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Kategorie: Recht / Justiz

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz

Mecklenburg-Vorpommern stärkt Mitsprache an politischen Prozessen

Schwerin – Mehr Teilhabe und Mitsprache bei demokratischen Prozessen zu schaffen – das ist das Ziel des Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz, kurz: JVG M-V), dessen Übersendung an den Landtag das Kabinett am 17. Oktober beschlossen hat.

„Unsere Demokratie lebt von Beteiligung und der Möglichkeit, sich in politische Entscheidungen einbringen zu können. Mit dem JVG M-V wollen wir Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine stärkere Stimme geben und ihre Mitwirkung an den kommunalen Entscheidungsprozessen gesetzlich ermöglichen“, erklärte Sozialministerin Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.

So umfasst das JVG M-V als Artikelgesetz ein eigenes Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz sowie ein Integrations- und Teilhabegesetz. Sie wurden unter großer Beteiligung von 50 Verbänden, Organisationen, der Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“ und der Öffentlichkeit erarbeitet und sehen die Möglichkeit zur Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration sowie Beteiligungsgremien von Kindern und Jugendlichen auf der kommunalen Ebene vor.

„Politische Entscheidungen, die heute getroffen werden, formen ganz entscheidend das Leben der Kinder und Jugendlichen im Land. Es ist nur richtig, dass wir sie bei politischen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, mit einbeziehen und dass sie so ihre eigene Zukunft aktiv mitgestalten können“, hob Drese hervor.

Auch für Personen mit Einwanderungsgeschichte sei die Einrichtung von kommunalen Beiräten ein wichtiger Schritt, so die Ministerin. Besonders Menschen, die nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen blieben andere Mitwirkungsmöglichkeiten, wie die Teilnahme an Wahlen, verwehrt. Mit den Beiräten für Migration und Integration sollen ihre Belange im kommunalen Diskurs so stärker Berücksichtigung finden.

„Als Landesregierung verschreiben wir uns mit dem JVG M-V darüber hinaus auch der schrittweisen Erhöhung des Anteils von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Verwaltung. Denn unsere gesellschaftliche Vielfalt soll künftig auch in den Behörden stärker reflektiert werden“, so die Ministerin.

Nach dem heutigen Beschluss im Kabinett soll der Gesetzentwurf nun zügig dem Landtag zugeleitet werden. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen.

Welttierschutztag

Backhaus kritisiert Verzug beim Tierschutzgesetz

Schwerin – Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fordert Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, den Bundesländern nun endlich den Gesetzesentwurf zur Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorzulegen.

Laut angekündigtem Zeitplan sollte der Referentenentwurf bereits im Juli an die Länder verschickt werden, damit das Gesetz im ersten Quartal 2024 verkündet werden kann; nunmehr wird Ende Oktober für die Vorlage eines vollständigen Entwurfs avisiert.

Das Tierschutzgesetz  soll nach nunmehr 10 Jahren, als die letzte große inhaltliche Anpassung erfolgte, novelliert werden. „Das ist für den Tierschutz eine gute Nachricht, denn es werden viele Themen berührt, die schon länger auf eine gesetzliche Regelung warten.

Das betrifft u.a. die Anbindehaltung, die Videoüberwachung in Schlachthöfen, Regelungen für den Onlinehandel, Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie die Ausweitung von Straf- und Bußgeldvorschriften“, betonte Minister Backhaus.

Aus tierschutzfachlicher Sicht sei der bisher nur unvollständige vorliegende Entwurf ambitioniert mit zum Teil deutlichen Verbesserungen auch für den Vollzug des Tierschutzrechts und unter Berücksichtigung neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse  und werde daher ausdrücklich begrüßt, sagte er weiter. Leider enthalte er – anders als angekündigt – keine Regelungen für den Tierversuchsbereich.

Minister Backhaus betonte, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern auch dem ehrenamtlichem Tierschutz im Heim- und Wildtierbereich einen besonderen Stellenwert einräumt. So stehen in 2023 für die Tierheimförderung 300.000 Euro, für die Kastration freilebender Katzen und den Transport der Tiere insgesamt 55.000 Euro und zur Unterstützung von Hilfeleistungen für verletzte Wildtiere 5.000 Euro zur Verfügung.

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass die langjährig gewachsenen Strukturen auch zukünftig durch die Förderung aufrechterhalten werden können und es so möglich ist, diese wichtige Arbeit für Heim- und Wildtiere fortzusetzen“, sagte der Minister abschließend.

Auszubildende für den Justizvollzug M-V

Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns: „Im stark konkurrierenden Ausbildungsmarkt bleibt die Justiz weiterhin wettbewerbsfähig.“

Güstrow – Zwölf Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind von Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow begrüßt worden.

„Der Justizvollzug braucht stets junge Nachwuchskräfte. Mit hoher Motivation erlernen sie einen verantwortungsvollen Beruf, der Menschen eine Zukunft ohne neue Straftaten ebnen soll. Täglich geht es um die Resozialisierung der Gefangenen.

Die Teamarbeit spielt dabei eine große Rolle. In den vier Justizvollzugsanstalten werden wieder neue Impulse gesetzt, denn viele der drei Anwärterinnen und neun Anwärter haben aus ihren vorherigen Berufen Fertigkeiten und Erfahrungen mitgebracht, die im Vollzug hilfreich sein können. Im Durchgang heute sind dabei: Ein gelernter Zimmerer, ein Maurer, ein Kfz-Mechatroniker, ein Elektriker, Soldaten auf Zeit oder auch eine Fachkraft für Lebensmittel“, sagt der Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Straetmanns in Güstrow zur Ernennungsfeier.

Er betonte, dass die Justiz im Land eine attraktive Arbeitgeberin ist: „In einem immer mehr umkämpften Markt der Bewerberinnen und Bewerber tun wir unser Bestes, um mit sehr guten Arbeitsbedingungen und einem krisensicheren Job konkurrenzfähig zu bleiben. Auf den Ausbildungsmessen erleben wir, dass die Justiz ein beliebter Anlaufpunkt für die Zukunftspläne junger Menschen bleibt.“

Die zwölf Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind im Schnitt 28,8 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer Ausbildung werden sie in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes für wertvolle Unterstützung in den Teams sorgen. Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Vereinsverbot Hammerskins

Funde von fast 7,5 Tonnen sichergestellt

Vor gut einer Woche hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Vereinsverbot für „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ angeordnet.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es zu Durchsuchungen in insgesamt fünf Objekten an drei Standorten.

„Die 135 Polizeibeamtinnen und –beamten haben Durchsuchungen in Jamel, im Thinghaus in Grevesmühlen, Anklam sowie auf der Insel Usedom durchgeführt.

Dabei wurden mehrere Klein- und Langwaffen, Messer aber auch Sprengstoff sichergestellt. „Wir können froh sein, dass diese Dinge nun aus dem öffentlichen Verkehr gezogen wurden und keine Gefahr mehr darstellen. Die kriminaltechnische Untersuchung dauert immer noch an.

Asservate der Durchsuchungen bei "Hammerskins Deutschland" in MV.
Asservate der Durchsuchungen bei „Hammerskins Deutschland“ in MV.Schwerin –

Aber wir können jetzt schon sicher sagen, dass es Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz gibt“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

In einem Objekt nahe Anklam wurde darüber hinaus ein Vereinsraum der „Hammerskins Pommern“ gefunden. „Dies verdeutlichten neben Unmengen von T-Shirts, Pullovern, Schals, Schildern, Flaggen, Wimpel, Tassen, Schmuck oder Aufklebern und so weiter eine große Holztafel mit der entsprechenden Inschrift.

Die gesamte Ausstattung wie auch mehrere tausend Euro Bargeld wurden als Vereinsvermögen beschlagnahmt“, führt Christian Pegel aus. Eine Vielzahl an Tonträger und Bücher befänden sich ebenfalls noch in der Auswertung.

„Uns ist es gelungen, den organisierten Rechtsextremismus in unserem Bundesland deutlich zu schwächen. Um eine Vorstellung von diesem Ergebnis zu haben: Wir gehen davon aus, dass man mit den gesamten Funden einen LKW mit einem Fassungsvermögen von 7,5 Tonnen füllen könnte“, so der Innenminister und: „Unsere Polizistinnen und Polizisten werden das Vereinsverbot der ,Hammerskins‘ auch weiter konsequent durchsetzen.“

Mit Ausnahme der strafrechtlich relevanten Gegenstände werden die entsprechenden Asservate an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur weiteren Prüfung übergeben.

Vereinsverbot „Die Artgemeinschaft“

Innenminister Christian Pegel: „Mit heutigem Vereinsverbot schützen wir unsere Kinder“

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es aufgrund des Verbots des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V“ durch die Bundesinnenministeriun zu einer Durchsuchung im östlichen Landesteil, um das Vereinsverbot durchzusetzen und mögliches Vereinsvermögen zu beschlagnahmen.

„Der Verein und alle seine Teilorganisationen wurden nach einem einjährigen Sammelprozess mit dem heutigen Tag durch die Bundesinnenministerin verboten und werden aufgelöst. Diese Gruppierungen vereinen Menschen, die ganz klaren rassistischen und antisemitischen Grundbildern folgen.

An dieser Organisation ist besonders, dass sie die Kinder- und Jugenderziehung auf klaren nationalsozialistischen Tugenden aufbaut. Das ist auch einer der wesentlichen Verbotsgründe. Ich bin erleichtert, dass wir diese Strukturen ab heute Einhalt gebieten können und so auch unsere Kinder und Jugendlichen schützen“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Etwa 30 Polizeibeamtinnen und –beamte unter anderem vom Landeskriminalamt waren an dem Einsatz beteiligt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zunächst mehrere Devotionalien mit Vereinsbezug sowie mit NS-Bezug und digitale Speichermedien beschlagnahmt. Zudem wurde das Vermögen des Vereins beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat heute eine Verbotsverfügung für den Verein einschließlich aller Teilorganisationen, genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und die Teilorganisation „Familienwerk e. V.“ erlassen.

Rechtliche Betreuungen in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt wirbt für Vorsorgevollmacht: „Unsere Broschüre ist neu aufgelegt und erhältlich.“

Die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern ist wie in den vergangenen Jahren anhaltend hoch. Im Jahr 2022 waren an den Amtsgerichten in M-V rund 34.400 Betreuungsverfahren anhängig. Dementsprechend bleiben die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger auf hohem Niveau.

Sie lagen im letzten Jahr bei ca. 33,5 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer betrug rund 30,7 Mio. Euro. Gleichzeitig sank der Anteil ehrenamtlicher Betreuungen in den Jahren 2019 bis 2022 von rund 38 auf 35 Prozent.

Die ehrenamtliche Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung insbesondere von Familienangehörigen, Verwandten und Fremdbetreuern ist und bleibt eine tragende und zu unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Greifswalder Tagung des Bundes Deutscher Berufsbetreuer in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das Betreuungsrecht ist reformiert worden. Es sollen die Grundprinzipien des Betreuungsrechts gestärkt werden. Dazu zählen insbesondere der Erforderlichkeitsgrundsatz sowie die Handlungsmaxime ‚Unterstützen vor Vertreten‘.

Diese Präferenz stellt auch ein prägendes Element der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Art und Ausmaß der Unterstützung muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie jedes Menschen gibt den Leitfaden für die künftige Neujustierung des Betreuungsrechts vor. Im Mittelpunkt stehen die Förderung und Wahrung der Selbstbestimmung und der Teilhabe des betreuten Menschen“, so Ministerin Bernhardt.

Eindringlich wirbt Justizministerin Jacqueline Bernhardt für kostenlose Informationen des Ministeriums rund um die Vorsorgevollmacht und Betreuung: „Betreuungen im Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht werden von Jahr zu Jahr wichtiger.

Daher werben wir Tag für Tag für unsere Broschüre zum Betreuungsrecht, die neu aufgelegt und gedruckt wurde. Hierin sind alle wichtigen Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht enthalten.

Jede erwachsene Person kann etwa durch einen plötzlichen Unfall oder eine Erkrankung in eine Situation geraten, die sie aus dem Alltag reißt und die Selbstbestimmung so stark einschränkt, dass sie ggf. auch vorübergehend nicht mehr allein für sich sorgen kann. Für diesen Fall kann insbesondere eine bestehende Vorsorgevollmacht eine umfassende Unterstützung gewährleisten.“

Justizvollzugsanstalten werden immer digitaler

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von der elektronischen Gefangenenakte bis zur Telemedizin modernisieren wir den Vollzug.“

„Auch die vier Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern stehen wie die gesamte Justiz vor der Herausforderung der Digitalisierung. Bei der Ausstattung der Haftraumtelefonie und der Anschaffung von Videokonferenztechnik für Online-Termine mit den Gerichten sind wir auf der Zielgeraden. In modernisierten Haftfluren der JVA Stralsund und der JVA Bützow sind für Gefangene Terminals eingerichtet.

Gefangene können hier digital Anträge zum Beispiel auf Besuch, für einen Ausgang oder für einen Arzttermin stellen. Zudem ist Gefangenen teilweise schon der Einblick in ihre Lohnabrechnungen möglich. In der JVA Stralsund steht den Gefangenen nun auch der Zugang zur eLiS-Plattform zur Verfügung. Diese speziell für den Strafvollzug entwickelte Lernplattform können die Gefangenen beispielsweise für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder fürs Bewerbungstraining nutzen.

Mit Blick auf die Resozialisierung und auf die Entlassungsvorbereitung sind diese Punkte sehr wichtig“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Die Digitalisierung ist an diesem Donnerstag ein Thema der Konferenz der norddeutschen Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter in Stralsund, auf der Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns die Ministerin vertritt.

„Unter Berücksichtigung des gesetzlich verankerten Resozialisierungs- und Angleichungsziels stellt sich für den Justizvollzug die Frage, wie und unter welchen Bedingungen Gefangenen ein regel- und dauerhafter Zugang zu digitalen Medien ermöglicht werden kann. Ein solcher Zugang muss den besonderen Sicherheitsanforderungen des Justizvollzugs gerecht werden. Technische Lösungen müssen daher variabel einsetzbare Sicherheitseinstellungen für alle Vollzugsformen und -arten und für sicherheitsrelevante Einzelfälle ermöglichen, um Missbrauch zu verhindern. Neue, sichere Haftraummediensystemen sind für Mecklenburg-Vorpommern in Planung“, so die Ministerin.

„Die Digitalisierung bringt auch Fortschritte bei der Kommunikation und erleichtert Verwaltungshandeln. An die elektronische Verwaltungsakte sollen die Justizvollzugsanstalten in den kommenden Jahren angeschlossen werden.

Bis 2030 planen wir zudem die Einführung der elektronischen Gefangenenpersonalakte. Dafür sind bereits jetzt wichtige Bausteine gesetzt. Außerdem starten wir voraussichtlich Anfang 2024 mit der Telemedizin in den Anstalten. Diese digitale ärztliche Versorgungsmöglichkeit wird derzeit in anderen Bundesländern bereits genutzt. Mecklenburg-Vorpommern wird von diesen Erfahrungen profitieren“, erklärte Justizministerin Bernhardt.

Neues Landesjagdgesetz für M-V

Mühlengeez – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus trifft heute auf der 32. Mecklenburgischen Landwirtschaftsausstellung in Mühlengeez VerteterInnen des Landesjagdverbandes, um erneut über den Entwurf des zu novellierenden Landesjagdgesetzes zu sprechen. Bereits vergangene Woche hatte das Kabinett dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Kommende Woche wird dieser in erster Lesung im Landtag beraten. Dem parlamentarischem Verfahren vorausgegangen war eine umfassende Verbändebeteiligung.

Minister Backhaus bezeichnete den Gesetzesentwurf als „modern und in der Sache orientiert“. Er setzt die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung (Ziffer 228) um. Das sind die Einführung eines Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald, die Bleiminimierung der Munition sowie die kostenfreie Nutzung des Jagdkatasters durch die Jagdgenossenschaften.

Zudem sieht das Landesjagdgesetz Veränderungen bei der Abschussplanung vor. Im Rahmen des Standarderprobungsgesetzes, das Verwaltungshandeln vereinfachen soll, wurde beispielsweise die dreijährige Abschussplanung anstelle der jährlichen Planung im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte erprobt und von den betroffenen Hegegemeinschaften für gut befunden, sodass die dreijährige Planung für Rot- und Damwild nun in das Landesjagdgesetz überführt wird.

Dadurch werden die unteren Jagdbehörden deutlich entlastet. Weitere Arbeitserleichterungen erwartet der Minister durch eine Vielzahl von Präzisierungen, die auf Anregung der unteren Jagdbehörden vorgenommen werden. Beispielsweise darf die Abrundung von Jagdbezirken künftig auch auf zivilrechtlicher Ebene ohne die Einbindung der Jagdbehörde durchgeführt werden.

Der Paragraph 26 Absatz 2 Landesjagdgesetz MV enthält eine Ermächtigung für die oberste Jagdbehörde durch eine Rechtsverordnung weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterstellen (Ministerverordnung). Sobald die Bundesregierung und die Europäische Union die Weichen für eine Bewirtschaftung des Wolfes gestellt haben, kann zeitnah eine entsprechende Verordnung durch den Minister erlassen werden.

„Die vorgesehenen Änderungen sind zur Bejagung des Wildes erforderlich, um den Bedürfnissen des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels effektiv Rechnung zu tragen“, begründete Minister Backhaus die Gesetzesnovelle. Für ihn ist klar: „Wild ist ein unverzichtbarer Teil des Waldökosystems und unserer Landschaft. Das Landesjagdgesetz gibt uns einerseits die Aufgabe, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

Andererseits fordert das Gesetz aber auch, die jagdlichen Interessen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, in Einklang zu bringen. Mit der Ausübung der Jagd leisten die 15.456 Jägerinnen und Jäger im Land ehrenamtlich einen unschätzbaren Dienst an der Gesellschaft und der Natur: Sie sichern die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand und halten diesen gesund. Dafür gebührt ihnen mein ausgesprochener Dank.“

Das geänderte Jagdgesetz soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.