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Kategorie: Recht / Justiz

Speichern von IP-Adressen

Berlin – Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll, einzubringen.

Der Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen.

Die IP-Adresse sei häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im Internet schwere Kriminalität – insbesondere beim Verbreiten von Kinderpornographie – zu verfolgen.

Ohne die Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Benutzerkennung gespeichert hat.

Die bisher existierenden deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger eingriffsintensiv sind. Er nennt dabei unter anderem die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum.

Die Speicherung für einen Monat sei – anders als bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten – ein auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare „Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die Gesetzesbegründung.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Corona-Soforthilfe: Frist läuft am 30.09.2024 ab

Meyer: „Eine Frage der Gerechtigkeit“

Schwerin – Nach mehrfacher Verlängerung läuft am 30. September 2024 die finale Frist für die Abgabe der Unterlagen zur Corona-Soforthilfe ab. In Mecklenburg-Vorpommern haben rund 10.000 Empfänger der aus Steuergeld finanzierten Soforthilfe trotz diverser Erinnerungen nicht auf die entsprechenden Schreiben reagiert. Sie werden in den kommenden Wochen einen Rückforderungsbescheid über die gesamte Höhe der gewährten Hilfe zusätzlich Zinsen erhalten.

Dazu erklärt Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mit der Corona-Soforthilfe wurde rund 36.000 Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schnell und unbürokratisch geholfen. Fast 323 Millionen Euro wurden an die Antragsteller ausgezahlt. Von Anfang an war dabei klar kommuniziert: Wer diese Unterstützung aus Steuergeld erhält, muss zeigen, dass das Geld zur Deckung einer Liquiditätslücke gebraucht wird. Geld, das nicht benötigt wurde, muss zurückgezahlt werden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Diejenigen, die sich vier Jahre später noch immer nicht erklärt haben und die Schreiben des Landesförderinstituts bis jetzt ignoriert haben, haben jetzt nur noch wenige Tage Zeit.“

Die Corona-Soforthilfe war die erste staatliche Unterstützung unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie im März 2020 und diente der Schließung von akuten Liquiditätslücken. Diese drohten, weil die Einnahmen aufgrund von Kontaktbeschränkungen oder Schließung nicht mehr zur Deckung der fortlaufenden Kosten wie Mieten oder Leasingraten ausgereicht haben. Die Höhe der Unterstützung richtete sich nach dem vom Antragsteller geschätzten Umfang der voraussichtlichen Liquiditätslücke. Soweit die Hilfen tatsächlich zur Deckung dieser gebraucht wurden, müssen sie nicht zurückgezahlt werden.

Besserer Opferschutz dringend notwendig

„Die Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung von Amts wegen muss umgesetzt werden“, fordert Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Schwerin – „Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten sollen nicht erst bei Gericht eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Ihre Begleitung auch ohne Antrag muss von Amts wegen angeordnet werden können. Darauf hatten wir uns im Bundesrat zumindest für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene verständigt. Denn viele Eltern betroffener Kinder wissen gar nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Manche scheuen sich auch davor, einen solchen Antrag zu stellen. Doch ist im Bundesministerium der Justiz noch nichts passiert. Das hilft den Opfern gar nicht“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Mit der psychosozialen Prozessbegleitung wird Zeuginnen und Zeugen geholfen, die Befragung vor Gericht zum Tatgeschehen überstehen zu können. Daher ist der Schritt für eine Antragstellung zur Beiordnung von Amts wegen richtig. Mecklenburg-Vorpommern war vor einem Jahr einer entsprechenden Bundesratsinitiative beigetreten. Doch ist seitdem nichts passiert. Das schadet dem Opferschutz“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Antragstellung zur Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung für betroffene Kinder und Jugendliche sowie schutzbedürftige Erwachsene von Amts wegen ist ein Minimalziel zur Stärkung des Opferschutzes. Eigentlich muss dieser Rechtsanspruch allen Betroffenen zugesprochen werden. Auch bei erwachsenen Verletzten stellt das Antragserfordernis häufig eine Hürde für den Zugang zu einer psychosozialen Prozessbegleitung dar. Einige Verletzte sind zudem nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Antragstellung informiert. Das ergab eine Evaluierung zur psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020. Ich werde mich darum weiter dafür einsetzen, dass die Beiordnung von Amts wegen auf alle ausgeweitet wird“, so Justizministerin Bernhardt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung seit 2010. Das Projekt war der Grund, dass das Angebot deutschlandweit eingeführt wird. Seit Januar 2017 besteht bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sind. In Mecklenburg-Vorpommern sind zurzeit 15 hierfür anerkannte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter tätig. Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten werden von ihnen auf den Ablauf eines Gerichtsverfahrens und auf ein erneutes Aufeinandertreffen mit dem oder der Tatverdächtigen vorbereitet. Inhalte des Verfahrens werden nicht besprochen.

Sicherheit bei Mietkündigung

Justizministerin Bernhardt fordert mehr Sicherheit bei Mietkündigung

Rostock – „Mieterinnen und Mieter bestens abzusichern, ist ein wichtiges Ziel. Beim Thema Schonfristregelung klafft noch eine Lücke, die es zu schließen gilt. Denn derzeit gilt, dass bei einer fristlosen Kündigung eine Schonfristregelung gewährt wird. Wenn also eine Mieterin oder ein Mieter innerhalb von zwei Monaten die Mietschulden begleicht, wird eine fristlose Kündigung unwirksam.

Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es diese Schonfristregelung hingegen aber nicht. Diese Gesetzeslücke wird schon seit Langem kritisiert. Es ist an der Zeit, dass der Bundesjustizminister endlich handelt“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede beim Landesverbandstags des Deutschen Mieterbundes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.

„Die Forderung, diese Gesetzeslücke im BGB zu schließen, hat zu einem Beschluss auf der Justizministerkonferenz 2022 geführt, den Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Hamburg eingebracht hatte. Ein Grund war, der auch vom Mieterbund beobachtet worden war, dass Vermieterinnen und Vermieter zur fristlosen Kündigung hilfsweise eine ordentliche Kündigung mit aufnehmen, um die bestehende Regelung zu umgehen.

Damit wird aus meiner Sicht die Schonfristregelung ausgehebelt, sodass hier dringender Handlungsbedarf seitens des Bundesjustizministeriums besteht. Denn gerade wirtschaftliche Schwankungen und damit ein Anstieg der Inflationsrate sind in Zukunft nicht ausgeschlossen. Der Bund ist aufgefordert, hier den Schutz für Mieterinnen und Mieter zu verbessern“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

16 neue Servicekräfte für die Justiz

Justizministerin Jacqueline Bernhardt gratuliert zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten.

Rostock – Am Oberlandesgericht Rostock sind heute 18 Zeugnisse übergeben worden an 16 Frauen und zwei Männer. Die 20- bis 39-jährigen sind nach ihren bestandenen Prüfungen nun Justizfachangestellte. Der Notendurchschnitt der Abschlussprüfung lag bei 2,89.

Viermal wurde die Note gut, zwölfmal befriedigend vergeben. Von den 18 Absolventinnen und Absolventen werden 16 in den Justizdienst des Landes übernommen. Der Großteil von ihnen arbeitet künftig an Amtsgerichten in M-V, eine Absolventin beginnt bei der Staatsanwaltschaft, zwei weitere starten außerhalb der Justiz.

„In allen Bereichen der Justiz sind wir auf gut ausgebildete Nachwuchskräfte angewiesen. Ich gratuliere den Absolventinnen und Absolventen zu ihren erfolgreichen Abschlüssen und begrüße sie herzlich in der Familie der Justiz.

Die Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften bieten attraktive Arbeitsfelder. Hier werden die Arbeitsabläufe der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit der Geschäftsstelle vernetzt. Justizfachangestellte sind sehr häufig erste Ansprechpersonen für Ratsuchende.

Sehr unterschiedliche Lebenssituationen und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern machen diesen Beruf sehr abwechslungsreich“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Zeugnisübergabe.

„Im nächsten Jahr stellen wir die Ausbildung für die Tätigkeit in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften um. Erstmals bieten wir dann in Mecklenburg-Vorpommern eine Beamtenausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt an.

Ab sofort können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die bereits die mittlere Reife bzw. einen Realschulabschluss erworben haben oder demnächst erwerben werden. Am 1. September 2025 wird der erste Jahrgang beginnen.

Die neue Ausbildung wird kompakter strukturiert und daher ein Jahr kürzer sein“, so Justizministerin Bernhardt. Alle Informationen und Bewerbungsmodalitäten gibt es ->hier per Klick.

Justiz: Neues Ausbildungsangebot

Neues Ausbildungsangebot für die Justiz-Serviceeinheiten ab 2025  / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Bewerbungen für die neue Beamtenausbildung werden ab sofort gerne entgegengenommen.“

Schwerin – „Erstmals bieten wir in Mecklenburg-Vorpommern eine Beamtenausbildung für die Tätigkeit in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften an. Ab sofort können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, welche bereits die mittlere Reife bzw. einen Realschulabschluss erworben haben oder demnächst erwerben werden. Am 1. September 2025 wird der erste Jahrgang beginnen.
Die neue Ausbildung ist im Vergleich zur bisherigen Ausbildung zu Justizfachangestellten kompakter strukturiert und daher ein Jahr kürzer. Während der zweijährigen Ausbildungszeit werden die Auszubildenden zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Widerruf ernannt.
Die Ausbildung wurde so gegliedert, dass sich theoretische und berufspraktische Abschnitte abwechseln. Die Theorie wird an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow und die Praxis an den Gerichten und Staatsanwaltschaften vermittelt.
Ab 2027 soll die Ausbildung der Justizfachangestellten vollständig durch den neuen Ausbildungsgang abgelöst werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Start des letzten Durchgangs für die dreijährige Ausbildung der Justizfachangestellten im Jahr 2024. Bewerbungen für 2025 werden ->hier ab sofort entgegengenommen.

„Gut ausgebildeten Nachwuchs brauchen wir im Justizdienst auf allen Arbeitsplätzen, so auch in den Serviceeinheiten. Die Tätigkeit in den Serviceeinheiten ist ein verantwortungsvoller und vor allem attraktiver Job in der Justiz.

Wer statt eines Studiums lieber eine Ausbildung machen möchte, aber dennoch an der Arbeit bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften interessiert ist, trifft mit der Ausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt genau das richtige. In den Serviceeinheiten werden die Arbeitsabläufe der Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit der Geschäftsstelle vernetzt.

Die dort Beschäftigten sind auch Ansprechpersonen für ratsuchende Menschen. Sehr unterschiedliche Lebenssituationen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger prägen die Anfragen und Mitteilungen, welche in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingehen. Daher ist dieser Beruf sehr abwechslungsreich.

Ich freue mich, dass wir zusammen mit der Fachhochschule die Ausbildung neu gestalten konnten. 25 Plätze sind zu vergeben. Zum Tag der offenen Tür an der Fachhochschule können sich alle Interessierte über alle Berufsbilder der Justiz informieren“, wirbt Ministerin Bernhardt.

Arbeiten mit der E-Akte

Auch alle Fachgerichte in M-V an die E-Akte angeschlossen / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Bei der Digitalisierung liegen wir im Zeitplan. Die Hälfte der Beschäftigten arbeitet mit der E-Akte.“

Schwerin – „Acht Jahre nach dem Start des Projekts zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sind wir sehr auf der Zielgeraden. Die E-Akte ist jetzt an allen 13 Fachgerichten sowie in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme des Strafbereichs und der Mobiliarvollstreckung, eingeführt.

Heute arbeitet mehr als die Hälfte der rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Justiz in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr mit Papier, sondern mit der elektronischen Akte. In der Justiz unseres Landes wurden bislang mehr als 182.000 Akten angelegt“, bilanziert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

„Einigen Bereichen wie den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten steht die Einführung der elektronischen Akte noch bevor. Hier sind noch dicke Bretter zu bohren. Aber dank des großen Engagements der Beschäftigten in der Justiz zur Mithilfe werden wir weiter gut vorankommen.

Die Einführung der elektronischen Akte hat natürlich noch mit ‚Kinderkrankheiten‘ zu kämpfen. Es gab schließlich keine Blaupause für die derzeit größte Aufgabe in der deutschen Justiz neben der Nachwuchsgewinnung. Die Mammutaufgabe zeigt sich auch darin, dass es nicht nur darum geht, Papierakten irgendwie in eine digitale Form zu bringen. Die Einführung der elektronischen Akte ist die Chance, die Transformation von der analogen zu digitalen Justiz zu bewältigen.

Das ist auch eine Gelegenheit, die Arbeit für unsere Beschäftigten schneller und effektiver zu gestalten. Der Prozess ist zudem unverzichtbar, um weiterhin attraktiv für Bewerberinnen und Bewerber zu bleiben in einer Zeit, in der der Arbeitskräftemangel und der Wettbewerb um die besten Köpfe zunehmen werden. Die elektronische Akte gibt der Justiz zudem die Möglichkeit, bessere Arbeitsbedingungen wie Telearbeit anzubieten. Der Zugang zur Justiz ist für Bürgerinnen und Bürger, die rechtliche Unterstützung suchen, einfacher“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Parallel zur Einführung der E-Akte nehmen wir uns des Themas Künstliche Intelligenz an. Die Künstliche Intelligenz erfasst die Justiz mit großen Schritten. Hier müssen wir überlegen, wenn wir die Justiz modern aufstellen wollen, wie wir die KI auch in die Justiz implementieren können, vor allem als Mittel der Arbeitserleichterung.

Wir stellen uns mit aller Kraft den großen Themen Digitalisierung und KI. Aber alles das geht nur gemeinsam. Daher haben wir eine KI-Werkstatt eingerichtet, in der seit diesem Jahr die mögliche Einbindung von KI diskutiert und geprüft wird. Wir arbeiten an einer Gesamtstrategie“, erklärt Ministerin Bernhardt.

Wahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß

Allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

Die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU richten ihre Anträge insbesondere gegen das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung. Danach erhalten Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn es von dem aus dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Sitzkontingent ihrer Partei gedeckt ist.

Außerdem greifen die Antragstellenden sowie DIE LINKE, DIE LINKE-Bundestagsfraktion und weitere Einzelpersonen die 5 %-Sperrklausel an. Wegen ihr ziehen nur Bewerber solcher Parteien in den Bundestag ein, die mindestens 5 % der bundesweiten Zweitstimmen erhalten haben. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten dafür, wie auch bisher, alternativ drei Wahlkreissiege genügt.

Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Entschluss des Gesetzgebers, das Wahlrecht zu reformieren, ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern.

Die Entscheidung zur Zweitstimmendeckung ist einstimmig und zur Sperrklausel mit 7 : 1 Stimmen ergangen.