Hilfe bei Abschiebungshaft

Schwerin – In Schwerin haben Justizstaatssekretärin Birgit Gärtner und Innenstaatssekretär Thomas Lenz eine Vereinbarung über eine befristete Amtshilfe im Bereich der Abschiebungshaft unterzeichnet. Das Justizministerium stellt daher in Ausführung des Geordneten-Rückkehr-Gesetzes übergangsweise dem Innenministerium bis zu fünf Plätze in der JVA Neustrelitz zur Verfügung.

Justizstaatssekretärin Gärtner: „Im Bereich der Abschiebung besteht in Mecklenburg- Vorpommern derzeit eine Notlage. Die geplante gemeinsame norddeutsche Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt wird erst Anfang 2021 eröffnet. Bis dahin stellen wir im Wege der Amtshilfe, befristet für ein Jahr, dem für Abschiebungen zuständigen Innenministerium bis zu fünf Haftplätze in der JVA Neustrelitz zur Verfügung. Diese Haftplätze sind getrennt von der Strafhaft im Bereich der Untersuchungshaft. Es werden ausschließlich männliche volljährige Abschiebungsgefangene untergebracht, die innerhalb von vier Wochen abgeschoben werden sollen. Die Unterbringung von weiblichen oder minderjährigen Abschiebungsgefangenen sowie von Familien ist ausgeschlossen.“

Innenstaatssekretär Thomas Lenz begrüßt ausdrücklich die Bereitschaft des Justizministeriums, Abschiebehaftplätze zur Verfügung zu stellen: „Oftmals konnten unsere Ausländerbehörden keinen Antrag auf Abschiebehaft stellen, weil es bundesweit an fehlenden Abschiebungshaftplätzen beziehungsweise an der Möglichkeit Abschiebungshaft zu vollstrecken, scheiterte. Abschiebehaft und Strafhaft bleiben auch weiterhin zwei unterschiedliche Dinge. Es geht lediglich darum, im Ausnahmefall in derselben Liegenschaft einer Justizvollzugsanstalt auch abzuschiebende Personen, für die ein Richter die Abschiebehaft angeordnet hat, unterzubringen“.

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