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Kategorie: Recht / Justiz

Justizfachangestellte erhalten ihre Zeugnisse

Der Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Friedrich Straetmanns: „Die Justiz ist ein attraktiver Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern.“

Rostock – „Wie schon der Jahrgang aus 2021 endet auch heute ein Jahrgang, der eine sehr große Herausforderung gemeistert hat. Herzlichen Glückwunsch allen 32 jungen Justizfachangestellten. Während der Corona-Pandemie haben Sie gute Leistungen vollbracht. Ein Großteil der Ausbildung wurde in einer Pandemie-Situation absolviert. Die Theorie wurde teilweise digital vermittelt. Die Ergebnisse können sich jedoch sehen lassen: Mehr als ein Fünftel der Absolventen schlossen die Ausbildung mit der Note ‚gut‘ ab“, sagt Justizstaatssekretär Straetmanns zur Zeugnisübergabe am Oberlandesgericht Rostock.

„Voraussichtlich mindestens 20 der 32 Frauen und Männer werden nun unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften unterstützen. Einige werden das Angebot wahrnehmen, in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden. Die attraktive Möglichkeit, die Laufbahn im Beamtenverhältnis als Justizsekretärin bzw. Justizsekretär zu beginnen, ist damit gegeben. Mit der persönlichen Sicherheit im Beamtenverhältnis und dem Ehrgeiz zur Weiterqualifizierung könnte der berufliche Weg später zum Beispiel auch als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher weitergehen. Damit ergeben sich für die frisch ausgebildeten Justizbeschäftigten beste Perspektiven“, so der Staatssekretär.

Dieses Jahr haben 26 Justizfachangestellte ihre Ausbildung begonnen. Damit sind derzeit insgesamt 77 Frauen und Männer in ihrer Ausbildung zu Justizfachangestellten. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz setzt seine Bemühungen in der Nachwuchsgewinnung fort.

Impfung gegen Masern

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen.

Die Zurückweisung erfolgt allerdings mit der Maßgabe einer verfassungskonformen Auslegung, die an die zur Durchführung der Masernimpfung im Inland verfügbaren Impfstoffe anknüpft. Stehen – wie derzeit in Deutschland – ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, ist § 20 Abs. 8 Satz 3 IfSG verfassungskonform so zu verstehen, dass die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, nur dann gilt, wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.

Die Beschwerdeführenden sind jeweils gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sowie ihre minderjährigen Kinder, die kommunale Kindertagesstätten besuchen oder von einer Tagesmutter mit Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betreut werden sollten. Sie wenden sich im Wesentlichen gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die eine solche Betreuung lediglich dann gestatten, wenn die betroffenen Kinder gegen Masern geimpft sind und diese Impfung auch nachgewiesen wird.

Die angegriffenen Vorschriften berühren sowohl das die Gesundheitssorge für ihre Kinder umfassende Grundrecht der beschwerdeführenden Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) als auch und vor allem das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Beide Grundrechtspositionen sind hier in spezifischer Weise miteinander verknüpft.

Sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit sind unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.

Krisenintervention für die Justiz in M-V

Schwerin – Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir haben eine Krisenintervention für Beschäftigte der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingerichtet, um den effektiven Gesundheitsschutz zu sichern.“

Das Ministerium hat eine Diplom-Psychologin gewinnen können, die ab sofort die psychologische Krisenintervention für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten und Staatsanwaltschaften übernimmt. Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat sich für diese Stelle eingesetzt: „Wir wollen den Beschäftigten helfen, traumatisierende Erlebnisse besser zu verarbeiten.

Die Möglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich im Falle von traumatisierenden dienstlichen Vorfällen an die Diplompsychologin wenden zu können, erhöht die Attraktivität des Justizdienstes und stellt einen effektiven Arbeitsschutz sicher. Glücklicherweise sind Vorfälle während der alltäglichen Arbeit der Beschäftigten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sehr selten.

Doch jeder einzelne Vorfall ist einer zu viel und bedarf einer professionellen Hilfestellung zur Verarbeitung des Erlebten. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, da ich Krisenintervention und Supervision für eine Sorgfaltspflicht des dienstvorgesetzten Ministeriums halte“, so Ministerin Bernhardt.

Betroffene können per Telefon, SMS, WhatsApp oder per E-Mail Kontakt zur Krisenintervention aufnehmen. Eine Videosprechstunde ist möglich. Die Diplom-Psychologin unterliegt der Schweigepflicht. Personenbezogene Daten der Ratsuchenden werden nicht erfasst. Neben der neuen Hilfe für die Beschäftigten in Gerichten und Staatsanwaltschaften hat der Justizvollzug ein eigenes Kriseninterventionsteam.

Rechtspflegerstudium in M-V

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hat jetzt darauf hingewiesen, dass die Neufassung der Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung seit 1. August 2022 gültig ist.

„In Mecklenburg-Vorpommern ist die Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung vom 17. Juni 1994 nun neugefasst. Sie ist mit dem 23. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Anpassungen wurden erforderlich, da sich die Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung geändert haben. Der fachtheoretische Prüfungsteil ist nun erweitert und an das Studienmodell der meisten Bundesländer angeglichen worden.

Somit erhalten die Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justizdienst zur Verwendung im Rechtspflegerdienst eine bessere Vergleichbarkeit ihres Studiums mit den anderen Ländern. Auch wird für das Ablegen der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen eine Regelung zum angemessenen Nachteilsausgleich bei prüfungsunabhängigen Beeinträchtigungen aufgenommen.

Weitere Änderungen sind bei der Bewertung der Prüfungsleistungen vorgesehen. Mit der Neufassung wird die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verordnung auch sprachlich zum Ausdruck gebracht“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

Das Rechtspflegestudium wird in Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow angeboten. Zum 1. August 2022 wird ein neuer Jahrgang das Studium aufnehmen.

Die Voraussetzungen für die Befähigung zur Rechtspflegerin / zum Rechtspfleger regelt § 2 des Rechtspflegergesetzes. Die Befähigung wird im Rahmen eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes und durch das Bestehen der Rechtspflegerprüfung erworben. § 2 des Rechtspflegergesetzes schreibt bundeseinheitlich Fachstudienzeiten an einer Fach­hochschule und berufspraktische Studienabschnitte bei einem Ausbildungsgericht bzw. einer Ausbildungsstaatsanwaltschaft vor.

Einzelheiten wie die Gliederung des Vorbereitungsdienstes, die Studieninhalte oder die Prüfung werden durch die von den Ländern erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt.

Meyer: Mobilität weiter ermöglichen

Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen für Inhaber einer ukrainischen Fahrerlaubnis

Schwerin – Das Wirtschafts – und Verkehrsministerium hat eine Allgemeinverfügung über die Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen für Inhaber einer ukrainischen Fahrerlaubnis erlassen. Hintergrund ist die russische Invasion in der Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen. In Mecklenburg-Vorpommern leben aktuell etwa 21.000 Ukraine-Flüchtlinge.

„Viele Menschen möchten in Deutschland insbesondere mit ihren Kraftfahrzeugen mobil sein. Darüber hinaus benötigen sie zum Teil eine Fahrerlaubnis um einer Beschäftigung nachzugehen. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist das von Bedeutung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Den nach Deutschland geflohenen Inhabern ukrainischer Fahrerlaubnisse ist es derzeit dabei regelmäßig nur schwer möglich, ihre Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch Ablegung einer Fahrerlaubnisprüfung nachzuweisen.

„Hindernisse stellen etwa mangelnde deutsche Sprachkenntnisse und fehlende finanzielle Mittel dar“, so Meyer weiter. Die Europäische Kommission hat dieses Problem erkannt und mit Datum vom 20. Juni 2022 den Vorschlag einer EU-Verordnung in Bezug auf den Umgang mit ukrainischen Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikationen vorgelegt. Dieser sieht im Wesentlichen die Anerkennung gültiger ukrainischer Führerscheine von Personen vor, die dem Schutzstatus entsprechend der unterliegen.

Um die hiervon Betroffenen bis zum Inkrafttreten der EU-Verordnung vor dem Verlust ihrer Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Ablauf von sechs Monaten in der aktuellen Ausnahmesituation zu bewahren, ist ausnahmsweise eine Verlängerung der gesetzlichen Frist auf zwölf Monate, längstens jedoch bis zum 23. Februar 2023 vorgenommen worden.

Die in der Allgemeinverfügung gewährte Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt nur für Fahrerlaubnisinhaber, denen vorübergehender oder angemessener nationaler Schutz gewährt wird.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat darauf hingewiesen, dass der vorübergehende Schutz auch auf Personen ausgedehnt wird, die nicht lange – innerhalb eines Zeitraums von höchstens bis zu 90 Tagen – vor dem 24. Februar 2022, als die Spannungen zunahmen, aus der Ukraine geflohen sind oder die sich kurz vor dem Kriegsbeginn (z. B. im Urlaub oder zur Arbeit) im Gebiet der EU befunden haben und die infolge des bewaffneten Konflikts nicht in die Ukraine zurückkehren können.

Täglich 22 Hilferufe wegen Gewalt

Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucher-schutz Jacqueline Bernhardt: „Das Beratungs- und Hilfenetz berichtet von insgesamt über 8.000 Fällen im vergangenen Jahr, eine nicht hinnehmbare Bilanz“

Schwerin – Das Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2021 insgesamt 4.553 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene registriert. Hinzu kamen 3.760 Fälle, in denen Kinder und Jugendliche mit häuslicher, sexualisierter Gewalt, Menschenhandel oder Zwangsprostitution konfrontiert waren. Gleichstellungsministerin Bernhardt: „Diese insgesamt mehr als 8.000 bekannt gewordenen Fälle sind nicht hinnehmbar und ein trauriges Zeichen dafür, dass die Gewalt zum Beispiel in Familien, Beziehungen oder auch im gesellschaftlichen Raum ein gravierendes Problem ist. Das sind statistisch täglich 22 Hilferufe wegen Gewalt.“

4.553 gemeldete Fälle von Gewalt gegen Erwachsene ist ein Anstieg von vier Prozent, 2020 erhielten 4.369 Menschen Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz im Land. Betroffen waren im vergangenen Jahr 4.095 Frauen, 525 Männer und 36 Personen diversen Geschlechts bzw. haben diese darauf verzichtet, eine Angabe zum Geschlecht zu machen. Die Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen über physische und sexuelle Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen. Auch bei Kindern und Jugendlichen stieg die Zahl der gemeldeten Fälle von 3.677 im Jahr 2020 auf 3.760 im vergangenen Jahr.

Ministerin Bernhardt bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Beratungs- und Hilfenetzes für ihre Arbeit: „Sie haben gezeigt, dass sie auch in komplizierten Zeiten wie der Corona-Pandemiephase ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote aufrechterhalten haben. Auch für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu helfen und sie zu unterstützen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es daher viele Einrichtungen mit fachkundigen Beratungs-, Hilfe- und Schutzangeboten. Sexuelle oder körperliche Gewalt zu erfahren, ist grausam. Betroffene, aber auch Zeuginnen und Zeugen sollte nicht zögern, professionelle und engagierte Hilfe zu aktivieren. Durch Aktionen und Beratungsveranstaltungen in der Öffentlichkeit wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es im Land Hilfsangebote gibt. So können wir Betroffene motivieren, den oft für sie schweren Schritt zu gehen, Hilfe in Anspruch zu nehmen“, sagt Ministerin Bernhardt.

Wenke Brüdgam, Beauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung: „Im letzten Jahr feierte die Istanbul-Konvention zehnjähriges Bestehen und ist weiterhin ein Versprechen, eine Pflicht und ein Abkommen Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, ihnen Beratung und Hilfe zukommen zu lassen. Obwohl wir große Fortschritte gemacht haben, klaffen weiter große Lücken zwischen Anspruch und Umsetzung von Gewaltschutz und Prävention.

Die Konvention ist ein internationales Abkommen und in der gegenwärtigen Situation in der Ukraine, die zu den Unterzeichnerinnen gehört, bleibt es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft gemeinsam, insbesondere betroffene Frauen vor Gewalt zu schützen. Die Istanbul-Konvention ist besonders, denn sie formuliert klare Erwartungen, gibt Schritte vor um diese zu erfüllen und zeigt Wege auf, diese Schritte zu überwachen, es ist jedoch unser aller Aufgabe diese Wege gemeinsam zu gehen.“

Das Beratungs- und Hilfenetz M-V besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, zehn Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen und der Landeskoordinierungsstelle CORA.

Rechtsreferendariat in M-V

Wieder starten 61 Frauen und Männer ihr Rechtsreferendariat in M-V

Schwerin – Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz wies jetzt darauf hin, dass die Einstellungszahlen  weiterhin hoch bleiben.

„Die gute Entwicklung der Einstellungszahlen für das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern hält an. Zum 1. Juni 2022 konnten wir für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung 61 Frauen und Männer einstellen. Das waren mehr als vor einem Jahr. Der anhaltende Trend ist eine Bestätigung unserer Bemühungen für ein noch attraktiver werdendes Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern. Es muss uns gelingen, die drohende Lücke des demografischen Wandels in der Justiz zu füllen. Im Wettbewerb der Bundesländer um die besten Köpfe punkten wir neben den guten Perspektiven in der Justiz auch mit hoher Freizeitqualität“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Von 27 Rechtsreferendarinnen und 34 Rechtsreferendaren, die zum 1. Juni 2022 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt werden, kommen unter anderem 21 Frauen und Männer aus M-V selbst, fünf aus Hamburg, sieben aus Berlin und vier aus süddeutschen Bundesländern. Im Dezember 2021 wurden 68 Referendarinnen und Referendare eingestellt, vor einem Jahr waren es 64.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Justizministerin Bernhardt: „Psychosoziale Prozessbegleitung muss jetzt gestärkt werden“

Schwerin – Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, bringt jetzt einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die nächste Justizministerkonferenz ein.

„Es muss von der Justizministerkonferenz im Juni ein klares Signal zur weiteren Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung ausgehen. Die aktuelle Bundesregierung muss dieses wichtige Hilfsangebot für Opfer schwerer Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, dringend auf die Agenda nehmen.  Im rot-roten Koalitionsvertrag in Mecklenburg-Vorpommern ist das Thema verankert. Im Bund darf die psychosoziale Prozessbegleitung nicht vergessen werden. Daher hat das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz das Thema für die nächste Konferenz der Justizministerinnen und –minister in Bayern angemeldet“, so Justizministerin Bernhardt.

„Es liegen dem Bundesministerium der Justiz mehrere Bitten der Justizministerkonferenzen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 vor, die noch nicht umgesetzt worden sind. Es sollte aber zeitnah und in enger Abstimmung mit den Ländern die vorgeschlagenen Klarstellungen und Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen geprüft und erarbeitet werden.

Wenn die Politik zögert, ist das den Opfern schwerer Straftaten und auch ihren Angehörigen nicht zu erklären. Ich setze mich dafür ein, weitere, besonders schutzbedürftige Personen in den Blick zu nehmen. So sollten die Angehörigen eines Opfers eines vollendeten oder versuchten Tötungsdeliktes ebenfalls in den Kreis der Beiordnungsberechtigten aufgenommen werden. Denn unter Umständen benötigen auch diese Personen psychosoziale Prozessbegleitung.

Auch geht es darum, dass minderjährigen Verletzten von Amts wegen, also nicht erst nach Antrag, eine psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet wird. In gravierenden Fällen häuslicher Gewalt sollte den Verletzten ebenfalls ein Anspruch auf Beiordnung zustehen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

„Darüber hinaus ist ein weiterer Beschluss zu diesem Thema vom Bundesministerium der Justiz noch nicht abschließend geprüft worden. Vor einem Jahr hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister unter anderem einstimmig vorgeschlagen, eine Anhebung der Gebührentatbestände in die Überlegungen einzubeziehen. Wenn all diese Punkte aufgegriffen und umgesetzt werden, wird aus meiner Sicht auch die Voraussetzung dafür geschaffen sein, dass die Anzahl der Beiordnungen steigen kann“, ist sich die Ministerin sicher.

Die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird am 1./2. Juni 2022 in Bayern stattfinden.