Schwerin – Minister Dr. Heiko Geue lehnt Bayerns Vorstoß zur Regionalisierung der Erbschaftsteuer ab. Statt Steuerwettbewerb zwischen den Ländern fordert Mecklenburg-Vorpommern mehr Steuergerechtigkeit, weniger Ausnahmen für große Vermögen und bessere Bedingungen für Unternehmensnachfolgen.
Zur gestrigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag „Erbschaftsteuer – Gesetzgebungskompetenzen“ der Bayerischen Staatsregierung erklärt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue: „Eine Regionalisierung der Freibeträge und Steuersätze, wie sie Bayern anstrebt, lehnen wir entschieden ab.
Stattdessen wollen wir mehr Steuergerechtigkeit und eine Erbschaftsteuer, die in der Praxis funktioniert. Es ist schwer vermittelbar, wenn sehr große Vermögen durch weitreichende Ausnahmeregelungen nahezu steuerfrei übertragen werden können, während andere Erbinnen und Erben regulär Steuern zahlen.
Deshalb setzen wir uns für eine Reform der Verschonungsbedarfsprüfung und für eine stärkere Besteuerung sehr hoher Vermögen ein. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass Unternehmen fortgeführt und Arbeitsplätze erhalten werden können. Dafür brauchen wir praktikable Lösungen, beispielsweise durch großzügigere Stundungsmöglichkeiten. Entscheidend ist ein fairer Ausgleich zwischen Steuergerechtigkeit und dem Schutz wirtschaftlicher Substanz.“
Unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze würden einen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern begünstigen, zusätzliche Bürokratie verursachen und die einheitliche Anwendung des Steuerrechts erschweren. Die Höhe der Erbschaftsteuer darf nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand lebt.
Die anstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer werden wichtige Hinweise für den weiteren Reformbedarf geben. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich dafür ein, die notwendigen Reformen auf dieser Grundlage zügig voranzubringen.