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Kategorie: Wirtschaft

Grünes Licht für Wasserstoff Made in MV

Laage – Das Unternehmen APEX Energy Solutions Teterow GmbH möchte in Laage bei Rostock im großen Stil Wasserstoff produzieren und von dort vertreiben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erteilt nun die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Demonstrationsanlage. Umweltminister Dr. Till Backhaus übergab dazu den Genehmigungsbescheid.

„Wasserstoff ist ein vielversprechender Weg raus aus den fossilen Brennstoffen und hinein in saubere und nachhaltige Antriebssysteme. Ich bin sehr glücklich, dass mit APEX in Laage wohl bald ein junges und hochinnovatives Unternehmen hier aus unserem Land an den Markt geht.“, freut sich Umweltminister Dr. Backhaus.

Minister Dr. Backhaus übergab den Bescheid im Rahmen einer Videokonferenz an den Geschäftsführer der Firma, Herrn Mathias Hehmann. Aufgrund der Corona-Pandemie war ein Besuch vor Ort nicht möglich. In seinem Grußwort lobte der Minister jedoch die hohe Innovationskraft und die Bedeutung des jungen Unternehmens für die Region:

„Mitten in unserem Land wollen Sie eine der zukunftsweisendsten Anlagen in diesem Bereich errichten und von hier aus den technologischen Fortschritt voranbringen. Sie hätten den Standort nicht besser wählen können. Infrastrukturell sind Sie hervorragend angebunden, dazu unweit unserer schönen Hansestadt Rostock. Die Wirtschaft in Rostock gedeiht und auch die Unternehmen vor Ort erkennen, dass nachhaltige Konzepte die Zukunft bedeuten. Zudem hat Rostock eine hervorragende Uni mit motivierten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die gerne in der Region bleiben.“

Das Konzept des Unternehmens sieht eine ganzheitliche Produktion von Wasserstoffangeboten vor, von der Elektrolyse (Umwandlung von Wasser zu Wasserstoff) bis hin zur Fertigung von Brennstoffzellen sowie Tank- und Speichersystemen. Mit den Komponenten soll das Werk bei Laage der erste klimaneutrale Gewerbepark werden.

Die Genehmigung für die Demonstrationsanlage wurde laut Ministerium von der zuständigen Behörde, dem StALU Mittleres Mecklenburg, zügig bearbeitet. Der Minister lobte die Zuverlässigkeit des Amtes: „In Rekordzeit haben unsere Leute Ihren Antrag unter die Lupe genommen und genauestens geprüft. Ich bin unseren Leuten dafür dankbar, denn wir wollen ja schnell voran kommen mit dem Wechsel zu sauberen Energien.“

Im Fazit zeigt sich der Minister für Landwirtschaft und Umwelt sehr zufrieden mit den Fortschritten des Unternehmens. Auch Ideen hat der Minister schon, wie der Wasserstoff im Land selbst genutzt werden könnte: „Mir liegt die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume sehr am Herzen. Da sich Wasserstoff hervorragend als Energiezwischenspeicher eignet, sehe ich hier großes Potential. In Zukunft könnten damit auch Haushalte in abgelegenen Gebieten zuverlässig mit sauberem Strom, Wärme und Mobilität versorgt werden.“

Die Anregung des Ministers, auch lokale Höfe mit Wasserstoff zu versorgen, hat die Firma nach dessen letzten Besuch im Sommer 2020 aufgenommen. So bestehe enger Kontakt zu einem nahegelegenen Gutshof.

Bankengipfel

Finanz- und Wirtschaftsminister sagen kurzfristige Unterstützung zu

Schwerin – In einer Telefonkonferenz haben Wirtschaftsminister Harry Glawe und Finanzminister Reinhard Meyer sich heute mit Vertretern der Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken sowie den Sozialpartnern auf Maßnahmen verständigt, um die heimische Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Folgen weiter zu unterstützen.

Die Teilnehmer schätzten die aktuelle Lage der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommer grundsätzlich noch als verhältnismäßig gut ein, warnten allerdings vor noch nicht absehbaren Folgen. Vor allem das Eigenkapital der Unternehmen werde durch den verlängerten Lockdown weiter aufgezehrt. Daher seien nicht nur kurz- sondern auch mittelfristige Maßnahmen erforderlich.

Insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern ist die Wirtschaft eher kleinteilig geprägt. So haben rund 97 Prozent der Betriebe im Land weniger als 50 Beschäftigte. Diese Unternehmen können viele Bundesprogramme nicht in Anspruch nehmen und haben daher nur begrenzten Zugang zu neuen Kapitalquellen. Gleiches gilt für mittlere Unternehmen oberhalb von 50 Beschäftigten.

Finanzminister Reinhard Meyer und Wirtschaftsminister Harry Glawe einigten sich daher mit den Branchenvertretern auf drei Punkte:

  1. Bis die Förderzusagen des Bundes greifen, will das Land eine Brückenfinanzierung für die Bundeshilfen prüfen. Damit soll die Eigenkapitallage der Unternehmen kurzfristig gestärkt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wirtschaftskammern und der Kreditwirtschaft soll ein Projekt zur Sanierungsmediation initiiert werden. Damit sollen mittelfristig zu erwartende Insolvenzen vermieden und die Fortführung von Betrieben ermöglicht werden.
  3. In der Mitte Januar vereinbarten Taskforce Wirtschaft sollen mit Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts- sowie des Finanzministeriums insbesondere steuerliche Maßnahmen erörtert werden, um Liquidität und Eigenkapital der Unternehmen im Land nachhaltig zu stärken.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Soforthilfen und Abschlagszahlungen sind wichtig, aber man darf die längerfristigen Perspektiven nicht aus den Augen lassen. Für die meisten Betriebe bei uns im Land endet die Corona-Pandemie nicht mit dem Ende des Lockdowns. Wir sind uns alle einig: Wenn wir Arbeitsplätze und Steuereinnahmen erhalten wollen, müssen wir schnell und unbürokratisch beim Wiederanlauf der Wirtschaft helfen. Die heute vereinbarten Maßnahmen sind dafür ein erster Schritt.“

Wertholz-Submission des Landes

Malchin – Am 28. Januar 2021 findet in Malchin zum 30. Mal ein Meistgebotsverkauf von Werthölzern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns statt. Im letzten Jahr wurde dieser Termin nach 28 Jahren als Versteigerung erstmals als Verkauf nach schrift­lichem Meistgebot (Submission) durchgeführt. Die Landesforst MV reagierte als Veranstalter damit auf entsprechende Kundenwünsche, die sich aus einem geringeren Organi­sationsaufwand gegenüber einer traditionellen Auktion ergeben. An der neuen Verkaufsform wird auch in diesem Jahr festgehalten.

„Beim letztjährigen Wertholztermin konnten die beteiligten Waldbesitzer unseres Landes einen Erlös von insgesamt rund 440.000 Euro erzielen“, erinnert Minister Dr. Till Backhaus. „Die dabei erzielten Spitzenpreise vieler Baum­arten können sich auch bundesweit sehen lassen. Ich bin zuversichtlich, dass die Anbieter auch in diesem Jahr den Holzqualitäten entsprechend gute Ergebnisse erreichen.“ Aufgrund der guten Qualitäten der angebotenen Wert­hölzer werden sie insbesondere in der Furnier- und Möbelindustrie verwendet.

Die zur Submission in diesem Jahr angebotenen Hölzer lagern derzeit zentral auf dem Wertholzplatz Nossentiner Heide und können seit dem 4. Januar 2021 besichtigt werden. Der Submissionskatalog wurde bereits an Kaufinteressen­ten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland verschickt und steht zudem als Download auf der Homepage der Landesforstanstalt www.wald-mv.de zur Verfügung.

Das diesjährige Angebot umfasst insgesamt 801 Fest­meter Laubwertholz. Den Hauptanteil stellt mit 628 Festmeter die Baumart Eiche, aber auch Esche, Buche und Ahorn sind mit teils nennenswerten Mengen vertreten. Mit 494 Festmeter ist die Landesforst der Hauptanbieter. Zudem beteiligen sich 18 kommunale und private Waldbesitzer des Landes mit insgesamt 307 Festmeter am diesjährigen Meistgebotstermin. Unter ihnen befinden sich die Forstwirtschaftliche Vereinigung und die Universität Greifswald sowie die Städte Rostock, Teterow, Greifswald und Lübz.

Die schriftlichen Gebote werden am 28.01.2021 ab 09.00 Uhr in der Zentrale der Landesforstanstalt geöffnet. Wegen der coronabedingten Vorsorge-Maßnahmen ist die Submissionsleitung bestrebt, die Teilnehmerzahl auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Deshalb sollten sich Interessenten im Vorfeld an die Submissionsleitung wenden (Tel. 03994 / 235 210).

Die Ergebnisse der Submission werden am 29.01.2021 vom Landwirtschaftsministerium MV bekanntgegeben.

Energiewende als Chance für Hafenentwicklung

Schwerin – Während des 9. Hafenentwicklungsdialogs der norddeutschen Hafenressortchefs mit Vertretern des Bundes und der Hafenwirtschaft hat Energieminister Christian Pegel gestern Abend dafür geworben, die Energiewende als Chance für die Entwicklung der Häfen zu begreifen. Die Häfen seien laut Pegel in dreifacher Hinsicht betroffen: erstens als Umschlagplätze für Energieträger, zweitens als Energie-Großverbraucher und drittens als Standorte der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen.

„Durch den Import über die Seehäfen deckt Deutschland einen Großteil seines Energiebedarfs. Im Vor-Corona-Jahr 2019 haben die deutschen Seehäfen mehr als zwölf Millionen Tonnen Kohle und 25 Millionen Tonnen Erdöl umgeschlagen. Aufgrund des Strukturwandels werden diese Zahlen drastisch zurückgehen. Die Herausforderung für die Häfen besteht darin, diese Einbußen durch andere Geschäftsmodelle zu kompensieren“, so Pegel. Beispiele seien Ausrüstungs- und Versorgungsdienstleistungen für Offshore-Windparks und die Ansiedlung entsprechender Produktionsstandorte sowie – künftig – die Errichtung von Energie-Terminals für beispielsweise Wasserstoff oder für eine Übergangszeit noch LNG, das mittelfristig aus regenerativen Quellen stammen werde.

„Hafenwirtschaft und Schifffahrt müssen auch selbst ‚grüner‘ werden“, führt der Energieminister weiter aus: „Neben der Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien sind die Erhöhung der Energieeffizienz und die Verringerung des Energieverbrauchs zentrale Aspekte zur Umsetzung eines nachhaltigen Energiemanagements in den Häfen.“

Ein weiterer Schwerpunkt seien die nachhaltige Entwicklung der Energie-Infrastruktur zur Verteilung und die Speicherung der erzeugten erneuerbaren Energien. „Über integrierte Hafennetze können Terminals, Logistikzentren und Hafenunternehmen mit grünem Strom versorgt werden. Die Ausrüstung von Liegeplätzen mit Landstromanlagen ermöglicht die Versorgung der Schiffe mit regenerativem Strom, was klimaschädliche Emissionen sowie Lärm und Vibrationen während der Liegezeiten minimiert. In der Binnenschifffahrt und im Fährverkehr werden häufiger batterieelektrische und Wasserstoffantriebe zum Einsatz kommen, deren Versorgung über das integrierte Hafennetz und Ladestationen mit grünem Strom erfolgt. Auch beim Hafenbetrieb liegen Potenziale, um die Energieeffizienz zu erhöhen und so die CO2-Bilanz zu verbessern“, so der Minister.

Zur Verbesserung der Klimabilanz im Hafenbereich gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Beispiele. So wurde der Kreuzfahrtterminal in Warnemünde 2020 erweitert und mit einer Landstromanlage für die Kreuzfahrtschiffe ausgestattet. Im Fährverkehr zwischen Rostock und Gedser werden bereits seit 2013 zwei Hybridfähren eingesetzt. Eine Kombination aus Dieselantrieb und Batteriebetrieb führt dort zu verringerten Kohlendioxid-Emissionen. Dabei kommt seit 2020 auch ein zusätzlicher Windantrieb in Form eines Flettner-Rotorsegels zum Einsatz.

Das Land ist zudem Projektpartner im Interreg-Projekt „Intermodal Green Alliance – Fostering Nodes“. Schwerpunkt ist die Entwicklung eines grünen, intermodalen Güterverkehrs „auf der letzten Meile“ in urbanen Gebieten in Mitteleuropa. Im Rahmen von InterGreen-Nodes und des Landesdialogs Grüne Gewerbegebiete unterstützt das Land die nachhaltige Flächenentwicklung der Seehäfen Rostock und Sassnitz-Mukran durch die Erarbeitung eines regionalen Aktionsplans. Ziel ist, den Ansatz der Grünen Gewerbegebiete auf die hafenaffinen Gewerbe- und Industriestandorte im Umfeld dieser Seehäfen zu übertragen.

Backhaus: Zukunft der Landwirtschaft gestalten

Schwerin – In einem Positionspapier anlässlich der Internationalen Grünen Woche fordert die SPD einen verlässlichen Pfad in Richtung Zukunft der Landwirtschaft. Zu den Unterzeichnern des Papiers gehört auch Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Er fordert die Bundeslandwirtschaftsministerin auf, daran mitzuwirken, dass Landwirtinnen und Landwirte wieder eine Perspektive erhalten, die Einkommen sichert, gleichzeitig die Ressourcen Wasser, Boden und Luft schont.

„Wir dürfen uns nicht länger etwas vormachen. Viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern stehen mit dem Rücken zur Wand. Die Erzeugerpreise reichen oftmals nicht mehr aus, Mindestlöhne zu zahlen, geschweige denn, wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Gleichzeitig steigt der Druck, die landwirtschaftlichen Produktionsweisen den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und dem Klimawandel anzupassen“, so Minister Backhaus.

„Ich verstehe, dass Landwirtinnen und Landwirte sich da allein gelassen fühlen. Denn für Orientierung oder Planungssicherheit sorgt die amtierende Landwirtschaftsministerin nicht. Halbherzige Maßnahmen, die sich vor allem an den Interessen der Wirtschaft orientieren, helfen nicht, die dringend notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen. Aber wir brauchen diese Reformen, um unsere Ziele – sauberes Wasser, Artenvielfalt und Klimaschutz – nicht aus dem Blick zu verlieren. Für mich gehört zu diesem Dreiklang aber auch die soziale Komponente. Das heißt: Wer Landwirtschaft betreibt, muss von seiner Arbeit leben können.

Wer sich für Umwelt, Klima und Artenschutz einsetzt, muss diese Leistung auch bezahlt bekommen. Wer auf dem Lande lebt, darf von den Versorgungssträngen, die für Stadtbewohner selbstverständlich sind, nicht abgeschnitten werden. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir die Förderung des ländlichen Raumes seit Langem im Blick. Wofür wir zunächst belächelt wurden, ist heute längst Standard auch in anderen Bundesländern. Denn das sogenannte platte Land ist Lebensraum für 60 Prozent der deutschen Bevölkerung. Aber eine echte Unterstützung und flankierende Maßnahmen durch die Bundesebene lässt weiter auf ich warten.

Ich fordere, dass dem Raubtierkapitalismus in der Nahrungsmittelindustrie Ketten angelegt werden, dass Ungleichgewichte in der Förderpraxis ausgeglichen und konsequent die Pariser Klimaziele verfolgt werden. Das sind wir unseren Kindern schuldig und den Kindern unserer Bäuerinnen und Bauern, die das Erbe ihrer Eltern einmal fortführen können sollen.“

Stabilisierung der heimischen Wirtschaft

Schwerin – Die Landesregierung hat am Donnerstag gemeinsam mit Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände, der DEHOGA, der Kammern, des Bauernverbandes und des Tourismusverbandes verschiedene Maßnahmen zur weiteren Unterstützung der heimischen Wirtschaft auf den Weg gebracht.

„Die Corona-Krise beeinträchtigt das Wirtschaftsgeschehen im gesamten Land weiterhin massiv. Klar ist, dass weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft notwendig sind. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen weiter Unterstützung. Im Fokus steht, da wo der Bund nicht unterstützt, wird das Land bestmöglich weiter unterstützen. Die verschiedenen Maßnahmen sollen helfen, Arbeitsplätze bestmöglich im Land zu sichern, damit die Unternehmen ihre Beschäftigten halten können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Spitzengespräch am Donnerstag.

Der Wirtschaftsminister dankte den Unternehmerinnen und Unternehmern und ihren Beschäftigten, denen die Corona-Krise ganz besondere Anstrengungen abverlangt hat und weiter abverlangt. „Sie nehmen zum Teil erhebliche wirtschaftliche Einbußen hin und versuchen den Laden bzw. ihr Geschäft aufrecht zu halten. Gleichwohl zeigen sie bei der Krisenbewältigung großes Engagement und eine hohe Flexibilität. Neue Wege werden eingeschlagen und umgesetzt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Für den stationären Einzelhandel, der seit dem 16.12.2020 für Kunden geschlossen ist, soll eine Sonderregelung für die Corona-Liquiditätshilfe II geschaffen und die Zins- und Tilgungsfreiheit von einem auf zwei Jahre verlängert werden.

Einführung einer Marktpräsenzprämie für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Das Land gewährt für Betriebe des Einzelhandels, die infolge der Schließungen im November und Dezember 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufweisen, eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Antragsteller, die für Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz genutzt werden kann, also beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops, vorzugsweise auf dem digitalen Marktplatz MV.

Vorfinanzierung von Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall

Das Land finanziert in Fällen von schwerwiegenden Liquiditätsproblemen die Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall vor. Die Höhe der Vorfinanzierung wird im Einzelfall festgelegt.

Weiterentwicklung Neustart-Prämie (5 Mio. €)

Verlängerung bis zum 31.03.2021 sowie Erleichterung der Zugangsbedingungen. Nachdem bislang nur die fortlaufenden Kalendermonate zählten, zählen künftig alle (maximal 6) Kalendermonate im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit, auch wenn die Zeiten in Kurzarbeit durch Beschäftigungsmonate im Unternehmen unterbrochen waren.

Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe (10 Mio. €)

Das Land gewährt eine einmalige Anlaufkostenpauschale in Höhe von 5 Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes als Beitrag zu den Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen.

Forcierung des Investitionsprogramms „Modernisierung für Beherbergungsbetriebe“

Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots einerseits sowie zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit andererseits. Dazu wird eine Handreichung für Antragsteller durch das Landesförderinstitut als Bewilligungsstelle veröffentlicht. Zur Konkretisierung der Förderpraxis wird es kurzfristig Gespräche mit Branchenvertretern und Wirtschaftskammern geben, in denen die Handreichung abgestimmt wird.

Förderung der Ausbildungssicherung (2 Mio. €)

Das Land öffnet seine bestehende Qualifizierungsförderung bei der GSA. Unternehmen und Freiberufler können nun ausnahmsweise und zeitlich befristet auch eine Zuwendung für Qualifizierungsmaßnahmen von Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten.

E-Fahrzeug und Lade-Infrastruktur

Penzlin – Für die Anschaffung eines Elektro-Fahrzeugs sowie die Errichtung von Ladesäulen und Stromspeicher erhält das Unternehmen „ETW Energy“ in Penzlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 31.456,80 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 62.913,60 Euro, die Gesamtinvestitionskosten 100.831,21 Euro.

Die Firma errichtet und wartet überwiegend Blockheizkraftwerke. Dazu muss sie diese Anlagen durchschnittlich dreimal pro Jahr anfahren. Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sollen mit Hilfe der Fördermittel ein Elektrofahrzeug angeschafft und drei Ladesäulen sowie ein Stromspeicher am Firmensitz im Penzliner Ortsteil Mallin errichtet werden. Außerdem soll eine Photovoltaikanlage – diese wird nicht gefördert – zur Versorgung der Ladesäulen mit Strom errichtet werden.

Durch diese Maßnahme können jährlich ca. 10,5 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Nationale Umsetzung der GAP

Backhaus: Umweltpolitik gehört nicht an den Katzentisch

Schwerin – Die Umweltministerien der Länder haben ein Positionspapier zur nationalen Umsetzung der GAP abgestimmt. Unter anderem werden die Ministerinnen und Minister der Agrar-Ressorts darin aufgefordert, die Umweltministerien in die Diskussion einzubinden. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der in diesem Jahr Vorsitzender der Umweltministerkonferenz ist, erklärt, er stehe voll hinter den Forderungen des Papiers.

„Es ist für mich selbstverständlich, dass die Umweltpolitik nicht am Katzentisch sitzen darf, wenn die Agrarminister der Länder über die Zukunft der Landwirtschaft beraten und die Vorgaben der EU zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht umsetzen. Dabei geht es um viel Geld – öffentliches Geld. Und ich sage schon lange: Öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen. Wir wissen doch nicht erst seit gestern, dass die Land­wirtschaft erheblichen Einfluss auf die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft hat. Es muss darum gehen, diese knappen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften und nach Möglichkeit ihren Zustand zu verbessern. Dies kann nur gelingen, wenn Ökonomie und Ökologie Hand in Hand gehen.“

Zu den Kernforderungen des Papiers gehört, die Konditionalität so auszugestalten, dass ein flächendeckendes Mindestmaß an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gesichert wird. Bei der Konditionalität handelt es sich um Auflagen, die Betriebe erfüllen müssen, um EU-Gelder zu erhalten. Sie soll zukünftig für alle Betriebsarten gelten. Unter anderem sollen fünf Prozent der Ackerflächen für echte nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgehalten werden.

Weiterhin sollen die Öko-Regelungen so ausgestaltet werden, dass für Betriebe mehr Anreize entstehen, freiwillige Umweltleistungen zu erbringen. Vor allem hier wollen die Umweltministerinnen und Umweltminister mehr Mitspracherecht erhalten.

In den kommenden sieben Jahren stehen den Landwirtinnen und Landwirten der EU rund 387 Milliarden Euro an Subventionen aus Brüssel zur Verfügung.