Justiz stärken heißt Wahrung der Unabhängigkeit

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sagte zur Aktuellen Stunde im Landtag: „Die Justiz muss bürgernah und effizient arbeiten können.“

Schwerin – „Der ‚Justiz den Rücken stärken‘ heißt für mich in dem Zusammenhang zunächst, dass es für mich das oberstes Gebot ist, die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren. Lassen Sie mich das am Beispiel Groß Strömkendorf einmal praktisch verdeutlichen: Die Tat ist zu verurteilen, unabhängig vom Motiv. Das Leben von Menschen wurden gefährdet. Oberste Priorität der Justiz ist es, die Straftat aufzuklären mit all ihren Folgen. Doch sage ich auch ganz klar: Ich stärke der Justiz nicht den Rücken, wenn ich mich über ihre Arbeit äußern würde“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in der Aktuellen Stunde des Landtags zum Thema: „Gerade jetzt: Polizei und Justiz den Rücken stärken“.

„Für ein laufendes Ermittlungsverfahren in meiner Zuständigkeit ist die ermittelnde Staatsanwaltschaft verantwortlich. Dies gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit. Das Ministerium verweist daher entsprechend seiner gängigen und bewährten Praxis gegenüber den Medien in diesen Fällen stets an die Staatsanwaltschaft und praktiziert keine eigene Öffentlichkeitsarbeit. Denn Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz zu einem laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahren könnte immer als eine irgendwie geartete Einflussnahme auf die sachleitende Staatsanwaltschaft bzw. auf ein etwaig mit der Sache befasstes Gericht missverstanden werden.

Die von Verfassungswegen unabhängigen und nur dem Gesetz unterworfenen Gerichte, dem Grunde nach aber auch die Staatsanwaltschaften, müssen jedoch frei agieren können, und zwar frei von justizfremden Erwägungen und ohne jegliche politische Einflussnahme, und sei es auch nur mittelbar, etwa durch eine über die Medien verbreitete Äußerung der Justizministerin zu einem laufenden Verfahren. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass ich in die Arbeit des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vollstes Vertrauen habe und allen dort Beschäftigten für ihre tägliche Arbeit für unser Gemeinwesen äußerst dankbar bin“, so Ministerin Bernhardt.

 „Der Justiz den Rücken stärken bedeutet für mich aber auch, dass ich dazu beitrage, dass die Justiz bürgernah und effizient arbeiten kann. Schließlich sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen oder Behörden, Verbände und andere schnellstmöglich Entscheidungen erhalten, damit Rechtsklarheit besteht. Dafür setze ich mich ein. Auch die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein wichtiger Baustein. Wir haben wie schon im Justizvollzug eine Kriseninterventionsstelle für Gerichte und Staatsanwaltschaften eingerichtet.

Was die Personalausstattung angeht, so habe ich weiterhin mit den Altlasten der Regierungszeit der CDU zu kämpfen, deren Haushaltsforderungen kürzlich doppelmoralisch waren. Ich stärke der Justiz den Rücken, wo ich kann. Wie wichtig ein funktionierender Rechtsstaat und eine unabhängige Justiz sind, sehen wir immer wieder. Gerade die Corona-Zeit hat verdeutlicht, dass Gerichte unabhängig von politischen Einflussnahmen die Rechte der Bürgerinnen und Bürgern gewahrt haben“, sagt Ministerin Bernhardt im Landtag.

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