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Kategorie: Recht / Justiz

Digitalisierung der Justiz

Zwei Drittel der Richterinnen und Richter arbeiten elektronisch / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran. Die Zahl der E-Akten hat sich 2023 verdreifacht.“

Schwerin – „In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die elektronische Akte in fast allen Bereichen eingeführt. Offen sind Mobiliarvollstreckungssachen sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten. Bis zum Sommer soll die E-Akte auch an allen Fachgerichten vollständig eingeführt sein. Von den rund 2.200 Bediensteten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes arbeiten mittlerweile die Hälfte mit der elektronischen Akte.

Bei den Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern liegt der Anteil sogar bei zwei Dritteln. Wachtmeisterinnen und Wachtmeister nutzen die E-Akte zu fast 82 Prozent. Dank des hohen Engagements der IT-Abteilung des Ministeriums sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ist die Digitalisierung an den Gerichten sehr gut vorangeschritten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Rande des Besuchs des Rechtsausschusses des Landtags am Landgericht Schwerin.

„Die Zahl der angelegten elektronischen Akten hat sich innerhalb eines Jahres von 54.000 auf jetzt rund 140.000 fast verdreifacht. Mit dem Beginn dieses Jahres haben wir noch zwei Jahre, um den Gesetzesauftrag zu erfüllen und die gesamte Justiz in M-V digital umzustellen. Die E-Akte ist für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz der nahen Zukunft unerlässlich. Mittlerweile ist die elektronische Akte auf alle Gerichtsbarkeiten ausgedehnt mit Ausnahme der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit. Hier wird in Mecklenburg-Vorpommern wie bundesweit nahezu gleichlautend zum Schluss die E-Akte eingeführt“, so Ministerin Bernhardt.

„Sehen lassen kann sich auch die Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenztechnik. An jedem Gerichtsstandort, einschließlich in allen sechs Zweigstellen der Amtsgerichte besteht die Möglichkeit, Videoverhandlungen anzusetzen. Die mobilen Konferenzsysteme werden im ganzen Land bedarfsgerecht eingesetzt. Der Grad der Ausstattung liegt mit 63 Anlagen bei über 50 Prozent der Sitzungssäle in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

Neues Justizzentrum feierlich übergeben

Greifswald – Anlässlich der feierlichen Übergabe des neuen Justizzentrums in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Bedeutung der Einrichtung für die Region hervorgehoben: „In dem Justizzentrum sind mehrere Gerichtsbarkeiten in einem Komplex untergebracht. Vor allem bietet es beste Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit, modernste Technikausstattung in den Büros wie in den Verhandlungssälen.“

Das Land investiere mit dem Justizzentrum in Greifswald in die Zukunft, „genauso wie wir das mit dem Neubau des Justizzentrums in Schwerin tun. Dort konnten wir im letzten Mai Richtfest feiern.

In das Greifswalder Justizzentrum fließen bis 2027 rund 30 Millionen Euro Landesmittel. Ich freue mich, dass rund 80 Prozent der beteiligten Baufirmen aus dem Land kommen. Sie bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung ein, auch wenn es um den Denkmalschutz geht. Ich danke all denen, die an dem Neubau mitgewirkt haben, den Architekten, Planern, Ingenieuren, Bauleuten, der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Die neuen Justizzentren in Greifswald und Schwerin sind ein wichtiger Schritt in Richtung guter baulicher Bedingungen für eine moderne, leistungsfähige, rechtsstaatliche Justiz“, erklärte Schwesig.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir modernisieren die Justiz unter Hochdruck im ganzen Land. Das dient den Rechtssuchenden und Justiz-Mitarbeitenden gleichermaßen. Das Justizzentrum wurde mit neuster Technik ausgestattet, es verfügt insbesondere über digital ausgestattete Gerichtsäle. Auch ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie die Herausforderungen während der Bauzeit aber auch in der Übergangszeit, als die Bauarbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen waren, gemeistert haben.

Daran ist zu erkennen, wie hoch motiviert und gut in der Justiz über die Gerichtsbarkeiten hinweg zusammengearbeitet wird. Nun sind das Amtsgericht und das Grundbuchamt in einem Gebäudekomplex vereint. Im nächsten Schritt wird der unter Denkmalschutz stehende Altbau saniert, so dass das Oberverwaltungsgericht während der Sanierung in einer nah gelegenen Interimsunterbringung untergebracht wird. Nach Abschluss der voraussichtlich zwei Jahre andauernden Sanierung sollen das Oberverwaltungsgericht und das derzeit ebenfalls in einer Interimslösung untergebrachten Finanzgericht das Justizzentrum komplettieren.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gute Nachrichten für das Amtsgericht und das Verwaltungsgericht in Greifswald! Die Behörden erhalten heute einen modernen, barrierefreien und vor allem nachhaltigen Neubau. Das Gebäude verbraucht nur sehr wenig Energie: Der Jahres-Primärenergiebedarf beträgt nur 38 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz.

Die Wärmeversorgung erfolgt über klimafreundliche Fernwärme der Stadtwerke Greifswald. Zudem wurde auf der Dachfläche eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 30 kWp installiert, mit der jährlich rund 27.000 kWh Solarstrom für die Eigenversorgung des Gebäudes erzeugt werden. So geht zeitgemäßes Bauen in Mecklenburg-Vorpommern!“

Sonderzahlungen für rechtliche Betreuungen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich können bis Ende 2025 geltend gemacht werden.“

Schwerin – „Seit dem 1. Januar 2024 haben berufliche sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine ein Anrecht auf eine Sonderzahlung zum Inflationsausgleich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Bis zum Ende des Jahres 2025 beträgt die Inflationsausgleichssonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine 7,50 Euro je geführter Betreuung und je angefangenem Monat.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern erhalten die Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten von 24 Euro pro Betreuung pro Jahr mit der jährlichen Aufwandspauschale“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn. Kurz vor Weihnachten hatte der Bundesrat der zuvor vom Bundestag beschlossenen Inflationsausgleichssonderzahlung für die kompletten Jahre 2024 und 2025 für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zugestimmt.

Das Gesetz vom 20. Dezember 2023 zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Nr. 391 vom 22.12.2023)

„Dieses Gesetz kam noch rechtzeitig. Denn viele Betreuungsvereine, haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leiden unter den inflationsbedingten Kostensteigerungen. Darauf haben die Bundesländer und der Bund gemeinsam reagiert.  Die Inflationsausgleichssonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und berufliche Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der infolge der Inflation unerwartet erheblich gestiegenen Kosten befinden.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten, soweit eine Aufwandspauschale geltend gemacht wird, ebenfalls eine zeitlich befristete Inflationsausgleichssonderzahlung. So kann auch hier der entstandene Kostendruck abgefedert werden. Das ist ein gutes Zeichen. Erst vor wenigen Wochen habe ich zwei langjährig sehr engagierten Betreuerinnen den Ehrenamtspreis der Justiz überreicht. Diese Frauen erhielten die Auszeichnung auch stellvertretend für den unschätzbaren Wert der Arbeit, die alle rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft leisten“, so Justizministerin Bernhardt.

Justiz M-V startet die „KI-Werkstatt“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Unser Ziel ist es, mit der Entwicklung der künstlichen Intelligenz standhalten zu können.“

Schwerin – „Das Anwendungsgebiet für künstliche Intelligenz erweitert sich mit rasantem Tempo. Auch die Justiz beschäftigt sich immer stärker mit der KI, um auf diesem Wege die justiziellen Entscheider zu entlasten und die zugrundeliegenden Sachverhalte auszuarbeiten bzw. die anstehenden Entscheidungen vorzubereiten. Daher hat die Justiz eine KI-Werkstatt initiiert.

Mit diesem Projekt wollen wir Wissen und Kompetenzen bündeln und eine Strategie erarbeiten, wie wir uns zukünftig sachgerecht der Hilfe von KI bedienen können. In diesem Jahr werden KI und die damit verbundenen Möglichkeiten und Risiken ein Schwerpunkt unserer Arbeit bilden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die KI-Werkstatt hat vor allem das Ziel, den konkreten Bedarf unserer Justiz an KI-Unterstützung auszuloten, die bereits vorhandenen Möglichkeiten zum Einsatz von KI in der Justiz zu prüfen und erste Umsetzungsschritte zu gehen.

Dafür ist es unabdingbar, den Nutzen der künstlichen Intelligenz auch für die Justiz herauszuarbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und auch aus der Straffälligenarbeit werden in freiwilligen Projektteams an der KI-Werkstatt mitwirken.

Dieser direkte Draht in die Praxis schafft Akzeptanz und hilft dabei, die Berührungsängste zu diskutieren. Wir planen eine sogenannte KI-Landkarte, auf der alle Projekte und die verschiedenen KI-Einsätze zusammengefasst werden. Um sodann Ideen für die Justizpraxis in MV zu sammeln und in der Folge zu bewerten“, so Ministerin Bernhardt.

„Aus dem Vergleich der zusammengetragenen KI-Landkarte mit den identifizierten Bedürfnissen in der Landesjustiz M-V soll eine Antwort auf die Frage entwickelt werden, ob eine eigene KI-Entwicklung in M-V initiiert oder eine Beteiligung an einer anderweitigen KI-Entwicklung z.B. durch eine Pilotierung in M-V unterstützt werden sollte.

Gleichwohl beobachten wir die Entwicklungen und Ansätze der anderen Bundesländer, um eventuell auch davon profitieren zu können. Wir müssen uns mit der Entwicklung auseinandersetzen, damit die Justiz des Landes auch künftig bestmöglich ausgestattet ist“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt zum Jahresauftakt 2024.

Straftaten lohnen sich nicht

Die Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommern schöpften im Jahr 2022 insgesamt mehr als elf Millionen Euro an Vermögen ab.

Schwerin – Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2022 insgesamt rund 11,4 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Daher handelt die Justiz. Was Täterinnen und Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben, Gegenstände und Vermögen, muss eingezogen werden.

Die Staatsanwaltschaften in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund haben in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt mehr als 50 Millionen Euro abgeschöpft. Seit nunmehr sechs Jahren ist der Opferschutzschutz mit der Reform der Vermögensabschöpfung gestärkt. Denn Geschädigte können einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern. Im vergangenen Jahr ist jeder fünfte abgeschöpfte Euro zugunsten geschädigter Privatpersonen abgeschöpft worden, rund 2,3 Millionen Euro.

Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 2022 knapp drei Millionen Euro abgeschöpft. Für die Staatskasse verblieben rund 6,2 Millionen Euro. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Die Justiz beweist, dass sie ein besonderes Augenmerk auf Opferschutz setzt“, so Ministerin Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die Vermögensabschöpfung ist mittlerweile ein fester Bestandteil sowohl der Ermittlungsverfahren als auch des gerichtlichen Hauptverfahrens. Die Staatsanwaltschaften, die Polizei, der Zoll und die Finanzverwaltung tragen dafür Sorge, dass auch und gerade in frühen Stadien von Ermittlungen zu Straftaten mit Vermögensbezug möglichst umfassende Nachforschungen dazu angestellt werden, ob einerseits noch Tatbeute oder Teile davon vorhanden sind oder aber sonstiges Vermögen der Tatverdächtigen und begünstigter Dritter festgestellt werden kann.

Die sich seit einigen Jahren vermehrt etablierenden Möglichkeiten der Anlage von Vermögenswerten in digitalisierter Form sind vielfältig. Das Erkennen derartiger Anlageinstrumente und der Zugangsmöglichkeiten zu diesen in digitaler Form, etwa auf Computern, Tablets und Smartphones, und auch in verkörperter Form, beispielsweise als sogenannte Hardware-Wallets, stellt als solches bereits eine Herausforderung für die Ermittlerinnen und Ermittler dar.

Ihr begegnen wir mit entsprechenden Aus- und Fortbildungen. Im Idealfall führt die intensivierte Arbeit im Bereich der Vermögensabschöpfung nicht nur zu den in den letzten Jahren zu verzeichnenden erfreulich hohen Werten im Bereich der Sicherung und Einziehung, sondern langfristig auch zu einer Reduzierung der Straftaten mit Vermögensbezug – weil auch eine effektive Abschöpfung die Anreize für derartige Taten verringern kann.“

Wann und in welcher Höhe bzw. in welchen Raten die abgeschöpften Summen an die geschädigten Personen, Institutionen und auch an die Staatskasse fließen, ist nicht statistisch erfasst.

Neues Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Schwerin – Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV löst das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen ab und orientiert sich an den aktuellen Bedarfen der betroffenen Menschen.

„Ziel der Reform ist die Verbesserung von Leistungen und die Bündelung des Rechts für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfer oder Impfgeschädigte“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. Die vielen verschiedenen Leistungen, u.a. Geld- und Teilhabeleistungen, Krankheitsbehandlungsleistungen oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, sollen nach Angabe von Drese eine würdevolle Versorgung ermöglichen und dazu beitragen, Gesundheitsstörungen zu heilen und chronische Krankheitsverläufe zu verhindern.

Zudem werden schnelle Hilfen, beispielsweise in den Traumaambulanzen des Landes, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eine neue Regelung zur Beweiserleichterung kommt insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugute.

„Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Sie erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden“, verdeutlichte Drese.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungsamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Versorgungsamt Schwerin übersendet allen anerkannten Versorgungsberechtigten einen Bescheid über ihre individuellen Entschädigungsleistungen nach dem neuen SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 sowie weitere notwendige Informationen, insbesondere zum Wahlrecht der Berechtigten. Fragen zum jeweiligen Einzelfall können nach Erhalt des Bescheides direkt an das LAGuS gerichtet werden.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Wer sein krankes Kind betreuen muss, kann ab sofort eine entsprechende ärztliche Bescheinigung auch ohne Praxisbesuch telefonisch beantragen. Familien- und Gesundheitsministerin Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Eine telefonische Krankschreibung entlastet Mütter und Väter und reduziert zusätzlich Ansteckungsrisiken in der Erkältungszeit“, erklärte Drese.

Eine telefonische Krankschreibung zur Betreuung des Kindes ist seit dem 18. Dezember möglich, sofern das Kind der Kinderarztpraxis bekannt ist und die Ärztin oder der Arzt eine Bescheinigung als vertretbar ansieht. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit und für den Bezug des Kinderkrankengeldes kann dabei für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Für eine Verlängerung muss das Kind in der Praxis vorstellig werden.

„Eltern müssen so für einfache Erkrankungen nicht mehr den Weg in die Praxis auf sich nehmen und können sich unkomplizierter auf der Arbeit krankmelden. Damit bleibt mehr Zeit für die Betreuung des Kindes“, so Drese.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen ARE-Zahlen (Akute Respiratorische Erkrankungen) sei dies ein richtiger Schritt. „So ist momentan ein allgemeiner Anstieg der Arztkonsultationen aufgrund von ARE bei Kindern bis 14 Jahren zu verzeichnen“, erklärte Drese. Damit entlaste die neue Regelung auch die Praxen im Land, so die Ministerin.

Bei einer eigenen Erkrankung ist ebenfalls seit dem 07. Dezember eine telefonische Krankschreibung möglich. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der Arbeitsunfähigkeit zur Betreuung erkrankter Kinder.

Zügigere Asylverfahren

M-V zeigt im Bundesrat Weg für zügigere Asylverfahren auf / Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt Entschließungsantrag des Landes M-V ein: „Asylrecht ist Menschenrecht.“

Schwerin – „In diesen Tagen gedenken wir des 75. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ein Menschenrecht ist ganz klar das Asylrecht. Es fußt auf Artikel 16 a Grundgesetz. Danach genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Dies bedeutet, dass Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, das Recht haben, in einem anderen Land Asyl zu suchen und zu erhalten. Das Asylrecht ist wichtig, weil es das fundamentale Menschenrecht auf den Schutz vor Verfolgung und Gefahr beinhaltet.

Die vorliegende Entschließung hat das Ziel, eine schnellere rechtstaatliche Entscheidung über Asylanträge auf der Grundlage des geltenden Rechts zu leisten. Die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung in einem Asylverfahren sollte möglichst kurz sein, denn dies ist eine Zeit der Ungewissheit und der Unruhe für die Asylsuchenden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung im Bundesrat.

„Den Ausgangspunkt der vorliegenden Entschließung zur Vereinfachung und Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildeten der Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 13. Oktober 2023 sowie die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Chefs der Länder am 6. November 2023. Beim Treffen ist unter anderem beschlossen worden, dass das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren beschleunigt werden sollen.

Bund und Länder wollen dafür die personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Wir als Mecklenburg-Vorpommern wollen alles unternehmen, um Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahren Gewissheit über ihren Status zu geben. Die Beschleunigung der Verfahren geht hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich kann nur erneut mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass das im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verankerte Ziel einer Verstetigung des Paktes für den Rechtstaat nicht umgesetzt wird. Dieser Pakt für den Rechtsstaat hätte auch uns Bundesländer gut dabei unterstützt, das notwendige Personal mitzufinanzieren, um die Verkürzung der Verfahren zu ermöglichen. Mit Blick auf die organisatorischen Voraussetzungen greift die vorliegende Initiative Erfahrungen und Hinweise der verwaltungsgerichtlichen Praxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf“, so Ministerin Bernhardt.

„Mit der Entschließung wollen wir gegenüber der Bundesregierung zwei konkrete Gesetzesänderungen anregen. Bei beiden Änderungen geht es darum, richterlichen Mitwirkungsaufwand zu reduzieren, indem die Spruchkörper von in der Regel einfachen Nebenentscheidungen entlastet werden.

So soll die angestrebte Änderung von § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung bewirken, dass Verweisungsbeschlüsse nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes soll erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass die Kammer bereits kraft Gesetzes grundsätzlich durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichterin oder Einzelrichter entscheidet.

Andererseits wollen wir mit der Entschließung zwei Prüfbitten an die Bundesregierung herantragen. Sie soll sich mit der Frage befassen, ob § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung, der den Gerichten größere Flexibilität bei der Besetzung der Kammern einräumt, punktuell erweitert werden sollte.

Konkret geht es darum, den Einsatz von zwei statt bislang von einer Proberichterin bzw. einem Proberichter in einer Kammer zuzulassen. Zum anderen sollte die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, ob die Geltungsdauer des entsprechenden Paragrafen, § 176, über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert werden sollte“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Vorschläge für den Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern sind kleine, aber wichtige Zahnräder im Getriebe der Asylverfahren. Die angestrebte Beschleunigung der Gerichtsverfahren insbesondere in Asylrechtsstreitigkeiten liegt mit Blick auf die starke Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gerade auch im Interesse der Länder“, betont Ministerin Bernhardt im Bundesrat.