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Kategorie: Wirtschaft

Geförderter Breitbandausbau

WEMACOM erhält Zuschlag für zwei zusätzliche Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Schwerin – Seit November 2017 widmet sich die WEMACOM Breitband GmbH im Landkreis Ludwigslust-Parchim der umfangreichen Aufgabe, die unterversorgten Haushalte mit modernen Breitbandinternet-Anschlüssen zu versorgen. Nach europaweiten Ausschreibungen hat die WEMACOM in bislang 19 Projektgebieten des Landkreises den Zuschlag für den geförderten Breitbandausbau bekommen. Ende Januar sind die Randlage Schwerin und Teilgebiete der Stadt Hagenow neu hinzugekommen. Damit versorgt die WEMACOM nun den gesamten Landkreis.

„Wir freuen uns sehr über das anhaltende Vertrauen des Landkreis Ludwigslust-Parchim in unsere Arbeit. Mit ihm zusammen haben wir unsere ersten Schritte beim geförderten Breitbandausbau gemacht und stetig dazu gelernt. Diese Erfahrungen werden uns nun auch in Hagenow und Schwerin zugutekommen“, so Thomas Murche, technischer Vorstand der WEMAG AG, Muttergesellschaft der WEMACOM.

Mit dem neusten Förderaufruf des Landkreises Ludwigslust-Parchim, dem sogenannten 6. Call, sollen rund 100 förderfähigen Hausanschlüsse in Hagenow und etwa 340 förderfähigen Anschlüsse in der Randlage von Schwerin in das leistungsstarke Glasfasernetz der WEMACOM integriert werden. Damit steigt die Zahl der Hausanschlüsse, die im Landkreis gefördert und durch die WEMACOM ausgebaut werden auf mehr als 41.000.

„In den beiden neuen Projektgebieten muss ein rund 85 Kilometer langes Trassennetz gebaut und mit Leerrohren ausgestattet werden. Unsere Monteure bringen später mit Luftdruck die modernen Glasfaserkabel in diese Rohre ein. Per Lichtsignal gelangen schließlich die Daten vom Sender zum Empfänger – sozusagen: surfen mit Lichtgeschwindigkeit“, erklärt Volker Buck, Geschäftsführer der WEMACOM. Inzwischen nutzen im Landkreis Ludwigslust-Parchim mehr als 5.300 Kunden das superschnelle Glasfaserinternet mit mindesten 100 Mbit/s.

Bis es in Hagenow und Schwerin soweit ist, sind einige Monate intensiver Planung notwendig. „Dazu gehört auch, alle förderfähigen Haushalte und Unternehmen zu informieren“, erklärt Vertriebsleiter Michael Hillmann. Als förderfähig gelten die Haushalte in den Projektgebieten, für die ein Internetanschluss mit weniger als 30 Mbit/s verfügbar ist. Michael Hillmann und sein Team senden diesen Haushalten in Kürze alle wichtigen Informationen und Vertragsunterlagen per Post zu.

Wer bis zum Ende der Planungsphase (31. Oktober 2021) seinen Hausanschluss beantragt, bekommt diesen kostenlos, wenn er einen Internet- oder Telefontarif (z. B. WEMAG Surf) dazu bestellt. Voraussichtlich bis Ende 2023 soll das Glasfasernetz in Hagenow und in der Randlage von Schwerin fertig und nutzbar sein. Alle wichtigen Informationen zum Glasfaserinternet gibt es auch auf www.wemag.com/internet.

Respekt vor der Landwirtschaft und Privatbesitz

Schwerin – Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen in Zeiten des Lockdowns Ausflüge in die Natur als alternative Freizeitgestaltung und genießen die Landschaft des Landes.

„Das ist an sich eine gute Idee“, findet Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Doch sei für manche offenbar nicht auf Anhieb ersichtlich, wo sich landwirt­schaftliche Flächen befinden und betreten bzw. befahren bestellte Felder mit Autos, Quads oder Schlitten. „Erholung in der Natur ist besonders in dieser Zeit wichtig, dennoch sollte aus Respekt vor der Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte und den Nahrungsmitteln, die auf den Flächen erzeugt werden, Rücksicht genommen werden“, so Minister Backhaus weiter.

Fremde Grundstücke dürften grundsätzlich ohne Erlaubnis nicht betreten oder befahren werden. Das Fahren mit Autos, Quads oder Motorrädern sei zudem nur auf öffentlichen Wegen erlaubt, führt Backhaus aus. Unter der Schneedecke, die die Felder vielerorts derzeit bedeckt, wachsen bereits Kulturen, wie Winterweizen, Winterraps oder Wintergerste. Durch das Befahren oder Betreten der Flächen, können diese Kulturen zerstört werden. Aber auch Wiesen und Weiden, die die Futtergrundlage, für die Tiere bilden, können dadurch geschädigt werden. Des Weiteren werden so viele Tiere gestört, die dort beheimatet sind. In der aktuellen Situation sollte jeglicher Stress für die Tiere vermeiden werden.

„Mein Tipp, reden Sie mit Ihren Landwirtinnen und Landwirten vor Ort und fragen Sie sie, welche Felder beispielsweise nicht bestellt und möglicherweise begehbar sind. Fragen Sie um Erlaubnis für ein gutes Miteinander“, rät der Landwirtschaftsminister.

Härtefallregelung für Fahrschulen und Piloten

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute beschlossen, dass Frauen und Männer, die auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung angewiesen sind, die Fahrschulausbildung wieder absolvieren und die Fahrprüfung ablegen dürfen. Dies gilt auch für die Erteilung oder Verlängerung der Fluglizenz und der Flugberechtigung. Dabei gelten strenge Hygieneauflagen.

Verkehrsminister Christian Pegel: „Die Folgen der Corona-Pandemie stellen uns alle vor enorme Herausforderungen. Uns haben viele Schreiben von Bürgern erreicht, die in einer Notlage stecken, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können – zum Beispiel von angehenden Pflegedienstmitarbeitern, Polizistinnen oder Rettungsassistenten, die zwingend mit dem Auto unterwegs sein müssen, um ihren verantwortungsvollen Job auszuüben. Wichtig ist uns dabei auch, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern abgesichert werden kann. Wir haben deshalb eine Härtefallregelung in die Corona-Landesverordnung aufgenommen“, so Pegel.

Um die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, wird jedoch kein Antragsverfahren durchgeführt. Ziel ist es, den Personen schnellstmöglich zu helfen. Deshalb reicht eine Bescheinigung aus, die vom Arbeitgeber oder von der Ausbildungsstätte auszustellen ist. Darin sind die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen. Diese Bescheinigung legt die Person dann der Fahr- oder der Flugschule vor, die die Ausbildung durchführt.

Nach § 2 Absatz 25 der Corona-Landesverordnung sind Fahrschulen seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Seit dem 26. Januar 2021 können Fahrschulen auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ihren Theorie-Unterricht online anbieten. Diese wegen der Corona-Pandemie befristeten Ausnahmen gelten für allgemeine Fahrschulen ebenso wie für die Fahrlehreraus- und -fortbildung.

Kurbädern drohen Steuernachzahlungen

Schwerin – Die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) kann für Kurorte bei uns im Land teure Folgen haben. Finanzminister Reinhard Meyer kündigt an, bei seinen Länderkollegen dafür werben zu wollen, zumindest die rückwirkende Anwendung einzugrenzen.

Das Urteil des BFH geht zurück auf das Jahr 2017. Seinerzeit entschied das Gericht, dass ein Kurort die Aufwendungen für seine touristische Infrastruktur – also etwa für Seebrücken, Strandpromenaden oder Marktplätze – nur noch sehr eingeschränkt steuerlich geltend machen kann. Die Steuerexperten in den Ländern hatten seither über die Folgen des Urteils diskutiert, so dass die Steuerverwaltungen in dieser Zeit noch einen geringen Spielraum bei der Auslegung des BFH-Urteils nutzen konnten. Mittlerweile ist die BFH-Entscheidung allerdings im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit allgemeine Verwaltungsauffassung.

Auch für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das, dass Kurorte, die in den vergangenen Jahren ihre Steuerzahlungen dadurch gesenkt haben, dass sie in den Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur investierten, mit Steuerrückforderungen durch die Finanzämter rechnen müssen. Dass dieser Fall eintreten könnte, war den Kurorten bekannt. Das Finanzministerium ist seit langem mit ihnen im Gespräch, hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet und sich im Kreis der anderen Bundesländer dafür stark gemacht, dass das Urteil nicht angewandt wird. Allerdings ohne den gewünschten Erfolg.

Besonders bitter: Das Urteil soll auch rückwirkend angewandt werden. Zumindest diesen Umstand will Finanzminister Reinhard Meyer mit seinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern noch einmal besprechen: „Wir haben bis zuletzt für unsere Kurorte gekämpft. Jetzt müssen wir mit der Entscheidung umgehen. Ich würde mir wünschen, dass wir uns im Länderkreis darauf verständigen, dass das Urteil erst ab diesem Jahr angewandt wird. Dazu möchte ich eine Initiative in der Finanzministerkonferenz starten und um Zustimmung werben. Gerade in dieser schwierigen Zeit sollten wir die Gemeinden, die vom Tourismus leben, nicht auch noch zusätzlich belasten.“

Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III

Schwerin – Für die Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III sind Anträge eingegangen. „Das Landesprogramm ist aufgelegt worden, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen und die dringend benötige Hilfe zu ermöglichen. 49 Anträge sind in der ersten Woche bewilligt worden. Auch wenn die formelle Antragstellung beim Bund für die Überbrückungshilfe III jetzt begonnen hat, läuft das Landesprogramm für die Vorfinanzierung natürlich weiter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Das Land finanziert den Unternehmen, die seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen sind, einen Teil der Überbrückungshilfe III vor. In der ersten Woche seit Antragsbeginn sind insgesamt 77 Anträge gestellt und 49 Bewilligungen erfolgt. Das Gesamtvolumen der bisher gestellten Anträge beträgt über 385.200 Euro. „Das Programm soll die Liquiditätslage der betroffenen Unternehmen verbessern, weil es aufgrund der coronabedingten Schließungen bei den betroffenen Firmen erhebliche Einnahmeausfälle gibt“, so Glawe weiter.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021. „Die Mittel dienen der Finanzierung der laufenden Ausgaben, wenn die Überbrückungshilfe III des Bundes noch nicht vollständig verfügbar ist“, sagte Glawe. Die bei der Bemessung berücksichtigungsfähigen Fixkosten sind in Anlehnung an den Katalog der Überbrückungshilfe III festgelegt. Dazu zählen u.a. betriebliche Mieten und Pachten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung sowie Ausgaben für Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben. „Sofern trotz Schließung Personal im Unternehmen tätig ist, werden zusätzlich Personalkosten mit einer Pauschale berücksichtigt. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021, maximal 200.000 Euro. Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Für die Finanzierung sind 20 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, in 19055 Schwerin. „Die Antragstellung erfolgt im eigenen Namen. Die Einbindung eines prüfenden Dritten ist nicht erforderlich“, sagte Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfen III wurde vom Bund freigeschaltet. „Es ist gut, dass wir hier Klarheit vom Bund haben. Es gibt einige Erleichterungen. Neu ist, dass die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht wurde. Darüber hinaus wurde ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung festgelegt. Der Umsatzeinbruch im Förderzeitraum beträgt mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2019. Es gibt keine Differenzierung mehr nach Monaten mit oder ohne Schließungsanordnungen sowie direkter oder indirekter Betroffenheit“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Lieferanten von Milch, Obst und Gemüse gesucht

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft Lieferanten von frischer Milch und frischem regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2021/2022 abzugeben. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung der Schulen durch Zuwendungen aus dem EU-Schulpro­gramm erstattet.

Am EU-Schulprogramm nimmt Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018 teil. Das Programm verfolgt das Ziel, Kinder an eine gesunde Ernährungsweise heranzuführen sowie mit den Prozessen der Lebens­mittelerzeugung in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut zu machen. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Programm so umgesetzt, dass an teilnehmenden Schulen einmal wöchentlich die kostenfreie Abgabe von 200 ml frischer Milch ohne Zusätze sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind ermöglicht wird. Teilnehmen können Grund- und Förderschulen sowie Regionale Schulen mit den Klassenstufen 1 bis 4, die sich zuvor im Landwirtschaftsministerium beworben haben. Ergänzt wird das Angebot mit pädagogischen Begleitmaßnahmen.

Im laufenden Schuljahr werden rund 21.000 Schüler in 137 Schulen beliefert. Coronabedingt mussten die Lieferungen jedoch teilweise reduziert werden. Im Schuljahr 2021/22 sollen 142 Schulen mit rund 22.000 Schülern partizipieren können

Angebote für eine Belieferung der vorausgewählten Schulen sind bis zum 6. April 2021 einzureichen.

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm und dem Interessenbekundungsverfahren auf der entsprechenden Themenseite des Landwirtschaftsministeriums:

www.lm.mv-regierung.de/eu-schulprogramm

Ökologie in der Landwirtschaft

Schwerin – „Der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau hält an. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann weiterhin auf starke Flächenzuwächse verweisen. Und das Umstellungs­interesse ist weiterhin hoch“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus anlässlich aktuell erhobener Zahlen.

Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist demnach im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen. Ca. 13,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden aktuell von 1.135 biozertifizierten Landwirtschafts­betrieben ökologisch bewirtschaftet. Weitere 115 Landwirtschaftsbetriebe haben in diesem Zeitraum auf die ökologische Wirtschaftsweise umgestellt, fast jeder 4. Landwirtschaftsbetrieb ist damit nunmehr biozertifiziert (24%).

„Eng verbunden mit dem Flächenzuwachs ist das weitere Marktwachstum für ökologische Erzeugnisse in Deutschland“, führt Backhaus als wichtigen Grund für die Entwicklung an. „Nach Auswertungen des BÖLW gaben die Konsumenten im Jahr 2019 ca. 11,97 Mrd. Euro für Biolebensmittel aus, ein Plus von ca. 10 %.“

Auch für das Jahr 2020 wird ein zusätzliches Marktwachstum von 10% erwartet. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben zeigen, dass die Coronakrise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. Die Umsatzsteigerung ist besonders hoch bei Kartoffeln und Molkereiprodukten (Quelle: DBV Ökoreport für Februar 2021). Aus dem Naturkostfachhandel wird von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Hier ergeben sich Marktpotentiale für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland.

„Für eine nachhaltige Entwicklung ist ein marktorientiertes Wachstum der ökologischen Landwirtschaft wichtig“, so der Minister. „Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Öko-landbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt. Trotz Förderung müssen die Öko-Betriebe sich jedoch am Markt ausrichten und ihre Produkte platzieren.

Nach sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern ist Schwerpunkt der Arbeiten in 2021 und 2022, die Wertschöpfung im eigenen Land zu halten und zu erhöhen. Bestehende Fördermaßnahmen wie die Agrarinvestitions- und Marktstrukturförderung sind dabei wichtige Instrumente, um Erzeugnisse mit regionaler Wertschöpfung zu vermarkten. Dennoch besteht Handlungsbedarf z.B. im Bereich der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung, da der Markt sich auch bei ökologischen Erzeugnissen zunehmend zentralisiert“.

Ein weiterer wichtiger Fakt für die zunehmende Umstellung auf den ökologischen Landbau ist die Preisentwicklung für konventionelle und ökologische Erzeugnisse der Landwirtschaft. Gab es im ökologischen Landbau leicht steigende Preise oder zumindest ein gleich hohes Preisniveau ist, im konventionellen Bereich ein Preisrückgang bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen insbesondere im Bereich der Fleisch- und Milchprodukte festzustellen. In Gesprächsrunden mit Landwirten wurde durch diese wiederholt auf das zu geringe Preisniveau im konventionellen Landbau als Umstellungsgrund verwiesen.

Nicht zuletzt sind bei der Umstellung die stabilen Rahmenbedingungen z.B. bei der Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise maßgeblich. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise, damit verbunden die Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen, ist für die Einkommenssicherung der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe elementar wichtig.

Der ökologische Landbau hat aufgrund seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt das Landwirtschaftsministerium in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 55 Mio. Euro zur Verfügung (insgesamt 220 Mio. Euro). Das Land MV wird auch in der kommenden neuen Förderperiode umfassende finanzielle Mittel zur Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise bereitstellen. Minister Dr. Backhaus: „Die Förderung weiterer Flächenzuwächse ist ein klares und starkes Signal seitens des Landwirtschaftsministeriums für Planungssicherheit bei den Landwirten.“

Insektenschutz überlebenswichtig

Stralsund – In Stralsund demonstrieren Landwirte gegen die geplanten Umweltmaßnahmen des Bundes. Morgen will das Bundeskabinett über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden. Dazu erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„In den vergangenen Monaten haben wir hart verhandelt und in dem Gesetzentwurf einige Verbesserungen für unsere Landwirte erzielen können. So hat unsere Forderung, dass Saat- und Pflanzgut sowie Sonderkulturen im Obst- und Gemüsebau auch weiterhin zum Schutz der Kulturen mit Pflanzenschutz­mitteln behandelt werden dürfen, Eingang in das Gesetz gefunden. Denn ein generelles Verbot hätte fatale Auswirkungen gehabt. So wie wir in der Humanmedizin auf Medikamente angewiesen sind, brauchen auch Pflanzen in Notzeiten eine gezielte Behandlung.

Dennoch braucht die Landwirtschaft gute Übergangs­bedingungen, um den Wandel zu managen. So müssen auch in FFH-Gebieten außerhalb von staatlich anerkannten Naturschutzgebieten Pflanzenschutzmittel angewendet werden können. Dabei haben die Landwirte wiederholt eingeräumt, dass sie die Notwendigkeit erkennen, Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Auch ihnen liegt am Insektenschutz. Wer wüsste es besser als sie, welche Rolle Insekten für manche Ernte bedeuten. Der Schutz der Artenvielfalt, der Schutz von Wasser und Klima ist für das Überleben der Menschheit elementar.

Ich sehe aber auch große Chancen für die Landwirtschaft und Deutschland kann weltweit zum Vorreiter werden: Wir haben jetzt die Möglichkeit, Antworten zu finden auf die Fragen, wie Vertragsnaturschutz, Digitalisierung und Robotik dazu beitragen können, auch in Zukunft ausreichend hochwertige Lebensmittel zu produzieren und gleichzeitig international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei müssen wir die Landwirtschaft als Partner begreifen und nicht als Gegner, wie uns das manche militante Tier- und Naturschützer weißmachen wollen.

Während der letzten Sonderkonferenz der Agrarminister habe ich mich für zusätzliche Mittel für die Landwirtschaft eingesetzt, um der Branche in der notwendigen Übergangsphase zu helfen. Leider ist mein Plan durch die Blockade der grünen Ressortchefs verhindert worden. Das ist ein großer Fehler, denn diese Blockade verhindert, die Zukunft der Landwirtschaft gemeinsam zu gestalten. Allein werden die Landwirte diese enorme Herausforderung aber kaum stemmen können.“