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Kategorie: Wirtschaft

Gesundheitsschutz für Bevölkerung

Schwerin – In wenigen Wochen beginnt die Saison in der Obst- und Gemüsebranche. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus möchte bundeseinheitliche Rahmen­bedingungen für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte erreichen. Einen Flickenteppich von Regeln und Ausnahmen in den Bundesländern darf es nicht geben, sind sich Minister, Unternehmen der Branche, Verbände und die Gewerkschaft einig und haben dies in einem Forderungskatalog zum Ausdruck gebracht.

„Wir stimmen darin überein, dass der Gesundheitsschutz sowohl für die heimische Bevölkerung als auch die ausländischen Saisonarbeitskräfte oberste Priorität hat,“ erklärt Minister Backhaus.

„Wir beschäftigen in M-V allein in der Land- und Ernährungswirtschaft jedes Jahr rund 8.000 ausländische Saison- und Dauerarbeitskräfte. Im vergangenen Jahr haben wir bereits gemeinsam mit den heimischen Akteuren unter anderem ein Sicherheits­konzept für die Fleischwirtschaft entwickelt. Wir müssen jetzt die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr nutzen und ein geordnetes Einreiseverfahren sicherstellen. Wir begrüßen Saisonarbeitskräfte, die im Obst- und Gemüsebau des Landes gebraucht werden, und heißen sie willkommen. Aber wir brauchen klare Regeln, die für alle Bundesländer gleichermaßen gelten, unabhängig von länderspezifischen Quarantäne­regelungen.“

Das Ministerium hält es für erforderlich, dass alle ausländischen Arbeitskräfte bei der Einreise in die Bundesrepublik einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorzulegen haben. Sobald sie am Arbeitsplatz ankommen, wird durch einen weiteren Schnelltest sichergestellt, dass auch keine Corona-Infektion durch Kontakte während der Anreise in den Betrieb eingeschleppt wird.

Die Unternehmen der Obst- und Gemüsebranche haben im vergangenen Jahr betriebseigene Hygienekonzepte erarbeitet, die sich bewährt haben. Darauf wird aufgebaut, um in 2021 die Gefahr eines Ausbruchs zu minimieren und bei im Einzelfall auftretenden positiven Corona-Tests im Unternehmen sofort reagieren zu können.

Bei Abreise der Saison-Arbeitskräfte wird letztmals ein Corona-Test durchgeführt, damit sichergestellt wird, dass die Arbeitskräfte die Heimreise gesund antreten.

„Alle maßgeblichen Teilnehmer der Branche in Mecklenburg-Vorpommern haben sich an einen Tisch gesetzt und diese Punkte erarbeitet, die den Unternehmen Klarheit und uns allen ein Höchstmaß an Sicherheit bringen. Ich bin stolz auf dieses erzielte Ergebnis“, so Minister Dr. Backhaus.

Forderungskatalog

Positionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu den Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft unter Corona-Bedingungen im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz:

  1. Die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss im Vordergrund stehen.
  1. Eine einheitliche Regelung an allen Außengrenzen der Bundesrepublik ist notwendig. Es darf keine Unklarheiten geben, die Anforderungen bei der Einreise in die Bundesrepublik müssen eindeutig sein und in jedem Bundesland gleich.
  1. Die Unterscheidung in Kategorien (Risikogebiet – Hochinzidenzgebiet – Virusvarianten-Gebiet) ist nicht praktikabel, da sich der Status eines Landes ständig ändern kann.
  1. Alle ausländischen Saisonarbeitskräfte müssen bei der Einreise einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Die Saisonarbeitskräfte können nur mit diesem Zertifikat die Weiterreise zum Arbeitsplatz antreten. Eine einheitliche Lösung für alle Einreisenden in die Bundesrepublik wird angestrebt.
  1. Die digitale Anmeldung der ausländischen Saisonarbeitskräfte soll vor der Einreise über die Unternehmen erfolgen. Bei Einreise ist die Anmeldung durch jede Arbeitskraft mitzuführen. Die beschäftigenden Unternehmen oder deren Dienstleister übermitteln die Liste an das zuständige Gesundheitsamt.
  1. An der Grenze werden verstärkte Kontrollen vorgenommen. In Deutschland sind ausländische Arbeitskräfte willkommen, mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen aber für die Einreise bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
  1. Im beschäftigenden Unternehmen wird bei Ankunft zusätzlich ein Antigen-Schnelltests (PoC-Antigentests) durchgeführt. Die damit verbundenen Kosten für die Unternehmen sollen ganz oder teilweise durch die öffentliche Hand ausgeglichen werden.
  1. Am Einsatzort der Saisonarbeitskraft ist eine enge Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und dem beschäftigenden Unternehmen über das Hygienekonzept kontinuierlich sicherzustellen. Zudem findet vor Ort durch das Gesundheitsamt ein Abgleich mit der digitalen Anmeldung statt, um sicherzugehen, dass die Arbeitskraft nur da eingesetzt wird, wo sie angemeldet ist.
  1. Die Größe der festen Arbeitsgruppen beträgt in der Regel 4 Personen. In Abhängigkeit von Art und Umfang der Tätigkeit müssen jedoch in bestimmten Fällen größere Arbeitsgruppen mit bis zu 25 Personen zulässig sein. Das Land wird sich für eine entsprechende Anpassung der aktuell geltenden Verordnungen einsetzen.
  1. Die 70-Tage-Regelung für die kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften ist analog zu 2020 auf höchstens 115 Tage im Jahr auszuweiten, um einen möglichst geringen Austausch von Arbeitskräften zu gewährleisten und damit das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
  1. Bei Abreise der Saisonarbeitskraft soll auf Kosten des beschäftigenden Unternehmens ein nochmaliger Schnell-Test durchgeführt und der Nachweis darüber der Arbeitskraft ausgehändigt werden. So soll die Rückreise der Saisonarbeitskräfte erleichtert und eine Quarantäne im Heimatland nach Möglichkeit vermieden werden.

Arbeitsmarkt Januar 2021 in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 7.300 Arbeitslose gestiegen (+11,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,6 Prozent. Insgesamt sind aktuell somit 70.800 Menschen arbeitslos.

„Hier kommen zwei Faktoren zusammen. Der saisonal typische Anstieg der Arbeitslosigkeit in den kalten Monaten und vor allem macht sich die Corona-Pandemie auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Wir stehen womöglich noch vor harten Wochen, weil das Ausmaß der sich in Deutschland ausbreitenden Corona-Mutationen noch nicht vorhersehbar ist. Der Schutz der Bevölkerung steht weiter im Vordergrund. Viele Unternehmen haben existentielle Sorgen und kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie. Deutlich wird, dass viele Betriebe trotzdem versuchen ihr Personal zu halten. Das ist eine Riesenherausforderung und dafür bin ich dankbar. Jetzt geht es darum Perspektiven aufzuzeigen, wie ein Hochfahren unter bestimmten Bedingungen aussehen könnte. Wir sind mit der Wirtschaft im Gespräch“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.600 oder 8,6 Prozent gestiegen.

Mit der Maßnahme „Neustart-Prämie“ soll ein Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage gesetzt werden. Sie beinhaltet die Zahlung eines Zuschusses von bis zu 100 Prozent an Unternehmen, die ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten einen Bonus zahlen. Die Höhe des Zuschussbetrages erfolgt gestaffelt und kann maximal 700 Euro pro Beschäftigten betragen.

„Die Regelungen des Landes zur „Neustart-Prämie“ sind optimiert und Anspruchsvoraussetzungen verbessert worden Das Programm wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Die Zugangsbedingungen erleichtert. Nachdem bislang nur die fortlaufenden Kalendermonate zählten, zählen künftig alle (maximal 6) Kalendermonate im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit, auch wenn die Zeiten in Kurzarbeit durch Beschäftigungsmonate im Unternehmen unterbrochen waren. Hier wird den praktischen Erfahrungen noch besser Rechnung getragen“, so Glawe weiter.

Es wurden bislang über 860 Bewilligungen für Prämien an über 6.000 Beschäftigte mit einem Volumen von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro ausgesprochen.

Im Januar 2021 haben 1.900 Betriebe für 16.000 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Nach – hochgerechneten – Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Oktober 2020 – aktuellster Wert – in Mecklenburg-Vorpommern 21.000 Beschäftigte in Kurzarbeit in 3.000 Betrieben. Die Kurzarbeiter-Quote lag bei 3,6 Prozent.

„Die Nachfrage hält weiter an. Die Kurzarbeit verschafft Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit. Durch den großen Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes konnten bislang schwerwiegende Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei um Betriebe aus dem Einzelhandel, dem Gastgewerbe und dem Gesundheitswesen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe.

Der Arbeitsmarkt im Januar 2021

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Januar alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterlassen aber Spuren.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +193.000 auf 2.901.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +475.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich verringert. Die Arbeitslosenquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Januar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 475.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 4,4 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2021 bei 3.679.000 Personen. Das waren 354.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 745.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen seit November ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im November für 2,26 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,68 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 756.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis November reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 57.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im November nach Hochrechnungen der BA um 74.000 auf 33,89 Millionen Beschäftigte gesunken.

Im Januar waren 566.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 102.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Januar 2021 um einen Punkt auf 98 Punkte. Er liegt damit 19 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.179.000 Personen erhielten im Januar 2021 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.819.000. Gegenüber Januar 2020 war dies ein Anstieg von 65.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar coronabedingt mit 77.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 73.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Januar noch unversorgt und weitere 23.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 12.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 14.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung.

Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 11 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um 8 Prozent.

Starthilfe für Beherbergung und Gastronomie

Schwerin – Die Beherbergungs- und Gastronomiebranche leistet in Mecklenburg-Vorpommern einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Bruttowertschöpfung.

„Die Schließungen in dieser Branche aufgrund der Corona-Pandemie sind daher mit erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Wir haben mit der Starthilfe ein Programm für die Branche aufgelegt. Der Bund unterstützt mit seinen außerordentlichen Wirtschaftshilfen in der Zeit der Betriebsschließungen. Das Land leistet Unterstützung für die Zeit nach den Betriebsschließungen und will mit seinen Hilfen den Start erleichtern“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Die Starthilfe des Landes richtet sich an Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die auch die Novemberhilfe beantragt haben. „Mit der Starthilfe leistet das Land einen Beitrag zur Deckung der Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen. Die Hilfe wird als einmalige Anlaufkostenpauschale ausgezahlt“, so Glawe weiter.

Die Höhe wird anhand des Umsatzes berechnet. Bezugspunkt ist der Umsatz im November 2019 bzw. der im Bundesprogramm der Novemberhilfe maßgebliche Vergleichsumsatz des jeweiligen Unternehmens. Die Starthilfe beträgt fünf Prozent dieses Umsatzes und ist nicht zurückzuzahlen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Informationen zum Förderprogramm unter „Corona-Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe“.

https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-starthilfe-fuer-beherbergungs-und-gastronomiebetriebe/

Die touristische Wertschöpfung beträgt 4,1 Milliarden Euro und macht damit 12 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung* in Mecklenburg-Vorpommern aus. 7,75 Milliarden Euro Konsumausgaben werden durch Touristen erwirtschaftet. „Über 131.000 Menschen arbeiten in Tourismusunternehmen und tourismusnahen Unternehmen. Fast jeder fünfte Erwerbstätige (18 Prozent) im Land ist damit in Tourismusunternehmen oder tourismusnahen Unternehmen tätig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

*Gesamtwert aller erzeugten Waren und Dienstleistungen abzüglich des Wertes aller Vorleistungsgüter und -dienstleistungen, zum Beispiel Wäscherei in der Hotellerie oder Lebensmittel in der Gastronomie.

Klimafreundliche Industrieansiedlung

Laage – Der Automobilzulieferer Rhodius errichtet eine zweite Produktionssätte am Standort Laage. Im Industriepark Rostock-Laage sollen 60 moderne Arbeitsplätze für Leichtbaugruppen in Roboter- und Laserschweiß- und Laserschneidetechnik entstehen. Die Fertigungshalle wird durch die ebenfalls in Laage ansässige Firma APEX mit Wärme und Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgt.

„Das ist eine Entscheidung mit Zukunft. Wir wollen, dass mehr gut bezahlte Industriearbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern entstehen. Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf saubere Industrien, die durch die erneuerbaren Energien und die Wasserstofftechnik angetrieben werden. Ökonomie und Ökologie müssen kein Gegensatz sein. Beides passt bei uns gut zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Ich finde das Projekt, in Laage einen klimaneutralen Industriepark aufzubauen, sehr spannend. Das Wasserstoffkraftwerk der Firma Apex eröffnet ganz neue Möglichkeiten, da in wind- und sonnenreichen Stunden Strom in Wasserstoff gewandelt und dann gespeichert werden kann, um daraus in weniger sonnen- und windreichen Stunden wieder Strom und Wärme zu machen. Ich hoffe sehr, dass dieses Projekt Vorbild für weitere erfolgreiche Ansiedlungen mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und 100 Prozent CO2-freier Energieversorgung wird“, sagte der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Christian Pegel.

Nach Angaben der beiden beteiligten Firmen soll der offizielle Spatenstich noch im Frühjahr erfolgen, so dass die neue Produktionshalle im Jahr 2022 bezogen werden kann.

Management für Hecht­bestände

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gilt unter deutschen Anglern als ein Hechtparadies. Regelmäßig werden besonders große Exemplare, und dies auch zahlreich, in den Boddengewässern zwischen Darss, Rügen und Stettiner Haff gefangen. Es gibt allerdings viele Interessenten: Berufs- und Nebenerwerbsfischer, die davon leben müssen, aber auch Freizeitfischer, die erfolgreich angeln und Natur erleben wollen. „Dem Land ist also viel an einer stabilen Hechtpopulation gelegen. Zugleich soll die zweifellos gegebene Konkurrenz nicht zu Zwist führen, sollen Angler nicht gegen Fischer ausgespielt werden oder umgekehrt“, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus heute in der Fragestunde des Landtags.

Nach Schätzungen dürften die Hechterträge in den Küstengewässern des Landes zusammengenommen bei rund 200 Tonnen im Jahr liegen. Genau bekannt sind aber nur die Anlandungen der Erwerbsfischerei, die in den letzten Jahren zwischen 60 und 80 Tonnen jährlich erreichten. „Man kann aber erkennen: Das Kräftegleichgewicht hat sich längst zugunsten der Angler verschoben“, stellte der Minister fest und konstatiert, dass die Tourismussparte in breiter Front bis hin zur internationalen Angelgeräteindustrie massiv daran partizipiert.

„Das Fischereimanagement soll heutzutage beidem gerecht werden – genug Hechte für die Fischer, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, genug Hechte auch für die Angler – das ist der sozioökonomische Blickwinkel“, machte Dr. Backhaus deutlich. „Als Inhaber des Fischereirechts muss das Land dafür sorgen, dass mit der Ressource vernünftig umgegangen wird – das ist der umweltpolitische und ethische Blickwinkel. Dafür gibt es Regeln, die für alle gelten, wie Mindestmaße, Schonzeiten, Laich- und andere Schutzgebiete, für die Angler außerdem Tagesfang­begrenzungen – weil Angler ja nicht mehr fangen sollen, als sie selbst sinnvoll verwerten können.“

Da ein Berufsfischer mit anderen Fanggeräten arbeitet, die ein Zurücksetzen in der Regel nicht erlauben, arbeitet das Fischereimanagement mit anderen Instrumenten wie bspw. Fangquoten. Allerdings gab es bei den so genannten Süßwasserfischen in den inneren Küstengewässern solche Quoten historisch noch nie. „Trotzdem wurden diese Bestände über 170 Jahre lang ausgewogen und vernünftig bewirtschaftet, gab es mit Ausnahme des Störs vor hundert Jahren, nirgendwo etwa einen Bestandszusammenbruch“, resümierte der Minister, konstatierte aber auch, dass es bis zur Mitte des vorherigen Jahrhunderts wenig Angler gab. „Schon länger ist ein Verteilungskampf der beiden Interessengruppen zu beobachten, sind die jeweiligen Begehrlichkeiten von Anglern und Fischern groß. Um beiden einigermaßen gerecht zu werden, sollten wir prüfen, ob die hergebrachten fischereirechtlichen Bestimmungen angepasst werden müssen.“

Daher habe das Ministerium Mitte 2019 Prof. Dr. Arlinghaus vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei beauftragt, sich die Hechtbestände genauer anzusehen. „Prof. Arlinghaus vom renommierten IGB in Berlin-Friedrichshagen ist ein auch international anerkannter Experte hinsichtlich der sozioökonomischen Aspekte der Freizeitfischerei, des Weiteren auch ein anerkannter Fischereibiologe“, freut sich der Minister über das Boddenhecht-Projekt, das bis Mitte 2023 also unter namhaftem Projektmanagement durchgeführt werde.

Dabei werden folgende Fragestellungen untersucht: Welche sozioökonomische Bedeutung haben die Hechte für Tourismus und Fischerei? Wo befinden sich Laichgebiete? Wie sehen die Wanderbewegungen der Hechte in den Bodden aus? Welche Zielkonflikte bestehen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen? Was sind denkbare Maßnahmen zur Förderung der Hechtbestände, die von allen Interessengruppen gemeinsam getragen werden?

„Es geht also um viel Biologie und Ökologie, aber um mindestens genauso viel Sozioökonomie“, schätzt Dr. Backhaus ein. „Im Ergebnis wird die Landesregierung viele konkrete Empfehlungen bekommen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Bodden­gewässern, welche dann beide Interessenlagen der Berufs- und der Freizeitfischerei angemessen berücksichtigen sollten.“

Die Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Küstengewässern des Landes MV erfolgt auf Grundlage der Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V). Sowohl für die Erwerbs- als auch für die Freizeitfischerei sind verbindliche Regelungen, wie Mindestmaße, Schonzeiten und Laichschonbezirke, festgesetzt. Das Mindestmaß für den Hecht beträgt 50 cm, die Laichschonzeit umfasst März und April. Für Angler gibt es eine Tagesfang­begrenzung von drei Hechten.

Die aus der Fischereiabgabe und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF mit 1,5 Mio. EUR finanzierten Arbeiten des Projektes Boddenhecht werden unter Leitung von Prof. Arlinghaus in Kooperation mit der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei realisiert. Das Projekt wurde durch den Landesangler­verband MV e.V. und ebenso durch den Landesverband der Kutter- und Küstenfischer MV e.V. befürwortet.

In dem Projekt werden im Rahmen mehrerer „Runder Tische“ Wissen und Interessen der Angler und Erwerbsfischer erfasst und erörtert. Darüber hinaus erfolgen umfassende Monitoring-Aktivitäten vom Odermündungsgebiet über den Greifswalder Bodden, den Strelasund und die Rügenschen Boddengewässer bis zur Darss-Zingster Boddenkette. Darin eingeschlossen sind auch fischereiliche Aktivitäten in den Kernzonen des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.

Projektziel ist es, der Landesregierung Empfehlungen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände hinsichtlich Schonzeiten, Laichgebieten und Entnahmemengen zu geben. Das Ministerium beabsichtigt, solche Bestandsbewirtschaftungsempfehlungen nach Abschluss des Projektes (2023) durch Novellierung der KüFVO M-V umzusetzen.

Marktpräsenzprämie kann starten

Glawe: Anträge für Unterstützung des Einzelhandels können gestellt werden

Schwerin – Der Einzelhandel steht in Mecklenburg-Vorpommern aktuell vor besonderen Herausforderungen. „Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Hinzu kommen eine allgemeine Kaufzurückhaltung und ein geändertes Einkaufsverhalten. Coronabedingt werden mehr Einkäufe online statt stationär erledigt. Mit der neuen Marktpräsenzprämie wollen wir den stationären Einzelhandel unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die von Schließungen betroffenen Einzelhändler“, betonte Dr. Wolfgang Blank, Präsident der geschäftsführenden Kammer der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV). „Dass es eine besondere Hilfe für Einzelhändler geben muss, haben wir von Anfang an in den Sitzungen mit der Landesregierung gefordert. Nun ist es wichtig, dass die Prämie schnell bei den Händlern ankommt!“

Die IHKs in MV stellen gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium die Marktpräsenzprämie am 01. Februar um 15 Uhr in einem Webinar unter der Adresse https://bit.ly/36dAuR0 ausführlich vor.

Das Wirtschaftsministerium gewährt eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen, die beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops genutzt werden kann.

„Der stationäre Einzelhandel muss gegen massive Umsatzrückgänge kämpfen. Vor allem Händler mit aktueller Saisonware und Händler in Tourismusregionen stehen vor besonderen Problemen. Die Ware kann aufgrund der temporären Schließungen und ausbleibenden Kunden nicht in üblichem Umfang zu regulären Preisen über den Ladentisch verkauft werden. Mit dem Programm sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz gefördert werden. Ziel ist die Förderung des Absatzes während der Coronakrise und darüber hinaus“, sagte Dr. Wolfgang Blank.

„Die Lage ist bei den Händlern teilweise weiterhin kritisch. Einige Unternehmen kämpfen ums Überleben. Die Sicherung der Arbeitsplätze steht im Vordergrund. Anträge für das neue Programm können ab sofort gestellt werden. Es ist toll, dass die IHKs in MV das Programm unterstützen“, so Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021. Die für das Programm eingesetzten Mittel stammen aus dem Corona-Schutzfonds des Landes.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen ab November 2020 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden. Antragsvoraussetzung ist ein coronabedingter durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de zum Download bereit.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Dazu gehört die Plausibilisierung des Umsatzrückgangs. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Dazu hat der Antragsteller das ausgefüllte Antragsformular im Original bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen.

Nach Abschluss ihrer Prüfung leitet diese den um ihre Bescheinigung ergänzten Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern weiter. Der Antragsteller wird per Abgabenachricht über die Weiterleitung informiert.

Über acht Milliarden Euro werden durch den Handel in MV jährlich umgesetzt; fast 52.000 Erwerbstätige arbeiten in der Branche. „Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen ist der Einzelhandel nach dem Gesundheitswesen der zweigrößte Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Landwirtschaftszählung

Licht und Schatten liegen eng beieinander

Schwerin – Das statistische Landesamt hat heute die ersten vorläufigen Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020 bekanntgegeben. Mit endgültigen Ergebnissen sei zwar erst im Juli dieses Jahres zu rechnen, so Agrarminister Dr. Till Backhaus, doch die Zahlen zeigten bereits eine ambivalente Entwicklung:

„Die positive Entwicklung auf dem Sektor des ökologischen Landbaus bildet einen Silberstreif am Horizont. Aufgrund der besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise besitzt der Öko-Landbau einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Das Land stellt daher für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise in dieser Förderperiode zusätzlich 220 Mio. Euro zur Verfügung (55 Mio. Euro mehr als geplant). Nach den sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern liegt Schwerpunkt der Arbeit nun darin, die Wertschöpfung zu halten und zu erhöhen. Denn die Nachfrage nach Bio-Erzeugnissen steigt. Inzwischen stammen 30 Prozent der Bio-Eier aus MV. Beim Bio-Schweine- und beim Bio-Rindfleisch beträgt der Anteil aus MV 25 bzw. 30 Prozent. Damit belegen wir den Spitzenplatz in Deutschland. Doch die Nachfrage kann bisher nur teilweise durch deutsche Ökoprodukte befriedigt werden.

So kamen 2018/19 schätzungsweise 17 % des Biogetreides, 30 % der Biotrinkmilch und 24 % des Bioschweinefleisches aus dem Ausland. Hier ergeben sich Marktpotentiale insbesondere für kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Dies dürfen nicht ungenutzt bleiben. Denn, während die Erzeugerpreise in der konventionellen Landwirtschaft weiter fallen, konnte das Preisniveau im Ökolandbau mindestens gehalten, in Teilen sogar gesteigert werden. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben in MV zeigen, dass die Corona­-Krise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. So wird aus dem Naturkostfachhandel von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Aufgrund der insgesamt zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ist es von hoher Bedeutung, die heimische Wirtschaft weiter zu stärken“ so der Agrar- und Umweltminister.

Weitere Ergebnisse der statistischen Erhebung machten aber auch klar, wo die Probleme liegen, so Backhaus.

„Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist seit der letzten Erhebung 2016 nahezu konstant geblieben. Das klingt zunächst positiv, doch ganz so einfach ist es nicht. Der Rückgang von 0,1 % bei 1,347 Mio. ha bedeutet einen Verlust von 1.347 ha und damit die flächenmäßige Existenzgrundlage von fast fünf Durchschnittsbetreiben in MV. Der Druck, landwirtschaftliche Flächen für andere Nutzungen in Anspruch zu nehmen, bleibt also nach wie vor hoch, sei es für die Wohnbebauung, Infrastruktur oder für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Der Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor anderen Nutzungen bleibt für mich deshalb ein wichtiges Ziel. Denn landwirtschaftliche Flächen – dazu zähle ich auch Flächen, die für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aus der unmittelbaren Nutzung genommen werden – bleiben die zentrale Produktions­grundlage der Betriebe und diese sind insgesamt nicht vermehrbar“, sagt der Minister.

Sorge bereitet dem Minister auch der Rückgang der Tierbestände.

„Der starke Abbau, insbesondere im Rinderbereich, ist ein herber Verlust. Tierhaltung erhöht die landwirtschaftliche Wertschöpfung in den Betrieben und ist Grundlage für Beschäftigung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Die fortlaufend abnehmende Tendenz bei der Milchkuhhaltung zeigt, in der Milcherzeugung passen die Erlöse einfach nicht zu den wachsenden Kosten. Der Preisverfall ist so weit fortgeschritten, dass nicht mehr kostendeckend produziert werden kann. Das Preisdumping führt zum AUS für Betriebe. Und diese Betriebe kommen nie mehr wieder. Das ist eine Tragödie. Auch für Junglandwirte, die wir dringend brauchen, erwächst da wenig Perspektive.

Einzelhandel und Verarbeitung sind in der Pflicht, endlich zu kostendeckenden Preisen zu kommen. Für den Erhalt der Milcherzeugung ist es zum Beispiel essentiell, dass die Diskussionen um die Nutztierhaltung der Zukunft sehr schnell zu Ende kommen und die Ergebnisse dann in die Realität überführt werden, sprich höhere Anforderungen an die Tierhaltung (Klima-, Tierschutz) müssen honoriert werden. Wenn die Verbraucher dazu nicht bereit sind, muss der Staat einschreiten, z.B. mit der Verbrauchs­steuer oder Tierwohlabgabe.

Der Erhalt der Milcherzeugung ist auch wichtig, da wir, im Gegensatz zu anderen Warenbereichen, hier noch eine umfangreiche Verarbeitungsindustrie im Land haben. MV ist eines der Bundesländer mit der geringsten Viehdichte pro ha landwirtschaftliche Fläche. Eine sinnvolle und umweltgerechte Verwertung von Nährstoffen aus der Tierhaltung im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist in MV uneingeschränkt möglich, die flächengebundene Tierhaltung wird umgesetzt und würde auch bei einer Trendumkehr und wachsenden Tierbeständen realisiert werden können“, so Minister Backhaus abschließend.