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Kategorie: Recht / Justiz

Konzept „DIE Justiz 2030“ vorgestellt

Nach 30 Jahren werden erstmals Ziele der gesamten Justiz in M-V für eine digitale, innovative und effiziente Arbeit festgeschrieben.

Schwerin – „Erstmals seit der Errichtung der rechtsstaatlichen Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Konzept für den gesamten Justiz-Geschäftsbereich des Ministeriums. ‚DIE Justiz 2030. Digital. Innovativ, Effizient.‘ ist eine Festlegung der Ziele. Ein Hintergrund ist natürlich der demografische Wandel. In den nächsten Jahren wird immer weniger Personal zur Verfügung stehen. Zweiter Hauptpunkt ist die Digitalisierung, die in der Einrichtungsphase derzeit noch viele Personalressourcen verschlingt.

Ein immer kleiner werdender Pool an Nachwuchskräften, egal ob im Justizvollzug oder an den Gerichten und Staatsanwaltschaften, und der digitale Wandel müssen in den nächsten Jahren harmonisieren. Die Justiz muss attraktiv bleiben, um den Rechtsstaat zu garantieren. Wichtige Punkte der nächsten Jahre sind das Bestandsmonitoring, die Förderung von Frauen in Führungspositionen und auch die Optimierung der Arbeit im Justizvollzug“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bei ihrer Vorstellung des Konzepts „DIE Justiz 2030“ in Schwerin.

„Unser Ziel, die Justiz handlungsfähig und bürgernah zu halten, ist unsere Richtschnur. Es geht um stets die beste technische Ausstattung. Das wird die nächsten Jahre uns beschäftigen. Die Ausstattung der Verhandlungssäle mit Videotechnik ist zur Hälfte geschafft. Die elektronische Akte ist ebenfalls bei jeder und jedem Zweiten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften bereits Grundlage. Bis 2026 gibt uns das Gesetz Zeit, den elektronischen Rechtsverkehr sowie die E-Akte flächendeckend eingeführt zu haben. Wir sind dabei, mit weiteren Bundesländern die Möglichkeit der elektronischen zweiten Staatsprüfung vorzubereiten.

Dieser digitale Schritt wird notwendig. Darüber hinaus wird die technische Ausstattung der Justizvollzugsanstalten weiter vorangetrieben. Videokonferenzanlagen in jeder Anstalt ermöglichen Anhörungen der Gerichte mit Gefangenen. Das spart Personalressourcen. Telefonie in jedem Haftraum hilft der Resozialisierungsarbeit. Wir haben eine Ausstattungsquote derzeit von 60 Prozent“, so Ministerin Bernhardt.

„Um attraktiv für Nachwuchs zu bleiben, müssen wir gute Bedingungen schaffen. Die Motivation, sich für die Justiz zu entscheiden oder in der Justiz gern zu bleiben, muss Ansporn sein. Für alle Bereiche der Justiz sind Kriseninterventionsstellen eingerichtet. Die Möglichkeit einer seelsorgerischen Begleitung auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrachte ich als wichtiges Zeichen für die Justiz-Bediensteten. Niemand wird in Notlagen allein gelassen.

Wir wollen das betriebliche Gesundheitsmanagement besser aufstellen, damit dieses nachhaltig und bedarfsgerecht für den gesamten Geschäftsbereich wirken kann. Die Justiz wird außerdem immer familienfreundlicher. Bis auf die Tätigkeiten im Allgemeinen Vollzugsdienst oder auch in den Justizwachtmeistereien werden zum Beispiel Homeofficemodelle angeboten. Das fünf Jahre alte Nachwuchspapier der Justiz muss aktualisiert werden.

Allein in den vergangenen beiden Jahren der rot-roten Landesregierung sind attraktivitätssteigende Maßnahmen umgesetzt worden, die nicht in diesem Papier stehen. Das Rechtsreferendariat kann beispielsweise jetzt auch in Teilzeit absolviert werden. Die Zahl der Studienplätze der Rechtspflege wurde für den 2022 beginnenden Vorbereitungsdienst von 20 auf 25 erhöht. Es soll geprüft werden, ob die Ausbildung zu Justizfachangestellten justizspezifisch umgestellt werden soll“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

„Die Gerichte leiden unter hohen Altbeständen an Verfahren. Daher beabsichtigen wir, ein Bestandsmonitoring in enger Kooperation mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuführen. Ziel soll es sein, einen Weg zu finden, den Bestand an Verfahren spürbar zu reduzieren.

Die Abläufe und Strukturen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden von extra dafür ausgebildeten justizeigenen Organisationsberaterinnen und –berater untersucht. Mitarbeitende werden befragt, der praktische Alltag wird unter die Lupe genommen. Am Ende gibt Empfehlungen für Optimierungen.

Auch im Justizvollzug soll optimiert werden. Denn auch hier gibt es allein durch die Digitalisierung veränderte Aufgabenfelder. Der Optimierungsbedarf soll im nächsten Jahr evaluiert sein“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Das Konzept ‚DIE Justiz 2030. Digital. Innovativ. Effizient.‘ ist eine Zusammenfassung aller notwendigen Maßnahmen als Reaktion auf die bevorstehenden Herausforderungen. Es ist das Ergebnis aus mehreren Strategiekonferenzen mit dem Geschäftsbereich. Für die nächsten sieben Jahre wird es der festgeschriebene Leitfaden sein, der alle Kräfte in der Justiz bündelt und an einem Strang ziehen lässt“, ergänzt Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns.

Rechtsreferendariat in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Das große Interesse an Mecklenburg-Vorpommern beweist die Attraktivität der Justiz.“

Schwerin – „Die Einstellungszahl für das Rechtsreferendariat bleibt weiterhin hoch. 50 Frauen und Männer sind heute zum 1. Juni 2023 für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung eingestellt worden. Fast die Hälfte von ihnen, 46 Prozent, hat an der Universität Greifswald die erste juristische Staatsprüfung bestanden und möchte zum Rechtsreferendariat auch im Land bleiben.

Mit ihrer Einstellung sind es in M-V dann weiterhin insgesamt mehr als 250 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst. Wir stecken viel Energie und Arbeit in die Optimierung des Referendariats. Die Mühe zahlt sich derzeit aus. Die Schaffung einer Ombudsstelle und die Möglichkeit des Teilzeitreferendariats sind wichtige Meilensteine. Wir arbeiten an weiteren Schritten, um das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern attraktiv zu halten.

Denn es geht auch darum, die Menschen vom Land zum Leben zu überzeugen. Neben einem familienfreundlichen und modernen Arbeitsplatz in der Justiz bieten wir eben auch ein Land zum Arbeiten und Erholen. Das weiterhin große Interesse am Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern beweist die Attraktivität der Justiz im Land“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Von den 20 Rechtsreferendarinnen und 30 Rechtsreferendaren, die zum 1. Juni 2023 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt wurden, stammen u. a. 13 Frauen und Männer aus M-V selbst, sieben aus Schleswig-Holstein, je sechs aus Hamburg und aus Niedersachsen. Darüber hinaus wurden drei Referendarinnen und Referendare eingestellt, die im Ausland geboren wurden. Im Dezember 2022 hatten 73 Frauen und Männer ihr Referendariat begonnen.

Richtfest des neuen Justizzentrums

Schwesig: Neues Justizzentrum wird der Rechtsstaatlichkeit dienen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat beim heutigen Richtfest des neuen Justizzentrums in Schwerin die gelungene Verbindung aus alter und neuer Bausubstanz gelobt.

„Die neuen Komplexe sind baulich getrennt vom alten Gebäude und doch verbunden durch Glasbrücken in den oberen Geschossen. Das ist genau richtig für ein Haus, das der Rechtsstaatlichkeit dient. Es ist kein Justizpalast, in dem die Obrigkeit über Untertanen bestimmt. Allerdings gehören die Zeiten des Unrechts, zur Geschichte dieses Gebäudes.

Es ist gut, dass das neue Justizzentrum seine Geschichte klar erkennbar macht, indem es dem Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland mit dem ehemaligen Gefängnis und seinen Ausstellungen mehr Sichtbarkeit einräumt“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Vor allem gehe es um die Bedürfnisse der heutigen Justiz und der Menschen, die dort arbeiten. „Die Justiz ist ein wichtiger, wertvoller Teil unseres öffentlichen Dienstes und braucht attraktive Arbeitsbedingungen“, so Schwesig.

„Der Baufortschritt ist enorm. Gut ein Jahr nach der Grundsteinlegung feiern wir Richtfest. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können täglich mitverfolgen, wie ihr künftiger Arbeitsplatz wächst. Das Ende der langen Übergangszeit der Unterbringung in Bürocontainern und weiteren Häusern der Stadt ist nun wirklich absehbar.

Als erstes wird das Amtsgericht ins neue Justizzentrum einziehen. Ich freue mich für die Beschäftigten in Schwerin, dass sie sehr bald die Arbeitsplätze mit der modernsten Ausstattung der Justiz bekommen“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Die Ministerpräsidentin dankte allen am Bau Beteiligten: „Ich freue mich, dass ansässige Baufirmen mit Ihrem Know-how und ihrer Erfahrung am Bau beteiligt sind. Dass wir dieses Richtfest heute feiern können, dafür danke ich all denen, die an dem Neubau mitwirken.

Ausdrücklich danke ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte, der Justiz hier vor Ort: Abbruch und Neubau – bei laufendem Betrieb. Je mehr das Gebäude wächst und Gestalt bekommt, desto besser können wir uns alle vorstellen, wohin der Weg geht.“

Geldauflagen an gemeinnützige Vereine

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „2022 haben Gerichte und Staatsanwaltschaften wieder viele soziale Projekte unterstützt.“

Schwerin – Rund 1,4 Millionen Euro haben Gerichte im vergangenen Jahr an Geldauflagen erteilt. Mehr als die Hälfte davon gingen an gemeinnützige Einrichtungen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass unter den zehn größten Zuwendungen hauptsächlich soziale Projekte unterstützt wurden. „Die Stiftung Betroffen in Vorpommern hilft krebskranken Menschen. Geld bekamen auch Vereine, die sich um krebskranke Kinder kümmern oder auch die Inklusion fördern.“

„Von den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird jeder Einzelfall verantwortungsbewusst abgewogen. Für alle sichtbar, werden die zehn meist bedachten Vereine auch transparent auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.“ ->Link Geldauflagen

Im vergangenen Jahr lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte ähnlich hoch wie 2021. In Ermittlungs- und Strafverfahren sprachen die Richterinnen und Richter sowie und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rund 807.000 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Es handelt sich dabei um die Höhe der zugewiesenen Gelder. Die tatsächlich bislang erfolgten Zahlungen können geringer ausfallen.

„In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 14 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, rund 8,7 Mio. Euro davon an gemeinnützige Vereine. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit aktuell rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss dem Oberlandesgericht Rostock insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werden. Das Oberlandesgericht aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.

Nachfolgend finden Sie die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die 2022 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden.

94. Konferenz der Justizminister*innen

Der Beschlussvorschlag zum Unternehmenssanktionenrecht wurde angenommen, weitere von M-V unterstützte Themen vorangebracht

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt begrüßt die Ergebnisse der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

Schutz von Mieterinnen und Mietern in Krisenzeiten

„Gerade jetzt in Zeiten der Energiepreiskrise ist das Signal der JuMiKo die Mieten betreffend sehr wichtig. Denn als Justizministerinnen und Justizminister haben wir uns deutlich auf die Seite der Mieterinnen und Mieter gestellt. Mecklenburg-Vorpommern hat sich einem Vorschlag aus Hamburg angeschlossen. Der gravierende Mangel an bezahlbarem Wohnraum betrifft immer mehr Menschen.

Daher sollte die Kappungsgrenze für eine Mieterhöhung gemäß § 558 Absatz 3 BGB in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt innerhalb von drei Jahren auf unter 15 Prozent abgesenkt werden können. Ziel muss es sein, die Bevölkerung ausreichend mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen versorgen zu können. Auch bleibt die Gefahr, dass Vermieterinnen und Vermieter, die die sogenannte Mietpreisbremse missachten, so gesetzeswidrig überhöhte Mieten verlangen.

Die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete sollte nicht mehr davon abhängen, ob Mieterinnen oder Mieter das zuvor als Rüge angezeigt haben. Der Bundesminister der Justiz wurde um unverzügliche und umfassende Maßnahmen gebeten, damit die Mietsituation entsprechend verbessert wird“, so die Justizministerin.

Reform des Unternehmenssanktionenrecht prüfen

„Ich freue mich, dass die Konferenz der Justizministerinnen und –minister dem Beschlussvorschlag aus M-V gefolgt ist. Wir brauchen ein reformiertes Unternehmenssanktionenrecht, so wie es vor einigen Jahren schon einmal angedacht war. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Denn nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden.

Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion. Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war. Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus.“

Ruhetage in den juristischen Staatsprüfungen beibehalten

Ministerin Bernhardt: „Die juristischen Staatsprüfungen öffnen die Tür auf dem Weg in die Justiz. Daher war die Diskussion auf der JuMiKo über eine Entscheidung der Landesjustizprüfungsämter und Justizprüfungsämter sehr wichtig.

Es geht um die beabsichtigte Streichung der zusätzlichen Ruhetage im schriftlichen Teil der juristischen Staatsprüfungen. Ich begrüße, dass die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sich dafür ausgesprochen hat, von einer Streichung abzusehen und darüber eine zeitnahe Entscheidung zu treffen.

Ruhetage in den juristischen Staatsprüfungen sind grundsätzlich gut. Die Entscheidung der Landesjustizprüfungsämter und Justizprüfungsämter vor dem Hintergrund der Einführung der elektronischen Klausuren bleibt nun abzuwarten“, erklärt Justizministerin Bernhardt in Berlin.

Digitalisierung weiter vorantreiben

„Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister war sich einig, dass gemeinsam mit dem Bund die Digitalisierung mit Nachdruck vorangebracht werden muss. Es gab einen konstruktiven Austausch. Wir haben uns auf eine Prioritätenliste verständigt, finanziert mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln.

Ganz oben in der Prioritätenliste steht die Modernisierung der Grundbuchverfahren in den Ländern“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo in Berlin.

Reform des Unternehmenssanktionenrechts

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Kleinere und mittlere Firmen sollten gegenüber Konzernen nicht überproportional belastet sein.“

Berlin – „Strafrechtliche Sanktionen belasten den Mittelstand gegenüber großen Unternehmen noch immer überproportional stark. Denn Sanktionen treffen kleine und mittlere Firmen härter als große. Das möchten wir ändern mit der Anregung, erneut über ein Unternehmenssanktionenrecht nachzudenken. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diese Woche in Berlin legt Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Darin soll der Bundesminister der Justiz gebeten werden, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Bereits die Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte erkannt, dass es eine Lücke bei der möglichen Reaktion auf Unternehmenskrimina­lität gibt. Diese Lücke wurde aufgrund der Bundestagswahl jedoch nicht mehr geschlossen.

Ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht mehr abgeschlossen werden und ist somit obsolet. Nun muss das Thema erneut angegangen werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion.

Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte aus meiner Sicht jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war.

Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus. Ich werbe daher auf der JuMiKo dafür, den Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten erneut anzuerkennen. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Verfolgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Bernhardt.

Die CDU scheitert erneut vor dem LVerfG

Greifswald – Mit Beschluss vom 30. März 2023 hat das Landesverfassungsgericht den Antrag eines Landtagsabgeordneten wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts verworfen.

Nachdem das Mitglied des Landtags Patrick Dahlemann als parlamentarischer Staatssekretär zum Chef der Staatskanzlei berufen worden ist, stellte der Antragsteller in diesem Zusammenhang unter dem 13. Dezember 2021 eine kleine Anfrage beim Antragsgegner (LT-Drs. 8/161). Diese beantwortete der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Schreiben vom 17. Januar 2022.

Mit dem vorliegenden Organstreitverfahren rügt der Antragsteller die Verletzung seiner Rechte aus Art. 40 Abs. 1 S. 1 LV, in dem die Landesregierung seine kleine Anfrage nicht vollständig beantwortet habe.

Das Landesverfassungsgericht führt in seinem einstimmig gefassten Beschluss aus, dass der Antragsteller zwar antragsbefugt sei, ihm jedoch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle. Es sei zumindest im vorliegenden Fall der bestehenden Obliegenheit zur Konfrontation der Landesregierung vor Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens nicht nachgekommen.

Bei etwaig unrichtig beantworteten parlamentarischen Fragen kann daher vom Antragsteller jedenfalls in den Fällen, in denen sich die gegen die Beantwortung erhobenen Bedenken auf die Vollständigkeit der Beantwortung erstrecken, gefordert werden, der Antragsgegnerin durch einen entsprechenden Hinweis zu ermöglichen, die Sach- und Rechtslage zu prüfen und die Antwort gegebenenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen.

Eine solche Nachfrage sei im vorliegenden Fall geboten gewesen. Insbesondere hätte der Antragsteller durch eine Konfrontation der Antragsgegnerin vorprozessual offenlegen müssen, inwieweit die formal umfassende Beantwortung seiner Kleinen Anfrage nach seiner Auffassung unzureichend ist und ihn in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Dieser Obliegenheit zur Konfrontation sei der Antragsteller nicht nachgekommen.

SPD: Krawall-CDU erneut vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert

Erneut ist die CDU-Landtagsfraktion vor dem Landesverfassungsgericht mit einer Klage gescheitert. Nachdem bereits die Klage hinsichtlich der Größe der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse gescheitert war, wies das Landesverfassungsgericht jetzt auch die Klage hinsichtlich der Beantwortung einer kleinen Anfrage als unzulässig zurück.

Hierzu erklärt Julian Barlen, Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zeigt einmal mehr, dass es der CDU-Landtagsfraktion nur um Krawall geht, nicht aber um sachliche Parlamentsarbeit. Und deshalb bekommt die CDU vor Gericht nun einmal mehr auf den Deckel. Mehr noch: Im aktuellen Beschluss stellt das Landesverfassungsgericht fest, dass die CDU-Fraktion selbst die parlamentarischen Möglichkeiten nicht genutzt hat, die ihr gegeben sind.

Die jüngste gerichtliche Entscheidung zum CDU-Agieren ist mehr als blamabel für die CDU und sollte sie zu einer Rückkehr zur Sachlichkeit bewegen.

Dazu gehört auch, dass die CDU endlich mit den unangemessen, persönlichen Angriffen bspw. auf den Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann aufhören muss. Der CdS macht einen richtig tollen Job und koordiniert mit vollstem Einsatz und Engagement die Regierungsgeschäfte und vor allem die Abstimmung zwischen Parlament und Landesregierung.

Der Ort der politischen Auseinandersetzung ist und bleibt der Landtag. Die CDU hat dort alle Möglichkeiten einer aktiven und fairen Beteiligung. Mit Krawall und Gerichtsprozessen versucht die CDU davon abzulenken, dass sie selber auch Verantwortung trägt und konstruktive Lösungen vorschlagen müsste. Auch das zeigt die aktuelle Entscheidung des Gerichts.“

 

Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen

Meyer: Mitarbeitende von Sicherheitsdiensten, Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen bei ihrer Arbeit hohe Verantwortung

Schwerin – Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. September 2022 gilt rückwirkend ab 01.01.2023 als allgemeinverbindlich. Damit sind auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der Branche verpflichtet, die tarifvertraglichen Regelungen anzuwenden.

„Objektschutz, Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen oder die Bewachung von Bundeswehrliegenschaften – die Mitarbeitenden von Sicherheitsdiensten, Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen bei ihrer Arbeit eine hohe Verantwortung. Es ist wichtig, dass alle in der Branche tätigen Unternehmen ihre Mitarbeitenden zu gleichen Bedingungen beschäftigen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung setzen wir das um“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Abschluss eines Tarifvertrages können die Tarifpartner die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde im September letzten Jahres der entsprechende Tarifvertrag unterzeichnet. Dieser beinhaltet unter anderem eine Stundenlohnregelung in verschiedenen Stufen für Sicherheitsmitarbeiter, Gehaltsregelungen für Angestellte, die Ausgestaltung von Zulagen, die Regelung zu Zuschlägen, Urlaub und Arbeitszeitkonten sowie Ausbildungsvergütungen.

„Wir sind im Schulterschluss mit den Tarifvertragsparteien und dem Tarifausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam den nächsten Schritt gegangen und haben den Tarifvertrag rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Nach entsprechender Tätigkeit eingestufte Löhne und Gehälter, einheitliche Zuschläge bei Nachtarbeit, Ausbildungsvergütungen und vieles mehr – für die Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe verbessern sich damit die Bedingungen weiter.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge schützen vor Lohndumping und unlauterem Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Gute Lohn- und Arbeitsbedingungen stärken auch die Fachkräftesicherung in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Reinhard Meyer.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde im Amtsblatt am 11. April 2023 veröffentlicht. In nächster Zeit erfolgt auch im Bundesanzeiger die Veröffentlichung. Der allgemeinverbindliche Teil des Tarifvertrags gilt landesweit vom 01.01.2023 bis mindestens zum 31.12.2023. Er bleibt auch danach noch in Kraft, falls er nicht von einer Tarifvertragspartei (mit einer dreimonatigen Frist) gekündigt wird.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren am 30. Juni 2022 in Mecklenburg-Vorpommern bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten 3.665 Personen – ganz überwiegend in Vollzeit – sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon waren 683 Helfer für einfache Tätigkeiten, 2.707 Fachkräfte, 237 Spezialisten und 38 Experten. 852 Personen hatten bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten einen Minijob.