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Kategorie: Städte und Gemeinden

Umbau des künftigen Rathauses in Lübtheen

Lübtheen – Das alte Lübtheener Schulgebäude wird zu einem repräsentativen Stadthaus / Rathaus umgebaut. Hier werden die Stadtverwaltung, die örtliche Polizeidienststelle sowie ein Informationspunkt des UNESCO Biosphärenreservates einen neuen Sitz finden.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben sind mit rund 5 Mio. Euro veranschlagt Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gewährt als Hauptförderung eine Zuwendung von 3,1 Mio. Euro aus einem Fonds zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung.

Den restlichen Betrag muss die Stadt als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sich die Stadt dazu nicht in der Lage sah, hatte sie einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden und das Innenministerium stellt Kofinanzierungshilfen in Höhe von rund 850.000 Euro zur Verfügung. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid wurde der Stadt Lübtheen im Landkreis Ludwigslust-Parchim jetzt zugesandt. Damit wird der bei der Stadt verbleibende Eigenanteil weiter reduziert und der Haushalt der Stadt entlastet.

Innenminister Torsten Renz: „Die Arbeits- und Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden zu verbessern, ist mir ein besonderes Anliegen. Als Kommunalminister freue ich mich natürlich besonders, dass mit diesem Geld in eine gute Infrastruktur investiert wird. Nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Polizei werden davon profitieren, sondern auch das kulturelle Leben in Lübtheen.“

Nach Abschluss des Umbaus wird ein großer repräsentativer Saal des historischen Gebäudes für kulturelle und soziale Zwecke, wie z.B. Konzerte, Lesungen, Vorträge und Ausstellungen zur Verfügung stehen. Auch eine Nutzung für Vereine ist vorgesehen.

Unterstützung für touristische Speisegaststätten

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium legt ein neues Programm zur Unterstützung von Restaurants mit Bedienung in definierten tourismusrelevanten Regionen auf. „Diese können ab heute (01.06.) eine Förderung für Modernisierungsinvestitionen beantragen. Der Tourismus wird im Land wieder hochgefahren und Restaurants haben wieder geöffnet. Um wettbewerbsfähig zu sein, sind regelmäßig Investitionen in die Modernisierung des Angebotes erforderlich. Aufgrund der Schließungen fehlen den Betrieben hierfür teilweise die erforderlichen finanziellen Mittel. Deshalb unterstützen wir die Speisegaststätten mit einem neuen Programm, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Gegenstand der Modernisierungsförderung sind Investitionen zur Verbesserung des Angebotes ab 20.000 Euro, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen. Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden beispielsweise die Errichtung von Außenbereichen wie etwa einer überdachten Terrasse, die Anlage von Spielplätzen, die Schaffung von Stellplätzen, die Anschaffung von hochwertiger Küchentechnik im Bereich Smart Kitchen / Connected Cooking (z.B. Self Cooking Center, Vario Cooking Center, digital gesteuerter Durchlaufofen) sowie die Anschaffung und der Einbau von fest installierten Buffets. „Wichtig ist, dass die geplante Investition zu einem qualitativ höherwertigen Angebot führt. Zudem müssen für die Förderung neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden“, sagte Glawe.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine Speisegaststätte mit Bedienung mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit Kunden erwirtschaftet, die ihren Wohnsitz außerhalb eines Radius von 50 Kilometern haben. Antragsberechtigt sind Speisegaststätten in Kur- und Erholungsorten oder prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen (Auflistung der Orte siehe unten) sowie Speisegaststätten, die zu einem Beherbergungsbetrieb gehören. Darüber hinaus ist eine Förderung ausnahmsweise möglich, wenn das überregionale Einzugsgebiet im konkreten Einzelfall nachgewiesen wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und beträgt 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Der Zuschuss ist begrenzt auf maximal 200.000 Euro

Die vollständigen Antragsunterlagen sollten bis zum 30. September 2021 beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Das Antragsformular und die weiteren erforderlichen Dokumente sind auf der Internetseite des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de.

Antragsberechtigt sind Speisegaststätten in den nachfolgend aufgeführten Kur- und Erholungsorten oder prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen. Dabei handelt es sich um Ahrenshoop, Baabe, Bad Doberan beschränkt auf den Ortsteil Heiligendamm, Binz beschränkt auf die Ortsteile Binz und Prora, Boltenhagen, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Feldberger Seenlandschaft beschränkt auf die Ortsteile Feldberg (hier begrenzt auf das Gebiet zwischen L34 und nördlich davon Richtung Haussee) und Carwitz (hier begrenzt auf das Gebiet entlang der Carwitzer Straße und Jägerwörde), Glowe, Göhren, Göhren-Lebbin beschränkt auf die Ortsteile Göhren-Lebbin und Untergöhren, Graal-Müritz, Heringsdorf beschränkt auf die Ortsteile Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin, Insel Hiddensee, Insel Poel beschränkt auf die Ortsteile Timmendorf (hier begrenzt auf das Gebiet Timmendorfer Strand), Kirchdorf (hier begrenzt auf das Gebiet Am Hafen), Niendorf und Am Schwarzen Busch, Karlshagen begrenzt auf die Gebiete anliegend am Yacht- und Fischereihafen und Strandstraße bis Strandvorplatz, Koserow, Kühlungsborn Stadt, Lancken-Granitz beschränkt auf den Ortsteil Seedorf, Loddin, Lohme, Lubmin begrenzt auf die Dünenstraße und nördlich davon Richtung Ostsee, Mirow Stadt beschränkt auf die Ortsteile Mirow (hier begrenzt auf die Schlossinsel und entlang der Schloßstraße / Strelitzer Straße) und Granzow, Mönchgut, Mönkebude begrenzt auf die Hauptstraße und nördlich davon Richtung Stettiner Haff, Nienhagen begrenzt auf die Strandstraße, Plau am See Stadt begrenzt auf das Gebiet beidseitig direkt an der Elde und das Carré nördlich der Elde eingegrenzt durch Mühlenstraße, Steinstraße, Große Burgstraße, Prerow, Putbus Stadt beschränkt auf die Ortsteile Putbus und Lauterbach, Putgarten beschränkt auf die Ortsteile Arkona, Vitt und Putgarten, Rechlin beschränkt auf die Ortsteile Rechlin (hier entlang der K18 und westlich davon Richtung Müritz) und Boek, Rerik Stadt, Röbel/Müritz Stadt begrenzt auf das Gebiet Am Hafen (Straße der Dt. Einheit), Rostock Hansestadt beschränkt auf die Ortsteile Warnemünde (hier begrenzt auf das Gebiet beidseitig des Alten Stroms, die Seepromenade und die Alexandrinenstraße), Hohe Düne und Markgrafenheide, Sassnitz begrenzt auf das Gebiet östlich der Bahnhofstraße und südlich der Bachstraße bis zum Kurplatz, Sellin, Trassenheide, Ückeritz, Waren (Müritz) Stadt (begrenzt auf das Gebiet anliegend am Hafen und nördlich davon bis Große Mauerstraße), Wesenberg Stadt (begrenzt auf das Hafenareal im Ortsteil Wesenberg), Wieck a. Darß (begrenzt auf das Gebiet östlich der L21 bis Am Hafen), Wiek a. Rügen beschränkt auf den Ortsteil Wiek, Wustrow (FDZ), Zempin, Zingst, Zinnowitz, Zislow, Zierow (beschränkt auf den Ortsteil Zierow).

Konsolidierungshilfe für Burg Stargard

Schwerin – Die Stadt Burg Stargard erhält vom Innenministerium auch in diesem Jahr wieder eine Konsolidierungszuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds. Mit der Zuweisung in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro kann die Stadt in absehbarer Zeit schuldenfrei werden.

Die Hilfen des Landes können alle Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Altdefizite erwirtschaften. Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist. Davon kann die Stadt Burg Stargard erneut profitieren. Sie erhält als Anerkennung für die in 2020 selbst erwirtschafteten rund 1,2 Mio. Euro vom Land eine Zuweisung in selber Höhe.

„Die Fortschritte der Stadt Burg Stargard beim Abbau des Haushaltsdefizits sind beeindruckend“ so Innenminister Torsten Renz. „Während die Stadt im Jahr 2019 ihr Defizit noch um ca. 377.000 Euro abbauen konnte, waren es im vergangenen Jahr mit Unterstützung des Landes bereits ca. 2,3 Mio. Euro.

Davon trug die Stadt mehr als 1,2 Mio. Euro selbst bei. Sofern die Haushaltskonsolidierung so erfolgreich fortgeführt wird und Burg Stargard weiter jahresbezogen Überschüsse erwirtschaftet, könnte die Stadt bereits im nächsten Jahr den Haushaltsausgleich schaffen“, so Renz.

Kofinanzierungsmittel für Straßenbau

Stavenhagen – In der Reuterstadt Stavenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) wird die Goethestraße in 233m Länge verbreitert, saniert und mit Parkstreifen, Geh- und Radwegen ausgebaut.

Die Stadt hatte beim Innenministerium für ihre Straßenbaumaßnahmen Fördermittel aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung beantragt, damit sie ihren Eigenanteil finanzieren kann. Über den Antrag hatte das Ministerium auf Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates positiv entschieden und nun dem Bürgermeister einen Bewilligungsbescheid über 350.000 EUR zugesandt. Mit rund 494.000 EUR ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V Hauptzuwendungsgeber.

„Die Städte und Gemeinden zu erhalten und die Infrastruktur zu verbessern ist unser aller Anliegen. Mit der Erneuerung der Goethestraße wird die städtebauliche Entwicklung und auch die Verkehrssicherheit in der Stadt wesentlich verbessert, was mir als Innenminister besonders wichtig ist. Die durch Fördermittel unterstützten Investitionen helfen ebenso der klein- und mittelständischen Wirtschaft vor Ort“, so Minister Torsten Renz.

Größere Kita in Walow

Walow – Die Gemeinde Walow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) möchte mit ihrem Kita-Neubau mehr Betreuungsplätze anbieten und die Betreuungszeiten ausweiten. Die Gesamtkosten für das Vorhaben sind derzeit mit rd. 1,3 Mio. Euro veranschlagt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gewährt der Gemeinde als Hauptförderung eine Zuwendung i.H.v. rund 899.000 Euro aus einem Fonds zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung.

Auch der Landkreis beteiligt sich an der Finanzierung. Den restlichen Betrag muss die Gemeinde als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sich die Gemeinde dazu nicht in der Lage sah, hatte sie einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden und das Innenministerium stellt Kofinanzierungshilfen in Höhe von rund 208.600 Euro zur Verfügung. Diese Zuwendung reduziert den verbleibenden Eigenanteil der Gemeinde Walow und entlastet deren Haushalt.

„Die Betreuung der Jüngsten gehört zu den schönen Aufgaben in einer Kommune, die aber auch zeitgemäße Bedingungen erfordert, sowohl für die Eltern und Kinder als auch für das Betreuungspersonal. Die größere Kita wird garantiert alle gleichermaßen zufriedenzustellen. Nicht zuletzt wird hier der größte Schatz, den ein Land besitzen kann, nämlich seine Kinder, gut aufgehoben und pädagogisch begleitet“, so der Minister.

Durch den Neubau kann die Gemeinde künftig 46 statt bisher 36 Plätze anbieten und den Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen besser gerecht werden. Außerdem ist mit einer Öffnung von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr auch eine Betreuung zu den Randzeiten möglich.

Kofinanzierungshilfe für historische Bauten

Penzlin – Bereits seit Jahren gibt es die Idee, die historische Brücke zwischen der Alten Burg und der Neuen Burg in Penzlin wiederherzustellen. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wird der ländlich geprägten Kleinstadt als Hauptförderung eine Zuwendung i.H.v. 425.000 Euro aus einem Fonds zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung gewähren.

Den restlichen Betrag muss die Stadt als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sich die Stadt dazu nicht in der Lage sah, hatte sie einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden und das Innenministerium stellt Kofinanzierungshilfen in Höhe von rund 62.200 Euro zur Verfügung. Damit wird der bei der Stadt verbleibende Eigenanteil weiter reduziert.

„Nunmehr steht die Gesamtfinanzierung für das Vorhaben. Durch finanzielle Zuwendungen des Landes werden zwei Drittel der Kosten abgedeckt“,so Innenminister Torsten Renz. „Dieses Vorhaben ist ein weiteres Beispiel dafür, wie mit gezieltem Einsatz von Fördermitteln die ländlichen Räume gestärkt werden.“

Das Innenministerium unterstützt in dieser Legislaturperiode die Kommunen über das Kofinanzierungsprogramm, in dem Mittel in Höhe von 45 Mio. Euro zusätzlich aus dem Sondervermögen „Strategiefonds M-V“ zur Verfügung stellt wurden. So können auch finanzschwache Kommunen von Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU profitieren, an denen sie sonst nicht teilnehmen könnten, weil die erforderlichen Eigenmittel nicht oder nur anteilig aufgebracht werden können.

Die Herrichtung der Brückenkonstruktion zwischen den historisch wertvollen Gebäuden mit denkmalgeschütztem Burgwall schafft eine direkte Verbindung zwischen Alter und Neuer Brücke und wertet das Umfeld maßgeblich auf. Es entsteht eine touristische Achse zwischen den beiden Bauten und da das Burgumfeld unmittelbar an den Schulcampus der beiden Schulen grenzt, wird der Weg für die Schüler zur Sporthalle auch besser. Einheimische und Gäste der historischen Altstadt profitieren also gleichermaßen von dem Vorhaben.

Zuschuss für LED-Straßenbeleuchtung

Dassow – Für die Erneuerung der Leuchtsysteme auf LED-Technik in der Grevesmühlener Straße und in der Schillerstraße erhält die Stadt Dassow (Landkreis Nordwestmecklenburg) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von rund 45.000 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten betragen ca. 112.000 Euro.

Die Stadt Dassow plant, in den oben genannten Straßen 19 Natriumdampflampen inklusive Maste umzurüsten. Insgesamt werden zudem ca. 811 Meter Kabel sowie ein Schaltschrank erneuert.

Das Ziel dieses Vorhabens ist es, den Stromverbrauch und somit die Energiekosten zu senken und gleichzeitig im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dadurch können jährlich rund 3,4 Tonnen Kohlendioxid sowie ca. 6.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Förderanträge für Radverkehrsprojekte stellen

Schwerin – Das Energieministerium hat einen Projektaufruf für das Klimaschutz-Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestartet. In diesem Rahmen stellt der Bund den Bundesländern von 2020 bis 2023 rund 657 Millionen Euro für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Knapp 26 Millionen davon stehen für Mecklenburg-Vorpommern bereit.

Minister Christian Pegel: „Die Förderrichtlinie ist veröffentlicht, Gemeinden und Landkreise können ab sofort Förderanträge beim Landesförderinstitut stellen.“ Alle erforderlichen Informationen sind auf den Internetseiten des Energieministeriums und des Landesförderinstituts eingestellt. Außerdem erhalten alle Gemeinden und Landkreise den Projektaufruf mit weiteren Hinweisen. Minister Pegel: „Aus Informationsveranstaltungen und zahlreichen Beratungsgesprächen wissen wir, dass viele Gemeinden Radverkehrsprojekte für das Programm ‚Stadt und Land‘ vorbereiten. Jetzt kommt es darauf an, möglichst bald die Förderverfahren über die Bühne zu bringen, damit die Projekte bis zu der vom Bund gesetzten Frist Ende 2023 umgesetzt sind. Das ist für alle Beteiligten eine Herausforderung.“ Ziel sei es zu vermeiden, dass bis 2023 nicht genutzte Bundesmittel blieben, die dann seitens des Bundes anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt würden. „Wir wollen die Mittel, die Mecklenburg-Vorpommern erhalten kann, selbstverständlich auch komplett hier umsetzen und verbauen“, so der Minister.

Ziel des Programms ist „der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems“. Förderfähig sind zum Beispiel Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen einschließlich der Planungsleistungen Dritter und Grunderwerb. Dabei kann es sich um straßenbegleitende, vom motorisierten Verkehr möglichst getrennte Radwege handeln, eigenständige Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen oder auch den Umbau von Knotenpunkten, die den Radverkehr sicherer machen. Auch Abstellanlagen oder Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr können gefördert werden.

Christian Pegel ergänzt: „Auf Initiative von M-V wurde der Radverkehr in den ländlichen Räumen mit seinen besonderen Chancen, aber auch spezifischen Herausforderungen ausdrücklich aufgenommen. Ich würde mich deshalb freuen, wenn gerade die kleineren Gemeinden im Land Förderanträge stellen.“