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Kategorie: Recht / Justiz

M-V: Stellungnahme zum Finanzausgleich

Schwerin – Das Bundesland Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollantrag gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich eingereicht. Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. B

und und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt. Dieser Reform haben alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt. Sie ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

Im Sommer 2023 haben die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beschlossen, gemeinsam gegen die Klage vorzugehen. Sie haben Prof. Dr. Stefan Korioth mit der Vertretung im Rahmen einer Prozessgemeinschaft vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt.

Nun wird zeitnah der nächste Schritt erfolgen – die Abgabe der Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Korioth an das Bundesverfassungsgericht. Die Stellungnahme ist in Abstimmung mit den Ländern der Prozessgemeinschaft ausgearbeitet worden. Darin wird umfangreich von allen beteiligten Ländern zu den einzelnen Anträgen der Bayerischen Staatsregierung Position bezogen.

Aktuell führen die beteiligten Länder die für eine Einreichung erforderlichen formalen Voraussetzungen herbei. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat daher heute, am 6. Februar 2024, beschlossen, gemeinsam mit den anderen beteiligten Bundesländern die Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Finanzminister Dr. Heiko Geue sagt dazu: „Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist einer der Grundpfeiler unserer Verfassung, um die Eigenstaatlichkeit der Länder zu garantieren und gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten. Dass der Freistaat Bayern nun wesentliche Elemente dieses Ausgleichmechanismus in Frage stellt, ist nicht nur unsolidarisch der Ländergemeinschaft gegenüber, sondern auch haltlos.

Deshalb freue ich mich, dass wir in einer Mehrheit von Ländern – und zwar sowohl Geber- als auch Nehmerländern – gemeinsam gegen den bayerischen Alleingang vorgehen. Wir stehen zu dem geltenden Finanzausgleich und sind von dessen Verfassungsmäßigkeit überzeugt.“

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Mecklenburg-Vorpommern – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in den Jahren 2003 und 2013 in den damaligen Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Keine Weisung an die Staatsanwaltschaft

Ministerin Jacqueline Bernhardt bekräftigt in Neubrandenburg eine nur dem Legalitätsprinzip verpflichtete Staatsanwaltschaft.

Neubrandenburg – „Immer wieder wird über das sogenannte externe Weisungsrecht des für Justiz zuständigen Ministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften diskutiert. Es ergibt sich bekanntlich aus den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes und ist Bestandteil der Fachaufsicht des Ministeriums. Seit meiner Amtsübernahme vertrete ich die Auffassung, dass bei der Ausübung des externen Weisungsrechts eine sehr weitgehende ministerielle Zurückhaltung unabdingbar ist.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unseres Landes sind in erster Linie dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Ihnen, nicht dem für die Justiz zuständigen Ministerium, obliegt die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen. Eine politische Einflussnahme bei Ermittlungen ist für mich ausgeschlossen. Ich habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der feierlichen Amtseinführung des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, Peter Lückemann.

„Diese rechtsstaatlich gebotene Zurückhaltung bei der Ausübung des externen Weisungsrechts hat sich bewährt. Inzwischen hat dieser Gedanke auch seinen Niederschlag in der Bundespolitik gefunden. Der Europäische Gerichtshof hat insbesondere im Zusammenhang mit dem sogenannten Europäischen Haftbefehl bereits mehrfach die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland angezweifelt.

Wahrscheinlich aus diesem Grund haben die die Bundesregierung tragenden Parteien das Thema aufgenommen. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampelkoalition heißt es: ‚Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an. Für den Vollzug eines Europäischen Haftbefehls bedarf es einer richterlichen Entscheidung.‘ Wir erwarten entsprechende Überlegungen des Bundesjustizministers bereits gespannt und werden sie sehr konstruktiv begleiten“, so Justizministerin Bernhardt.

Mit Blick auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht Kritik erfährt, ist eine Reaktion des Bundes dringend erforderlich. Wir brauchen hier Klarheit. Ich werde jegliche Bemühungen unterstützen, die uns hier voranbringen, sodass die Staatsanwaltschaften ohne Einmischung von außen arbeiten können“, sagt die Ministerin zur Amtseinführung in der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg.

Einstellung von Richterinnen und Richtern

27 Proberichterinnen und –richter sind 2023 eingestellt worden / Justizministerin Jacqueline Bernhardt lobt zur Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin in Schwerin die Arbeit der Justiz.

Schwerin – „Den Tag der Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Schwerin möchte ich nutzen, um die hervorragende Arbeit der Staatsanwaltschaften in unserem Land hervorzuheben. Die derzeitigen Herausforderungen sind enorm.

Daher haben wir reagiert und per 1. Januar 2024 drei Stellen zu den Staatsanwaltschaften verlagert. Somit verfügen die Staatsanwaltschaften im Land über insgesamt 171 Stellen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur feierlichen Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Schwerin Claudia Lange.

„Seit dem Jahr 2018 ist die Anzahl der Neueinstellungen von Proberichterinnen und Proberichtern gestiegen. Von dieser Entwicklung profitieren wegen der steigenden Belastung auch die Staatsanwaltschaften.

Im Ergebnis der aktuellen Einstellungsrunde im Januar 2024 konnten drei Proberichterinnen und Proberichter für die Staatsanwaltschaft Schwerin gewonnen werden, die ihren Dienst jeweils am 1. Februar 2024, 1. März 2024 und 1. April 2024 antreten werden. Die Erfahrungen insbesondere des letzten Jahres zeigen, dass immer mehr Bewerberinnen und Bewerber sich ausdrücklich für eine Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft entscheiden.

Im Jahr 2023 haben wir insgesamt 27 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt, davon zwölf bei den Staatsanwaltschaften, die zum Teil Altersabgänge ausgeglichen haben. Das ist ein gutes Zeichen für die weiterhin gute Arbeitsfähigkeit der Staatsanwaltschaften“, so Ministerin Bernhardt.

Urteil ist starkes Signal

Innenminister Christian Pegel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Starkes Signal für alle demokratischen Kräfte“

Schwerin Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Partei „Die Heimat“, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD, für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

„Das ist ein starkes Signal für alle demokratischen Kräfte in unserem Land. Mit dem Wegfall der Finanzierung wird die Partei und damit deren Bedeutung für die rechtsextremistische Szene nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf allen Landesebenen geschwächt. Rechtsextreme Tendenzen und menschenfeindliches Gedankengut hat in unserem Land keine Chance und darf deswegen auch keine staatliche Unterstützung bekommen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein solches Urteil gefällt“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Wir als Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur die beiden Verbotsverfahren zur NPD initiiert und maßgeblich gefördert, sondern auch das jetzige Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Denn leider war die NPD, heute „Die Heimat“, über zwei Legislaturperioden hinweg im Landtag von MV vertreten (2006 bis 2016). Dank diesen Urteils werden kostenintensive Vernetzungsprojekte für die Partei erschwert und neue Projekte müssen mit eigenen Mittel finanziert werden. Bei den aktuell rückläufigen Mitgliederzahlen dürfte das nur noch schwer umsetzbar sein. Uns ist ein nachhaltiger Schlag gegen den Rechtsextremismus in unserem Land gelungen.“

Dies zeige deutlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Grundgesetz wehrhaft ihren Feinden gegenüber seien, so der Minister. Er sei allen an den Verfahren Beteiligten dankbar für deren Engagement und Mitarbeit. „Ohne die Ermittlungsergebnisse aus den Polizei- und insbesondere den Verfassungsschutzbehörden hätten die Grundlagen für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gefehlt – die wehrhaften Institutionen des Rechtsstaates und der Demokratie haben wieder einmal deutlich gezeigt, wie sehr wir diese brauchen“, zeigte sich der Innenminister überzeugt.

Bei der Parlamentswahl 2021 konnte die NPD 0,8 Prozent der Stimmen erreichen und entging damit knapp den Anspruch auf staatliche Mittel, der ab 1 Prozent der Stimmen besteht. Der Wegfall der staatlichen Mittel in den darauffolgenden Jahren zeigte starke Auswirkungen. Der Aktionsradius der NPD wurde deutlich eingeschränkt. Dadurch, dass die NPD bei der jüngsten Bundestagswahl in MV unter 0,5 Prozent und bei der Landtagswahl unter 1,0 Prozent der Stimmen lagen, hätte sie bis zu den nächsten Wahlen 2025 bzw. 2026 keine staatlichen Finanzmittel erhalten. Davon unabhängig hat die NPD/Die Heimat aber auch weiterhin von Steuerbefreiungen für Parteien profitiert. Dem wurde jetzt für zunächst sechs Jahre ein Riegel vorgeschoben. Kläger in dem aktuellen Verfahren war der Bundesrat.

Die NPD versucht jedoch, sich an die Gegebenheiten anzupassen und gemäß ihrer Vier-Säulen-Strategie (u.a. „Kampf um die Parlamente“) den erneuten Einzug in den Landtag bei den kommenden Wahlen vorzubereiten. Der Zugang zu rechtlichen und finanziellen Privilegien scheint unvermindert einen hohen Stellenwert innerhalb der Partei einzunehmen. Die Bemühungen um den Einzug in den Landtag stehen dabei in Hinblick auf die demokratiefeindlichen Tendenzen und die eindeutige Ablehnung des demokratischen Parlamentarismus klar im Widerspruch zueinander.

Mit der Umbenennung in „Die Heimat“ im vergangenen Jahr wurde einmal mehr deutlich, dass die Partei ihre Bemühungen und Bestrebungen nicht aufgegeben hat. Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 fest, dass ein Verbot der Partei, aufgrund fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nicht möglich sei. Es stellte aber auch eindeutig die extremistische und demokratiefeindliche Bestrebung der Partei fest. In der Zwischenzeit hat sich „Die Heimat“ in einer Vernetzungsrolle widergefunden. Ihre politischen Ziele lassen sich kaum erreichen.

„Die Heimat“ vernetzt rechtsextremistische Akteure über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg. Veranstaltungen, Demonstrationen oder Trefforte werden durch Akteure der Partei „Die Heimat“ organisiert oder betrieben. Oftmals handelt es sich dabei um überregionale Anlaufpunkte für Rechtsextremisten. Im Zuge dieser Neuausrichtung sind hohe finanzielle Ressourcen notwendig.

Von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat.

Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Digitalisierung der Justiz

Zwei Drittel der Richterinnen und Richter arbeiten elektronisch / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran. Die Zahl der E-Akten hat sich 2023 verdreifacht.“

Schwerin – „In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die elektronische Akte in fast allen Bereichen eingeführt. Offen sind Mobiliarvollstreckungssachen sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten. Bis zum Sommer soll die E-Akte auch an allen Fachgerichten vollständig eingeführt sein. Von den rund 2.200 Bediensteten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes arbeiten mittlerweile die Hälfte mit der elektronischen Akte.

Bei den Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern liegt der Anteil sogar bei zwei Dritteln. Wachtmeisterinnen und Wachtmeister nutzen die E-Akte zu fast 82 Prozent. Dank des hohen Engagements der IT-Abteilung des Ministeriums sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ist die Digitalisierung an den Gerichten sehr gut vorangeschritten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Rande des Besuchs des Rechtsausschusses des Landtags am Landgericht Schwerin.

„Die Zahl der angelegten elektronischen Akten hat sich innerhalb eines Jahres von 54.000 auf jetzt rund 140.000 fast verdreifacht. Mit dem Beginn dieses Jahres haben wir noch zwei Jahre, um den Gesetzesauftrag zu erfüllen und die gesamte Justiz in M-V digital umzustellen. Die E-Akte ist für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz der nahen Zukunft unerlässlich. Mittlerweile ist die elektronische Akte auf alle Gerichtsbarkeiten ausgedehnt mit Ausnahme der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit. Hier wird in Mecklenburg-Vorpommern wie bundesweit nahezu gleichlautend zum Schluss die E-Akte eingeführt“, so Ministerin Bernhardt.

„Sehen lassen kann sich auch die Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenztechnik. An jedem Gerichtsstandort, einschließlich in allen sechs Zweigstellen der Amtsgerichte besteht die Möglichkeit, Videoverhandlungen anzusetzen. Die mobilen Konferenzsysteme werden im ganzen Land bedarfsgerecht eingesetzt. Der Grad der Ausstattung liegt mit 63 Anlagen bei über 50 Prozent der Sitzungssäle in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

Neues Justizzentrum feierlich übergeben

Greifswald – Anlässlich der feierlichen Übergabe des neuen Justizzentrums in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Bedeutung der Einrichtung für die Region hervorgehoben: „In dem Justizzentrum sind mehrere Gerichtsbarkeiten in einem Komplex untergebracht. Vor allem bietet es beste Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit, modernste Technikausstattung in den Büros wie in den Verhandlungssälen.“

Das Land investiere mit dem Justizzentrum in Greifswald in die Zukunft, „genauso wie wir das mit dem Neubau des Justizzentrums in Schwerin tun. Dort konnten wir im letzten Mai Richtfest feiern.

In das Greifswalder Justizzentrum fließen bis 2027 rund 30 Millionen Euro Landesmittel. Ich freue mich, dass rund 80 Prozent der beteiligten Baufirmen aus dem Land kommen. Sie bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung ein, auch wenn es um den Denkmalschutz geht. Ich danke all denen, die an dem Neubau mitgewirkt haben, den Architekten, Planern, Ingenieuren, Bauleuten, der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Die neuen Justizzentren in Greifswald und Schwerin sind ein wichtiger Schritt in Richtung guter baulicher Bedingungen für eine moderne, leistungsfähige, rechtsstaatliche Justiz“, erklärte Schwesig.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir modernisieren die Justiz unter Hochdruck im ganzen Land. Das dient den Rechtssuchenden und Justiz-Mitarbeitenden gleichermaßen. Das Justizzentrum wurde mit neuster Technik ausgestattet, es verfügt insbesondere über digital ausgestattete Gerichtsäle. Auch ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie die Herausforderungen während der Bauzeit aber auch in der Übergangszeit, als die Bauarbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen waren, gemeistert haben.

Daran ist zu erkennen, wie hoch motiviert und gut in der Justiz über die Gerichtsbarkeiten hinweg zusammengearbeitet wird. Nun sind das Amtsgericht und das Grundbuchamt in einem Gebäudekomplex vereint. Im nächsten Schritt wird der unter Denkmalschutz stehende Altbau saniert, so dass das Oberverwaltungsgericht während der Sanierung in einer nah gelegenen Interimsunterbringung untergebracht wird. Nach Abschluss der voraussichtlich zwei Jahre andauernden Sanierung sollen das Oberverwaltungsgericht und das derzeit ebenfalls in einer Interimslösung untergebrachten Finanzgericht das Justizzentrum komplettieren.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gute Nachrichten für das Amtsgericht und das Verwaltungsgericht in Greifswald! Die Behörden erhalten heute einen modernen, barrierefreien und vor allem nachhaltigen Neubau. Das Gebäude verbraucht nur sehr wenig Energie: Der Jahres-Primärenergiebedarf beträgt nur 38 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz.

Die Wärmeversorgung erfolgt über klimafreundliche Fernwärme der Stadtwerke Greifswald. Zudem wurde auf der Dachfläche eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 30 kWp installiert, mit der jährlich rund 27.000 kWh Solarstrom für die Eigenversorgung des Gebäudes erzeugt werden. So geht zeitgemäßes Bauen in Mecklenburg-Vorpommern!“

Sonderzahlungen für rechtliche Betreuungen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich können bis Ende 2025 geltend gemacht werden.“

Schwerin – „Seit dem 1. Januar 2024 haben berufliche sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine ein Anrecht auf eine Sonderzahlung zum Inflationsausgleich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Bis zum Ende des Jahres 2025 beträgt die Inflationsausgleichssonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine 7,50 Euro je geführter Betreuung und je angefangenem Monat.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern erhalten die Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten von 24 Euro pro Betreuung pro Jahr mit der jährlichen Aufwandspauschale“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn. Kurz vor Weihnachten hatte der Bundesrat der zuvor vom Bundestag beschlossenen Inflationsausgleichssonderzahlung für die kompletten Jahre 2024 und 2025 für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zugestimmt.

Das Gesetz vom 20. Dezember 2023 zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Nr. 391 vom 22.12.2023)

„Dieses Gesetz kam noch rechtzeitig. Denn viele Betreuungsvereine, haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leiden unter den inflationsbedingten Kostensteigerungen. Darauf haben die Bundesländer und der Bund gemeinsam reagiert.  Die Inflationsausgleichssonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und berufliche Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der infolge der Inflation unerwartet erheblich gestiegenen Kosten befinden.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten, soweit eine Aufwandspauschale geltend gemacht wird, ebenfalls eine zeitlich befristete Inflationsausgleichssonderzahlung. So kann auch hier der entstandene Kostendruck abgefedert werden. Das ist ein gutes Zeichen. Erst vor wenigen Wochen habe ich zwei langjährig sehr engagierten Betreuerinnen den Ehrenamtspreis der Justiz überreicht. Diese Frauen erhielten die Auszeichnung auch stellvertretend für den unschätzbaren Wert der Arbeit, die alle rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft leisten“, so Justizministerin Bernhardt.