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Kategorie: Städte und Gemeinden

Schulen profitieren von Schulbauprogramm

Schwerin – Zahlreiche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können sich über zusätzliche Finanzmittel zum Umbau, der Sanierung oder der Erweiterung ihrer Gebäude freuen. In einem ersten Schritt werden 31 Projekte im Land eine Gesamtsumme von 5,3 Mio. Euro aus dem Schulbauprogramm erhalten. Schwerpunktmäßig geht es darum, die durch die Corona-Pandemie erforderlichen Hygienestandards herzustellen bzw. zu sichern.

Dazu zählen kurzfristig zu realisierende Baumaßnahmen an Fenstern, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen, die der Modernisierung von Altbausubstanzen und der besseren Anpassung von Gemeinschaftsräumen und -einrichtungen an den Schulbetrieb dienen.

Die jetzt ausgewählten Projekte sind der erste Schritt des Gesamtprogramms aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds in Höhe von 100 Mio. Euro. Die interministerielle Koordinierungsarbeitsgruppe Schulbau des Ministeriums für Inneres und Europa in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat jetzt zunächst über die Anträge für kleinere Vorhaben mit einer maximalen Fördersumme von jeweils 500.000 Euro beraten. Die Entscheidung über die größeren Vorhaben wird voraussichtlich Ende Juli getroffen.

Innenminister Torsten Renz: „Das Programm unterstützt die Schulträger bei ihren Investitionen für eine bessere hygienische Grundausstattung an ihren Schulen. Sie können nun ihre Vorhaben noch in den Sommerferien starten. Gute hygienische Bedingungen sind wir den Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern gleichermaßen schuldig.“

„Schulen können mit diesem Programm Sanierungsmaßnahmen vornehmen, damit sie mit zusätzlichen Hygienevorrichtungen besser für das neue Schuljahr gerüstet sind“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben gemeinsam viel aus den vergangenen Monaten gelernt. Dieses Schulbauprogramm aus dem MV-Schutzfonds ist ein wichtiger Baustein, der hilft, das neue Schuljahr abzusichern. Denn gerade in der Pandemie ist es wichtig, dass die Hygienestandards an den Schulen auf einem hohen Niveau sind“, so Martin.

Neben der Erneuerung von sanitären Anlagen können die geförderten Schulen auch Fenster modernisieren, bislang nicht genutzte Räume zu zusätzlichen Klassenräumen umbauen, Sonnenschutzvorrichtungen installieren, Außenanlagen erneuern, die Schulküche sanieren oder getrennte Wege für die Schülerinnen und Schüler einrichten.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte Ende des vergangenen Jahres im Zuge der Annahme des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 die Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von 100 Mio. EUR aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds zur pandemiebezogenen Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes beschlossen.

Neuer Park&Ride-Parkplatz

Greifswald – Infrastrukturminister Christian Pegel wird am 4. Juni einen Zuwendungsbescheid über knapp 1,4 Millionen Euro für die Umgestaltung des Parkplatzes an der Klosterruine Eldena zu einem Park&Ride-Parkplatz an Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder übergeben. Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung/Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Wolgaster Landstraße ist eine der meistbefahrenen Straßen in Greifswald. Um Staus vor allem im Berufsverkehr zu verringern, soll der Platz zu einem Park&Ride- sowie Park&Bike-Parkplatz umgebaut werden. Diese Alternative, das Auto am Parkplatz stehen zu lassen und mit dem ÖPNV oder dem Rad in die Innenstadt zu fahren, soll Pendler, Einheimische und auch Touristen zum Verzicht aufs Auto bewegen.

Die Gesamtkosten betragen gut 1,8 Millionen Euro. Die Bauarbeiten haben Anfang dieses Monats begonnen und sollen Ende 2022 abgeschlossen sein.

DDR-Altschulden aus dem Wohnungsbau

Schwerin – Innenminister Torsten Renz hat heute jeweils einen Bewilligungsbescheid für die Ablösung von Wohnungsbaualtschulden der Gemeinde Alt Bukow (rund 94.600 Euro) an Bürgermeister Manfred Wodars und der Gemeinde Am Salzhaff (rund 61.300 Euro) an den Bürgermeister Kai-Uwe Schlotmann übergeben (beides Amt Neubukow Salzhaff). Einen weiteren Bescheid erhält die Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen im Amt Bad-Doberan-Land (rund 81.600 Euro) per Post.

Innenminister Torsten Renz: „Als bislang einziges ostdeutsches Bundesland unterstützen wir unsere Kommunen beim Abbau der sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden. Es sind Verbindlichkeiten, die ihnen unverschuldet im Zuge der Deutschen Einheit aufgebürdet wurden. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir heute einen weiteren Meilenstein erreicht haben und den Startschuss für die Auszahlungen geben können. Der Entschuldungsfonds ist ein Segen für viele Kommunen, die endlich ihren Kernhaushalt beziehungsweise ihr kommunales Wohnungsunternehmen von der Altschuldenlast befreien können und wieder mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen.“

Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über.

Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.

Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden.

Mit Stand 31.05.2021 lagen 215 Anträge vor, welche sich derzeit in der Bearbeitung befinden.

Die Entschuldungshilfe werden zunächst schrittweise für vier Fallgruppen in voller Höhe und im Rahmen von De-minimis Beihilfen in Höhe von maximal 200.000 Euro ausgezahlt, zu darüber hinaus liegenden Ansprüchen hat das Innenministerium ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht.

Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Anträge sind noch bis zum 31.01.2022 möglich. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt. Die Verordnung und Hinweise zum Antragsverfahren sind auf der Homepage des Innenministeriums nachzulesen unter

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Wohnungsbau-Altschulden/

Neubau der Grundschule in Neubukow

Neubukow – Für den Neubau der Grundschule am Standort der Regionalen Schule in Neubukow (Landkreis Rostock) erhält die Stadt weitere finanzielle Unterstützung, die den städtischen Haushalt entlastet. Dafür übergab heute Innenminister Torsten Renz an den Bürgermeister Roland Dethloff einen Bewilligungsbescheid über 623.000 EUR Kofinanzierungsmittel.

Im August 2020 erhielt Neubukow für das Bauvorhaben rund 3,7 Mio. EUR Fördermittel aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER). Den restlichen Betrag an der Gesamtinvestition i.H.v. rund 5 Mio. EUR muss die Gemeinde als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sie sich dazu nicht in der Lage sah, hatte die Stadt einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der interministerielle Vergaberat hat positiv entschieden.

„Ich freue mich, dass wir die Stadt Neubukow bei ihrer Investition in die Bildung unterstützen können. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gleichermaßen wird es künftig optimale Bedingungen für eine gute Lernatmosphäre geben“, sagte Innenminister Torsten Renz. „Die Zuwendungen aus Mitteln des Kofinanzierungsfonds sind ein gutes Beispiel dafür, wie es kommunalen Investitionsträgern möglich wird, ihren Eigenanteil zu erbringen, um von Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU zu profitieren.“

Nach Abschluss der Bauarbeiten wird Neubukow über einen zentralen Schulstandort verfügen. Der gemeinsame Schulcampus wird allen Schülerinnen und Schülern der Grundschule ermöglichen, u.a. auch die Fachräume der regionalen Schule, wie Werkraum und Lehrküche nutzen zu können.

Erhaltung von Fernradwegen

Schwerin – Das Infrastrukturministerium stellt den Landkreisen auch in diesem Jahr wieder Mittel für Erhaltungsmaßnahmen an Fernradwegen zur Verfügung. Zusammen mit nicht verbrauchten Mitteln des Vorjahres stehen dafür 2021 knapp 3,9 Millionen Euro bereit.

„Wir konzentrieren uns beim Mitteleinsatz auf den Ostseeküstenradweg und den Radfernweg Berlin-Kopenhagen. Wir wollen kurzfristig spür- und sichtbare Verbesserungen auf den Teilstücken erzielen, die von besonderer touristische Bedeutung sind und über die es die meisten Beschwerden gibt“, erläutert Infrastrukturminister Christian Pegel und ergänzt: „Die Erhaltungsmaßnahmen sind mit den Landkreisen in der Koordinierungsgruppe Radfernwege abgestimmt worden.“

Die Radfernwege sind für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung. Mehr als 30 Prozent der Touristen kommen zum Radfahren ins Land. Christian Pegel ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, gerade die finanzschwächeren Kommunen bei der Erhaltung der Radfernwege zu unterstützen. Radfernwege führen auf einer Länge von rund 2.200 Kilometern durch Mecklenburg-Vorpommern.

Mit den bereitgestellten Mitteln können rund 30 Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, die Kreise und Kommunen nicht kofinanzieren müssen. Zu den geplanten Maßnahmen zählen für den Ostseeküstenradweg: ein knapp zwei Kilometer langes Teilstück zwischen Kühlungsborn und Klein Bollhagen (Landkreis Rostock), ein gut zwei Kilometer langer Abschnitt zwischen Wolgast-Mahlzow und Mölschow (Vorpommern-Greifswald), gut sechs Kilometer bei Schabe (Vorpommern-Rügen), die Verlängerung des Stadtwegs in Tarnewitz (Nordwestmecklenburg) sowie für den Fernradweg Berlin-Kopenhagen ein knapp fünf Kilometer langes Teilstück zwischen Babke und Granzin (Mecklenburgische Seenplatte).

Umbau des künftigen Rathauses in Lübtheen

Lübtheen – Das alte Lübtheener Schulgebäude wird zu einem repräsentativen Stadthaus / Rathaus umgebaut. Hier werden die Stadtverwaltung, die örtliche Polizeidienststelle sowie ein Informationspunkt des UNESCO Biosphärenreservates einen neuen Sitz finden.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben sind mit rund 5 Mio. Euro veranschlagt Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gewährt als Hauptförderung eine Zuwendung von 3,1 Mio. Euro aus einem Fonds zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung.

Den restlichen Betrag muss die Stadt als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sich die Stadt dazu nicht in der Lage sah, hatte sie einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden und das Innenministerium stellt Kofinanzierungshilfen in Höhe von rund 850.000 Euro zur Verfügung. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid wurde der Stadt Lübtheen im Landkreis Ludwigslust-Parchim jetzt zugesandt. Damit wird der bei der Stadt verbleibende Eigenanteil weiter reduziert und der Haushalt der Stadt entlastet.

Innenminister Torsten Renz: „Die Arbeits- und Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden zu verbessern, ist mir ein besonderes Anliegen. Als Kommunalminister freue ich mich natürlich besonders, dass mit diesem Geld in eine gute Infrastruktur investiert wird. Nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Polizei werden davon profitieren, sondern auch das kulturelle Leben in Lübtheen.“

Nach Abschluss des Umbaus wird ein großer repräsentativer Saal des historischen Gebäudes für kulturelle und soziale Zwecke, wie z.B. Konzerte, Lesungen, Vorträge und Ausstellungen zur Verfügung stehen. Auch eine Nutzung für Vereine ist vorgesehen.

Unterstützung für touristische Speisegaststätten

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium legt ein neues Programm zur Unterstützung von Restaurants mit Bedienung in definierten tourismusrelevanten Regionen auf. „Diese können ab heute (01.06.) eine Förderung für Modernisierungsinvestitionen beantragen. Der Tourismus wird im Land wieder hochgefahren und Restaurants haben wieder geöffnet. Um wettbewerbsfähig zu sein, sind regelmäßig Investitionen in die Modernisierung des Angebotes erforderlich. Aufgrund der Schließungen fehlen den Betrieben hierfür teilweise die erforderlichen finanziellen Mittel. Deshalb unterstützen wir die Speisegaststätten mit einem neuen Programm, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Gegenstand der Modernisierungsförderung sind Investitionen zur Verbesserung des Angebotes ab 20.000 Euro, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen. Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden beispielsweise die Errichtung von Außenbereichen wie etwa einer überdachten Terrasse, die Anlage von Spielplätzen, die Schaffung von Stellplätzen, die Anschaffung von hochwertiger Küchentechnik im Bereich Smart Kitchen / Connected Cooking (z.B. Self Cooking Center, Vario Cooking Center, digital gesteuerter Durchlaufofen) sowie die Anschaffung und der Einbau von fest installierten Buffets. „Wichtig ist, dass die geplante Investition zu einem qualitativ höherwertigen Angebot führt. Zudem müssen für die Förderung neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden“, sagte Glawe.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine Speisegaststätte mit Bedienung mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit Kunden erwirtschaftet, die ihren Wohnsitz außerhalb eines Radius von 50 Kilometern haben. Antragsberechtigt sind Speisegaststätten in Kur- und Erholungsorten oder prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen (Auflistung der Orte siehe unten) sowie Speisegaststätten, die zu einem Beherbergungsbetrieb gehören. Darüber hinaus ist eine Förderung ausnahmsweise möglich, wenn das überregionale Einzugsgebiet im konkreten Einzelfall nachgewiesen wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und beträgt 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Der Zuschuss ist begrenzt auf maximal 200.000 Euro

Die vollständigen Antragsunterlagen sollten bis zum 30. September 2021 beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Das Antragsformular und die weiteren erforderlichen Dokumente sind auf der Internetseite des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de.

Antragsberechtigt sind Speisegaststätten in den nachfolgend aufgeführten Kur- und Erholungsorten oder prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen. Dabei handelt es sich um Ahrenshoop, Baabe, Bad Doberan beschränkt auf den Ortsteil Heiligendamm, Binz beschränkt auf die Ortsteile Binz und Prora, Boltenhagen, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Feldberger Seenlandschaft beschränkt auf die Ortsteile Feldberg (hier begrenzt auf das Gebiet zwischen L34 und nördlich davon Richtung Haussee) und Carwitz (hier begrenzt auf das Gebiet entlang der Carwitzer Straße und Jägerwörde), Glowe, Göhren, Göhren-Lebbin beschränkt auf die Ortsteile Göhren-Lebbin und Untergöhren, Graal-Müritz, Heringsdorf beschränkt auf die Ortsteile Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin, Insel Hiddensee, Insel Poel beschränkt auf die Ortsteile Timmendorf (hier begrenzt auf das Gebiet Timmendorfer Strand), Kirchdorf (hier begrenzt auf das Gebiet Am Hafen), Niendorf und Am Schwarzen Busch, Karlshagen begrenzt auf die Gebiete anliegend am Yacht- und Fischereihafen und Strandstraße bis Strandvorplatz, Koserow, Kühlungsborn Stadt, Lancken-Granitz beschränkt auf den Ortsteil Seedorf, Loddin, Lohme, Lubmin begrenzt auf die Dünenstraße und nördlich davon Richtung Ostsee, Mirow Stadt beschränkt auf die Ortsteile Mirow (hier begrenzt auf die Schlossinsel und entlang der Schloßstraße / Strelitzer Straße) und Granzow, Mönchgut, Mönkebude begrenzt auf die Hauptstraße und nördlich davon Richtung Stettiner Haff, Nienhagen begrenzt auf die Strandstraße, Plau am See Stadt begrenzt auf das Gebiet beidseitig direkt an der Elde und das Carré nördlich der Elde eingegrenzt durch Mühlenstraße, Steinstraße, Große Burgstraße, Prerow, Putbus Stadt beschränkt auf die Ortsteile Putbus und Lauterbach, Putgarten beschränkt auf die Ortsteile Arkona, Vitt und Putgarten, Rechlin beschränkt auf die Ortsteile Rechlin (hier entlang der K18 und westlich davon Richtung Müritz) und Boek, Rerik Stadt, Röbel/Müritz Stadt begrenzt auf das Gebiet Am Hafen (Straße der Dt. Einheit), Rostock Hansestadt beschränkt auf die Ortsteile Warnemünde (hier begrenzt auf das Gebiet beidseitig des Alten Stroms, die Seepromenade und die Alexandrinenstraße), Hohe Düne und Markgrafenheide, Sassnitz begrenzt auf das Gebiet östlich der Bahnhofstraße und südlich der Bachstraße bis zum Kurplatz, Sellin, Trassenheide, Ückeritz, Waren (Müritz) Stadt (begrenzt auf das Gebiet anliegend am Hafen und nördlich davon bis Große Mauerstraße), Wesenberg Stadt (begrenzt auf das Hafenareal im Ortsteil Wesenberg), Wieck a. Darß (begrenzt auf das Gebiet östlich der L21 bis Am Hafen), Wiek a. Rügen beschränkt auf den Ortsteil Wiek, Wustrow (FDZ), Zempin, Zingst, Zinnowitz, Zislow, Zierow (beschränkt auf den Ortsteil Zierow).