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Kategorie: Recht / Justiz

Opferhilfe wird in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont heute zum Tag der Kriminalitätsopfer die Bedeutung vielfältiger Hilfsangebote für Opfer

Schwerin – „Heute am 22. März ist der Tag der Kriminalitätsopfer. Am Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist erkennbar, wie der Blick hin zu den Opfern von Gewalt und Kriminalität immer mehr geschärft wird. Die zentrale Aufgabe der Justiz ist es, Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Die Menschen, die unter diesen Straftaten gelitten und weiterhin leiden, die also Opfer einer Straftat geworden sind, benötigen aber ebenso Aufmerksamkeit. Dabei ist die Bandbreite der Beratung sehr groß. Spezialisierung ist wichtig, um zielgenau helfen zu können. Hier wird das Netz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern immer größer“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer.

„Opferschutz ist ressortübergreifend. Das Netzwerk verbindet viele Institutionen, Vereine und Behörden. Auf Seite der Justiz wurde für diese verbindende Lotsenfunktion der Opferhilfebeauftragte installiert, der mit den verschiedenen Behörden, Institutionen und Vereinen bereits im Vorfeld klärt, wie Opfern von Straftaten schnell und zielgerichtet geholfen werden kann. Es ist gut, dass die Justiz eine solche Schnittstelle hat“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Über die Arbeit des Opferhilfebeauftragten der Justiz Marc Quintana Schmidt informiert ein Flyer. Hier ->zum Herunterladen.

„Eine ebenso wichtige Säule des Opferschutzes bildet das Beratungs- und Hilfenetz. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben. In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen. Sie sind eine wichtige Stütze für Frauen und Kinder, deren Gewalterlebnis in eine ausweglos und hilflos erscheinende Situation geführt hat“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt.

->Klicken Sie hier für Informationen über das Beratungs- und Hilfenetz.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt und sechs Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Seit nunmehr knapp drei Jahren ist Mecklenburg-Vorpommern auch Mitunterstützer des Männerhilfetelefons. Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist ein sehr wichtiges bundesweites Angebot. Denn aus Gleichstellungssicht ist es unverzichtbar, dass auch Männern, die Gewalt erleben, jedwede Hilfe geboten wird. Daher war es für Mecklenburg-Vorpommern vor nunmehr über zwei Jahren selbstverständlich, sich zu beteiligen. Ich hoffe, dass weitere Bundesländer sich anschließen.“

Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ ist bundesweit das erste Beratungsangebot, das unter der Nummer 0800 123 99 00 ratsuchenden Männern Unterstützung anbietet.

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Zufriedenheit im Referendariat in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht in der geringen Anzahl an Anrufen der Ombudsstelle den Kurs der Optimierung bestätigt.

Schwerin – „Gute Nachrichten gehören an die Öffentlichkeit. Gute Nachrichten sind allerdings auch Ansporn. An der optimierten Ausgestaltung des Rechtsreferendariats in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten wir kontinuierlich seit Jahren. Ein Seismograf des Kurses ist die Ombudsstelle, für die ich mich zum Anfang meiner Legislaturperiode nachdrücklich eingesetzt habe. Diese Stelle hat sich in den drei Jahren ihres Bestehens etabliert und bewährt.

Referendarinnen und Referendare haben mit ihr eine unabhängige Ansprechperson, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Vorbereitungsdienstes auf die zweite juristische Staatsprüfung Sorgen und Nöte entgegennimmt. Wenn diese Stelle kaum angerufen wird, ist das ein Zeichen dafür, dass es derzeit im Vorbereitungsdienst überwiegend so läuft, wie es soll“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Jahresberichts der Ombusdfrau, Richterin am Sozialgericht Dr. Petra Fischer-Langosch.

„Die Ombudsstelle schafft das Bewusstsein, in sehr schwierigen Situationen gehört zu werden. Die Personen, die in Problemfelder involviert sind, bekommen oftmals die Probleme nicht zu hören. Somit ist es großartig, dass die Richterin am Sozialgericht, Frau Dr. Fischer-Langosch, diese Vertrauensposition wahrnimmt und die Justiz bei der Optimierung des Rechtsreferendariats in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Dafür gilt ihr ein großer Dank. Im vergangenen Jahr hatte kaum eine Referendarin oder ein Referendar Anlass gesehen, sich an sie zu wenden. Das ist für uns Motivation, unsere Bemühungen fortzuführen. Gleichwohl werden wir auch darauf hinwirken, die Ombudsstelle im Vorbereitungsdienst noch bekannter zu machen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

In der Justiz sind aktuell rund 240 Referendarinnen und Referendare beschäftigt. Heute vor fünf Jahren waren es insgesamt gut 130 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst von Mecklenburg-Vorpommern.

Campingplatz Prerow

Backhaus: Erneut gewinnt das Land im Rechtsstreit um Campingplatz Prerow

Stralsund – Das Landgericht Stralsund hat die Klage der Regenbogen AG gegen den Ideenwettbewerb zur Fortführung des Campingbetriebes in Prerow in allen Punkten zurückgewiesen. Dazu erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Das Urteil des Gerichts ist für das Land mehr als erfreulich. Es zeigt erneut, dass wir mit dem eingeschlagenen Kurs, nach einem neuen Betreiber des schönsten Campingplatzes in Norddeutschland zu suchen, den richtigen Weg gegangen sind.

Die Regenbogen AG bemüht sich dennoch weiterhin nach Kräften, die eigentlich für Ende Januar geplante Übernahme des Betriebes auf den Flächen der StUN und des Landes durch einen Konkurrenten zu verzögern. Inzwischen ist ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet und die Räumung des Dünenareals für Mitte März geplant.

Wir bedauern diese Entwicklung und die Haltung der Regenbogen AG (RAG) sehr, zumal die StUN und das Land in der vergangenen Saison im Sinne der Camper und Gewerbetreibenden sogar den unrechtmäßigen Weiterbetrieb durch die RAG geduldet haben.

Nach dem bisherigen Verlauf des Gerichtsverfahrens gehen wir davon aus, dass nach der mündlichen Verhandlung Anfang April bald ein Urteil ergehen wird, das dem Land endlich den Zugriff auf die eigenen Flächen auf dem Platz ermöglicht. Für diesen Fall kündigen wir hiermit an, dass eine Räumung der Flächen vorgenommen wird.

Die Regenbogen AG hat bislang leider alle Gesprächsangebote des künftigen Betreibers „Camper’s Friend“ über eine Zusammenarbeit in 2025 abgelehnt. Obwohl der Regenbogen AG nach wie vor alle juristischen Wege offenstehen, verweigert sie bisher eine konstruktive Lösung für die Camping-Saison 2025.

Dazu erklärt der StUN-Geschäftsführer Bjørn Schwake: „Zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen spielt die Regenbogen AG mit Menschen und mit Blick auf die Gewerbetreibenden mit Existenzen. Wir sind dennoch zuversichtlich, die Saison wie geplant umsetzen zu können.“

Wirksame Sicherheitsgesetze

Innenminister Christian Pegel: Ermittlungsarbeit zeigt Bedeutung wirksamer Sicherheitsgesetze auf

Schwerin – Die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin hat im Zuge intensiver Ermittlungsarbeit zum Tötungsdelikt vom 5. Februar 2025 in Schwerin einen Tatverdächtigen ermitteln und diesen nun öffentlich zur Fahndung ausschreiben können.

„Dieser Ermittlungserfolg ist ein klares Zeichen für die herausragende Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Ich danke den Ermittlerinnen und Ermittlern der Polizei und allen weiteren Beteiligten, die diesen schnellen und erfolgreichen Ermittlungsstand ermöglicht haben. Ihr Einsatz ist ein Beleg dafür, was unsere Behörden mit großem Engagement und Fachwissen leisten – oft unter schwierigen Bedingungen,“ so Innenminister Pegel.

„Die Fahndungsausschreibung erfolgte in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und zeugt von der exzellenten Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden. Ich möchte an dieser Stelle den unermüdlichen Einsatz und die gute Arbeit der Landespolizei MV hervorheben – und mich dafür ausdrücklich bedanken. Durch ihren entschlossenen Einsatz wird das Vertrauen in unsere Institutionen weiter gefestigt.

Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere solcher schwerwiegenden Delikte, haben höchste Priorität. Unsere Sicherheitsorgane arbeiten Tag und Nacht daran, die Sicherheit in unserem Land aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern“, so der Minister.

Kritik äußert MV-Innenminister Christian Pegel in diesem Zusammenhang zur Entscheidung im Oktoberplenum des Bundesrates, bei dem gegen die Verschärfung des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung gestimmt wurde: „Die jüngsten Geschehnisse bieten Anlass zur ernsthaften Reflexion über die aktuellen politischen Debatten zu Sicherheitsgesetzen. Ich bedaure es sehr, dass notwendige gesetzliche Anpassungen, die unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität dringend benötigen, insbesondere von den CDU-geführten Länder im Bundesrat blockiert wurden.

Im vorliegenden Fall würde ein Abgleich des vorhandenen Fotos des tatverdächtigen und der damit feststellbaren biometrischen Daten einen Abgleich mittels Computertechnik mit Aufnahmen und Bildern in Social Media und Internet ermöglichen und den Einsatzkräften sehr helfen. Aber momentan sind unsere Einsatzkräfte mit rechtlichen Hürden konfrontiert, die ihre Arbeit erschweren, indem solche automatisierten Datenabgleiche mit Millionen von Bildern im Internet und in sozialen Medien in kürzester Zeit anhand von biometrischen Daten nicht zulässig sind. Die Änderung der Strafprozessordnung, die das im Oktober 2024 ermöglichen wollte, ist leider blockiert worden und fehlt damit jetzt als zusätzliches Handlungsinstrument.“

Das Gesetz verfolgte das Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten auszustatten. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen.

Innenminister Christian Pegel betont, dass es nicht um den Abbau von Freiheitsrechten gehe, sondern um den Schutz der Bevölkerung. „Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist zentral für unseren Rechtsstaat. Doch Freiheit kann nur dort gedeihen, wo Sicherheit gewährleistet ist. Wer sich kategorisch gegen jede Form der Gesetzesverschärfung stellt, ignoriert die realen Bedrohungslagen, mit denen wir täglich konfrontiert sind. Wir brauchen eine sachliche Debatte, die den Schutz der Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht ideologische Grabenkämpfe.“

Jüdisches Leben in M-V

Schwesig: Schutz und Förderung jüdischen Lebens in MV weiter verbessern

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der  Landtagssitzung am 29. Januar die Aufnahme des Schutzes und der Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausdrücklich begrüßt. „Es ist gut, dass wir heute unsere Verfassungsänderung zum Schutz und zur Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Lesung hier beraten. Es ist ein wichtiges Anliegen, und es ist ein passender Zeitpunkt.“ Die Ministerpräsidentin erinnerte an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau vor 80 Jahren und daran, dass der 27. Januar seit 1996 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland ist. Die UN erklärten ihn 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.

Auschwitz symbolisiere das Grauen der Nazidiktatur wie kaum ein anderer Ort. „Ich habe die Gedenkstätte selbst im August vergangenen Jahres während unserer Bundesratspräsidentschaft besucht. Er lässt einen nicht mehr los, dieser furchtbare Ort, an dem so viele Menschen gequält und getötet wurden. Auschwitz darf auch unser Land nicht loslassen. Es ist wichtig, die Erinnerung wachzuhalten. Und wir tragen die Verantwortung, dass so etwas nie wieder passiert. Und dafür, dass Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland sicher und ohne Angst leben können“, betonte Schwesig.

 Antisemitismus ist und bleibe gefährlich, als Geisteshaltung und als konkrete Bedrohung. „Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Seine Wurzeln liegen im Nationalsozialismus. Wir dürfen und werden im Kampf gegen Judenfeindlichkeit und Menschenverachtung nicht nachlassen.“

Mit der Verfassungsänderung werde deutlich gemacht, dass es die Verpflichtung des Staates und die Verantwortung jeder Bürgerin und jedes Bürgers ist, Antisemitismus, Rassismus, Nationalsozialismus und Extremismus entgegenzutreten.

Die Änderung der Verfassung stehe nicht allein. „Mit dem Aktionsplan gegen Antisemitismus werde ein weiterer Schritt getan, um Menschen jüdischen Glaubens besser zu schützen, das Bewusstsein der Menschen zu schärfen und jüdisches Leben in MV sichtbarer zu machen“, betonte die Regierungschefin.

SED-Opferrente

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Debatte im Bundestag zur Verbesserung der SED-Opfer beweist Wichtigkeit der Aufarbeitung.“

Schwerin – Auch 35 Jahren nach dem Mauerfall und im 35. Jahr der Deutschen Einheit werden noch immer Anträge auf SED-Opferrente gestellt. Voriges Jahr waren es monatlich im Schnitt zehn neue Anträge, die beim zuständigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingegangen waren. Im Jahr 2024 waren es insgesamt 126 Anträge, ein Jahr zuvor waren es noch 142.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Jedes Jahr zeigt sich, dass die Aktendeckel der Aufarbeitung nicht geschlossen werden dürfen. Denn noch immer finden Menschen erst nach so langer Zeit den Mut, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen.

Das erlittene Unrecht ist nicht adäquat wiedergutzumachen. Die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag dazu, einen gewissen finanziellen Ausgleich als Anerkennung des Leids der Menschen zu leisten. Ich begrüße es sehr, dass der Bundestag noch vor der Neuwahl über eine Reihe von Verbesserungen für die SED-Opfer debattieren wird. Das beweist die Bedeutung der weiteren Aufarbeitung.

Im Bundesrat hatten wir als Mecklenburg-Vorpommern bereits dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR prinzipiell zugestimmt. Allerdings fehlt ein aus meiner Sicht sehr wichtiger Punkt: Die Rehabilitierung von Menschen, die zu DDR-Zeiten vom Zwangsdoping betroffen waren“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Das Ministerium hat im Jahr 2024 von den 126 Anträgen insgesamt 103 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 330 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte 2024 rund 13,1 Mio. Euro SED-Opferrente an knapp 3.400 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus.

Ehemalige JVA bleibt

Neubrandenburg – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Stadt Neubrandenburg haben sich darauf verständigt, die ehemalige Justizvollzugsanstalt auf dem Lindenberg vorerst nicht zu verkaufen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Neubrandenburg getroffen. Diese Regelung gilt bis zum Ablauf oder der Aufhebung des 2022 von der Stadtvertretung Neubrandenburg beschlossenen Moratoriums.

Die Vereinbarung bietet den beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft die Möglichkeit, den begonnenen Prozess zur Entwicklung eines würdigen Gedenkkonzeptes für die geschichtsträchtige Liegenschaft fortzusetzen. Ziel ist es, ein Konzept zu erarbeiten, das der besonderen historischen Bedeutung der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Rechnung trägt und gleichzeitig die zukünftigen Nutzungsperspektiven des Areals aufzeigt.

Im Rahmen der Vereinbarung wird sich die Stadt Neubrandenburg an den notwendigen Unterhaltungskosten des Geländes beteiligen. Dazu gehören unter anderem die Pflege der Grünanlagen sowie die Organisation von Besichtigungsterminen und anderen Veranstaltungen, die im Kontext der Gedenkarbeit stattfinden. Dies unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Liegenschaft sicherzustellen.

Nachdem die Stadt Neubrandenburg im Zuge des Moratoriums die zuvor laufenden Verkaufsverhandlungen unterbrochen hatte, wurde die Liegenschaft im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens angeboten. Mit der nun erzielten Einigung zwischen Stadt und Land wird dieses Verfahren nicht fortgeführt.

„Die Vereinbarung zwischen Land und Stadt ist ein wichtiger Schritt, um der historischen Bedeutung dieser Liegenschaft gerecht zu werden und gemeinsam ein tragfähiges Konzept für die Zukunft zu entwickeln“, erklärte Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Kooperation und Dialog schaffen so eine lösungsorientierte Perspektive für einen zentralen Ort der Auseinandersetzung mit der Geschichte und bieten zugleich Raum für die Entwicklung von Ideen zur weiteren Nutzung.“

Die JVA Neubrandenburg war bis Ende 2018 eine als Justizvollzugsanstalt genutzte Liegenschaft auf dem Lindenberg in Neubrandenburg.