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Kategorie: Wirtschaft

Schnelltestzentren für Berufspendler

Schwerin – Der Bund übernimmt nach seiner Testverordnung die Kosten der Schnelltests. „Auch für Personen, die nicht in Deutschland wohnen oder nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, sind die Schnelltests an der deutsch-polnischen Grenze kostenlos. Die Schnelltestzentren sind informiert und handeln ab Montag entsprechend“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph am Donnerstag.

Bislang war mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) vereinbart, die Abrechnungen quartalsweise durchzuführen. Nach Gesprächen mit der KV MV wird ab April 2021 die Abrechnung der Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes nunmehr monatlich gegenüber den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Testzentren vorgenommen. „Das verringert die notwendige Vorfinanzierung durch die Testzentren. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für den Einzelmonat April bereits im Mai gegenüber der KV geltend gemacht werden können“, so Rudolph weiter. Die Abrechnung für im 1. Quartal 2021 erbrachte Leistungen und angefallene Sachkosten können bis zum 30. April eingereicht werden.

Nach der Quarantäneverordnung des Landes sind die Grenzpendler, Grenzgänger und Begleitpersonen verpflichtet, regelmäßig Coronatests durchführen zu lassen. Derzeit gilt Polen als Hochinzidenzgebiet, deshalb gilt eine erweiterte Testpflicht, wonach die Tests nur bis zu 48 Stunden Gültigkeit besitzen. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen, genauso im ambulanten Bereich, ob Fachkräfte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder anderen Wirtschaftszweigen – wir brauchen jede und jeden Einzelnen gleichermaßen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken zwischenzeitlich gute Arbeit leisten. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metropolregion Stettin“, so Staatssekretär Rudolph weiter.

Zur Risikoeindämmung und Kontaktreduzierung sollten die Tests aus epidemiologischen Gründen möglichst unmittelbar in Grenznähe durchgeführt werden. „Das erspart weite Fahrten und reduziert die Kontakte“, betonte Rudolph.

Zur Einrichtung der Zentren gewährt das Land dem Betreiber einen Einrichtungsvorschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Schnelltestzentrum aus dem MV-Schutzfonds. Der Vorschuss dient dabei zur Begrenzung möglicher Verluste durch ein zu geringes Testaufkommen und soll die Fixkosten des Betreibers abdecken. Der Vorschuss reduziert sich mit jedem bezahlten durchgeführten Test, so dass je nach Nutzung der Testzentren möglicherweise alle Mittel wieder an das Land zurückgegeben werden.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik

Backhaus: Wer nur umverteilt, hat am Ende überall zu wenig

Schwerin – Die Sonder-Agrarministerkonferenz ist in der Nacht unterbrochen worden. Die Verhandlungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sollen in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus fordert die Grünen Ressortchefs auf, sich von ihren Maximalforderungen zu lösen.

„Was uns als Länder eint, ist der Wunsch, eine andere Landwirtschaftspolitik auf den Weg zu bringen: Hin zu Mehr Umweltschutz, Artenvielfalt und hin zu sauberem Wasser. Dies ist aber nicht mit der Brechstange zu erreichen. Wer in einem komplizierten System einseitig Verschiebungen vornimmt, läuft Gefahr, unkalkulierbare Schäden anzurichten. Wer den Landwirten einen großen Teil ihres Einkommens wegnehmen will, indem er Flächenprämien kürzt, muss Alternativen anbieten. Genau das passiert bisher nicht. Ich bezweifele, dass die Grünen durchgerechnet haben, was ihre Umverteilung zum Beispiel für ökologisch wirtschaftende Betriebe bedeutet. Es gibt keine Maßnahme, die den Verlust der Flächenprämie ausgleichen würde. Ich sage es ganz deutlich: Der Betriebszweig „Ökodienstleistungen“ rechnet sich nicht“, so Minister Backhaus. „Vorschläge der Grünen, wie das zu ändern wäre, sehe und höre ich nicht.“

Die Agrarförderung sei ein kompliziertes, gewachsenes System, in dem alle Faktoren miteinander verknüpft seien, so Backhaus. Deswegen sei es nicht damit getan, einfach Mittel aus einem Topf in einen anderen umzufüllen. „Am Ende ist dann in zwei Töpfen zu wenig Inhalt“, sagt Backhaus.

„Wir müssen das große Ganze im Blick behalten. Die konventionelle Landwirtschaft zum Feindbild zu erklären, ist der völlig falsche Ansatz. Sie ist für mich nicht das Problem, sondern Teil der Lösung, wenn wir es richtig anstellen. Ziel meiner Politik ist es, Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen. In der aktuellen Diskussion geht es um viel Geld, allein für Mecklenburg-Vorpommern um rund 475 Mio. Euro pro Jahr. Geld, das wir für die Zukunft unseres Landes brauchen, für die Entwicklung der ländlichen Räume und die Ausgestaltung der Landwirtschaft und ebenso für den Schutz der Umwelt. Es geht darum, Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln zu gewährleisten, Arbeitsplätze zu erhalten und weitere zu schaffen sowie die Infrastruktur im ländlichen Raum zu sichern und auszubauen. Zu all diesen Themen war von den Grünen bisher nichts zu hören“, erklärt der Minister.

In mehreren Runden hätten sich die Ressortchefs von SPD, CDU/CSU, Linken und FDP gegenüber der grünen Seite kompromissbereit gezeigt. „Wir sind der grünen Position erheblich entgegengekommen, doch an der Kompromisslosigkeit der anderen Seite gescheitert. Dabei ist es ein fragwürdiges Verhalten der Grünen, sich zu einer Verhandlung treffen zu wollen und vorher eine Unterschriftensammlung für die eigene Position zu starten. Es hat sich gezeigt, dass die Grünen Länder sich untereinander nicht einmal grün sind und unterschiedliche Interessen vertreten. So müssen wir erkennen, dass wir der anderen Seite auf dem Weg zu einem Kompromiss bereits 90 Prozent der Strecke entgegengekommen sind, doch ein Entgegenkommen ihrerseits gibt es nicht. Ich denke, die wollen nicht. Oder sie dürfen nicht wollen“, so Backhaus abschließend.

Öffnung der Gastronomie und Hotels

Kreistagsfraktion BVR/FW: Öffnung der Gastronomie und Hotels muss zu Ostern kommen!

Stralsund – „Wenn jetzt die Hotels und Restaurants nicht zu Ostern öffnen können, werden es viele in der Branche nicht überleben. Und das gerade auch auf Fischland-Darß-Zingst und Rügen. Gegenwärtig fühlen sich fast alle Hoteliers und Gaststättenbesitzer von der Politik und auch sonst ziemlich verlassen. Für sie gibt es momentan keinen Zeitplan und damit keine Perspektive. Für die Branche muss die Öffnung zu Ostern inklusive einer Lösung für ein längerfristiges Öffnungsmodell kommen, das unabhängig von ständig wechselnd festgesetzten Inzidenzwerten ist. Hoteliers und Gaststättenbesitzer haben gezeigt, dass sie effektiv funktionierende Hygienekonzepte haben“, verdeutlicht Mathias Löttge, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern hatte zusammen mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern einen konzeptionellen Öffnungsplan der Landesregierung vorgelegt. Doch bislang gibt es für die Gastronomie und Hotels sowie für die Bereiche Kultur, Reisen und Veranstaltungen seitens der Landesregierung keine Öffnungsperspektiven. Diese Branchen wurden auf den nächsten Bund-Länder-Gipfel am 22. März vertröstet. Allein die Außengastronomie darf frühestens ab dem 22. März geöffnet werden.

„Unsere Fraktion erwartet von Landrat Dr. Kerth, dass er sich für die betroffenen Unternehmen in Vorpommern-Rügen stark macht, genauso wie es andere Oberbürgermeister und Landräte tun. So sind bei uns ebenfalls die Voraussetzungen zur Einbindung des Gesundheitsamtes in die Luca-App zu schaffen und muss endlich eine landkreiseigene Schnellteststrategie mit Testpoints an den Zufahrten zu den Tourismusdestinationen nebst einer Impfstrategie unter zügiger Einbeziehung der Hausärzte entwickelt werden“, so Mathias Löttge weiter.

In Vorpommern-Rügen mit den Tourismusdestinationen Rügen und Fischland-Darß-Zingst gehören die Gastronomie- und Tourismuswirtschaft zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen und sind damit die Hauptarbeitgeber. Beide Branchen sind bislang jedoch in den Beschlüssen vollkommen außen vor geblieben, was inakzeptabel ist. Vorpommern-Rügen liegt seit langem konstant bei einer Inzidenz von unter 35.

„Es muss jetzt in Vorpommern-Rügen dafür Sorge getragen werden, dass die Hotels und Gaststätten spätestens zu Ostern und das nachhaltig wieder öffnen können. Hierfür muss eine effiziente Lösung gefunden werden. Sollte jetzt nichts passieren, werden wir im Landkreis massiv wirtschaftliche Einschnitte mit großem persönlichen Leid erleben. Die Entscheidungen pro Osteröffnung müssen jetzt fallen, da gerade die Hotels eine mindestens 14-tägige Vorlaufzeit für die Öffnung zwingend brauchen“, betont Mathias Löttge. Entscheidungen, die erst am oder nach dem 22. März ergehen, sind zu spät.

Förderprogramme für Insektenschutz

Schwerin – Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus verteidigte am Donnerstag in der Landtagssitzung die Insektenschutzpolitik des Landes und verwies auf die erfolgreichen Förderprogramme in der Landwirtschaft.

Besonders erfreulich sei laut Minister die starke Nachfrage in der Landwirtschaft nach den Förderprogrammen für mehr Insektenschutz: „Ich weiß, dass auch die Landwirte ein großes Interesse daran haben, unsere Insekten und die Umwelt zu schützen. Und deshalb setze ich auf die geförderten freiwilligen Maßnahmen. Die Erfahrung in unserem Land zeigt auch, dass wir sehr gut vorankommen mit der Umstellung hin zu nachhaltigen und biologischen Produktionsweisen. Die rasant wachsenden Zahlen an nachhaltig bewirtschafteter Fläche und die Nachfrage nach unseren Förderprogrammen geben uns recht. Während 2019 für besonders insektenfreundliche Maßnahmen etwa 374.000 Hektar gefördert wurden, sind es für 2021 bereits über 520.000 Hektar. Das ist ein Flächenzuwachs von fast 40% in nur zwei Jahren.“.

Um den dramatischen Verlust der Biodiversität zu stoppen, so der Minister in seiner Rede, seien ernsthafte Maßnahmen nötig, die jetzt mit dem Regelungspaket auch auf den Weg gebracht würden. Die bisherigen Programme zum Schutz der Insekten werden damit ausgeweitet und ergänzt. Gleichzeitig dürfe die Landwirtschaft mit den Einschränkungen nicht überfordert, sondern als Teil der Lösung einbezogen werden, betont Backhaus. Genau diese Herausforderung bilde der Beschluss des Bundeskabinetts vom 10. Februar sehr gut ab. Die neuen Instrumente und Fördermöglichkeiten seien aus Sicht des Ministers ein gelungener Kompromiss zwischen Naturschutz und Landwirtschaft.

„Wer sich die Mühe macht, dieses „Aktionsprogramm Insektenschutz“ Punkt für Punkt durchzugehen, wird erkennen, mit welcher Ernsthaftigkeit die Bundesregierung dieses Thema angeht. Und er wird erkennen, mit welchem Engagement und Herzblut um die Kompromisse gerungen worden ist. Das Aktionsprogramm Insektenschutz ist ein mühsam errungener Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung, zwischen den Interessen der Landbewirte und des Naturschutzes, zwischen Ökonomie und Ökologie.“

Im Vorfeld wurde vonseiten des Naturschutzes ein striktes Verbot zahlreicher Pflanzenschutzmittel gefordert. Dieses Verbot gilt nun ausschließlich in hochrangig geschützten Natura-2000-Gebieten. Dies betrifft etwa 2.300 Hektar im Land. Die Landwirte werden hingegen dazu angehalten, freiwillig auf insektenfreundliche Methoden umzusteigen. Dazu stehen künftig zahlreiche Förderungsinstrumente zur Verfügung. Auf nicht-geschützten Flächen wird das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat nur noch eingeschränkt zur Nutzung erlaubt sein, bevor die Ausbringung ab 2024 vollständig untersagt wird. Der Minister wertete das Ergebnis als großen Erfolg für beide Interessensseiten und sagte dem Gesetzesvorhaben seine volle Unterstützung zu.

Auch werde er sich dafür einsetzen, dass Einschränkungen der Landwirtschaft durch entsprechende finanzielle Leistungen entschädigt würden, so Minister Backhaus.

Metropolregion Stettin

Schwesig: Zusammenarbeit mit der Metropolregion Stettin vorantreiben

Schwerin – „Polen gehört zu unseren wichtigsten Handelspartnern. Viele Polen und Deutsche pendeln zwischen den Regionen. Im vergangenen Jahr haben wir das 20-jährige Jubiläum unserer Regionalpartnerschaft gefeiert. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Zusammenarbeit legen wir seit einigen Jahren auf die Metropolregion Stettin“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der heutigen Landtagsdebatte.

Dank der europäischen Einigung könne die dynamische Großstadt Stettin ihre traditionelle Bedeutung als Oberzentrum für die Wojewodschaft Westpommern und die östlichen Landesteile Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs wieder einnehmen. „Wir tragen gern dazu bei, die Region insgesamt noch weiter voranzubringen, gemeinsam mit Westpommern und Brandenburg.“ In diesem Zusammenhang verwies die Ministerpräsidentin auf die gemeinsame Geschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs für die Metropolregion Stettin. Die Geschäftsstelle hat im Sommer 2019 mit zwei Mitarbeitern zügig die Arbeit aufgenommen und mit einer Vielzahl von Partnern in der Region wichtige Projekte und Programme vorangetrieben: das Neugeborenen-Screening, das Neugeborene in der Region Westpommern, Brandenburg und MV auf seltene angeborene Erkrankungen untersucht, um so eine möglichst frühe Therapie zu ermöglichen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Rettungsdienste, der Nachbarspracherwerb in Kitas und Schulen und die Eröffnung der Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern in Stettin.

Natürlich habe auch in der Metropolregion Stettin die Corona-Pandemie ihre Spuren hinterlassen. In diesem und letztem Jahr mussten die Kontakte leider auf ein Minimum reduziert werden. Zeitweise wurde von der polnischen Regierung sogar die Grenze geschlossen. Schwesig: „Da haben wir gemerkt, wie wichtig uns unsere Nachbarschaft geworden ist. im Alltag und im wirtschaftlichen Leben. Wir engagieren uns für eine Region, die von dem intensiven Austausch beider Seiten der Grenze lebt, wo Kommunen Partnerschaften bilden, Unternehmen wirtschaftliche Kontakte knüpfen, Familien die Grenze überwinden und deutsche und polnische Schülerinnen und Schüler Freundschaften aufbauen.“

Corona habe die Grenze wieder sichtbar und spürbar werden lassen, die im Alltag der Menschen oft schon gar nicht mehr da war. „Das ist eine schmerzhafte Erfahrung. Aber auch in dieser Situation hat die Geschäftsstelle in Anklam weiterhin gut gearbeitet, hat geholfen die Verbindung nicht abreißen zu lassen. Dazu gehört die Mitarbeit bei der Einführung des Unterstützungsprogramms für Berufspendler, die Schaffung einer regionalen Arbeitsgruppe zur Abstimmung in der Corona-Pandemie zwischen MV, der Wojewodschaft Westpommern und Brandenburg und auch die intensive Arbeit an der Einrichtung der Schnelltestzentren an der Grenze. Wir haben die Pendler unterstützt und den Kontakt zu unseren Nachbarn nie abreißen lassen. Auch unserem Parlamentarischen Staatssekretär Patrick Dahlemann möchte ich danken, für die tolle Arbeit die er vor Ort leistet, für sein großartiges Engagement“, lobt die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung habe viele Projekte angeschoben und unterstützt. Aber viele Dinge seien aus dem Engagement der Menschen vor Ort, ihren Ideen, ihrem Wunsch nach einer besseren Verbindung zu ihren Nachbarn gewachsen. Als Beispiele dafür nannte die Regierungschefin gemeinsame Theaterprojekte, Kommunale Partnerschaften oder den Austausch lokaler Sportvereine.

Die Ministerpräsidentin ermunterte: „Ich lade alle Menschen vor Ort explizit ein: Gehen Sie mit diesen Ideen und Impulsen aus der Region auf uns zu. Wir haben alle gemeinsam einen dynamischen Raum des Zusammenwachsens geschaffen. Ich danke allen, die mit viel Herzblut seit Jahren dabei sind wie Torsten Haasch als Hautgeschäftsführer der IHK zu Neubrandenburg, Dietrich Lehmann als Vizepräsident des Unternehmerverbandes Vorpommern, Laura Marisken, die Bürgermeisterin der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, die eine Städtepartnerschaft auf Augenhöhe pflegt, Prof Brehmer und Merek Fialek vom Institut für Slawistik an der Uni Greifswald und auch an Akteure der Zivilgesellschaft wie Katarzyna Werth oder Rafał Malujda. Sie und viele andere setzen sich für die Belange des deutsch-polnischen Austauschs ganz aktiv ein. Die Landesregierung unterstützt das mit voller Kraft.“

30 Jahre BVCD/MV e. V.

Schwerin – Großes Jubiläum für die Campingbranche in Mecklenburg-Vorpommern: der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland/Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (BVCD/MV) feiert sein 30-jähriges Bestehen. Der am 11. März 1991 gegründete Verband begann mit 21 Campingunternehmer*innen und zählt heute rund 80 Camping- und Wohnmobilstellplätze in ganz Mecklenburg-Vorpommern zu seinen Mitgliedern.

„Wir freuen uns darüber, was wir in den vergangenen 30 Jahren für unsere Mitglieder und die gesamte Campingbranche erreicht haben. Die Campingbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben in den letzten Jahren viel investiert und sich qualitativ weiterentwickelt. Aus diesen Gründen gehört das Campingland MV zu den beliebtesten Urlaubsregionen in ganz Deutschland. Mit lösungsorientierten sowie kreativen Ansätzen möchten wir auch in den nächsten Jahren die Branche in zukunftsrelevanten Themen stärken und weiterhin qualitativ wachsen“, so Knuth Reuter, Vorstandsvorsitzender des BVCD/MV.

„Camping ist krisenfest. Das haben vor allem die Entwicklungen der vergangenen Jahre bei uns im Land gezeigt. Camping ist dabei ein Wachstumstreiber für den gesamten Tourismus. Er ist einer der wichtigsten Märkte in der touristischen Entwicklung des Landes. Aus einfachen Zeltplätzen von damals sind vielerorts hochmoderne, innovative und umweltgerecht betriebene Anlagen mit vielfältigen Angeboten und einem guten Service geworden. Das ist vor allem dem großen Engagement der Campingplatzbetreiber zu verdanken. Sie haben mit Unterstützung des Landesverbandes der Campingwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V. ihre Plätze auf ein hohes europäisch konkurrenzfähiges Niveau gebracht. Insbesondere durch die Corona-Pandemie ist die Zusammenarbeit der einzelnen Unternehmen für eine Rückkehr zu sicheren Reisen wichtiger denn je. Der Landesverband der Campingwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V. bildet hier eine wichtige Schnittstelle“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Der BVCD/MV ist Interessenvertreter der Campingbranche Mecklenburg-Vorpommerns in der Politik und der Zusammenarbeit mit anderen Gremien, Verbänden und Institutionen. Er betreut die Mitglieder in Fragen, die im Zusammenhang mit der Führung eines Campingbetriebes auftreten. Neben der Vermarktung des CAMPINGLANDES MV arbeitet der Verband auch stetig daran, den Qualitätsstandard auf den Plätzen zu steigern und so die Dienstleistungs- sowie Angebotsqualität zu optimieren. Während der Corona-Pandemie macht sich der Verband u. a. für Öffnungsperspektiven seiner Mitglieder stark.

Zu den wichtigsten Meilensteinen der 30-jährigen Verbandsarbeit gehören u. a. folgende Erfolge und Leistungen:

  • Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auch für Campingübernachtungen
  • Schaffung des Ausbildungsberufes „Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit“ speziell für die Campingbranche
  • Verhinderung der Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Dauercamping
  • Verhinderung des Sonntagsverkaufsverbotes auf Campingplätzen
  • Entwicklung und Etablierung der Marke „CAMPINGLAND MV“.

Das Campingland MV ist eine Erfolgsgeschichte. Die Campingbranche verzeichnet auch im turbulenten Corona-Jahr 2020 mit 5.570.239 gezählten Übernachtungen einen Anstieg von 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit nach Bayern das zweitbeliebteste Reiseziel für Camper in Deutschland. Camping ist eine bedeutende Säule der Tourismuswirtschaft sowie einer der Wachstumstreiber der gesamten Branche in Mecklenburg-Vorpommern.

Auch für die anstehende Urlaubssaison 2021 rechnet der BVCD/MV aufgrund des derzeitigen deutschlandweiten Campingbooms sowie den internationalen Reisebeschränkungen wieder mit einer starken Nachfrage an Übernachtungsmöglichkeiten auf den regionalen Campingplätzen.

Änderung des Tierschutzgesetzes

Backhaus: Über Ausstieg aus Küken-Töten viel zu lange gebrütet

Berlin/Schwerin – Der Bundesrat hat sich in seiner aktuellen Sitzung für eine Änderung des Tierschutzgesetzes entschieden. In seiner Rede vor dem Plenum begrüßte Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirt­schafts­­ministerium. Dies sei ein guter Tag für den Tierschutz, so der Minister. Er schlug aber auch kritische Töne an:

„Dieses Gesetz ist lange überfällig. Immerhin haben wir den Tierschutz bereits im Jahr 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Da sollte es fast 20 Jahre später nicht mehr zulässig sein, Tiere unmittelbar nach der Geburt zu töten, nur weil wir keine Verwendung für sie haben. Und wer weiß, ob es heute einen solchen Gesetzentwurf gebe, wenn das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetzgeber 2019 nicht mit aller Deutlichkeit ein zeitnahes Ende dieser Praxis vorgegeben hätte. Ich sehe deshalb auch keinen Anlass, sich als großer Vorreiter zu brüsten“, so der Minister.

„Mit dieser Gesetzesänderung wird künftig nicht nur das Töten männlicher Küken aus Legelinien verboten sein. Nach dem siebten Bebrütungstag dürfen auch keine Verfahren zur Geschlechtsbestimmung eingesetzt werden, die zum Absterben des Hühnerembryos oder zum Abbruch des Brutvorgangs führen. Durch diese Regelung wird erstmals im Tierschutzrecht das Leben von Embryonen geschützt. Das ist ein wichtiger Schritt“, fährt Backhaus fort.

„Wir müssen jetzt weiter mit Hochdruck daran arbeiten, die Methoden zur Geschlechterbestimmung weiter zu optimieren. In der ganzen Debatte zum Umgang mit Hühnerembryonen und zur Praxisreife der Geräte und deren Verfügbarkeit am Markt dürfen wir einen entscheidenden Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Es gibt auch noch eine tierschutzgerechte Alternative – nämlich die Aufzucht der männlichen Küken als sogenannte „Bruderhähne“. Ich sehe hier unglaubliches Potential und bin der festen Überzeugung, dass auch diese Haltungsform am Markt bestehen kann. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern werden „Bruderhähne“ bereits erfolgreich aufgezogen und vermarktet. Das zeigt: Es geht, wenn man es nur will.“

Abschließend forderte Backhaus weitere Schritte für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung: „Es bedarf dringend weiterer Anstrengungen, tierschutzrechtliche Mindestanforderungen an das Halten von Geflügel in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen. Fachgespräche zwischen dem Bund und den Ländern bezüglich der Haltung von Bruderhähnen haben zwar schon begonnen. Auch andere wichtige Themen wie „Junghennen“, „Elterntiere“ und sogar die Putenhaltung wurden endlich wieder aufgegriffen. Mit Blick auf die beinahe „unendliche Geschichte“ der männlichen Küken mahne ich dringend: Nicht alles darf so lange bebrütet werden, wie der vorliegende Gesetzentwurf.“

Medienberater informieren über Breitbandausbau

Ab dem 8. März 2021 sind die Vertriebspartner der WEMAG in der Stadt Parchim und ab 1. April 2020 im Landkreis Prignitz im Einsatz

Schwerin – Trotz der Hürden durch die aktuelle Corona-Pandemie laufen die Planungen für den geförderten Breitbandausbau in der Stadt Parchim und im Landkreis Prignitz auf Hochtouren. Zwar mussten die Informationsveranstaltungen abgesagt werden, doch eine digitale Lösung war schnell gefunden: Unter www.wemag.com/Internet#Einwohnerversammlung finden die interessierten Bürgerinnen und Bürger eine Einwohnerversammlung im Video-Format.

Natürlich kann ein Internetvideo gerade in den unterversorgten Gebieten die individuelle Beratung nicht vollkommen ersetzen. „Wir haben gerade in den Einwohnerversammlungen immer wieder gemerkt, wie wichtig es für viele Menschen im Entscheidungsprozess ist, ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht mit jemandem zu klären. Deshalb setzen gerne auf die individuelle Betreuung der Kunden durch unsere Medienberater“, so WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. Ab dem 8. März 2021 sind die persönlichen Berater daher in der Stadt Parchim und ab dem 1. April 2021 im Landkreis Prignitz unterwegs. Wo genau die Medienberater gerade im Einsatz sind, erfahren Anwohner über eine Informationskarte in ihrem Briefkasten.

Kompetent und unaufdringlich bieten die geschulten Vertriebskräfte den unentschlossenen Haushalten ein individuelles Beratungsgespräch an. Dabei haben die Kunden die Wahl: Möchten sie sich gerne in den eigenen vier Wänden beraten lassen oder lieber kontaktlos per Telefon? „Ihren Wunsch können die Bewohner den Kollegen direkt mitteilen, wenn diese an der Haustür klingeln“, erklärt Michael Hillmann. Sollten die Anwohner zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause sein, finden sie im Briefkasten die Kontaktdaten der Medienberater und können einen Gesprächstermin vereinbaren. Bei allen Besuchen halten sich die Medienberater selbstverständlich an die geltenden Vorgaben zum Schutz vor Ansteckung.

Der Besuch ist ein Angebot, um offene Fragen zu beantworten und hilfreiche Informationen zu vermitteln. Wer nach dem Gespräch keine Fragen mehr hat und überzeugt ist, kann die Auftragsformulare für das besonders schnelle Glasfaser-Internet der WEMAG und für den benötigen Hausanschluss der WEMACOM Breitband GmbH direkt mit den Beratern durchsprechen, ausfüllen und unterzeichnen.

Die Vertriebspartner der WEMAG werden anspruchsvoll geschult, um eine gute Beratungsqualität sicherzustellen. Wer sich an der Haustür dennoch unsicher ist, ob er wirklich einem Vertreter der WEMAG gegenübersteht, der sollte auf zwei Dinge achten: Mitarbeiter und Partner der WEMAG tragen entsprechende Firmenkleidung und müssen sich ausweisen. „Im Zweifelsfall können Kunden sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 2027-1111 melden“, so Michael Hillmann.