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Kategorie: Recht / Justiz

Gewalt kommt nicht in die Tüte

70 Bäckereien beteiligen sich / Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Aktion in der Antigewaltwoche soll die Hilfehotline für Frauen bekannter machen.“

Stralsund – Die Gemeinschaftsaktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz und des Landesinnungsverbands des Bäcker- und Konditorenhandwerks Mecklenburg-Vorpommern ist Teil der Internationalen Woche gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt eröffnete die Aktionswoche in Stralsund. Mit dabei waren auch die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam, der Landesinnungsmeister Matthias Grenzer und der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen, Dr. Stefan Kerth.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Auf 75.000 Brötchen-Tüten ist das Hilfetelefon für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden, abgedruckt. Diese Nummer muss noch bekannter werden, denn an dieser Hotline erhalten Frauen und Mädchen Hilfe in den schwierigen, oftmals ausweglos scheinenden Situationen. Die Gewalt an Frauen und Mädchen ist leider noch immer nicht gestoppt. Daher müssen wir weiter sensibilisieren. Wir müssen die Gewalt ansprechen, den Opfern Auswege aufzeigen. Die Aktion ‚Gewalt kommt nicht in die Tüte‘ mit dem Landesinnungsverband des Bäcker- und Konditorenhandwerks ist daher jedes Jahr eine sehr gute Gelegenheit, diese wichtige Telefonnummer, die Hotline gegen Gewalt, in den Alltag der Menschen zu bringen. Hilfe muss so selbstverständlich sein wie Brot und Brötchen kaufen“, sagt die Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„An der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen wir allerdings, dass die Anzahl erfasster Fälle von häuslicher Gewalt weiter zugenommen hat. Im Jahr 2017 wurden in Mecklenburg-Vorpommern demnach 1.556 Fälle häuslicher Gewalt erfasst. Im Jahr 2022 waren es 1.964 erfasste Fälle. Im vergangenen Jahr stieg diese Zahl weiter auf 2.098 Fälle. Bundesweit fallen täglich 140 Frauen und Mädchen Sexualstraftaten zum Opfer. Das ist erschreckend wie nicht hinnehmbar. Daher wird die Landesregierung das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin tatkräftig unterstützen. Als Land geben wir dieses Jahr rund 2.84 Millionen Euro für das spezialisierte Beratungs- und Hilfenetz, davon rund 950.000 Euro Landesförderung für die Frauenschutzhäuser. Wir sind auch dabei, eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul Konvention und entwickeln somit den Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt weiterzuentwickeln. Denn für Gewalt ist kein Platz in unserer toleranten Gesellschaft“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Wenke Brüdgam, Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung: „Da wir das ganze Jahr unermüdlich auf die Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes hinweisen sowie Gewalt gegen Frauen und Mädchen thematisieren, wird das Dunkelfeld der Gewalt immer heller. Doch durch immer mehr Öffentlichkeit werden auch immer mehr Fälle bekannt, denn immer mehr Betroffene trauen sich, Hilfe zu suchen. Das zeigt, wie wichtig Aktionen wie die des Landesinnungsverbands des Bäcker- und Konditorenhandwerks sind. Da der Aktionstag nur einmal im Jahr ist, ist dieses Zeichen gegen Gewalt in dieser Zeit umso richtiger. Wir wollen Barrieren abbauen, das Stigma immer mehr beseitigen und vor allem zeigen, dass alle in unserer Gesellschaft gefragt sind. Niemand, weder Betroffene, noch Zeuginnen und Zeugen sollten zögern, professionelle und engagierte Hilfe zu aktivieren. Es liegen in den knapp 70 teilnehmenden Bäckereifilialen auch Flyer zum Mitnehmen aus, die in Hausfluren aufgehängt werden können.“

18 Handwerksbäckereien und -konditoren in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich an der diesjährigen Aktionswoche und werden in ihren rund 65 Verkaufsstellen vom 25. bis 29. November 2024 rund 75.000 Aktionstüten mit dem Aufdruck „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ über den Ladentisch reichen. „Damit gehen nicht nur Brote oder Brötchen mit nach Hause, sondern auch die klare Botschaft, dass Gewalt an Frauen und Kindern nicht toleriert wird und vor allem, dass es Wege und Möglichkeiten gibt, aus dieser oft als ausweglos angesehenen Situation zu entkommen“ so Landesinnungsmeister Matthias Grenzer. „Eine erste Anlaufstelle ist das Hilfetelefon (116 016), die Telefonnummer, über die Betroffene aller Nationalitäten, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, Unterstützung bekommen“.

Hilfen für Kinder und Jugendliche

Neue Anlaufstelle für Streitfälle im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Neubrandenburg – Noch im November wird in Neubrandenburg die landesweit erste ombudschaftliche Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ihre Arbeit aufnehmen. Das gab Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Tag der Internationalen Kinderrechte bekannt.

„Die neue Anlaufstelle im Bereich der Jugendhilfe ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Rechte junger Menschen in MV“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese zum Auftakt einer Fachkonferenz in der Hochschule Neubrandenburg zum Thema Ombudschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die unabhängige Ombudsstelle ist nach Auskunft von Drese ein Weg zu einer fairen und transparenten Konfliktlösung auf Augenhöhe. Sie biete Kindern, Jugendlichen und ihren Familien aus ganz MV in Streitfällen mit Institutionen und Fachkräften der öffentlichen und freien Jugendhilfe (z.B. Jugendämter oder Träger) kostenlose Beratung, unabhängige Informationen und zielgenaue Vermittlung, so die Ministerin.

„Wir wollen mit der neuen Beratungsstelle jungen Menschen und Personensorgeberechtigten ermöglichen, ihre Anliegen und Fragen, aber auch Beschwerden zu äußern“, verdeutlichte Drese. „Wo Kinder, Jugendliche und Eltern ihre Rechte nicht immer kennen und der Jugendhilfe sonst alleine gegenüberstehen, soll das Team der Beratungsstelle ihnen künftig den Rücken stärken“, so Drese.

Durch professionelle Unterstützung und Beratung werde sichergestellt, dass die Stimmen der jungen Menschen gehört werden und ihre Rechte sowie Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. „In den ombudschaftlichen Prozessen geht es darum, gemeinsam Lösungen zu finden, die ihnen entsprechen, aber auch von den Trägern der Jugendhilfe getragen werden. Ich glaube, dafür gibt es einen Bedarf“, betonte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass es ein zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen oder intervenierender Eingriffe zu betrachten, sondern sie aktiv und mitgestaltend in Beratungs-, Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen. Dabei sollen sie befähigt werden, ihre Rechte zu kennen und einfordern zu können. Das gilt für die Arbeit in der stationären Wohngruppe ebenso wie in der Kita oder in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. „Die neue ombudschaftliche Beratungsstelle soll genau dieses Ziel befördern“, so Drese.

Träger der Ombudsstelle ist der Verein „Ombudschaft für Kinder, junge Menschen, und Familien MV.“ Das multiprofessionelle Team des Träger-Vereins ist qualifiziert und erfahren im Bereich der Sozialen Arbeit und Mediation. Es steht persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zur Verfügung.  Das Sozialministerium fördert die Einrichtung mit Mitteln in Höhe von knapp 290.000 Euro.

Kinder/Jugendliche in DDR-Spezialeinrichtungen

Erlittenes Unrecht anzuerkennen, sind wir den Opfern schuldig

Schwerin – Im Auftrag des Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wurde in den letzten Jahren das Schicksal von Kindern und Jugendlichen in sonderpädagogischen, psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen in den DDR-Nordbezirken erforscht. Auf einer Tagung in Schwerin wurde am (heutigen) Dienstag der dritte und abschließende Band des Autors und zeitgeschichtlichen Forschers Falk Bersch vorgestellt.

Sozialministerin Stefanie Drese dankte dem Landesbeauftragten Burkhard Bley und dessen Vorgängerin Anne Drescher für die umfangreiche wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem dunklen, und bisher eher unterbeleuchteten, sozialpolitischen Kapitel in der DDR. “Es ist unsere Verantwortung, dass das Leid und Unrecht gesehen und anerkannt werden, welches den zahlreichen Betroffenen zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und in stationären psychiatrischen Einrichtungen zugefügt wurde“, betonte Drese zum Auftakt der Veranstaltung.

Erlittenes Unrecht unmissverständlich anzusprechen, es historisch einzuordnen und in die Öffentlichkeit zu bringen, sind wir den Opfern schuldig“, sagte die Ministerin weiter. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen waren, bedingt durch ihre körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, in ganz besonderer Weise der Willkür des Erziehungs- und Pflegepersonals, aber auch den oft unwürdigen Bedingungen in den Einrichtungen ausgeliefert, verdeutlichte Drese.

Etwa 140.000 Kinder und Jugendliche waren von 1949 bis 1990 in der DDR zeitweise stationär in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Anstalten untergebracht. Bei der dafür eingerichteten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ haben nahezu 24.000 Betroffene Leistungen erhalten, weil sie körperliche, psychische, sexualisierte Gewalt, Essenszwang, ungerechtfertigte medizinische und therapeutische Maßnahmen und anderes Leid und Unrecht über sich ergehen lassen mussten und heute noch an Folgewirkungen leiden.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben laut Abschlussbericht der Stiftung insgesamt 1.638 von diesen Betroffenen Leistungen in einer Gesamthöhe von knapp 15,2 Millionen Euro erhalten“, verdeutlichte Drese. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich mit einer Summe in Höhe von 5,9 Millionen Euro an der Stiftung beteiligt.

Drese: „Eine Entschädigungsleistung kann erlittenes Leid natürlich nicht wieder gut machen. Doch durch kontinuierliche Aufarbeitung und Veranstaltungen wie der heutigen erkennen wir dieses Leid an und wird sichtbar, welches Unrecht geschehen ist. Über 2.000 mit den Betroffenen von der Stiftung geführte Gespräche bestätigen dies eindrücklich.“

Die im Januar 2017 bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat in ihrer Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 28. März 2023 Menschen unterstützt, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und an den Folgen zum Teil noch bis heute leiden. Ziel der Stiftung war es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell anzuerkennen.

Als Bestandteil der individuellen Anerkennung sollten Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und erlebten Unrechts während der Unterbringung zum Zeitpunkt der Anmeldung noch eine Folgewirkung bestand, finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Die finanzielle Unterstützungsleistung wurde als einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zum selbstbestimmten Einsatz ausgezahlt. Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen für Betroffene in Ost und West mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung.

LNG-Terminal Lubmin

Klage der Deutschen Umwelthilfe gescheitert

Schwerin – Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LNG Terminal in Lubmin wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgelehnt und die Rechtmäßigkeit des Terminalbetriebs am Standort Lubmin vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich des Shuttle-Verkehrs im Greifswalder Bodden und den damit verbundenen Umweltauswirkungen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurfte es wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

„Bereits im Verwaltungsverfahren hat das StALU VP die Belange und Interessen der Umweltverbände sowie die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP dahingehend bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Auch wenn die FSRU Neptune derzeit am Standort Mukran betrieben wird, wäre die Wiederaufnahme des Terminalbetriebs am Standort Lubmin somit jederzeit wieder möglich.

E-Examen im Rechtsreferendariat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag: „Zurzeit schaffen wir die Voraussetzungen. Die Digitalisierung läuft auf Hochtouren.“

Schwerin – „Für die Zukunft unserer Justiz und Verwaltung ist die Attraktivitätssteigerung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern von entscheidender Bedeutung. Die Digitalisierung ist entscheidend, um die Effizienz, Transparenz und Leistungsfähigkeit unserer Justiz für die Zukunft sicherzustellen, aber auch unseren Mitarbeitenden moderne Arbeitsbedingungen zu bieten. Ende dieses Jahres wird die elektronische Akte an 28 Gerichten an rund 1.400 der insgesamt rund 2.150 Arbeitsplätze aller Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügbar sein.

Zwei Drittel der Mitarbeitenden arbeitet bereits jetzt mit der elektronischen Akte. Wir sind auf einem sehr guten Weg die gesetzliche Frist der vollständigen Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2026 in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Ein Dank an alle Mitarbeitenden, die den Transformationsprozess so positiv und aufgeschlossen begleiten”, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD “Chancen der Digitalisierung der Justiz nutzen – Für eine moderne juristische Ausbildung das E-Examen einführen“.

„Die juristische Praxis ist heute mehr denn je von der Digitalisierung geprägt. Das muss sich auch in der juristischen Ausbildung und in den Prüfungsbedingungen widerspiegeln. Deshalb arbeiten auch unsere Rechtsreferendarinnen und Referendare in den Stationen bei Gericht und Staatsanwaltschaft mit Dienstlaptops. Sie lernen den Umgang mit der E-Akte. Sie nutzen das Onlinelernprogramm ELAN-Ref, das zur stationsbegleitenden Ausbildung dient.

Es bietet den Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, Lerninhalte flexibel zu wiederholen und zu vertiefen. Darüber hinaus können sie Übungsklausuren im Examensklausurenkurs herunterladen, was ihnen eine praxisnahe Vorbereitung auf die Zweite juristische Staatsprüfung ermöglicht. Auch der Zugang zu wichtigen Onlinedatenbanken wie Juris und Beck-Online für rechtliche Informationen und Kommentare ist mittlerweile selbstverständlich. Einige Lernveranstaltungen werden heute auch in Form von Videokonferenzen angeboten”, so Ministerin Bernhardt.

„Im Koalitionsvertrag haben wir uns klar dazu bekannt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorbereitungsdienst zu modernisieren und für angehende Juristinnen und Juristen attraktiver zu gestalten. Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Einführung digitaler Angebote, in diesem Fall das E-Examen. Mit der gesetzlichen Grundlage des § 5d Abs. 6 S. 2 des Deutschen Richtergesetzes haben wir den ersten Schritt in die digitale Zukunft gemacht. Bislang war in unserem Landesrecht nur die schriftliche Erbringung der Aufsichtsarbeiten vorgesehen.

Doch mit der Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung, kurz JAPO M-V, im September 2024 sind wir bereits den ersten Schritt zum digitalisierten Examen gegangen. Wenn wir als Mecklenburg-Vorpommern konkurrenzfähig zu anderen Bundesländern bleiben wollen, um juristischen Nachwuchs zu erhalten, müssen wir auch das Examen digitalisieren. Der Wettbewerb um talentierte junge Juristinnen und Juristen wird immer intensiver, und es zeigt sich bereits deutlich, dass wir ohne die Einführung des E-Examens einen erheblichen Standortnachteil gegenüber anderen Bundesländern erleiden würden.

Alle anderen Bundesländer haben das E-Examen entweder bereits eingeführt oder planen dies in naher Zukunft. Wir sind unter Hochdruck dabei und wollen das E-Examen in den nächsten Jahren anbieten“, so Justizministerin Bernhardt im Landtag.

„Im Jahr 2024 haben 71 Prozent der in den Justizdienst eingestellten Assessorinnen und Assessoren den juristischen Vorbereitungsdienst und das Zweite Staatsexamen hier in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt. In den letzten fünf Jahren waren es im Durchschnitt 60 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig die Ausbildung im eigenen Bundesland für die Besetzung unserer Stellen in der Justiz ist. Mecklenburg-Vorpommern hat eine starke Zukunft, wenn wir mutig sind und den digitalen Wandel entschlossen angehen.

Die Einführung des E-Examens ist dabei ein wichtiger Baustein, um auch weiterhin als attraktiver Standort für juristische Talente wahrgenommen zu werden“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Mehr Amtsanwältinnen und -anwälte

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Bewerbungsmöglichkeit wird für Volljuristinnen und Volljuristen geöffnet.“

Schwerin – „Die Belastungssituation an den Staatsanwaltschaften ist wie überall in Deutschland auch in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. Daher sorgen wir für Entlastung. Mit einer geänderten Einstellungspraxis gehen wir neue Wege und öffnen die Bewerbungsmöglichkeit auf Stellen für Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte auch für alle Volljuristinnen und Volljuristen.

Damit erhalten auch diejenigen Absolventinnen und Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung, die die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Justizdienst nicht erfüllen, die Chance auf eine sichere und attraktive Verbeamtung im Staatsdienst. Mit der Einstellung von 8 Volljuristinnen und Volljuristen soll die Amtsanwaltschaft an den vier Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt verstärkt werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Bewerbungen werden ab sofort -> hier entgegengenommen.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte leiten strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Fällen der sogenannten leichteren und mittleren Kriminalität, z. B. Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung. Je nach Sach- und Rechtslage entscheiden sie dann darüber, ob das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person angeklagt werden soll. In letzterem Fall erheben Sie die Anklage vor den Amtsgerichten und vertreten die Staatsanwaltschaft vor dem Gericht, stellen die Anträge und halten das Plädoyer. Hiermit leisten die Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte einen wertvollen Beitrag für einen funktionierenden Rechtsstaat.

Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden

Erste Fälle in Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden

Schwerin – In den vergangenen Wochen sind in mehreren Bundesländern Fälle von gefälschten Steuerbescheiden aufgetreten. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden nun zwei solche Fälle gemeldet, beide im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Rostock.

Die gefälschten Bescheide, die in Papierform an die Betroffenen versendet werden, wirken auf den ersten Blick echt und enthalten Zahlungsaufforderungen, die zur sofortigen Zahlung auf eine angegebene Bankverbindung auffordern.

Die Fälschungen lassen sich jedoch anhand folgender Merkmale erkennen:

  • Fehlerhafte Steuernummer oder Identifikationsnummer: Die angegebenen Nummern entsprechen nicht den tatsächlichen Daten der Betroffenen.
  • Unerreichbare Telefonnummer: Die im Bescheid angegebene Telefonnummer des Finanzamtes ist nicht erreichbar oder existiert nicht.
  • Unüblicher Behördenstempel: Am Ende des Dokuments befindet sich ein Stempel, der nicht den üblichen Behördenstempeln entspricht.

Finanzminister Dr. Heiko Geue rät dringend: „Wer einen solchen Bescheid erhält und Zweifel an der Echtheit hat, sollte sich umgehend an das zuständige Finanzamt wenden, um das Dokument überprüfen zu lassen. Wird festgestellt, dass es sich um eine Fälschung handelt, sollte der Fall der örtlichen Polizei gemeldet werden. In keinem Fall sollten Zahlungen an die im Schreiben angegebene Bankverbindung geleistet werden.“

Neueinstellungen für die Justiz

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „31 Proberichterinnen und Proberichter haben allein in diesem Jahr in M-V begonnen.“

Schwerin – „So viele Proberichterinnen und Proberichter hat die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern seit über 20 Jahren nicht mehr eingestellt wie in diesem Jahr. 31 Frauen und Männer verstärken nun die Gerichte und Staatsanwaltschaften in unserem Land. Damit begegnen wir dem demografischen Wandel, der uns in den nächsten Jahren vor gewaltige Herausforderungen stellen wird.

Drei von zehn der jungen Proberichterinnen und Proberichter sind Landeskinder. Zwei Drittel aller Neueingestellten haben ihre zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern absolviert und haben sich somit für das Land zum Leben entschieden.

Auch ein gutes Zeichen ist, dass unter den jungen Proberichterinnen und Proberichtern, die hier ihren Abschluss gemacht haben, viele aus Hamburg und Berlin stammen“, bilanziert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in Schwerin.

„Die Bemühungen der vergangenen Jahre wurden stetig erhöht, um nach dem abgeschlossenen Rechtsreferendariat die Assessorinnen und Assessoren in der Justiz des Landes zu behalten. So haben wir den Rekord vom Jahr 2019 mit damals 29 Einstellungen in diesem Jahr überboten.

2021 wurden insgesamt 24 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt, im Jahr 2022 waren es 18 und voriges Jahr 27 Neueinstellungen. Insgesamt sind derzeit 80 Proberichterinnen und Proberichter in den vier Landgerichtsbezirken tätig.

Besonders freue ich mich, dass wir in diesem Jahr die Staatsanwaltschaften mit 13 Proberichterinnen und Proberichtern verstärken konnten“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.