alle Beteiligten über ihren Schatten springen mussten – zum Wohl der Allgemeinheit. Auch das Land hat im Interesse aller Beteiligten an der Entwicklung dieses Ergebnisses mitgewirkt.

„Es geht hier um die Camper, die Gemeinde, den Tourismus, und die Gewerbetreibenden in einer der schönsten Gegenden Deutschlands. Dafür bin ich gerne bereit, Kompromisse einzugehen.

Insbesondere möchte ich mich bei den Vertretern von Camper´s Friend und der Regenbogen AG für den erheblichen Aufwand in den vergangenen Wochen bedanken. Ohne deren Engagement wäre diese Einigung nicht zustande gekommen.“